Protokoll der Sitzung vom 27.01.2017

setzung der Stelle des Schulleiters an der Grundschule Obergrochlitz ab Beginn des zweiten Schulhalbjahres wieder abzusichern?

2. Welche Gründe führten dazu, dass die Lehrer und Schüler der Grundschule Obergrochlitz nicht gemeinsam an die vorübergehend aufnehmende Schule wechselten?

3. Wer wird als Schulleiter und als Klassenleiter für die Schüler der ausgelagerten Schule die Kompetenzgespräche führen sowie die Halbjahreszeugnisse verfassen und unterschreiben?

4. Welche Maßnahmen wurden durch die Landesregierung eingeleitet, um die Beschulung infolge der vielen Ausfälle und Krankmeldungen an der aufnehmenden Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ mit ausgebildeten Grundschullehrern abzusichern?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretärin Ohler für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 lautet die Antwort: Keine. Mit Schreiben vom 7. November 2016 teilte die Schulverwaltung des Landkreises Greiz dem TMBJS mit, dass aufgrund personeller Engpässe die vollumfängliche Unterrichtsabsicherung am Standort der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ in Greiz-Obergrochlitz nicht mehr möglich ist. Daher werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 an dem Schulstandort der Staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ in Greiz gemeinsam beschult. Aufgrund der geringen Schülerzahl erscheint auch im zweiten Schulhalbjahr am Standort der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ keine ordnungsgemäße Gestaltung und Absicherung des Unterrichts möglich zu sein. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es voraussichtlich zu Beginn des nächsten Schuljahres aufgrund entsprechend fehlender Schulanmeldungen am Standort in Obergrochlitz keine erste Klasse geben können. Inwieweit unter diesen Bedingungen zum Schuljahr 2017/2018 der Betrieb der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ wieder aufgenommen werden kann bzw. der Standort als eigenständige Schule noch zu rechtfertigen ist, sollte im verbleibenden Schulhalbjahr zwischen dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen geklärt werden. Die Schulleiterstelle an der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ wird zum 1. Februar 2017 vakant. Eine Ausschreibung der Funktionsstelle für die

Staatliche Grundschule „Bertolt Brecht“ erfolgte aus den oben genannten Gründen nicht.

Zu Frage 2: Zur Absicherung des Unterrichts wurden der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ vom Staatlichen Schulamt drei Lehrerinnen mit jeweils 27 Lehrerwochenstunden sowie eine Lehrerin mit acht Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt. Somit wurde eine Unterrichtsversorgung über den tatsächlichen Bedarf gewährleistet und es konnte folgende Klassenbildung von der Schule vorgenommen werden: Klassenstufe 1 und 2 16 Schüler in einer Klasse, Klassenstufe 3 13 und Klassenstufe 4 auch 13 Schüler in einer Klasse. Aufgrund der Langzeiterkrankungen von zwei Lehrerinnen mit insgesamt 54 Lehrerwochenstunden, darunter auch die Schulleiterin, konnten der Unterricht, die Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie die Schulleitung an der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ nicht mehr abgesichert werden. Daher wurde vom zuständigen Staatlichen Schulamt gemäß § 45 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Schulordnung entschieden, den Unterricht und auch die Hortbetreuung gemeinsam mit der weniger als 5 Kilometer entfernten Staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ durchzuführen. Aufgrund der durch das Schulamt mit Befürwortung des Schulträgers erfolgten Genehmigung von 13 gestellten Gastschulanträgen an andere Grundschulen in der Region verblieben von den ursprünglich 42 Schülerinnen und Schülern 29, die nun in der Staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ gemeinsam beschult werden. Dies entsprach auch mehrheitlich dem Willen der Eltern. Die dadurch entstandenen Klassengrößen sind fachaufsichtlich nicht zu beanstanden und entsprechen den durchschnittlichen Klassengrößen in Thüringen. In Klasse 1 befinden sich 38 Schüler in zwei Klassen, in Klasse 2 gibt es 52 Schüler in zwei Klassen, in Klasse 3 sind es 40 Schüler in zwei Klassen und in Klasse 4 46 Schüler in zwei Klassen. Es musste in keiner Jahrgangsstufe eine weitere Klasse eröffnet werden. Daher wechselte auch die letzte verbliebene vollbeschäftigte Lehrerin nicht mit an die Staatliche Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“. Sie wurde an eine andere Grundschule in Greiz abgeordnet, da auch dort dringender Bedarf für die Absicherung des Unterrichts bestand. Die bisher an der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ tätige Sonderpädagogin fand ihren Einsatz an der Staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“. Da dort die Schülerzahl um 29 gestiegen ist, ist der Einsatz dort gerechtfertigt.

Zu Frage 3: Die Kompetenzgespräche werden die derzeitigen Klassenlehrerinnen der Staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ vornehmen. Diese haben sich über den bis zur Standortverlagerung der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ erreichten Lernstand über die ehemalige Schulleiterin informiert. Die Zeugnisse erstellt die

Schulleiterin der Staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“. Auch hier wurden aussagekräftige Informationen über den Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler eingeholt.

Zu Ihrer Frage 4: Aktuell sind im Staatlichen Schulamt Ostthüringen keine nennenswerten Erkrankungen an der Staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ in Greiz bekannt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. Nachfragen sehe ich – doch, Herr Tischner, bitte.

Herr Tischner fragt immer gern nach.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, aber heute nicht zu den Klassenfahrten – bald wieder.

Meine Frage zu der aufnehmenden Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“: Ist Ihnen bekannt, dass die Klassenlehrerin, die im Grunde maßgeblich die Schüler aufgenommen hat, seit Längerem krank ist und ausfällt, und ist Ihnen auch bekannt, dass die Schulleiterin der aufnehmenden Schule ihr Amt infolge der Diskussionen und des nicht vorhandenen Lehrpersonals niedergelegt hat? Die zweite Frage wäre dann: Was sind die Maßnahmen, um dem abzuhelfen?

Zu den Fragen müsste ich mich beim Staatlichen Schulamt Ost noch einmal erkundigen.

Also die Antwort wird nachgeliefert.

Ja.

So, jetzt darf ich noch mal um den letzten Schub an Aufmerksamkeit für die zwei spannenden Anfragen und noch spannenderen Antworten – eine von Frau Abgeordneter Henfling, die jetzt das Wort hat für die Anfrage in der Drucksache 6/3322 – bitten.

Vernetzungstreffen der extremen Rechten in Mosbach

(Staatssekretärin Ohler)

In dem am 11. Januar 2017 im WDR ausgestrahlten Dokumentarfilm „Das braune Netzwerk“ wurden die Zuschauerinnen und Zuschauer darüber informiert, dass sich am 15. Juli 2016 ein extrem rechtes Netzwerk von Protagonistinnen und Protagonisten vom Deutschen Kolleg, von der NPD, von Holocaust-Leugnerinnen und -Leugnern unter anderem in einer Gaststätte im thüringischen Mosbach in der Gemeinde Wutha-Farnroda traf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse existieren über das im Dokumentarfilm angesprochene Vernetzungstreffen der extrem rechten Szene in Mosbach bzw. WuthaFarnroda (unter anderem wird die Nennung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. der teilneh- menden Parteien, Vereine, Gruppen etc. erbeten)?

2. Sind seit 2011 vergleichbare Vernetzungstreffen der extremen Rechten in Mosbach bzw. WuthaFarnroda veranstaltet worden (die Nennung von Datum, Ort, Teilnehmerzahl, teilnehmenden Par- teien, Vereinen, Gruppen etc. wird erbeten)?

3. Wie bewertet die Landesregierung dieses (bezo- gen auf Frage 1) bzw. diese Vernetzungstreffen (entsprechend der Antwort auf Frage 2) in Bezug auf die Bedeutung innerhalb der extremen Rechten?

Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär Götze, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine weiteren, über die im Film „Das braune Netzwerk“ bereits benannten Informationen zum Treffen der rechtsextremistischen Szene am 15. Juli 2016 in Mosbach, Gemeinde Wutha-Farnroda, vor.

Zu Frage 2: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Örtlichkeit in den vergangenen Jahren mehrfach für Treffen rechtsextremistischer Gruppierungen genutzt wurde. Insbesondere veranstaltete die sogenannte Exil-Regierung Deutsches Reich mehrfach im Jahr in Mosbach Treffen, wie beispielsweise sogenannte Kabinettssitzungen oder sogenannte Bürgertreffen. Das Amt für Verfassungsschutz hat in seinen Jahresberichten jeweils auf Mosbach als Veranstaltungs- und Treffort für diese Gruppierungen hingewiesen. Ich gehe hierauf nachfolgend noch detaillierter ein.

Darüber hinaus kann es weitere, den Sicherheitsbehörden wegen der begrenzten Teilnehmerzahl und einer möglicherweise fehlenden Öffentlichkeitswirksamkeit nicht bekannt gewordene Veranstaltungen bzw. Treffen gegeben haben. Konkret liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu 13 Treffen der sogenannten Exil-Regierung Deutsches Reich in Mosbach im Zeitraum von 2011 bis 2014 vor. Im Einzelnen fanden diese Treffen wie folgt statt: im Jahr 2011 am 11./12. Februar, am 15. und 16.04., am 19. und 20.08. und vom 21. bis 23.10. und 19. bis 20.11.; im Jahr 2012 am 13. bis 14.01., 16./17.03., am 16.06., am 14.07. und am 24.11; im Jahr 2013 am 15./16.02. und am 21.09. sowie im Jahr 2014 am 14./15.03. Die konkreten Teilnehmerzahlen der Veranstaltungen der sogenannten ExilRegierung Deutsches Reich wurden im Regelfall nicht bekannt. Sie dürften sich jedoch zwischen 15 und 30 Personen bewegt haben. Nachdem sich im Jahr 2012 ein größerer Teil der Mitglieder der sogenannten Exil-Regierung Deutsches Reich unter identischen Namen abgespaltet hat, nahmen die Aktivitäten der ursprünglichen sogenannten ExilRegierung Deutsches Reich kontinuierlich ab. Nach dem 15. März 2014 wurden keine Treffen dieser Gruppierungen in Mosbach mehr festgestellt.

Zu Frage 3: Die im Film „Das braune Netzwerk“ in Rede stehenden Treffen dienen der Stärkung der Binnenstruktur innerhalb dieses Teilspektrums der rechtsextremistischen Szene. Tatsächlich handelt es sich bei den geschilderten Teilnehmern um langjährige Rechtsextremisten, deren Aktivitäten vor allem auf die Herausbildung und Stärkung der ideologischen Grundlagen des gesamten rechtsextremistischen Spektrums gerichtet sind. Sie tragen unter anderem mit verschiedenen Veröffentlichungen und Rednerveranstaltungen insbesondere zur Gewinnung und Bindung weniger aktionsorientierter Rechtsextremisten bei. Die in Rede stehenden Treffen der Hauptprotagonisten dieses Teilspektrums dienen der Koordinierung und dem Austausch von Ideen zur Weiterentwicklung entsprechender Aktivitäten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Sie können gleich vorn bleiben. Ach so, Frau Henfling hat noch eine Frage.

Sieht die Landesregierung Verbindungen in Bezug auf konkret dieses Treffen zur sogenannten Reichsbürgerbewegung?

Das kann ich Ihnen hier nicht beantworten. Die Antwort müsste ich schriftlich nachliefern.

Gut, ich wurde jetzt noch mal darauf hingewiesen: Nach der neuen Geschäftsordnung heißt das, dass Sie binnen einer Woche auf die nicht beantworteten Nachfragen antworten müssen. Das wissen sicher alle Mitglieder in der Landesregierung, ich muss es aber feststellen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt zieht er es zurück!)

Wie, Frau Henfling zieht zurück?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, die Zusage!)

Okay.

Dann kommen wir jetzt zur allerletzten Anfrage – also noch mal die Aufmerksamkeit zusammennehmen –, eine des Abgeordneten Henke von der AfDFraktion in der Drucksache 6/3334.

Ja, vielen Dank, Herr Präsident.

Den vorliegenden Daten zufolge – Kleine Anfrage 659 des Abgeordneten Kießling – bestanden zum 30. September 2015 in der Landespolizei Zeitguthaben von etwa 21 Stunden pro Polizeivollzugsbeamten.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Zeitguthaben bestanden in der Landespolizei je Polizeivollzugsbeamten zum 30. September 2016?

Und für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Frage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zum 30. September 2016 bestanden in der Landespolizei Zeitguthaben von durchschnittlich etwa zehn Stunden je Polizeivollzugsbeamten.