Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Angesichts der geltenden Rechtslage in Bezug auf die Asylkrise, angesichts der Kosten, die durch zusätzliche Lehrer für den deutschen Steuerzahler entstehen und angesichts der Belastungen für die deutschen Kinder kann dies aber nur der Weg für die Kinder sein, die einen anerkannten Aufenthaltsstatus haben. Bevor wir also darüber reden, ob neu eingestellte Lehrer für das Fach Deutsch als Zweitsprache unbefristet eingestellt werden, sollten wir zunächst einmal bestimmen, wie hoch der dauerhafte Bedarf an DaZ-Lehrern überhaupt ist.

(Beifall AfD)

Deshalb fordern wir als AfD die Landesregierung in unserem Alternativantrag auf, zunächst einmal zu ermitteln, über welchen Aufenthaltsstatus die sogenannten Kinder mit Migrationshintergrund an Thüringer Schulen verfügen, denn eine solche Statistik wird bislang nicht geführt. Weiterhin sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Asylverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Das stellt sicher, dass nur diejenigen Kinder eingeschult werden, deren Aufenthalt in Deutschland auf Dauer angelegt ist. Selbstverständlich ist, dass Asylbewerber, die kein Anrecht auf Asyl haben und deswegen abgelehnt wurden, möglichst schnell abgeschoben werden müssen. Erst wenn so der tatsächliche Bedarf an DaZ-Lehrkräften abzuschätzen ist, ist zu entschei

(Abg. Tischner)

den, wie mit der Anstellung der DaZ-Lehrer weiter zu verfahren ist. Wir als AfD-Fraktion schlagen vor, statt der momentanen zeitlichen Befristung der Arbeitsverträge für DaZ-Lehrer eine Sachgrundbefristung zu prüfen und gegebenenfalls zu wählen. Damit wird den DaZ-Lehrkräften eine bessere Planung ermöglicht, ohne den Freistaat Thüringen in Zukunft unnötig zu belasten und dafür bitten wir um Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU und ich erteile Frau Staatssekretärin Ohler das Wort.

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in den vergangenen Jahren standen die Schulen in Thüringen vor einer großen Herausforderung. Plötzlich saßen die vielen neuen Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer. Viele waren aus Krisenregionen zu uns gekommen. Jede und jeder brachte seine eigene Geschichte mit und jede und jeder Einzelne hatte ganz unterschiedliche Sprachkenntnisse. Die Aufgabe der Schulen war klar: Die neuen Schülerinnen und Schüler möglichst rasch sprachlich fit zu machen, damit sie am Unterricht erfolgreich teilnehmen können. Und lassen Sie mich das an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Die Aufgabe der Schule ist es auch, alle Kinder zu unterrichten, völlig unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Lassen Sie mich auch sagen: Wir sind stolz darauf, Kinder nicht sinnlos in Gemeinschaftsunterkünften herumsitzen zu lassen, ihre Lebenszeit zu verschwenden und sie auszusortieren. Wir sind auch stolz darauf – und dafür möchte ich ganz herzlich danken, dass die Lehrerinnen und Lehrer extrem engagiert waren –, diese Kinder in die Schulen zu integrieren und das gilt nicht nur für die DaZ-Lehrkräfte, für diese besonders, sondern das gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in sehr kurzer Zeit wurde ein System zur Sprachvermittlung etabliert, ein integratives System der Sprachvermittlung wohlgemerkt. Die neuen Schüler sollen von Anfang an dazugehören. Wer neu an die Schule kommt, wird ganz normal einer Klasse, der Regelklasse, zugewiesen. Wer in der Sprache noch Förderbedarf hat, erhält zusätzlich noch Unterricht in Deutsch als

Zweitsprache, kurz DaZ genannt, und besucht zum Beispiel eine Sprachklasse. Aktuell erhalten an den allgemeinbildenden Schulen etwa 7.300 Schülerinnen und Schüler im DaZ-Förderbedarf einen entsprechenden Unterricht. Über 100 Sprachklassen wurden eingerichtet, über 1.000 Gruppenförderungen und 500 Einzelförderungen werden durchgeführt. An den berufsbildenden Schulen werden über 900 Schülerinnen und Schüler gefördert, die meisten in den rund 50 BVJ-S-Klassen. Der DaZ-Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen in Thüringen bietet ein ausdifferenziertes Angebot: Vorkurs, Grundkurs und Aufbaukurs. Im Idealfall durchlaufen die Schüler alle Kursformen bis sie dann die sprachliche Qualifikation haben, um im Schulalltag ohne weitere Unterstützung mitmachen zu können. Dieses System zum Spracherwerb haben wir im vergangenen Jahr in Windeseile aufgebaut bzw. ausgebaut. Das konnten wir nur, weil wir rasch personelle Unterstützung an die Schulen geholt haben. Wir haben dafür gesorgt, dass mehr Lehrerinnen und Lehrer an die Schulen kommen. 500 Lehrer pro Jahr – so stand es ja im Koalitionsvertrag. Das war klar, das setzten wir um, genauso wie die Vertretungsreserve von 100 Stellen, mit der Schulen besser auf Langzeiterkrankungen reagieren können. Dass 2015 so viele Geflüchtete zu uns kamen, war bei den Koalitionsverhandlungen noch nicht absehbar. Es liegt ja auf der Hand: Mehr Schüler machen einen weiteren Mehrbedarf an Lehrkräften erforderlich. Wir haben reagiert und wir haben dafür gesorgt, dass 300 weitere befristete Stellen an die Schulen kommen, die den regulären Unterricht abdecken.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Aufgabe war die Absicherung des Sprachunterrichts. Wir brauchen Experten, die Deutsch als Zweitsprache vermitteln können. Strukturen dafür sind an manchen Schulen bereits vorhanden. Schon vor 2015 hatten wir über 900 Lehrkräfte im Thüringer Schuldienst, die eine Ausbildung für Deutsch als Zweitsprache haben. Wichtig ist, dass wir diese Kompetenzen ausbauen. Deswegen werden über eine ESF-Förderung durch den Thüringer Volkshochschulverband in Abstimmung mit dem ThILLM und dem TMBJS Lehrkräfte für DaZ nachqualifiziert. Rund 80 Lehrkräfte haben die Ausbildung bereits abgeschlossen, 65 befinden sich in der Qualifikation, weitere sollen folgen. Aber klar ist auch: Die Anzahl der bereits an den Schulen tätigen Lehrkräfte, die im DaZ-Unterricht eingesetzt werden können, reicht nicht aus. Die Landesregierung hat daher rasch und entschlossen gehandelt. Seit 2015 hat das Bildungsministerium für den Sprachunterricht insgesamt 150 befristete Stellen bereitgestellt. Ich danke allen Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, sich hierfür eingesetzt zu haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit Sommer 2015 wurden bislang 126 Personen befristet für den

(Abg. Muhsal)

DaZ-Unterricht eingestellt. Verteilt auf die Schulämter sind das im Schulamt Mitte 37 Personen, im Schulamt Nord 17, im Schulamt Ost 29, im Schulamt Süd 17 und im Schulamt West 26 Personen. Die DaZ-Kräfte sind befristet angestellt, es gilt also das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das heißt grob vereinfacht, dass das Arbeitsverhältnis auf zwei Jahre beschränkt ist.

Eines steht fest: Wir haben großes Interesse, die Kompetenz der DaZ-Kräfte langfristig an die Schulen zu binden. DaZ-Kräfte leisten wertvolle Arbeit an den Schulen, sie entlasten Lehrerinnen und Lehrer. Sie gewährleisten, dass die Sprachklassen auch dann stattfinden, wenn die regulären Lehrkräfte mit DaZ-Qualifikation zur Unterrichtsabsicherung eingesetzt werden.

Was können wir also tun, um die DaZ-Kompetenz an den Schulen zu sichern? DaZ-Kräfte, die eine vollständige Lehrerausbildung mitbringen, können sich auf eine Stelle als Lehrer bewerben. Pro Jahr gibt es dafür zwei Einstellungstermine. Das Verfahren zum Frühjahr wird gerade abgeschlossen, der nächste Einstellungstermin ist dann wieder im August.

DaZ-Kräfte, die die erste Phase der Lehrerbildung mit einem Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben oder deren Abschluss einer ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt wurde, können sich für den Vorbereitungsdienst bewerben. Vier haben zum Einstellungstermin Frühjahr diese Chance ergriffen, drei sind zugelassen worden und befinden sich unter den zum 1. Februar neu eingestellten Lehramtsanwärtern.

Zusätzlich dazu wollen wir den Zugang in den staatlichen Schuldienst für Seiteneinsteiger erleichtern. Wir bringen ein Quereinsteigerprogramm auf den Weg. Bisher gab es vor allem im berufsbildenden Bereich die Möglichkeit, bei entsprechendem Bedarf auch ohne Lehramtsausbildung in den staatlichen Schuldienst eingestellt zu werden. Wir werden diesen Weg jetzt weiter öffnen. Wer einen Hochschulabschluss in einem unterrichtsrelevanten Fach hat und einen DaZ-Abschluss, kann sich berufsbegleitend pädagogisch-praktisch nachqualifizieren. Die dazu erforderlichen Regelungen in Form einer neuen Rechtsverordnung oder Änderung bestehender Rechtsverordnungen werden derzeit im Ministerium erarbeitet. Davon profitieren die DaZ-Kräfte, davon profitieren aber auch Personen mit anderen Befähigungen für Unterrichtsfächer, deren Bedarf nicht mit ausgebildeten Lehrern abgedeckt werden kann. Gerade im MINT-Bereich sehen wir zukünftig einen wachsenden Bedarf.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sorgen dafür, dass DaZ-Kompetenz an den Schulen verankert wird. Dazu gibt es Fortbildungsveranstaltungen am ThILLM, Fortbildungsveranstaltungen der Landesfachberaterinnen DaZ und es gibt – dank der Unter

stützung mit ESF-Mitteln – eine berufsbegleitende Qualifizierung für Sprachlehrer in DaZ, die ein Jahr dauert. Die Sprachvermittlung an den Thüringer Schulen ist ein wachsendes System. Viele der Schülerinnen und Schüler in den Sprachklassen haben den Vorkurs erfolgreich absolviert und sind jetzt schon im Grundkurs. Diese Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht besser folgen. Damit ändern sich auch die Anforderungen an die Fachlehrer.

Jedes Fach hat sein spezielles Fachvokabular, das den Lehrenden oft selbst gar nicht bewusst ist. Nehmen wir mal die Mathematik: Umkehraufgabe, Zahlenstrahl, Flächeninhalt. Experten gehen davon aus, dass allein während der Grundschulzeit insgesamt 500 mathematische Fachbegriffe eingeführt werden. Dazu kommt, dass auch der schriftliche Rechenweg in vielen Ländern nach anderen Regeln als bei uns vorgenommen wird. Darüber sollten sich Lehrkräfte im Klaren sein. Auch hier gibt es Fortbildungsangebote am ThILLM und Fortbildungsangebote der Landesfachberaterinnen.

Ein weiteres gutes Angebot ist auch die Qualifizierung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“, die ab dem kommenden Schuljahr den Multiplikatoren offensteht.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Ereignisse der vergangenen Jahre haben uns gezeigt, dass wir DaZ-Kompetenz langfristig als einen festen Bestandteil an den Schulen brauchen. Seit dem Wintersemester 2015 gibt es an der FriedrichSchiller-Universität Jena die Möglichkeit, im Wege eines Erweiterungsstudiums und einer Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Regelschulen oder Gymnasien im Fach Deutsch als Zweitsprache die Lehrbefähigung zur Erteilung von Unterricht zu erwerben. Dieses Studienangebot wird nachgefragt. Studierende erkennen, dass sie hier eine Qualifikation erwerben können, die Zukunft hat. Klar ist allerdings auch, dass die Absolventen, die jetzt diesen Weg einschlagen, erst in ein paar Jahren zur Verfügung stehen.

Was die erste Phase der Lehrerausbildung betrifft, sehe ich weiteren Handlungsbedarf. Die Grundschulen leisten jetzt schon einen Großteil der Integrationsarbeit. Jeder dritte Schüler mit Migrationshintergrund ist an der Grundschule. Wer künftig an der Grundschule unterrichtet, der sollte darauf in der Ausbildung vorbereitet werden. Darüber sind wir mit den Kollegen vom Wissenschaftsministerium und mit der Universität Erfurt im Gespräch. Gleichzeitig ist aber auch anzumerken, dass Grundschullehrerinnen und -lehrer alle eine Deutschausbildung haben, was in diesen Klassenstufen sehr hilfreich ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Baustelle ist die Vermittlung von Sprachkompetenz für junge Menschen, die keinen Hauptschulabschluss

(Staatssekretärin Ohler)

haben. Dazu haben wir im August 2015 den Berufsschulen die Möglichkeit eingeräumt, sogenannte BVJ-S-Klassen einzurichten. Nach einem Jahr in diesen Vorklassen sollte dann der Wechsel in die regulären BVJ-Klassen stattfinden. Nun liegt eine Studie zu diesem Versuchsmodell vor. Diese Studie zeigt deutlich: Das BVJ-S-Modell funktioniert noch nicht so gut. Nach einem Jahr intensiver Beschulung verfügten nur knapp die Hälfte der Schülerinnen und Schüler über ausreichende Sprachund Fachkenntnisse. Nur jeder Fünfte, also 21 Prozent, wechselte in die reguläre BVJ-Klasse. Dafür gibt es viele gute Gründe. Die Vorkenntnisse dieser Schülergruppe waren fachlich und sprachlich zu gering, der Bildungsstand zu heterogen. Es hat sich auch bestätigt, was die Berufsschullehrer zwischendrin immer wieder zurückgespiegelt haben: Junge Menschen, die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen, können oft dem Fachunterricht, den es zu zwei Dritteln im BVJ-S gibt, nicht folgen. Wenn sie nicht einmal die Arbeitsschutzanweisung verstehen können, ist das BVJ-S nicht das richtige Bildungsangebot für sie.

Das Migrationsministerium hat zusammen mit dem Thüringer Volkshochschulverband mit dem Landesprogramm „Start Deutsch“ ein sehr erfolgreiches Programm zur Sprachvermittlung für nicht mehr schulpflichtige Zugewanderte ohne Zugang zu den Integrationskursen des Bundes aufgelegt. Daran können wir nun anknüpfen. Wir haben zusammen mit dem Migrations- und dem Arbeitsministerium eine Initiative gestartet. Wir haben gemeinsam ein Landesvorhaben erarbeitet, das Unterricht für junge Menschen mit Förderbedarf auf drei Ebenen denkt: Wir wollen einen Unterricht, der erstens Sprachvermittlung mit mindestens B1-Niveau bietet, der zweitens grundständige Allgemeinbildung und Orientierungswissen vermittelt, die für die jungen Leute, die in Thüringen sind, relevant sind, und schließlich soll dieser Unterricht drittens eine betriebsnahe Berufsvorbereitung ermöglichen. Dazu wird eine Änderung der Integrationsrichtlinie erforderlich sein. Mit einem solchen Angebot wird auch der Bedarf geringer, junge Menschen ins BVJ-S zu schicken, selbst dann, wenn sie wenige Chancen haben, dem Unterricht zu folgen.

Minister Lauinger hat bereits signalisiert, dass Mittel über das Migrationsministerium ausgereicht werden können. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Haushaltsverhandlungen ausreichend Mittel eingestellt werden. Ich bin sehr froh über diese Initiative des Migrationsministeriums. Das Bildungsministerium unterstützt das Landesvorhaben selbstverständlich mit fachlicher Expertise. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir wollen, dass möglichst viele junge Leute in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Kenntnisse der Sprache sind dafür eine Voraussetzung. Es ist wichtig, dass wir in den Schulen Sprachförderkurse

grundsätzlich vorhalten können. Wir brauchen nicht nur Personen, wir brauchen feste Stellen. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass im Haushalt 2018/2019 insgesamt 150 Stellen für DaZ-Lehrkräfte eingerichtet werden.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, Integration beginnt mit dem Spracherwerb. Schulen brauchen unsere Unterstützung, die wollen wir Ihnen geben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin – ach, Frau Staatssekretärin, sorry.

(Zwischenruf Ohler, Staatssekretärin: Das ging aber fix!)

Ja, manchmal ahnt man Dinge voraus.

Jetzt folgt die obligatorische Frage, wer die Aussprache zum Sofortbericht wünscht. Dieser Wunsch kommt, ich gehe mal davon aus, aus allen Fraktionen. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erster erteile ich Frau Abgeordneter Rosin, SPD-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der Zukunft der befristet eingestellten DaZLehrkräfte beschäftigt sich unser Haus bereits seit Herbst 2015. Seinerzeit hat die Regierungskoalition dafür gesorgt, dass im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts 150 DaZ-Stellen geschaffen wurden. Diese Stellen sind zwar noch befristet ausgebracht worden, aber den Koalitionsfraktionen ist schon damals klar gewesen, dass die DaZ-Bedarfe auch über das Jahr 2017 hinaus bestehen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Bereits 2015, während der Haushaltsberatungen, haben wir daher immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regierung Wege finden muss, die zu gewinnenden DaZ-Lehrkräfte längerfristig zu binden und unbefristet in den Thüringer Schuldienst zu übernehmen. Welche Weichenstellung Erfolg versprechend sein könnte, wurde damals von uns ebenfalls konkret benannt. Es geht um die Eröffnung von Angeboten zur berufsbegleitenden Weiterqualifizierung mit dem Ziel, die Gleichstellung der von den DaZ-Lehrkräften absolvierten Ausbildung mit der Ersten Staatsprüfung im Lehrbereich zu erlangen. Diesen Lösungsvorschlag haben die Koalitionsfraktionen im Juni 2016 erneut aufgegriffen und ihn in ihrem Antrag „Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kin

(Staatssekretärin Ohler)

dern und Jugendlichen“ unter Punkt I.2 d) verankert.

Die CDU thematisiert mit ihrem heute vorliegenden Antrag also nichts Neues, sie macht sich lediglich unsere, ohnehin seit Längerem bestehende Position zu eigen. Ich will das gar nicht kritisieren, ich erwähne diesen Punkt nur deshalb, damit die Opposition nicht wieder behauptet, sie befasse sich mit einem bildungspolitischen Problem als Erste und als Einzige.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der CDUAntrag ist dennoch berechtigt und das steht für mich außer Frage.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann stimmt doch zu!)

Dies macht zum einen die vom Bildungsministerium beantwortete Kleine Anfrage des Kollegen Tischner deutlich, die Anfrage mit der Nummer 1648. Demnach sind derzeit 126 DaZ-Lehrkräfte mit unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen befristet im Thüringer Schuldienst eingestellt. 103 dieser Lehrkräfte können nicht ohne Weiteres in den Schuldienst übernommen werden, da sie keine vollständige Lehrerausbildung im Sinne des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes vorweisen können. Das heißt, bei fast 82 Prozent aller DaZ-Lehrkräfte besteht Bedarf an einer berufsbegleitenden Weiterqualifizierung, wenn sie unbefristet in den Thüringer Schuldienst übernommen werden wollen. Gleichzeitig laufen bei 73 der 126 DaZ-Lehrkräfte – also bei rund 58 Prozent – die befristeten Stellen bis Ende dieses Kalenderjahres aus. Bezogen auf das Schuljahresende des laufenden Schuljahres sprechen wir von immerhin 53 Betroffenen, das sind 42 Prozent aller DaZ-Lehrkräfte, die momentan im Thüringer Schuldienst arbeiten.

Diese Zahlen zeigen deutlich, vor welchen Schwierigkeiten wir derzeit stehen. Ein großer Teil der 2015 geschaffenen DaZ-Stellen läuft innerhalb der nächsten Monate aus. Gleichzeitig besteht bei den DaZ-Lehrkräften ein außerordentlich hoher Bedarf an berufsbegleitenden Weiterqualifizierungen, mit deren Hilfe es uns gelingen könnte, die Betroffenen dauerhaft im Schuldienst zu halten. Die Zeit drängt also. Zumindest ist das mein Eindruck angesichts der zitierten Zahlenwerte