Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Im Frankfurter Kneipenviertel Alt-Sachsenhausen ist die Anzahl der Widerstandshandlungen von 14 auf 8 gesunken. Dort wurde die Kamera an 34 Tagen innerhalb von sechs Monaten eingesetzt. Daraufhin wurden an drei weiteren Standorten in AltSachsenhausen Body-Cam-Versuche auf ein Jahr ausgedehnt. Dort gab es einen Rückgang der Widerstandshandlungen um 37,5 Prozent. Das ist die Zahl, die immer wieder erwähnt worden ist. In absoluten Zahlen ist das aber ein Rückgang von 15 Widerstandshandlungen, von 40 auf 25. Nur zum Vergleich: Im Altenburger Land in Thüringen bei etwa identischen Fallzahlen betrug der Rückgang 48,8 Prozent, von 43 auf 22 Straftaten – ganz ohne den Einsatz von Body-Cams. Möglicherweise werden die Ergebnisse auch verfälscht, weil oftmals auch in Hessen die Kameraträger nicht zu zweit, sondern in Einzelfällen zu dritt oder zu viert auf die Streife gegangen sind. Das dürfte eher einen deutlichen Effekt auf kontrollierte Personen haben als die Kamera selbst. Auch erfolgte die Durchführung im Rahmen der Pilotprojekte mit Freiwilligen, was natürlich auch Effekte auf die Ergebnisse hatte. Der Hamburger Kriminologe Nils Zurawski fasst dann auch zusammen, dass diese Ergebnisse die Effektivität nicht belegen können. Laufzeit und Grundmenge sind nicht ausreichend. Es gab kein methodisches Herangehen, keine Vergleiche mit gleichen Orten und Zeiten, es gab keine Kontrollgruppen mit Kameras, ohne Kameras und es gab auch keine externe wissenschaftliche Begleitung. All das spricht dafür, dass es nicht belastbar ist. Es spricht auch nicht dafür, dass wir in der Art und in dem Ausmaß, wie es jetzt geplant ist, tatsächlich belastbare Ergebnisse in Thüringen bekämen.

Ich habe es angesprochen, es gibt internationale Studien: Die University of Cambridge und RAND Europe untersuchten insgesamt 2,2 Millionen Ar

beitsstunden von mehr als 1.200 Polizisten in zehn unterschiedlichen Tests. Die Ergebnisse sind durchaus überraschend. Polizisten, die eine BodyCam mit sich führten, wurden um 15 Prozent öfter angegriffen. Die Wissenschaftler kamen zu keiner einheitlichen Erklärung, sie stellten aber verschiedene Thesen auf. Erstens, Polizisten mit Videobeweis, mit der Videokamera im Einsatz berichten eher von Gewaltangriffen. Es könnte aber auch sein, dass Menschen noch aggressiver werden, wenn die Polizisten in sowieso schon eskalierten Situationen eine Body-Cam anschalten. Eine dritte Erklärung, die die Wissenschaftler geben: Es könnte auch sein, dass Polizisten zurückhaltender und defensiver reagieren, wenn sie eine Kamera dabei haben, wodurch sie mehr Gewalt auf sich ziehen. Durchaus sehr differenzierte Herangehensweisen bei der Interpretation dieser Ergebnisse. Aber diese Ergebnisse machen doch notwendig, sich auf die Täterstrukturen und Situationen zu konzentrieren, über die wir überhaupt reden.

91 Prozent der infrage kommenden Täter, über die wir hier reden, sind Alleintäter, von denen 72 Prozent bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind. Wir haben es hier also mit Mehrfachtätern zu tun. Der Anteil von alkoholisierten Tätern bei Straftaten gegen Polizeibeamte beträgt 56 Prozent. Bei den Delikten der einfachen Körperverletzung gegenüber Polizei und Vollzugsbeamten liegt der Anteil der alkoholisierten Täter bei über 70 Prozent. Da stellt sich doch auch schon die besondere Frage nach der Geeignetheit, ob die Abschreckungsfunktion tatsächlich bei diesem Täterklientel auch wirklich zur Wirkung gelangt.

Dann muss man in dem Zusammenhang natürlich auch auf die Situation verweisen. Da verweise ich auch auf die Studie, die das Pfeiffer-Institut im Jahr 2012 veröffentlicht hat, bei der auch Thüringer Beamte befragt worden sind. Im Ergebnis dieser Studie, die Polizeibeamte als Opfer von Gewalt untersuchte, wird festgestellt: Gefahren gehen auch von anscheinend ungefährlichen Situationen aus. Das sind nicht die häufig öffentlich diskutierten Einsätze im Rahmen von Demonstrationen oder Sportveranstaltungen, in denen die meisten Beamten derart verletzt werden, dass sie dienstunfähig werden. Stattdessen sind es die alltäglichen Aktivitäten wie Festnahmen, Einsatz bei Streitigkeiten oder bei Störung der öffentlichen Ordnung, bei denen am häufigsten Verletzungen mit nachfolgender Dienstunfähigkeit festzustellen sind.

Die beschriebene Täterstruktur, die beschriebenen Situationen nähren bei mir tatsächlich die Zweifel an der präventiven Wirkung und damit an der Geeignetheit. Da will ich noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Ich glaube, der Abgeordnete Geibert hat das in einer „Fakt“-Sendung auch gemacht, dass diese Videokameras auch geeignet sein können, Straftaten von Polizeibeamten aufzuklären und

dann auch natürlich entsprechend rechtsstaatlich zu verfolgen, wenn das notwendig ist. Dass es hier Hemmnisse in den vergangenen Jahren gab, ist bekannt. Das haben auch viele Bundesländer erkannt und haben gegengesteuert, beispielsweise auch durch die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten. Auch Thüringen hat Entsprechendes auf den Weg gebracht. Man muss bei dieser Fragestellung durchaus einräumen und zugestehen – und das kann man wirklich sehr sachlich diskutieren –, dass die Body-Cam kein objektives Beweismittel ist. Nicht der Beamte wird gefilmt, sondern nur der von der Maßnahme Betroffene. Der Polizeibeamte entscheidet, wann eingeschaltet wird und wann nicht. Dadurch sind eben Kausalketten, Entstehungsprozesse auch im Strafprozess überhaupt nicht mehr rekonstruierbar, sondern wir erleben nur einen Ausschnitt, über den der Polizeibeamte selbst entschieden hat. Und die Studie hat auch das berücksichtigt und untersucht und kommt hier auch durchaus zu überraschenden Feststellungen, die möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Denn es scheint ganz erheblich davon abzuhängen, ob die Polizisten sich entscheiden, wann sie die Kamera einschalten und wann nicht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: Wenn die Polizeibeamten während des Dienstes die Kamera anund ausschalten, nimmt die Gewaltanwendung seitens der Polizisten mit 73 Prozent beträchtlich zu. Wenn sie die Kameras während der gesamten Schicht anlassen, nimmt sie um 36 Prozent ab. Aber das, meine Damen und Herren, das dürfte in der Bundesrepublik unter den verfassungsrechtlichen Vorgaben überhaupt nicht legitimierbar, verfassungsrechtlich zulässig sein.

Im Ergebnis stelle ich fest: Eine Geeignetheit der Maßnahme ist nicht zu erkennen, stattdessen gibt es erhebliche rechtliche Bedenken, die beispielsweise die Datenschutzbeauftragte in Hessen wie folgt beschreibt: „Also das hat mit dem, wie das ursprünglich angefangen hat, weswegen wir auch diese Modellversuche wohlwollend begleitet haben, nicht mehr so viel zu tun. Das ufert eigentlich in eine permanente Dauerüberwachung aus.“

Aber ich will fünftens auch auf die Angemessenheit noch eingehen. Auch die sehen wir nicht erfüllt, weil es eben sehr viel niedrigschwelligere Maßnahmen gibt, die keinen derart weiten Grundrechtseingriff zur Folge haben. Und der Respekt gegenüber Polizeibeamten gebietet es, sich auch diesen Maßnahmen zuzuwenden und diese auch anzupacken. Da sage ich: Als Erstes steht natürlich auch die Ausbildung von Polizeibeamten im Mittelpunkt. Denn diese Studie kommt doch zu einem interessanten Ergebnis: All diejenigen Polizeibeamten, die mit einem späteren Täter kommuniziert haben, werden deutlich weniger verletzt, während diejenigen, die mit dem späteren Täter vorher nicht kommuniziert haben, deutlich schwerer verletzt werden. Das

heißt, das müssen wir doch zur Kenntnis nehmen und in der Ausbildung auch berücksichtigen. Zur Ausbildung gehört natürlich auch, wenn sie handwerkliche Fähigkeiten …

Herr Kollege, werfen Sie mal bitte einen Blick auf das Display.

Ich habe es gesehen, Herr Präsident, und werde vielleicht einen letzten Satz noch anfügen, um das Ganze abzurunden, der nicht zu lang ist.

Keine Schachtelsätze bitte.

Wir werden dem Antrag der CDU nicht zustimmen. Was ich mir aber vorstellen kann, Herr Fiedler – der Punkt 1 geht doch in die richtige Richtung –, dass wir uns genau den Studien zuwenden, dass wir uns die Zeit nehmen, das auszuwerten, zu diskutieren, nicht nur die Erfahrungen anderer Bundesländer einbeziehen, sondern eben auch die internationalen Untersuchungen. Und wenn wir uns in der Frage einigen können, sind wir eng zusammen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Als Nächster hat Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, erst einmal ein Dank an alle Polizeibeamten, die trotz aller Widrigkeiten ihren Dienst tun. Gerade in den letzten Jahren hat es eine Vielzahl von Angriffen auf Polizeibeamte gegeben; wie die CDU treffend feststellt, kommen diese hauptsächlich aus dem linksextremen Milieu sowie von gewaltbereiten Fußballrowdys. Es sei zunächst erst einmal festgestellt, dass diese Aussage im diametralen Gegensatz zur Aussage der Landesregierung und von Rot-Rot-Grün steht, die immer wieder propagieren, dass die einzige Gewalt im Freistaat von rechts kommt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was für ein Quatsch!)

Ich hoffe, dass die CDU-Fraktion diese Erkenntnis auch in die zu bildende Enquetekommission mit einbringen wird.

(Abg. Dittes)

Nun aber zum Antrag der CDU-Fraktion: Die CDUFraktion schlägt vor, dass bis zum 31. März 2017 eine Arbeitsgruppe in der Landespolizeidirektion Erfurt gebildet wird, die sich mit dem möglichen Einsatz von Körperkameras beschäftigt. Verzeihen Sie mir, wenn ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen kann – aber haben Sie sich in letzter Zeit mal die Arbeit der LPD angesehen? Diese Behörde wurde als landesweite Koordinierungsstelle im Bereich der Polizei gebildet. Ebenso sollte die LPD die Planung für die kritischen Einsätze und Gefahrenlagen übernehmen. Momentan übernimmt die LPD keine dieser Aufgaben, stattdessen übernimmt dies das LKA. Und an diese Einrichtung wollen sie nun noch solche Aufgaben übertragen. Gehen wir aber mal davon aus, die LPD könnte diese Aufgabe in der vorgegebenen Zeit übernehmen und eine entsprechende Arbeitsgrundlage erarbeiten. Wer sollte mit der Körperkamera ausgestattet werden? Geschlossene Einheiten? Streifenpolizisten? Oder gar alle Polizisten? Wann würde diese Körperkamera aktiv sein? Ist der Träger der Polizei in der Lage, die Kamera selbstständig ein- und auszuschalten? Sie sehen, es gibt mehr als genug Fragen, die bis heute in keiner Weise geklärt sind.

Um es klar auf den Punkt zu bringen: Wir halten vom Einsatz von Körperkameras gar nichts. Auch haben uns zahlreiche Gespräche mit Polizisten des mittleren und gehobenen Dienstes in unserer Position gestärkt, denn neben unstrittigen Vorteilen der Kamera im Rahmen der Beweisführung gibt es auch zahlreiche Nachteile. Wir sehen den Einsatz von Körperkameras im Streifendienst äußerst kritisch. Mit dem Einsatz dieser würde der Druck auf die Polizisten massiv wachsen, die sich dann in einer permanenten Überwachungssituation befinden würden. Wir haben erlebt, welche Hexenjagd stattgefunden hat, als es ein Bild gab, auf dem die Zeitschrift „Compact“ in der Ablage eines Polizeifahrzeugs zu sehen war. Mit dem Einsatz von Körperkameras würden Polizisten permanent der Gefahr einer solchen Hexenjagd ausgesetzt sein. Sämtliche private Gespräche auf dem Weg zu Einsätzen würden mitgezeichnet werden. Das Ergebnis wäre, dass Gespräche nicht dienstlicher Natur eingestellt werden. Gerade diese Gespräche sind es aber, die viele Polizisten brauchen, um den immer stärker werdenden Druck und Überbelastung in irgendeiner Art und Weise auszugleichen. Wenn Sie den Polizisten diesen letzten Raum nehmen und sie einer permanenten Überwachung aussetzen, wird das Einzige, was Sie erreichen werden, sein, dass die Zahl der Polizisten, die ausgebrannt sind, weiter steigen wird. Auch ist die Handhabung der Körperkameras völlig offen. Für Polizisten stellt sich dies als schwierig dar. Man denke an den Einzelfall. Soll die Körperkamera irgendwo an der Schulter montiert werden oder in der Hand gehalten werden? Außerdem steigt die Verletzungsgefahr für Polizisten. Aber was wir dringender brauchen als Körper

kameras, ist, dass den Polizeibeamten wieder der ihnen zustehende Respekt für ihre Arbeit entgegengebracht wird. Ich habe noch nicht vernommen, ob Sie das an den Ausschuss überweisen werden. Ausschussüberweisung werden wir zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächste hat Frau Abgeordnete Marx von der SPD das Wort.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Wieder ein Gedicht auflegen, Frau Marx?)

Das hat Sie hart getroffen, dass Sie nicht reimen können, oder?

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Dann geht die Zeit schneller rum!)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dittes hat zu den verschiedensten Schattierungen und Einzeldetailfragen, die für den Einsatz von Body-Cams zu klären sind, sehr ausführlich Stellung genommen. Sie wissen vielleicht auch, dass in den USA diese Body-Cams schwerpunktmäßig nicht eingesetzt wurden, um Polizisten vor Angriffen zu schützen, sondern umgekehrt, um Beweissicherung zu betreiben, dann wenn eben unterstellt wurde oder es auch tatsächlich so gewesen ist – das war ja wohl auch leider in einigen Fällen so –, dass Polizisten selbst im Einsatz andere Personen angegriffen haben. Der Unterschied bei diesem Einsatz in den USA zu den Einsätzen, in denen es hier in der Bundesrepublik bisher getestet wurde, war dann im Wesentlichen einer, der auch zu erwägen wäre, dass man vorschreibt, dass die Kamera bei bestimmten Einsatzsituationen einfach an zu sein hat. Also das, was Sie, Herr Dittes, speziell auch bemängelt haben, dass man, wenn man das Instrument zur Beweissicherung einsetzen möchte, quasi immer nur einen Ausschnitt bekommt, wenn das Ein- und Ausschalten durch den Beamten selbst vollzogen wird, das wäre zum Beispiel auch eine Frage, die man dann berücksichtigen könnte. Das wäre jetzt aber nicht nur ein Misstrauen gegenüber Polizisten, wenn man sagt, bei bestimmten Einsätzen die Body-Cam grundsätzlich anschalten, sondern das würde auch zum Beispiel Ihren Bedenken Rechnung tragen. Die sind ja auch ernst zu nehmen, dass Sie gesagt haben – und das bestätigen die Statistiken –, dass Angriffe auf Polizeibeamte, vor denen wir und natürlich selbstverständlich auch die SPD-Fraktion im Besonderen Polizeibeamte schützen wollen, oft unerwartet passieren. Deswegen kommt es zu Verletzungen. Wenn ich in einer Einsatzsituation bin, die ich schon für gefährlich einschätze, dann kann ich mich

(Abg. Henke)

natürlich ganz anders auch passiv schon schützen als Einsatzbeamter. Dann gehe ich da nicht allein hin, das mache ich sowieso nicht, da sind mindestens zwei, aber dann habe ich vielleicht auch noch Deckung, da habe ich Schutz, da habe ich vielleicht noch Schutzkleidung, da bin ich für einen Angriff gewappnet. Aber es gibt die unerwarteten Eingriffe, bei denen dann zum Beispiel Angriffe bei ganz normalen Einsätzen passieren, Streitigkeiten wurden auch genannt, häusliche Gewalt, sie kommen und wollen in einer Sache schlichten und geraten plötzlich ins Schussfeld oder in ein Auseinandersetzungsfeld.

Natürlich muss jedes neue Mittel, das wir einsetzen wollen, um Sicherheit zu erhöhen, nicht nur verhältnismäßig sein und eine Rechtsgrundlage haben – das ist richtig und versteht sich von selbst –, es muss auch erforderlich sein bzw. auch den Erfolg tatsächlich bringen, den man sich davon erhofft. Denn sonst ist es nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch schade um das eingesetzte Geld. Deswegen ist es sicherlich richtig – und das fordert ja auch der Antrag der CDU –, dass man, bevor man Body-Cams einsetzt oder im Vorfeld eines Pilotprojekts, erst mal gründlich schaut, wie sich das in anderen Bundesländern bewährt hat. Es gibt schon einige Pilotprojekte – auch das ist schon genannt worden. Deswegen möchte ich jetzt gar nicht wiederholen, was Kollege Dittes schon aufgeführt hat.

Wir haben hier am Rande mit der CDU gesprochen. Wir würden, wenn wir die Ziffern 1 und 2 Ihres Antrags getrennt abstimmen, weil es da unterschiedliche Meinungen auch innerhalb der Koalition gibt – das will ich gar nicht in Abrede stellen –, die Ziffer 1 gern mittragen. Ihr Antrag stammt ja allerdings schon vom 30.11.2016 und ist jetzt erst zum Aufruf gelangt, da müsste man die Frist sicherlich verlängern. Ich weiß jetzt nicht, Herr Präsident, ob man dafür einen schriftlich formulierten Änderungsantrag braucht oder ob man das als redaktionelle Verbesserung per Zuruf hier einbringen könnte.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das wäre nicht schlecht!)

Kollege Dittes hat auch noch angeregt – ich nehme an, da gibt es auch Zustimmung bei der CDU –, dass man die Erfahrungen, die man in einer solchen Arbeitsgruppe auswertet, auch auf internationale Erfahrungen erstrecken sollte – „[…], welche die in anderen Bundesländern und international bis dato erlangten Erfahrungen […]“ müsste es dann heißen. Das wären die beiden kleinen Ergänzungen, die es auch praktikabel machen. Zum Datum, Herr Fiedler, sind Sie sicherlich auch einverstanden, denn der 31. März ist schon bald. Dann könnten wir diese Ziffer 1 gemeinsam mit Ihnen hier einheitlich beschließen.

Bei Ziffer 2 müssten wir dann mal sehen, wie weit wir mit der Auswertung kommen. Wir wollen natürlich auch, dass wir ein solches Mittel nur anwenden, wenn es sich voraussichtlich als sinnvoll erweisen wird. Da wäre es nicht schlecht, wenn man dann in so einer Arbeitsgruppe auch schon auf erste Auswertungen aus anderen Bundesländern oder auch auf internationale Studien, die es ja wirklich gibt und die dann in der Tat – darauf hat der Kollege Dittes auch zu Recht hingewiesen – weit höhere Fallzahlen und möglicherweise eine statistisch höhere Relevanz oder Signifikanz aufweisen, zurückgreifen könnte.

Das wäre dann meine Stellungnahme hierzu. Wie gesagt, wenn wir Ziffer 1 und 2 getrennt abstimmen, können wir der Ziffer 1 gern zustimmen mit der Maßgabe, dass das Datum verändert wird, weil wir jetzt schon fast Ende Februar haben, und dass wir dann auch die internationalen Erfahrungen einbeziehen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht zu uns Abgeordneter Fiedler, Fraktion der CDU.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will am Anfang, damit wir es am Ende nicht vergessen, sagen: Es ist sicher immer gut und richtig, wenn man versucht, aus den fachlichen Debatten heraus bestimmte Dinge vielleicht auch gemeinsam auf den Weg zu bringen. Deswegen würden wir zustimmen, dass in Ziffer 1 a geändert wird „bis zum 30. Juni 2017“ und dass man einfügt: „welche die in anderen Bundesländern und international bis dato erlangten“ usw. Wenn es hilft, dass es ein Stück weit vorankommt, denke ich, ist meine Fraktion damit einverstanden, dass wir das so machen.

Ich will noch mal darauf verweisen, dass unser Antrag schon ziemlich in die Jahre gekommen ist. Man muss mal sehen: 30.11.2016 – also das ist schon ein paar Monate her, als wir das Ganze diskutiert haben. Trotz alledem, meine Damen und Herren, ich werde es nicht so ausgiebig machen wie der Kollege Dittes, aber einige Dinge möchte ich schon noch anfügen. Wir haben hier – denke ich – etwas auf den Weg gebracht, was erstens aus unserer Sicht notwendig ist, aber ich bitte, darauf zu achten, dass wir vom Pilotprojekt sprechen und noch nicht von der Einführung. Und ich will Sie weiterhin … Nein, erst mal: Herr Kollege Dittes – Wo ist er? Er ist da. Herr Kollege Dittes, ich kann es mir nicht, wie soll ich sagen, ich habe immer das Gefühl, wenn Sie von Polizisten reden, dass da ir

(Abg. Marx)

gendwo doch so ein tiefes Misstrauen gegen die Polizei dabei ist.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Für Ih- re Gefühle bin ich nicht zuständig!)

Ist mein Gefühl, das ich habe. Sie vergessen vielleicht, dass das

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber reden Sie mal mit Ihrer Frau darüber!)

Beamte sind, die auf den Freistaat Thüringen und auf die Gesetze und auf die Verfassung vereidigt sind. Ich meine, das sind auch nur Menschen und da können auch Fehler gemacht werden, aber nichtsdestotrotz muss ich schon erst mal, da das Gewaltmonopol beim Staat liegt, davon ausgehen, dass die Polizisten ordentlich ihre Arbeit machen. Und Herr Kollege Henke, Sie haben sich hier hergestellt unter dem Motto: Wann waren Sie denn das letzte Mal in der Landespolizeidirektion? Ich könnte Sie jetzt fragen: Wann waren Sie dort? Wir waren vor circa drei Wochen dort. Wir haben uns ausgiebig, der gesamte Arbeitskreis, von der Landeseinsatzzentrale berichten lassen, wir haben uns mit der Landespolizeidirektion unterhalten, wie läuft es, wo klemmt es usw. Wir haben dort eine sehr sachgerechte Auskunft erhalten, dass es entgegen vielen Dingen, die immer wieder kolportiert werden, dort gut läuft. Darüber lohnt es sich dann auch noch bei anderen Punkten zu reden. Man sollte nicht das, was erreicht ist, jetzt schlecht reden, nur weil es irgendjemandem gerade nicht passt. Auch da will ich noch mal darauf hinweisen und deswegen sage ich Ihnen: Wir waren dort und wir kennen uns aus, zumindest das, was uns dort gesagt wurde.

Dann vielleicht auch noch mal an alle: Wahrscheinlich haben die ein oder anderen noch gar nicht bemerkt, dass es seit dem 13.02. dieses Jahres eine Arbeitsgruppe genau dazu gibt, die sich mit den Dingen beschäftigt, worüber wir gerade reden. Wahrscheinlich hat es der ein oder andere noch gar nicht gemerkt. Stimmt es, Herr Minister – Herr Minister Dr. Poppenhäger –, es gibt ja seit 13.02. schon eine Arbeitsgruppe die sich damit beschäftigt?

(Zwischenruf Dr. Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales: Womit?)

Ja, wenn man nicht zuhört, da kann ich euch nicht noch alles erläutern. Also: Es gibt seit 13.02. eine Arbeitsgruppe bei der LPD, die diese Dinge zu Body-Cams vorbereitet. Richtig?

(Zwischenruf Dr. Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales: Das machen die!)