Es gab eine große Versammlung, während der feierlich der Fusionsvertrag unterzeichnet wurde, unter Einbeziehung von Langewiesen, Wolfsberg, Pennewitz und Gehren
meines Wissens in allen Medien – und dieser Antrag, wenn er beim Land vorliegt, geht in die Prüfung.
Meine Damen und Herren, es wurde darauf verwiesen, es läuft ein Antrag eines Volksbegehrens, das zurzeit verfassungsrechtlich überprüft wird. Es gibt Klagen. Es gibt zugleich Angebote an die AG Selbstverwaltung. Jetzt müssen die Organisatoren dort entscheiden, was sie wollen. Wollen sie in ihrem Sinne Veränderungen oder wollen sie wie die CDU die Blockade dieser Reform? Wer die Aufhebung des Vorschaltgesetzes verlangt, der verlangt natürlich den Stopp dieser Reform als Ganzes.
und wir haben kein Erkenntnisproblem, auch wenn hier ein Redner darauf verwiesen hat. Wenn er Erkenntnisprobleme hat, liegt das in seiner Persönlichkeitsstruktur. Darauf können wir nicht Rücksicht nehmen. Das ist ein Fall für ein anderes Feld, möglicherweise für das Gesundheitswesen. Wir aber haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Entscheidungsproblem. Wenn wir noch zwei Jahre, noch fünf, noch zehn Jahre warten, erlangen wir keine neuen Erkenntnisse, aber Entscheidungen werden nicht getroffen mit all den Konsequenzen, auf die ich dann noch eingehen werde. Von daher, wer also diese Reform nicht will, der will nicht, dass dieses Land fit gemacht wird. Wir wollen, dass das Land fit gemacht wird, sowohl die Landesverwaltung als auch die kommunale Ebene, und deswegen will ich jetzt einmal kurz auf die Forderung der CDU eingehen, zunächst Funktional-, dann Verwaltungs-, dann Gebietsreform.
In der Wissenschaft wird tatsächlich eine solche Rang- und Reihenfolge empfohlen. Es gab aber noch kein Bundesland, wo diese Reihenfolge in Reinkultur auch umgesetzt wurde. Wir haben uns für einen parallelen Weg entschieden, indem wir das Vorschaltgesetz und das Grundsätzegesetz beschlossen und auf den Weg gebracht haben. Das ist eine große Herausforderung an alle Beteiligten, aber wir müssen sagen, die Ursache dafür hat die CDU gelegt.
Wenn die CDU 2009, spätestens 2012 in diesen Reformprozess eingestiegen wäre, dann hätte man tatsächlich manche Dinge auch in längeren Zeiträumen umsetzen können. Jetzt haben wir diese Zeit nicht mehr, sondern wir haben diesen Prozess umgehend nach Regierungsübernahme auf den Weg gebracht. Einer der ersten Beschlüsse des Landtags war die Beauftragung der Landesregierung, ein entsprechendes Leitbild zu verabschieden. Das ist dann im Dezember 2015 entsprechend umgesetzt worden.
Wer jetzt diese Rang- und Reihenfolge fordert, der fordert nichts anderes als eine Aussetzung der Reformumsetzung bis zum Jahr 2024. Die Zeit ist nicht da, denn es gibt Ereignisse – gerade fiskalische Ereignisse, das hat hier schon öfter mal eine Rolle gespielt –, die uns einfach zwingen zu reagieren. Es gibt Ereignisse, was den Fachkräftemangel betrifft, weil jetzt in den nächsten zehn Jahren 30 Prozent der Beschäftigten auf Landes- und kommunaler Ebene altersbedingt ausscheiden. Da müssten wir doch darauf reagieren und können nicht einfach zusehen, wie in diesen Kleinstverwaltungen der Fachkräftemangel nicht behoben werden kann. Von daher – keine Zeit.
Das Zweite ist: Auch ohne tiefgreifende Funktionalund Verwaltungsreform müssen wir uns mit Gebietsreform beschäftigen, weil die Konstruktionsfehler sowohl in der Landesverwaltung als auch in der Kommunalverwaltung offensichtlich sind. Das ist kein Vorwurf an die Beteiligten, sondern aus der Struktur heraus. Da will ich Ihnen einmal sagen: Die CDU hat 1994 entschieden, die Ausgleichs- und die Ergänzungsfunktion der Landkreise aus der Kommunalordnung zu streichen. Seitdem sind die Landkreise nur noch Verwaltungsebene ohne Kompe
tenz, freiwillige Aufgaben zu realisieren – nur in ganz beschränktem Maße. Wir haben erst das neueste Urteil – Nordhausen, Bleicherode, wo das noch einmal bestätigt wurde. Das hat aber die CDU gemacht. Nur noch 1 Prozent der Ausgaben der Landkreise sind freiwillige Ausgaben, da sind die Musikschulen schon eingerechnet. Wer bei dieser Größenordnung von kommunaler Selbstverwaltung auf Landkreisebene spricht, der täuscht die Öffentlichkeit – 85 Prozent übertragener Wirkungskreis, keine Zuständigkeit des Kreistags, nur verwaltungsintern, 60 Prozent Leistungsgesetze, ohne dass der Kreis dort Einfluss nehmen kann. Er darf aktive Arbeitsmarktpolitik, was sinnvoll wäre in Bezug auf Hartz IV, nicht realisieren. Das darf er nicht.
60 Prozent der Kreiseinnahmen sind Zuweisungen des Landes. 35 Prozent ist Kreisumlage. Die Kreise haben keine eigene Steuerkompetenz. Damit müssen wir uns doch beschäftigen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer das ausblendet, will dieses Land auch demokratisch vor die Wand fahren. Da muss sich insbesondere die CDU als traditionell demokratisch ausgerichtete Partei entscheiden. Dass diese andere Truppe dieses Land anders ausrichten will, weg von den demokratischen Grundsätzen, ist doch bekannt. Aber doch nicht Sie, meine Damen und Herren der CDU. Sie sind demokratische Volkspartei und müssen deshalb die Verantwortung mit wahrnehmen, um sich in diesen Prozess einzubringen. Wir haben das damals als Linkspartei PDS übrigens bei der Enquetekommission in der 4. Legislatur gemacht. Wir haben zum Bericht der Enquetekommission ein Minderheitenvotum abgegeben und haben dort unsere Vorstellungen von Funktional- und Verwaltungsreform öffentlich zur Debatte gestellt. Sie machen es nicht. Sie sagen nur, es soll alles so bleiben wie es ist. Das ist kein Konzept. Damit sind Sie auch künftig isoliert.
Eine dritte Frage, warum wir Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform effektiver parallel gestalten können, ist: Wenn wir auf die Experten hören, die zunächst Funktional- und Verwaltungsreformen umsetzen wollen, dann haben wir am Ende Gebietskulissen bei den Gemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnern und bei Landkreisen mit mindestens 180.000. Dann wäre doch Ihr Aufschrei noch größer gewesen. Also mussten wir doch entscheiden: Was ist denn politisch in diesem Land durchsetzbar und aufgrund der Besonderheiten, insbesondere der Siedlungsstruktur in Ostthüringen und Nordthüringen, auch noch vermittelbar und geboten? Damit sind wir an die untere Grenze gegangen, was die Größen betrifft im Vergleich zu den anderen Bundesländern, nämlich auf 6.000 und 130.000 und bei den kreisfreien Städten auf 100.000. Damit ist aber die Hoffnung verbunden,
dass dort insbesondere die Gemeinden die Hinweise ernst nehmen und sagen: Eigentlich ist eine Gemeindegröße erst ab einer 10.000 Einwohnern in der Lage, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Da betone ich noch einmal: Es geht um allgemeine Verwaltungsstrukturen. Jeder, der hier eine Verbindung zur kulturellen Verwurzelung, zur Tradition, zu Sparkassen und Krankenhäusern herstellt, schafft nur Ängste. Wir wollen das noch einmal sagen. Krankenhäuser werden geregelt im Krankenhausplan des Landes, der steht bis 2020. Alle Standorte sind gesichert, kein Bettenabbau über das Land. Da stellen Sie sich hin und sagen, die Gebietsreform führt möglicherweise zur Gefährdung von Standorten.
Sparkassen orientieren sich künftig noch stärker am Kundenverhalten, die Kunden entscheiden das, nicht mehr die allgemeinen Verwaltungsstrukturen. Die Kunden entscheiden künftig, wo es eine Filiale gibt, wo es Angebot und Dienstleistung gibt. Wir können nachsteuern. Da sind wir froh, dass wir die Sparkassen haben, aber sie haben nichts mehr mit den allgemeinen Verwaltungsstrukturen zu tun. Wir haben jetzt schon sechs Zweckverbandssparkassen über die Verwaltungsebene ihrer Landkreise und kreisfreien Städte hinaus. Also hier haben wir in Mittelthüringen die Sparkasse Mittelthüringen mit Weimar, Weimarer Land, Sömmerda und Erfurt. Da beschreiben Sie hier einen Untergang des Sparkassenwesens im Ergebnis der Gebietsreform. Das ist doch einfach unverantwortlich, derartige Ängste zu produzieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Etwas zu den Ausführungen, was den Kreisstadtstatus betrifft. Das Image einer Stadt hängt von vielen Faktoren ab. Es wäre erbärmlich, wenn unserer Städte Wohl und Wehe ausschließlich am Kreissitz hängt. Das ist auch nicht so. Schauen Sie sich die Städte an, die 1994 den Kreissitz verloren haben, wie sie sich entwickelt haben. Rudolstadt, Saalfeld – ich stelle, wenn ich durch Rudolstadt und Saalfeld fahre, keinen Unterschied fest, auch nicht in der Steuerkraft. Das ist doch einfach gelogen. Sondern die Region lebt davon, dass dort drei Städte, nämlich Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg sich aufgemacht haben, gemeinsam Probleme zu lösen. Das ist die Lösung, doch nicht das Festhalten an einem Kreissitz. Bad Langensalza oder Leinefelde, schauen Sie sich Zeulenroda an, das sind alles Städte ohne Kreissitz. Da wollen Sie behaupten, dass dort der Niedergang da ist. Wenn wir Städte haben, die Strukturprobleme haben, dann liegt das aber nicht am Kreissitz, sondern hat andere Ursachen, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Schmalkalden – kein Kreissitz – schauen Sie sich an, wie die die Chance der Landesgartenschau genutzt haben. Das ist doch viel entscheidender, dass wir Strukturpolitik über die Instrumente machen, die
uns zur Verfügung stehen, wo alle Ministerien der Landesregierung mitwirken. Schüren Sie bitte nicht die Ängste.
Bei dieser Reform werden wir als Gesetzgeber keine Vorgaben machen, dass die Behördenstandorte zwingend aufzulösen sind. Unser Ziel ist, dass Kreisverwaltungen künftig keine Publikumsverwaltungen im klassischen Sinne mehr sind. Der Bürger kann alles in der Gemeinde realisieren. Damit schüren Sie Ängste, wenn Sie meinen, dass Leistungsangebote der Landkreise verloren gehen. Nein! Überall dort, wo Kreisverwaltungen sind, wird es künftig bei den Gemeinden, bei den Städten Bürgerservicebüros geben, wo sie alle die Dinge nachfragen können. Und dann wird sich viel entwickeln – wie bei den Sparkassen, dass nicht mehr der Kunde in die Filiale muss, sondern der Berater fährt zum Kunden. Das ist doch eine neue Herausforderung. Warum soll denn das nicht auch für öffentliche Verwaltungen gelten?
Mal ehrlich: Wenn wir durch Thüringen fahren, wer will sich denn da mit dem Zentrale-Orte-Konzept beschäftigen? Wir beschäftigen uns ja mit der Tatsache: Können wir neue Grundzentren ausweisen? Die müssen 15 Kilometer Luftlinie von einem bestehenden Zentrum weg sein. Da finden wir in Thüringen kaum noch Platz, das zu machen.
Und dann behaupten Sie hier, dass angeblich die gesamte Leistungsfähigkeit verloren geht, weil wir Strukturveränderungen vornehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kostenrechnung, die hier gemacht wurde, war schon sehr abenteuerlich. Ich versuche es noch mal, ich werde nicht müde: Natürlich steigen auch in neuen Strukturen die Kosten allein durch Tarifentwicklung und allgemeine Kostenentwicklung. Wir haben jetzt den Tarifabschluss der Länder zur Kenntnis genommen. Der kommt irgendwann auch beim Bund und den Kommunen an, das zeigen alle Erfahrungen. Das sind 4,35 Prozent in zwei Jahren. Ich nehme nur das Land: Wenn wir das zeitnah eins zu eins auf die Beamten übertragen, heißt das letztlich 50 Millionen Euro Personalkosten, in der Spitze sogar fast 100 Millionen Euro im Jahr. Und vor der Herausforderung stehen auch kommunale Ebenen. Die allgemeinen Kostenentwicklungen dynamisieren die Gesamtkosten letztlich auch. Von daher können Sie das nur durch Modellberechnungen machen, indem Sie die alten Strukturen, die neuen Strukturen betrachten – und da sind die Effizienzpotenziale offensichtlich.
Ich hatte heute wieder ein Gespräch mit dem Bürgermeister von Bad Salzungen. Der versteht immer noch nicht, warum er ein Gewerbeamt hat und 400 Meter weiter in der Landkreisverwaltung ist
auch ein Gewerbeamt für den Landkreis. In Eisenach ist auch noch ein Gewerbeamt. Und alle sind personell so schwach aufgestellt: Wenn einer krank ist oder zur Weiterbildung, dann ist das Gewerbeamt geschlossen. Wer heutzutage 20 Kilometer Fahrweg zum Gewerbeamt als zu viel empfindet, um sein Gewerbe anzumelden oder umzumelden, der soll es sein lassen. Ich komme aus dem IlmKreis, das Gleiche in Ilmenau: ein Gewerbeamt für die Stadt Ilmenau, ein Gewerbeamt für den Altkreis Ilmenau, in Arnstadt ein Gewerbeamt für den Altkreis Arnstadt. Das können wir uns nicht mehr leisten, sondern wir müssen Gelder freilenken für Investitionen. Das hat doch in dieser Plenarsitzung schon eine Rolle gespielt, dass unsere Kommunen zu wenig investieren. Nicht weil zu wenig Geld da ist, sondern weil wir zu viel Geld in diese Strukturen stecken. Das geht nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Klagen noch: Viele fragen sich, wogegen die Landkreise jetzt eigentlich klagen. Das weiß keiner. Gegen das Vorschaltgesetz angeblich. Im Vorschaltgesetz steht aber gar keine neue Kreisstruktur drin. Da steht drin, dass Landkreise mal 130.000 Einwohner und maximal 3.000 Quadratkilometer haben sollen. Aber ich habe immer gelernt und das gilt – ich habe mich noch einmal erkundigt: In Thüringen gibt es das Instrument der Popularklage nicht. Ich kann also nicht gegen etwas klagen, von dem ich betroffen sein könnte. Das gibt es abgemildert nur in Bayern. Bei uns muss eine persönliche Betroffenheit in Rechten vorliegen. Das heißt, gegen Neugliederungsgesetze, da ist was möglich. Aber zum jetzigen Zeitpunkt? Ich glaube, das ist der hilflose Versuch, den Reformprozess irgendwie zu verzögern und zu stoppen. Wird aber nicht passieren. Das ist der Dank, insbesondere an den Innenminister und die Landesregierung. Der Zeitplan steht und es gibt keine Anzeichen, dass dieser Zeitplan wackelt. Alle anstehenden Probleme – da sind Sie alle eingeladen – werden wir gemeinsam lösen. Da sind wir keine Dogmatiker. Sie sind Dogmatiker, indem Sie sagen, es darf sich nichts verändern. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kuschel, ich komme nachher zurück auf Ihre Rede, die Sie eben gehalten haben, aber vielleicht kann ich etwas Licht in die dunklen Gedanken bringen, vielleicht erschließt sich das eine oder andere, was Sie gerade vorgetragen haben und Sie sagen,
Mensch, das habe ich so noch nicht gesehen, da war ich ja völlig auf dem Holzweg. Ich werde mich auf jeden Fall bemühen, Ihnen so viel wie möglich von unserem Antrag mit auf den Weg zu geben und damit natürlich auch für die Gebietsreform unter Umständen das Schlimmste zu verhindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eingangs schon in der Einbringung gesagt, warum wir diesen Antrag gemacht haben, weil ganz einfach – und das sind Tatsachen, Herr Kuschel, das können Sie nicht wegreden – eine erhebliche Verunsicherung stattfindet. Die Landesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, große Landkreise zu schaffen, große Gemeinden. Das ist ihr Ziel.
Um das Ziel herum wird ein Kartenhaus errichtet, wo jetzt schon die ersten Knicke festzustellen sind. Ich gehe gleich darauf ein, welche Knicke das sind – zum Beispiel die Finanzierung. Herr Kuschel, Sie haben gerade erzählt, wie wichtig das alles ist. Eins haben Sie vergessen. Sie haben uns immer erzählt – das habe ich noch deutlich im Ohr –, wenn wir eine Gebietsreform machen, sparen wir 200 Millionen Euro. Das haben Sie die ganze Zeit vor sich her getragen wie eine Monstranz.
Die ganzen Jahre haben Sie uns vorgerechnet, was Gebietsreform einspart. Darüber haben Sie heute kein Wort verloren.
Es wurde darüber fabuliert, wir sparen Geld. Jetzt ist das vom Tisch. Mittlerweile hat man festgestellt, nachdem man nach links und rechts geguckt hat, wo Gebietsreformen stattfinden, das kostet ja eine Menge Geld. Jetzt haben Sie auch eine Menge Geld in die Hand genommen oder wollen es in die Hand nehmen, um die Gebietsreform überhaupt durchsetzen zu können. Das haben Sie wohl wissend nicht angeführt. Weiterhin haben Sie gesagt: Es gibt erhebliche Effizienzgewinne. Große Einheiten sind effizienter. Nur Beispiele haben Sie bis heute nicht gebracht. Wenn ich jetzt eine große Einheit nehme, wie zum Beispiel die Stadt Erfurt, was die größte Einheit ist, und wenn ich in den Haushalt der Stadt Erfurt gucke und wenn ich daran denke, dass sie 2016 im Oktober den Haushalt für 2016 beschlossen haben, jetzt auf dem Weg der Konsolidierung sind, dann frage ich mich, wo das Argument bei Ihnen herkommt, große Einheiten sind effizienter, sparsamer und was weiß ich noch alles. Größe heilt eben nicht alles, das muss ich auch an der Stelle sagen. Beispiele sind genügend da, wo man das ohne Weiteres auch widerlegen kann.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie müssen neue Argumente bringen! Das ist al- les abgedroschen!)
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es wird doch nicht besser, wenn Sie es ständig wiederholen! Sie müssen die Zettel von vor zehn Jahren wegschmeißen!)
Nur allein an den zwei Punkten. Sie bauen es ja immer wieder auf. Sie lassen ja nicht locker. Sie bauen immer wieder auf.