Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion das Wort.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Der Kämpfer für Frauenrechte!)

Danke, Herr Präsident. Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Die CDU-Fraktion möchte also das Ladenöffnungsgesetz flexibilisieren. Das ist ihr Ansinnen. „Dass dieses Gesetz zwischenzeitlich gegen viele Widerstände [wie wir wissen] auch einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht am 14. Januar 2015 standgehalten hat, macht mich persönlich sehr zufrieden. Ich halte dieses Gesetz mit seiner inhaltlichen Festlegung für einen weiteren Meilenstein für eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zukunftsfähig zu gestalten. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Thüringer Ladenöffnungsgesetz die betroffenen Unternehmen nicht etwa daran hindert, ihre Geschäfte an umsatzstarken Samstagen zu öffnen, sondern das Gesetz zielt auf den Arbeitsschutz und den Schutz der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie ab und entspricht damit den Belangen des Gemeinwohls. Diese Regelung ist verhältnismäßig und insbesondere angemessen. Sie reagiert auf die mit den Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen im Einzelhandel, die sowohl die Gesundheit als auch das Familienleben beeinträchtigen können. Aus meiner Sicht ein sozialpolitischer Ritterschlag“ – den Begriff hat Frau Leukefeld auch schon gerade mal transportiert – „für [unseren] Thüringer Landtag, auf den wir [zu] Recht“, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, „stolz sein können.“

(Beifall AfD)

„Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass das jetzige Gesetz ein wichtiger und wesentlicher Beitrag im ständigen Bemühen um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist und werden hier unsere Standhaftigkeit unter Beweis stellen.“

Oh – jetzt habe ich hier das falsche Redemanuskript vorliegen.

(Beifall AfD)

Stimmt, sehr geehrte Kollegen, jetzt handelt es sich doch tatsächlich um die Worte der verehrten Kollegin Holzapfel, die heute hier auch schon zitiert worden ist, die sich nämlich genau so, wie ich das gerade dargelegt habe, zu unserem Gesetzentwurf geäußert hat – zum AfD-Gesetzentwurf, den Frau Ministerin Werner auch schon erwähnt hat. Die CDU wollte damals – Frau Holzapfel, ich muss Sie leider daran erinnern – ihre Standhaftigkeit unter Beweis stellen. Lange währte dieser Vorsatz allerdings nicht und so beraten wir heute tatsächlich über die eingangs erwähnte Flexibilisierung des Ladenöffnungsgesetzes, die wir als AfD schon vor vielen Monaten vorgeschlagen haben.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Typisch CDU!)

Dass sich die CDU dabei – diplomatisch ausgedrückt – vielleicht dann doch von den Ideen der AfD inspirieren ließ,

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Oh nein!)

wundert uns weniger. Man könnte auch sagen, Sie haben einfach abgeschrieben.

(Beifall AfD)

Statt sich jedoch konsequent für eine Flexibilisierung einzusetzen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, wie es die AfD-Fraktion getan hat, beschränkt sich die CDU-Fraktion darauf, die Landesregierung mal wieder aufzufordern, nicht in einen Dialog einzutreten – das machen wir eigentlich bei jedem Tagesordnungspunkt –, zumindest aber nicht mehr zu tun, als mit einer Rechtsverordnung eine Flexibilisierung herbeizuführen.

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Gott sei Dank!)

Sicherlich kann man sagen, es handelt sich um einen guten Anfang und den wollen wir auch nicht in Abrede stellen. Wir sind froh, dass die CDU bei diesem wichtigen Thema – und Sie haben die Gespräche erwähnt, die Sie mit Ladeninhabern geführt haben – endlich aus dem Winterschlaf erwacht ist. Wir, die AfD-Fraktion, werden aber im Gegensatz zur CDU-Fraktion standhaft bleiben und auch weiterhin nicht nur auf eine Flexibilisierung im Rahmen einer Rechtsverordnung drängen, sondern tatsächlich auf eine Gesetzesänderung, nämlich vor allen Dingen eine Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes in § 9 Abs. 1 und in § 12 Abs. 3, der heute auch schon mehrfach zitiert worden ist.

Ich möchte hier und heute noch mal die Gelegenheit nutzen, unseren Antrag bzw. unseren Ansatz in Erinnerung zu rufen und noch mal kurz seine Intention zu erklären. Wir sind der Ansicht, dass eine Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes in mindestens zwei Punkten geboten ist. Der erste

(Abg. Leukefeld)

Punkt ist: Die bestehenden Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes sehen vor, dass Verkaufsstellen für Bäcker- oder Konditorwaren, für den Handel mit Blumen, Zeitungen und Zeitschriften sowie selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten an Sonnund Feiertagen im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden geöffnet sein dürfen. Von vielen Vertretern, mit denen Sie auch gesprochen haben, der Wirtschaft und insbesondere gerade von – Gott sei Dank – noch zahlreichen kleinen traditionellen Bäckereien wurde an uns herangetragen, dass diese unter den vorliegenden gesetzlichen Regelungen leiden und sich wünschen, dass hier endlich eine Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes angestrebt wird. Im Gegensatz zu den traditionellen und aus unserer Sicht besonders schützenswerten kleinen Betrieben dürfen jedoch die gleichen Waren – also die Brötchen, der Kuchen – zum Beispiel an Tankstellen oder in Bahnhöfen ganztägig auch an Sonn- und Feiertagen verkauft werden. Gerade aber für die traditionellen Bäckereigeschäfte und auch für die Blumenläden stellt diese Regelung ganz eindeutig – und wer will das in Abrede stellen – einen Wettbewerbsnachteil dar. Diesen Wettbewerbsnachteil wollen wir aufheben. Wir wollen, dass alle Marktteilnehmer, auch die kleinen Landbäckereien, faire Chancen erhalten.

(Beifall AfD)

Die AfD-Fraktion möchte darauf einwirken, dass die Regelung, die die Ladenöffnungszeiten auf fünf Stunden begrenzt, aufgehoben wird. Damit erhalten nämlich auch diese Marktteilnehmer, also die kleinen Betriebe, die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, in welchem Umfang sie ihr Geschäft an Sonnund Feiertagen öffnen wollen, ob es nun an drei Stunden ist oder an vier Stunden oder vielleicht auch an sieben Stunden, je nachdem, wie die Marktlage sich ihnen gerade darstellt. Das nennt man unternehmerische Freiheit und für die stehen wir ein.

(Beifall AfD)

Und, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, das hat – das muss noch einmal betont werden, weil es uns bei der Lesung unseres Gesetzentwurfs immer wieder vorgeworfen wurde, weil es vielleicht von einigen nicht verstanden werden konnte oder nicht verstanden werden wollte –, nichts, aber auch gar nichts mit Familienfeindlichkeit zu tun. Für uns existiert Familie nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern gleichermaßen an allen Tagen der Woche.

Der zweite Punkt, der uns wichtig ist – er bezieht sich auf eine Änderung des schon erwähnten § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz, also eine ähnliche, aber eben nur eine ähnliche Stoßrichtung, wie das jetzt die CDU vorsieht –: Wir wollen tatsächlich in diesem Punkt eine echte Liberalisierung, eine Flexibilisierung dahin gehend, dass die Arbeit

nehmer selbst entscheiden dürfen, an wie vielen Samstagen sie im Monat arbeiten möchten. Wir wollen keine Bevormundung, keinen Zwang zum freien Samstag. Ganz nebenbei bemerkt: Auch viele andere Arbeitnehmer haben diesen freien Samstag nicht.

Die Regelung, die wir vorgeschlagen haben, stellt zum einen sicher, dass der Arbeitnehmerschutz auf einem sehr hohen Niveau erhalten bleibt, ist aber auf der anderen Seite flexibel genug gestaltet, um sicherzustellen, dass den Wünschen der Arbeitnehmer entsprochen werden kann. Diese beiden Baustellen, die Änderungen der von mir jetzt mehrfach zitierten Paragrafen des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, möchten wir aufmachen. Wir möchten diese beiden Baustellen aufmachen im Interesse der kleinen Leute, der traditionellen kleinen Geschäfte und im Sinne der Arbeitnehmer.

Sehr verehrte Frau Ministerin Werner, ich bedanke mich auch für Ihren Vortrag, für Ihren Bericht hier an dieser Stelle von diesem Podium aus, aber das, was Sie angekündigt haben, einen weiteren Dialog mit den Anspruchsberechtigten zu starten, ist in unseren Augen zu wenig. Wir müssen jetzt gemeinsam einen Schritt nach vorne gehen, und zwar mit einer formalen Änderung, mit einer formalen Neuregelung dieses Sachverhalts, und dürfen uns nicht in ewigen Reden verzehren. Wir freuen uns auf die Aussprache, wir freuen uns auch, wenn Sie, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, unseren Alternativantrag, wie das vielleicht gute parlamentarische Gepflogenheit ist, an den Ausschuss überweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter Höcke. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, jetzt gibt es tatsächlich einen Unterschied dahin gehend, ob man eine Gesetzesänderung im Ladenöffnungsgesetz vornimmt oder eine Verordnung verabschiedet. Da ist das eine schon eine stärkere Regulierung als das andere und der Einzelhandel umfasst auch ein bisschen mehr als die Möbelhäuser in Erfurt oder die traditionellen Bäcker. Deswegen ist die Positionierung, die wir hier bisher sowohl von der CDU als auch von der AfD gehört haben, ehrlich gesagt, ein bisschen zu kurz gegriffen.

Jetzt dürfte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – Sie haben den Antrag gestellt –, die Positionierung der Landesregierung relativ wenig überrascht haben, weil wir die sowohl am 29. Sep

(Abg. Höcke)

tember als auch am 9. November schon einmal hier im Landtag beraten haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was mich allerdings überrascht hat, ist die Position der CDU – das hat ja meine Kollegin Leukefeld auch schon gesagt –, weil Sie hier, Frau Holzapfel, am 29. September noch gesagt haben, dass man von den zwei freien Samstagen für die Verkäuferinnen nicht zurücktreten möchte. Und Sie haben damals auch tatsächlich – und zwar in beiden Plenarberatungen – nicht von einer Verordnung gesprochen. Das ist etwas schade, weil wir hier zuletzt im Haus einen Konsens hatten, von CDU über Linke, SPD und Grüne, an den zwei freien Samstagen festzuhalten, darauf haben alle Rednerinnen hier hingewiesen. Es ist uns so wichtig gewesen, weil wir gesagt haben, dass das Ladenöffnungsgesetz vor allem ein Gesetz ist, das dem Arbeitsschutz dient, und dass der Schutz von Beschäftigten im Mittelpunkt steht. Da geht es weniger um die Frage der Flexibilität von Arbeitgebern – deswegen spricht ja auch die für die Beschäftigten im Handel zuständige Ministerin, wenn es um diesen Tatbestand geht –, sondern da geht es tatsächlich um die Frage: Wie sind die Arbeitsbedingungen im Handel und wie haben diese sich in den vergangenen Jahren in Thüringen entwickelt?

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Dafür ist der Wirtschaftsminister zuständig!)

Für die Beschäftigten im Handel ist aber die Arbeitsministerin zuständig und deswegen spricht sie auch dazu.

Wir wissen alle, dass sich die Arbeitsbedingungen im Handel in den vergangenen Jahren eher verschlechtert haben. Das wissen wir, weil die Ladenöffnungszeiten seit Ende der 90er-Jahre deutlich ausgeweitet wurden. Das wissen wir, weil es für viele Frauen – es sind überwiegend Frauen, die im Einzelhandel arbeiten – eine große Frage ist, wie man Familie und Beruf vereinbaren kann, nicht nur weil es um Arbeit am Wochenende geht, sondern auch, weil es häufig um Arbeit in den Abendstunden geht. Da ist es schon absurd, den Kolleginnen und Kollegen, die im Einzelhandel arbeiten, zu erzählen, sie könnten quasi dann auf jede Art Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleben, das müssten sie nicht am Wochenende machen. Das Wochenende ist es aber in der Regel, an dem beide Elternteile und die Kinder zu Hause sind. Vereinbarkeit von Familie und Beruf lebt auch davon, dass Familie dann tatsächlich gemeinsam stattfindet und nicht, dass alle Teile von Familie irgendwann einmal zu Hause sind. Nicht zuletzt – und auch das wissen wir – ist der Einzelhandel jetzt schon überwiegend von Beschäftigung in Teilzeit betroffen. Deswegen ist das Argument „schafft massiv Flexibilität für die Arbeitgeber“ ebenfalls absurd, weil das

natürlich den Einsatz von Arbeitskräften deutlich vermehrt.

Jetzt gilt – deswegen muss ich sagen, bin ich auch ein bisschen überrascht, wie sich die Debatte in dem letzten Jahr oder in den letzten eineinhalb Jahren entwickelt hat – dieses Gesetz schon seit dem Jahr 2011. Es gab am Anfang Kritik daran, dann trat es in Kraft, dann war relative lange Ruhe und seit ungefähr einem Jahr, eineinhalb Jahren hören wir von verschiedenen Arbeitgebern, wie unglaublich schwierig das in der Umsetzung wäre. Es wundert mich ein bisschen, dass es zwischen den Jahren 2011 und Anfang 2015 doch offensichtlich keine Probleme gab. Oder gab es diese Probleme und sie wurden sogar umgangen? Das würde uns eher sagen, dass wir hier offensichtlich stärkere Kontrollen brauchen und möglicherweise darüber reden müssen, wie wir sogar Sanktionen gegen Verstöße über das Gesetz noch regulieren können. Deswegen und weil wir Arbeitsbedingungen im Einzelhandel verbessern müssen, sagen wir, dass wir auch an dem Gesetz festhalten, dass wir auch im Rahmen der aktuellen Bedingungen keine Verordnung wollen. Frau Leukefeld hat es gesagt. Es werden unterschiedliche Positionen von Betriebsräten und von Beschäftigten an uns herangetragen. Sie haben das eingangs auch gesagt. Auch wir haben in den vergangenen Monaten und im vergangenen Jahr ganz intensiv mit Betriebsräten gesprochen, die genau die gegenteilige Angst geäußert haben, die gesagt haben, wenn es dort eine Aufweichung gibt, wird das dazu führen, dass das bei uns im Betrieb ausgenutzt wird, es wird dazu führen, dass es Druck auf die Beschäftigten geben wird, genau dieser Regelung nachzukommen und diese Regelung zu beantragen. Es ist unsere Aufgabe, die Beschäftigten zu unterstützen, ihnen zu sagen, wir wollen euch den Rückhalt geben, dass diese Regelung natürlich für euch auch gilt. Deswegen werden wir beide Anträge ablehnen, weil wir wollen, dass diese beiden freien Samstage, von denen die Mehrheit der Verkäuferinnen in Thüringen profitiert, bestehen bleiben und dass sie darauf zurückgreifen können, dass sie wissen, dass wir an ihrer Seite stehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete Lehmann. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank auch von mir, Frau Ministerin, für den umfangreichen Bericht. Ich kann mich hier mei

(Abg. Lehmann)

nen Kolleginnen Frau Leukefeld und Frau Lehmann völlig anschließen. Wir hatten letzten Herbst erst das Thema und ich finde, dass wir das sehr gut hier debattiert haben. Ich hatte den Eindruck, dass wir, die wichtigsten Fraktionen hier im Thüringer Landtag, uns sehr einig waren, dass dieses Gesetz im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein sehr gutes ist und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt. Es umfasst eben nicht nur gesundheitliche Aspekte, sondern auch soziale.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das derzeit gültige Thüringer Ladenöffnungsgesetz hat die damals schwarz-rote Koalition beschlossen. Ende 2015 wurde es sehr umfassend evaluiert, das wurde hier heute auch schon gesagt. Den Bericht können alle – das habe ich auch in der letzten Debatte gesagt – noch einmal gern unter der Drucksache 6/1565 vom 29. Dezember 2015 nachlesen. Darin wird klar, dass es durchaus Diskussionsbedarf durch die 2011 erfolgte Gesetzesänderung gab. Eine Bestimmung, dass Verkäuferinnen und Verkäufer an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen, wird von einem Teil der Arbeitgeber nicht gewünscht. Die Gewerkschaft ver.di lobt jedoch die Regelung; Betriebsräte setzen sich ebenfalls für die Beibehaltung der deutschlandweit einmaligen Regelung ein. Thüringen gilt hier sogar als Vorreiter. Als Ergebnis der Evaluation wird klar, dass die Landesregierung zurzeit keinen akuten Handlungsbedarf sieht. Nach reiflicher Überlegung in unserer Fraktion sehen wir diesen auch nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wir haben uns mit der Bäckerinnung intensiv beraten und Betriebsräte angehört. Auch wir haben mit lokalen, regional arbeitenden Bäckerinnen und Bäckern gesprochen. Auch uns wurde gesagt, dass eine stärke Möglichkeit zur Ausweitung der Öffnungszeiten möglicherweise sinnvoll wäre, damit man eine Konkurrenz gegen Discounter und Tankstellen darstellen könne. Wir haben aber auch gehört, dass gerade bei den kleineren Bäckereien, die Wert auf regional hergestellte Produkte legen, die längeren Ladenöffnungszeiten zu höheren Betriebs- und Personalkosten führen und dass das eigentlich gar nicht leistbar ist. Wir Grüne verstehen auch die Probleme und Herausforderungen, vor denen das Bäckerhandwerk an sich steht. 20 bis 30 Bäckereibetriebe, das sind 3 bis 8 Prozent, schließen durchschnittlich pro Jahr. Gründe dafür sind mangelnder Nachwuchs, zu wenig Einnahmen und ein starker Konkurrenzdruck, zum Beispiel von den Discountern. Der Zuwachs in der Beschäftigung im Einzelhandel erfolgt darüber hinaus fast ausschließlich über geringfügig und Teilzeitbe

schäftigte. Die Gewerkschaften beklagen zudem, dass Arbeitnehmerinnen einer erhöhten Gefahr von Überfällen in der Arbeitszeit oder auf dem Heimweg ausgesetzt sind, wenn sie spätabends oder nachts arbeiten müssen. Wir brauchen einen Einklang von den Interessen des Einzelhandels, von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Angestellten im Einzelhandel. Der Sonn- und Feiertagsschutz ist nun einmal ein Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Um diesen Einklang zu erreichen, begrüßen wir als Grüne die Idee des Ministerpräsidenten, Branchengespräche mit den Sozialpartnern zu führen, sehr und sind gespannt auf die Ergebnisse. Vielleicht ergeben sich daraus auch gute Ideen für eine Rechtsverordnung, die mehr Flexibilität für alle Beteiligten bringt.