Auf eine Nachfrage von mir übrigens – ich stelle im Ausschuss auch gelegentlich Nachfragen – hat ein bekennender Linksextremist, der Herr Hoff – der weiß schon, warum er sich nicht mehr hier hintraut, glaube ich, den habe ich lange nicht mehr gesehen –, die Antwort gegeben, es seien nur Vertreter aus Institutionen und Vereinen im Änderungsstaatsvertrag benannt, die sich in ihrer Arbeit ausnahmslos auch mit dem Themenfeld der Familienpolitik beschäftigen, also beispielsweise auch die Gewerkschaft ver.di, der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, der Lesben- und Schwulenverband. Meine Damen und Herren, Herr Hoff war wirklich der Meinung – oder hat es zumindest so geäußert –, dass damit den Familien Rechnung getragen würde. Aber das war natürlich – wie so vieles oder eigentlich alles von Herrn Hoff – schlicht und ergreifend abwegig und falsch.
Es gibt nämlich sehr spezifische Familieninteressen, die gerade nicht durch Vertreter anderer Interessengruppen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das haben wir ja gestern von Herrn Höcke gehört, was es da alles gibt!)
von Gewerkschaften, des Zuwanderungsrats oder des Lesben- und Schwulenverbands mit berücksichtigt werden können. Eben deshalb gibt es für die Vertretung spezifischer Familieninteressen in Deutschland auch eigene Vereine und Verbände. Ohne Zweifel ist es richtig und notwendig, dass diese Interessen auch im Hörfunkrat eine Stimme erhalten sollen. Da ist es bedauerlich, dass 16 Landesregierungen – darunter auch noch einige wenige CDU-geführte – nicht imstande und willens waren, den Familien eine angemessene Interessenvertretung im Hörfunkrat zuzugestehen. Da hat sich die angebliche – jedenfalls ehemalige – Familienpartei CDU von den linksgrünen Minderheiten- und Antifamilienpolitikern wieder mal über den Tisch ziehen lassen, wie das ja so häufig geschieht, auch hier im Thüringer Landtag. Sie meinen immer, Sie werden gemocht – Sie werden nicht gemocht von den Linksgrünen. Glauben Sie mir das, liebe CDU.
Ja, das weiß ich, Frau Rothe-Beinlich. Ich glaube, zu dem Zeitpunkt, wo Sie anfangen, mich zu mögen, da muss ich mir Gedanken machen, wie ich weitermache. Aber das wird nicht geschehen, oder?
Meine Damen und Herren, das ist auch kein Versagen oder Dilettantismus, denn auch bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags vor eineinhalb Jahren hatte man den Familien eine eigenständige Stimme im Fernsehrat versagt. Wir müssen also festhalten: Im Weltbild unserer Regierenden – von Schwarz über Grün, Hellrot bis Dunkelrot – kommen Familien und Kinder mit ihren Interessen in Wahrheit gar nicht mehr vor. Familien und Kinder werden von Ihnen in der Medienpolitik allenfalls noch als Konsumenten und Objekte einer Indoktrination wahrgenommen und genauso auch behandelt. Aber dass man ihre Interessen – also die Interessen der Familien – bei der Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berücksichtigen müsse, das fällt Ihnen als Herrschende nicht mehr ein. Die AfD hingegen versteht sich als Anwalt der Familien und des Kindeswohls, und zwar
Die Nichtberücksichtigung gerade der Familieninteressen im vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist für uns ebenso inakzeptabel wie die nach wie vor mangelnde Staatsferne insbesondere des Hörfunkrats. Was wir brauchen, ist ein Neuanfang – und zwar ein grundlegender Neuanfang – im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der ist mit immer neuen Rundfunkänderungsstaatsverträgen nicht zu machen. Gleichwohl sehen wir Besprechungs- und Beratungsbedarf. Ich beantrage für die AfD-Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ja wirklich so ein bisschen an dem Punkt, wo ich mich frage – ich kann, glaube ich, nur noch darüber lachen –,
was Sie immer wieder in diesem Parlament für Reden schwingen. Ich habe mir eigentlich ein bisschen gewünscht, dass wir dieses Mal eine Bingorunde gespielt hätten, dann hätte ich wahrscheinlich „Bingo“ rufen können, denn alle von Ihnen so oft hervorgebrachten Worte in dem Zusammenhang mit Medien, mit öffentlichem Rundfunk tauchten wieder auf, zusammengewirbelt in irgendeiner Wahlkampfrede, die schlussendlich nichts, aber auch gar nichts mit dem zu tun hatte, worüber wir hier eigentlich heute reden.
Aber das ist wie immer ein sehr typischer Zug der AfD. Ich glaube, es ist auch mal ganz wichtig für die jüngeren Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchertribüne zu erleben, wie es ist, wenn man einen Sachverhalt behandelt, der auch von den Kollegen Pidde, Wucherpfennig, Henfling und auch vom Staatssekretär sehr gut in seinem Umfang erklärt worden ist, worüber wir reden, und man dann hört, was man aus einem Sachzusammenhang machen kann, indem man ihn und sich selbst aufbläht und hier quasi eine Wahlkampfrede hält und sozusagen völlig am Thema vorbei auch noch jeden Grund benutzt, irgendwelche Kollegen und irgendwelche Minister zu beleidigen. Das alles in einem
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht Ansinnen einer Diskussion über einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Sie wissen, ich bin im Moment die Vertretungskollegin für den Kollegen Blechschmidt, den ich an dieser Stelle sehr herzlich grüßen möchte und dem ich
im Namen aller gute und schnelle Genesung wünsche. Ich weiß auch, dass er sich ein bisschen geärgert hätte, wenn ich zu einem seiner Lieblingsthemen für die Fraktion Die Linke nicht nach vorne gegangen wäre, um zu sagen, auch wir stimmen dem Gesetz und damit auch dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Die Kritik, die auch von meiner Abgeordnetenkollegin Henfling am System der Staatsverträge geäußert worden ist, muss ich nicht wiederholen, ich kann aber sagen, dass ich sie zumindest sehr teile. Ich würde auch ungern alle Punkte noch mal wiederholen, die bereits ausführlich beschrieben worden sind.
Einer der wichtigsten Aspekte – das ist mehrfach gesagt worden – ist eine Beitragsstabilität für die Nutzerinnen und Nutzer. Ich glaube, dass wir sagen können, dass das eine sehr gute Ausgangslage ist, die auch eine Wichtigkeit hat, die wir als Fraktion Die Linke besonders unterstützen. Demzufolge würde ich es etwas kürzer machen. Wir sind dafür, das haben wir auch so beantragt, erste und zweite Beratung zusammen zu machen. Einer Ausschussüberweisung wird meine Fraktion nicht zustimmen, das können wir schon mal sagen, sondern wir sind dafür, es sofort und heute abzustimmen. Ich bitte im Namen meiner Fraktion um Zustimmung. Vielen Dank.
Ich muss hier noch mal zwei, drei Sätze sagen. Frau Mitteldorf, die Sache, dass Sie besser Bingo spielen sollten, kann ich nur unterstreichen. Spielen Sie lieber Bingo, bevor Sie sich hier minutenlang hinstellen und nichts sagen. Das ist heute wieder die typische Auseinandersetzung. Ich bin froh, dass die Tribünen besetzt sind, wo Sie merken oder ihr, liebe Schüler, merkt: Bei jedem Thema, was die
dann kommt die Replik aus der Altparteienfront und es wird sofort substanzlos, persönlich und beleidigend. Das ist ein Stil, den man in diesem Landtag mit der AfD so pflegt, und das ist schade, denn wir haben gute Anträge – denken Sie an unseren Rentenantrag von vorhin – und wir haben auch gute Argumente
denken Sie an meine Argumente gerade zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag –. Warum Sie hier immer alles auf die persönliche Ebene ziehen müssen, das verstehe ich nicht.
Versuchen Sie doch mal, sachlich in der Sache selbst zu argumentieren. Aber dazu habe ich bisher noch nicht einen Satz in dieser Debatte von Ihnen – Herr Pidde ausgenommen, den nehme ich gerne aus – gehört, Frau Mitteldorf. Deshalb: Fangen Sie lieber an zu kichern, rufen Sie „Bingo“ und gehen Sie am besten nach Hause! Ich glaube, Sie vermisst hier keiner. Vielen Dank.
Ich schließe damit jetzt die Aussprache. Es gibt keine weiteren Redewünsche, sodass wir zur Abstimmung über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien kommen. Herr Brandner, das war richtig, ja?
Wer für die Ausschussüberweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, alle aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Keine. Damit mit Mehrheit abgelehnt, sodass wir nun die zweite Beratung des Gesetzentwurfs aufrufen. Ich frage noch einmal, ob jemand das Wort zur Aussprache wünscht. Herr Brandner, bitte schön.
Ich hatte es ja auch angekündigt, meine Damen und Herren – zweite Lesung, zweites Thema. Problem der Staatsferne, darum ging es ja wesentlich in dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2014. Dazu gleich ein paar Bemerkungen.
Zunächst zurück zum Hörfunkrat und seiner Zusammensetzung, wie sie im nun vorliegenden Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist. Eine genauere Betrachtung der Neuregelung zeigt, dass die Landesregierungen nach wie vor der Auffassung folgen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre so etwas wie das natürliche Eigentum der Regierungen und der Politik, ein Eigentum, das im Übrigen natürlich die Bürger mit üppigen Zwangsbeiträgen von jährlich rund 8 Milliarden Euro mästen. Tatsächlich nämlich nimmt der relative Einfluss der Landesregierung im Hörfunkrat durch die Neuregelung nicht und schon gar nicht entscheidend ab. Und die politische Opposition in Gestalt von Parteien entsendet bisher und auch in Zukunft keine Vertreter. Die Regierungen jedenfalls werden nach wie vor ein sehr gewichtiges Wort auch beim Deutschlandradio mitreden. Das ist keine Staatsferne.
Ich will auch sagen, nach welchem Maßstab wir das bemessen, und das ist keine AfD-Erfindung, sondern ein Maßstab von einem sehr honorigen Menschen, nämlich vom Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der hatte seinen Kollegen in einem Sondervotum widersprochen und die Auffassung vertreten, dass die Rundfunkaufsichtsgremien von Regierungsvertretern gänzlich frei sein müssten. Die Gründe dafür liegen für ihn auf der Hand. Ganz realistisch hat Herr Paulus erkannt, dass – ich zitierte – „die Rundfunk- und Fernsehgremien ein Spielfeld von Medienpolitikern aus den Ländern“ seien, „die ihre medienpolitischen Konzepte in Fernseh- und Verwaltungsrat zu verwirklichen versuchen“. Da habe ich auch schon komischerweise Herrn Hoff vor Augen, wenn ich lese, dass Medienpolitiker aus den Ländern ihre Konzepte und Ideen in den Verwaltungsräten durchsetzen wollen. Das geschieht dadurch, dass sich die Arbeit der Gremien in der Praxis letztlich politisch nach Schwarz-Rot ordnet und so in der Hand der Regierungsvertreter der Altparteien ist. Eben deshalb hält der Richter Paulus die Mitwirkung von entsprechenden Regierungsvertretern für ungeeignet, Rundfunkfreiheit und Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Und ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren, der Mann hat recht!
Noch im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht übrigens betont – ich zitiere das, wie ich das schon einmal gemacht habe –: „Der Grundsatz der
Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die manifesten Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung des Rundfunks; es sollen auch, weitergehend, alle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates verhindert werden.“ Fundstelle ist Bundesverfassungsgerichtsentscheidung Band 121, Seite 53. Man sieht, keine AfD-Erfindung. Also, Frau Mitteldorf, wenn Sie gleich Ihre Bingo-Karten sortiert haben und hier noch einmal nach vorne kommen, müssen Sie nicht auf uns rumhacken, sondern das sind Ausführungen und Feststellungen eines Richters am Bundesverfassungsgericht. So wenig wie der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts allerdings den Ausführungen des Richters Paulus im Rahmen des ZDFUrteils gefolgt ist, so wenig tut es der nun vorliegende Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch. Wir müssen also davon ausgehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, auch in Gestalt des Deutschlandradios – und wenn man sich das Programm anschaut, braucht man sich nicht groß zu verbiegen, es ist tatsächlich so –, wesentlich Regierungsrundfunk und damit auch Beute der Staatsparteien und nichts anderes als ein Staatsfunk ist. Und das geht mit uns nicht! Wir wollen nach wie vor eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Systems und lehnen daher das Herumdoktern an Symptomen – auch wenn das jetzt der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein sollte – ab. Vielen Dank.