Protokoll der Sitzung vom 23.03.2017

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit eröffne ich die Beratung und ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Pidde für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden wichtige medienrechtliche und medienpolitische Weichenstellungen vorgenommen. An erster Stelle steht dabei das Signal an alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler: Der Rundfunkbeitrag bleibt auch weiterhin, und zwar bis einschließlich 2020, stabil bei 17,50 Euro im Monat. Für mich ist es eine gute Nachricht. Die aktuelle KEF-Empfehlung hätte es zwar ermöglicht, den Beitrag um 30 Cent monatlich abzusenken, aber das wäre keine Entlastung auf Dauer, sondern nur eine auf einen recht kurzen Zeitraum begrenzte Reduzierung gewesen. Die KEF hat ja in ihrem Bericht selbst angeführt, dass sie davon ausgeht, dass ab 2021 die Beiträge gestiegen wären, vielleicht sogar noch höher steigen würden und dass es gut ist, wenn man jetzt eine Vorsorge trifft.

Meine Damen und Herren, solche Jo-Jo-Effekte halte ich für wenig sinnvoll und für öffentlich auch nur schwer kommunizierbar. Daher unterstütze ich die Linie der Ministerpräsidenten an dieser Stelle ausdrücklich. Zum einen werden aus den derzeit vorhandenen Beitragsüberschüssen Rücklagen gebildet, auf die ab 2021 zurückgegriffen werden kann, zum anderen sind die öffentlich-rechtlichen Sender aufgerufen, bis Ende 2017 Konzepte für eine stärkere Zusammenarbeit und für einen effizienteren Umgang mit den Beitragsgeldern zu entwickeln.

Auf dieser Basis und in Verbindung mit dem nächsten KEF-Bericht werden die Länder dann die nötigen Strukturreformen in Angriff nehmen, um ab 2021 eine längerfristige Beitragsstabilität zu gewährleisten.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, beitragsrelevant ist auch der zweite Schwerpunkt des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, nämlich die Neuaufteilung des Gesamtbeitragsaufkommens auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE. Unterschiedlich hohe Überschüsse bzw. Fehlbeträge der einzelnen Anstalten haben hier eine andere prozentuale Aus

tarierung als bisher nötig gemacht. Ich sage einmal in Kurzfassung: ZDF und Deutschlandradio erhalten einen etwas größeren Anteil am Kuchen und die ARD etwas weniger und bei ARTE wird der Grundbetrag erhöht. Aus meiner Sicht ist das eine alles in allem ausgewogene Umverteilung, die den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Ausgangslagen der vier Sendeanstalten differenziert Rechnung trägt.

Meine Damen und Herren, damit komme ich zu einem weiteren zentralen Thema des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der Novellierung der Bestimmungen zum Deutschlandradio. Der Staatssekretär hat schon ausgeführt, dass es hier einerseits darum geht, die Bezeichnungen der einzelnen DLR-Programme aneinander anzugleichen, um den gemeinsamen Markenkern sichtbarer zu machen und die Gefahr von Verwechslungen mit ähnlich gelagerten Angeboten anderer Sender möglichst zu minimieren. So kommt es nun zu den Namen „Deutschlandfunk“, „Deutschlandfunk Kultur“, „Deutschlandfunk Nova“.

Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite betreffen die Veränderungen die Gremienzusammensetzung des Deutschlandradios. Das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt nun auch beim DLR zu einer Reduzierung der staatlichen oder im weitesten Sinne dem Staat zuzurechnenden Gremienvertreter auf ein Drittel der jeweiligen gesamten Mitgliederzahl und zu weiteren vielfaltsichernden Regelungen. Es gibt künftig mehr Transparenz bei den Entscheidungsfindungen im Hörfunkrat und im Verwaltungsrat, aufeinander abgestimmte Amtsperioden in diesen Gremien und eine Begrenzung der jeweiligen Ratsmitgliedschaften auf drei Amtsperioden. Hinzu kommen Verbesserungen bei der Frauenquote in den Aufsichtsgremien, eine Ausweitung der Mitwirkungsrechte bei den festen freien Mitarbeitern des DLR und nicht zuletzt die Pflicht zur Veröffentlichung der Bezüge des Intendanten und der Senderdirektoren.

Meine Damen und Herren, viele dieser Neuregelungen weisen über das Deutschlandradio hinaus. Wir selbst haben ja gemeinsam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag ebenfalls zu novellieren und ihn an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Staatsferne und Vielfaltssicherung anzupassen. Ich hoffe, dass dies nicht nur bald geschieht, sondern dass wir auch zu ähnlich weitreichenden Bestimmungen im Hinblick auf Transparenz und auf eine Stärkung der Mitarbeiterrechte kommen wie beim DLR. Wir Sozialdemokraten sind jedenfalls zu einer umfassenden Novellierung des MDR-Staatsvertrags bereit. Sie müsste neben den genannten Punkten natürlich auch Aspekte der Trimedialität und eine Stärkung des MDR-Standorts Thüringen in den Blick nehmen. Ich denke, bei diesem Vorhaben sind wir uns auch mit der größten Oppositionsfraktion hier im

(Staatssekretär Krückels)

Haus einig. Es wäre daher schön, wenn die Thüringer CDU ihren Einfluss auf die Schwesterparteien in den beiden anderen mitteldeutschen Ländern nutzen könnte, um dort zu größerer Beweglichkeit in den Staatskanzleien zu kommen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das bisher Gesagte wie folgt zusammenfassen: Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag findet die volle Unterstützung meiner Fraktion. Er sorgt nicht nur für einen stabilen Rundfunkbeitrag bis 2020, er stößt auch die Diskussion über die notwendigen strukturellen Änderungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern an, um ab 2021 zu einer längerfristigen Beitragsstabilität zu kommen. Die Neufassung der Bestimmungen zum Deutschlandradio sehe ich als vorbildlich auch für die anstehende Novellierung des MDR-Staatsvertrags an. Deshalb spricht sich meine Fraktion für die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs aus. Es ist ja vorhin schon gesagt worden, wir haben das vorab im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ausführlich vorgelegt bekommen und diskutiert. Ich sehe keinen Grund, warum die zweite Lesung nicht auch heute gleich erfolgen sollte. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Dr. Pidde. Nun hat Abgeordneter Wucherpfennig für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, das dem Thüringer Landtag heute vorgelegte Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erscheint auf den ersten Blick wenig spektakulär, da es sowohl für den Rundfunknutzer als auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder Überraschungen noch einschneidende Veränderungen beinhaltet. Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt höchstrichterliche Rechtsprechung um, führt einige neue Namensbezeichnungen ein und verteilt das Finanzbudget auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hinzu kommt der Umstand, dass es sich um ein Zustimmungsgesetz zu einem Staatsvertrag handelt, wir hier im Landtag nur über Ja oder Nein zu entscheiden haben und Änderungen zum Staatsvertrag gar nicht möglich sind.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, dennoch möchte ich kurz einige Vorbemerkungen eher allgemeiner Art machen. Im Detail regelt der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag inhaltlich drei Novellierungsgegenstände. Erstens sollen die vom Deutschlandradio beschlossenen neuen Programmbezeichnungen in den Rundfunkstaatsvertrag eingearbeitet werden. Während der Name des

Programms Deutschlandfunk unverändert bleibt, werden konkret folgende Namensänderungen eingeführt: „Deutschlandradio Kultur“ soll künftig „Deutschlandfunk Kultur“ und „Deutschlandradio Wissen“ „Deutschlandfunk Nova“ heißen. Auf diese Weise soll bei Deutschlandradio eine einheitliche Namensgebung erfolgen. Des Weiteren sollen durch die Einführung dieser neuen Bezeichnungen die innere Arbeit sowie die äußere Wahrnehmung des Senders zeitgemäßer gestaltet werden. Wie dem auch sei – eine unspektakuläre Veränderung.

Die zweite und inhaltlich schon bedeutsamere Veränderung ist die Neuregelung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Deutschlandradios. Anstoß zu diesem Novellierungsbedarf gab es bekanntlich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 zum ZDF-Staatsvertrag unter dem Stichwort „Staatsferne“. Mit dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll nun die Gerichtsentscheidung auch auf die Gremien des Deutschlandradios übertragen werden. Neben den Regelungen zur Wahrnehmung und Wahrung der Staatsferne sind ebenfalls die Einführung einer Frauenquote, Transparenz im Hörfunk- und Verwaltungsrat und die Veröffentlichung von Gehältern vorgesehen. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils und dessen Übertragung konkret auf das Deutschlandradio.

Ein dritter Regelungsgegenstand des Staatsvertrags beinhaltet die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks, ein Themenfeld, das neben den Aufgaben der gesellschaftlichen Rolle und Akzeptanz von öffentlich-rechtlichem Rundfunk eines der wichtigsten ist. Doch im Gegensatz zu früheren Debatten über Rundfunkgebühren bzw. -beiträge hier im Hohen Haus haben die heute zu besprechenden Neuregelungen keine finanziellen Auswirkungen für die Rundfunknutzer, denn die Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro im Monat pro Haushalt bleibt unverändert.

In Artikel 3 des Staatsvertrags soll vielmehr die interne Aufteilung des Rundfunkbeitrags auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE entsprechend einer Empfehlung des 20. Berichts der KEF neu vorgenommen werden. Grundlage dieser angestrebten Neuverteilung sind die veränderten Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten, die von der KEF neu berechnet worden sind. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die KEF nicht nur eine völlig unstrittige Neuverteilung der Beitragsmittel auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfohlen hat, sondern auch eine weitere Beitragssenkung – exakt um 30 Cent, mein Kollege Pidde ist darauf eingegangen. Über diese Thematik haben wir aber auch hier im Landtag schon im Dezember 2014 und im Januar 2015 im Rahmen der Beratung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert und auch entschieden. Eine Wiederholung

(Abg. Dr. Pidde)

dieser Diskussion halte ich heute deshalb für nicht zielführend. Nichtsdestotrotz sehe ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach wie vor in der Pflicht bei der Erledigung seiner Hausaufgaben, und zwar, bei der Entlastung der Beitragszahler nicht nachzulassen. Den diesbezüglich von der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober vergangenen Jahres angemahnten Reformschritten zur Sicherung der Akzeptanz und der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sehe ich mit großem Interesse entgegen. Bis zum 30. September 2017 sollen von den Intendanten die entsprechenden Vorschläge vorgelegt werden. Anschließend ist es Aufgabe der Rundfunkkommission in Zusammenarbeit mit der KEF, bis zum 31.03.2018 ein konkretes Konzept zur Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen zu erarbeiten. Bei diesem Konzept geht es nicht mehr und nicht weniger um eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Stärkung der öffentlichen Akzeptanz sowie seines Qualitätsanspruchs. Es gibt folglich noch viel zu tun. Warten wir die Ergebnisse ab. Heute zumindest empfehle ich die Zustimmung zum Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist im Prinzip fast alles gesagt, nur noch nicht von jedem und jeder. Lassen Sie mich ganz kurz zumindest zwei Punkte noch mit aufrufen. Es ist mehrfach vom Staatssekretär, aber auch von den Kolleginnen und Kollegen hier vorgetragen worden, worum es in diesem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht. Die Namensbenennung muss ich nicht noch mal ausführen. Die Notwendigkeit einer einheitlichen Markenführung bei den Namen ergibt sich aus meiner Sicht von selbst. Die Rundfunkanstalten haben darüber hinaus noch die Beitragsstabilität hier in diesem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auch das ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Punkt. Wir wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die ständige Rechtsprechung weiterentwickelt wird und deswegen auch kein feststehendes Konstrukt ist. Deswegen haben wir hier auch regelmäßig diese Rundfunkänderungsstaatsverträge auf dem Tisch liegen. Wie jedes Mal, wenn ich hier zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen spreche, möchte ich doch noch mal meine grundsätzliche Kritik an den Rundfunkänderungsstaatsverträgen äußern. Natürlich haben wir

dank unserer Landesregierung diese frühzeitig auf den Tisch bekommen. Das Problem bleibt aber, das haben auch die Kollegen hier angesprochen, dass man im Parlament lediglich zustimmen bzw. ablehnen kann, man darf sich auch enthalten. Darauf zielt auch meine grundsätzliche Kritik an den Staatsverträgen. Wir haben kaum noch Möglichkeiten oder eigentlich fast gar keine Möglichkeiten, diese Staatsverträge über das Parlament noch entsprechend zu ändern. Sie sind nur ein Minimalkonsens der unterschiedlichen Bundesländer und es dauert sehr lange, bis sie auf bestimmte Sachen ansprechen. In diesem Fall – das muss man aber sagen – sind die Änderungen begrüßenswert. Insbesondere bei den Fragen der Demokratisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bei den Fragen der Transparenz sind wir Grünen dabei, das zu begrüßen, auch wenn es uns an vielen Stellen nicht weit genug geht.

Fazit ist: Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt konsequent die verfassungsrechtlichen Vorgaben um und schafft mehr Demokratie in den Gremien und in der Arbeitsweise des Deutschlandradios. Dementsprechend wird meine Fraktion diesem Änderungsantrag zustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Wir haben nun Herrn Abgeordneten Brandner für die AfD-Fraktion.

Jeder Gang macht schlank!

Liebe Frau Henfling, einerseits muss ich Sie enttäuschen, andererseits muss ich Sie loben. Ich fange mal mit dem Lob an, Frau Henfling. Grundsätzliche Kritik an dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag üben wir auch. Da sind wir beieinander. Enttäuschen muss ich Sie allerdings: Es ist noch nicht alles gesagt, deshalb erlaube ich mir noch mal, ein paar Aspekte hier einzubringen, die noch nicht gesagt wurden.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die sinnvollen Dinge sind schon gesagt, Herr Brandner! Jetzt kommen Sie!)

Na ja, das ist selten der Fall, bevor ich hier an das Rednerpult gehe. Das mögen Sie sich so einbilden und wünschen, aber da sind Sie auf dem Holzweg, Frau Henfling und alle anderen.

Der Titel dieses Gesetzes ist etwas sperrig – Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag –, damit werden im Prinzip drei Staatsverträge novelliert, die den öffentlich-rechtlichen Zwangs- oder Staatsfunk

(Abg. Wucherpfennig)

betreffen. Neben zwei sprachlichen Anpassungen oder Angleichungen im Rundfunkstaatsvertrag betreffen die Änderungen zum einen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es soll eine Verschiebung bei den Anteilen, die die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erhalten, sowie eine Aufstockung des Finanzierungsbeitrags für den Sender ARTE stattfinden. Der letztgenannte Finanzierungsbeitrag soll übrigens von 171 Millionen auf über 180 Millionen Euro erhöht werden für den Sender ARTE – auch interessant zu wissen. Zum anderen geht es um die Umgestaltung der Aufsichtsgremien beim Deutschlandradio und da wird es interessant. Diese Änderungen stellen eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014 dar. Damals hatte das Gericht festgestellt, dass die Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien weder dem Gebot der Vielfaltssicherung noch dem Gebot der Staatsferne gerecht würde und damit verfassungswidrig sei. Da die Urteilsgründe auch für die Aufsichtsgremien des Deutschlandradios und auch für die ARD gelten, ist es erforderlich, hier entsprechende Änderungen vorzunehmen, so wie es schon im ZDF-Staatsvertrag geschehen ist.

Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, dass die AfD dafür eintritt, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des Staatsfunks in Deutschland grundlegend und deutlich zu reformieren, was auch und vor allem die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten betrifft, Stichwort „GEZ-Zwangsbeitrag“.

(Beifall AfD)

Die AfD hatte daher – Herr Wucherpfennig hatte vergessen, das zu erwähnen, das war letztes Jahr auch schon mal Thema – Ende vergangenen Jahres, also Ende 2016, hier im Landtag einen Antrag eingebracht, der die Voraussetzungen für eine solche Reform schaffen sollte, nämlich die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge mit dem Ziel der Abschaffung des Zwangsbeitragssystems.

(Beifall AfD)

Sie von den Altparteien hatten das unisono – so viel zur Vielfalt in diesem Hause – abgelehnt und Frau Rothe-Beinlich hat wahrscheinlich dann gleich Weihnachten eine neue Arbeitsgruppe gegründet – ich gehe mal davon aus.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind so was von komisch!)

Die Landesregierungen, die die heute diskutierten Vertragsänderungen beschlossen haben, also die Landesregierungen, die alle von Altparteien geführt werden, führen allerdings ungeachtet der Glaubwürdigkeitskrise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ungeachtet der Kritik an der Ausgestaltung des Rundfunksystems nach dem Motto „Augen zu und durch – Weiter so“ diesen fort. Das gilt

auch und vor allem für die Problematik der notwendigen Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Einfluss der Regierungen auf die Gremien des Deutschlandradios wäre auch nach der vereinbarten Änderung viel zu groß, von Staatsferne kann da nicht ansatzweise die Rede sein. Das werde ich dann im Rahmen der zweiten Lesung noch vertiefen. Aber selbst wenn man diesen Aspekt, diese grundsätzliche Frage, ausklammerte, wäre die vorgesehene Zusammensetzung des Hörfunkrats höchst problematisch. Zum einen werden nun plötzlich ganz bestimmte und offenbar gut vernetzte Vereine und Verbände aufgelistet, die als Vertreter gesellschaftlicher Interessen installiert werden sollen. Im ZDF-Vertrag war es noch anders, da wurden Gebiete definiert, aus denen Vertreter kommen sollen, hier werden konkret Vereine und Verbände in den Rundfunkstaatsvertrag hineingeschrieben. Das halten wir für sehr bedenklich. Sie wissen schon, da kommen die besten Strippenzieher zum Zug und die besten Strippenzieher sind nicht immer die besten Vertreter.

(Beifall AfD)

Dadurch werden auch gewissermaßen Erbhöfe in der Interessenvertretung geschaffen, was an sich auch schon sehr bedenklich ist. Vor allem aber fällt auf, dass bei den Interessenvertretern erneut eine immens wichtige Gruppe fehlt, nämlich die, die Familieninteressen berücksichtigen soll. Das ist nicht weit entfernt von einem Skandal, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Dem Bundeszuwanderungsund Integrationsrat beispielsweise wird ein Sitz im Hörfunkrat eingeräumt. Die Gewerkschaft ver.di erhält mindestens einen Sitz, alle zwei Amtsperioden sogar zwei Sitze im Hörfunkrat. Ein Lesben- und Schwulenverband hat einen Vertreter im Rundfunkrat. Von den Familien finden Sie in den Gesetzentwürfen nichts.

Auf eine Nachfrage von mir übrigens – ich stelle im Ausschuss auch gelegentlich Nachfragen – hat ein bekennender Linksextremist, der Herr Hoff – der weiß schon, warum er sich nicht mehr hier hintraut, glaube ich, den habe ich lange nicht mehr gesehen –, die Antwort gegeben, es seien nur Vertreter aus Institutionen und Vereinen im Änderungsstaatsvertrag benannt, die sich in ihrer Arbeit ausnahmslos auch mit dem Themenfeld der Familienpolitik beschäftigen, also beispielsweise auch die Gewerkschaft ver.di, der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, der Lesben- und Schwulenverband. Meine Damen und Herren, Herr Hoff war wirklich der Meinung – oder hat es zumindest so geäußert –, dass damit den Familien Rechnung getragen würde. Aber das war natürlich – wie so vieles oder eigentlich alles von Herrn Hoff – schlicht und ergreifend abwegig und falsch.