Meine Damen und Herren – und jetzt spreche ich konkret die Sportfreunde an –, nehmen Sie die Chance zur Überweisung an die Ausschüsse wahr, lassen Sie uns darüber reden, lassen Sie uns verhandeln, lassen Sie uns nachfragen, lassen Sie uns die verantwortlichen Leute, die Vereine zur Anhö
rung antreten. Lassen Sie uns gemeinsam vielleicht zu einem Gesetz finden, das dem Sport hilft, aber den Kommunen nicht schadet. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein wirklich von Herzen kommendes „Sport frei!“ Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal freue ich mich, dass wir heute die Einbringung dieses Gesetzentwurfs in den Thüringer Landtag machen dürfen. Ich darf zu dieser Einbringung heute auch den Präsidenten des Landessportbunds Thüringen, Peter Gösel, begrüßen. Herzlich willkommen!
Ich möchte zu Beginn noch mal etwas zur Genese dieses Entwurfs sagen, da der Kollege Grob ja auch darauf eingegangen ist. Kollege Grob, Sie wissen bzw. Sie haben recht, dass die CDU Ende des Jahres 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht hat, einen Entwurf der CDU-Fraktion. Sie wissen aber auch, Kollege Grob, dass die Koalitionsfraktionen Sie gebeten hatten, diesen Gesetzentwurf nicht an der Stelle einzubringen, sondern gemeinsam mit uns einen Gesetzentwurf einzubringen, dass wir diesen gemeinsam beraten können. Das hat nicht stattgefunden. Wer sich noch daran erinnern kann, es hat hier eine, na ja, doch etwas, glaube ich, einmalige Geschichte gegeben, nämlich dass durch den Ältestenrat entschieden wurde, dass dieser Gesetzentwurf von Ihnen an den Ausschuss überwiesen wurde. Das ist der Hintergrund dessen. Wir haben auch gesagt – und das hat die Kollegin Pelke vorhin schon gesagt –, ja, es ist an der Zeit, dass das Sportfördergesetz von 1994 einer Überarbeitung bedarf. Unstrittig, wirklich unstrittig! Wir hatten nur darum gebeten, jetzt keine Schnellschüsse zu machen, sondern so, wie Sie es gesagt haben, gemeinsam an einer Verbesserung des vorliegenden Sportfördergesetzes zu arbeiten. Dass es notwendig ist, keine Schnellschüsse zu machen, dass dieser Gesetzentwurf erst heute durch die Koalitionsfraktionen eingebracht werden kann, ist auch dem geschuldet, dass wir in den vergangenen anderthalb Jahren sehr intensiv mit Sportfachverbänden, mit Kreissportbünden, aber auch mit den betroffenen Ministerien das Gespräch gesucht haben. Jeder hier in dem Hause kann sich vorstellen, dass, wenn es um finanzielle Mittel geht, das Finanzministerium nicht in jedem Fall immer „Juhu“ brüllt und dass die Diskussionen da sehr intensiv geführt wur
den. Wir sind sehr froh darüber, dass wir einen Weg gefunden haben, dass nicht nur das Sportministerium zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen steht, sondern dass dieser auch durch das Finanzministerium und durch das Innen- und Kommunalministerium getragen wird. Darüber sind wir sehr froh, weil wir damit nämlich die Grundlage haben, auch die Diskussion auf diesen Entwurf hinzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch eins vorwegsagen: Die Grundlage dieses Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Breitensports. Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen und sind da auch immer sehr dafür und haben hier in diesem Hause schon sehr häufig darüber geredet, dass wir eine Unterstützung auch des Spitzensports in Thüringen brauchen, weil der Spitzensport sehr wichtig ist. Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viele Mittel in den Spitzensport investiert. Genau deshalb ist es notwendig, jetzt auch einen Schritt in Richtung des Breitensports zu tun, weil der Breitensport auch die Grundlage für den Spitzensport ist. Das soll mit diesem Gesetz an dieser Stelle verbessert werden.
Ich glaube, es ist eben nicht so, Kollege Grob, dass dieses Gesetz ein Rückschritt ist, sonst müssten ja alle diejenigen, mit denen wir in den Sportfachverbänden gesprochen haben, für einen Rückschritt sein. Wenn wir uns diesen einzelnen Fragen mal widmen, ich will ja nur drei oder vier herausgreifen: Das Erste ist die Frage der Verbindlichkeit bei der Erstellung der Sportstättenleitplanungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Wir alle, die sich damit befassen, wissen, dass es mitnichten so ist, dass es bisher in allen Kreisen und kreisfreien Städten Sportstättenleitplanungen gibt. Ich glaube aber, diese Sportstättenleitplanungen sind eine wichtige Voraussetzung, um auch die Sportstättenförderung gezielt einzusetzen, die über das Ministerium, aber auch über den Landessportbund ausgereicht wird. Genau diese Dinge sind sehr wichtig, sodass wir gezielt auch die Sportstättenförderung auf Grundlage von verbindlichen Sportstättenleitplanungen der Kommunen und der Kreise durchführen können. Diese Regelungen sind die Voraussetzung dafür, auch für den Neubau und die Sanierung von Sportstätten.
Ich komme zweitens zur kostenfreien Nutzung von Sportstätten, die wir jetzt in § 13 geregelt haben, sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Ich glaube, dass sehr viele, gerade kleine Vereine, die sich mit Sport beschäftigen, sehr dankbar sind, weil viele nämlich den Sport gar nicht mehr durchführen können oder nur noch mit
Mühe und nur noch mit riesengroßen Aufwendungen überhaupt noch Sport treiben können. Hier werden für diese kleinen Vereine, für die ehrenamtlichen Vereine Bedingungen geschaffen, dass der Sport in all seinen Facetten durchgeführt werden kann. Ja, es gibt einen Wermutstropfen, den will ich auch ganz klar benennen: Die kostenfreie Nutzung von Schwimmbädern ist nicht möglich. Gerade für den Thüringer Schwimmverband ist das sicherlich ein Wermutstropfen. Aber wir alle wissen auch, dass gerade Schwimmbäder sehr häufig gar nicht mehr in kommunaler Hand sind, sondern über andere Betreiberformen betrieben werden und sie deshalb natürlich auch da rausfallen, aber dass es auch so ist – und da sage ich eben, da müssten wir Einschränkungen machen –, dass die finanziellen Möglichkeiten an dieser Stelle auch nicht unbeschränkt sind. Der Thüringer Schwimmverband ist nicht besonders erfreut darüber, das gebe ich gern zu. Aber auch der Thüringer Schwimmverband hat in den Beratungen, in denen ich persönlich und auch der Kollege Grob dabei waren, nämlich bei der Konferenz der Sportfachverbände, gesagt, es ist eine Verbesserung für den Thüringer Breitensport. Deshalb tragen sie das in dieser Form auch so mit, auch wenn es ihnen sehr, sehr schwerfällt, das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.
Ich möchte zur Förderung der Sportorganisation etwas sagen: In § 14 haben wir klare Regelungen für die Förderung von Sportorganisationen benannt, unter welchen Bedingungen Sportorganisationen gefördert werden können und auch gefördert werden sollten. In Verbindung mit § 15, der hier vom Kollegen Grob auch – ich sage mal – sehr despektierlich behandelt wurde, nämlich die Frage, als Fördervoraussetzung auch das Anerkenntnis der NADA- und WADA-Voraussetzungen, was im Übrigen heute, wie ich finde, dem Anliegen, ein Sportfördergesetz hier auf den Weg zu bringen, auch in den Äußerungen, die im „Freien Wort“ von heute getan werden, nicht unbedingt zuträglich ist – gerade hier haben wir ganz deutlich gesagt, dass eine Förderung von Sportorganisationen nur unter diesen Bedingungen des NADA- und WADA-Codes erfolgen kann. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Geschichte. Damit sind wir genau in der modernen Welt.
Ich möchte Ihnen, weil Sie, Kollege Grob, den Maßnahmeplan des Landessportbundes genannt haben, kurz aus einer Veröffentlichung des Präsidiums des Landessportbundes vom Oktober 2016 zitieren, in der es um die Fortschreibung des Maßnahmeplans des Landessportbundes im Kampf gegen Doping geht: „Das Präsidium bestätigte die Überarbeitung des Maßnahmeplans des LSB Thüringen im Kampf gegen Doping von 2017 zur Beschlussfassung an die LSB-Mitgliederversammlung 2016. Zur Begründung sind nachfolgende Verände
rungen“ – Veränderungen, und nur diese Veränderungen – „in den Rahmenbedingungen genannt: die Verabschiedung eines Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland, die Beteiligung der Bundesländer und der Landessportbünde an der Finanzierung der NADA und die Entwicklung eigener Aufgaben und Maßnahmen in der Prävention und Aufklärung, die weitere Gefährdung des Stellenwertes des Sports (auch in Thüringen) durch Dopingverstöße und den damit verbundenen sozialen und pädagogisch-erzieherischen Leistungen des organisierten Sports, besonders des Leistungssports. Schwerpunkte innerhalb der Maßnahmen sind die verpflichtende Durchführung von Informations- und Aufklärungsveranstaltungen von Athleten, Trainern und Betreuern zu den Themenkomplexen Doping und Medikamentenmissbrauch. Darüber hinaus beschreibt die Konzeption auch konkrete Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinien der NADA sowie der nationalen und internationalen Verbände. Trotz der vorgenommenen Anpassungen baut der Maßnahmeplan im Wesentlichen auf dem im Jahr 2007“ – den Sie zitiert haben – „durch den Hauptausschuss des LSB Thüringen beschlossenen Maßnahmeplan ‚Thüringen fair zum Erfolg‘ auf.“
Ich glaube, daran wird deutlich, dass sich auch der Landessportbund Thüringen den neuen Herausforderungen stellt. Genau in diese Richtung, die Sie angemahnt haben, ist der Maßnahmeplan entwickelt worden. Es ist kein Rückschritt an dieser Stelle, sondern eine Weiterentwicklung, Kollege Grob. Dem sollten wir doch eigentlich an dieser Stelle auch Rechnung tragen.
Dann will ich auch noch, sehr geehrter Kollege Grob, zur Frage der Landessportkonferenz kommen: Nun kann man sich sehr trefflich darüber streiten
das ist auch gut so, völlig richtig, Kollege Mohring! –, ob diese Landessportkonferenz eine gute Einrichtung war oder ob das eine Einrichtung war, die den Thüringer Sport in den letzten Jahren weiter vorangebracht hat. Wer die einzuberufen hat, wissen wir alle, und was sie gebracht hat, haben wir auch gesehen.
Kollege Grob, ich sage an dieser Stelle ganz persönlich meine Meinung: Wir brauchen keinen Moloch einer Landessportkonferenz, wo 30 Leute Minimum zusammensitzen und glauben, hier etwas für den Thüringer Sport bewegen zu wollen oder zu können. Ich glaube, wir sollten genau in die Richtung – und das haben Sie nicht angesprochen – weitermachen, wie wir zu Beginn dieser Legislaturperiode begonnen haben. Es ist uns nämlich gemeinsam gelungen, den Sport erstmalig im Namen eines Ministeriums überhaupt zu verankern und
Nun wissen wir aber alle – und Sie als Vorsitzender ganz besonders –, dass wir in diesem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport korrekterweise – das ist nun einfach mal so – zu 98 Prozent über Bildungsfragen reden. Genau deshalb wollen wir eine Stärkung des Sports erreichen, indem wir die Diskussion dahingehend aufmachen wollen, einen Unterausschuss „Sport“ bei diesem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu bilden, um an dieser Stelle die Wertigkeit des Thüringer Sports noch einmal in die Höhe zu heben. Dabei haben natürlich alle, die mit Sport zu tun haben, die Möglichkeit, sich in Anhörungen, in Diskussionen, mit Fachgesprächen in diesen Unterausschuss einzubringen. Und wir haben die Möglichkeit, auch sehr fundiert über einen Unterausschuss Entscheidungen für den „Hauptausschuss“ vorzubereiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist der Hintergrund dessen, warum wir dieses in der Form so machen wollen.
Lassen Sie mich noch ein letztes Wort sagen – ich könnte jetzt zu allen weiteren Punkten noch etwas sagen; ich belasse es dabei –: Wir werden heute vorschlagen, unseren Antrag an die Ausschüsse zu verweisen – an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Justizausschuss, um gemeinsam – und jetzt sage ich „gemeinsam“, Kollege Grob, das wollen wir – über den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport unseren Entwurf des Sportfördergesetzes und Ihren Entwurf des Sportfördergesetzes, der im Ausschuss liegt – wie Sie richtigerweise gesagt haben – in einer mündlichen Anhörung mit den Verbänden zu diskutieren, um dann in einer Beschlussfassung tatsächlich zu einem modernen Sportfördergesetz hier in Thüringen zu kommen.
Der letzte Satz, den ich sagen möchte: Eines verbitte ich mir regelrecht, und zwar dass wir es notwendig haben und hatten, dass wir darauf warten mussten, dass uns der Landessportbund einen Entwurf eines Sportfördergesetzes hinlegt und wir dieses übernehmen. Wir haben mit dem Landessportbund diskutiert, wir haben mit Sportfachverbänden diskutiert, wir haben mit der Abteilung des Ministeriums diskutiert und haben dann gemeinsam einen Entwurf entwickelt. Ich glaube, so viel gehört auch dazu, dass wir das hier an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Das haben wir nicht nötig. Ich glaube, gerade diejenigen, die aus den Koalitionsfraktionen an dieser Erarbeitung beteiligt sind, sind alle aktiv im Sport verwurzelt und haben selbst – entweder als Präsident von einem Stadtsportbund oder Präsident von einem Fachverband – genügend Anhaltspunkte, um an diesem Gesetz mitzuarbeiten.
In diesem Sinne bedanke ich mich trotz alledem für die Diskussion und hoffe, dass wir auch in der weiteren Diskussion gemeinsam darangehen, in diesem Jahr nun endlich ein modernes Sportfördergesetz auf den Weg zu bringen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Rund 370.000 Mitglieder sind in Thüringen in knapp 3.500 Sportvereinen unter dem Dach des Landessportbundes organisiert. Das Sporttreiben dient der Gesundheit und führt unangeleitet ganz selbstverständlich und ganz natürlich die unterschiedlichsten Menschen zusammen. Sportvereine sind deshalb ein wesentliches Zentrum des gesellschaftlichen Lebens in Thüringen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir den Sport in Artikel 30 der Landesverfassung auch prominent erwähnen.
An dieser Stelle ist es mir und meiner Fraktion ein besonderes Anliegen, auch mal das ehrenamtliche Engagement der Sportler zu würdigen und ein herzliches Dankeschön zu sagen.
Nun liegen uns zwei Entwürfe des seit 1994 nicht mehr angetasteten Sportfördergesetzes vor. Zentrale Gegenstände sind unter anderem das Institut der Landessportkonferenz und die Förderung des Breitensports durch die Nutzung der Sportanlagen öffentlicher Träger. Die CDU hat durch ihren Vertreter Herrn Grob hier vorn am Rednerpult zu Recht darauf hingewiesen, dass sie schon vor geraumer Zeit, vor anderthalb Jahren, einen entsprechenden Gesetzentwurf hier eingebracht hat. Die Regierung ist jetzt nachgezogen, das ist löblich. Ich habe gerade den Vorredner sehr oft das Wort „gemeinsam“ im Mund führen hören und ich denke, nach den Redebeiträgen dürfte da auch Hoffnung auf Erfolg bestehen, dass hier gemeinsam eine gute Lösung für den Sport in Thüringen gefunden werden kann.
Alle wollen den Sport stärken. Das wollen wir auch, aber es gibt natürlich unterschiedliche Ansätze, auch das ist heute schon in der Debatte klar geworden. Die CDU möchte die Landessportkonferenz aufwerten und schlägt eine Vergrößerung des Gremiums von 30 auf 36 Teilnehmer vor. Ob solch eine Vergrößerung automatisch zur Stärkung beiträgt, darüber kann man trefflich streiten. Wir befürchten eher, dass das nicht der Fall ist. Die Regierungsfraktionen wollen die Landessportkonferenz lieber
ganz abschaffen, denn es sei fraglich, ob sie ihrer eigentlichen Bestimmung, nämlich der Beratung der Landesregierung mit Sportfragen, überhaupt gerecht werde. Tatsächlich – das ist heute auch schon thematisiert worden – ist die Landessportkonferenz entgegen der Maßgaben des Sportfördergesetzes seit 2012 nicht mehr einberufen worden. Das spricht allerdings wirklich für ihre Dysfunktionalität.
Wir müssen also tatsächlich darüber nachdenken, wie wir die Arbeitsfähigkeit des Gremiums erhöhen. Beim Vorschlag der Landesregierung bekommen wir allerdings auch Bauchschmerzen. Eine Transformation der Landessportkonferenz in einen Unterausschuss des Landtags atmet uns dann doch etwas zu viel vom typischen linken Geist der Zentralisierung.
An dieser Stelle hat Kollege Grob hier vorn zu Recht auf die Autonomie des organisierten Sports hingewiesen. Dem fühlen wir uns auch verpflichtet.
Der zweite Bereich betrifft die Nutzung der Sportund Spielanlagen öffentlicher Träger, die künftig nicht nur für den Übungs- und Lehrbetrieb wie bisher, sondern auch für den Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen kostenlos gewährt werden soll. Dieser Vorschlag greift eine Forderung des Landessportbundes auf und kann sicherlich ganz ohne Zweifel als förderlich für den Breitensport verstanden werden. Allerdings müssen wir hier ganz genau prüfen, ob unsere klammen Kommunen mit etwaigen Mindereinnahmen nicht doch überfordert werden. Auf gar keinen Fall darf das Land die Kosten auf die Kommunen ohne etwaige notwendige Kompensationszahlungen als Geschenke abwälzen und verteilen.
Wir werden also sehr genau darauf achten, dass es nicht zu einer Zentralisierung ohne Beteiligung aller relevanten Akteure kommt und die Kommunen nicht vom Land übervorteilt werden. Nichtsdestotrotz freuen wir uns, und es gibt da durchaus Anlass zur Hoffnung, dass wir in eine konstruktive Diskussion einsteigen werden, auf dieselbige im Ausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für den Thüringer Sport.
Ich freue mich als Abgeordneter, aber auch als Hobbysportler, dass wir als SPD, Linke und Grüne nach 23 Jahren ohne Veränderungen heute hier – und Herr Höcke, das muss man auch sagen – aus dem Parlament heraus ein aktualisiertes Sportfördergesetz eingebracht haben, gerade nicht von der Landesregierung; da bitte ich Sie, das auch zu berücksichtigen.