Lassen Sie mich gleich auf die Kritik von der CDU eingehen. 21 Jahre lang, sehr geehrter Herr Grob, hat es die CDU nicht interessiert, was in dem Gesetz angepasst werden sollte. Es hat sie auch nicht gestört, dass 21 Jahre lang kein Wort über Doping drinstand.
und werden nur noch Sportorganisationen fördern, die sich gegen Doping bekennen. Lassen Sie mich mal konkret in die Formulierung reinschauen, denn ich möchte das nicht so stehen lassen, wie es die CDU gesagt hat, wonach das ja nur eine LarifariFormulierung ist. Wir haben ganz konkret vorgeschlagen, eine Sportorganisation darf nur gefördert werden, wenn sie dokumentiert, dass sie sich durch Anerkennung der einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere des WADA- und des NADA-Codes, zum dopingfreien Sport bekennt und den Maßnahmeplan des Landessportbunds im Kampf gegen Doping vollumfänglich anerkennt und umsetzt. Wenn man jetzt diese Formulierung diskreditiert, dann ist es sehr hilfreich, liebe CDU, auch mal in den Maßnahmeplan des Landessportbunds reinzuschauen. Das ist zugegebenermaßen kein kleines Dokument, das sind ein paar Seiten zum Lesen, aber es ist sehr lohnenswert, denn in der Anlage zu diesem Maßnahmenkatalog ist eindeutig eine sogenannte Ehren- und Verpflichtungserklärung für Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Ärzte, Physiotherapeuten und leitende Mitarbeiter beschrieben, also im Grunde für alle, die sich sowohl für den Landessportbund, aber auch für die nachgeordneten Vereine engagieren. Hier gibt es fünf Paragrafen, ich möchte nur einen davon zitieren, dort steht ganz eindeutig die Ehrenerklärung bzw.
die Verpflichtungserklärung, wenn man zum Beispiel Übungsleiter werden möchte: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt Sportlerinnen oder Sportlern Substanzen weitergegeben, zugänglich gemacht, rezeptiert oder appliziert oder Methoden angewandt, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.“
Klarer kann man das im Maßnahmenkatalog des Landessportbunds Thüringen, beschlossen im Hauptausschuss am 17.11., nicht formulieren.
Wir berufen uns darauf. Da ist klar geregelt, wie mit den ehrenamtlichen Sportlern umgegangen wird. Deswegen können wir natürlich auch in der Anhörung darüber reden, wie man diese klaren Aussagen noch stärker formulieren kann oder diese auch noch näher beschreiben kann. Aber es ist keinesfalls so, dass wir als Politiker von SPD, Grünen und Linken da nicht eine ganz klare Priorität gesetzt haben. Hier sage ich auch für uns als Grüne ganz eindeutig, was wir in der Vergangenheit schon gesagt haben und was wir hier auch sagen: Bündnis 90/ Die Grünen standen und stehen für einen sauberen Sport ohne Doping.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Thüringen fördert Sportorganisationen und die Sanierung und den Neubau von kommunalen Sportstätten. Das ist in dieser Art und Weise nicht in allen Bundesländern selbstverständlich. Das ist, darauf können wir stolz sein, fraktionsübergreifend eine Errungenschaft, die im Land Thüringen den starken Stellenwert des Sports auch klarstellt. Dazu ist es aus unserer Sicht aber notwendig, dass nicht alle Maßnahmen gefördert werden können, die von den Kommunen eingereicht werden, sondern dass die Kommunen sich klar zu einer Prioritätenliste bekennen und dazu, als Kommunen, als Landkreise hinter der Sanierung von Sportstätten, hinter ganz konkreten Projekten zu stehen und sich darüber einig zu sein, dass diese Sportstätten eine höhere Priorität haben. Nichts anderes wollen wir in diesem Sportfördergesetz festlegen. Wir sagen einfach, dass die Landkreise und die Gemeinden verpflichtende Sportentwicklungspläne beschließen sollten und auch dahinterstehen sollten. Das ist, glaube ich, wenn wir über Steuergelder sprechen, fast schon eine Selbstverständlichkeit, dass wir sorgsam mit Landesgeldern umgehen und da investie
Uns geht es weiterhin darum, dass es eine Gleichbehandlung der Vereine in Thüringen gibt. Bisher war es so – es ist im alten Sportfördergesetz schon beschrieben worden –, dass die Sportstätten nutzungsfrei sein sollen. Jetzt hat es sich aber in den letzten Jahren eingebürgert, dass die Kommunen ganz unterschiedlich mit diesem „Sollen“ umgehen. Manche haben das so beachtet im Sinne der Vereine, es gibt aber auch einige Kommunen und Städte, die das nicht so beachtet haben. Die haben Gebührenordnungen erhoben, die nicht vom Land koordiniert waren, sondern was – ich will fast sagen: eine Willkürlichkeit – in den einzelnen Kommunen einzeln beschlossen wurde. Und hier sagen wir aber: Warum ist der Sportverein in Bad Langensalza, in Sömmerda bzw. sind die ehrenamtlich Engagierten etwas anderes wert als ein Sportverein in Jena oder anderen Städten? Wir sagen, die Sportler sollen gleichbehandelt werden, die Sportvereine sollen sich darauf verlassen können, dass sie keine Gebühren bezahlen, so wie es als Sollbestimmung schon im alten Sportfördergesetz gewesen ist. Wenn man sich mal Sportförderbescheide des Landes für Investitionen genau anschaut, ist es da auch schon formuliert. Da steht nämlich drin, sie bekommen, die Kommunen oder Vereine, eine Förderung von 40 Prozent – das ist zurzeit der Regelsatz – und als Auflage steht in den Sportförderbescheiden: Diese Sportstätten müssen aber den Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, ohne Gebühren. Das ist, glaube ich, eine klare Aussage und wir wollen das in diesem Sportfördergesetz noch mal klarstellen und sagen: Das gilt für alle Vereine und es soll nicht eine Sollbestimmung sein, sondern eine Klarstellung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den anderen Paragrafen ist schon sehr viel von meinen Kolleginnen und Kollegen gesagt worden. Erlauben Sie mir noch mal, einen Ausblick und eine Beschreibung der Situation der Sportstätten in Thüringen zu geben. Wir haben als Koalition beschlossen, gerade den kommunalen Sportstätten einen höheren Stellenwert zu geben. Wir haben zum Beispiel gesagt, dass das kommunale Investitionspaket, das wir beschlossen haben, nicht ein Gießkannenprinzip ist, sondern dass Schwerpunkte gesetzt werden. Unter anderem haben wir festgelegt, dass die Kommunen durch das Paket in zwei Jahren 6 Millionen Euro bekommen – das sind 3 Millionen Euro durchschnittlich pro Jahr – und nicht etwa, um damit willkürlich Investitionen zu tätigen, sondern wir geben ihnen die Möglichkeiten, zum Beispiel Eigenanteile davon aufzubringen, was vielen Kommunen, die in einer Haushaltsschräglage sind, überhaupt nicht mehr möglich war; in Sportstätten zu investieren und die Landesförderung abzurufen. Wir geben ihnen jetzt die Möglichkeit, diese Gelder einzuset
zen und vielleicht erstmalig wieder seit mehreren Jahren Anträge an das Land zu stellen und diese auch bestätigt zu bekommen, damit sie in ihre Sportstätten investieren können. Also wir haben zusätzlich 3 Millionen Euro pro Jahr.
Des Weiteren hat sich die Koalition geeinigt, von dem sogenannten Landesinvestitionspaket weitere 2 Millionen Euro pro Jahr in Sportstätten und Schwimmbäder zu investieren. Dazu kommen die bestehenden 5 Millionen Euro pro Jahr, die über die Regelförderung mit dem bisher genannten Fördersatz von 40 Prozent an die Kommunen schon ausgegeben werden. Wir haben aber als rot-rot-grüne Koalition auch weitere Möglichkeiten eröffnet. Und zwar gibt es seit Beginn der Legislatur ein neues Schulinvestitionsprogramm, aber was der Name sagt, ist nicht ganz so, sondern wir können diese Mittel nicht nur für Schulen benutzen, sondern die Kommunen können sie auch für Schulsporthallen nutzen, diese einsetzen. Das sind 30 Millionen Euro pro Jahr, die auch teilweise für den Thüringer Sport zur Verfügung stehen. Wenn man schon mal zusammenrechnet, sind wir bei der alten Landesregierung Thüringer Sportstätten gefördert mit 5 Millionen Euro pro Jahr, kommunale Sportstätten neue Landesregierung schon beschlossen 10 Millionen Euro pro Jahr.
Jetzt wollen wir aber als Sportpolitiker von Rot-RotGrün darüber hinausgehen und wollen diese 5 Millionen Euro Standardförderung auch in den aktuellen Haushaltsverhandlungen 2018/2019 erhöhen, weil wir ganz eindeutig sagen: Die Sportstätten in Thüringen sind nicht alle in einem sehr guten Zustand. Es wurde schon einiges getan, aber wir wollen als Landespolitiker klar unterstützen, dass die kommunalen Sportstätten schneller saniert werden können oder auch mal ein Neubau erfolgen kann. Deswegen, meine persönliche Meinung, als Bündnis 90/Die Grünen streben wir an, dass wir das pro Jahr mindestens um 3 Millionen Euro anheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Sport braucht eine gute Infrastruktur, bessere Planungsgrundlagen mit Sportentwicklungsplänen und ein stärkeres Engagement des Landes Thüringen. Wir wollen mit diesem Sportfördergesetz öffentliche Sportstättenbetreiber besser unterstützen, wollen eindeutige, klare Regelungen für Vereine schaffen, wenn sie öffentliche Sport- und Spielanlagen nutzen, aber wollen auch klare Regelungen zu Doping und Kinderschutz in dem Gesetz verankern und die Zuständigkeiten im Sport besser an die Entscheidungsebene im Land koppeln. Ich wünsche mir sehr, dass wir mit den Kommunen zusammen schrittweise jedes Jahr etwas mehr für den
Sport in Thüringen tun, sowohl in der Sportförderung als auch bei der Investition in die kommunalen Sportstätten.
Ich freue mich auch auf die Anregungen der CDU und vor allen Dingen der Betroffenen in der Anhörung im Ausschuss. Ich freue mich auf eine Debatte und sage ganz klar: Wenn es dort produktive Anregungen gibt, verschließen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen nicht, an diesem Entwurf auch noch mal etwas zu ändern. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, insbesondere auch Herr Präsident vom Landessportbund! Ich möchte mich zunächst für die einigermaßen sachliche Diskussion zu diesem Thema bedanken. Wenn das die Grundlage für eine gute Anhörung im zuständigen Fachausschuss sein wird, glaube ich, dass wir relativ viel gemeinsam machen können.
Aber, Herr Grob, noch ein paar Sätze zu der Kritik, die Sie hier geäußert haben. Knut Korschewsky hat schon versucht, die Entwicklung, wie es zu diesem Gesetz gekommen ist, noch mal ganz deutlich zu machen. Ich erinnere daran, dass Sie seinerzeit, als Sie das Gesetz zur Änderung des Sportfördergesetzes eingebracht haben, dieses Gesetz mit dem Glücksspielgesetz gekoppelt haben. Das war die Grundlage. Dann passierte hier im Hause Folgendes: Die Mehrheit hat Ihren Gesetzentwurf in dieser Koppelung abgelehnt mit der Begründung, die Knut Korschewsky vorhin schon gegeben hat. Eigentlich war der Entwurf weg. Dann passierte etwas relativ Einmaliges
nein, nicht relativ, es war einmalig –, dass der Ältestenrat auf Intention Ihrer Fraktion zusammengerufen wurde und der Ältestenrat erstmals in der Geschichte dieses Parlaments diesen Teil Ihres Gesetzentwurfs an den Fachausschuss, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, weitergeleitet hat. Wir haben seinerzeit gesagt: Jetzt ist eine Situation zustande gekommen, die wir nicht verursacht haben. Wir haben vorher nachgefragt, einen gemeinsamen Entwurf auf die Reihe zu kriegen. Das war dann nicht mehr möglich und demzufolge haben wir gesagt: Dann bitte muss jetzt Ihr Gesetzentwurf so lange im Ausschuss liegen bleiben, bis
Wissen Sie, es hat mich damals schon ein Stückchen verletzt, weil Sie auch immer auf die Gemeinsamkeit der Sportfreunde und Sportfreundinnen hier in diesem Hause setzen. Ja, wir haben den „Freundeskreis Sport“ hier im Thüringer Landtag. Insofern braucht es auch nicht der Erinnerung durch Herrn Höcke, dass wir hier etwas gemeinsam machen müssen. Nein, das war schon immer wesentlich und wichtig für die Sportlerinnen und Sportler hier in diesem Landtag, um Gemeinsamkeiten auf die Reihe zu kriegen. Aber wenn Sie sich dieser Gemeinsamkeit damals in der Diskussion entzogen haben, dann tut es mir leid. Da muss man nun mal warten, bis der andere Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt wird. Also mal ganz im Ernst!
Und dann noch diese Kritik, wir hätten beim Landessportbund abgeschrieben und dieses Trallala und dieses Hin und Her.
Wissen Sie, das ist ja witzig. Also Sie haben mindestens genauso gute Kontakte zum Landessportbund wie wir.
Natürlich lassen wir uns, wenn wir eine Novellierung eines Sportfördergesetzes auf den Tisch legen wollen, vom Landessportbund beraten. Wo ist da das Problem? Also, ich bitte mal!
Sie haben doch Ihre Kontakte und haben das doch auch schon immer gemacht. Das ist ja auch überhaupt kein Problem. Vielleicht kriegen wir jetzt noch diese Gemeinsamkeit auf die Reihe im Rahmen einer vernünftigen Anhörung.
Jetzt noch mal zu dieser Dopingdiskussion, die ich als sehr unschön, unpassend und dem Sport nicht zuträglich empfunden habe, so wie Sie es in der Öffentlichkeit diskutiert haben. Herr Korschewsky hatte den heutigen Artikel angesprochen. Noch mal ganz deutlich, und ich versuche, es jetzt an dieser Stelle noch mal abzurunden: § 15 Satz 1 Nr. 2 unseres Gesetzentwurfs sieht als Fördervoraussetzung von Sportorganisationen die vollumfängliche Anerkennung und Umsetzung des LSB-Maßnahmeplans im Kampf gegen Doping vor. Der Maßnahmeplan wiederum sieht eine verpflichtende Ergänzung von Arbeitsverträgen aller haupt- und nebenamtlichen Trainer und Funktionäre des LSB, der
Sportfachverbände und des Thüringer Olympiastützpunktes vor, worin die Betreffenden erklären, bislang nicht am Doping mitgewirkt zu haben und dass sie auch künftig nicht daran mitwirken werden. Wird gegen diese Erklärung verstoßen, kann der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt werden. Und Sportorganisationen, die gegen den LSB-Maßnahmeplan verstoßen, erhalten dann eben nach diesem Paragrafen künftig keine Landesförderung mehr. Das ist doch wohl eindeutig genug oder es ist bei Ihnen nicht angekommen – es tut mir leid.
Und jetzt auch noch einmal – ich will es noch einmal sagen, damit es klar ist, weil ich solche Unwahrheiten, Halbwahrheiten einfach nicht vertragen kann –: In der aktuellen Ehren- und Verpflichtungserklärung steht drin – weil Sie eben schon fast wieder ein bisschen vom Sitz hochgehüpft sind,
lese ich das jetzt noch einmal vor –: „Die Würde und die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers sind das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jede Manipulation, insbesondere durch Doping, verletzt diese Würde und damit die ethischen Grundlagen des Sports. [...] Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportlerinnen und Sportler dar, sondern es ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.“ „Der Kampf gegen Doping ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports.“
Die Betreffenden geben dann folgende Erklärung ab: „1. Ich verpflichte mich, mich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen zu beteiligen oder das Doping zu unterstützen. 2. Ich kenne die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere den WADA- und den NADA-Code, an. Mir ist das seit 2016 gültige Anti-Doping-Gesetz bekannt, demzufolge unter anderem der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist. 3. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. die fristlose Kündigung eines Dienstvertrages nach sich ziehen kann.“ Und: „4. Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung weitere Sanktionen auslösen kann.“ – Punkt, aus, Ende.