Protokoll der Sitzung vom 23.03.2017

Ich darf jetzt noch einmal festhalten, dass der TOP 4 a und b nunmehr, damit er auf jeden Fall abgearbeitet werden kann, am Freitag als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.

Weitere Wünsche sehe ich jetzt nicht, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bergbahngesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3038 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/3635 ZWEITE BERATUNG

Frau Abgeordnete Dr. Lukin hat zunächst das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit der Drucksache 6/3038 wurde jetzt der Gesetzentwurf der Landesregierung mit der offiziellen Bezeichnung „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bergbahngesetzes“ aufgerufen. Durch ihn sollen die derzeit bestehenden Parkeisenbahnen in den Geltungsbereich des Thüringer Bergbahngesetzes einbezogen werden. Im Kern geht es um die Bahnen, die zu DDR-Zeiten unter dem Namen „Pioniereisenbahn“ entstanden und bekannt geworden sind. Sie verfügen über eine lange Tradition und sind im Moment jedoch in einer rechtlich besonderen Situation. Für diese Bahnen galt seit dem 01.01.1980 nach DDR-Recht eine spezielle, am 15.02.1979 erlassene Bau- und Betriebsordnung. Nach der politischen Wende wurde diese rechtliche Verfügung übergangsweise in das Landesrecht der jeweiligen neu gebildeten Bundesländer übernommen, so auch in Thüringen. Durch das Erste Thüringer Rechtsbereinigungsgesetz wurde jedoch 1996 die Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen aufgehoben und keine neue Rechtsgrundlage für ihren Bau und Betrieb im Freistaat geschaffen. Dem hilft der oben genannte Gesetzesvorschlag ab. Er wurde als Drucksache 6/ 3038, wie schon gesagt, am 16.11.2016 ausgefertigt und im Plenum am 08.12.2016 erstmals vorgestellt, diskutiert und zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat in zwei seiner Sitzungen den Gesetzentwurf behandelt, erstmals in seiner 33. Sitzung am 31. Januar 2017 und

abschließend in seiner 36. Sitzung am 21. März 2017. In der 33. Sitzung vom 31. Januar wurde die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens aller betroffenen Einrichtungen beschlossen. Dabei hatten insgesamt fünf Parkeisenbahnen und der Thüringer Gemeinde- und Städtebund die Gelegenheit, ausführlich zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung zu nehmen. Es wurden folgende sechs Anzuhörende angeschrieben: der Geraer Wald-Eisenbahn-Verein e. V., der Verein Kohlebahnen e. V. Haselbach, Ferienlandeisenbahn Crispendorf e. V., Waldeisenbahn Lichtenhain – Jenaer Eisenbahn-Verein e. V., Parkeisenbahn Heiligenstadt – Heiligenstädter Eisenbahnverein e. V. sowie der Städte- und Gemeindebund Thüringen e. V. Von den oben genannten Anzuhörenden gaben drei eine Stellungnahme ab. Alle Stellungnahmen befürworteten die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Bau und Betrieb der Parkeisenbahn. Es gab darüber hinaus Hinweise auf die Tätigkeit eines bundesweiten Arbeitskreises für Feldund Parkeisenbahnen, Fragen nach der im Gesetzestext angekündigten Rechtsverordnung und die Bitte, Möglichkeiten für einen finanziellen Unterstützungsrahmen auszuloten.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt im Ergebnis seiner Beratungen, den Gesetzentwurf mit den Änderungen anzunehmen. Sie liegen Ihnen in Drucksache 6/3635 vor. Die erwähnten Änderungen beziehen sich insbesondere auf die korrekte gesetzestechnische Umsetzung einer bestehenden – in § 19 – und einer hinzukommenden – in § 24 a – Grundrechtseinschränkung durch dieses Gesetz. Das in § 24 a Abs. 4 Satz 3 des Gesetzentwurfs neu enthaltene Recht der Behörde, die Anlage der Parkeisenbahn zu besichtigen und zu prüfen, stellt faktisch einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und in diesem Falle der Betriebs- und Geschäftsräume dar – nach Artikel 13 Grundgesetz und Artikel 8 Thüringer Verfassung. In Erfüllung des Zitiergebots aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz und Artikel 42 Abs. 3 Thüringer Verfassung muss die grundrechtseinschränkende Vorschrift im Gesetz korrekt benannt werden. Das geschieht gesammelt als Schlussvorschrift des Stammgesetzes unter konkreter Benennung der Vorschriften.

Mit Bezug auf die im Ausschuss aufgeworfene Frage, welche Stellen für Aufsicht und Genehmigung der Parkeisenbahn zuständig sind, kann festgehalten werden: Die Aufsicht soll auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens wie bisher durch das Eisenbahnbundesamt ausgeübt werden; Bescheide für Genehmigungen erteilt das in Thüringen für Verkehr zuständige Ministerium. Zudem werden aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs die auf Grundlage der Ermächtigung in § 22 Nr. 1, 5, 6 und gegebenenfalls 8 des derzeit geltenden Gesetzes

(Präsident Carius)

ergangenen Vorschriften in den jeweiligen Rechtsverordnungen angepasst.

Eine Bemerkung noch: Vom Geltungsbereich des vorliegenden Gesetzentwurfs sind die Bergbahnen nicht erfasst. Sie fallen unter die bergrechtlichen Vorschriften und unterstehen der Aufsicht der zuständigen Thüringer Bergämter – § 31 Abs. 1 Nr. 1 des derzeit geltenden Gesetzes. Das betrifft zum Beispiel die Schorte-Feldbahn Ilmenau, den Grubenzug „Rabenstein-Express“ Ilfeld – Ortsteil Netzkater – und die Grubenbahn Besucherbergwerk „Vereinigte Reviere Kamsdorf“.

Noch eine Bemerkung sei gestattet: Wer Interesse an Schmalspurbahnen hat, insbesondere Parkeisenbahnen, dem seien die Seiten der MDR-Rubrik „Damals war’s“ informativ und die dort vorhandene Fotogalerie empfohlen.

Wir bitten, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Lukin. Ich eröffne damit die Beratung und habe eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Brandner für die AfD-Fraktion. Sie freuen sich über die große Ehre heute.

Meine Damen und Herren, eine Wortmeldung nur. Ich dachte, es wäre ein wichtiges Thema – ist es ja auch. Also erlauben Sie mir zunächst die Bemerkung, dass es äußerst befremdlich war, dass dieses Thema erst vorgestern im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten behandelt worden ist. Das hat wieder eine gewisse Kurzsichtigkeit der Landesregierung an den Tag gelegt. Diese Kurzsichtigkeit erschließt sich nur, wenn man die grundsätzliche Schwerpunktsetzung dieser Landesregierung vor Augen hat. Da gilt ja in Thüringen linke und linksextreme Ideologie vor Sachpolitik, meine Damen und Herren. Das ist das Markenzeichen des Herrn Ramelow, den ich mal herzlich in unseren Reihen begrüße, so oft sieht man den hier ja nicht in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Was ist mit der Geschäftsordnung?)

In der Sache selbst haben wir gerade gehört, wir reden über das Bergbahngesetz, aber um Bergbahnen geht es gar nicht – so kann das manchmal gehen –, es geht um Parkeisenbahnen. Wie ich in der ersten Lesung bereits ausgeführt habe, stehen wir dem Gesetzentwurf positiv gegenüber. Gerade die Gespräche mit den Vereinen haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. So konnten zum Beispiel durch den Wegfall der Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen bis jetzt kei

ne neuen Genehmigungen in diesem Bereich erteilt werden. Das hatte zur Folge, dass nicht modernisiert werden konnte und sowohl die Komponenten – also das, was da fährt – als auch die Schienen, auf denen gefahren wird, in die Jahre gekommen und sie teilweise Jahrzehnte alt sind. Ohne gesetzliche Neuregelung ist der Fortbestand dieser Bahnen allein deshalb ernsthaft in Gefahr, sodass das Gesetz insoweit nicht schlecht ist. Ein weiteres Problem allerdings tauchte im Rahmen der Anhörung auf, nämlich das Problem der Finanzierung dieser Bahnen. Der Jenaer Eisenbahn-Verein teilte mit, es sei zwar wünschenswert, „wenn sich der Landtag und die Behörden mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen, nur fast wichtiger ist es, die grundsätzlichen finanziellen Rahmenbedingungen hierfür ebenso bereitzustellen.“ Sonst würde es, so der Jenaer Eisenbahn-Verein, bald keine Parkeisenbahn mehr geben, auf die dieses Gesetzeswerk zutrifft. Man sieht also, dass die nun beabsichtigte verspätete Änderung des Gesetzes nur ein erster Schritt zum Erhalt dieser Bahnen sein kann, weshalb wir von der AfD sehr darauf gespannt sind, ob die Rot-Grünen entsprechend handeln und in den kommenden Haushalt auch die dafür notwendigen Mittel einplanen. Sollte das nicht der Fall sein – wir werden das sehr aufmerksam beobachten –, werden wir entsprechende Änderungsanträge dazu stellen, dass diese Park- und Pioniereisenbahnen nicht finanziell in den Ruin getrieben werden und dass sie unterstützt werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Brandner. Nun habe ich doch eine weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nur ganz kurz was zu sagen. Herr Brandner, wir haben das ja im letzten Plenum schon erlebt, dass Sie hier Ihrer Meinung nach kluge Vorschläge gemacht haben – jetzt das wieder. Ich würde fast sagen, Sie haben es sich zum Arbeitsmotto gemacht, nicht zu den Arbeitssitzungen zu gehen, damit Sie arbeiten, sondern hier im Plenum klugzuscheißen. Das können wir – glaube ich – nicht als qualitative Mitarbeit bezeichnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kommen Sie mal zu den Sitzungen, bringen Sie sich da ein, haben Sie konstruktive Vorschläge und schwänzen Sie nicht die Arbeitssitzungen und versuchen Sie nicht, die Leute hier im Plenum zu ver

(Abg. Dr. Lukin)

dummen und mitzuteilen, dass Sie mitarbeiten! Sie machen gar nichts in den Ausschüssen, zu dem Thema keine einzige Wortmeldung. Sie waren überhaupt nicht da gewesen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Brandner hat sich noch mal zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, da brauchen wir keinen Ordnungsruf, „Klugscheißer“ von Herrn Kobelt ist ja fast so ein Titel für mich, so wie Herr Hoff sich über „linksextrem“ freut.

Doch, Herr Brandner, das nehme ich schon selbst vor. Ich war mir nur nicht sicher, ob er es wirklich gesagt hat. Herr Abgeordneter Kobelt bekommt einen Ordnungsruf für „klugscheißen“.

Herr Kobelt, es geht mir ja eigentlich mehr um die Sache. Ich weiß ja nicht, gucken Sie einfach mal ins Landtagshandbuch: Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – da bin ich gar nicht Mitglied. Warum ich an fremden Ausschusssitzungen teilnehmen soll, das erklären Sie vielleicht noch mal.

Ich bin, wie Sie wissen, im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und da durch meine sachlichen Beiträge ganz beliebt bei den Kollegen und Kolleginnen der Altparteien.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich bin im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und da sehr beliebt als Ausschussvorsitzender und mache auch da meine Arbeit. Aber in dem Ausschuss, den Sie gerade zitiert haben, bin ich gar nicht drin, sodass ich auch nicht die Veranlassung sehe, da reinzugehen.

(Zwischenruf Abg. Liebetrau, CDU: Das hat doch mit dem Ausschuss nichts zu tun!)

Sie können ja gerne mal in die beiden Ausschüsse kommen – den einen, den ich leite, und den anderen, in dem ich auch sitze. Da würde ich Sie herzlich willkommen heißen. Danke schön.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ent- scheidet doch der Ausschuss!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf um etwas mehr …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich bit- te mal den Fraktionsstatus zu prüfen, wenn die hier immer nur als einzelne Abgeordnete auftreten!)

Herr Dittes, ich glaube, Ihren Fraktionsstatus können Sie für sich selbst prüfen und alle anderen Fraktionen prüfen den auch jeweils für sich. Ich bitte einfach um etwas mehr Ruhe und Aufmerksamkeit für den jeweiligen Redner, ganz gleich wer es ist.

Weitere Redemeldungen sehe ich jetzt vonseiten der Kollegen nicht, sodass ich Frau Ministerin Keller das Wort für die Regierung gebe.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Zuschauertribüne, die Änderungen des Bergbahngesetzes sind auf große Resonanz der Betroffenen gestoßen. Wir haben den Bericht aus den Ausschüssen gehört. Die Anhörungen sind überwiegend positiv aufgenommen worden. Ich darf hier für die Exekutive zumindest sagen, dass der Gesetzentwurf eine positive Resonanz gefunden hat, und ich möchte mich an der Stelle insbesondere bei den Vertretern der Ferienlandbahn Crispendorf bedanken, die sich sehr sorgfältig in die schriftliche Anhörung eingebracht haben, sodass wir das Regelungsbedürfnis bei den Parkeisenbahnen innerhalb des Gesetzes der Bergbahnen hier auf den aktuellen Stand bringen konnten. Das ist der Inhalt dieses Gesetzes und ich bitte nun um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen haben wir nicht, sodass wir zur Abstimmung kommen. Ich schließe die Aussprache und wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 6/3635 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? Herr Kobelt, war das eine Gegenstimme?

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, er war nur zu langsam!)

(Abg. Kobelt)

Okay. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall – damit einstimmig, sodass wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3038 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/3635 kommen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Enthaltungen? Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall – damit einstimmig, sodass wir jetzt zur Schlussabstimmung kommen. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Frau Marx, Sie haben noch zwei Chancen.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein, nein!)

Das ist nicht der Fall – einstimmig angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur An- passung der Altersentschädi- gung der Abgeordneten) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3438 ZWEITE BERATUNG