Protokoll der Sitzung vom 27.02.2015

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Und Sie sind der beste Hüter von Recht und Ordnung, Herr Dittes!)

Ich habe sicherlich Schwierigkeiten damit, das von Ihrer Fraktion aus gesehen empörend zu finden, wenn in diesem Thüringer Landtag das Untersuchungsausschussgesetz Anwendung findet. Das finde ich das eigentlich Infame, dass Sie dem Landtag vorwerfen, Recht und Gesetz anzuwenden und

die Regelungen im Untersuchungsausschussgesetz, die aus gutem Grund dort aufgenommen worden sind, tatsächlich zur Anwendung zu bringen. Das, was wir machen, ist, nicht von vornherein hier Minderheitenrecht beschneiden. Das, was wir machen, ist, verfassungsrechtliche Zweifel zu benennen, die sich nicht deswegen in Luft auflösen, wenn Sie einfach formulieren, dass die als Schutzbehauptung hier in den Raum gestellt werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Eines, Herr Mohring, machen Sie nämlich in Ihrem Redebeitrag nicht, den wesentlichen Kern der rechtlichen Zweifel tatsächlich hier zu diskutieren. Sie suchen sich ein an dritter, vierter Stelle auch benanntes, von uns überhaupt nicht benanntes Argument heraus und kaprizieren darauf.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Natürlich! Gucken Sie mal in die Erklärung!)

Im Kern geht es nämlich bei Ihrem Untersuchungsausschussauftrag um die Fragestellung: Wird damit die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, wie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zwingend vorgeschrieben ist, infrage gestellt, weil grundsätzlich durch die Anwendung eines Untersuchungsausschusses der Verdacht besteht, dass möglicherweise Einfluss genommen wird auf dessen Amtsausübung, die ohne jegliche Einflussnahme von außen zu gestalten ist? Das ist der Zweifel, den wir haben. Ich glaube, diesem Zweifel begründet nachzugehen und ihn auszuräumen und das eben auch gemeinsam zu diskutieren, ist Anliegen und eben ganz und gar nicht das Behauptete von Ihnen, das behauptete Anliegen, Ihre Minderheitenrechte in irgendeiner Form zu beschneiden. Herzlichen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage: Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Brandner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, heute Morgen habe ich gesagt, wir beschäftigen uns mit der Vergangenheit, mit Querelen der Vergangenheit, mit Sachen, die diesen Landtag lähmen. Jetzt streiten wir – oder mit anderen Worten, Sie von den Altparteien – seit über 3 Stunden mit Geschäftsordnungstricks hin und her. Das bringt Thüringen keinen Millimeter voran.

(Beifall AfD)

Sie gehen aufeinander los. Eigentlich ist das unser Part von der AfD. Sie von den Altparteien gehen

(Abg. Adams)

aufeinander los wie wild gewordene Kesselflicker und Kesselflickerinnen und so etwas ist für uns nicht nachvollziehbar. Ich verstehe nicht, warum nicht kurz und knapp der Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, und dann wenden wir uns Sachen zu, die wirklich wichtig sind für dieses Land. Wir haben kein Verständnis dafür. Danke schön.

(Beifall AfD)

Für die „Kesselflickerinnen und Kesselflicker“ erteile ich Ihnen eine Rüge, Herr Brandner.

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ich erinnere mal an die „Dreckschleuder“, die da vorne geäußert wurde!)

Jetzt darf ich noch einmal um Aufmerksamkeit bitten. Wir haben einen Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich würde jetzt um Handzeichen bitten, wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt. Vielen Dank. Gegenstimmen? Vielen Dank. Das ist eine Mehrheit für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Unverfro- ren, unverfroren!)

Im Ältestenrat haben wir uns darauf verständigt, dass der Ausschuss noch heute zusammentreten soll. Da würde ich den Ausschussvorsitzenden, Herrn Brandner, dann bitten, mit den Kollegen das Gespräch zu suchen, wann der Zeitpunkt sein sollte. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Fortsetzung der Aufarbeitung der dem ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ (NSU) sowie der mit ihm kooperierenden Netzwerke zuzuordnenden Straftaten unter Berücksichtigung der Verantwortung der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden, der zuständigen Ministerien sowie deren politischer Leitung bei der erfolglosen Fahndung nach den untergetauchten Mitgliedern des NSU“ Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/232 - Neufassung

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Marx, Sie wurden mir hier gemeldet. Nein. Okay. Dann würde ich der Frau Abgeordneten König in der Aussprache das Wort geben.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der Linken-, Grünen-, SPDund CDU-Fraktion, wir haben im letzten Jahr im August sehr eindrücklich hier im Landtag die Ergebnisse des ersten NSU-Untersuchungsausschusses in Thüringen vorgestellt und haben damit auch bundesweit für ein sehr hohes Ansehen bezüglich der Aufklärung durch den Thüringer Landtag im NSUKomplex gesorgt. Bereits damals und im Abschlussbericht, aber auch durch alle Abgeordneten und alle Fraktionen ist festgestellt worden, dass es uns nicht gelungen ist, alles aufzuklären und aufzuarbeiten und dass es uns nicht gelungen ist, die quälende Frage der Opferangehörigen nach dem Warum und Wieso, nach den Hintergründen und nach dem Netzwerk restlos zu beachten.

Alle Fraktionen haben bereits damals erklärt, dass es notwendig ist, weiter an der Aufklärung zu arbeiten, und haben sich gemeinsam im gemeinsamen Abschlussbericht positioniert, dass wir alles dafür geben werden, um das, was im Rahmen Thüringer Möglichkeiten ist in Bezug auf die Aufklärung, auch zu leisten. Deswegen gibt es – so auch im Koalitionsvertrag vereinbart – nun den Antrag, gemeinsam mit der CDU, auf einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen. Ich denke, dass wir damit ein sehr positives Signal senden, insbesondere vor dem Hintergrund, was in den letzten Tagen erst in Hessen und über die möglichen Verwicklungen des hessischen Verfassungsschutzes, aber auch des jetzigen Ministerpräsidenten der CDU, Herrn Bouffier, ans Tageslicht gekommen ist, und dass wir im Gegensatz zu Hessen sehr wohl in der Lage sind, über parteipolitische Interessen hinaus das gemeinsame Ziel der Aufklärung weiter voranzutreiben. Dafür möchte ich zum einen an den ehemaligen NSU-Untersuchungsausschuss und dessen Mitglieder aller Fraktionen ein Dankeschön sagen für die bereits geleistete Arbeit

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und zum Zweiten festhalten, dass das, was dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss gelungen ist, gleichzeitig auch die Herausforderung für den zweiten ist, den wir heute hier einsetzen wollen, und dass das auch unser Maßstab sein sollte.

Warum benötigt es einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss? Neben der großen Frage der Opfer-Angehörigen, die ich schon erwähnt hatte, gibt es mehrere Komplexe, die aufzuklären uns aus verschiedenen Gründen nicht gelungen ist: Zum

(Abg. Brandner)

einen die spezifisch Thüringen betreffenden Themen angefangen von dem Mord an der Thüringer Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn – bis heute eine der größten Fragen im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex –, aber auch die Abläufe am 4. November 2011 in Eisenach, wo jetzt vor wenigen Tagen öffentlich wurde, welches Fehlverhalten durch die vor Ort eingesetzten Beamten stattgefunden hat.

Dazu kommt aber das von zumindest meiner Fraktion von Anfang an unterstellte Netzwerk, welches den NSU unterstützt hat. Mittlerweile ist das Netzwerk bestätigt. Mittlerweile spricht das Bundeskriminalamt von mehr als 200 NSU-Unterstützern. Unter diesen mehr als 200 NSU-Unterstützern befinden sich allerdings auch 42 V-Leute diverser Sicherheitsbehörden, diverser Verfassungsschutzbehörden, diverser Bundesländer und auch des Bundesamts für Verfassungsschutz. Ich will wenigstens zwei davon kurz erwähnen, die im Thüringer Untersuchungsausschuss zum Teil bereits eine Rolle gespielt haben und in dem kommenden Untersuchungsausschuss wahrscheinlich eine größere Rolle spielen werden. Zum einen handelt es sich da um den V-Mann „Tarif“ des Bundesamts für Verfassungsschutz, dessen Akten am 11.11.2011 vernichtet und geschreddert wurden, dessen Akten jetzt vor wenigen Monaten plötzlich wie aus dem Nichts wieder auftauchten, die allerdings logischerweise dem ehemaligen Bundesuntersuchungsausschuss nicht mehr zur Verfügung stehen können, weil es den eben nicht mehr gibt und weil leider kein zweiter einberufen wurde. V-Mann „Tarif“ sagt selber, dass er angefragt wurde, ob er dem Trio im Untergrund behilflich sein könnte bzw. ob er sie ins Ausland verbringen könnte.

Wir haben in Thüringen die Chance, zumindest Teile dessen, was „Tarif“ mit dem NSU zu tun hat, aufzuklären, und das deswegen, weil „Tarif“ alias Michael See, alias Michael von Dolsperg aus Thüringen stammt und hier enge Kontakte zum Thüringer Heimatschutz hatte.

Der zweite, der hessische V-Mann Benjamin Gärtner alias V-Mann „389“, der erst jetzt durch die Veröffentlichung der Zeitung „DIE WELT“ noch mal größer in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist, der nicht nur bei den Morden an Ismail Yasar und Theodoros Boulgarides in Nürnberg und München gewesen sein soll, sondern der an diesen Tagen auch mit seinem V-Mann-Führer Andreas Temme telefonierte, der wiederum bei dem Mord an Halit Yozgat in Kassel in dem Internetcafé war, im Zeitraum als Halit Yozgat durch den NSU ermordet wurde. Diese zwei, aber auch alle anderen V-Leute, die im Umfeld des NSU eine Rolle gespielt haben und immer noch eine Rolle spielen, sollten ebenso Thema unserer Aufklärungsbemühungen im zweiten Thüringer Untersuchungsausschuss sein.

Hinzu kommt der Komplex Organisierte Kriminalität. Die Verwicklungen Thüringer Neonazis mit dem Bereich der Organisierten Kriminalität sind nicht nur hoch, sondern sie sind besorgniserregend, wenn man sich die 90er-Jahre und die 2000er-Jahre anschaut, wenn man sich anschaut, über wen die Waffe des NSU, mit dem der NSU die Morde begangen hat, gekommen ist, nämlich über Organisierte Kriminalität, über Strukturen, die aus Thüringen stammen und die Verbindung zum Neonazispektrum haben.

Wir haben viele offene Fragen. Wir haben auch die Fragen in Bezug auf Widersprüche, die im Prozess öffentlich geworden sind und die dem, was wir hier in Thüringen herausarbeiten konnten, komplett widersprechen. Wir wollen versuchen – und da setze ich auf eine hoffentlich ähnlich hohe Zusammenarbeit im kommenden Thüringer Untersuchungsausschuss wie in der letzten Legislatur –, das Ganze so weit, wie es in unseren Händen liegt, aufzuklären und gemeinsam daran zu gehen, die Fragen zu beantworten: Wer steckt hinter dem NSU? Wer ist über das bereits bekannte Trio hinaus in das Netzwerk zu verorten? Welchen Anteil haben Sicherheitsbehörden an dem, was passiert ist, bereits im Entstehen des NSU? Welche Kenntnisse hatten sie über die Morde? Welche Kenntnisse hatten sie über die drei im Untergrund? Wir wollen versuchen, die quälende Frage – wie ich schon am Anfang erwähnte – der Opferangehörigen, warum ihr Bruder, ihr Vater, ihr Sohn ermordet wurde; die quälende Frage der Opferangehörigen von Michèle Kiesewetter, warum ihre Tochter ermordet wurde, zumindest soweit es in unseren Möglichkeiten steht, zu beantworten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Kellner das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Fortsetzung des NSU-Ausschusses ist heute angesagt. Wir haben uns – wie Frau König eben ausführte – schon in der zurückliegenden Legislatur darauf verständigt, nach den recht umfangreichen Arbeiten des letzten Ausschusses, sehr intensiven und langwierigen Arbeiten, den Ausschuss weiterzuführen aufgrund von nicht fertig gewordenen Themenkomplexen. Das war in erster Linie der Banküberfall in Eisenach und das Auffinden der zwei Täter Mundlos und Böhnhardt, welchen wir nur am Ende anreißen konnten. Aber auch der Fall Kiesewetter konnte nicht abschließend betrachtet werden. Deswegen gab es auch frühzeitig nach dem letzten Untersuchungsausschuss das Be

(Abg. König)

kenntnis aller Fraktionen, den Untersuchungsausschuss weiterzuführen.

Der Einsetzungsbeschluss, der Ihnen vorliegt, ist nicht ganz so umfangreich wie der erste – 63 Fragen waren es damals, jetzt sind wir bei 22. Aber es zeigt auch, dass es doch noch Beratungs- und Erklärungsbedarf gibt, zumindest in den zwei Themenkomplexen. Die jüngsten Informationen bzw. Medienmeldungen zu Eisenach haben es auch ein Stück weit bestätigt, dass doch hier noch mal nachgefragt werden müsste, wenn ich jetzt an die Patronenhülse und an die Patrone denke, die man da wohl versehentlich verwechselt hat. Es gibt hier also auf jeden Fall Handlungsbedarf und Klärungsbedarf. Das sind wir letztendlich auch allen schuldig, die uns ihr Vertrauen gegeben haben für den Ausschuss, dass wir auch größtmögliche Aufklärungsarbeit leisten. Wir haben den Anspruch, dass wir größtmögliche Aufklärung leisten, aber wir werden nicht versprechen können, dass wir alles aufklären. Dazu sind wir letztendlich auch als Untersuchungsausschuss nicht in der Lage. Das ist jedenfalls meine Einschätzung. Wir sind nämlich nicht Polizei und Justiz, die dieses federführend zu bearbeiten und aufzuklären haben. Wir haben die politische Verantwortung zu klären, was dahintersteckt. Das ist unsere vordringliche Aufgabe.

Ich möchte an der Stelle sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch wichtig, dass wir in dem Untersuchungsausschuss zukünftig, um auch schnell und zielgerichtet zum Abschluss zu kommen, die Ausschussarbeit so gestalten, dass wir effektiver werden, dass Zeugen geladen werden, die uns wirklich auch weiterhelfen. Ich habe im letzten Untersuchungsausschuss die Erfahrung gemacht, dass man eine Unzahl von Zeugen aufgerufen hat, bei denen man dann auch feststellen konnte, dass sie nicht das gebracht haben, was wir uns erhofft haben. Das ist nun mal so, aber es hätte wahrscheinlich die Qualität der Quantität vorgezogen werden müssen. Aber ich habe die Hoffnung, dass wir das zukünftig anders gestalten. Und der Bereich I, den wir noch aufgerufen haben neben Kiesewetter und dem Fall Eisenach, der auch noch eine Rolle spielt, Netzwerke und ähnliche Verstrickungen zu Organisierter Kriminalität etc., das ist noch mal mit aufgerufen worden, obwohl der größte Teil auch im UA 5/1, also im letzten Untersuchungsausschuss, weitestgehend aus meiner oder unserer Sicht geklärt war. Aber es gab neue Hinweise bzw. neue Aktenfunde. Wir haben uns auch in der Runde verständigt mit den Kollegen der anderen Fraktionen, wo ich intensiv nachgefragt habe, was der Beweggrund ist, das noch mal aufzurufen. Aber es gibt hier in der Tat Anhaltspunkte, dass wir noch mal das eine oder andere aufrufen müssen, aber ich denke, den größten Teil haben wir im letzten Untersuchungsausschuss zu dem Themenkomplex schon abgearbeitet. Es gibt sicherlich neue

Fragestellungen, die sich jetzt aus dem Strafverfahren in München ergeben, aber auch aus den Akten des Staatsarchivs. Dem wollen wir uns nicht verschließen. Wir werden da genauso akribisch und genauso intensiv mitarbeiten, wie wir das im letzten Untersuchungsausschuss getan haben.

Ich möchte auch an der Stelle darum bitten, dass der nächste Untersuchungsausschuss bei der Zeugenbefragung sensibler vorgeht. Es ist nicht hilfreich, an der Stelle will ich das deutlich sagen, wenn man im Vorfeld dieses Untersuchungsausschusses verkündet, und da bin ich bei der Frau Marx als unserer ehemaligen Untersuchungsausschussvorsitzenden, die über die Presse verlautbaren ließ, dass man jetzt die große Hoffnung haben kann, dass Polizeibeamte, Justizbeamte, Staatsanwälte offener über das Thema reden können und alles sagen können, was sie wissen, weil sie nicht mehr die Angst haben müssen, von ihren Dienstvorgesetzten unter Umständen Probleme zu bekommen. Ich denke, das ist weder hilfreich an der Stelle, noch wird es dem gerecht. Es wird hier eine Unterstellung konstruiert, die meiner Ansicht nach ungerechtfertigt ist. Man diffamiert Polizei und Justiz, was ich auch nicht gut finde in Vorbereitung eines Untersuchungsausschusses, wo die Kollegen uns dann – davon bin ich fest überzeugt – nach ihrem Erinnerungswissen auch Auskunft geben. Ich denke, das sollte man in dem nächsten Untersuchungsausschuss, in künftigen, sensibler vorgehen und entsprechend Zeugen so behandeln, wie es Zeugen zukommt.

Die CDU wird alles wieder Nötige tun, intensiv mit daran zu arbeiten. Wir werden uns genauso einbringen, wie wir das im letzten Untersuchungsausschuss getan haben. Aber ich möchte an der Stelle auch noch mal deutlich machen: Die Themen, die aufgerufen werden, sollten in erster Linie Thüringer Bezug haben. Wir sind nicht für Baden-Württemberg zuständig, wir sind nicht für Bayern zuständig. Wir sollten in Thüringen bleiben. Und da, wo Thüringer Verantwortung liegt, da sollten wir auch klar untersuchen und sollten auch klar benennen und sollten auch wirklich deutlich machen, wie wir dazu stehen. Aber ich habe nicht die Aufgabe, Arbeiten für Hessen, Bayern, Baden-Württemberg zu lösen, das steht uns auch nicht zu. Wir können natürlich Unterlagen heranziehen, und das haben wir ja auch schon im letzten Untersuchungsausschuss beschlossen, dass wir entsprechende Informationen, die wiederum Thüringer Bezug haben, mit einbinden. Aber an der Stelle noch mal ganz deutlich: Wenn es keinen Thüringer Bezug hat, sollte man das den Kollegen überlassen, die dafür zuständig sind.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das ist doch klar!)

Ja, wir sollten es dabei belassen. Die Erfahrungen waren im letzten Untersuchungsausschuss schon andere, ich möchte an der Stelle nur vorbeugen. Auch wenn ich das eben von Frau König gehört habe, da gibt es doch für mich nicht unerhebliche Bedenken, dass wir wieder abgleiten in andere Bundesländer, versuchen, denen zu erklären, was sie alles nicht richtig gemacht haben, oder vielleicht etwas herzustellen, was nicht da ist, nämlich den Bezug zu Thüringen. Also an der Stelle meine Bitte: Wir sollten alles tun, Aufklärung zu leisten für Thüringen, was in Thüringen passiert ist, aber das in erster Linie, und nicht versuchen, anderen Bundesländern noch zu beweisen oder zu belegen oder zu widerlegen, was sie vielleicht nicht richtig gemacht haben. An der Stelle sind wir bereit mitzuarbeiten. Wir werden das dann auch konstruktiv tun. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Marx das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist jetzt so weit, wir setzen unsere Arbeit aus der letzten Legislaturperiode fort. Wir haben damals begonnen, es ist relativ genau drei Jahre her, dass wir hier im Thüringer Landtag den Einsetzungsbeschluss für den vorigen Untersuchungsausschuss gefasst haben. Damals wussten wir noch sehr wenig über die Hintergründe der schlimmen Verbrechen des NSU. Wir haben drei Sachen immer wieder gehört oder auch teilweise selbst vertreten: Wie konnte man denn das ahnen, dass Rechtsradikale in einer solchen Art und Weise kriminelle Energie entfalten und gewalttätig werden könnten und terroristische Organisationen bilden? Dann haben wir immer davon geredet, die Behörden müssten möglicherweise auf dem rechten Auge blind gewesen sein, und dann haben wir auch viel gehört und gesprochen von Pannen, vielen Pannen, die passiert sind. Wenn man sich diese drei Vorgaben anschaut, dann mussten wir – das war ein schmerzlicher Prozess – in der letzten Legislaturperiode lernen, dass diese drei Urteile so nicht stimmen oder doch sehr stark zu relativieren sind. Wie konnten wir denn ahnen, dass rechtsradikale Kräfte ein terroristisches Netzwerk bilden konnten? Wir wissen heute – das ist Bestandteil des letzten Berichts gewesen –, dass es viele Hinweise darauf gegeben hat, dass die drei im Untergrund Banküberfälle verüben, möglicherweise Vermögensstraftaten begehen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wir wissen heute auch, dass es Hinweise auf Waffen gab, die diese drei sich besorgen wollten. Wir erkennen heute ein Netzwerk, das