keit gesetzt. Ich darf daran erinnern, dass sowohl in der 4. als auch in der 5. Legislaturperiode nicht nur die Linke, auch SPD und Grüne immer wieder gefordert haben, dass wir Freiwilligkeit als hohes Gut ansehen, aber eben im Rahmen eines Leitbilds. Ich darf daran erinnern, da waren CDU und SPD 2011 schon einmal mit diesem Entschließungsantrag auf einem guten Weg, in dem sozusagen Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeindeneugliederungen beschlossen waren. Leider haben Sie das nur ein Jahr durchgehalten, dann haben Sie das bedauerlicherweise anderen Projekten geopfert, aber das war ein erster richtiger Ansatz. Ich muss aber Ihre These zurückweisen, dass wir noch nie auf Freiwilligkeit gesetzt haben.
Unser Konzept geht übrigens bewusst davon aus, die Freiwilligkeitsphase so zu gestalten, dass am Ende nicht mehr viel für den Gesetzgeber übrig bleibt. Umso wichtiger ist aber die Leitbilddebatte und umso wichtiger sind klare Rahmenbedingungen in dem Vorschaltgesetz. Dann wird es uns gelingen.
Meine Wahrnehmung ist, dass die kommunalen Akteure und auch viele der Akteure in den Landesverwaltungen wissen, worauf es ankommt und es gibt eine hohe Bereitschaft, sich neu zu gliedern. Dass es im Detail dann auch immer Probleme geben wird und dass manche Diskussionen emotionsgeladen geführt werden, will ich dabei überhaupt nicht verschweigen, denn es gibt kulturelle und landsmannschaftliche Traditionen, die historische Tradition, die wir dort keinesfalls ausblenden wollen. Aber auch das kann bereits im Rahmen der Leitbilddebatte thematisiert werden und auch im Vorschaltgesetz können derartige Dinge geregelt werden. Wichtig ist bei dem Leitbild die Aufgabendefinition vor der qualitativen Größe von Gemeinden und Kreisstrukturen. Deshalb, Herr Kellner, werden wir jetzt überhaupt noch nicht über Größen reden, wie groß Gemeinden oder Landkreise oder dergleichen sein müssen. Das steht am Ende der Debatte. Erst wollen wir thematisieren, welche Ebene welche Aufgaben wahrnimmt, dann werden wir daraus Verwaltungsstrukturen definieren und am Ende wird es darum gehen, wie die Gebietsstrukturen auf kommunaler Ebene aussehen können. Da ist klar, die Medien machen Vorschläge, so bewerten wir das auch heute. Das, was heute in den Zeitungen stand, ist kein Konzept der rot-rot-grünen Regierungskoalition und der Fraktionen, sondern es ist ein Debattenbeitrag der Medien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der glücklichen Situation, dass schon eine Reihe von Vorarbeiten vorliegt. Es gab eine Enquetekommission, die CDU/SPD-Landesregierung hat eine Expertenkommission eingesetzt, die einen Bericht vorgelegt hat. Dann gab es darauf folgend noch ei
ne Regierungskommission, die sich mit dem Bericht der Expertenkommission noch einmal kritisch auseinandergesetzt hat. Wir haben die Meinungsäußerungen vom Landesrechnungshof, von Wirtschaftsverbänden, wir kennen auch die Position der kommunalen Spitzenverbände, insofern haben wir schon ausreichend Material, mit dem wir uns auseinandersetzen können. Wir müssen nur noch punktuell weitere Untersuchungen anstellen, um die weißen Flecken zu beheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Strategie der CDU, alles so weiterlaufen zu lassen auf Grundlage der Freiwilligkeit, kann also nicht funktionieren. Ich hatte bereits am Mittwoch im Rahmen der Aktuellen Stunde auf die Vielzahl von raumordnerischen und landesplanerischen Verwerfungen hingewiesen, die wir in diesem Land produziert haben. Es wird viel Geld und Zeit kosten, die zu korrigieren. Ich will nur noch mal an einem Beispiel verdeutlichen, was wir mit landesplanerischen und raumordnerischen Verwerfungen meinen. Die jetzige Stadt Sonneberg, jetzt in ihrer Ausprägung, macht das deutlich. Bisher, und so sind auch unsere Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ausgerichtet, konnten wir immer davon ausgehen, dass in den städtischen Verdichtungsräumen die spezifischen Aufwendungen für die technische Infrastruktur pro Einwohner vergleichsweise gering sind, dafür die Aufwendungen für die soziale Infrastruktur höher. Im ländlichen Raum ist das genau umgekehrt. Dort bestehen höhere spezifische Aufwendungen für die technische Infrastruktur pro Einwohner, dafür sind die Aufwendungen für die soziale Infrastruktur abgedämpfter. Wenn wir jetzt aber städtische Verdichtungsräume mit ländlichen Räumen wieder zusammenführen wie bei der Stadt Sonneberg, dann gehen diese Effekte vollkommen verloren und die Stadt Sonneberg hat eine Doppelbelastung, nämlich hohe spezifische Anforderungen, was die technische Infrastruktur betrifft, und hohe Anforderungen an die soziale Infrastruktur. Das kann die Stadt aus eigener Kraft, aus der eigenen Steuerkraft heraus niemals finanzieren. Das heißt, die Konsequenz ist, wir müssen als Land dauerhaft mit erheblichen Mehrbeträgen diese Strukturen am Leben erhalten. Das geht nicht. Das geht dauerhaft nicht. Das ist auch verantwortungslos. Da muss auch Freiwilligkeit an Grenzen stoßen. Wir müssen also die raumordnerischen und landesplanerischen Aspekte in dieser Diskussion tatsächlich berücksichtigen und dürfen nicht alles dem Prinzip der Freiwilligkeit unterordnen. Wie gesagt, das war nur ein Beispiel.
Meine Damen und Herren, was beabsichtigen wir? Wir stehen erst am Anfang der Debatte, deswegen werde ich im Wesentlichen jetzt erste Diskussionsvorschläge und Angebote – ich wiederhole das noch einmal, Diskussionsvorschläge und Angebote, wir sind hier nicht dogmatisch – unterbreiten. Wir
halten es für erforderlich, darüber nachzudenken, auf Landesebene schrittweise die jetzige Dreistufigkeit in die Zweifstufigkeit zu überführen und insbesondere die Landesmittelbehörden neu zu ordnen. Ob dabei ein Landesverwaltungsamt aufgelöst werden muss oder nicht, ist zweitrangig. Es gibt durchaus auch Denkmodelle, das Landesverwaltungsamt als kommunale Dienstleistungs- und Bündelungsbehörde anzusehen und in der jetzigen Struktur beizubehalten, aber eben unter kommunale Kontrolle zu stellen, weil die Konflikte, die wir zwischen Mittelbehörde und kommunaler Ebene haben, unübersehbar sind. Ich kenne keinen Bürgermeister, der schon mal etwas Gutes am Landesverwaltungsamt gelassen hat. Es gibt eher starke Kritik. Wir müssen vor allen Dingen diesen Bereich einer stärkeren demokratischen Kontrolle und Steuerung unterwerfen. Wir als Landtag haben auf die Mittelbehörden nur begrenzt Einfluss, um nicht zu sagen gar keinen, und die kommunale Ebene auch. Das ist der erste Ausgangspunkt: Übergang zur Zweistufigkeit. In dem Zusammenhang muss man natürlich darüber reden, was wir mit den Aufgaben machen, die gegenwärtig die Mittelbehörden wahrnehmen. Die Aufgaben wollen wir, so haben wir uns entschlossen, im Regelfall kommunalisieren. Da, Herr Kellner, können Sie sicher sein, werden wir nicht eine Struktur kommunalisieren, die aus 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten besteht. Da haben Sie recht, die Erfahrung bei der Kommunalisierung der Versorgungs- und Umweltverwaltung hat gezeigt, dass das auch nicht funktioniert. Im Übrigen heißt Kommunalisierung nicht, dass dann jede kommunale Behörde das entsprechende Fachpersonal vorhalten kann. Auch dort ist es vorstellbar im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, dass eine kommunale Behörde das auch für andere mit wahrnimmt. Auch das ist nichts Neues, das haben wir. Zum Beispiel im Brand- und Katastrophenschutz haben wir schon seit Längerem keine Struktur mehr mit 17 plus 6, also 23, Leitstellen beispielsweise, sondern es gibt noch ganze sieben Leitstellen. Von daher ist das alles nichts Neues, sondern wir können dort auf entsprechende Erfahrungen zurückgreifen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns nach unserer Überzeugung – der Linken – kritisch mit den jetzigen Konstruktionsfehlern der Landkreise auseinandersetzen. Sie haben Konstruktionsfehler und da haben wir zwei Varianten, entweder beheben wir sie oder wir entwickeln die Landkreise weiter.
Wir schlagen zweitens die Weiterentwicklung der Landkreise vor. Es gibt drei wesentliche Konstruktionsfehler der Landkreise. Erstens, es ist eine Mischverwaltung. Das verstehen viele Menschen schon gar nicht, das verstehen nicht mal die Kreistagsmitglieder, dass wir nämlich einen dominanten sogenannten übertragenen Wirkungskreis haben,
wo de facto die Landkreise nur Auftragsverwaltung sind, und wir haben einen sehr verengten kommunalen Zuständigkeitsbereich mit all den Konflikten, die daraus resultieren. Deshalb wäre es überlegenswert, ob man diese Mischverwaltung auflöst und sagt, man entwickelt die Landkreise beispielsweise tatsächlich zu einer klassischen Vollzugsbehörde für Landesaufgaben und überträgt die verbliebenen kommunalen Aufgaben der Landkreise auf die gemeindliche Ebene. Das ist eine Überlegung. Wenn man bei der Mischverwaltung bleibt, muss man das Problem lösen, dass die Landkreise 60 Prozent ihrer Ausgaben allein für den Sozialund Jugendbereich aufbringen müssen, ohne dass die Landkreise aber dort steuernd eingreifen können, denn sie sind nur Vollzugsverwaltung. Das funktioniert aber nicht dauerhaft, wenn das über die Kreisumlage dann die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bezahlen müssen. Wir haben ein Dauerkonfliktpotenzial: die Kreisumlagen. Die bewegen sich alle durchschnittlich auf dem Niveau von 40 Prozent. Das ist auch nicht hinnehmbar. Die Kreisumlagen waren ursprünglich gedacht, Spitzen abzudecken, aber niemals als Haupteinnahmequelle der Landkreise. Also auch das müssen wir bei dieser Reform bedenken und lösen.
Unser Ansatz ist tatsächlich die Weiterentwicklung der Landkreise zu Regionalkreisen, wo wir die Finanzierungsfrage klären. Wir können uns vorstellen, die Kreisumlage als Finanzierungsinstrument aufzulösen. Das heißt natürlich, wir müssen auf Landesebene die Landeszuweisungen auf die kommunale Ebene völlig neu strukturieren. Das sind Überlegungen, die wir bereits in der Leitbilddebatte mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Betroffenen debattieren wollen. Das sind zurzeit nur Denkmodelle.
Auf der gemeindlichen Ebene haben wir aus unserer Sicht das Problem, dass von den knapp 840 Gemeinden 600 Gemeinden weniger als 1.000 Einwohner haben. Das ist dauerhaft nicht finanzierbar. Und da bin ich auch noch mal bei Herrn Kellner – unser Reformansatz hat nicht zum Ziel, Kosten einzusparen, denn da haben Sie recht, das wird scheitern. Wir wollen Leistungsfähigkeit, das haben wir im Blick.
Nein, nein, da können Sie alle Protokolle nachlesen. Wenn ich am Pult stand, habe ich immer von Leistungsfähigkeit gesprochen. Leistungsfähigkeit ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben. Leistungsfähige Kommunalstrukturen haben ganz andere Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren, beispielsweise im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung. Was soll eine Gemeinde mit weniger als 1.000 Einwohnern denn im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung für Einnahmen generieren
können? Gar keine. Da brauchen wir optimierte Größen. Wir sehen gerade in der wirtschaftlichen Betätigung eine Reserve, was die Einnahmestabilisierung betrifft. Insofern, meine Damen und Herren, geht es auch dort um Leistungsfähigkeit. Auf kommunaler Ebene müssen wir überlegen, was wir mit den Verwaltungsgemeinschaften machen. Dort sagen wir, wir wollen bei den Gemeinden eine Orientierungsgröße von 5.000 Einwohnern, allerdings flexibel. Das heißt, Gemeinden, die dauerhaft leistungsfähig sind und ohne Landeszuweisung auskommen, können auch weniger Einwohner haben. Wir sind uns noch nicht einig, ob die 5.000-Einwohner-Grenze jetzt gelten soll oder vielleicht im Jahr 2030, dann hat man einen anderen Einstieg. Und die Verwaltungsgemeinschaften sollten als Auslaufmodell angesehen werden. Sie hatten ihre Berechtigung, insbesondere in den 90er-Jahren, das ist unstrittig, aber sie weisen auch zu viele Konstruktionsfehler auf, die man nicht beheben kann. Wir sind aber auch dort dafür, die Verwaltungsgemeinschaften dort zu belassen, wo sie bei den Betroffenen auf ein hohes Maß an Zustimmung stoßen und wo sie nicht zusätzliche Landesgelder kosten. Das muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dann können auch Verwaltungsgemeinschaften weiter bestehen, wenn sie nicht zusätzlich Geld kosten und wenn die Beteiligten sich einig sind. Die Beteiligten sind dabei nicht nur die Bürgermeister, sondern die Beteiligten sind für uns in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger. Insofern bestünde ein Modell darin, dass vor der Kommunalwahl dort über einen Bürgerentscheid entschieden wird, ob die Verwaltungsgemeinschaft bleiben soll oder ob sie in eine Landgemeinde oder Einheitsgemeinde umgemeindet werden soll.
Jawohl, das funktioniert. Manche sagen, es ist ein Kunstwerk. Ich schließe mich dieser Einschätzung an. Eine letzte Anmerkung zu Herrn Kellner – was Bürgernähe betrifft, da werden ja immer Horrorszenarien entwickelt –: Bei uns sind die Kreisverwaltungen erst mal nicht mehr der Publikumsmagnet, das sind sie jetzt ohnehin nicht, sondern der Bürger soll im Wesentlichen mit seiner Gemeindeverwaltung in Kontakt treten.
Nach unserer Überzeugung ist künftig der Weg zur Kreisverwaltung die Ausnahme. Das Optimum wäre, dass der Bürger überhaupt nicht mehr dorthin muss, sondern er erledigt alles in der Gemeinde. Übrigens, Herr Kellner, Bürgernähe hat nichts mit Entfernung zu tun, sondern mit Strukturen, wie geht Verwaltung mit Bürgern um.
Wir haben in Thüringen jetzt schon eine Struktur, die sehr differenziert ist. Es gibt Bürger, die wohnen neben dem Rathaus und fühlen sich nicht einbezogen und damit ist die Verwaltung ganz weit weg. Und wir haben Verwaltungen, da muss ich zwar 30 Kilometer fahren, aber die fühlen sich eingebunden und haben damit überhaupt kein Entfernungsproblem. Also auch das, gehe ich davon aus, ist mehr emotionsgeladen und hat mit der kommunalen Praxis nicht einmal mehr ansatzweise zu tun.
Herr Kuschel, wie ich Ihrer Rede entnehmen konnte, halten Sie die Verwaltungsgemeinschaften für nicht effizient genug, um diese Arbeiten durchzuführen?
Sie sind ein Auslaufmodell und sie sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie Mehrfachbeschäftigungen für jede einzelne Mitgliedsgemeinde erbringen müssen und damit fehlen Ressourcen, tatsächlich die Verwaltung für zukunftsfähige Aufgaben einzusetzen. Nehmen Sie Ranis-Ziegenrück, ich glaube 19 Mitgliedsgemeinden, die müssen also 20 Haushalte bewirtschaften, 19 Friedhofssatzungen und 19 Straßenausbaubeitragssatzungen. Die kommen gar nicht mit dem Sitzungsdienst hinterher, geschweige denn, dass sie sich mit solchen Fragen wie Bürgerbeteiligung und Entwicklung der Region beschäftigen können. Insofern haben Sie recht, sind Verwaltungsgemeinschaften für uns nicht mehr zukunftsfähig.
Aber die Verwaltungsgemeinschaften sind doch eigentlich die Strukturen, die Sie erst schaffen wollen. Sie hätten also schon eine Struktur, mit der Sie arbeiten könnten. Warum? Ich sehe nicht ein, dass das nicht effizient genug ist.
Ich weiß nicht, wie Sie jetzt auf den Gedanken kommen, dass wir Verwaltungsgemeinschaften schaffen wollen, die sind 1994 geschaffen worden. Wir haben formuliert: Spätestens seit 2004 hätte man über eine Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften ernsthaft auf Landesebene nachdenken müssen.
Vielen Dank, Herr Kuschel. Jetzt ist Ihre Redezeit auch erschöpft. Nun hat das Wort der Abgeordnete Höhn für die SPD-Fraktion. Nein? Dann hat das Wort der Abgeordnete Henke für die AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wir haben ja heute und gestern auch ein Lehrstück in gelebter Demokratie erlebt und ich freue mich, heute sagen zu können: Es geht auch anders. Herr Ministerpräsident Ramelow, ich bedanke mich bei Ihnen für die kurzfristige Hilfe bei der Flut, dass Sie uns da so toll unterstützt haben im Verbund mit der Staatskanzlei. Ich muss sagen, das hat uns sehr geholfen.
Aber jetzt komme ich zum Punkt: Zwei Jahrzehnte dreht sich dieses Hohe Haus hier im Kreis um eine Gebietsreform und wir stellen heute fest, wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden. Wir haben eine gefestigte Struktur, die zwei Jahrzehnte funktioniert hat, trotz aller Unkenrufe, trotz aller Gebietsreformen, die hier angestrengt worden sind. Warum wollen wir Geld in die Hand nehmen, Zeit und Ressourcen vergeuden bei einer Sache, die 20 Jahre funktioniert hat?
Herr Abgeordneter Henke, es gibt eine Zwischenfrage der Abgeordneten Mühlbauer. Gestatten Sie diese?
Die Stadt Arnstadt und die Stadt Plaue haben schon seit Längerem einen Beschluss gefasst, auch im Rahmen der Freiwilligkeit gemeinsam zu fusionieren. Leider ist – der Bürgermeister der Stadt Plaue ist ja heute auch unter uns – es uns nicht möglich gewesen, die Stadt Plaue freiwillig aus der VG herauszulösen. Wie erklären Sie das unter einem funktionierenden System?
Also ich gehe von meiner Verwaltungsgemeinschaft aus. Wir haben die Stadt Schkölen integriert, das hat wunderbar geklappt. Wir haben eine schöne Größe in der Verwaltungsgemeinschaft, die funktioniert. Und es kommt hinzu, was die Bürger immer zuerst sehen, sind die kurzen Wege. Wir haben einen demografischen Faktor, der hier in Thüringen ganz besonders im ländlichen Raum zu Buche schlägt, das heißt, die Wege werden mit ihrer Gebietsreform wesentlich weiter, komplizierter und kosten auch mehr Geld. Sie legen es einfach nur auf die Bürger um. Das sagen Sie aber hier nicht. Das ist einfach so.