Protokoll der Sitzung vom 24.03.2017

(Präsident Carius)

Gemeinde unseres schönen Landes genannt hätten. Sie haben also die Drucksache bekommen. Die Beschlussempfehlung lautet, dass das Landeswahlgesetz in der Fassung vom 30. Juli 2012 – GVBl. Seite 309 –, das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. September 2015 – GVBl. Seite 131 – geändert worden ist, geändert wird, indem die Anlage zum Thüringer Landeswahlgesetz, aus der sich die Wahlkreiseinteilung ergibt – das ist § 2 Abs. 1 Satz 2 –, die Fassung erhält, die Sie hier ausgedruckt wiederfinden – das ist die schöne lange Liste. Aus den Diskussionen, die geführt worden sind, wissen Sie, welche Wahlkreise betroffen sind; es handelt sich um die Wahlkreise 2 und 10, Eichsfeld II, Kyffhäuserkreis I, die Wahlkreise 18, 20 – das ist Sonneberg und Hildburghausen –, die Wahlkreise in Erfurt 24 bis 27 und die Wahlkreise 37 bis 38 in Jena. Dort hat es Änderungen gegeben, die Sie aus der Anlage entnehmen können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx, für diese umfangreiche Berichterstattung und herzlichen Dank, dass Sie uns jetzt doch einige Namen vorenthalten haben. Damit eröffne ich die gemeinsame Beratung. Als Erster erhält Abgeordneter Mohring für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute die zweite Lesung unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion zur Änderung des Thüringer Wahlgesetzes. Wir haben in der letzten Parlamentssitzung begründet, dass die Änderung notwendig ist, weil in mindestens einem Wahlkreis nach dem Bericht des Innenministers über die Wahlkreisprognosen eine Veränderung der Einwohnerzahl von plus oder minus 25 Prozent in der durchschnittlichen Bevölkerungsstatistik zu verzeichnen ist. Deswegen haben wir in der letzten Plenarsitzung den Vorschlag gemacht, zunächst zwischen den Wahlkreisen Jena I und II eine Veränderung dahin gehend vorzunehmen, dass der Ortsteil Zwätzen zwischen den Wahlkreisen wechselt und damit sozusagen auch der Prognose Rechnung getragen wird. Wir haben uns nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen – vor allem im Innenausschuss – mit den antragstellenden Fraktionen entschlossen, auch die Wahlkreise zu berücksichtigen, die zwar nach dem Bericht nicht geändert werden müssen, wohl aber in einem Korridor von mehr als 21 bis 25 Prozent liegen und Abweichungen erfahren, um dem Rechnung zu tragen, dass mögliche Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung auch mit Blick auf die

Zuschnitte der Wahlkreise zur nächsten Landtagswahl abgebildet werden. Deswegen haben wir sowohl Veränderungen in den Wahlkreisen in den Bereichen Erfurt als auch im Kyffhäuserkreis, sowohl in Sonneberg und Hildburghausen vorgenommen.

Ich glaube, dass wir mit dieser sorgsam vorgelegten Änderung, indem wir nur wenige Ortsteile jeweils zwischen den Wahlkreisen verschieben, derart gut gehandelt haben, dass wir es geschafft haben, dass die politischen Voraussetzungen in den Wahlkreisen trotz Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung nicht verändert wurden und somit gleiche Startchancen für alle Parteien auch zur nächsten Landtagswahl bestehen.

Ich will mich ausdrücklich bei den Mitverhandlern und Antragstellern bedanken, dass das so äußerst parlamentarisch in einem sehr guten Verfahren ging und wir das gut auf den Weg bringen konnten. Ich will das ausdrücklich von hier vorn sagen: Es war eine gute parlamentarische Zusammenarbeit bei der Änderung unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs. Ich halte es vor allen Dingen auch deshalb für wichtig, das zu betonen, weil wir es vermeiden konnten, dass Tausende Einwohner hin- und hergeschoben werden mussten und in solchen Größenordnungen Verschiebungen mit sich bringen, dass uns die Unterstellung, dass man aus politischen Opportunitätsgründen möglicherweise Änderungen vorgenommen hat, erspart geblieben ist. Die sorgsame Änderung stellt jetzt auch sicher, dass die nächste Landtagswahl verfassungsrechtlichen Normen nicht nur genügt, sondern denen allen entspricht und alle, die sich fachlich eingebunden haben, das auch jetzt wiederfinden und es auch sorgsam geprüft haben, sodass ich für unsere Fraktion heute empfehle, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mohring. Als Nächster erhält Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zugegeben, auch wenn die Drucksache 6/3505, auf die der Kollege Mohring eben eingegangen ist, etwas mehr Arbeit hervorgerufen hat, will ich zumindest noch auf den anderen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf verweisen, nämlich den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/3274, mit dem der Thüringer Landtag einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Thüringen nachkommt, die Reihung der Parteien auf dem Wahlschein zur Landtagswahl dergestalt vorzunehmen, dass die

(Abg. Marx)

Parteien gereiht werden nach der Anzahl der erhaltenen Landesstimmen. Und obwohl nicht zwingend notwendig, ändert der Gesetzentwurf gleichzeitig auch § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes, indem er diese Regelung des Landeswahlgesetzes vom Inhalt her auch für die kommunale Ebene übernimmt. Insofern werden wir diesem Antrag auch unsere Zustimmung geben.

Kollege Mohring ist darauf eingegangen, die Neuordnung der Wahlkreise ist eine zugegebenermaßen im politischen Raum und auch im regionalen Raum durchaus sehr kontrovers diskutierte Fragestellung. Aber wir müssen uns zumindest eines auch Gewahr machen: Es geht bei der Frage der Wahlkreise in erster Linie darum, dass wir die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen müssen, den Wahlrechtsgrundsatz der Gleichwertigkeit der Stimmen auch bei den Erststimmen in Thüringen zu garantieren, und zwar so zu garantieren, dass eine solche Wahl verfassungsrechtlich nicht angreifbar ist. Man muss einräumen, dass die Fraktionen der CDU, Linke, SPD und Grüne mit ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf davon ausgegangen sind, diese verfassungsrechtlich notwendige Rechtssicherheit herzustellen, aber die Beratungen in den Ausschüssen, insbesondere im Innen- und Kommunalausschuss, haben gezeigt, dass durchaus auch rechtliche Argumente hier vorliegend sind, weitere Wahlkreise, nämlich die in der Unterrichtung der Landesregierung in Drucksache 6/3030 benannten, mit in die Änderung aufzunehmen.

Diese Beratung der rechtlichen Fragestellung hat der Innenausschuss sehr intensiv geführt. Er hat diesen Disput oder diese Beratung mit der Landesregierung geführt, mit dem Innenministerium, aber auch mit dem Landeswahlleiter und hat auch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags mit in die Beratung hineingezogen und im Ergebnis mussten wir feststellen, dass wir rechtssicher handeln, wenn wir tatsächlich mehr Änderungen an Wahlkreisen vornehmen.

Kollege Mohring ist darauf eingegangen, es gab dabei zwischen den antragstellenden Fraktionen durchaus die Verabredung, sehr behutsam in die Strukturen einzugreifen, um zu vermeiden, tatsächlich größere Gebiete zu verschieben, gerade auch Gebiete von Wahlkreisen zu verändern mit einer außergewöhnlich hohen Bevölkerungszahl, sondern, wenn man so will, sehr behutsam in die Struktur der Wahlkreise einzugreifen. Das ist uns, denke ich, mit dem vorliegenden Änderungsantrag, der im Innenausschuss eine Mehrheit gefunden hat, gelungen.

Ich will das auch mal deutlich machen, damit hier kein falscher Eindruck in der Öffentlichkeit entsteht. Wir haben an zehn Wahlkreisen – immerhin 25 Prozent, mag der eine oder andere einwenden – der

Thüringer Wahlkreise Veränderungen vorgenommen. Aber in der Gesamtheit wurden lediglich drei Gemeinden und sieben Ortsteile von Städten tatsächlich verändert, sodass wir hier eben auch von dieser Behutsamkeit im Umgang reden können. Ich will damit deutlich sagen, dass wir zumindest die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit erfüllt haben.

Meine Damen und Herren, ich will abschließend einen Ausblick wagen auf die Zukunft, denn wir müssen feststellen, dass wir auch mit der dann gültigen Wahlkreisstruktur noch immer, wenngleich auch in verfassungsrechtlich zulässigem Rahmen, eine sehr große Differenzierung zwischen den Wahlkreisen in Thüringen haben werden – die Unterscheidungen laufen von minus 20 Prozent Unterschreiten des Bevölkerungsdurchschnitts in den Wahlkreisen bis hin zu fast 22 Prozent Überschreitung in einem Wahlkreis. Wenn Sie das mal versuchen umzurechnen, dann heißt es, der größte Wahlkreis wird 1,6-mal so viele Einwohner haben wie der kleinste Wahlkreis. Das macht deutlich, dass dieser Landtag oder zumindest der nächste Landtag unmittelbar nach der Wahl grundsätzlich darüber nachdenken muss, wie die Wahlkreise zukünftig in Thüringen gestaltet werden sollen. Ich glaube, es würde uns gut zu Gesicht stehen, wenn wir uns insgesamt alle Wahlkreise in einer ruhigen Atmosphäre auch mit Zeit anschauen, um im gesamten Freistaat Thüringen tatsächlich eine Gleichwertigkeit der Stimmen herzustellen. Diese Gleichwertigkeit ist, ich sage es noch mal, verfassungsrechtlich zulässig im Rahmen hergestellt, aber sie ist zumindest anhand des Zahlenmaterials zu hinterfragen. Einen solchen tiefgreifenden Eingriff – und ich glaube, es gibt gute Gründe, diesen jetzt nicht durchzuführen – haben wir nicht vorgenommen; der wird sich sicherlich aber nicht vermeiden lassen. Diese Diskussion müssen wir noch gemeinsam führen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Brandner für die Fraktion der AfD das Wort.

Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, dass ich eine etwas andere Wahrnehmung der Abfolge zu den Gesetzen hier in diesem Landtag habe. Ich beschränke mich zunächst auf den TOP 4 a, die Änderung des Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes. Da ist eingetreten, was zu vermuten war. Sowohl der altparteiendominierte Justiz-, als auch der ebenso dominierte Innen- und Kommunalausschuss haben dem Gesetzentwurf der Landesregierung hoppla

(Abg. Dittes)

hopp zugestimmt. Entgegen unserem Antrag von der AfD wurde auch keine Anhörung beispielsweise der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt – Altparteienpolitik pur, wenn Sie so wollen, und wenn es um das Wahlrecht geht, kennen sie ja kaum Hemmungen. Wir von der AfD hatten schon bei der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf keine wirkliche Verbesserung für die Bürger und das Wahlrecht in diesem Lande bringt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht es nicht, es geht um Statistik, um statistische Zahlen!)

Darum geht es nicht? Nein, Herr Adams. Ich rede zu 4 a, Herr Adams, das hat mit Statistik nichts zu tun. 4 a ist die Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Vielleicht überlegen Sie es sich mal und hören mal zu, wenn ich hier was erzähle.

(Beifall AfD)

Weiterhin schanzen Sie von den Altparteien sich die oberen Plätze auf den Stimmzetteln zu, in der trügerischen Hoffnung, dass der Bürger zu dumm oder zu träge ist, seinen Favoriten

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt reicht es aber!)

erst im Verlauf des Stimmzettels, manchmal aber auch erst nach dem Ausklappen des Stimmzettels zu finden.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Sind Ihre Wähler nicht in der Lage zu lesen?)

Offenbar gehen Sie von den Altparteien davon aus, dass die Wähler Sie dann nicht mehr finden oder wählen, wenn Sie nicht mehr oben auf dem Wahlzettel stehen. Das ist zum einen ein Armutszeugnis, zum anderen aber eine sehr mangelnde Selbsteinschätzung von Ihnen, aber eine sehr zutreffende Selbsteinschätzung. Sie verkennen dabei allerdings, dass die Trefferquote nach wie vor zu Ihren Gunsten wäre, denn es gibt ungefähr fünf ernst zu nehmende Altparteien, die sich in Wahrheit nicht unterscheiden und nur ab und zu so tun, als wären sie Konkurrenten. Sie tun nicht mal so, als wären sie Konkurrenten, wenn es um das Wahlrecht geht. Es ist also wurscht, wer davon gewählt wird, sodass die Altparteienchance, angekreuzt zu werden, sowieso fünfmal so hoch ist, wie beispielsweise die Chance der AfD als einzige Alternative für Deutschland und als einzige Alternative für vernünftige Politik.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Für wie doof erklären Sie eigentlich die Wählerinnen und Wähler?)

(Beifall AfD)

Das von Ihnen gewählte Kriterium sagt also eine Menge über ihr Verständnis von Demokratie und Gerechtigkeit aus. Einen Vertreter dieses Missver

ständnisses haben ja die SPDisten unter maßgeblicher Befeuerung durch die Einheitsmedien – Einheits- wieder mit „tz“ – zu ihrem 100-Prozent-Martin erkoren. Auch da galt – wie bei den Altparteien üblich – gerecht ist, was mir und meinen Parteigängern und Parteigenossen Vorteile bringt. Das, meine Damen und Herren, ist eine Politik längst überholter Clanstrukturen, die aber vielleicht auch gar nicht mehr so überholt sind, denn wir wissen ja, wie massenhaft Vertreter solcher Clanstrukturen von Ihnen zurzeit importiert werden. So wirft also ein unscheinbares Änderungsgesetz zum Landeswahlgesetz und zum Kommunalwahlrecht im überschaubaren Thüringen ein grelles und wenig schmeichelhaftes Licht auf die Altparteien in diesem Lande, die diesen Bürgern seit Jahren schaden, dieses Land herunterwirtschaften und es als ihre Beute betrachten. Wir von der AfD lesen das Grundgesetz und die Landesverfassung nicht nur, sondern wir nehmen es ernst und sind damit auch tatsächlich Abgeordnete des gesamten Volkes und nicht einer Partei. Weil wir das sind, lehnen wir den Gesetzentwurf und Ihre kleinkarierten formellen Tricks, Ihre Wahlchancen zu erhöhen, ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Nun hat Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt wissen wir, woran sich die AfD als letztes klammert: ans Alphabet, denn mehr ist nicht übrig geblieben.

Wie schon gesagt, geht es hier darum, einem Verfassungsgrundsatz Geltung zu verschaffen. Der bedeutet, dass jede Stimme gleich viel wert und gleich sein muss, ansonsten riskiert man eine Wahlanfechtung. Wir haben das Problem, dass in den Wahlkreisen, wo wir Änderungen durchgeführt haben, die Gefahr bestanden hätte, dass am Wahltag möglicherweise eine 25-Prozent-Überschreitung der Wahlkreisbevölkerung, der stimmberechtigten Bürger, eingetreten wäre. Das wäre dann in den jeweiligen Wahlkreisen ein Grund für die Wahlanfechtung gewesen. Deswegen haben wir, entgegen der ersten Vorlage, nicht nur dort Änderungen vorgenommen, wo die 25 Prozent bereits mit der Bevölkerungszahl von Ende 2015 gerissen waren, sondern auch die Wahlkreise geändert, bei denen eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung erwarten ließ, dass dann auch diese Prozentzahl erreicht werden würde.

Es sind in mehreren Wahlkreisen Änderungen vorgenommen worden. Es wurde schon gesagt, am Ende sind es genau drei Gemeinden und sieben

(Abg. Brandner)

Ortsteile, die jetzt sozusagen einen Wahlkreiswechsel erfahren haben. Das ist eine äußerst behutsame Änderung. Dass man dann hier glaubt, davon sprechen zu können oder sprechen zu müssen, hier würden irgendwelche Zuschusterungen erfolgen, undemokratische Veranstaltungen und irgendwelche Mehrheiten gesichert, das ist irgendwie einer Fantasie entsprungen, hat aber mit der Realität überhaupt nichts zu tun.

Es gibt überhaupt keinen Grund, sich gegen diese Änderung zu stellen, so traurig es vielleicht dem einen oder anderen ist, dass dann auch Kreisgrenzen überschritten werden müssen, Landkreisgrenzen, die möglicherweise auch nach der Gebietsund Verwaltungsreform noch bestehen werden. Aber das war hinzunehmen vor dem wirklichen Verfassungsgrundsatz, den wir jetzt zu wahren haben, nämlich dass jede Einzelstimme unserer Wählerinnen und Wähler gleiches Gewicht hat. Allein das war Maßstab und Grund für unser Handeln und nichts anderes sonst.

Deswegen kann ich auch von unserer Seite aus nur empfehlen, dass wir hier allseits den Änderungen zustimmen. Das gilt auch für die vom Verfassungsgerichtshof – nicht von irgendwelchen parteipolitischen Ränkespielen – vorgegebenen Änderungen bei der Aufzählung im Stimmzettel für die Wahlen, also bei Tagesordnungspunkt 4 a. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Brandner, vielen Dank, dass Sie mich darauf hingewiesen haben – vorhin, als Sie sagten, es müsse bei der Gesetzesänderung um eine Verbesserung für den Thüringer Wähler gehen, und ich annahm, Sie seien schon beim 4 b –, dass Sie bei 4 a sind. Dennoch ist die Bemerkung meinerseits, dass es um die Frage, was wird besser für den Wähler, gar nicht ging. Es ging dem Verfassungsgericht einfach um die Frage der Klarheit der Ordnung. Somit hat dieses Verfassungsgericht, unser Verfassungsgerichtshof hier ein Urteil gesprochen, das wir übernehmen mussten. Es ging an der Stelle nicht um ein Vereinfachen oder ein Erläutern in einfacher Sprache oder Ähnliches oder eine Vergrößerung der Schrift, um es barrierefreier zu machen. Das wären ja Impulse gewesen, die das Wählen für unsere Bürgerinnen und Bürger einfacher gemacht

hätten. Um diese Änderung ging es hierbei nicht. Das ist, glaube ich, wichtig festzustellen.

Ich bin Herrn Kollegen Mohring sehr dankbar für seine klaren Worte. Dieses Gesetz zeigt uns allen, dass ein manchmal klein aussehendes Problem doch viele Fragen aufwerfen kann, nämlich: Wie kommen wir zu einer guten Lösung, den demografischen Wandel beachtend, eine gleiche Stimmzahl, eine gleiche Vertretungszahl zu organisieren in einem Land, das natürlich divers ist und sehr viele unterschiedliche Strukturen aufzuweisen hat? Das ist uns, glaube ich, mit dieser kleinen, schmalen Lösung, die wir hier gewählt haben, sehr gut gelungen.