Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

Ich rufe auf den fünften Teil

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Politik für Menschen mit Behinderungen in Thüringen auf einem guten Weg halten“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3839

Als erste Rednerin hat Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Pfeffer vom Außerparlamentarischen Bündnis zur Erlangung der Gleichstellung hier in Thüringen, seien Sie uns herzlich willkommen heute zu der eben genannten Aktuellen Stunde.

Wir haben vor wenigen Stunden, Minuten gehört, dass man immer besondere Tage auswählt, um das Thema hier im Landtag zu bereden. So ist es sicher auch, wenn wir heute als Linke diese Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung gesetzt haben mit Blick auf den Europäischen Protesttag für Menschen mit Behinderung, der am 5. Mai, also am Freitag begangen wird. Seit 25 Jahren wird hier in Thüringen, in Deutschland genau dieser Protesttag durch Vereine und Verbände begangen, um darauf hinzuweisen, dass das Thema „Gleichstellung, Gleichbehandlung, Gleichheit vor dem Gesetz“ nicht immer umgesetzt wird. Darum ist es uns wich

(Minister Tiefensee)

tig, heute zu sagen: Die Behindertenpolitik in Thüringen ist nach gut zweieinhalb Jahren rot-rot-grüner Regierung auf einem guten Weg. Die Vereine und Verbände in Thüringen, die ungefähr 240.000 Menschen mit Behinderung ab einem Grad von 50 Prozent, oder auch anders gesagt, circa 375.000 Menschen, die ab 20 Prozent Behinderung in ihren Ausweisen stehen haben, vertreten, haben einen Anspruch darauf, von der Politik einer rot-rotgrünen Landesregierung ernst genommen zu werden und dass das, was im Koalitionsvertrag formuliert ist, auch umgesetzt wird. Wir als Linke stehen zu der Aussage: Für uns ist Behindertenpolitik Menschenrechtspolitik. Dies ist nicht nur so dahergesagt, sondern wir leiten es – das ist nicht nur einmal von diesem Pult aus formuliert worden – vom Grundgesetz, aber auch von der Thüringer Verfassung ab.

Werte Kolleginnen und Kollegen, in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren hat die Landesregierung gemeinsam mit den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen schon einen großen Meilenstein geschafft. Wir haben uns auf den Weg gemacht, haben das Landesblindengeldgesetz ab 01.07. letzten Jahres schrittweise erhöht. Wir haben ein Taubblindengeld eingeführt. Wir haben uns dazu verabredet, gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden die Novelle des Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bekommen

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und wir haben gemeinsam mit den Verbänden die Novellierung und Überarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans beredet. Im April letzten Jahres haben wir dieses Thema in einer großen Veranstaltung besprochen und haben neun Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, um bis Ende 2017 die ersten Vorschläge für einen neuen Maßnahmenplan, der mit den Verbänden gemeinsam beredet worden ist, hier auf den Weg zu bringen. Wir haben uns auf den Weg gemacht, das ist auch einmalig, erstmalig gemeinsam im Bundesrat eine klare Kante gegen zu verabschiedende Gesetze zu formulieren, und zwar das Bundesteilhabegesetz, und haben aber zeitgleich formuliert, wofür die Landesregierung steht. Wir wollten für Menschen mit Behinderung – das ist auch perspektivisch ein Ziel – die vollständige Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund. Wir wollen ein Bundesteilhabegeld, aber wir wollen auch, dass auf die vollständige Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei der Eingliederungshilfe verzichtet wird.

Wir wollen aber auch – das sage ich ganz bewusst von dieser Stelle aus – die vor uns liegenden zweieinhalb Jahre dazu nutzen, um die Versprechen noch einzulösen, die da heißen: Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz, welches den Namen wirklich verdient. Das heißt, die Rechte und Pflichten des

Behindertenbeauftragten müssen neu geklärt werden. Wir brauchen ein Gehörlosengeld. Wir brauchen des Weiteren noch ein Budget für Arbeit für Menschen mit Behinderung. Wir brauchen den überarbeiteten Maßnahmenplan hier im Landtag, der zur Verabschiedung steht. Wir brauchen Bewusstseinsbildung im Denken der Bevölkerung, damit das Thema „Barrierefreiheit“ noch viel intensiver in der Gesellschaft ankommt. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordnete Meißner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrter Herr Pfeffer, als ich den Titel der Aktuellen Stunde las, habe ich mich schon gewundert, wo da der aktuelle Bezug ist. Natürlich wusste ich, dass der 5. Mai der Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist, aber aus der Überschrift erschloss sich mir nicht so richtig, was nun heute so das Aktuelle ist und was uns die Regierung oder die Regierungskoalition jetzt Bahnbrechendes mitteilen will. Dann habe ich mir gedacht: Am Montag tagt ja wieder das Außerparlamentarische Bündnis und vielleicht ist das hier im Plenum eine gute Möglichkeit, dass die Ministerin ihre Rede, die sie für dort vorbereitet hat, heute auch mal öffentlich präsentieren kann. Also sind wir gespannt auf die Ausführungen und vor allen Dingen auf die Neuigkeiten, die uns jetzt dargeboten werden.

Wir als Fraktion haben in dieser Legislaturperiode schon einige Anträge für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht bzw. wir wollten es, so unter anderem in einem Antrag vom 10. Juli 2015, in dem es um die Position des Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Thüringen geht. Wie schon von der Fraktion Die Linke 2011 gefordert und auch im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, sollte es für diese Beauftragtenfunktion eine Stärkung geben. Deswegen waren wir gespannt, wie die Koalition darauf reagiert und uns in diesem Zusammenhang mitteilt, wie es mit dem lang erwarteten Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration für Menschen mit Behinderung in Thüringen weitergeht. Ja, das ist kein einfaches Gesetz und es sollte in der letzten Legislaturperiode schon kommen, aber es scheiterte an vielen Widerständen. Dieses Ziel wollte die Regierungskoalition aber weiterverfolgen. So wurde uns in der Debatte vom Juli 2015 seitens der Landesregierung mitgeteilt, dass ein Gesetzentwurf im I. Quartal 2016 im Kabinett eingebracht werden soll und im

(Abg. Stange)

IV. Quartal 2016 den Landtag erreichen soll. So weit, so gut – es passierte nichts.

Deswegen habe ich eine Kleine Anfrage gestellt und in der Beantwortung vom Juli 2016 hieß es: Die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens sollte nach der Sommerpause 2016 kommen und 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Jetzt haben wir fast Mitte 2017 und es liegt immer noch kein Gesetzentwurf zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung vor. Deswegen habe ich die Erwartung, dass wir heute in dieser Aktuellen Stunde von der Ministerin hören, wo der Gesetzentwurf bleibt, wann er eingereicht wird und wann endlich die Menschen mit Behinderung hier in Thüringen auch mit konkreten Ergebnissen rechnen können. Deswegen bin ich auf die Ausführungen gespannt, denn in diesem Gesetzentwurf soll auch endlich über die Position des Behindertenbeauftragten gesprochen werden. Auch da sind die Ankündigungen seitens der Regierungskoalition groß, denn im Juli 2015 hieß es ebenfalls, man plane einen Gesetzentwurf zur Struktur und Besetzung aller Beauftragtenposten. Auch dieses liegt nicht vor. Sind wir also gespannt, was uns die Ministerin in dieser Aktuellen Stunde jetzt aktuell mitteilt, wie es mit dem Beauftragtenwesen hier im Land Thüringen weitergeht.

Deswegen an dieser Stelle von unserer Seite noch mal die Forderung, die wir in unserem Antrag von 2015 schon hier vorgestellt haben, der aber leider seitens der Regierungskoalition abgelehnt wurde: Wir fordern die Wahl und die Zuordnung des Behindertenbeauftragten hier beim Thüringer Landtag sowie eine Stärkung seiner Position durch die Einräumung von mehr Rechten, aber auch durch ein eigenes Budget.

Damit möchte ich schließen, denn es ist eine Aktuelle Stunde. Wir sind gespannt, vielleicht gibt es ja auch Neuigkeiten zum Doppelhaushalt 2018/2019. Im Sinne der Haushaltswahrheit und -klarheit fordern wir ein eigenes Kapitel für den Behindertenbeauftragten, damit daraus hervorgehen kann, wie man Herrn Leibiger auch finanziell so ausstattet, dass er seiner Funktion und Aufgabe gerecht werden kann. Deswegen bleibt mir nur zu sagen: Liebe Fraktion Die Linke, sparen Sie sich Aktuelle Stunden, bringen Sie Gesetzentwürfe und Anträge ein, wozu wir hier Beschlüsse treffen können, und helfen Sie damit den Menschen mit Behinderung, damit man beim Außerparlamentarischen Bündnis auch weiß, woran man ist. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Pelke, Fraktion der SPD, das Wort.

(Beifall SPD)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Pfeffer, noch mal, zum dritten Mal hier willkommen in dieser Runde! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist im Prinzip schon deutlich gemacht worden, Frau Meißner, woher die Aktualität zu dieser Aktuellen Stunde unter dem Motto „Politik für Menschen mit Behinderungen in Thüringen auf einem guten Weg halten“ kommt. Der 5. Mai, der Protesttag, ist von meiner Kollegin Frau Stange schon angesprochen worden und wir treffen uns am 8. Mai auf Einladung der Fraktionen bzw. des Außerparlamentarischen Bündnisses, um ganz wesentliche Dinge im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung zu diskutieren.

Und wissen Sie, liebe Frau Meißner, erstens mal, solche aktuellen Anlässe haben wir auch schon zu anderen Zeiten hier erlebt, da muss es nicht unbedingt um einen ganz speziellen Punkt gehen. Ich finde es auch berechtigt, dass wir in dieser öffentlichen Runde hier zum Thema „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“ reden, in diesem öffentlichen Plenum. Ich finde das wichtig. Deswegen auch noch mal herzlichen Dank an die Fraktion Die Linke, die diese Aktuelle Stunde eingereicht hat.

Es ist schon sehr viel an Aspekten genannt worden, die wir in den vergangenen Jahren und Monaten hier in der rot-rot-grünen Landesregierung mit Unterstützung der regierungstragenden Fraktionen haben umsetzen können. Es ist angesprochen worden, dass das Thüringer Blindengeld rückwirkend zum 1. Juli 2016 auf 320 Euro angehoben wurde. Die weiteren Erhöhungen gelten dann ab dem 1. Juli 2017 mit 360 Euro und ab 2018 mit 400 Euro. Wir wissen, dass wir auch an diesem Punkt noch sehr viel mehr umsetzen müssen und umsetzen wollen. Und wir werden uns natürlich auch dafür einsetzen, dass die entsprechenden Mittel im Doppelhaushalt mit eingebunden werden.

Es ist angesprochen worden, es geht noch um das Taubblindengeld, es geht noch um das Gehörlosengeld, es geht noch um eine ganze Menge mehr. Wir wissen um die Wichtig- und Wertigkeit, was die Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung und die ganzen damit verbundenen Diskussionen angeht.

Sie haben hier die Rolle des Behindertenbeauftragten des Landes angesprochen. Nicht nur dessen Rolle muss neu definiert werden, sondern auch die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Auch das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Zu der Frage, wo der Behindertenbeauftragte angesiedelt werden soll, unter welchen Aspekten er seine Rolle wie ausüben soll, werden wir noch das eine

(Abg. Meißner)

oder andere zu diskutieren haben, da gibt es auch unterschiedliche Positionen.

Aber wenn Sie die Sozialministerin auffordern, sie möge nun mal hier erläutern, wie es denn mit den gesamten Beauftragten in diesem Lande weitergeht, verstehe ich das nicht, denn nicht alle Beauftragten gehören zu Heike Werner, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Insofern wird sie das auch nicht alles klären können. Und jetzt muss ich Ihnen mal was sagen: Die Situation der Beauftragten in diesem Lande hätten wir auch in einer anderen Konstellation in der letzten Legislatur oder schon weit zuvor klären können.

(Beifall DIE LINKE)

Das nur mal an dieser Stelle. Auch die Frage, wie wir jetzt die Bestätigung für den Behindertenbeauftragten neu festlegen können – das sind alles Dinge, die Sie jetzt einfordern, auf eine gewisse Schnelligkeit drängen. Aber ich sage immer: Es wäre auch vorher Zeit gewesen, um das eine oder andere umzusetzen. Hinzu kommt: Wir treffen uns regelmäßig in Runden, in die die behindertenpolitischen Sprecher eingeladen werden, ob das beim außerparlamentarischen Bündnis ist, im Landesbehindertenbeirat, auf Einladung des Behindertenbeauftragten – wo auch immer –, und in den meisten Fällen ist das Ministerium durch die Ministerin, die Staatssekretärin, aber auf jeden Fall immer vertreten. Und so sind eigentlich alle auf dem Laufenden, auf welchem Stand wir uns im Moment befinden.

Das Wesentliche ist meines Erachtens, dass wir noch deutlicher ausführen müssen, dass wir – auch das hat Kollegin Stange gesagt und da will ich mich anschließen – die Belange der Menschen mit Behinderung ernst nehmen, noch ernster nehmen. Es kann an dieser Stelle nicht wichtig genug sein. Die Barrieren, die bei den Menschen abzubauen sind, wenn es um die Diskussion der Inklusion geht – auch das wissen wir alle in den verschiedensten Bereichen –, da haben wir hier, denke ich, gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung noch ganz dicke Bretter zu bohren. Aber das wollen wir auch tun und dazu haben wir uns verpflichtet, sowohl im Koalitionsvertrag als auch oftmals hier im Plenum.

Deswegen kann ich abschließend sagen: Wir sind auf einem guten Weg, die Fraktionen, die diese Landesregierung tragen, gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Abgeordnete Herold, Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und liebe Zuschauer im Internet! Wir haben jetzt hier viel über Politik für Menschen mit Behinderung gehört – jetzt dazu die Anregungen und Fragen der AfD-Fraktion: Unser politisches Anliegen ist es, Menschen mit Behinderung zu befähigen, ihren Alltag frei und selbstbestimmt zu gestalten. Dazu braucht es zum einen die Schaffung der Voraussetzungen für Barrierefreiheit zur Teilhabe am Alltagsleben und zum anderen den unbürokratischen Zugang der Betroffenen zu den finanziellen und therapeutischen Mitteln, der ihnen diese Teilhabe weitestgehend ermöglicht.

Bezüglich der Barrierefreiheit ist Deutschland in vielen Bereichen Vorbild. Allein die verkehrstechnischen Erleichterungen gehen vielerorts weit über die allfälligen Behindertenparkplätze hinaus. Davon profitieren Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen mit Rollatoren; selbst Mütter mit Kinderwagen freuen sich über den bequemen Ein- und Ausstieg an der Straßenbahn.

An anderen Stellen gibt es noch viel zu tun, um dem hohen Anspruch des Koalitionsvertrags – siehe Punkt 3.12 „Politik für Menschen mit Behinderungen“ – im Laufe der Legislatur gerecht zu werden. Von vielen Dingen, die dort drinstehen, haben wir weder hier im Haus noch aus dem Ministerium schon Nennenswertes gehört: Budget für Arbeit, Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes, Einsatz für mehr Arbeitsmöglichkeiten für Behinderte im ersten Arbeitsmarkt, vor allem ein Mehr an Normalarbeitsplätzen ist aus unserer Sicht ein erstrebenswertes Ziel.

Ein Mehr an Normalarbeitsplätzen würde sicher auch den einen oder anderen Menschen mit speziellem Bedarf ermutigen, doch die sehr geschlossene Welt der Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu verlassen. Wie mir mehrfach berichtet wurde, ist auch dort das System der Entlohnung, der Aufrechnung gegen andere Einkommensarten und auch die Art der angebotenen Arbeit weit entfernt vom Idealzustand. Auf kommunaler Ebene entscheidet sich auch im ländlich geprägten Thüringen nur allzu oft, ob der Grundsatz „ambulant vor stationär“ von den Betroffenen wirklich gelebt werden kann. Was nützt mir als gehbehindertem Rentner die schönste Barrierefreiheit im ganzen Dorf, wenn Bus und Bahn dieses Dorf einfach nicht mehr anfahren?

(Beifall AfD)

Ambulant vor stationär, das bedeutet für uns auch, die Familien zu unterstützen, die zu Hause und mit ihren eigenen familiären Ressourcen Kranke, Behinderte und Alte pflegen möchten. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Das häusliche Pflegegeld soll

(Abg. Pelke)

te nicht viel geringer ausfallen als das Pflegegeld für eine vollstationäre Betreuung.

(Beifall AfD)

Unter dem Aspekt der Selbstständigkeit müssen auch die Kriterien für die Erteilung eines Pflegegrads auf den Prüfstand. Vielen behinderten und älteren Menschen, die in eine Körperbehinderung gewissermaßen hineinwachsen, muss der Zugang zu Pflegeleistungen erleichtert werden, wenn diese Maßnahmen dafür sorgen, dass die Betroffenen lange und selbstständig in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können, in der Nähe der Menschen, die ihnen wichtig sind.

Zu guter Letzt – oder muss ich angesichts der rotrot-grünen Kahlschlagspolitik zu schlechter Letzt sagen? – noch ein Wort zu den Thüringer Förderschulen: Thüringen und Deutschland sind, was Qualität, Quantität und Spezifizierung der Förderschulen angeht, weltweit vorbildlich. Die Eltern und Kinder schätzen die ausgereiften Konzepte, die technische Ausstattung und nicht zuletzt das ideelle Klima dieser Schulen, bei denen das einzelne Kind mit seinen speziellen Bedürfnissen in jeder Hinsicht im Mittelpunkt steht.

(Beifall AfD)

Der geplante Abbau dieser Förderschullandschaft erinnert mich an den alten DDR-Witz: Kommt ein Häschen verzweifelt und außer Atem aus dem Wald gerannt. Am nahen Waldrand trifft es einen Artgenossen. Dieser schließt sich dem verzweifelt rennenden Hasen an und fragt: „Bruder, warum rennst du so?“ Der antwortet: „Um Gottes Willen, lauf um Dein Leben, Bruder Hase. In dem Wald da hinten werden allen Hasen die fünften Beine abgeschnitten.“ Der andere schüttelt den Kopf: „Bruder, Du hast doch nur vier.“ Keuchte der Hase zurück: „Ja, ich weiß das ja. Aber die anderen, die schneiden erst und zählen dann.“ Vielen Dank.