Protokoll der Sitzung vom 04.05.2017

Das ist der Ausgangspunkt und das ist das, was das politische Ziel dieser Landesregierung ist, zu dem uns der Landtag mit einem einmütigen Votum aufgefordert hat. Und dieses einmütige Votum des Landtags setzen wir als Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung, dem Bundesbeauftragten um. Frau Dr. Winter ist eine energische Vertreterin dieser Position. Aus diesem Grunde haben wir mit anderen mitteldeutschen Ländern eine Bundesratsinitiative gestartet, die allein aus den ostdeutschen Ländern heraus keine Mehrheit gefunden hätte, das heißt also, wir brauchten eine große Gruppe von Ländern, um die Mehrheit im Bundesrat für eine solche Initiative zu bekommen. Es war am 10. Februar 2017, an dem auch der Bundesrat diesen Entschließungsantrag gefasst hat, der von den mitteldeutschen Ländern eingebracht wurde, diese Außenstellen zu erhalten. Auch in diesem Sinne die Umsetzung der politischen Forderung des klaren politischen Auftrag dieses Landtags. Herr Kellner, natürlich ist es so. Wir haben den Auftrag von Ihnen auch bekommen, diese

BStU-Außenstellen zu erhalten. Aber natürlich muss man sich auch darauf vorbereiten, wenn sich durch Entscheidungen des Bundes, die wir nicht herbeiführen, sondern die der Bund herbeiführt, die Notwendigkeit ergibt, andere Standorte in die Diskussion zu nehmen. Ich sage Ihnen aber auch, was mich – weshalb ich auch vorhin einen Zwischenruf gemacht habe – an Ihrem Beitrag geärgert hat, ist, dass Sie insinuieren, dass sich die anderen ostdeutschen Länder quasi von der gemeinsamen Entschließung des Bundesrats entfernt hätten, das heißt, nicht mehr die Forderung aufrecht erhalten, dass alle BStU-Außenstellen erhalten bleiben und sich deshalb schon mit dem Bundesbeauftragten darauf verständigt hätten, wie die künftige EinStandort-Lösung in jedem Bundesland aussieht. Das ist einfach falsch. Es ärgert mich, dass Sie diesen Eindruck erwecken, indem Sie hier sagen: Thüringen beharrt auf seinen drei Standorten und die anderen haben aber schon Alternativstandorte vorgeschlagen. – Das ist so nicht richtig. Ich finde, dass dieser Versuch, die ostdeutschen Länder an dieser Stelle

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auseinanderzutreiben, ein wirklich fataler Effekt ist und dass das auch das Gegenteil von dem ist, was der ursprüngliche Antrag und Auftrag dieses Landtags an uns war. Aus diesem Grund kann ich Ihnen versichern, dass, sollte sich der Bund der Bundesratsinitiative nicht in dem Sinne anschließen, dass die drei Außenstellen erhalten werden, Sie sicher sein können, dass wir auch an dieser Stelle die Interessen des Freistaats wahrnehmen. Aber unser Auftrag ist und bleibt weiterhin, uns dafür einzusetzen, dass es drei BStU-Außenstellen gibt. Punkt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich hätte mich gefreut, wenn dies in jeder Antragslage, ob es nun eine gemeinsame oder eine getrennte Antragslage ist, klar deutlich geworden wäre. Da gibt es einen Antrag von den Koalitionsfraktionen, der macht diesen Auftrag für uns weiterhin deutlich. Es gibt einen anderen Antrag, der sich davon absetzt. Daran ist nichts zu löten. Dieser Antrag der CDU-Fraktion entbindet uns von dem Auftrag, uns für die drei Außenstellen einzusetzen. Ich finde, das ist ein Schritt zurück, und deshalb würde ich alle Abgeordneten bitten wollen, uns weiterhin an den Auftrag zu binden, uns für diese drei Außenstellen einzusetzen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Sie fordern ein Gedenkstättenkonzept. Ihr Antrag ist vom 22. Februar. Sie wollen in einem Antrag, der am 22. Februar das erste Mal im Plenum aufgerufen wird, dass die Landesregierung am 31. Mai dieses Jahres eine Gedenkstättenkonzeption vorlegt. Ich muss ehrlich sagen, das ist wirklich fatal. Das ist aus meiner Sicht deshalb fa

(Abg. Dittes)

tal, weil es die Arbeit der Historikerkommission aus dem Jahr 2010 und zu der Gedenkstättenkonzeption meines Vorgängers Christoph Matschie wirklich entwertet. Die Professoren – ich will sie noch mal nennen: Prof. Knigge, Prof. Maser, Prof. Eckert, Prof. Henke, Dr. Kaminsky, Prof. Wentker – haben in fünf zweitägigen Sitzungen zusammengesessen, haben die Arbeitsergebnisse des Geschichtsverbundes einbezogen. Sie haben sich Gedenkorte angeschaut, haben diese besucht, haben Gespräche mit Initiativen geführt. Das war richtig Aufwand, wie halt eine Kommission arbeitet.

Da sage ich noch einmal: Was ist tatsächlich der Anspruch, den Sie als CDU-Fraktion an uns als Landesregierung richten, eine Gedenkstättenkonzeption vorzulegen – ein Top-Down-Papier, fünf Seiten als Gedenkstättenkonzeption? Das sind Initiativen, das sind Mahnmale, das sind Gedenkstätten, die wirklich intensiv arbeiten. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Landesregierung eine Gedenkstättenkonzeption mit ihnen in einem diskursiven Austausch, in einem Erfahrungsaustausch, in einem partizipativen Verfahren diskutiert. Sollen wir denen eine Gedenkstättenkonzeption aufpfropfen innerhalb von acht Wochen? Das kann nicht der Ernst der CDU-Fraktion sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern hadere ich tatsächlich mit dem Begriff der Gedenkstättenkonzeption, den Sie ansetzen. Denn wir müssen uns noch einmal vergegenwärtigen: Wir haben ein Netz von Gedenkstätten, Museen, Mahnmalen zur Erinnerung und zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es geht darum, dass materielle, ästhetische, pädagogische, wissenschaftliche, hermeneutische Dimensionen so aufeinander bezogen werden, dass über das Vergangene aufgeklärt werden kann, dass es die Möglichkeit gibt, dass über das Was und Wie der Unterdrückung und Bespitzelung an Orten der Täter und gleichzeitig über das Warum aufgeklärt wird, und damit sich diese Gedenkstättenkonzeption in ein Netz der Demokratiebildung einbettet. Das ist das, was wir mit Gedenkstättenarbeit wollen. Dass wir uns heute schon in einer Gedenkstättenkonzeption darüber Gedanken machen, wie wir die Erfahrungen aus den NS-Gedenkstätten, wo wir über eine Gedenkstättenarbeit nach dem Ableben der Zeitzeugen nachdenken – uns gehen auch bezogen auf die Lager, die es nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben hat, die Zeitzeugen verloren, weil sie aus Altersgründen sterben –, wie wir diese Zeitabschnitte in Betracht ziehen, wie wir dort eine entsprechende Didaktik der DDR- und SED-Aufarbeitungsstätten machen. Diese Arbeit ist eine Gedenkstättenkonzeption. Das kann man nicht in acht Wochen machen.

Insofern sage ich: Sie wissen, lieber Herr Kellner, wir erarbeiten derzeit eine Museumskonzeption. In

die Museumskonzeption fließen die Grenzmuseen ein, da fließt aber natürlich auch die Arbeit der Gedenkstätten ein – der Gedenkstätten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der NS-Gedenkstätten. Auf dieser Grundlage des Museumskonzepts und der Einbettung dieser Gedenkstättenarbeit darüber nachzudenken, was wir im Ausschuss übrigens diskutiert hatten, und zwar anhand des Grenzmuseums Mödlareuth, dass wir gesagt haben, gibt es möglicherweise auch Anpassungsbedarf aus der Historikerkommission, nachdem jetzt einige Jahre vergangen sind.

Ich bin noch einmal dafür und komme damit zum Ende: Standortsicherung unserer BStU-Außenstellen ist das vordringliche Ziel. Sollte sich dieses Konzept nicht umsetzen lassen, dann müssen wir über eine Alternativkonzeption nachdenken. Dazu werden wir uns natürlich auch mit den anderen ostdeutschen Ländern abstimmen und das tun wir auch sehr intensiv.

Und das Dritte ist: Zuerst das Museumskonzept und auf dieser Grundlage dann diskutieren, ob es tatsächlich hier im Parlament auch im Zusammenhang derjenigen, die sich der Aufarbeitung der SED-Diktatur als Sprecherinnen und Sprecher für dieses Politikfeld verpflichtet fühlen, auch eine gemeinsame Verständigung darüber gibt, die Gedenkstättenkonzeption, die schon vorliegt, anzufassen, anzupassen und neu aufzustellen – aber dann in einer richtigen, auch ernsthaft gemeinten Arbeit einer Gedenkstättenkonzeption, die Expertinnen- und Expertenarbeit ist. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, deswegen stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/3489 ab. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag der CDU in Drucksache 6/3489 abgelehnt.

Wir stimmen nun ab über den...

Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich namentliche Abstimmung über den Alternativantrag.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3855 und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben. Es wurden 76 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 45, mit Nein 26. Es gab 5 Enthaltungen (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in Drucksache 6/ 3855 angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Ehrenamt fördern – Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr attraktiver gestalten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3562 dazu: Auswirkungen der Gebietsreform auf die Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen: Feuerwehrsterben im ländlichen Raum verhindern! Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3643

Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Walk, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, zunächst einmal – wir hätten keinen besseren Tag auswählen können als den heutigen. Uns allen ist bekannt, dass der 4. Mai der Tag des Internationalen Feuerwehrverbands ist, der Internationalen Feuerwehr und eigentlicher Hintergrund ist allerdings – das darf ich als Katholik auch sagen –, dass der 4. Mai Tag des heiligen Florian ist, des Schutzpatrons der Feuerwehr.

(Beifall CDU, SPD)

Egal, wo und wann es brennt, ein Unfall geschieht, Menschen oder Tiere in Not sind oder die Umwelt und Sachwerte bedroht sind, auf unsere Thüringer Feuerwehren können sich die Thüringer Bürger verlassen.

(Beifall CDU)

Gegenwärtig stehen mehr als 34.000 Frauen und Männer in allen Gemeinden ehrenamtlich bereit, um im Ernstfall zu helfen und das 365 Tage im Jahr und 24 Stunden, also rund um die Uhr. Für diesen mitunter lebensgefährlichen Einsatz sollten wir ihnen allen dankbar sein!

(Beifall im Haus)

Dass der Brandschutz in Thüringen gewährleistet wird, mag für viele selbstverständlich sein, allerdings können wir uns gegenwärtig mehr als glücklich schätzen, dass dies – das betone ich – noch der Fall ist, denn leider ist auch Fakt, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte bei den freiwilligen Feuerwehren kontinuierlich sinkt. Vor fünf Jahren gab es noch mehr als 39.000 freiwillige Feuerwehrleute im Freistaat, dies waren 5.000 mehr als heute und wer ist von dem Schwund betroffen? Natürlich in erster Linie unsere freiwilligen Feuerwehrleute, unsere freiwilligen Feuerwehren. Immer mehr Kameraden scheiden aufgrund ihres Alters aus dem aktiven Dienst aus. Aber auch das ist die Wahrheit: Immer weniger junge Menschen lassen sich für ein bindendes Ehrenamt – das ist es nun mal – wie das in den Feuerwehren begeistern. Dabei sind es doch gerade die freiwilligen Feuerwehren, die einen wesentlichen Bestandteil am gesellschaftlichen Leben bilden. Wir wissen doch: Kein Fest, keine größere Veranstaltung, Arbeitseinsätze oder sonstige Aktivitäten sind ohne unsere Feuerwehr denkbar. Freiwillige Feuerwehren sind unverzichtbarer Kulturträger vor Ort.

Würden diese Strukturen und dieser Zusammenhalt weiter bröckeln, wäre damit in wenigen Jahren nicht nur der Brandschutz massiv bedroht, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Basis in den Gemeinden vom Aussterben bedroht. Wir sagen daher, dass es unser Ziel sein muss, die Feuerwehren und die Jugendfeuerwehren im ländlichen Raum wieder zu stärken, sodass diese möglichst auch in jedem Ort erhalten bleiben. Denn nur dann wird die gesamte ländliche Region hiervon profitieren. Noch gibt es diese starken Netzwerke der vielen kleinen Feuerwehren, die gut organisiert sind, von tatkräftigen Menschen getragen werden und eng mit ihrer Heimat verbunden sind.

Mit unserem Antrag, den wir nachher besprechen wollen, wollen wir an mehreren Baustellen ansetzen, die auch aus Sicht des Thüringer Feuerwehrverbandes dringend und umfassend bearbeitet werden müssen, damit es morgen noch heißt: „Gott zu Ehr, dem Nächsten zur Wehr“. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Abgeordneter Henke, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, der Antrag der CDU-Fraktion spricht ein wichtiges Thema an. Die Frage nach dem Rückgang des ehrenamtlichen Engagements bei der freiwilligen Feuerwehr lässt sich jedoch nicht ohne Gebietsreform, ohne den ländlichen Raum, den diese besonders hart trifft, diskutieren. Genau deswegen haben wir unseren Alternativantrag gestellt. Ich möchte auch noch anfügen: Ich freue mich, dass das Innenministerium, sprich die Landesfeuerwehrschule, bei uns in der Gemeinde eine Trainingsanlage zur Tunnelrettung baut. Ich denke, das ist der richtige Weg. Mit jeder technischen Neuerung und mit jeder Technik ist es eben so, sie kann nur mit Leben erfüllt werden, wenn auch Ehrenamtliche dahinterstehen, die sich mit dieser Technik auskennen und dort ausgebildet sind. Das heißt, das Ehrenamt muss gestärkt und finanziell besser ausgestattet werden. Ich freue mich auf die Debatte.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU. Herr Staatssekretär Götze spricht für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu den Anträgen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung: Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in Thüringen leisten unter schwierigen, oft sogar lebensbedrohlichen Bedingungen eine hervorragende Arbeit für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich möchte mich zunächst dem vom Abgeordneten Walk hier schon formulierten Dank an die Kameradinnen und Kameraden anschließen und auch von dieser Stelle meine Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck bringen.

Die bewährte Zuordnung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen führt in der Fläche des Landes zu einer starken Verankerung und Identifikation mit der Aufgabe und trägt entscheidend zum hohen Sicherheitsniveau in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr bei. Gleichzeitig schließt dies ein hierarchisches Weisungsverhältnis zwischen der Landesverwaltung und den Kommunen aus.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nun zu den Einzelheiten des Antrags der Fraktion der CDU: Die Landesregierung wird zunächst aufgefordert, über die gegenwärtige personelle und techni

sche Situation der freiwilligen Feuerwehren des Landes zu berichten. Insoweit verweise ich zum einen auf die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales jährlich veröffentlichten Berichte über Einsätze im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz im Freistaat Thüringen und zum anderen auf die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation der Feuerwehren im letzten Jahr in Drucksache 6/1879.

Aus dem Jahresbericht für das Jahr 2015 ist ersichtlich, dass der Rückgang der Mitgliederzahlen nicht mehr ganz so stark wie in den Vorjahren ist. Bei den Jugendfeuerwehren bleiben die Mitgliederzahlen stabil bzw. steigen gegenüber dem Vorjahr sogar etwas an. Das ist erfreulich. Es liegt von daher auch weiterhin im ausdrücklichen Interesse der Landesregierung, gemeinschaftlich mit allen gesamtgesellschaftlich Beteiligten dafür Sorge zu tragen, solche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass künftig auch insgesamt wieder steigende Mitgliederzahlen verzeichnet werden können.

Dies möchte ich an einem ausgewählten Beispiel erläutern: Aus den Gemeinden wird immer wieder berichtet, dass sich der Übergang von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung nach wie vor schwierig gestaltet. Nach Experteneinschätzung würde derzeit nur einer von zehn Jugendlichen den Weg in die Einsatzabteilung finden. Das Land hat für die Jugendfeuerwehren in den letzten Jahren einiges getan wie die Absenkung des Eintrittsalters von zehn auf sechs Jahre, die finanzielle Förderung der Jugendfeuerwehrarbeit pro Mitglied pro Jahr mit 20 Euro sowie die Unterstützung des Thüringer Feuerwehrverbands hinsichtlich der Finanzierung einer hauptamtlichen Bildungsreferentenstelle. Dies allein reicht aber nicht aus. Lösungsansätze wie zum Beispiel eine Patenregelung, die den Jugendlichen nach dem Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr quasi abholt und ihn unter den Erwachsenen in den Einsatzabteilungen besser integriert, können nicht durch die Landesregierung angeordnet werden, sondern müssen aus den eigenen Reihen generiert werden.

Im zweiten Teil des CDU-Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, ein Programm unter Berücksichtigung vielfältiger Einzelmaßnahmen zu erarbeiten und vorzustellen, welches das Ziel verfolgt, die freiwilligen Feuerwehren im Freistaat zukunftsfähig zu machen. Die Gemeinden haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Dies geschieht in der überwiegenden Mehrzahl durch die Aufstellung von freiwilligen Feuerwehren. Darüber hinaus besteht seit Langem Grundkonsens darüber, dass das abgestufte System der Ortsfeu

erwehren als Teil der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde unter den Aspekten des Brandschutzes und der Hilfeleistung effektiv, sinnvoll und wirtschaftlich ist. Funktionierende Ortsfeuerwehren sind Bestandteil des Gesamtsystems. Darüber hinaus ist der Feuerwehrverein, welcher nicht Bestandteil der Daseinsvorsorge ist, aber auch oftmals ein wichtiger und herausragender Träger der dörflichen Gemeinschaft als gesellschaftlicher Mittelpunkt und des ehrenamtlichen Engagements.