Protokoll der Sitzung vom 05.05.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuschauerinnen am Livestream! In der Begründung dieses AfD-Antrags heißt es, Thüringen stehe im Fadenkreuz des internationalen islamistischen Terrorismus.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Genau, da stehen wir im Moment!)

Für diese Behauptung gibt es weder Belege noch Anhaltspunkte. Die Sicherheitsbehörden konstatieren in Thüringen lediglich abstrakt hohe Gefahr.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das heißt ja nicht, dass es das nicht gibt, Frau Bernin- ger!)

Es gibt keinerlei Hinweise auf Anschläge oder dergleichen. Natürlich ist es richtig, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit aller Art ernst zu nehmen. Das passiert aber auch. Die Thüringer Behörden sind sensibilisiert, gerade auch nach dem Berliner Lkw-Anschlag noch mehr als ohnehin.

Mit Ihren wahrheitswidrigen überzeichneten Darstellungen geht es der rechtspopulistischen AfD einzig darum, Angst zu schüren und Vorurteile nicht nur zu bedienen, sondern zu verschärfen.

Meine Damen und Herren, die AfD wird damit selbst zur Gefahr – zur Gefahr für die offene Gesellschaft und ganz konkret für die Menschen, die die Folgen rassistisch begründeter Vorurteile tragen müssen. Gleichzeitig relativiert die AfD die Lebensumstände jener Menschen, die tatsächlich jeden Tag real von Terror bedroht und mit Terror konfrontiert sind, zum Beispiel im Nahen Osten. Übrigens gab es seit 2005 weltweit 14.806 Terroranschläge und in 80 Prozent der Fälle sind und waren die Opfer Muslime.

Die AfD vermischt mit ihrem Antrag – nicht nur damit, sonst auch immer – Migration mit Kriminalität und suggeriert, Kriminalität und Terrorismus würden vor allem durch Nichtdeutsche verursacht. Sie bezieht sich dabei auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Zahlen aber sprechen eine andere Spra

(Vizepräsidentin Jung)

che. Lässt man nämlich die ausländerrechtlichen Delikte weg, die nur Nichtdeutsche begehen können, so wurden die knapp 150.000 Straftaten, die 2016 in Thüringen registriert wurden, zu über 85 Prozent von deutschen Tatverdächtigen begangen. Nach den Zahlen der PKS des Bundesministeriums des Innern für 2016 sind, die ausländerrechtlichen Delikte herausgerechnet, von den insgesamt 2.022.414 erfassten Tatverdächtigen 30,5 Prozent nicht deutsche Tatverdächtige. Rechnet man die Touristen, die Angehörigen von Streitkräften, durchreisende Tatverdächtige heraus, kommt man auf den Anteil der Zugewanderten an den Tatverdächtigen gesamt, und der beträgt in der Bundes-PKS gerade mal 8,62 Prozent für 2016. In Thüringen waren von den 60.003 ermittelten Tatverdächtigen nach Angabe des Innenministeriums 10.302 nicht deutsche Tatverdächtige, davon aber über 2.000 ausländerspezifischer Delikte Verdächtiger. Nur 6,87 Prozent waren Tatverdächtige mit Aufenthaltsstatus aufgrund von Flucht und Asyl.

Wenn wir wissen, wie die Tatverdächtigenstatistik der PKS entsteht, welche Faktoren da begünstigend für die Zahlen ausländischer Tatverdächtiger wirken, nämlich dass die Zugewanderten viel jünger sind als die deutsche Bevölkerung, dass sie viel höheren Männeranteil haben als die deutsche Bevölkerung, dass sie eher in Großstädten leben und dass sie zum Beispiel eben auch aufgrund ihres Aussehens, der Hautfarbe usw. – Racial Profiling nennt man das –, viel öfter Gefahr laufen, kontrolliert und als Tatverdächtige registriert zu werden, das relativiert selbst diese niedrigen Zahlen, die ich gerade genannt habe. Das zeigt auch, dass die von der rechtspopulistischen Fraktion vorgeschlagenen Verschärfungen im Aufenthaltsrecht kein wirksames Mittel sind, um Straftaten in Thüringen begegnen zu können.

Wie der Innenminister kürzlich bei der Vorstellung der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik ausführte, gab es einen Anstieg der Rohheitsdelikte in Thüringen. Gerade bei Asylsuchenden sind aber diese vor allem auf Auseinandersetzungen in den Unterkünften zurückzuführen, aber die AfD will so etwas natürlich nicht wahrhaben. Zum Beispiel ignoriert sie die Tatsache, dass die Ursache für Auseinandersetzungen in den Unterkünften vor allem darin liegt, dass viele Menschen auf engstem Raum mit einer großen Ungewissheit und in einer sehr schwierigen Lebenssituation miteinander den ganzen Tag zusammen verbringen und dass da Konflikte vorprogrammiert sind. Das hat auch die Thüringer Polizei erkannt und sie wirbt deswegen sogar für mehr dezentrale Unterbringung der Geflüchteten in Thüringen.

Der Antrag der AfD zeigt einen ideologisch motivierten sehr verengten Blick. Terror gäbe es nur von Islamisten. Dabei gibt es – und das wissen wir seit Jahren – einen massiven Rechtsterrorismus

seit Jahren über den NSU hinaus. Es gibt Tausende angegriffene Flüchtlingsunterkünfte, Tausende angegriffene Geflüchtete. Nur beispielhaft ist die Gruppe Freital in Sachsen zu nennen. Aber darauf hat die AfD keine Antwort, danach fragt sie auch nicht. Sie heizt diese gesellschaftliche Verrohung mit ihren Hetzreden noch an. Wo das hinführt, haben wir im Tagesordnungspunkt 21 gerade eben auch diskutiert.

Von der rechtspopulistischen Fraktion werden die tatsächlichen Lebensumstände und die tatsächlichen Gefahren in Thüringen ignoriert, dass zum Beispiel am 1. Mai Hunderte Neonazis durch Apolda ziehen, randalieren und Polizeibeamtinnen angreifen, dass in Artern – das ist vorhin schon von Astrid Rothe-Beinlich, glaube ich, gesagt worden – vor zwei Wochen ein Brandanschlag auf ein Gebäude verübt worden ist, in dem sich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden, oder dass – erst die letzten Tage bekannt geworden – sich ein rechtsextremer Bundeswehroberleutnant als Flüchtling tarnte, Tausende Schuss Munition hortete und eine Art Todesliste führte, auf der viele Politikerinnen standen und auf der unter anderem auch der Name des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow zu finden war.

In Punkt 1 ihres Antrags will die AfD – darauf bin ich schon kurz eingegangen – das Aufenthaltsrecht, das Asylrecht schleifen.

In Punkt 2 ihres Antrags – und da muss man gut aufpassen – beantragt die AfD-Fraktion, dass Kinder und Jugendliche in Haft genommen werden dürfen, und zwar alle vollziehbar ausreisepflichtigen Kinder und Jugendlichen. Die AfD schreibt nämlich, dass es überhaupt keine altersbezogenen Ausnahmeregelungen bei der Abschiebungshaft geben soll. Dabei spielen für die AfD weder Artikel 1 des Grundgesetzes noch nationale oder internationale Schutzrechte eine Rolle, wie zum Beispiel die Menschenrechtskonvention oder die UN-Kinderrechtskonvention. Das hat für die AfD keinerlei Wert – nicht für ausländische Kinder und Jugendliche, nur für Deutsche.

In Punkt 3 geht es um die Ausweitung der DNA-Untersuchungen. Es hat nach dem Mord in Freiburg in Bayern und Baden-Württemberg Vorstöße gegeben, die Begrenzung der DNA-Untersuchung auf das Geschlecht aufzuheben, also auch Augen- und Haarfarbe zu ermitteln und damit durch sensible Daten, ethnische Zugehörigkeit von Tätern erkennen zu können. Das ist nicht nur aus ethischen Gründen bedenklich. Wissenschaftler der Universität in Freiburg warnten im Dezember bereits davor, dass die technische Zuverlässigkeit überhaupt nicht ausreichend ist und die gesellschaftlichen, ethischen und sozialen Risiken nicht umfassend erfasst sind, um eine verantwortungsvolle Freigabe dieserart zu ermöglichen. Es ist nicht auszudenken, was

passiert, wenn eine unzuverlässige DNA-Spur zum Beispiel die Hautfarbe braun anzeigt, sich dann die Ermittlungen ausschließlich auf Menschen mit brauner Hautfarbe konzentrieren und später stellt sich heraus, dass durch diesen falschen Fokus wegen einer unzuverlässigen Analyse das Verfahren gegen die Wand gelaufen ist und womöglich weitere Straftaten passiert sind.

Die Süddeutsche Zeitung hat am 7. Dezember letzten Jahres über die sehr eingeschränkte Vorhersagekraft der DNA-Analyse mit einem Beispiel berichtet, das möchte ich zitieren: „In einem Dorf mit 1.000 hellhäutigen Einwohnern und 20 Dunkelhäutigen würde der Fund einer Täter-DNA, die auf eine dunkle Hautfarbe hindeutet, die 20 dunkelhäutigen Bewohner zu Verdächtigen machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die DNA richtig gelesen wurde, beträgt bei der Hautfarbe aber höchstens 98 Prozent, somit bleiben 2 Prozent Fehlerquote. Auch das entspricht bei rund 1.000 hellhäutigen Einwohnern etwa der Zahl 20. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter tatsächlich dunkelpigmentierte Haut hat, bleibt trotz dunkel getesteter Tatort-DNA in einem solchen Dorf am Ende fifty-fifty.“ Die Forderung der AfD ist damit nicht nur ungeeignet, sie ist auch durch ihre Unbestimmtheit vollkommen unverhältnismäßig und deshalb abzulehnen.

Mit dem Punkt 4 des Antrags kopiert die AfD eine Forderung, die seit Jahren auch immer mal wieder bei CDU-Politikern zu hören ist. Auch diese Forderung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht abzulehnen. Es gilt, meine Damen und Herren, das hohe Gut der Meinungsfreiheit, und zwar eben auch für die Feinde der Meinungsfreiheit, auch wenn das manchmal schwer zu ertragen ist. Wir erleben das jetzt schon den dritten Tag auch hier im Landtag und gelegentlich auch vor dem Landtag. Die SAMützensymbolik bei der AfD wurde ja heute schon im Plenum erwähnt, um nur ein Beispiel zu nennen.

Bundesrichter Walter Winkler hat sich 2011 in der „taz“ gegen die Strafbarkeit der Sympathiewerbung ausgesprochen – Zitat –: In einem freien Land muss man damit leben, dass auch Äußerungen erlaubt sind, die einem nicht gefallen. Außerdem könnte es durchaus unklug sein, Menschen, die noch außerhalb der Vereinigung stehen und vielleicht etwas unüberlegt ihre Sympathie bekunden, durch die Bezeichnung „Terrorist“ zu stigmatisieren und dadurch dem Terrorismus näherzubringen – ein Aspekt, den man auch bedenken kann. Und zu bedenken ist auch, dass gerade die sehr weitreichenden bestehenden Vorschriften des § 129 a Strafgesetzbuch schon als Türöffner gelten, um beispielsweise heimliche strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, wie Telefonüberwachung, durchzuführen. Wir kennen alle einige Beispiele, bei denen Missbrauch mit diesem Instrument betrieben wurde. Im Übrigen zeigt auch das Beispiel der PKK-Abbildungen und Fahnen, wie unsinnig auch Behörden

belastet werden, wenn diese Derartiges ohne konkrete Gefährdung verfolgen müssen, anstatt sich auf ernsthafte terroristische Bedrohungen zu konzentrieren. Wir halten die bisherige rechtliche Grundlage für umfangreich. Es braucht keine Verschärfung. Diese populistischen Forderungen wären ungeeignet, wirksam gegen Terrorismus vorzugehen.

Die AfD – lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen – stellt sich dar, als wolle sie die Sicherheit in Thüringen verbessern. In Wahrheit ist das Motiv aber die übliche Stimmungsmache gegen Nichtdeutsche, gegen Geflüchtete, gegen Migrantinnen und Migranten, wie der Antrag allein durch seine Forcierung deutlich macht. Der Antrag ist abzulehnen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Herrgott, Fraktion der CDU, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Titel „Für ein sicheres Thüringen: Unsere Heimat vor Kriminalität und Terrorismus schützen!“ ist ein hehrer. Der Inhalt ist jedoch etwas übersichtlich. Im Antrag vom 26.04.2017, Kollegen von der AfD, kommt Ihr gesamter Inhalt, den Sie da aufbereitet haben, leider zwei Monate zu spät. Denn bereits Mitte Februar hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht die wesentlichen notwendigen Dinge auf den Weg gebracht, die uns bei diesem Thema weiterbringen werden. Sie hätten also besser nur die richtigen Dinge aus diesem Gesetzentwurf abschreiben sollen, dann hätte unter dem Punkt 1 – und unter den Punkten 2, 3 und 4 inklusive – der Satz gereicht: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Umsetzung des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht einzusetzen.“ Wenn das so geklappt hätte, dann hätten wir Ihrem Antrag ohne Weiteres zustimmen können. Mit dem vorliegenden Konvolut wird das leider nichts. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Henke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, ich weiß nicht, was mir mehr Angst

(Abg. Berninger)

macht: Ihre Naivität oder dass wir unsere Grenzen immer weiter nach innen verschieben. Wir müssen mittlerweile jedes Volksfest schützen, wir müssen Betonbarrieren darum ziehen. Ich glaube doch nicht, dass das Ihr Ziel ist.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bei welchem Volksfest in Thüringen mussten denn Betonbarrieren er- richtet werden?)

Noch ein Wort zu den Handwerkermützen. Ich hoffe doch nicht, dass Sie alle, die eine solche Mütze aufhaben, als Nazis bezeichnen wollen. Das wäre wahrscheinlich der verkehrte Weg.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Nein, das sind alles Maler!)

Ja, ich hoffe, Sie haben die Maler nicht gemeint. Die Politik der inneren Unsicherheit muss ein Ende haben. Die AfD-Fraktion schlägt, nachdem wir den Vorgang im Plenum, Anträge mit Maßnahmen auf der Landesebene, vorgestellt haben, nun einen ganzen Maßnahmenkatalog vor, für den sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen soll. Erstens wollen wir die Abschiebung von ausländischen Straftätern erleichtern. Dafür senken wir die Hürden, um bei bestimmten Straftaten Abschiebungen trotz eines Abschiebeverbots nach § 60 Aufenthaltsgesetz durchführen zu können, für rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Verurteilte. Zudem erweitern wir den bestehenden Strafkatalog um die illegale Einreise. Diese ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 95 Aufenthaltsgesetz, wobei selbst der Versuch strafbar ist. Es darf einfach nicht sein, dass unsere Grenzen schollenweit offen sind und die Straftäter nach Belieben ein- und ausreisen können.

(Beifall AfD)

Im Sinne einer erleichterten Abschiebung wollen wir die Abschiebehaft für minderjährige Ausländer nicht nur als Ausnahmefall, wenn diese aufgrund der rechtlichen Regelung angebracht ist. Das ist zum Beispiel wiederum bei der illegalen Einreise oder einer terroristischen Gefahr der Fall. Hier muss die Abschiebehaft von der Ausnahme zur Regel werden.

(Beifall AfD)

Die Dschihadisten werden zunehmend jünger. Ich erinnere Sie nur an den Attentäter von Würzburg, 17 Jahre, Afghane, unbegleiteter minderjähriger Ausländer, während der Migrationskrise 2015 nach Deutschland gekommen. Die Anzahl der minderjährigen Salafisten steigt an. In der Hochburg NRW hat sie sich verdoppelt. Sicherlich werden wir mit dieser Regelung nicht alle Probleme lösen. Die 15-Jährige deutsch-marokkanische Attentäterin von Hannover, die einen Bundespolizisten lebensgefährlich verletzt hat, besitzt zum Beispiel die dop

pelte Staatsangehörigkeit, was die Ausweisung dieser IS-Anhängerin unmöglich macht.

Da muss man sich eher Gedanken darüber machen, wie es sein kann, dass die deutsche Staatsangehörigkeit flächendeckend wie Ramschware an nicht integrierte Personen vor allem aus den islamischen Kulturkreisen verteilt wurde.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gilt das auch für Sie?)

Das ist allerdings ein anderes Problem. Im Kampf gegen den Terrorismus wollen wir den geistigen Brandstiftern die Grundlagen entziehen, Ideen töten nicht, aber sie verleiten zum Töten. Daher machen wir uns bei dem vorliegenden Antrag für die Wiedereinführung der Strafbarkeit von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen stark.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber die Volksverhetzung ab- schaffen wollen!)

Dank des großen Einsatzes der Grünen und der damaligen rot-grünen Bundesregierung kommt zum Beispiel ein islamistischer Hassprediger straffrei davon. Wie viele es davon gibt, kann jedermann in dem neuen Buch von Constantin Schreiber nachlesen. Ein paar Beispiele wie es „Inside Islam“ zugeht. Ich zitiere: „Der Islamische Staat muss als eine Demokratie im wahrsten Sinne des Wortes betrachtet werden.“

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das Buch ist schlecht!)

Oder: „Ihr könnt nicht sagen: Ich bin zugleich Demokrat und Schiit.“ Offene Hetze gegen Christen und Jesiden, für das alles kommt man in Deutschland straffrei davon, während der Bundesjustizminister mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz – allein der Name ist schon ein totalitäres Monstrum – hart gegen vermeintliche Fake-News in den sozialen Medien vorgeht.