Bleiben wir mal bei Sportstätten. Da ist der Fördersatz 40 Prozent. Das heißt, 60 Prozent müssen die Kommunen aufbringen. Trotzdem ist dort eine ständige Überzeichnung um mehr als das Doppelte da, als wir überhaupt bewilligen können. Die Kommunen warten darauf. Es ist also einfach nicht wahr, was hier gesagt wurde. Deshalb noch einmal für die Öffentlichkeit, es kann sein, dass hier eine einzelne
oder mal einzelne Kommunen nicht in der Lage sind, Fördermittel abzurufen, aber dort haben wir Lösungen. Ich erinnere daran, bei der Stadt Eisenach haben wir mehrfach den kommunalen Eigenanteil über Bedarfszuweisungen übernommen. Das ist also geübte Praxis, das machen wir. Wenn ich daran erinnern kann: 2015 mit dem Hilfsprogramm haben wir die 10 Prozent Eigenanteil Kommunen beim Bundesprogramm Kommunalinvest übernommen. Jetzt beabsichtigen wir erneut, diese Mittel zu übernehmen. Das heißt, jetzt bekommen die Kommunen über 80 Millionen Euro, ohne dass sie einen Eigenanteil aufbringen müssen. Und dann wird hier ein Schreckgespenst aufgebaut – das ist nicht in Ordnung.
bei den Kommunen und ist damit hauptverantwortlich für die angespannte Finanzsituation der Kommunen. Wir haben eine andere Wahrnehmung und auch dort sind die Zahlen andere.
Die CDU hat selbst eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Wie haben sich die kommunalen Einnahmen und Mittel, die Zuweisungen vom Jahr 2014 bis 2016 entwickelt? In Summe, heißt kommunale Steuereinnahmen plus Finanzausgleichsmasse plus Zuweisungen des Landes außerhalb des Finanzausgleichs – das sind auch über 1 Milliarde Euro –, haben die Kommunen im Jahr 2016 364 Millionen Euro mehr zur Verfügung gehabt als im Jahr 2014. Das ist der Fakt. Bei einer einzelnen Gemeinde kann natürlich auch mal eine andere Situation da sein, das schließen wir doch gar nicht aus. Aber erst mal über die gesamte kommunale Familie gerechnet, stimmt die Aussage nicht, dass wir den Kommunen Mittel weggenommen haben.
Dann wird immer wieder die These aufgestellt: Wir haben bei den Landkreisen die Schlüsselzuweisungen reduziert. Das stimmt, um 50 Millionen – also 47 Millionen. Aber es war Wunsch der Landkreise, Mittel umzuschichten in den Mehrbelastungsausgleich, der umlageunabhängig ist, also unabhängig von der Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden, denn Schlüsselzuweisungen sind ja leistungskraftabhängig, und da sind eben 30 Millionen dazu gekommen, sodass wir im Saldo immer noch 17 Millionen haben, aber wir haben die Mittel an die Landkreise außerhalb des Finanzausgleichs erheblich aufgestockt. Die gesamte Flüchtlingsfinanzierung, im Bereich SGB II und SGB XII – außerhalb des Finanzausgleichs. Das könnten wir alles mit reinnehmen, da wären formal im Finanzausgleich 300 Millionen mehr, aber die Landkreise hätten
dann trotzdem nicht mehr Geld. Insofern ist doch diese Debatte auch wenig hilfreich, sondern es geht immer in Summe.
Dass wir für das Land Sorge tragen, das haben doch auch die Vorgängerregierungen gemacht, macht doch allein der Fakt deutlich, dass die Thüringer Kommunen immer noch eine kommunale Steuerquote von nur 24 Prozent aufweisen. Nur 24 Prozent sind eigene Steuereinnahmen, den Rest – nahezu 60 Prozent – legen wir als Land über Zuweisung drauf.
Und angesichts der Faktenlage zu sagen, wir würden die Kommunen irgendwie stiefmütterlich behandeln, ist nicht hilfreich. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache.
Ich habe aus allen Fraktionen den Wunsch nach Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vernommen. Deshalb lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen inklusive der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist diese Überweisung beschlossen. Herr Kießling!
Okay. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Koalitionsfraktionen und vom Abgeordneten Krumpe. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.
Umfassende und zeitnahe Rehabilitierung nach 1945 verurteilter homosexueller Menschen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3741
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren hier im Raum sowie am Livestream, die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen Ihnen heute einen Antrag unter der Überschrift „Umfassende und zeitnahe Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten homosexuellen Menschen“ in der Drucksache 6/3741 vor. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland findet in einer Presseerklärung zum Beschluss des Bundeskabinetts anlässlich des vorgelegten Rehabilitationsgesetzes zugunsten der Opfer der nach § 175 Strafgesetzbuch verurteilten Menschen, eingebracht vom SPDJustizminister Heiko Maas deutliche Worte. Ich zitiere: „Endlich hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für den lange versprochenen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen. Der Lesbenund Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass damit nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden.“ Ich denke, werte Kolleginnen und Kollegen, diesem Zitat und diesen Worten ist nichts weiter hinzuzufügen.
Der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün, also der Koalitionsfraktionen, ist als umfassende Unterstützung des Gesetzgebungsvorhabens des Bundesjustizministers zu verstehen. Wir als Koalitionsfraktionen fordern schon seit Jahrzehnten die Beseitigung jeglicher Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung bzw. deren Identität. Dazu gehört auch die Forderung nach einer würdigen und angemessenen Rehabilitation und Entschädigung der nach § 175 verurteilten Opfer. Es geht um das unmissverständliche Eingeständnis und die würdige und angemessene Rehabilitation von Menschen,
an denen durch strukturelles staatliches Unrecht Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Mehr als skandalös ist, so finden wir gemeinsam, dass es in der Bundesrepublik Deutschland so lange gedauert hat, bis diese notwendigen Schritte vollzogen worden sind, denn leider ist eine Vielzahl von den verurteilten Betroffenen schon verstorben. Für sie kommt dieser Gesetzentwurf also viel zu spät.
Um was geht es den Koalitionsfraktionen? Es geht uns um eine umfassende und ernsthafte Entschuldigung. Es geht um eine Rehabilitierung der Menschen, die von menschenwidrigen staatlichen Entscheidungen betroffen waren. Spätestens nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist klar, die unter Anwendung des § 175 StGB und inhaltlich vergleichbaren Vorschriften gefällten Urteile gegen Erwachsene in homosexuellen Beziehungen sind Unrechtsurteile, werte Damen und Herren.
Es ging und geht nicht um Einzelfälle. Die Vorschriften nach § 175 Strafgesetzbuch sind schon unabhängig von jedem Einzelfall ein Verstoß gegen die Menschenrechte, vor allem gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ich sage eindeutig, es ist aus meiner Sicht, aus meinem Munde heraus ein Skandal, dass sowohl in der BRD, aber auch in der DDR die nach § 175 Strafgesetzbuch Verurteilten so lange auf eine Rehabilitierung warten müssen.
Allerdings ist es nun höchste Zeit, dass hier auch eine umfassende Rehabilitation auf den Weg gebracht wird. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Worm, Fraktion der CDU, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Stange! Vorweg: Wir können als CDU-Fraktion zwischen dem, was jetzt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf will und Sie mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wollen, keinen grundlegenden Unterschied feststellen. Deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen.
Ich möchte natürlich gern noch ein paar Sätze zur Thematik sagen. Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 beschlossen, frühere Urteile des inzwischen gestrichenen § 175 per Gesetz aufzuheben und den Opfern eine entsprechende Entschädigung zukommen zu lassen. Ein strafrechtliches Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als menschenrechtswidrig zu bewerten.
Homosexuelle wurden über viele Jahre hinweg kriminalisiert, stigmatisiert und in ihrer persönlichen Entfaltung auf das Gröbste behindert. Die Strafbarkeit wurde in der DDR seit 1968 und in der Bundesrepublik seit 1969 schrittweise bis 1994 aufgehoben, frühere Urteile blieben aber entsprechend rechtskräftig. Nun sollen solche strafgerichtlichen Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen pauschal aufgehoben werden. Man muss dazu wissen, dass in Deutschland nach 1945 mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des § 175 verfolgt wurden, den die Bundesrepublik und auch die Deutsche Demokratische Republik aus der Zeit des Nationalsozialismus übernommen hatten. Das Justizministerium geht von etwa 64.000 Strafverfahren bis 1994 aus, als der Paragraf abgeschafft wurde.
Der Gesetzentwurf sieht eine pauschale Aufhebung strafrechtlicher Verurteilungen von Personen vor, die nach dem 8. Mai 1945 in der heutigen Bundesrepublik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Ausgenommen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern sowie Handlungen unter Zwang, Nötigung oder mit entsprechender Gewaltandrohung. Das neue Gesetz schließt auch eine finanzielle Entschädigung von Betroffenen mit ein. Die Verurteilten sollen wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels, wie es so schön im Gesetzentwurf heißt, eine entsprechende Entschädigung erhalten. Diese soll zunächst einen Pauschalbetrag von 3.000 Euro ausmachen, und weitere 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr erlittener Freiheitsentziehung. Zusätzlich soll es für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die die Einzelschicksale der Homosexuellen aufarbeitet, einen jährlichen Betrag von 500.000 Euro geben.
Mit dem Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter sollte der Gesetzgeber, wie auch im Koalitionsantrag gefordert, jetzt schnell handeln und den Menschen, die unter dem § 175 Strafgesetzbuch und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen. Aus diesem Grund befürworten wir den vorliegenden Antrag der regie
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Worm, herzlichen Dank für die Diskussion, diesen Antrag und auch die Aussage von Ihnen, dass Sie diesen Antrag unterstützen wollen und werden. Ich gehe davon aus, dass wir uns auch alle hier im Hause einig sind, dass es Zeit ist, dass es zu einem solchen Antrag und zu entsprechenden gesetzlichen Grundlagen kommt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft, ebenso die Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen – für heterosexuelle Kontakte waren es 16 Jahre und 18 Jahre für homosexuelle Handlungen. Inhalt des Antrags ist es, den im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung Homosexueller zu unterstützen, das entstandene Unrecht durch den Landtag zu bedauern und die Aufforderung, die Rehabilitierung – das ist eben vom Vorredner auch schon gesagt worden – und Entschädigung mit Blick auf das teils hohe Alter der Betroffenen zügig und unbürokratisch zu regeln.