Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Die Errichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft ist Bestandteil des umfangreichen Pakets zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, auf das sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin am 14. Oktober 2016 verständigt haben und das nach umfassenden Beratungen Ende dieser Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.

In dem Beschluss vom 14. Oktober 2016 wurden zum einen die Grundzüge der neuen Verteilungsregeln von Steuereinnahmen und zum anderen veränderte Zuständigkeitsregelungen von Bund und Ländern für einzelne Bereiche festgelegt. Hierzu zählen auch die Übernahme der Bundesautobahnen und gegebenenfalls von Bundesfernstraßen in

die Bundesverwaltung sowie die Einsetzung einer unter staatlicher Regelung stehenden privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft Verkehr, für die die notwendigen Ermächtigungen durch eine Änderung von Artikel 90 des Grundgesetzes zu schaffen sind. Zu den konkreten Vorgaben gehörte die Festschreibung des unveräußerlichen Eigentums des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz sowie eine die Interessen der Beschäftigten wahrende Ausgestaltung der Übergangsphase. Die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes stellt eine tiefgreifende Umstellung der bisherigen Praxis dar, die zahlreiche Risiken in sich birgt. Darauf hat Thüringen schon frühzeitig mit einer Protokollerklärung in den Verhandlungen im Bundeskanzleramt aufmerksam gemacht und eine Festschreibung des vollständigen Eigentums des Bundes an den Autobahnen und Straßen sowie an der Infrastrukturgesellschaft gefordert. Für diese sollte zudem eine öffentliche Rechtsform geprüft werden.

In einem weiteren Beschluss des Regierungschefs von Bund und Ländern vom 8. Dezember 2016 wurden die Leitlinien für die einfachgesetzlichen Regelungen der Bundesfernstraßenverwaltung festgeschrieben. Inhaltlich ging es vor allem um die Interessen- und Besitzstandswahrung der von der geänderten Zuständigkeitsverteilung betroffenen Beschäftigten.

Die Landesregierung hat sich in der Erörterung dieser Fragen insbesondere dafür eingesetzt, dass Standorte der bisherigen Auftragsverwaltung gesichert und die sozialen Belange der bislang dort Beschäftigten geschützt werden. Auf Basis dieser Beschlüsse der Regierungschefs verabschiedete das Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 ein umfangreiches Gesetzespaket zu den erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes sowie zu zahlreichen einzelgesetzlichen Regelungen. Dazu nahm der Bundesrat im Januar dieses Jahres Stellung.

Aus Thüringer Sicht gab es dabei im Hinblick auf die Vorgaben für den Verkehrsbereich dringenden Konkretisierungsbedarf, der in mehreren Anträgen im Verkehrsausschuss bzw. im Bundesratsplenum zusammengefasst wurde. Hauptforderung war die grundgesetzliche Verankerung einer wirksamen Privatisierungsschranke. Zu den Thüringer Anträgen und Aktivitäten habe ich bereits in der Aktuellen Stunde im Januar 2017 ausführlich berichtet. Davon war hier auch schon die Rede.

Als Ergebnis der Bundesratsbefassung ist festzuhalten, dass wesentliche Anliegen Thüringens auf grundsätzlicher, grundgesetzlicher Ebene oder in den einzelgesetzlichen Regelungen auch berücksichtigt wurden. Dies bezieht sich vor allem auf das zentrale Anliegen Thüringens, den Ausschluss einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft auf Ebene des

(Abg. Kobelt)

Grundgesetzes sicherzustellen. Eine entsprechende Forderung wurde in den Beschluss des Bundesrats vom 10. Februar 2017 aufgenommen.

Zudem hat Thüringen mit Brandenburg eine gemeinsame Protokollerklärung abgegeben, da befürchtet wurde, dass sogenannte funktionale Privatisierungen nach dem ÖPP-Ansatz, die sich auf ganze Teilnetze beziehen, grundsätzlich möglich bleiben. Damit würde die Verantwortung für die Daseinsvorsorge im Verkehrsinfrastrukturbereich nicht mehr ausschließlich bei der öffentlichen Hand liegen. In der Protokollerklärung wurde nochmals eine Regelung gefordert, mit der die Einbeziehung Privater in die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundesverwaltung auf grundgesetzlicher Ebene untersagt oder mit Zustimmungserfordernis der Länder geregelt werden muss.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren befassten sich im Frühjahr die beteiligten Ausschüsse des Bundestags und die Bundesregierung mit den Vorschlägen des Bundesrats. Ergänzend gaben Interessenvertretungen insbesondere der Beschäftigten wie die Gewerkschaften weitere Stellungnahmen mit konkreten Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen ab. Die auf dieser Basis veränderten Gesetzentwürfe liegen derzeit noch nicht offiziell vor. Allerdings gibt es Ankündigungen, aus denen geschlossen werden kann, dass zahlreiche Änderungsvorschläge der Länder von Interessenvertretungen und Wissenschaftlern in den Gesetzesentwürfen berücksichtigt werden sollen.

Den uns vorliegenden Papieren ist zu entnehmen, dass wohl nunmehr wirksame Privatisierungsschranken gezogen würden. Konkret sollen die Kernforderungen Thüringens, die da lauten, der Ausschluss einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Privater an der Gesellschaft und der Ausschluss der Beteiligung von Privaten an Bauoder Betriebsmaßnahmen, die sich auf das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesautobahn oder der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs beziehen, nunmehr durch die gleichlautende Regelung im Artikel 90 des Grundgesetzes umgesetzt werden.

Das ist ein wichtiger Fortschritt, denn die Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur ist Daseinsvorsorge und damit Aufgabe des Staats und nicht von Privaten. Zahlreiche Ergänzungsvorschläge, die im Interesse der Beschäftigten sind, werden nun in den gesetzlichen Regelungen zur Errichtung der Infrastrukturgesellschaft und zur Gestaltung des Übergangsprozesses aufgegriffen. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zum Abschluss von Tarifverträgen und zur Übernahme aller wechselbereiten Beschäftigten unter Wahrung ihrer Besitzstände. Auch eine Weiterbeschäftigung der nicht wechselbereiten Beschäftigten soll strukturell und finanziell abgesichert wer

den. In Thüringen sind von einem Übergang in die Bundesverwaltung potenziell circa 230 Beschäftigte betroffen, die derzeit im Bereich Autobahn des TLBV arbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren, allerdings hat die Landesregierung auch Punkte identifiziert, die nachbesserungsbedürftig sind. Deshalb bin ich sehr dankbar für die Aktuelle Stunde, um das hier noch mal aufzuzeigen. Ein wichtiger Teilaspekt einer wirksamen Privatisierungsschranke soll nach derzeitigem Stand nicht im Grundgesetz, sondern nur auf einzelgesetzlicher Ebene geregelt werden. Dies betrifft das Verbot einer Kredit- oder Kapitalaufnahme Dritter durch die Infrastrukturgesellschaft. Damit wäre zwar die Beteiligung Dritter und die Aufnahme von Fremdkapital ebenfalls nicht möglich. Eine Regelung im Grundgesetz legt aber die Hürden hinsichtlich einer späteren Änderung dieser Regelungen höher, weil dann eine Änderung nur mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat möglich wäre, während bei einer einfach gesetzlichen Regelung eine einfache Mehrheit ausreichen würde. Das ist der Knackpunkt.

Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung auch im Hinblick auf öffentlich-private Partnerschaften, ÖPP. Die Eingehung von Beteiligungen Privater im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften sollte ausgeschlossen sein. Bestehende Beteiligungen sollten nicht verlängert werden. Damit wird der zulässige Anwendungsbereich von ÖPP wirksam auf Einzelprojekte begrenzt, denn die bisher vorgesehene Regelung erscheint in ihrer Formulierung ungeeignet, das zu garantieren. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme im ersten Durchgang hinsichtlich ÖPP eine Sicherstellung der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit festgelegt. Dem kann nur durch einen umfassenden Ausschluss von ÖPP entsprochen werden. Außerdem wurde der Forderung Thüringens neben einer Gesellschaft privaten Rechts auch die Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts nutzen zu können, nicht entsprochen. Wir halten es aber nach wie vor für richtig, diese Rechtsform ebenfalls zuzulassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesetze zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen und damit auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft sollen morgen im Bundestag beraten und beschlossen werden. Am Freitag soll sich der Bundesrat damit befassen. Thüringen hat sich in den Beratungsprozess aktiv eingebracht. In zwei Protokollerklärungen hat der Freistaat seine Bedenken und Vorbehalte klar artikuliert. So ist es ein Erfolg, dass die nun angedachten Privatisierungsschranken stringenter als die ursprünglich von der Bundesregierung vorgeschlagenen sind. So ist es auch ein Erfolg, dass Regelungen für die Beschäftigten jetzt besser sind als das, was noch Ende letzten Jahres angedacht war. In diesem Sinne hat Thüringen damit seine Interessen erfolgreich gegenüber dem

(Ministerin Keller)

Bund vertreten. Sobald uns die endgültige Beschlussvorlage des Bundestags vorliegt, wird diese geprüft werden. Es wird zu entscheiden sein, ob aufgrund der eben von mir beschriebenen kritischen Punkte weiter Nachbesserungsbedarf am Gesetzespaket besteht. Das Kabinett hat daher in seiner Sitzung am 30. Mai beschlossen, dass der Ministerpräsident gemeinsam mit den anderen Thüringer Bundesratsmitgliedern die Position des Freistaats vor der Bundesratssitzung am 2. Juni nach pflichtgemäßem Ermessen festlegt und sich gegebenenfalls mit entsprechenden Initiativen im Bundesrat auch noch einmal positioniert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe den vierten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den fünften Teil

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Rechtsrock-Konzerte in Thüringen – Anziehungspunkte für Neonazis aus ganz Europa“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3986

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Präsidentin, mit dem Eichsfeldtag in Leinefelde wurde die diesjährige Rechtsrocksaison 2017 in Thüringen eingeleitet. Circa 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem extrem rechten Spektrum nahmen an diesem Musikevent teil. Dieses fand als Versammlung unter freiem Himmel statt und fiel damit unter das Versammlungsrecht. In den kommenden Monaten werden wir weitere Rechtsrockkonzerte erwarten; unter anderem mobilisiert der NPD-Kreisverband Gera am 1. Juli mit den „Freien Kräften“ für ein Event „Rock für Deutschland“ in Gera, und für eine Rechtsrockversammlung am 15. Juli im Landkreis Hildburghausen erwarten wir zwischen 3.000 und 5.000 Neonazis.

Circa 74 Prozent aller rechtsextremistischen Konzertveranstaltungen in Deutschland finden in Ostdeutschland statt. Wir wissen, dass Thüringen aktuell eine besondere Stellung hat und durchaus als Hochburg bei extrem rechten Konzertveranstaltun

gen gelten kann. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen sowohl des Innenministeriums als auch der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen. Wenn wir uns diese Zahlen anschauen, dann sehen wir, dass wir 2016 zwölf solcher Rechtsrockkonzerte unter freiem Himmel hatten. Im Vergleich dazu: 2013 waren es drei, 2014 waren es vier. Auch die Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahlen an diesen Konzerten sind erheblich gestiegen. Wir hatten 2014 circa 2.000 Teilnehmende an Rechtsrockkonzerten unter freiem Himmel und 2016 hatten wir bereits 6.500 Personen, die an solchen Konzerten teilgenommen haben. Zentrale Orte in Thüringen sind vor allen Dingen in Südthüringen und in Ostthüringen zu finden. Dort liegen die Schwerpunkte dieser Großveranstaltungen. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen hat auch die dazu zählenden Liederabende noch einmal erfasst. Wir haben es also hier nicht nur mit Veranstaltungen unter freiem Himmel zu tun, sondern auch noch mit Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und kommen im Jahre 2015 auf immerhin 46 dieser Veranstaltungen in ganz Thüringen. Im Vergleich dazu hatten wir 2014 27 solcher Veranstaltungen.

Was sind die Gründe für diese Rechtsrockveranstaltungen in Thüringen? Man kann dann immer wieder anführen, Thüringen liegt in der Mitte Deutschlands und es ist deswegen leicht zu erreichen. Ich glaube, mit dieser Begründung machen wir es uns aber deutlich zu einfach. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die extrem Rechten und Neonazis in Thüringen eine gut funktionierende Infrastruktur aufgebaut haben und es unterschiedliche Einzelpersonen in Thüringen gibt, die auch aus Eigeninteresse diese Großveranstaltungen hier durchführen. Dazu haben sie anscheinend nicht genügend Gegenwehr in Thüringen.

Warum beschäftigen wir uns mit diesen Rechtsrockkonzerten? Einerseits spiegeln sie das menschenverachtende Bild der Neonaziszene noch mal sehr deutlich wider. Es finden immer wieder Verherrlichungen der NS-Diktatur und der NS-Greueltaten auf diesen Veranstaltungen statt und die Konzerte sind ein großer Kern der Ideologie der Neonazis. Sie dienen der Vernetzung, der Radikalisierung und nicht zuletzt spülen sie auch Geld in die rechtsextremen Strukturen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich vor Ort permanent mit Veranstaltungen der extrem Rechten auseinandersetzen, brauchen unsere Unterstützung. Deswegen sind alle Landes- und Kommunalpolitikerinnen dazu aufgerufen, diese zivilgesellschaftlichen Akteure gegen die Umtriebe von Neonazis – wie beispielsweise Tommy Frenck in Kloster Veßra – zu unterstützen.

(Ministerin Keller)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umso bitterer ist es dann, dass der Bürgermeister von Grimmelshausen im Landkreis Hildburghausen anscheinend eines seiner Grundstücke für das Nazigroßevent am 15.07. in Kloster Veßra zur Verfügung stellt und sich damit mit den Neonazis gleichmacht, denn wie unter anderem auch aus der Presse erkenntlich war, ist ihm durchaus bekannt, wer Tommy Frenck war und wofür er steht.

Wir fordern darüber hinaus, dass es ein ordentliches Sicherheitskonzept, insbesondere mit Bezug auf den 15.07., gibt. Beim Eichsfeldtag sind im Nachgang dieses Konzerts Menschen im Regionalzug nach Nordhausen angegriffen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das darf nicht wieder passieren. Deswegen fordern wir auch hier eine klare Vorbereitung der Sicherheitsbehörden. Außerdem sind wir der festen Überzeugung, dass es einen besseren Blick auf die finanziellen Einnahmen braucht, die aus solchen Konzerten erzielt werden. Auch hier müssen die Behörden besser zusammenarbeiten. Zuletzt gilt es, dass die Pressefreiheit an dieser Stelle sichergestellt wird. Wir müssen da aus den Vorkommnissen, insbesondere am Eichsfeldtag im letzten Jahr und in diesem Jahr, lernen. Die Polizei ist in der Pflicht, hier die Pressefreiheit durchzusetzen und sicherzustellen. Lassen Sie uns gemeinsam gegen die extrem Rechte und ihre Konzertveranstaltungen hier in Thüringen kämpfen, nicht nur zivilgesellschaftlich, sondern auch verantwortlich als Akteure der Politik und als Akteure in den Behörden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Brandner, Fraktion der AfD, das Wort.

Meine Damen und Herren, in der Tat stellen das allgemeine Treiben, Konzerte und Auftritte von politisch Radikalen und von politisch Extremistischen, auch von solchen des rechten Spektrums, ein Problem in Thüringen dar. Es ist schön, dass die Grünen das inzwischen erkannt haben, Frau Henfling. Allerdings verkennen Sie so ein bisschen, dass Sie die Landesregierung stellen. Wenn das alles so rechtswidrig und schlimm ist, frage ich mich, warum der Innenminister nicht seine Truppen dahin schickt und die ganze Sache einfach unterbindet. Wenn das alles so einfach ist, wie Sie sagen, müsste das ja möglich sein.

Meine Damen und Herren, bei diesen unsäglichen Konzerten werden Opferbereitschaft, Blutvergießen und Zusammenhalt besungen und der Kampf wird

gerechtfertigt. Es ist eine Begleitmusik der Radikalisierung. Diese Subkultur hat sich mittlerweile global verbreitet und erlaubt es ihren Anhängern, sich in einer ganz eigenen Welt zu bewegen. Kulturelle Komponenten sind für den Erfolg des Extremismus wichtiger als die Ideologie. Zu Recht wurden CDs und andere Tonträger von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. Das alles stellt der Islamwissenschaftler und Verfassungsschützer Behnam Said in einem „Zeit“-Interview zu den dschihadistischen Kampfgesängen, den Anaschid, fest. Das ist muslimischer Rechtsrock, also einmal anders und anders vor allem aus dem Tunnelblick des inzwischen preußischen Tals der Könige, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nennen Sie Beispiele für Thüringen dafür!)

Die strukturellen Fundamente sind bei jeder Form das Fanatismus und des Radikalismus, egal ob muslimisch, faschistisch oder sozialistisch motiviert, ohnehin gleich. Eine Verherrlichung von Gewalt, der Hass und die Hetze gegen Religionen, der Hass und die Hetze auf abweichende politische Ansichten, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, auch Politrassismus sind dabei, was eine Rolle spielt.

(Beifall AfD)

Nicht umsonst gibt es den Begriff des Islamofaschismus, den übrigens ein gewisser Daniel CohnBendit, den ich nicht sonderlich schätze, gern mal verwendet. Auch das alles Rechtsrock, der sich in Thüringen unter den Augen des Innenministers abspielt.

Wie sieht es nun in Thüringen mit der Radikalisierung durch den von mir erwähnten Anaschid, also dem muslimischen Rechtsrock, aus? Der ist etwas anspruchsvoller zu ergründen als deutsche Rechtskonzerte, bei denen unsere Sicherheitsbehörden – und wohl auch so mancher Abgeordneter der Linksfront hier im Hause – ihre Pappenheimer von Angesicht zu Angesicht kennen. Aber im muslimischen Rechtsrock fehlt es an vielem, also auch einer Anwendung, einer App. Deshalb rege ich an: Vielleicht machen Sie mal eine Salafi-Shazam-Anwendung, dann können Sie den muslimischen Rechtsrock in Thüringen auch besser ergründen.

(Beifall AfD)

Sie meinen aber wohl hauptsächlich den von deutschen und angelsächsischen Gruppen gespielten Rechtsrock, präziser wohl rechtsextremistischen Rock, wobei Rock dazu nicht passt, denn das ist aus meiner Sicht keine Musik, das ist Krach, Radau und Lärm. Dieser rechtsextremistische Radau, für den es hier im Landtag so einige selbst ernannte

(Abg. Henfling)

Expertinnen – bemerkenswerterweise sind das meistens die rot-grünen Mädels, die sich da so gut auskennen – gibt, ist sicherlich ein Problem aus Gründen, die ich gerade schon angerissen habe. Thüringen liegt – Frau Henfling hat das richtig ausgeführt – geografisch in der Mitte Deutschlands, politisch leider zurzeit am linken Rand, aber das ist ein anderes, trauriges Thema. Die geografische Lage ist wirtschaftlich und touristisch ein Vorteil, aber eben auch für Kriminelle und für Extremisten reizvoll. Außerdem gibt es einige Szeneimmobilien – die wurden genannt – gerade im Südthüringer Raum. Da, wo einer der Krisenherde ist, wie wir kürzlich beim Besuch der LPI in Suhl erfahren konnten, spielt das eine Rolle. Die Anwohner zum Beispiel aus Kirchheim klagen zu Recht über die zahlreichen Ruhestörungen auch durch die sogenannten Gegendemonstranten, also die linken Krawallbrüder und Krawallschwestern.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie haben gar keine Ahnung, Herr Brandner!)

Es kommt, wie wir alle wissen, meist durch die linken Straßenschläger und Straßenschlägerinnen, Frau Henfling, zu Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Angriffen auf Polizeibeamte. Alles nicht hinnehmbar von diesem Pult aus für die AfD, egal von welcher Seite. Man zerstört nichts, man greift keinen anderen Menschen an und vor allem unterlässt man Körperverletzungen. Das gilt für jeden.