Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Das ist nicht nur unübersichtlich, sondern oft auch hemmend sowohl für Lehrende als auch für Lernende, die zwischen den Bundesländern wechseln. Durch die seit 2006 geltende Föderalismusreform ist eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen untersagt und das, obwohl Bildung eine gesamtgesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe ist.

Bildungsforscher fordern zu Recht hohe Bildungsstandards. Die Politik ist gefordert, gleiche Bildungschancen nicht nur innerhalb eines Landes, sondern bundesweit zu ermöglichen. Das können die Länder nicht allein realisieren. Sie gehen zwar schon gemeinsame Schritte in Richtung gleicher Bildungsstandards durch beispielsweise bundesweite Kompetenztests und einen gemeinsamen Abituraufgabenpool. Herr Matschie hat darauf hingewiesen, wie lang der Weg war bis zu dem Punkt, dass dieses Jahr das erste Mal gemeinsame Aufgaben zur Verfügung standen.

Aber das reicht längst nicht aus. Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden und sich mehr engagieren. Mit einer Aufhebung des Kooperationsverbots kann sich der Bund an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen, ohne dass die föderale Verantwortung der Länder infrage gestellt wird. Der Bund wird aber nicht nur gebraucht, um Finanzlöcher in den Schulen zu stopfen, sondern auch, um weiter gehende Reformen zu ermöglichen, um Studienplätze zu schaffen, den Ausbau der Ganztagsschulen voranzutreiben und um weitere Herausforderungen, vor denen die Schulen stehen, wie zum Beispiel Inklusion, die digitale Bildung und die Sprachförderung, gemeinsam zu schultern. Hier muss sich der Bund endlich wieder in die Bildungspolitik einbringen dürfen, ohne – darauf hat auch Frau Rothe-Beinlich schon hingewiesen – ständig große Verrenkungen machen zu müssen.

Auf einen weiteren wichtigen Aspekt möchte ich hinweisen. Der Bund muss Verantwortung überneh

men, damit alle Bundesländer in gleichem Maße die Integration von geflüchteten Kindern meistern können. Kein Bundesland kann diese finanzielle Herausforderung allein stemmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nur wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen, können sie ihren gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und ihrer Verantwortung für das Bildungssystem gerecht werden. Sowohl Herr Wolf als auch Herr Matschie und Frau Rothe-Beinlich haben dazu ausgeführt. Alle Seiten müssen Möglichkeiten ausloten, die finanziellen Aufwendungen für die Bildung aufzustocken, um eine bessere Bildung für alle zu erreichen. Aber: Insbesondere der Bund muss sich stärker an der Bildungsfinanzierung beteiligen. Wir brauchen eine deutlich bessere Anerkennung der Bildungsleistungen über die Ländergrenzen hinweg. In einer Zeit, in der immer wieder Mobilität gefordert wird, dürfen Ländergrenzen keine Bildungsschranken sein. Die Lockerung des Kooperationsverbots im Bereich der Wissenschaft im Jahr 2014 war ein erster wichtiger Schritt. Bund und Länder haben nun die Möglichkeit, dauerhaft Aufgaben in der Wissenschaft zu finanzieren. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung ist vorgesehen, dass der Bund künftig in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen investieren kann. Dadurch wird das Kooperationsverbot weiter gelockert. Die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund hat Thüringen zusätzliche Investitionen in die Hochschulen ermöglicht. So, wie wir die Förderung von Wissenschaft und Forschung als gemeinsame Aufgabe verstehen, sollte es diese Kooperationsmöglichkeiten auch im schulischen Bereich geben. Nehmen wir als Beispiel die Inklusion. Als Thüringer Landesregierung wollen wir die Inklusion mit Augenmaß weiterentwickeln. In den letzten Jahren wurden hier große Schritte unternommen. Jetzt gilt es, den qualitativen Ausbau stärker in den Blick zu nehmen. Grundsätzlich stehen aber alle Bundesländer vor den gleichen Herausforderungen. Inklusion braucht Ressourcen. Wir alle teilen das Ziel einer gelingenden Inklusion, einer Schule, die keinen ausgrenzt und keinen zurücklässt. Dann wäre es doch eine Chance, wenn der Bund sich für diese Anliegen engagiert, indem er die differenzierte regionale Entwicklung in geeigneter Weise unterstützt.

Auch der Bereich der digitalen Bildung ist gemeinsames Anliegen aller Länder. Hier gab es den Vorstoß von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, die Länder mit einem Milliardenpaket zu unterstützen. Die Gespräche über dieses Paket laufen. Ich kann für die Thüringer Landesregierung nur die Hoffnung formulieren, dass das Ansinnen auch in die Tat umgesetzt wird. Aber zur Wahrheit gehört auch, Bundesfinanzminister Schäuble hat verhindert, dass die 5 Milliarden Euro in den Entwurf des Bundeshaushalts vor der Bundestagswahl ein

gestellt wurden. An dieser Stelle darf ich noch erwähnen, dass alle Länder sich einig waren, auch die reichen Länder, dass wir nicht 10 Prozent finanziell kofinanzieren wollen, sondern lediglich mit unseren Aufgaben. Aber selbst wenn das Geld kommt: Noch wichtiger als eine Einmalinvestition wäre für unsere Schulen der stärkere Ausbau der strukturellen Förderung. Die digitale Infrastruktur an den Schulen muss ausgebaut und dann aber auch gepflegt werden. Netze, Plattformen und Clouds müssen nicht nur entwickelt und bereitgestellt, sondern betreut und weiterentwickelt werden. Deshalb wäre es auch in diesem Bereich ein wichtiger Schritt, wenn das Kooperationsverbot fallen würde.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Forderung nach einer Aufhebung des Kooperationsverbots ist kein Ansinnen in Richtung einer Zentralisierung. Es geht nicht darum, dass die Länder Kompetenzen abgeben oder Schulen gar deutschlandweit vereinheitlicht werden sollen – im Gegenteil. Es muss auch künftig möglich sein, auf regionale Besonderheiten einzugehen. Vielmehr geht es um neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Bundesländer, um Gestaltungsmöglichkeiten für Thüringen. Die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen haben eindeutig darauf hingewiesen, wie viel mehr Möglichkeiten uns bereitstünden, würden wir Unterstützung seitens des Bundes erhalten. Entscheidungen sollen nahe bei den Menschen getroffen werden. Genau das schließt ja nicht aus, sondern verlangt geradezu, dass gemeinsame Ziele aller Länder und des Bundes auch gemeinsam von Ländern und Bund angegangen werden können. Eine solche Lösung würde uns neue Möglichkeiten für die Entwicklung der Thüringer Bildungslandschaft geben. Die Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung macht vieles möglich und bringt uns alle ein Stück voran. In diesem Sinne würde die Thüringer Landesregierung gern das Ansinnen des Koalitionsantrags im Bundesrat vertreten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Beratung. Da keine Ausschussüberweisung beantragt ist, stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3808 in der berichtigten Fassung ab. Frau Abgeordnete Marx?

Es wird namentliche Abstimmung beantragt.

Die Fraktionen haben namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Es wurden 79 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 47, mit Nein 32 (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Interessen der Thüringer Forstwirtschaft berücksichtigen – Gleichgewicht von Ökonomie und Ökologie bei Nutzungseinschränkungen wahren Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3903

Die CDU-Fraktion wünscht das Wort zur Begründung. Herr Abgeordneter Malsch, Sie haben das Wort.

Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist an der Zeit, dass die Landesregierung in der Frage der Waldflächenstilllegung endlich Farbe bekennt und den Waldwildnisplänen von Umweltministerin Anja Siegesmund ein Ende setzt.

(Beifall CDU)

Längst hätte die Flächenkulisse vorliegen können, denn auf Fachebene lag schon im November 2015 eine fertige Planung dafür vor. Dass Thüringen die einstige Vorreiterposition verloren hat – schließlich waren wir die ersten, die sich darauf verständigt hatten, zum Erreichen des in der Biodiversitätsstrategie eingebetteten Ziels, 5 Prozent der Waldfläche aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen –, liegt schlicht an der Starrköpfigkeit der Umweltministerin. Allein Siegesmunds Pläne für den PossenWald gefährden nicht nur die Arbeitsplätze im Forstamt Sondershausen, sondern weit über Hundert weitere Jobs in der Verwertung und Holzverarbeitung. Die Ministerin blendet mit ihrem Beharren auf den Stilllegungsplänen für Possen und Hainleite völlig aus, dass es gerade die nachhaltige Bewirtschaftung ist, welche die Biodiversität sichert. Mehr noch: Offenbar geworden ist ein tiefer Riss zwi

(Staatssekretärin Ohler)

schen der Umweltministerin und den Förstern. Die Krönung ist, dass ausgerechnet die Ministerin, die das Klima mit Begriffen wie „Kahlschlagslobby“ oder „Raubbau“ erst vergiftet hat, die Forstleute nun zur Rückkehr zu einer sachlichen Debatte aufruft.

Werte Kolleginnen und Kollegen, diese Rückkehr zu einer sachlichen Debatte wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Wir wollen, dass sich auch eine Parlamentsmehrheit mit Beteiligung der Grünen dazu bekennt, was dieser Landtag bereits in der letzten Legislatur beschlossen hat. Wir haben das in Ziffer I des Antrags einfach wiederholt, was bereits Beschlusslage ist. Für alle, die es nicht wissen: Der Thüringer „Landtag bekennt sich zur Erhaltung des Waldes, zu einer nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung, zur touristischen Nutzung des Waldes, zum Naturschutz im Wald sowie zur Unterstützung der Waldbesitzer.“ Ich bin gespannt, ob die Koalition diesem Grundsatz heute erneut zustimmen wird.

Ebenso wichtig ist, die Identifizierung der für das Stilllegungsziel benötigten Waldflächen nun zügig abzuschließen. Mit unserem Plenarantrag fordern wir die Landesregierung deshalb dazu auf, „sämtliche Flächen des Nationalen Naturerbes in Thüringen […] sofort und vollständig als Stilllegungsflächen anzurechnen“.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es gibt zahlreiche Naturschutzorganisationen und Stiftungen, die selbst Wald besitzen, die ihre Wälder aber aktiv nutzen und sich bislang nur in überschaubarer Weise zum Nutzungsverzicht bei diesen Flächen bekannt haben. Hier muss die Landesregierung jetzt ansetzen. Ich sehe uns da in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Sozialdemokraten. Nicht umsonst haben wir die wortgleiche Formulierung für unseren Antrag verwendet wie die geschätzte Kollegin Dagmar Becker in ihrer Pressemitteilung vom 11. Mai. Ich sehe uns in Übereinstimmung mit dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, der über 300 Mitgliedern des Thüringer Forstvereins am 30. März bei deren Tagung auf der Messe versprochen hat, man müsse über die 7.000 Hektar ernsthaft diskutieren, die der Bund den Naturschutzverbänden übertragen hat. Nun, denke ich, ist genug diskutiert worden seit März und vielen Monaten davor. Bis auf eine Dame aus der Stadt und ihre Scharfmacher vom BUND ist allen Beteiligten klar, dass bei der Stilllegung von Waldflächen zunächst jede Naturschutzorganisation und -stiftung in die Pflicht zu nehmen ist, deren Flächen ohnehin dafür vorgesehen sind. 7.000 Hektar hat der Bund den Stiftungen zu diesem Zweck übertragen. Statt am Possen massiv Arbeitskräfte zu gefährden, sollte die Umweltministerin endlich zur Vernunft kommen und ermöglichen, dass endlich diese Flächen ernsthaft in den Blick genommen werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich will vorweg auch klar sagen, auch hier stimmen wir mit der SPD völlig überein, dass sich die CDU-Fraktion grundsätzlich zu der im Koalitionsvertrag von 2009 vereinbarten sehr ehrgeizigen Stilllegungsfläche von 25.000 Hektar bekennt. Vor allem dank der Arbeit der CDU-geführten Vorgängerregierung sind bereits 18.000 Hektar stillgelegt bzw. zur Stilllegung identifiziert worden. Für die noch fehlenden rund 8.000 Hektar muss sich der Fokus neben den Flächen des Nationalen Naturerbes nun auf solche richten, die ohnehin nicht nutzbar sind. Ergo: Wir sehen zwei Möglichkeiten. Die Flächen sollen zum einen dort gesucht werden, wo sich nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben der Holzeinschlag nicht lohnt. Zum anderen wollen wir jene Eigentümer in die Pflicht nehmen, die nach Satzungs- und Stiftungszweck dem Naturschutz in besonderer Weise verpflichtet sind. Nur so können wir die Belastung für die Forstwirtschaft so gering wie möglich halten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Beratung. Als erster Rednerin erteile ich Abgeordneter Becker, Fraktion der SPD, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, lieber Egon Primas, lieber Thomas Unger! Lieber Herr Malsch, ein bisschen mehr Mühe hätten Sie sich schon geben können.

(Beifall DIE LINKE)

So toll ist Ihr Antrag nicht, auch wenn Sie vielleicht ein, zwei Sachen aus der Pressemitteilung übernommen haben, die ich für die SPD-Fraktion rausgegeben habe. Punkt I ist vollkommen d’accord, darüber brauchen wir nicht zu reden, das ist Tatsache und das ist so. Wir alle stehen zum Wald und zu seinem Naturschutz.

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU)

Natürlich stehen wir alle zum Wald, Herr Malsch, da brauchen Sie keine Sorgen zu haben. Wir waren das auch, die SPD-Fraktion gemeinsam mit der CDU-Fraktion, die das Ziel in der letzten Koalition festgeschrieben haben und uns auf 25.000 Hektar schon geeinigt, sie aber nicht ganz untersetzt hatten. Aber man muss auch sagen, bei der Bildung der Anstalt 2011 war schon klar, dass wir die 7.000 Hektar von den Naturerbeflächen mit in die Stilllegung einberechnen. Das war damals in der Koalition übereinstimmend. Das haben wir gesagt, als die Anstalt gegründet wurde, jetzt ist die Diskussion in unserer Fraktion und in der Koalition da

(Abg. Malsch)

rüber noch nicht abgeschlossen. Das muss man einfach so sagen. Es gibt unterschiedliche Ansichten. Ich bin der Meinung, man könnte diese Flächen mit einberechnen und sie müssten dann auf Dauer aus der Nutzung genommen werden. Das, was im Moment auf diesen Flächen passiert, kann man nicht als rege Forstwirtschaft bezeichnen, sondern das sind Maßnahmen, die naturschutzfachliche Ursachen haben

(Beifall DIE LINKE)

und wo auch zum Beispiel aus dem Buchenwald die Fichten noch eingeschlagen werden über die nächsten Jahre. Deshalb sage ich, diese Flächen könnten angerechnet werden. Da müssen wir uns noch einigen. Da gibt es unterschiedliche Meinungen. Das ist normal. Ich glaube, auch in der CDU und der SPD gab es öfter einmal unterschiedliche Meinungen. Da sind wir auf einem guten Weg. Sie brauchen sich um die Koalition nicht zu sorgen. Wir werden da auch Kompromisse finden. Aber es braucht eben seine Zeit, solange wie wir diskutieren. Wir sind nicht der Meinung, dass 2.500 Hektar am Possen unbedingt aus der Nutzung genommen werden sollen. Das wissen Sie auch, das ist nun mal so. Ich glaube, es gibt naturschutzfachlich auch Flächen in Thüringen, die da geeigneter sind, um aus der Nutzung genommen zu werden.

(Beifall CDU, AfD)

Wir müssen einen Weg finden, um die Situation zu entspannen, aber auch das werden wir hinbekommen. Da brauchen Sie keine Sorgen zu haben und deshalb brauchen wir Ihrem Antrag auch nicht zuzustimmen. Das muss ich einfach so sagen. Es fällt leicht. Es sind auch Sätze dabei, dass man die aus der Nutzung nimmt, wo wir schon mal Holz eingeschlagen haben. Das ist ein bisschen einfach. Also da, wo ich alles rausgeholt habe, und dann nehme ich die Flächen und will sie dann der Natur zurückgeben,

(Beifall DIE LINKE)

das geht dann nun auch nicht, meine Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Das ist dann ein bisschen ein zu einfaches Prinzip. Man muss schon abwägen, man muss vielleicht auch darüber reden, denn Buchenwälder haben wir ja mit der Hohen Schrecke und mit dem Nationalpark Hainich, und da haben wir, finde ich, als Thüringer wirklich schon ein gutes Zeichen für den Schutz der Buchenwälder gebracht. Das ist ja nicht umsonst, dass der Hainich so gut dasteht und in der Artenvielfalt auch immer gewürdigt wird. Deshalb sage ich, man muss abwägen hinsichtlich anderer Flächen auch, wo man vielleicht andere Waldartflächen noch mit in die Stilllegung reinnimmt. Darüber können wir noch diskutieren. Denn der Possen wäre ja wieder Buchenwald. Das ist so und da müssen wir noch sehen, dass das dann die dritte Fläche ist, eine große

Fläche, die als Buchenwald stillgelegt wurde. Das ist eben Ansichtssache, will ich mal sagen. Ich glaube, wir haben Potenziale, die wir nutzen können und wo wir auch wirklich das Ziel erreichen.

Ganz außer Frage steht, dass wir 26.000 Hektar aus der Nutzung nehmen wollen, sodass wir ohne Weiteres die 5 Prozent erreichen. Wir müssen aber auch sagen, wir haben – Tilo Kummer wird sicherlich noch darauf eingehen, er hat ja die Kleinen Anfragen gestellt –, wirkliche Bewirtschaftung nur auf 70.000 Hektar, die der Forstanstalt jetzt zur Verfügung stehen, denn alle anderen Flächen sind mit irgendwelchen naturschutzfachlichen Wasserschutzgebieten oder so überdeckt. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Und vielleicht könnten wir auch noch einmal auf die privaten Waldbesitzer eingehen. Da hatten wir ein gutes Projekt, „Wald sucht Eigentümer“, und es gibt viel Wald, der wirklich brach liegt, der aber in kleinsten Flächen Privatwaldbesitz ist, und da müssen wir auch Lösungen finden. Nicht nur im Sinne des Naturschutzes, sondern auch für den Wald wäre das wichtig, dass wir da weiter vorangehen und die Eigentümer sicherstellen und dann diesen Wald auch vielleicht teilweise unter Schutz stellen können. Es soll keine Enteignung sein – immer mit den Eigentümern gemeinsam. Aber da gibt es auch noch Möglichkeiten, wo wir vielleicht miteinander reden können.

Ich finde, es gibt auch noch Potenziale, die wir ausnutzen könnten, und da sind wir gut im Gespräch. Die Ministerien sind im Gespräch und ich bin sicher, dass es auch eine Einigung in dieser Koalition geben wird. Man muss allerdings beachten – deshalb hatte ich das an den Anfang meiner Rede gestellt –, diese 7.000 Hektar Naturerbeflächen sind wirklich auch, als die Anstalt öffentlichen Rechts gegründet wurde 2011, zur Grundlage gelegt worden. Das sind jetzt keine Flächen, die die Anstalt dann zusätzlich zur Bewirtschaftung hat, sondern die waren schon in damaligen Gesprächen als Grundlage gelegt, sodass, wenn wir die jetzt nicht einrechnen, wirklich Flächen wieder zusätzlich der Anstalt entzogen würden. Darüber müssen wir reden, wie die Anstalt dann ausgeglichen wird oder welche finanziellen Leistungen dann auf die Anstalt zukommen – also von uns als Landtag, wir sind ja der Gesetzgeber für die Haushaltssicherung. Darüber müssten wir auch reden, wie wir das hinbekommen.

Aber dieser Antrag der CDU, da haben Sie es uns einfach leicht gemacht, den abzulehnen. Wir sind in guten Gesprächen und ich bin optimistisch, dass wir das auch gemeinsam hinbekommen, Rot-RotGrün. Dazu brauchen wir Sie nicht. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, liebe Zuschauer, der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion beschäftigt sich mit der Problematik zur Stilllegung von Forstflächen, um aus diesen wieder vermeintliche Urwälder zu machen. Die rot-rot-grüne Landesregierung beabsichtigt, 26.000 Hektar oder umgerechnet 5 Prozent der Forstfläche des Freistaats aus der Nutzung zu nehmen und sich selbst zu überlassen. Man meint, so einen Urwald entstehen zu lassen und der Natur etwas Gutes zu tun oder aber den Wald und die Naturlandschaften in Thüringen weiter forstwirtschaftlich zu bewirtschaften, um so einen Dreiklang zwischen Naturschutz, Bewirtschaftung und touristischer Nutzung zu ermöglichen, so wie es derzeit durch ThüringenForst sichergestellt wird.