Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, liebe Zuschauer, der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion beschäftigt sich mit der Problematik zur Stilllegung von Forstflächen, um aus diesen wieder vermeintliche Urwälder zu machen. Die rot-rot-grüne Landesregierung beabsichtigt, 26.000 Hektar oder umgerechnet 5 Prozent der Forstfläche des Freistaats aus der Nutzung zu nehmen und sich selbst zu überlassen. Man meint, so einen Urwald entstehen zu lassen und der Natur etwas Gutes zu tun oder aber den Wald und die Naturlandschaften in Thüringen weiter forstwirtschaftlich zu bewirtschaften, um so einen Dreiklang zwischen Naturschutz, Bewirtschaftung und touristischer Nutzung zu ermöglichen, so wie es derzeit durch ThüringenForst sichergestellt wird.

Es gibt mit Sicherheit Waldflächen, wo es aus ökonomischen Gründen oder aus Naturschutzgründen, zum Beispiel bei Biotopen, nicht sinnvoll ist, eine aktive Forstwirtschaft zu betreiben. Auch das Grüne Band und andere Flächen, wie FFH-Schutzgebiete, die von Haus aus brach liegen, können gern in die Berechnung der 5-Prozent-Grenze einbezogen werden. Aber einfach weitere Flächen, die seit Jahrzehnten von ThüringenForst oder Privaten bewirtschaftet werden, aus der Nutzung zu nehmen, um diese mal eben zum Urwald zu deklarieren, ist ökonomisch und ökologisch Unfug, meine Damen und Herren.

Ich bin natürlich erfreut, Frau Becker, dass Sie gesagt haben, Sie werden außer dem Possen noch andere Gebiete finden, die Sie dann entsprechend stilllegen wollen. Da bin ich mal gespannt, wie wir das Problem am Possen lösen.

Aber was sagt die Naturstiftung David aus Erfurt zur Bewirtschaftung oder Nichtbewirtschaftung unserer Thüringer Kulturlandschaft? Hier können wir auf deren Internetseite nachlesen, ich zitiere: „Wenn Streuobstwiesen, Trockenhänge, Heiden und Hecken nicht regelmäßig genutzt werden, verschwinden sie unter Büschen oder Bäumen und verlieren so ihren einzigartigen Charakter und Wert. Auch Tier- und Pflanzenarten, die auf die warmen und lichten Lebensräume angewiesen sind, gehen verloren – beispielsweise Frühlingsadonisröschen, Brachpieper und Glattnatter.“ Was lernen wir daraus? Auch diese Erfahrung der Artenvielfalt, dass diese im bewirtschafteten Wald höher ist als im sogenannten Urwald, ist gegeben. Dies wurde erst am 09.05.2017 bei der öffentlichen Anhörung der Petenten hier im Plenarsaal zur Petition „Keine weitere Einschränkung der nachhaltigen Forstwirt

schaft in Thüringen“ deutlich, meine Damen und Herren.

Diese Vielfalt geht im sogenannten Urwald verloren. Dafür wird es dann etwas mehr an Pilzen, Käfern und Moosen geben. Man stellt sich die Frage: Wollen Sie das wirklich? Beschäftigt man sich mit dem Thema, stellt man fest, dass dieses Thema „Stilllegung“ immer mehr von Verbänden und Organisationen getragen wird, die sich durch drei Methoden finanzieren: Einen Teil nehmen sie durch Spenden ein, dann kommt ein weiterer Teil durch Steuergelder hinzu und zu guter Letzt finanziert sich ein Teil der Organisation durch den Verkauf von Holz aus den geschützten Flächen. Seltsam.

Meine Damen und Herren, das kommt einem irgendwie bekannt vor, nur mit dem Unterschied, dass in der Regel keine Steuergelder empfangen werden, sondern aus dem Ertrag des Holzverkaufs sogar noch Gelder in den Landeshaushalt eingestellt werden. Ja, wer ist das denn? – fragt man sich. Zugleich schützen sie den Wald in Thüringen vor Schadeinwirkungen. Wir haben erst letztens gehört, es gibt wieder ein aktuelles Problem, wo eine Vielzahl der Bäume von einem Schädling befallen ist. Wenn man diesen Wald sich selbst überlässt, ist die Frage: Wie breitet sich dieser Schädling dann aus?

Dabei treten sie für dessen Erhalt ein und schaffen standortangepasste, stabile und naturnahe Wälder. Dies dient der regionalen Wertschöpfung und dem volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen Thüringens und seiner Bürger. Die Auflösung heißt: ThüringenForst. Dieser arbeitet verantwortungsvoll, effizient, dienstleistungs- und zielorientiert. Sie machen den Wald für uns alle, meine Damen und Herren, auch andere Waldbesitzer arbeiten so. Dieser volkswirtschaftliche Gesamtnutzen von ThüringenForst soll nun offiziell durch diese rot-rot-grüne Landesregierung reduziert werden zugunsten von anderen Organisationen, welche mit Steuermitteln unterstützt werden? Das ist die Frage. Das widerspricht jedem logischen Denken, meine Damen und Herren. Und wenn Sie jetzt denken, das wäre nicht so, dann verweise ich als Beispiel gern auf den Jahresbericht der Stiftung Naturschutz Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein Umweltverband!)

Ich zitiere mal aus dem Jahresbericht 2014: „Besonders erfreulich ist es, dass der Stiftung Ende letzten Jahres vom Freistaat erneut 380.000 Euro zur Stiftungskapitalerhöhung zugewiesen wurden. Dies macht Mut für den Ausblick auf die kommenden Jahre. Aber vor dem Ausblick steht der Rückblick, den wir Ihnen auf den nächsten Seiten geben wollen.“

Was sehen wir da? Hier wird Steuergeld ausgegeben.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Stiftung des Landes. Wissen Sie das eigentlich?)

Ja, des Landes und es werden auch Landeseinnahmen reduziert. Das heißt, es werden Steuergelder ausgegeben und diese Firmen produzieren wieder Holz. Auf der anderen Seite sollen Steuergelder nicht eingenommen werden, weil Flächen stillgelegt werden.

Die neue rot-rot-grüne Regierung hat es damals gleich nach Antritt sehr eilig gehabt, der Stiftung nochmals die 380.000 Euro zukommen zu lassen. Hier werden Steuergelder eingesetzt, um Wald, der sich selbst ausbreitet, zu beseitigen. Auf der anderen Seite reden wir hier von Wald, der sich selbst überlassen werden soll, der soll auch nicht bewirtschaftet werden und hier sollen entsprechende Einnahmeverluste für den Freistaat Thüringen geschaffen werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir unterstützen den Antrag der CDU, wenn Sie fordern, dass die Umweltverbände und Stiftungen, die sich via Satzung im Besonderen dem Umweltschutz verschrieben haben, auch als Erstes ihren Beitrag zu diesem rot-rot-grünen Projekt leisten sollen. Lautes Schreien und Fordern, was andere Leute zu tun haben, das sehen wir schon sehr oft bei den Anhängern der rot-rot-grünen Landesregierung. Hier sollten diese Verbände mit gutem Beispiel vorangehen oder aber das Projekt „Stilllegung der 5 Prozent Waldfläche“ wird eingestellt bzw. entsprechend geändert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Müller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen und Kolleginnen, zum Antrag der CDU, zum ersten Punkt: Sie nehmen da ganz offensichtlich Bezug auf das Thüringer Waldgesetz. In § 2, Wald und seine Funktionen, werden drei Funktionen skizziert: Nutzung, Schutz, Erholung. Grundsätzlich ist das unstrittig. Allerdings gehört eine Unterstützung der Waldbesitzer nicht zu den Funktionen des Waldes und hat in der Aufzählung eigentlich auch nichts zu suchen.

Dann haben Sie einen zweiten Anstrich in dem zweiten Punkt: die Identifizierung jener Waldflächen. Ja, klar, dagegen lässt sich eigentlich gar nichts einwenden. Die CDU nimmt es selbst in den Mund – das haben Sie auch selbst ausgeführt –, in Thüringen 5 Prozent der Waldfläche aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Das ist gut

und vollzieht unsere Anpassung vom 25.000Hektar-Ziel auf 26.000 Hektar Holzbodenfläche nach.

Bei repräsentativen Waldtypen und -arten kann man natürlich mitgehen. Aber im Weglassen ist die CDU wirklich gut. Denn entscheidend sind nicht nur diese Faktoren, sondern auch die Flächengröße. Größere Waldflächen, die dauerhaft ihrer natürlichen Entwicklung überlassen sind, haben in der deutschen Waldfläche lediglich einen Anteil von etwa 1 bis 2 Prozent. Viele Waldarten sind gerade auf eine vom Menschen unbeeinflusste, natürliche Waldentwicklung angewiesen, in der alle Waldstadien repräsentiert sind. In Thüringen sind zum Beispiel eine Vielzahl sogenannter holzbewohnter Arten und Xylobionten entweder ausschließlich oder überwiegend in ihrem Vorkommen auf den Nationalpark Hainich beschränkt. Das beinhaltet im Übrigen auch einen Prozessschutz, der etwas anderes ist als Artenschutz und Artenvielfalt. Das hat etwas mit Nachhaltigkeit und Entwicklung zu tun – nur mal so als Ergänzung in die Richtung. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere der Totholzanteil und der Totholzreichtum, welcher sich erst in reifen Waldökosystemen ausbildet. Von denen können wir momentan in Thüringen nicht ansatzweise sprechen, denn das sind Buchenbestände, die sich mehrere Hundert Jahre ungestört haben entwickeln können.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die sogenannte Patchiness urwaldartiger Bestände. Das heißt, nur in großflächig ungenutzten Waldlebensräumen bildet sich das spezifische Flächenmosaik aus dynamisch wechselnden Waldstadien aus, welche vor allem für sogenannte Urwaldarten die Nischen zum Überleben bieten. Nur in großflächig zusammenhängenden nutzungsfreien Waldflächen kann die Vielzahl der Waldarten dauerhaft gesichert werden. Und ja, auch der Borkenkäfer gehört dazu. Grundsätzlich bewirkt eine zunehmende Fläche eine größere standörtliche Vielfalt und ökologische Toleranz gegenüber Störungen. Eine Verzehnfachung der Reservatsfläche bewirkt in der Regel eine Verdoppelung der Artenzahl. Deshalb haben wir hier ja großflächige Gebiete in den Koalitionsvertrag geschrieben und der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat hier eine Mindestgröße von 1.000 Hektar für die Verhältnisse in Deutschland definiert.

Zu 2.: Das sind für uns keine Kriterien, die so für die Umsetzung der Waldwildnisziele dienen können. Denn weshalb sollte ein ertragreicher Standort dem Mosaik von Waldwildnisflächen nicht zugeordneten werden? Weil er ertragreich ist? Waldwildnis kann doch nicht nur etwas für Standorte sein, welche ThüringenForst nicht bewirtschaften kann. Das untergräbt den kompletten Anspruch und zeigt nur, dass die CDU allein den Nutzungsgedanken in den Vordergrund stellt und gestellt hat.

(Abg. Kießling)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber setzt man bei den CDU-Kollegen auf Rückegassen im Abstand von 20 Metern – ich habe mir erst diese Woche die Auswirkungen am Ettersberg angesehen –, Harvester und Forwarder, also die komplette Industrialisierung der Holzernte, und richtet den Wald darauf aus. Hinzu kommt die Frage der Eigentümerschaft und wie kann die CDU auf andere Flächeneigentümer verweisen, die in besonderer Weise dem Naturschutz verpflichtet sind. Ich bin mir sicher, dass es nicht um eine große Hektarfläche geht. Und dann kann die Landesregierung bei keinem Flächeneigentümer eingreifen, weder in Nutzungskonzept noch Eigentum. Einzig im Staatswald hat der Freistaat die Lufthoheit. Und die wollen wir an dieser Stelle auch durchsetzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu 3.: Die Flächen des Nationalen Naturerbes haben in Thüringen eine Größe von rund 6.800 Hektar. Davon sind rund 6.200 Hektar Wald. Etwa die Hälfte davon geht bis 2030 aus der forstwirtschaftlichen Nutzung, der Rest bis 2050. Das heißt, dahinter liegen offensichtlich auch Nutzungskonzepte, die auf Langfristigkeit ausgelegt sind. Das heißt, das ließe sich zwar einer WaldwildnisKulisse zuschlagen, aber es wird dort noch langfristig weiter durch den Menschen eingegriffen, wenn allerdings auch im Sinne eines geordneten Waldumbaus in Richtung Naturschutz.

Aber wenn man die Koalitionsvertrag richtig liest, sollen das sogenannte 5-Prozent-Ziel in dieser Legislaturperiode umgesetzt und die Flächen aus der Nutzung genommen werden. Deshalb können die Flächen eigentlich nur in der Höhe von rund 2.000 Hektar angerechnet werden. Bleibt die Differenz von rund 4.000 Hektar. Und sicher kann man sich an einen Kompromiss wagen und einen größeren Teil anerkennen, aber die gesamten Flächen anzurechnen wäre doch ein sehr weitgehender Eingriff in die Konzepte.

(Beifall DIE LINKE)

Als Nationales Naturerbe werden Flächen in Deutschland bezeichnet, die seit dem Jahr 2000 als dauerhafte Naturschutzflächen gesichert werden. Dies geschieht durch Übertragungen von Land- und Wasserflächen aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland in die Trägerschaft der Bundesländer, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt oder von Naturschutzverbänden. Die Flächen, mit Stand 2015 von insgesamt 156.000 Hektar, weisen einen hohen Naturschutzwert auf, da sie zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen, großräumig sind und als Biotopverbund angesehen werden. Durch die Übertragung an gemeinnützige Naturschutzorganisationen werden die Schutzziele in den jeweiligen Gebieten gestärkt. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der von der Bun

desregierung im Jahr 2007 beschlossenen nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und die Entwicklung von Wildnisgebieten wird stellenweise angestrebt.

Der vierte Punkt – Nutzungsverzicht.

Herr Abgeordneter Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Malsch?

Gern im Anschluss, sonst komme ich vollständig aus dem Konzept.

Zum Nutzungsverzicht gibt es eine unterschiedliche Praxis in den Bundesländern. Vielleicht zwei Beispiele: In Baden-Württemberg führt der Forst jährlich hohe Beträge ans Land ab, in der Größenordnung von rund 20 Millionen Euro. Bei der Berechnung dieser Beträge gibt es die Diskussion, die Abführung im Kontext der zunehmenden Null-Nutzungsflächen – Nationalpark, Kernzone von Biosphärengebieten, Alt- und Totholzkonzept – abzusenken. Dem kommt das Finanzministerium in gewissem Umfang nach. Aber das läuft eher im politischen Rahmen, im Zuge der Haushaltsverhandlungen zwischen Finanzministerium und Landwirtschaftsministerium. Ausgleichszahlungen an die Forstanstalten gibt es meines Wissens nach bei uns nicht. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Abführung aus dem Staatswald, das heißt Ablieferungen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW in der Größenordnung von rund 3,5 Millionen Euro. Insgesamt ist es eine Fläche von rund 124.000 Hektar, davon rund 118.000 Hektar bestockte Holzbodenfläche. Der Anteil der Schutzkategorien im Staatswald dort beträgt rund 50 Prozent und mehr. Im Staatswald sind 14 Prozent ohne Nutzung. Das heißt, wir reden hier über 5 Prozent, in NRW über 14 Prozent. Das heißt, dass es in Nordrhein-Westfalen eine Finanzierung gibt in einer Größe von rund 140 Euro pro Hektar, der aus der Nutzung genommen wird. Oder anders gesagt: Der im Vergleich zu Thüringen viel kleinere Staatswald in Nordrhein-Westfalen muss 3,5 Millionen Euro jährlich bringen, bei einem Wildnisanteil von 14 Prozent. Für die 7.800 Hektar Wildnisentwicklungsgebiete, so heißen diese Flächen in Nordrhein-Westfalen, erhält der Staatswald 120 Euro pro Hektar und Jahr als Ausgleich aus dem Naturschutztitel des dazugehörigen Ministeriums. ThüringenForst führt bisher gar nichts an den Freistaat ab, sondern erhält noch Zuführungen in der Größenordnung von 30 Millionen Euro. Die Forderung, danach für Bejagung, Verkehrssicherung etc. einen Ausgleich zu zahlen, ist sicherlich gerechtfertigt, die Höhe müsste sich allerdings an den realistischen Zahlen der Thüringer Verhältnisse orientieren.

Unser Fazit: Der Antrag der CDU ist abzulehnen, weil er Fakten unterschlägt und Maximalforderungen in den Raum stellt. Vielen Dank.

Jetzt stehe ich gern noch für eine Nachfrage bereit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Müller, danke, dass ich die Möglichkeit habe, eine Nachfrage zu stellen. Herr Müller, können Sie sich erklären, wie Frau Becker dann aufgrund Ihrer Äußerung darauf kommt, dass sich die Koalition zu dem Thema einigt?

Wir sind dort in ausgesprochen intensiven Gesprächen und ich bin sehr optimistisch, dass wir da eine Einigung herbeiführen. Wir haben ja noch ein bisschen Zeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das „bisschen“ wollen wir mal streichen!)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Primas, Fraktion der CDU, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ausführungen des Grünen-Kollegen und der Beifall von Herrn Adams haben mir gezeigt, dass Sie nicht wissen, worüber Sie gesprochen haben. Sie haben keine Ahnung von ThüringenForst,

(Beifall CDU, AfD)

Ihre Ausführungen waren völlig daneben, Sie wissen nicht, was das Einheitsforstamt bedeutet, welche Aufgaben der Forst erledigt. Aber das würde jetzt zu weit führen, das Plenum hier zu nutzen, Sie noch aufzuklären. Das schaffe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach so, das hat damit auch gar nichts zu tun!)

Sie sind zu tief ideologisch verklemmt. Ich werde es mal versuchen, wir werden mal einen Antrag machen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Könnte bei Ihnen ähnlich sein!)

Wir werden mal einen Antrag machen. Schönen Dank für Ihre Oberlehrerart, aber wenn ich sage

Oberlehrerart, ist das eigentlich schon fast eine Beleidigung für den Lehrer. Ich nehme das zurück.