Danke schön. Ich sehe momentan eine weitere Wortmeldung. Bitte, Herr Abgeordneter Henke für die AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste! Ich bin als ehemaliger DDR-Bürger ein Kind der damaligen – der untergegangenen – DDR gewesen. Ich habe 30 Jahre dort gelebt und alle Facetten, die dieser Staat zu bieten hatte, miterlebt – vom Anfang bis zum Ende. Ich bin in den Kindergarten gegangen, ich bin in der Schule in sozialistischer Weise erzogen worden, ich bin zu einer Zeit groß geworden, als der Vietnamkrieg in der DDR eine große Bedeutung gespielt hat. Wir wurden damals indoktriniert. Und ich muss Ihnen sagen, den ersten Knacks habe ich bekommen, als ich meine Armeezeit beendet habe. Da habe ich mich das erste Mal vom alten sozialistischen System abgewandt – innerlich. 1986 habe ich mich auch äußerlich davon abgewandt, nachdem ich gemerkt habe, wohin das System marschiert. Ich habe mich über kirchliche Gruppen aktiv beteiligt. Ich war Mitbegründer des Neuen Forums in Apolda, in meiner Heimatstadt. Ich habe die Montagsdemos in Apolda erlebt und mitorganisiert. Jeder, der damals mit dabei war – und es gibt einige, die hier im Hohen Haus sitzen und das miterlebt haben –, weiß, welche Gefahr das mit sich gebracht hatte. Was ich bei der ganzen Aktion nicht bedacht habe, war, was das für mich und für meine Familie bedeutet. Ich selbst habe in einer Stasi-Verhörzelle gesessen. Meine Wohnung wurde durchsucht, mein persönliches Umfeld wurde zerstört, ich kann alles so bestätigen, wie es von Herrn Abgeordneten Fiedler und auch vom Abgeordneten Wirkner hier gesagt worden ist.
Man hat alles getan, um ihre persönliche Existenz zu zerstören. Ich habe es am eigenen Leib gespürt. Ich weiß, was das bedeutet, und ich weiß, dass wir in der Aufarbeitung nur an der Spitze des Eisbergs gekratzt haben. Es gibt wesentlich mehr, das aufgeklärt werden muss. Aber was mir aus dieser Zeit damals wirklich hängen geblieben ist, ist, dass bei den damaligen Montagsdemos durchaus auch Leute bei der Staatssicherheit mit waren – und die waren dafür verantwortlich, dass die Verantwortungsträger der Staatssicherheit die Möglichkeit bekommen haben, ihre persönlichen Akten am Körper aus den Dienststellen herauszubringen. Diese Akten sind unwiederbringlich verloren. Wir werden die wahren Schuldigen nie – nie wieder – finden. Deswegen müssen wir das, was wir zur Verfügung haben, aufklären und wir müssen die Zeitgeschichte wieder auf die Füße stellen. Denn das, was wir hier machen, ist reine Spiegelfechterei. Es geht eigentlich auch an den Tatsachen vorbei. Und es kommt
Danke schön. Ich habe eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Huster für die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verfahren auf Grundlage des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes endet mit der Frage, ob jemand parlamentsunwürdig ist oder nicht. Das erweiterte Gremium kam im Falle von Herbert Wirkner einstimmig zu dem Ergebnis, dass Herbert Wirkner nicht parlamentsunwürdig ist. Wir hinterfragen nicht die Überprüfung, sondern wir hinterfragen das Verfahren, das am Ende genau zu dieser Frage führt, ob jemand als parlamentsunwürdig eingeschätzt wird oder nicht. Ich denke, alle Redner haben deutlich gemacht, dass sie ein Interesse daran haben, die Vergangenheit weiter kritisch aufzuarbeiten. Die Linke steht zu und stellt sich ihrer Verantwortung für während der DDR-Zeit begangenes Unrecht und hat sich kritisch mit der Vergangenheit auseinandergesetzt.
Dies gilt für die Verantwortung der Partei Die Linke insgesamt ebenso wie für den Landesverband Thüringen, und dies in besonderer Weise. Frau RotheBeinlich hat es erwähnt, mit dem Eintritt in die rotrot-grüne Regierung in Thüringen hat die Debatte 2014 nochmals an Fahrt aufgenommen und die Präambel des Koalitionsvertrags spricht eine klare Sprache. Es darf keinen Schlussstrich unter die Vergangenheit geben, Aufarbeitung bleibt auch weiterhin eine Aufgabe.
Meine Damen und Herren, was die Arbeit der Landesregierung betrifft, so meine ich, dass wir alle nachlesen können, welche Initiativen es seitens der Landesregierung in den letzten Jahren seit 2014 gab. Ich erwähne den ersten und zweiten Bericht der Landesregierung über die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe, in denen Sie sehr viele Themen/Projekte kurz-, mittel- und langfristiger Art nachvollziehen können. Aber auch der Thüringer Landtag hat sich dem Thema gestellt, unter anderem den 17. Juni künftig als Gedenktag des DDRUnrechts zu begehen. Ein anderes Beispiel: Mit dem Haushalt 2015 sowie dem Doppelhaushalt 2016/2017 wurden die …
Ja, Herr Präsident, das werde ich machen. Ich hätte nur, wenn Sie mir den einen Satz gestatten, gesagt, dass es auch seitens des Landtags mit den Haushaltsbeschlüssen viele Beschlüsse zur Stärkung von Aufarbeitungsinitiativen gab.
Meine Damen und Herren, die Aufarbeitung der Geschichte ist uns ein wichtiges Anliegen. Es hat nicht nur für die Vergangenheitsbewertung eine Bedeutung, sondern auch für die Demokratie der Gegenwart und der Zukunft. Transparenz und ein offener Umgang mit den Akten des MfS/AfNS sind auch weiterhin wichtig. Ich erinnere hierbei an die im Parlament intensiv diskutierte Frage, wie nach einer möglichen Überführung der Akten in ein Bundesarchiv auch weiterhin Transparenz gewährleistet werden kann.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss der Arbeit des erweiterten Gremiums bekräftigen wir: Unsere beiden betroffenen Abgeordneten, Ina Leukefeld und Frank Kuschel, haben sich zu ihrer Verantwortung bekannt und einen seit Jahren offenen Umgang mit ihrer Vergangenheit gepflegt. Die erneute Überprüfung der beiden Abgeordneten unserer Fraktion ergab keine neuen Erkenntnisse. An deren parlamentarischer Integrität und ihrem demokratischen Engagement besteht kein Zweifel. Auch die wiederholte Wiederwahl in den Thüringer Landtag ist dafür ein Argument, ebenso wie ihr langjähriger kommunalpolitischer Einsatz. Darüber hinaus sind die Kandidaten der Linken für Landtagswahlen verpflichtet, vor einer Wahl Rechenschaft über ihre etwaige Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS abzulegen.
Herr Kollege Huster, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie jetzt von Dingen berichten, die hier nicht zur Debatte stehen, und soweit die Öffentlichkeit von Kollegen nicht beantragt wird, die auch nicht herzustellen ist, sondern der Geheimhaltung unterliegen.
Meine Damen und Herren, ich bin schon am Schluss. Die Linke steht für das Ziel einer weiteren ehrlichen Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Kategorisierung von gewählten Abgeordneten als parlamentsunwürdig leistet für uns keinen geeigneten Beitrag zur notwendigen Aufarbeitung der Geschichte. An dieser Stelle teilen wir die Position, die
hier die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragen hat, ausdrücklich. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich damit die Beratung schließe, auch den Tagesordnungspunkt.
Thüringer Wanderwegekonzeption – Ausblick auf den 117. Deutschen Wandertag in Eisenach Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4065 dazu: Nicht nur reden, sondern handeln: Wandertourismus in Thüringen stärken Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4128
Ich frage: Wünscht jemand das Wort zur Begründung? Das Wort zur Begründung wünscht niemand. Bei der AfD-Fraktion wünscht auch niemand das Wort zur Begründung? Ratlose Gesichter – also auch da nicht. Gut, dann gehen wir weiter. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Herr Staatssekretär Maier hat das Wort.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Thüringer Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 29. Januar 2016 gebeten, einen Masterplan „Wanderwegenetz“ für Thüringen zu erarbeiten und vorzulegen. Auf dieser Grundlage und auch auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag hat das Wirtschaftsministerium nach einer entsprechenden Ausschreibung im Juni 2016 die Firma BTE Tourismus- und Regionalberatung gemeinsam mit der Deutschen Wanderverband Service GmbH beauftragt, die Touristische Wanderwegekonzeption Thüringen 2025 zu erarbeiten. Im Rahmen der Erarbeitung der Konzeption hat ein umfassender Beteiligungsprozess stattgefunden. Die Erarbeitung wurde begleitet von einer Steuerungsgruppe. Dieser gehörten Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen an: des Wirtschaftsministeriums, des Infrastrukturministeriums, des Umweltministeriums und das Sozialministerium
war durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Leibiger, mit eingebunden. Weiterhin waren beteiligt: die Landesforstanstalt ThüringenForst, der Thüringer Wanderverband, der Thüringer Gebirgs- und Wanderverein, die Nationalen Naturlandschaften, die Thüringer Tourismus GmbH, die regionalen Tourismusverbände, die kommunalen Spitzenverbände, der Waldbesitzerverband und zu guter Letzt die Thüringer Aufbaubank.
In zehn regionalen Workshops waren die in der Konzeption niedergelegten Top-Wanderwege und Top-Wanderattraktionen gemeinsam erarbeitet worden. Darüber hinaus wurden alle Inhalte der touristischen Wanderwegekonzeption in den Workshops vorgestellt und mit den beteiligten Partnern abgestimmt. Teilnehmer der Workshops waren neben den Vertretern der Steuerungsgruppe die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Kreiswegewarte und die LEADER-Region. Schließlich wurde die Touristische Wanderwegekonzeption Thüringen 2025 am 13. Juni 2017 vom Kabinett bestätigt. Sie sehen, diese Konzeption ist nicht am grünen Tisch entstanden, sondern unter frühzeitiger Einbindung und umfassender Einbindung der handelnden Akteure und Betroffenen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Touristische Wanderwegekonzeption Thüringen 2025 zielt auf die Profilierung des touristischen Angebots „Wandern in Thüringen“. Mit der Konzeption liegt eine umfassende Bestands- und Potenzialanalyse zum Wandertourismus in Thüringen vor. Darauf aufbauend wurde ein strategisches Zielkonzept für das touristische Wanderwegenetz sowie ein umfassender Maßnahmenplan zu den wichtigsten Handlungsfeldern im Wandertourismus entwickelt. Die ermittelten Handlungsfelder sind: Top-Wanderattraktionen definieren sowie die Schaffung eines nachhaltigen und zielgruppengerechten touristischen Wanderwegenetzes, Alleinstellungsmerkmale für das Wandern in Thüringen entwickeln, leistungsfähige Qualitätsprodukte im Wandertourismus entwickeln, ein Wegemanagement etablieren und ThüringenForst einbinden, die Kommunikation auf Kernqualitäten, Kernmärkte und Kernzielgruppen fokussieren, die Integration der touristischen Wanderwegekonzeption in die Tourismusstrategie „Thüringen 2025“. Die Handlungsfelder sind in der Konzeption mit konkreten Maßnahmevorschlägen untersetzt. Dabei ging es analog zur Tourismusstrategie 2025 um eine Fokussierung auf das Wesentliche. Dies gilt für die weitere Infrastrukturentwicklung und Qualitätsverbesserung genauso wie für eine innovative zielgruppen- und nachfragegerechte Produktgestaltung sowie die Finanzierung der Pflege der Wanderwegeinfrastruktur. So soll das aus touristischer Sicht zu umfangreiche und nicht nachhaltige Wanderwegenetz von derzeit rund 17.000 Kilometern ausgedünnt werden. Zukünftig
soll ein qualifiziertes touristisches Wanderroutenangebot in Thüringen auf rund 7.500 Kilometern Länge angeboten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Konzeption wird sein, dass das Land die hierfür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Dies gilt vor allem für das Thema „Erhalt und Pflege der touristischen Wanderwege“. Allein seit dem Jahr 2000 wurden in die Schaffung und den Ausbau von Wanderwegen rund 10,3 Millionen Euro investiert. Die dafür aufgewandte Förderung seitens des Freistaats betrug 8,1 Millionen Euro. Das Gros der Mittel stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die gerade auch der Stärkung der touristischen Infrastruktur in den Regionen zugutekommt. Die Tatsache, dass Tourismus lediglich eine freiwillige Aufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist, erschwert es vielen Kommunen, die notwendigen Mittel zur Pflege und zum Erhalt der Wegeinfrastruktur aufzubringen. Deshalb haben wir in der Tourismusstrategie einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen gelegt.
Mit der Flexibilisierung der Tourismusabgabe im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes haben wir einen ersten Schritt dazu unternommen. Darüber hinaus wird der Freistaat auch zukünftig den Kommunen mit hohen Fördersätzen mit bis zu 90 Prozent zur Seite stehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wandern gehört zu den beliebtesten Urlaubsaktivitäten in Deutschland. Gut zwei Drittel aller Bundesbürger wandern in ihrer Freizeit. Somit stellen die Wanderer das Kernpublikum des Binnentourismus dar. Lange Zeit wurde in Deutschland, aber bisweilen auch in Thüringen die Bedeutung des Wanderns für den Tourismus verkannt. Zum einen lag das daran, dass sich die Wanderer ganzjährig deutschlandweit auf über 400.000 Kilometer Wegen verteilen und lediglich als Gäste erfasst werden. Zum anderen gingen die Touristiker, Gastwirte und Hoteliers davon aus, dass es sich bei den Wanderern um anspruchslose Billigurlauber handelt, die ihre Verpflegung selbst mitbringen und somit kein gutes Geschäft versprechen. Dabei wurde übersehen, dass sich inzwischen ein Trendwandel vollzogen hat. Das Wanderpublikum hat sich verjüngt und zeichnet sich durch eine hohe Reisehäufigkeit und überdurchschnittlich hohe Reiseausgaben aus und ist gleichzeitig anspruchsvoller geworden. Dieser Trend wurde beflügelt durch die Wiederbelebung des Pilgerns. Es ist auch der Verdienst von Hape Kerkeling, der mit seinem Bestseller „Ich bin dann mal weg“ die verloren geglaubte Spiritualität des Wanderns wieder in das Bewusstsein der Men
schen zurückgeholt hat. Der Weg ist das Ziel, Wandern als Pilgern zu Gott oder zum eigenen Ich. All das zusammen macht deutlich, dass der Wandertourismus für die regionale Entwicklung Chancen eröffnet, die wir nutzen wollen.
Andere Länder haben das Potenzial schon entdeckt und entsprechend reagiert. Um mit der Konkurrenz mithalten zu können, ist die Entwicklung zeitgemäßer Wanderangebote unumgänglich. Hier liegt auch die Schnittstelle zur Tourismusstrategie „Thüringen 2025“, nämlich das Reisemotiv Sehnsucht: die Natur erfahren und dabei etwas für sich tun. Neben dem Rennsteig kann dieses Motiv auch bei einer Wanderung auf einer der landesweiten bzw. regionalen Top-Wanderrouten in Thüringen bedient werden, im Idealfall sogar in Verbindung mit herausragenden Wanderzielen wie zum Beispiel Burg Hanstein, die Drei Gleichen, dem Luisenthaler Wasserfall im Schlosspark Altenstein oder den Aussichtspunkten entlang der Saale-Horizontale.
Sehr geehrte Damen und Herren, alle Thüringer Regionen haben derartig herausragende Wanderziele zu bieten.
Um die Wandertouristen von weither an diese für sie noch unbekannten, aber hochattraktiven Wanderziele in Thüringen heranzuführen, werden wir in der Vermarktung den Schwerpunkt auf die überregional bekannte Marke Rennsteig legen – nach dem Amazon-Prinzip: Rennsteigkunden interessierten sich zum Beispiel auch für den Kyffhäuserweg. Um den potenziellen Gästen zu helfen, bei ihren Wandertouren nicht vom Weg abzukommen, hat die TTG sich entschieden, diesen auch ein digitales Angebot in Form einer outdooractive-basierten App zur Verfügung zu stellen. Mit dem Lutherweg wurde hier im letzten Jahr der Anfang gemacht. Die jetzt identifizierten Top-Routen werden sukzessive in das System eingepflegt, mit wertvollen Hinweisen entlang der Strecke ergänzt.
Wenn die Gäste in einer Region wandern, möchten sie im Rahmen ihrer Wandertouren ebenso gut essen und trinken und sich am Abend ordentlich betten. Daher braucht es in Thüringen noch mehr gastgewerbliche Betriebe, die sich als „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ oder als Service-QBetrieb zertifizieren lassen. Unterstützungsmöglichkeiten bieten wir hier im Rahmen des „Maßnahmenpakets Gastgewerbe“ und in dem Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ in vielfältiger Art und Weise.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine zunehmende Zahl von Anbietern macht die Erfahrung, dass die Menschen bereit sind, für gute Leistung auch gutes Geld zu bezahlen. Im Rahmen der jetzt vorgelegten Wanderkonzeption und im Rahmen der in
dieser Woche vom Kabinett verabschiedeten Tourismusstrategie „Thüringen 2025“ wollen wir unseren Gästen in allen touristischen Leistungsbereichen mehr Qualität für ihr Geld bieten.
Wir wollen unsere touristischen Anziehungspunkte in den Thüringer Regionen entwickeln, nicht zuletzt weil Thüringen gerade im Bereich des naturnahen Tourismus besondere Chancen im Wettbewerb der besten Nationen hat. Unsere landschaftliche Schönheit, die Seen, die Mittelgebirge, unsere Schlösser und Burgen sowie viele weitere Sehenswürdigkeiten locken die Besucher aus dem In- und Ausland. Aber eines ist klar, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Attraktivität Thüringens als Wanderland lebt entscheidend von den vielen Wanderfreunden vor Ort und ihrem ehrenamtlichen Engagement.
Deren persönlicher Einsatz ist unverzichtbar und verdient größten Dank und Anerkennung. Hier stehen wir vor einer sehr großen Herausforderung, dem demografischen Wandel. Auch wenn viele Jüngere das Wandern für sich wiederentdeckt oder entdeckt haben, führt ihr Weg deshalb noch lange nicht in einen Wanderverein. Bisher konnten sich viele Kommunen noch halbwegs darauf verlassen, dass sich die Wandervereine autonom um die Pflege der Wanderwege kümmern. Das ist leider kein zukunftsfähiges Modell mehr. Deshalb wollen und müssen wir hier gemeinsam einen neuen Weg gehen, suchen und beschreiten. Ich sehe hier eine wichtige Rolle bei ThüringenForst.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, dass ich persönlich ein Wanderfreund bin, nicht erst seit ich den Rennsteig gewandert bin.
Deshalb habe ich mir vorgenommen, in den nächsten zwei Jahren alle in der Wanderwegekonzeption als Premiumwege ausgewiesenen Wege selbst zu bewandern.