Protokoll der Sitzung vom 30.08.2017

Sowohl die ordnungsgemäße Lagerung von Bioziden und sonstigen gefährlichen Stoffen als auch die Maßnahme zur korrekten Anwendung von Tierarzneimitteln und Bioziden sind Prüfpunkte dieser Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben. In diesen Kontrollen wird nicht zwischen dem Einsatz von Bioziden durch externe Dienstleister oder durch die Landwirte unterschieden. Der Eindruck, dass externe Dienstleister ein besonderes Risiko darstellen, ist aber bisher nicht entstanden.

Neben den Betriebskontrollen wird die Einhaltung geltenden Lebensmittelrechts durch die Untersuchung von Proben überprüft. Rückstandsuntersuchungen werden im Rahmen nationaler Programme und aufgrund von Risikobewertungen auf eine Vielzahl von Substanzen aus unterschiedlichsten Stoffklassen durchgeführt. Sie umfassen Rückstände von Tierarzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe, auch soweit sie zu anderen Zwecken eingesetzt werden, sowie sonstige Kontaminanten.

Das System der Kontrolle von der Zulassung bis zur Anwendung ist umfassend. Derzeit gibt es keine Hinweise, dass große Ställe schwerer zu kontrollieren sind als kleine, abgesehen vom Umfang der Kontrollen. Tatsächlich sind natürlich die Auswirkungen eines Missbrauchs größer, wenn große, überregional tätige Unternehmen darin verwickelt sind. Aber auch Missbrauch im kleinen Stil, der die Verbraucher in der Region schädigt, ist inakzeptabel.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landwirtschaft bzw. der Landwirt vor einer unbeabsichtigten Verwendung von verbotenen Insektiziden oder anderen Wirkstoffen durch das System der Zulassungspflicht von Tierarzneimitteln und Bioziden geschützt ist, sofern er seiner Verantwortung für eine ausschließliche Verwendung zugelassener Mittel und deren korrekte Anwendung ordnungsgemäß nachkommt. Einen hundertprozentigen Schutz – das wurde auch schon gesagt – vor illegalen Machenschaften kann dieses System, wie das aktuelle Geschehen zeigt, leider nicht gewährleisten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil auf

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Verletzung des Neutralitätsgebots im Bundestagswahlkampf 2017: Fälle von direkter und indirekter Wählerbeeinflussung durch staatliche Instanzen in Thüringen?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/4414

Als Erster hat Herr Abgeordneter Brandner für die AfD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Jenaer SPD-Oberbürgermeister Schröter hat jüngst, nämlich am 24. Juli, in einem Brief an die Jenaer Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte für ein sogenanntes Fortbildungsangebot geworben. Dabei geht es um den Bundestagswahlkampf, auf den Herr Schröter ausdrücklich hinweist. Genauer geht es darum, die Adressaten auf Linie zu bringen, auf Linie im sogenannten Kampf gegen rechts, der – ich sagte das von diesem Pult bereits einmal – immer mehr zu einem Kampf gegen das Recht verkommt und pervertiert. So auch hier! Denn dieses Fortbildungsangebot ist eine, zumal schlecht ge

(Ministerin Werner)

tarnte, rechtswidrige Einmischung eines SPD-Amtsträgers in den Bundestagswahlkampf. Auch die CDU steht da nicht hintan. Wir haben uns das Amtsblatt der Stadt Sonneberg mal angeschaut: Auch da auf dem Titelblatt der CDU-Direktkandidat, der Bürgermeister, zusammen mit SchwarzgeldSchäuble. Offenbar erhofft sich der Direktkandidat, so Stimmen zu werben. Also auch das Amtsblatt in Sonneberg …

„Schwarzgeld-Schäuble“ – da bitte ich Sie doch, sich in Ihrer Wortwahl zu mäßigen.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Das kann der nicht!)

Ich sage es nicht noch mal.

Auch der aus Steuergeldern mitfinanzierte Flüchtlingsrat Thüringen inszeniert gegenwärtig sogenannte Aktionswochen unter dem Motto „Gemeinsam gegen den Rechtsruck“. Welcher Rechtsruck, meine Damen und Herren, ist da wohl gemeint? Steht eine Revolution von rechts bevor? Sagen die Meinungsumfragen etwa einen Wahlsieg der NPD voraus? Ist vielleicht sogar Fritz Sauckel wieder auferstanden? Natürlich nicht. Den Rechtsruck, der gemeint ist, gibt es nur in den feuchten Fieberträumen der Flüchtlingsratsaktivisten und anderer seltsamer Antifanten.

(Beifall AfD)

Es geht nicht um einen Rechtsruck, sondern um die plumpe Agitation und den blanken Hass gegen bürgerliche, patriotische, liberale Positionen, also um Agitation gegen die AfD und um Agitation gegen die Vernunft. Das alles finanziert der Thüringer Steuerzahler.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband hat gerade eine Veranstaltung durchgeführt, bei der man sich gar nicht erst die Mühe machte, zu verschleiern, dass es um Agitation und Giftspritzerei gegen die AfD geht. Gefördert wurde diese Wahlkampfveranstaltung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gegen die Vernunft vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, also auch vom Thüringer Steuerzahler. Ich habe übrigens versucht, mich da anzumelden, meine Anmeldung wurde leider zurückgewiesen.

Meine Damen und Herren, all das sind wenige Beispiele dafür, wie massiv in Thüringen durch staatliche und kommunale Amtsträger und wie mit Steuermitteln direkte und indirekte Wahlwerbung betrieben wird. Wir erinnern uns mit Grausen an die Demo-Boykott-Aufrufe von Herrn Lauinger, für die ihn der Verfassungsgerichtshof zur Rechenschaft gezogen hat und verurteilte. Ein wegen Verfassungs

bruch verurteilter Justizminister! Meine Damen und Herren, Ramelüringen wie es leibt und lebt.

Es sind Beispiele dafür, wie in Thüringen regelmäßig und von oben gewollt gegen die Neutralitätspflicht und das geltende Recht verstoßen wird. Es ist dem Staat und den Amtsträgern aus gutem Grunde nämlich untersagt, in amtlicher Position für oder gegen bestimmte Parteien Wahlwerbung zu betreiben. Aber in ihrem von politischer Einseitigkeit geprägten und angeblichen Kampf gegen rechts haben die herrschenden Funktionsträger jedenfalls in Thüringen jedes Augenmaß verloren. Sie meinen, eine höhere Moral zu vertreten, die es angeblich rechtfertigt, auch gegen die Regeln des Rechts, nämlich gegen das Neutralitätsgebot, verstoßen zu dürfen. Genau das ist diese arrogante Selbstherrlichkeit, meine Damen und Herren, die ein gesellschaftliches Klima der Diffamierung und der Aggression erzeugt hat, über das sich jetzt alle wundern und dessen Opfer wir nach und nach alle werden. Der Präsident hatte eingangs in seinen deutlichen Worten darauf hingewiesen.

(Beifall AfD)

Sie sehen, es kommt nicht von ungefähr, dass der Vandalismus im Wahlkampf überhandnimmt. Gewaltsame Störungen von Wahlkampfveranstaltungen, Attacken auf Wahlkreisbüros und tätliche Angriffe auf Wahlkämpfer, das sind die Früchte parteilicher Einmischung von Altparteienamtsträgern in den Wahlkampf. Da ist es durchaus einerlei, wer hiervon betroffen ist. Frau Rothe-Beinlich, auch wenn Sie betroffen wären, würde ich das bedauern, denn am Ende geht der Rechtsstaat vor die Hunde.

(Beifall AfD)

Fest steht, dass das die Geister sind, die auch diese rot-grüne Regierung gerufen hat.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja, ist klar!)

Es ist die rot-grüne Agitation auch aus den Amtsstuben und es sind die Steuergelder, die Rot-Grün für alle möglichen Kräfte ausgibt, die den heiligen, quasi religiösen Kampf gegen rechts zu führen vorgeben. Tatsächlich geht es dabei aber nur darum, blindwütig gegen jede bürgerliche, patriotische und liberale Position zu hetzen.

Diese Rechnung, meine Damen und Herren, wird nicht aufgehen. Schwarz-Rot-Grün wird sich da nicht durchsetzen, denn die Leute draußen haben die Nase voll von diesem obrigkeitsstaatlichen Getue. Den Beleg dafür, meine Damen und Herren, werden Sie am 24.09.2017 im Fernsehen sehen, wenn die Bundestagswahlergebnisse gesendet werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächster hat Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es war trotz des verschlüsselten Titels dieser Aktuellen Stunde anzunehmen, dass der Anlass der Aktuellen Stunde ein von der AfD selbst erzeugter Sturm im Wasserglas ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Soweit zu erfahren, hat sie eine Klage eingereicht, mit der sie eine bestimmte Informationsveranstaltung unter Mitbeteiligung der Stadt Jena angreift. Es geht um den Umgang mit rechtsextremen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Inhalten sowie darum, deren Verursacher in der gesellschaftspolitischen Diskussion und die demokratisch inhaltlichen Gegenmittel darzustellen. Die AfD macht sich – welch eine Überraschung – zur Verteidigerin einer sogesagten unendlichen, unbegrenzten Meinungsfreiheit. Sie, die AfD, sieht mit solchem Handeln einer öffentlichen Stelle die Neutralitätspflicht verletzt, zu ihren Lasten, wie wir den Eindruck bekommen sollen. Tatsache ist aber, meine Damen und Herren, in keinem der Informationsmaterialien zu der Veranstaltung, die am 4. September stattfinden soll, ist die AfD namentlich benannt. Der Bundestageswahlkampf ist nur der Aufhänger. Das Grundgesetz und die Landesverfassung, vor allem deren Grundrechte und Staatsziele, bilden eine positive Werteordnung, die alles Handeln des demokratischen und sozialen Rechtsstaats trägt und in jedem Einzelfall praktisch umzusetzen hat. Auch wenn es die sogenannten Volksanwälte nicht wissen wollen, stellt dies die ständige langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts so fest. Ausgangspunkt dieser umfassenden Werteordnung ist die Menschenwürdegarantie in Artikel 1 des Grundgesetzes, dazu gehören auch alle anderen Grundrechte, vor allem auch Artikel 3 mit seinen Diskriminierungsverboten, basierend auf der Gleichheit aller Menschen. Alle staatlichen Stellen sind zur ständigen aktiven und umfassenden Umsetzung des Grundgesetzes und seinen Inhalten verpflichtet. Dies umfasst auch die Pflicht, sich aktiv gegen Inhalte zu positionieren und zu wenden, die mit dieser positiven Werteordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Und das ist gut so.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, das Grundgesetz ist eine Absage an Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, aber auch Nationalismus, der immer gegen Pluralität der Gesellschaft gerichtet ist. Diese Inhalte sind mit dem Grundgesetz und seiner

Werteordnung unvereinbar. Gleiches gilt für deren Vertreter.

Somit, meine Damen und Herren, ist das Engagement der Stadt Jena und ihrer Verwaltung, aber auch zahlreicher anderer öffentlicher Stellen und Kommunen in Thüringen gegen rechtsextreme Inhalte daher ausdrücklich unterstützens- und nachahmenswert.

(Beifall DIE LINKE)

Die AfD hat weder mit ihrer Klage noch mit der Aktuellen Stunde ihrer Fraktion begriffen, dass das beamtenrechtliche Neutralitätsgebot eine an den Garantien und Grundrechten, vor allem der Garantie der Menschenwürde und dem Gleichheitsgebot ausgerichtete, klare inhaltliche Wertepositionierung mit einschließt.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Fragen Sie Herrn Lauinger, Herrn Ramelow oder Frau Klaubert!)

Das verpflichtet auch alle Beteiligten des öffentlichen Dienstes zur aktiven Verteidigung der Inhalte der Verfassung und deren Werteordnung. Mit ihrer Aktuellen Stunde und ihrer Klage entlarvt sich die AfD wieder einmal, da sie sich offensichtlich und bewusst in einem inhaltlichen Spektrum rechts außen ansiedelt und handelt.

Jetzt zum Schluss: Die AfD zeigt eine sehr große Schwäche, wenn sich praktisch zu jeder scheinbaren Gelegenheit in eine Pseudo-Märtyrerrolle begibt. Diese Schwäche lässt sich auch nicht mit politischen Notfalldiensten oder Volksanwälten beheben,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die weder richtig beraten, geschweige denn richtig behandeln und schon gar nicht wahrhaftig handeln können und wollen.

(Heiterkeit Abg. Brandner, AfD)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Als Nächster hat Abgeordneter Fiedler für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon bemerkenswert, dass die AfD hier mit Verletzungen, Neutralitätsgebot etc. – ich will mir die Zeit sparen, das noch mal vorzulesen –

und mit scheinheiligen Dingen hier kommt, um Leute zu diskreditieren.

Meine Damen und Herren der AfD, wenn Sie etwas Richtiges haben, dann legen Sie das Richtige auf den Tisch! Sie kennen den Rechtsstaat, vor allen Dingen als Anwalt. Da kann man klagen, da kann man einen entsprechenden Widerspruch einlegen usw.,