Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über das Miet- oder Pachtverhältnis für das Grundstück vor, das am 15. und 29. Juli 2017 in Themar für eine Veranstaltung von Neonazis genutzt wurde?

3. Ist der Landesregierung bekannt, welchen Preis Neonazis für das Mieten oder Pachten des benannten Grundstücks zahlen mussten oder welche Gegenleistungen der Eigentümer für diese Nutzung erhält?

4. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob die Aussage aus der oben genannten Sendung des ZDF, dass das Gelände für die Dauer von zehn Jahren an Tommy Frenck vermietet sei, zutreffend ist?

(Minister Tiefensee)

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden für Themar zwar keine weiteren Veranstaltungen oder Versammlungen für die Jahre 2017 und 2018 angemeldet, jedoch liegen der zuständigen Versammlungsbehörde Hinweise auf Planungen für eine Versammlung für Ende September dieses Jahres in Themar vor. Das vermutliche Motto lautet „Fußball gegen linke Gewalt“. Eine konkrete Versammlungsanmeldung erfolgte bislang nicht. Des Weiteren liegen Hinweise auf eine Konzertveranstaltung der rechtsextremistischen Szene Ende Oktober, vermutlich erneut in Themar, vor. Auch dieses wurde bislang nicht angezeigt. Anders stellt sich die Lage für den Landkreis Hildburghausen dar. Hier liegen derzeit drei Anmeldungen der rechtsextremistischen Szene vor. Danach sollen am 16. September in Kloster Veßra eine Kundgebung unter dem Motto „Südthüringen steht zusammen gegen Gutmenschen, Dummheit und Verblödung“ und am 18. und 19. November in Schleusingen ein Aufzug sowie eine Mahnwache unter dem Motto „70 Jahre Lüge und Verrat – Ruhm und Ehre dem deutschen Soldaten“ stattfinden. Anmelder ist ein langjähriger Angehöriger der rechtsextremistischen Szene der Region. Er zeichnete bereits für die Veranstaltung am 15. Juli in Themar verantwortlich.

Die Antworten zu den Fragen 2 und 3 möchte ich zusammenfassen: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. Im Übrigen äußert sich die Landesregierung nicht zu privatrechtlichen Rechtsverhältnissen, die nicht dem Verantwortungsbereich der Landesregierung unterfallen.

Die Antwort zu Frage 4: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Frau König-Preuss äußert ganz offenkundig Nachfragebedarf.

Von welchem Tag ist die Antwort der Landesregierung auf Frage 1? Meines Wissens liegen bereits Veranstaltungs- und Versammlungsanmeldungen für Oktober in Themar vor.

Ich gehe davon aus, dass die mir vorgelegten Antworten tagaktuell sind. Ich lasse das aber gern noch einmal überprüfen.

Dann werde ich prüfen, ob ich dem Staatssekretär des Innenministeriums die Versammlungsanmeldung für den 29. Oktober in Themar zeige, die vor mehr als einer Woche eingereicht wurde.

Ich gehe davon aus, dass auch die Zuarbeit der Versammlungsbehörden hier aktuell erfolgt. Wenn eine Veranstaltung angemeldet worden sein sollte und Sie haben die Versammlungsanmeldung, werde ich das recherchieren und muss dann diesen Fehler hier korrigieren. Aber ich werde es erst einmal prüfen lassen. Herzlichen Dank.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Schaft, Fraktion die Linke, in der Drucksache 6/4344.

Vielen Dank, Herr Präsident!

Überfall auf Jugendzentrum in Erfurt

ln der Nacht von Donnerstag, dem 27. Juli 2017 wurde das Autonome Jugendzentrum und die zu dem Zeitpunkt dort befindlichen Besucherinnen und Besucher durch drei Personen, mutmaßlich aus dem Spektrum der extrem rechten Szene, überfallen. Nach Betroffenenaussagen schlugen die drei Angreifer mit Metallstangen auf die Besucherinnen und Besucher ein und setzen zudem Pfefferspray ein. Ein Gast des Jugendzentrums wurde dabei schwer am Kopf verletzt. Einer der mutmaßlichen Täter soll bei einem Überfall auf das Jugendzentrum am Himmelfahrtstag im Jahr 2016 beteiligt gewesen sein, bei dem vier Personen verletzt wurden. Nachdem die Gäste die Polizei informierten, trafen kurze Zeit später vor Ort Einheiten der Bereitschafts- und Kriminalpolizei ein. Obwohl der zuständige Sozialarbeiter laut eigenen Aussagen mehrfach den Einsatzkräften anbot, die verschlossenen Türen des Gebäudes zu öffnen, wurden einige Türen durch die Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei gewaltsam aufgebrochen. Zudem sei das Gebäude, in dem sich einige Personen aus Schutz vor den Angreifern versteckt hatten, durchsucht worden. Der Sachschaden beläuft sich laut Aussage auf 1.000 Euro.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden die Täter durch die Einsatzkräfte der Polizei gefasst und wenn ja, war einer oder waren mehrere der Täter bereits an dem Überfall auf das Jugendzentrum im Jahr 2016 beteiligt und sind die Personen der rechten Szene zuzuordnen?

2. Wie begründet die Polizei Erfurt im Rahmen des Einsatzes ihr Verhalten, insbesondere das Aufbrechen der Türen im Jugendzentrum und das Durchsuchen des Jugendzentrums am Einsatzabend?

3. Hat das Jugendzentrum beziehungsweise die Stadt Erfurt als Träger der Einrichtung einen Anspruch auf Schadenersatz für die bei dem Einsatz beschädigten Türen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Vor dem Hintergrund, dass der Vorfall Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen ist, ist es mir unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung insbesondere aus Datenschutzgründen und angesichts der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung nicht möglich, über die folgenden Informationen hinaus Angaben zu tätigen.

Die Antwort zu Frage 1: Am 27. Juli 2017 kam es nach mir vorliegenden Informationen im Bereich des in Rede stehenden Jugendzentrums zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Personen. Infolge dieser Auseinandersetzungen wurden mehrere Personen verletzt. Aufgrund dieses Sachverhalts leitete die Thüringer Polizei zwei Ermittlungsverfahren gegen insgesamt sechs Personen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein. Über die Ermittlungsverfahren wurde die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Die Ermittlungen dauern derzeit in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft noch an.

Die Antwort zu Frage 2: Über die gewonnenen Erkenntnisse vor Ort wurde die zuständige Staatsanwaltschaft informiert, welche daraufhin die Durchsuchung des Objekts zum Zwecke des Auffindens von Tatverdächten und Beweismitteln anordnete. Während der polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen wurden verschlossene Türen sowohl durch einen Objektverantwortlichen als auch durch die Einsatzkräfte selbst geöffnet. Die Wahl der Mittel richtet sich nach der tatsächlich vorhandenen Schlüssel

gewalt des Objektverantwortlichen für die jeweiligen Türen.

Die Antwort zu Frage 3: Fremdschäden werden regelmäßig bei hoheitlicher Tätigkeit der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung verursacht, so zum Beispiel bei strafprozessualen Durchsuchungen von Gebäuden und Räumen. Geschädigte haben das Recht, einen Anspruch auf die Wiederherstellung des Zustands vor dem schädigenden Ereignis bzw. auf entsprechende Geldleistungen gegenüber dem Freistaat Thüringen geltend zu machen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Herr Schaft, bitte.

Ja, zu der Antwort auf Frage 2. Sie haben ja darauf verwiesen, dass der Einsatz im Rahmen dessen erfolgte, wie Sie gesagt haben, inwiefern die Schlüsselgewalt in dem Amt vorlag oder auch im Ermessen der Einsatzkräfte. Nun war mir aber tatsächlich auch im persönlichen Gespräch mit dem Sozialarbeiter mehrfach gesagt worden, dass er an diesem Abend alle Türen öffnen konnte. Kann ich also der Antwort entnehmen oder wie würden Sie vor dem Hintergrund einschätzen, wie der Stadtjugendring der Stadt Erfurt sagt, dass es sich hier um einen unverhältnismäßigen Einsatz handelt, da der Sozialarbeiter mehrfach die Einsatzkräfte darauf hingewiesen hat, er könne alle Türen öffnen?

Die Sachlage stellt sich für mich ein bisschen anders dar. Es gab wohl im Vorfeld Diskussionen, welche Türen geöffnet werden können und welche nicht. Ich würde diesen Sachverhalt aber noch mal recherchieren lassen und Ihnen diese Frage dann schriftlich beantworten.

Weiteren Nachfragebedarf sehe ich nicht. Die nächste Frage wird von Herrn Abgeordneten Gentele gestellt und hat die Drucksachennummer 6/4351.

Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH

Seit dem 13. Dezember 2015 erbringt die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH Verkehrsleistungen im Saale-Thüringen-Südharz-Netz. Das ElektroNetz beinhaltet die elektrisch betriebenen Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs auf den Strecken Eisenach–Erfurt–Großheringen–Halle

(Abg. Schaft)

(Saale) bzw. Leipzig, Saalfeld–Jena–Halle (Saale) bzw. Leipzig, Erfurt–Artern–Sangerhausen und Halle (Saale) –Nordhausen–Leinefelde–Kassel. Der Leistungsumfang in Thüringen beträgt circa 4,8 Millionen Zugkilometer pro Jahr.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu wie vielen Zugausfällen kam es im Jahr 2017 durch die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH und welche Gegenmaßnahmen werden getroffen, um diese in Zukunft zu vermeiden?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Beauftragung der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH und ist sie der Meinung, dass die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH den gesamten Leistungsumfang aus dem Vertrag erfüllen kann?

3. Wie werden die Bahnkunden für die Zugausfälle entschädigt?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentele beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2017 kam es bis Ende Juli zu 925 Zugausfällen. Das ergibt eine Ausfallquote von 2 Prozent, gemessen an der Summe der beauftragten Zugfahrten. Zu unterscheiden sind hierbei planmäßige Ausfälle infolge von Baumaßnahmen oder Streckensperrungen und operativ kurzfristige Zugausfälle. Die Gründe für operativ kurzfristige Zugausfälle sind vielfältig und reichen von Unfällen, behördlichen Maßnahmen wie zum Beispiel im Fall von Bombendrohungen bis hin zu kurzfristigen Störungen der Infrastruktur. Bei den genannten Gründen handelt es sich regelmäßig um Fälle, die nicht im Verantwortungsbereich des Eisenbahnverkehrsunternehmens oder des Freistaats als Aufgabenträger liegen. Für die vom Eisenbahnverkehrsunternehmen verschuldeten Ausfälle greifen entsprechende Regelungen zu Vertragsstrafen in den Verkehrsverträgen. Darüber hinaus ist der Freistaat bei erkennbaren Häufungen solcher Fälle frühzeitig im Kontakt mit den Unternehmen, um auch hier mittels Ersatzkonzepten die Auswirkungen für die Fahrgäste zu minimieren.

Zu Frage 2: Die Beauftragung der Abellio erfolgte im Ergebnis eines europaweiten transparenten Ausschreibungsverfahrens. Das Unternehmen hat unter Berücksichtigung der vorgegebenen Vertragsbedingungen das insgesamt wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Mit der Beauftragung der Abellio

konnte ein bedeutendes Eisenbahnverkehrsunternehmen gewonnen werden, welches sich bereits auch in anderen Ländern bewährt hat. Ungeachtet der aktuellen Probleme in Bezug auf die Personalsituation geht die Landesregierung davon aus, dass die von Abellio eingeleiteten Maßnahmen ausreichen, um auch künftig einen stabilen Bahnbetrieb zu ermöglichen.

Zu Frage 3: Auf der Basis der gesetzlichen Fahrgastrechte werden den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen eingeräumt. Hierin werden Entschädigungen aufgrund Zugverspätungen, Zugausfällen und Verpassen von Anschlusszügen geregelt.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Die wird durch Frau Abgeordnete Leukefeld, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/4353 gestellt.