Siegfried Gentele
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, werte Besucher, liebe Schüler, bitte lassen Sie mich zu diesem Thema noch ein paar Anmerkungen machen. Wer sich ernsthaft für Klima- und Umweltschutz einsetzen möchte, braucht kein kleines Mädchen, das mit einem Medienhype hochgepuscht wird. Ich finde Klimaschutz löblich und sehr wichtig. Aber nicht so. Hier wird künstlich ein Hype entwickelt, ändern wird sich dadurch nichts. Die Politik kann und muss sich per Gesetz für besseren Klimaschutz starkmachen, den Großkonzernen den ganzen Plastikmüll, der sich in unseren Lebensmitteln und drum herum befindet, verbieten. Das ist eine Lösung.
Was ist mit Glyphosat? Wieso wird dieses hochgiftige und schädliche Mittel nicht einfach verboten, auch hier in Thüringen? Es ist schädlich für die Umwelt, schädlich für uns Menschen. Warum lassen wir zu, dass wir uns so vergiften? Wieso sind die Krebserkrankungen in den letzten Jahren so rasant angestiegen? Weil unsere Lebensmittel von Herstellern mit chemischen Substanzen verseucht werden. Wieso wird Glyphosat in Thüringen, Deutschland und Europa nicht einfach verboten?
Ich sage Ihnen, warum. Weil dann die Firmen, wie zum Beispiel Bayer, vielleicht keine Rekordumsätze mehr machen würden. Und das ist der springende Punkt. Es geht nur um das Geld. Liebe Schüler, wo bleibt da eure Demo am Samstag oder Sonntag? Dass jetzt die Protestbewegung „Fridays for Future“ – auch noch in Englisch, noch nicht mal in Deutsch, obwohl wir hier in Deutschland sind – nach Thüringen überschwappte, ist gar nicht so schlecht. Es ist gut, wenn sich junge Menschen für den Klimaschutz interessieren, aber deswegen muss freitags keine Schule geschwänzt werden. Wenn es die Jugendlichen ernst meinen würden, könnten sie Freitag nach der Schule demonstrieren und sich mit Ernsthaftigkeit um ihre Umwelt kümmern. Sie könnten zum Beispiel Aufräumaktionen starten und Plastik aufsammeln. Aber hier auf einen Zug aufzuspringen, nur um der Schule fernzubleiben, das finde ich nicht gut.
Freitags für besseren Klimaschutz demonstrieren und die Woche über von Papa oder Mama mit dem großen Auto bis vor die Schule gefahren werden, das ist in meinen Augen doppelzüngig.
Warum veranstalten unsere Schüler eigentlich nicht mal eine Demo gegen den seit über sieben Jahren andauernden Syrienkrieg? Auch das hat mit Umweltschutz zu tun.
Haben Sie sich das schon einmal gefragt, liebe Schüler? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Besucher, auf Seite 86 des Koalitionsvertrags haben die Regierungsparteien ausdrücklich die Prüfung von neuen Regelungen der Selbstverwaltung der Judikative zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften vereinbart. Zudem war von Minister Lauinger mehrfach ein gänzlich reformierter Entwurf eines Thüringer Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetzes angekündigt worden.
Das nunmehr zur Abstimmung gestellte Gesetzeswerk stellt demgegenüber ein weit hinter diesem vollmundigen Versprechen des Koalitionsvertrags zurückbleibendes Armutszeugnis und eine komplette Enttäuschung im Hinblick auf eine echte Stärkung der Selbstverwaltungs- und Mitwirkungsrechte der Justiz dar. Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa eine respektive Regelung und vor einer modernen Justizverfassung im 21. Jahrhundert Lichtjahre entfernt. Dieser Entwurf ist vielmehr von dem Gedanken durchzogen, die dritte Staatsgewalt als bloßes Anhängsel der Exekutive zu begreifen. Man hätte einen solchen Entwurf nicht einmal von der konservativen Oppositionsfraktion erwartet.
Im Folgenden möchte ich nur einige wenige, aber zentrale Eckpunkte herausgreifen, bei welchen dies besonders zutage tritt und dementsprechend auch berechtigterweise massive Kritik und Einwände seitens der Richterverbände erhoben worden sind. Das ist zum einen die mögliche Vorsteuerung sämtlicher Personalentscheidungen durch die Justizverwaltung im Beurteilungswesen. Hier können im Einzelfall Fakten geschaffen werden, um den unbequemen Richter von Beförderungsämtern fernzuhalten und einen gefügigeren Kandidaten zu belohnen. Inwieweit hat dies noch mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun, meine Damen und Herren? Seitens des TRB ist hier zum Beispiel eine Regelung durch die Beteiligung eines Beurteilungsrats und Beurteilungsausschusses vorgeschlagen worden, welche sämtlichen demokratischen Erfordernissen Rechnung trägt. Man müsste eine solche Regelung einfach nur übernehmen wollen.
Das ist im Weiteren die Mitbestimmungsregelung des Entwurfs, welche nicht einmal, wie die Richterverbände ebenfalls unisono zu Recht kritisieren, die beamtenrechtliche Standards erreicht. Eine Reformregierung, die programmatisch doch gerade solche Teilhabe stets auf ihre Fahne schreibt, sollte sich dafür schämen, der Judikative in weiten, entscheidenden Teilen echte, zum gesetzlichen Standard zählende Mitbestimmung vorzuenthalten.
Ich möchte hier wegen der Einzelheiten und der Änderungsvorschläge auf die von allen Verbänden eingebrachten Änderungsvorschläge wegen der Kürze der Zeit lediglich nur Bezug nehmen. Soweit Minister Lauinger stets von einer Selbstentmachtung wegen der Aufgabe des sogenannten ministerialen Stichentscheids spricht, ist dies doch nur vorgeschoben. Nach § 63 Abs. 3 des Entwurfs kann der für Justiz zuständige Minister dem Präsidialrat im Divergenzfall nämlich erneut einen Bewerber vorschlagen oder die Stelle neu ausschreiben. Dies bleibt doch faktisch nicht hinter dem vorgeblich abgeschafften Stichentscheid zurück. Warum kann man sich nie, wie ebenfalls verbandsseitig vorgeschlagen, an die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 20.09.2016 für die Bundesrichterwahl anlehnen? Nämlich: „Der Minister hat sich daher bei seiner Entscheidung den Ausgang der Wahl [durch den Richterwahlausschuss] grundsätzlich zu eigen zu machen, es sei denn, die formellen Ernennungsvoraussetzungen sind nicht gegeben, die verfahrensrechtlichen Vorgaben sind nicht eingehalten oder das Ergebnis erscheint nach Abwägung aller Umstände und insbesondere vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 33 Abs. 2 GG nicht mehr nachvollziehbar.“
Auch die Altersruhestandsregelung berücksichtigt nicht ansatzweise vorausschauend die gerade in den neuen Ländern gegebenen problematischen Altersstrukturen. Um rechtzeitig der absehbaren Flutwelle von Pensionierungen zu begegnen, sollte im Interesse der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses und der Herstellung einer gemischten Altersstruktur eine flexible Altersruhestandsregelung insbesondere nicht dadurch praktisch unterlaufen werden, dass unangemessen hohe Abschläge die Inanspruchnahme einer früheren Pensionierung unzumutbar erschweren oder ausschließen.
Es ist zusammengefasst einfach nur ein Trauerspiel, dass hier diese Koalition, insbesondere ein als ehemaliger Richter mit den bisherigen Unzulänglichkeiten vertrauter Justizminister einen solchen Entwurf vorlegt, der nicht unerheblich in Teilen von preußischem Justizbeamtentum geprägt ist, weil er Gerichte und Staatsanwaltschaften als bloße Vollzugsbehörden der exekutiven Ministerverwaltung ansieht. Dieser Gesetzentwurf hätte ganz zu Recht nicht einmal die Hürden für potenzielle EU-Beitrittskandidaten überwunden, was im Übrigen auch der Europäische Rat wiederholt im Hinblick auf die bundesrepublikanischen Justizverfassungsregelungen kritisiert hat.
Für die geplante Thüringer Regelung kann ich mich
der Kritik im ganz besonderen Maße anschließen. Ich sehe meine Rolle als Abgeordneter nicht darin, mich für einen die richterliche Unabhängigkeit in keiner Weise stärkenden Gesetzentwurf herzugeben. Ich stimme gegen dieses Gesetz.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Obdachlosigkeit in Thüringen
Obdachlosigkeit wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. In Thüringen sind vor allem in Erfurt und Weimar viele Menschen ohne feste Wohnung, obwohl die allgemeine wirtschaftliche Lage in Thüringen als gut zu bezeichnen ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Obdachlosen in den letzten zehn Jahren in Thüringen entwickelt?
2. Gibt es bei der Verteilung der Obdachlosen in Thüringen einen Stadt-Land-Gegensatz und – wenn ja – wie sieht dieser aus?
3. Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil der Obdachlosen unter 21 Jahren gemessen an der Gesamtzahl der Obdachlosen in Thüringen?
4. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für die Obdachlosigkeit in Thüringen?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, wir behandeln heute einen sogenannten Zeitvertreibantrag der CDU-Fraktion.
Warum Zeitvertreib? Weil zu diesem Thema im Vorfeld genug gesprochen wurde, die Zeitungen waren voll damit, im Internet stand jede Menge. Trotzdem lässt die CDU-Fraktion, ganz besonders ihr Vorsitzender, nichts unversucht, um sich damit in Szene zu setzen. Die Regierung hat den Termin so entschieden und damit steht er fest. Dieser Antrag ist nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Sie liefern überhaupt keine richtigen, wichtigen Argumente, warum der 27. Oktober 2019 nicht der passende Wahltermin sein soll. Die Landesregierung hat mehrfach die Gründe für einen späteren Wahltermin erläutert. Warum ein Wahltermin im September demokratischer sein soll als im Oktober, kann ich nicht verstehen. Diese Aussage hat überhaupt keine Substanz, genauso wenig wie die Aussage: „Nach breiter Auffassung ist dieser Termin nicht geeignet […]“. Welche breite Auffassung meinen Sie denn, Herr Mohring? Haben Sie eine Umfrage durchgeführt, oder wen meinen Sie? Ihre CDU-Basis können Sie ja damit nicht gemeint haben, mit „breiter Auffassung“.
Schaut man denn mal in den Wahlkreis 14 – Gotha I –, da fand neulich in Bad Tabarz eine Nominierungsveranstaltung statt. Dort waren 162 stimmberechtigte Mitglieder der CDU in den Wahlkreis geladen. Man höre, ganze 22 Mitglieder waren erschienen. Da sprechen Sie von breiter Auffassung, wenn nicht mal mehr die CDU-Basis hinter Ihnen steht?
Ich rede mit dem Bürger bei mir um die Ecke in der Siedlung, wo ich wohne, und im Dorf.
Genauso sieht es aus. Sie sprechen auch in Ihrem Antrag die Herbstferien oder den Reformationstag an. Aber auch das ist kein Argument. Denn der Trend der letzten Wahlen zeigt klar, dass die Briefwahl in den Ferien ganz groß im Kommen ist. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Wie gestaltet sich die Förderung von E-Bussen in Thüringen?
Der Einsatz von Elektro- und Hybridfahrzeugen spielt eine immer größere Rolle. Die Vorteile im Bereich der Emissionen, sei es Lärm, Staub oder Abgase, liegen auf der Hand. Die Suche nach marktfähigen Lösungen für eine klimafreundliche Mobilität ist derzeit noch in der Entwicklung und wird umfangreich wissenschaftlich begleitet. Elektrobusse haben bereits die Serienreife erreicht. Die öffentliche Hand fördert seit Jahren und auf unterschiedlichen Ebenen die Anschaffung von Hybrid- und Elektrobussen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie gestaltet sich derzeit die Förderung von Elektro- und Hybridbussen für den öffentlichen Personennahverkehr durch Bundes- und/oder Landesprogramme?
2. Wie werden die Fördermöglichkeiten für die Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen in Thüringen angenommen bzw. wie viele Anträge wurden bisher gestellt (bitte nach Programm und Region aufschlüsseln)?
3. In welche Landkreise oder kreisfreien Städte sind bisher welche Mittelhöhen in den jeweiligen Förderprogrammen zur Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen geflossen und wie viele Fahrzeuge sind hierdurch gefördert bzw. angeschafft worden?
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Besucher, auch am Livestream! Herr Rudy ist leider nicht da, aber an die AfD: Der Breitbandausbau erfolgte erst unter Rot-Rot-Grün – nur mal so zur Info.
Aber wenigstens angefangen, nicht wie bei den Regierungen davor.
Zum Thema hier in der Aktuellen Stunde, „Aufholjagd verstärken – Für gute Arbeit in Thüringen“: Werte Landesregierung, Sie sind nun fast vier Jahre im Amt und konnten leider diesem Trend nicht genug entgegentreten, denn Thüringen im Herzen Deutschlands zählt im Bundesvergleich immer noch zu den Schlusslichtern. Ein klares Armutszeugnis der letzten Jahre! Dabei hätten Sie es gerade in der Hand gehabt, dies entscheidend zu verändern. Leider hat sich in diesem Sektor nicht sehr viel getan, mit wenigen Ausnahmen. Aber unter der Regierung der CDU und unter CDU/SPD wurde Thüringen ein Dumpinglohnland. Das ist stellenweise leider immer noch so.
Ich zitiere mal ein paar Zahlen – Quelle ist die TA –: Zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat gibt es erhebliche Unterschiede. Beim Vergleich der monatlichen Bruttoentgelte liegt in Thüringen Jena an der Spitze. Das ist erfreulich. Laut Bundesagentur für Arbeit kommen die Beschäftigten dort auf ein mittleres Einkommen von 3.066 Euro im Monat. Es gibt leider erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Entgelte. So liegen etwa Beschäftigte in Greiz mit einem mittleren Bruttomonatsentgelt von nur 2.233 Euro und im Altenburger Land sogar 2.218 Euro am unteren Ende der Skala. Betrachtet man statt des Arbeitsortes den Wohnort der Vollzeitbeschäftigten, liegt der SaaleHolzland-Kreis auf der Spitzenposition bei den Arbeitsentgelten in Thüringen. Demnach kommen Menschen dort auf ein mittleres Bruttoeinkommen von 3.543 Euro, gefolgt von Erfurt mit 3.525 Euro. Im bundesweiten Vergleich der Gehaltssituation ist Thüringen demnach eines der Schlusslichter Ostdeutschlands und liegt in der Vollzeitbeschäftigung bei einem mittleren Einkommen von 2.600 Euro und bleibt damit deutlich hinter Westdeutschland mit 3.339 Euro zurück. Die Schlusslichter im Bundesvergleich sind neben Thüringen, 2.459 Euro, auch Sachsen, 2.479 Euro, und Mecklenburg-Vorpommern mit 2391 Euro, was aber keinen Trost darstellt.
Thüringen verzeichnete zwar zuletzt einen höheren Lohnanstieg, der allerdings von einem niedrigen Niveau ausgeht. Die Lohnschere zwischen Ost- und Westdeutschland muss dringend geschlossen werden. Das sind wir der Bevölkerung in Thüringen schuldig.
Denn jeder von uns geht einkaufen, zahlt Miete, muss tanken usw. Aber die Preise steigen ständig. Jeder, der einer Beschäftigung nachgeht, muss von dieser anständig leben können, ohne dass noch
das Amt aufstocken muss. Früher sagte man: ein Drittel Lohn für die Miete, ein Drittel für Lebensmittel und Lebensunterhaltungskosten und ein Drittel zum Sparen. Ich frage Sie: Denken Sie wirklich, dass man vom Mindestlohn noch sparen kann? Ich weiß, dass es nicht so ist. Wir brauchen einen Lohn von mindestens 12,50 Euro die Stunde und die Abschaffung der Leiharbeit. Schließlich gehe ich mit offenen Augen durchs Leben und rede mit meinen Mitmenschen. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass Thüringer höhere Einkommen erzielen können. Ich fordere gute Bezahlung und gerechte Bezahlung für die Arbeitnehmer. Wir müssen die Arbeitgeber dazu anhalten, in die Tarifbindung zu gehen und Betriebsräte zu fördern. Das hilft auch beim Gewinnen und Halten von Fachkräften, denn Fachkräfte, aber auch Ungelernte müssen wir halten – und das geht meist nur über einen gerechten Lohn, von dem man leben kann. Hier sind Sie und auch die nächste Regierung gefordert. Ansonsten erleben wir Dresden und Chemnitz auch bald bei uns. Verstärken Sie Ihre Arbeit, um Besseres für Thüringen zu erreichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Geplanter Schrägaufzug auf der Leuchtenburg – nachgefragt
Aus der Antwort zu der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/2444 geht hervor, dass auf Grundlage der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Richtlinie) eine Investitionszusicherung für einen geplanten Schrägaufzug auf die Leuchtenburg besteht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Baugenehmigung für die im Jahr 2014 geplante Investition in einen Schrägaufzug vor und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Eigenanteil wurde die Förderung genehmigt (Angaben bitte in Euro)?
2. Wie begründet die Landesregierung die Zusicherung nach § 38 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit der GRW-Richtlinie, wenn gemäß GRW-Richtlinie Maßnahmen zur Sanierung, Instandsetzung, Um- und Ausbau kulturhistorischer Gebäude wie Schlösser, Burgen oder Museen von der Förderung ausgeschlossen sind?
3. Wie viele Besucher wurden nach Kenntnis der Landesregierung im Zeitraum von 2016 bis 2017 im Museum Porzellanwelten jährlich tatsächlich gezählt?
4. Wie hoch ist der Anteil der Besucher in den Jahren 2016/2017, die aufgrund von Sonderregelungen/Sonderaktionen kostenfrei die Porzellanwelten besuchten?
Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin.
Mutmaßlich rassistischer Angriff auf unbegleitete Flüchtlinge in Kahla
Am Samstagabend, dem 14. April 2018, ereignete sich laut Medienberichten ein rassistischer Angriff auf eine Gruppe von unbegleiteten Flüchtlingen. Dabei wurden zwei Personen verletzt. Laut „Ostthüringer Zeitung“ handelte es sich bei der Angreifergruppe um Mitglieder einer Burschenschaft.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet und wurden Haftanträge gestellt?
2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz?
3. Welcher bzw. welchen Burschenschaften gehören die Personen der Angreifergruppe an?
4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden – Vorstrafen, laufende Verfahren – und wenn ja, wegen welcher Delikte?
Danke schön.
Ja, danke. Ich habe noch eine Nachfrage. Ist der Regierung vielleicht bekannt, ob es Verbindungen dieser Burschenschaft zu Thüringer Parteien gibt?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher und Zuschauer am Livestream, viel ist zu diesem Thema heute schon gesagt worden. Als fraktionsloser Abgeordneter will ich Ihnen meine Sicht auf diese Themen kurz erläutern. Dass die Landtagswahl 2019 erst im November stattfinden soll, ist völlig legitim und aus Sicht der Verfassung nicht zu beanstanden. Daher ist es auch völlig überflüssig, dieses Thema heute in einer Aktuellen Stunde anzusprechen.
Aber ich verstehe die CDU und besonders ihren Vorsitzenden. Er ringt mit aller Gewalt um Aufmerksamkeit und das um jeden Preis. Ich kann der CDU nur dringend raten: Wenn Sie 2019 eine reelle Chance haben möchten, den künftigen Ministerpräsidenten zu stellen, dann schauen Sie sich nach einer Kandidatin oder einem Kandidaten um, der volksnah und bodenständig ist. Dazu gehört aber wahrhaftig kein Heimatministerium, das nur zusätzliche unnütze Aufgaben und Kosten verursacht und wovon kein Bürger profitiert.
Arroganz und Überheblichkeit führen nicht zum gewünschten Wahlerfolg. Wenn ich mir die Umfragen ansehe, dann hat die CDU 2019 ein Problem. Eine Regierungsbildung ohne die AfD wird wohl nicht möglich sein – leider. Gestern hatten Sie noch verneint, Herr Mohring, mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen, was ich sehr begrüße. Gilt das aber noch nach der Wahl, Herr Mohring? Wenn das Ministerpräsidentenamt greifbar nah wäre, würden Sie dann den Tabubruch wagen
und bei der Bundeskanzlerin in Ungnade fallen?
Zurück zum Thema: Den Landeshaushalt 2020 im September 2019 oder Oktober zu verabschieden, begrüße ich ausdrücklich.
Haushaltssicherung für 2020 ist ein richtiger und wichtiger Schritt.
Nur so kann man Planungssicherheit für die Kommunen und alle anderen Beteiligten sicherstellen. Übrigens könnte das jede Landesregierung so machen. Ansonsten hängen die Kommunen nach den Landtagswahlen zu lange in der vorläufigen Haushaltsführung; nicht nur Investitionsstau wäre die Folge. Diese Situation gab es schon nach den letzten Landtagswahljahren. So wurde das Haushaltsgesetz für 2010 erst am 4. Mai verkündet und acht Monate nach der Wahl; der Etat für 2015 galt sogar erst ab dem 23. Juni, mehr als neun Monate nach der Wahl, was Sie ja auch Rot-Rot-Grün vorgehalten hatten.
Die Rechte des neuen Landtags oder einer künftigen, womöglich nicht von Rot-Rot-Grün gestellten Landesregierung würden dadurch aber nicht beschnitten. Zum einen seien mehr als 90 Prozent durch gesetzliche Regelungen gebunden und würden einfach fortgeschrieben. Zum anderen könnte eine andere Regierung den Etat mithilfe eines Nachtragshaushalts zügig korrigieren, was schon mehrfach angesprochen wurde.
Das gespielte Theater der CDU ist für mich nicht nachzuvollziehen. Herr Mohring, Ihnen geht es doch nur um sich selbst. Sie wollen mit aller Gewalt Ministerpräsident werden, koste es, was es wolle – daher auch diese Aktuelle Stunde.
Aber ich sage Ihnen, Sie werden niemals ohne die AfD in Thüringen regieren können. Sie sind nur verärgert, weil Rot-Rot-Grün in den letzten vier Jahren einen doch recht guten Job gemacht hat und Sie und Ihre Fraktion versagt haben.
Das ist Ihr eigentliches Problem.
Ich unterstütze die Regierung bei diesem Vorhaben, weil es den Kommunen und den Bürgern zugutekommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte eine Erklärung abgeben für mein Abstimmverhalten zu dem Antrag der CDU. Da es nicht einmal die Führung der CDU für nötig hält, bei dieser Abstimmung dabei zu sein, war das für mich der Grund, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher, am 8. Dezember wurde der ICE-Knoten eröffnet und mit Inkrafttreten des Fahrplans am 10. Dezember die neue ICE-Neubaustrecke Berlin–München in Betrieb genommen. Ich freue mich, zum Teil weil damit unsere Landeshauptstadt Erfurt in Deutschland noch an Attraktivität zunimmt. Schnelle Erreichbarkeiten, besonders für die Wirtschaft, sind sehr lukrativ. Natürlich ist das alles sehr, sehr erfreulich – für Erfurt. Aber Thüringen besteht nicht nur aus Erfurt.
Mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Fahrplans fällt für eine sehr bedeutende Stadt in Thüringen, Jena, der Fernverkehrsanschluss erst einmal weg. Das ist sehr bedauerlich. Das ist die Kehrseite dieser Medaille, auch wenn wir wissen, wie sehr sich die Landesregierung und der Ministerpräsident für den Erhalt des Fernverkehrsanschlusses eingesetzt haben. Zwar soll es ab Ende 2018 eine vom Freistaat finanzierte schnellere Anbindung von Saalfeld, Jena und Leipzig geben, was ich sehr begrüße – und hier danke ich dem Ministerpräsidenten für seinen Einsatz. Leider sind die schnelleren Züge ab 2018 eben keine Fernzüge, sondern wahrscheinlich Regionalexpresse. Auch wenn es ab 2023 wieder einen ICE-Anschluss und einen ICE-Knoten in Jena geben soll, so ist das bis jetzt nur Zukunftsmusik und keiner weiß, was in den nächsten fünf Jahren so passiert. Auch hier hatte die Politik in den vergangenen Jahren die Zeichen der Zeit und die Bedeutung um den Wissens- und Wirtschaftsstandort Jena nicht erkannt. Jena ist das München des Ostens. Warum es mutwillig vom Fernverkehr abgekoppelt wurde, kann keiner verstehen.
Die Politik hat in Bezug auf die Saale-Bahn total versagt. Und ich meine nicht die aktuelle Landesregierung. Hätte man vor Jahren parallel den ICEKnoten Jena zur ICE-Neubaustrecke Berlin–München ausgebaut, würde Jena jetzt nicht auf dem Schlauch stehen. Denn aktuell ist eine Fahrt von Jena mit dem Abellio-Bummelzug nach Leipzig eine Zumutung für alle Fahrgäste. Wie gesagt: Die ICENeubaustrecke Berlin–München ist gut für Erfurt, aber schlecht für Jena. Also habe ich ein lachendes und ein weinendes Auge. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher! Meine Damen und Herren Abgeordneten von der Christlich Demokratischen Union, was wollen Sie denn mit Ihrem populistischen Lebenszeitverschwendungsantrag hier und heute bewirken?
Wollen Sie dem Bürger im Land hiermit zeigen, wie gut Ihre politische Arbeit ist? Statt uns dringlichen Themen zu widmen, vergeuden wir hier unsere Zeit für einen Antrag,
der sowas von unnütz, nutzlos ist. Sie wissen doch selbst, dass Sie keine Mehrheit für diesen Antrag bekommen können, schon allein weil Ihre Fraktion nicht einmal vollständig ist.
Und auch wenn und ob, obliegt es Herrn Ramelow, ob er zurücktritt oder die Vertrauensfrage stellt, und nicht diesem Antrag.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir alle sollten vor diesem Hohen Haus den nötigen Respekt haben und hier in Demut konstruktive Arbeit leisten.
Warum sage ich das? Weil mir dieses Kasperletheater der CDU-Fraktion auf den Senkel geht.
Sie missbraucht dieses Hohe Haus zur Showbühne für Mike Mohring, um den Landtagswahlkampf 2019 einzuläuten und um den recht unbekannten CDU-Fraktionschef
im Land medial in Stellung zu bringen. Liebe CDUFraktion, statt ständig Sondersitzungen zu beantragen und durchzuführen, die nichts für den Bürger bringen, hätten Sie besser konstruktiv an der Verwaltungs-, Kreisund Gebietsreform mit Ihren durchaus fähigen Leuten mitarbeiten sollen.
Aber was machen Sie? Fast nichts. Sie klagen gegen ein fehlendes Protokoll in der Gebietsreform und feiern sich, als hätten Sie eine Fußballweltmeisterschaft gewonnen.
Sie hätten froh sein können, wenn in dieser Periode die Reform umgesetzt worden wäre, denn dann hätte die CDU – wenn diese mal wieder an der Macht ist – dieses unliebsame Thema nicht mehr anpacken müssen. Leider, sehr verehrter Herr Mohring, haben Sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Bodo Ramelow hätten Sie später mal danken können, weil er den Mut hatte, dieses Thema aufzugreifen,
auch wenn er wohl immer wusste, dass er ständig Prügel dafür einstecken würde. Aber ein Ministerpräsident muss auch unpopuläre Entscheidungen treffen, um unser Land voranzubringen. Auch wenn es keine veränderten Kreisstrukturen geben wird, geht die Reform ja trotzdem weiter. Deshalb verstehe ich nicht, wieso Sie von einem Scheitern der Reform sprechen oder ständig sagen, die Reform ist tot. Nein, sie geht weiter! Sie wird eben nur neu gestaltet.
Bitte erklären Sie uns mal, warum Herr Ministerpräsident Ramelow diese Vertrauensfrage stellen soll! Die Koalition arbeitet, sie bringt Gesetze ein und die werden auch verabschiedet. Ihre Fraktion hätte zum Doppelhaushalt 2016/2017 gegen Sie auch ein Vertrauensvotum stellen müssen, denn von Ihnen kam nicht ein einziger Änderungsantrag.
Dieses Theater bringt Thüringen nicht weiter. Und eines noch: Sie werfen Bodo Ramelow ständig vor, er stehe mit leeren Händen da. Haben Sie sich schon mal gefragt, wie Sie dastehen? Was bieten Sie an? Sagen Sie das mal dem Bürger da oben! Wollen Sie sich so als möglichen Ministerpräsidentenkandidaten der CDU ins Spiel bringen – oder was soll das Ganze hier? Wenn die CDU 2019 in den Landtagswahlen gewinnen möchte, dann braucht sie einen guten Kandidaten oder eine gute Kandidatin. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage lautet:
Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften
Die Einsichtnahme in die Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften, die einer Kabinettsvorlage nach § 23 Abs. 2 Satz 2, § 24 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen beigefügt werden, wird den Abgeordneten unter Berufung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung durch die Landesregierung versagt – Plenarprotokoll 53. Sitzung, Seite 4516 f. –. Um Offenheit und Transparenz im Gesetzgebungsverfahren zu stärken, operationalisiert Abgeordneter Krumpe seit August 2016 sein parlamentarisches Fragerecht durch einen standardisierten Fragenkatalog. Auf diese Weise werden die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens für Bürger, Wirtschaft, Kommunen und Umwelt für die Adressaten der Regelung und interessierte Kreise transparent. Diese Form der Informationsbereitstellung ist vor dem Hintergrund der immer stärker geforderten und teilweise bereits realisierten Bürgerbeteiligung in Form fakultativer Referenden oder des Online-Diskussionsforums des Thüringer Landtags unverzichtbar. Erst durch die Beantwortung der Prüffragen erfahren Bürger sowie Unternehmer, worüber sie entscheiden respektive diskutieren sollen.
Eine auf Grundlage des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes durchgeführte stichprobenhafte Einsichtnahme in die Prüffragen für Thüringer Rechtsvorschriften ausgewählter Kabinettsvorlagen hat ergeben, dass die von Herrn Abgeordneten Krumpe im Rahmen der Kleinen Anfragen bei den Ministerien abgefragten Informationen mit den in den Prüffragen gegebenen Antworten inhaltlich übereinstimmen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Antworten der Landesregierung auf die oben genannten operationalisierten Kleinen Anfragen des Abgeordneten sich inhaltlich mit dem beantworteten Prüffragenkatalog zu Gesetzentwürfen der Landesregierung decken und wenn nicht, wie begründet sie die Abweichung?
2. Sofern die Frage 1 mit Ja beantwortet wird, warum werden vor dem Hintergrund der öffentlich zugänglichen Beantwortung der Kleinen Anfragen die beantworteten Prüffragen nicht obligatorisch einem Gesetzentwurf der Landesregierung angehangen, um Personal- und Sachmittelressourcen, die für die Beantwortung der oben genannten operationalisierten Kleinen Anfragen anfallen, einzusparen?
3. Welche positiven und negativen Effekte verbindet die Landesregierung mit dem hypothetischen Verfahren, die beantworteten Prüffragen als Anlage zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung dem Parlament mitzuteilen?
4. Wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung dem Landtag zugeleitet wird, dann hat die Landesregierung ihre interne Meinungsbildung abgeschlossen. Wie begründet die Landesregierung dann mit Blick auf ihre Antwort zu Frage 2 der Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/2212 in der 53. Plenarsitzung am 23. Juni 2016, dass der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung verfassungsrechtlich immer noch geschützt ist, wenn es sich um Fragen nach den Auswirkungen eines Gesetzentwurfs zum Beispiel auf die Bürger, die Kommunen und die Verwaltung, die Wirtschaft, die Umwelt und die Finanzen handelt und diese von Mitgliedern des Landtags im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten Fragerechts gestellt werden?
Danke.
Ja, danke. Herr Hoff, wären Sie denn bereit, das dann schriftlich nachzureichen?
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher und Zuschauer am Livestream! Ich glaube, jeder Abgeordnete hier im Saal ist gegen die Stilllegung einer Bahnstrecke. Keiner von uns möchte willkürlich eine so bedeutsame Nebenstrecke in Thüringen, wie es die Pfefferminzbahn ist, stilllegen.
Dass die Landesregierung und die zuständige Nahverkehrsgesellschaft diesen Schritt leider gehen müssen, hat wohl seine Gründe. Wenn wir auf die Auslastung der Strecke schauen, sehen wir, dass die Bahnstrecke sehr wenig benutzt wird. Täglich fahren nur circa 100 Fahrgäste mit der sogenannten Pfeffibahn. 4.000 demonstrieren zwar, aber wahrscheinlich fahren nur 40 mit dieser Bahn. Warum nicht mehr Personen dieses Angebot nutzen, kann man nur vermuten. Ich gehe davon aus, dass das Angebot dieser Bahnlinie einfach zu uninteressant ist. Außerdem halte ich persönlich die Fahrpreise für den ÖPNV in Thüringen einfach für zu hoch. Um den ÖPNV dauerhaft attraktiv zu gestalten, müssen wir die Fahrpreise senken.
Ein anderer Grund für die schlechte Auslastung ist, dass wir Menschen immer bequemer werden und auf den Pkw zurückgreifen. Schauen wir mal nur uns Abgeordnete an, der kleinste Teil von uns nutzt
die Bahn, obwohl jeder von uns in Thüringen sogar freie Fahrt in der 1. Klasse hat.
Ein Grund, auf das Auto zurückzugreifen, ist auch, weil wir zwischen Terminen und Bürgergesprächen mit dem Auto flexibler und schneller sind. Oft kommt man mit der Bahn einfach nicht zum gewünschten Zielort, was auch für den normalen Bürger zutrifft.
Auch wenn die Bahnverbindung eine große Bedeutung hat, was nützt das denn, wenn diese Bahnlinie vom Bürger nicht angenommen wird? Können Sie mir das mal erklären, liebe AfD-Fraktion? Wenn man Ihren Antrag zur Aktuellen Stunde sieht, merkt man sofort, dass Sie sich mit diesem Thema überhaupt nicht auseinandergesetzt haben. Sie schreiben zwar, dass sich Bürger und Amtsträger formiert haben, aber haben Sie auch mal nachgefragt, wer von diesen Bürgern und Amtsträgern diese Bahnstrecke nutzt?
Zur Stimmungsmache sind Sie gut, sachlich und fachlich argumentieren können Sie leider nicht. So hätten Sie sich den letzten Satz zur Begründung Ihres Antrags auch sparen können. Sie sprechen von „Kahlschlagpolitik“. So einen Käse habe ich lange nicht gelesen. Seit Rot-Rot-Grün an der Regierung ist, wurde bislang nicht eine Bahnstrecke in Thüringen stillgelegt. Also kann von „Kahlschlagpolitik“ wohl nicht die Rede sein.
Wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. Ich darf Sie mal daran erinnern, dass seit 1990 insgesamt 37 Bahnstrecken in den letzten 24 Jahren stillgelegt wurden, davon redet hier plötzlich keiner mehr. Wenn man nur an die Ohratalbahn denkt. Diese wurde mit einigen Millionen Euro saniert und dann wurde sie stillgelegt, obwohl täglich zwischen 400 und 450 Personen diese Linie von Gotha nach Gräfenroda und zurück genutzt haben. Die Abbestellung des Personenverkehrs auf der Pfefferminzbahn ist leider eine Konsequenz der über Jahrzehnte verfehlten Eisenbahnpolitik in unserem Freistaat. Die weitere Bedienung des in Rede stehenden Streckenabschnitts ist aufgrund der sehr niedrigen Fahrgastzahlen wirtschaftlich nicht vertretbar. Man könnte sie interessanter gestalten, wenn man sie erhalten will. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Seit dem 13. Dezember 2015 erbringt die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH Verkehrsleistungen im Saale-Thüringen-Südharz-Netz. Das ElektroNetz beinhaltet die elektrisch betriebenen Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs auf den Strecken Eisenach–Erfurt–Großheringen–Halle
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu wie vielen Zugausfällen kam es im Jahr 2017 durch die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH und welche Gegenmaßnahmen werden getroffen, um diese in Zukunft zu vermeiden?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Beauftragung der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH und ist sie der Meinung, dass die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH den gesamten Leistungsumfang aus dem Vertrag erfüllen kann?
3. Wie werden die Bahnkunden für die Zugausfälle entschädigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucher, auch am Livestream, mich hat der Angriff auf einen Wahlkampfhelfer der CDU in Vacha etwas schockiert. Wie wir gestern den Medien entnehmen konnten, wurde auch unsere Vizepräsidentin, Frau Jung, in ihrem Büro angegriffen. Frau Jung, es geht Ihnen wieder gut und es muss so bleiben. Ich bin froh, dass der Täter schnell verhaftet wurde.
Wie verroht ist eigentlich unsere Gesellschaft? Täglich lesen wir in Medien und in Zeitungen von politischem Vandalismus und Zerstörung von Wahlplakaten. Ich frage mich, ist das alles noch normal? Ich verurteile all diese Gewalttaten und jede Art von Vandalismus, weil es nicht die Sprache der Demokraten ist, sondern von Dummen oder Krawallmenschen, die bewusst Fake-Nachrichten oder Lügen über die Bundesregierung oder über unsere Landesregierung ins Netz stellen. Wie wir in Vacha sehen konnten, stellte sich eine kleine Gruppe vom rechten Rand hin und versuchte massiv, eine Veranstaltung einer Partei zu stören und verletzte dabei auch einen Mitarbeiter. Dies sind wohl jene, die vor 27 Jahren nicht ihre Meinung hätten kundtun können. Diese Menschen und andere beanspruchen heute für sich, für das Volk reden zu können. Aber diese Personen und die AfD können ganz beruhigt sein. Ihr seid nicht das Volk, sondern eine Minderheit im Volk.
Ich hoffe, dem CDU-Wahlhelfer geht es wieder gut und er lässt sich von diesem feigen Angriff nicht einschüchtern und bringt sich weiterhin in der Politik mit der CDU ein. Ich fordere härtere Strafen für diese Art der Gewalt und Zerstörungswut. Diesen Tätern muss das Handwerk gelegt werden. Wir dürfen uns nicht einschüchtern lassen oder uns unsere Meinung verbiegen lassen. Ich wünsche uns allen einen friedlichen fairen Bundestagswahlkampf, der mit Anstand geführt wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Besucher, in der Drucksache 6/ 3911 liegt uns ein Entwurf eines Gesetzes vor, das meines Erachtens überflüssig ist. Im Aufenthaltsgesetz § 23 a Abs. 1 sind alle Aufgaben, die Zusammensetzung und alles Weitere zur Härtefallkommission schon geregelt. Die Schaffung eines eigenen
Thüringer Gesetzes über die Härtefallkommission ist meines Erachtens nicht vonnöten. Ich selbst saß in dieser Kommission, musste mit entscheiden und ich weiß um die Ernsthaftigkeit und Bedeutung dieser Kommission. Natürlich ist es gut und richtig, dass Fälle anonym behandelt und nicht veröffentlicht werden. Die im Entwurf als strukturell bedingte Missbrauchsanfälligkeit der Verfahren der Härtefallkommission halte ich für eine grobe Unterstellung und
es zeigt wieder auf, dass mit der AfD keine konstruktive Arbeit möglich ist. Für sie ist die parlamentarische Arbeit auch nur zweitrangig. Zum Glück bekommt sie ja die Quittung: In den Wahlen und in den Umfragen minus 8 Prozent – hört sich doch gut an.
Die Bürger merken, dass bei Ihnen außer heißer Luft nichts kommt.
Einen Satz zu diesem Entwurf noch an die CDUFraktion: Als wir diesen Entwurf im letzten Plenum behandelten und Sie, liebe CDU, diesem noch zustimmten, war ich etwas entsetzt. Als ich gestern den Entwurf zur 3-Prozent-Hürde mitgetragen hatte, war es nicht aus Sympathie zur AfD, sondern um kleinen Parteien eine Chance für Mandate zu geben. Aber Sie stimmten mit einer Fraktion, die vor nicht allzu langer Zeit hier in Erfurt Demos gegen Ihre eigene Bundeskanzlerin und Vorsitzende gemacht hat. Wie können Sie nur diesen Leuten zustimmen? Fragen Sie mal Ihre Basis. Was sagt Ihre Mitgliederbasis dazu, Herr Mohring? Bahnt sich in Zukunft doch schwarz-blau im Landtag an? Ich kann dieses Verhalten nicht verstehen und bin sicher, Frau Merkel hat dafür auch kein Verständnis.
Ich lehne diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Besucher auf der Tribüne, wir beraten einen Gesetzentwurf in der Drucksache 6/4066 der CDU-Fraktion. Meines Erachtens ist er nicht nötig. Ich erkläre, warum. Wenn
wir – wie Sie fordern – die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre anheben, werden wir so keine Nachwuchspolitiker im kommunalen Bereich aktivieren können. Stellen Sie sich mal vor, wenn ein Landrat mit 66 noch mal zur Wahl gestellt und gewählt wird, ist er ganze sechs Jahre im Amt, also bis er 72 Jahre alt ist, unter Umständen sogar bis 73. Dann soll er noch eine Kreisverwaltung leiten und ein Bürgermeister eine Stadtverwaltung.
Sollte nicht lieber das Ziel sein, junge Leute für die Politik zu begeistern?
Sollte man sich nicht Gedanken machen, wie man junge Menschen anspricht?
Junge Menschen haben junge Ideen.
Ich frage speziell die CDU-Fraktion: Was haben Sie in den letzten 24 Jahren getan, um junge Menschen aktiv für die Kommunalpolitik zu begeistern?
Sie können gern dazwischenreden, Sie können ja nachher eine Gegenrede halten.
Auch wenn es gegen die parlamentarische Demokratie ist, spreche ich mich für eine Altersbegrenzung auch für Abgeordnete ab einem bestimmten Alter aus,
und das auf Landes-, Bundes- und Europaebene.
Alle ehrenamtlichen Ämter können von dieser Regelung unberührt bleiben. Ein älterer Mensch – und dazu zähle ich mich langsam auch – kann die Leistungsfähigkeit in einem solchen Amt nicht mehr voll ausführen,
deswegen eine Altersgrenze. An der bisherigen Regelung von 65 Jahren sollte nichts geändert werden.
Tun Sie lieber etwas dafür, dass genügend Nachwuchs dafür bereitsteht, statt ständig irgendwelche Altersgrenzen anzuheben. Dass mehr als 150 der gegenwärtig 800 Bürgermeister über 65 Jahre sind, ist doch ein Zeichen dafür, dass dringend etwas getan werden muss, damit junge Leute, die zum Beispiel da oben sitzen, an die Reihe kommen.
Geben wir jüngeren Menschen einfach eine Chance! Sie schreiben zwar, dass das normale Pensionsalter eines Beamten angehoben wurde, das ist auch richtig, aber – wie vorhin auch schon gesagt – er kann dann mit 67 Jahren in Pension gehen und sitzt vermutlich nicht mit bis zu 72/73 Jahren auf einem hauptamtlichen Bürgermeister- oder Landratsposten. Junge Menschen haben junge Ideen, darum werbe ich dafür, dieses Gesetz abzulehnen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Situation der freiwilligen Feuerwehren in Thüringen
Der flächendeckende Brandschutz im Freistaat Thüringen wird zu einem großen Teil durch freiwillige Feuerwehren gewährleistet. Die Kameradinnen
und Kameraden verdienen für ihren dabei geleisteten ehrenamtlichen Dienst unsere volle Anerkennung, tragen sie doch uneigennützig und manchmal sogar unter Einsatz von Leib und Leben dazu bei, dass wir in Thüringen sicher leben können. Die Mitgliederentwicklung bei den freiwilligen Feuerwehren Thüringens ist rückläufig. Die Ursachen dafür sind vielfältig: beispielsweise der demografische Wandel, veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die sinkende Bereitschaft, sich in der Freizeit ehrenamtlich engagieren zu wollen. In manchen Gemeinden im Freistaat ist es dadurch zunehmend schwierig, die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr vor allem tagsüber aufrechtzuerhalten.
Darum frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Kameradinnen und Kameraden hatten die freiwilligen Feuerwehren in Thüringen im Jahr 2016 und wie viele davon sind im Jahr 2016 eingetreten (jeweils aufgelistet nach Geschlecht)?
2. In wie vielen Gemeinden in Thüringen ist die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr nicht mehr gewährleistet?
3. Welche Gegenmaßnahmen will die Landesregierung einleiten?
4. Plant die Landesregierung eine landesweite Kampagne, um für das Ehrenamt in der freiwilligen Feuerwehr bei jungen Menschen zu werben, wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin ehrlich gesagt froh, dass dieses Thema hier zur Aktuellen Stunde auf den Tisch gekommen ist. Wir alle wissen und sehen täglich, was in Afghanistan passiert. Ich brauche gar nicht alles aufzuzählen. Machen Sie das Radio an oder lesen Sie Zeitungen.
Immer und immer wieder steht Afghanistan im Mittelpunkt von Gewalt und Terror. Das Land wurde 2001 von der Schreckensherrschaft der Taliban zum Teil befreit. Trotzdem konnte sich das Land im Inneren bis heute leider nicht stabilisieren. Kein Wunder, dass sich die Menschen auf den Weg nach Europa und Deutschland gemacht haben. Ich möchte auch nicht in einem unsicheren Land, geprägt von Terror und Gewalt, leben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterstütze die Forderungen der Koalitionsfraktionen – danke schön – und fordere auch einen Abschiebestopp nach Afghanistan, und zwar so lange, bis sich die Lage normalisiert und stabilisiert hat, auch wenn ich weiß, dass es lange dauern kann. In der jetzigen schwierigen Phase, in der sich das Land befindet, keine abgelehnten Asylbewerber abzuschieben, halte ich für richtig. Jedem muss klar sein, egal welche Meinung vertreten wird, dass eine Abschiebung einem Freitod gleichkäme, denn von 34 Provinzen sind nachweislich 31 Provinzen unsicher. Dies schrieb erst kürzlich die stellvertretende Ministerin für Flüchtlingsangelegenheiten an die Bundesregierung.
Wie ich gestern aus den Medien entnehmen konnte, soll höchstwahrscheinlich am 28. Juli wieder eine Sammelabschiebung erfolgen. Ich fordere darum die Bundesregierung auf, diesen Wahnsinn sofort zu stoppen,
denn bis jetzt wurde ja nicht mal, wie die CDU auch schon gesagt hat, eine neue Risikobewertung für Afghanistan durchgeführt.
Sehr verehrte Damen und Herren, am 3. Juni las ich in der Zeitung „DIE ZEIT“ eine Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Bundestag, Herrn Stephan Mayer. Herr Präsident, ich bitte darum, zitieren zu dürfen: „Die Union lehnt einen vollständigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan ab. An der Sicherheitslage in
dem Land habe sich durch den Anschlag in Kabul nichts geändert.“ Ich zitiere weiter: „Ein […] Abschiebestopp wäre […] ein Sieg für die Terroristen.“ Wie perfide ist das?
Sehr verehrte Damen und Herren, lieber senden wir Flüchtlinge in ein unsicheres Land zurück, in den wohl möglichen Tod, nur um sagen zu können, Terroristen haben nicht gewonnen. Ist ein Menschenleben denn nichts wert?
Sehr geehrter Herr Mohring, wie man in den letzten Tagen den Medien entnehmen konnte, haben Sie ein gutes Verhältnis zu Frau Bundeskanzlerin Merkel. Ich bitte Sie: Nehmen Sie den Hörer in die Hand und setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass kein Flüchtling nach Afghanistan zurückgeschickt wird, solange die Lage es erfordert.
Gut wunderbar.
Ein Satz in Richtung AfD:
In dieser Aktuellen Stunde geht es nur um die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan und um die Frage, ob es ein sicheres Land ist oder nicht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Diese Frage hat auch nichts mit der Thematik von kriminellen Flüchtlingen zu tun. Wer dieses Thema mit dem Thema dieser Aktuellen Stunde vermischt oder vermischen möchte, zeigt, welcher Kleingeist er ist und dass er die Zusammenhänge des Großen und Ganzen nicht versteht.
Ich empfehle jedem, einfach den Mund zu halten und sich an das Sprichwort „Reden ist Silber und Schweigen ist Gold“ zu erinnern. Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Herr Mohring, Sie hatten lange genug Zeit, für mehr Lehrer zu sorgen, für mehr Polizei zu sorgen, und Ihre Bundeskanzlerin
hat doch die Energiewende eingeleitet, sodass wir jetzt so viele Windräder hier stehen haben. Oder ist das anders?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, auch wenn ich nicht ganz die Seite der AfD teile, eine 3-Prozent-Hürde würde mehr Gerechtigkeit in unsere Parlamente bringen. Wenn wir uns ansehen, dass mehr Menschen nicht zur Wahl gehen als die zwei größten Parteien im Lande, versperren wir denen, die wählen gehen, ihr Mitspracherecht. Denn sie haben keine Stimme in unserem Parlament in Form von Abgeordneten, und das Ganze wegen fehlender 2 Prozent.
Bei einer Wahlbeteiligung von circa 50 Prozent, die wir so ungefähr immer haben, erhält ja in Wahrheit die größte Partei nur die Hälfte der Stimmen, also circa 25 Prozent der Bevölkerung. Das ist – meiner Meinung nach – nicht unbedingt gerecht. Darum müsste man sich schon Gedanken über eine neue andere Regelung machen. Die Regierung und die größte Oppositionspartei können ja darüber mal beraten.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Einsätze mit Herbiziden in der Stadt Kahla
Anfang Mai wurde der Grenzbewuchs einer unversiegelten öffentlichen Grünfläche innerhalb der Stadt Kahla durch den Bauhof selbiger intensiv mit Herbiziden behandelt. Dabei grenzt die Grünfläche an ein kleingärtnerisch genutztes Grundstück.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Ausbringung von Herbiziden auf unversiegelten öffentlichen Grünflächen durch die öffentliche Hand statthaft und wenn ja, welche Mittel sind unter welchen Voraussetzungen zulässig?
2. Wie ist die Situation unter Berücksichtigung der Beantwortung von Frage 1 zu bewerten, wenn dadurch kleingärtnerischer Aufwuchs Dritter betroffen
und eine Gefährdung durch den möglichen Verzehr der daraus resultierenden Erzeugnisse nicht auszuschließen ist?
3. Inwieweit ist die öffentliche Hand für Schäden, die mit der Ausbringung von Herbiziden einhergegangen sind, zum Schadenersatz verpflichtet?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher im Landtag und im Internet! Viele Worte sind heute zu diesem Thema schon verloren worden. Die CDU hat ein ernst zu nehmendes Thema auf die Agenda der Aktuellen Stunde gesetzt. Ich stimme der CDUFraktion in vielen Punkten in ihrer Begründung zu diesem Thema zu, aber natürlich brauchen wir künftig mehr Polizei und Sicherheitspersonal auf unseren Straßen von Thüringen, um unser Land und die Menschen vor Gefahren zu schützen. Sie fordern in Ihrer Begründung mehr Polizei. Aber wer hat denn in den letzten Jahren die Polizei im Freistaat und im Bund Stück für Stück abgebaut?
Dafür waren Sie von der CDU größtenteils verantwortlich. Man kann ja von der Landesregierung halten, was man will. Ich bin auch mit vielem nicht einverstanden. Aber diesen Hut müssen Sie sich aufsetzen, Herr Mohring, auch wenn Sie jetzt gerade nicht da sind. Trotz allem liegt Thüringen im Bundesvergleich, im Durchschnitt 251 bis 300 Beamte auf 100.000 Bürger, im unteren Mittelfeld. Schlechter sind noch Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW und Niedersachsen. Da kommen auf 100.000 Bürger nur 250 Beamte. Das kann aber nicht als Maßstab gelten. Es gibt weiteren Bedarf, Herr Minister. Ich betone auch, dass nicht jeder Flüchtling oder jeder Asylbewerber unter Generalverdacht gestellt werden darf, einen Terroranschlag zu planen, auch nicht in dieser angespannten Zeit,
um mehr Polizei zu fordern wie manche hier in diesem Landtag. Natürlich müssen wir alle wachsam sein, denn ein Terroranschlag auf unsere zivile Bevölkerung ist abscheulich und hinterhältig. In dieser Frage sollten und müssen wir alle zusammenstehen, aber wir dürfen uns von niemandem einschränken lassen, um unser freiheitliches Leben zu führen. Hundertprozentige Sicherheit werden wir nie erreichen können, denn schließlich will keiner einen Polizeistaat. Bleiben wir und Sie wachsam und leben Sie Ihr Leben unbeschwert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Live-Zuschauer, viel haben wir heute über den demografischen Wandel in Thüringen gehört. Ich möchte hier mal einen ganz anderen Denkanstoß für die nächsten Jahre geben, der unser Parlament betrifft. Wenn wir in Thüringen die nächsten Jahre immer mehr Bürgerinnen und Bürger verlieren, müssen wir uns alle hier in diesem Hohen Haus Gedanken machen, in welchem Verhältnis wir gewählten Volksvertreter, sprich wir Abgeordnete, unsere Bürgerinnen und Bürger vertreten werden. Deswegen gebe ich Ihnen den Denkanstoß, dass wir künftig dieses Parlament in ein sogenanntes Feierabendparlament umwandeln, um verhältnismäßig zu unserer Bevölkerung Politik machen zu können. In Deutschland haben wir ja aktuell drei Landesparlamente, die als sogenanntes Feierabendparlament agieren, darunter den Stadtstaat Berlin mit über 3,5 Millionen Einwohnern, und es funktioniert dort. Wenn wir die Zahlen von Ministerin Keller, die sie erst kürzlich veröffentlichte, zugrunde legen, leben in Thüringen weit weniger als 1,9 Millionen Bürger und Bürgerinnen. Vielleicht wäre diese Idee auch ein Zeichen an unsere Bevölkerung und würde die Glaubhaftigkeit der Politik im Allgemeinen stärken. Der Bund der Steuerzahler sprach sich schon 2010 in dem großen Niedersachsen dafür aus und begründete dies mit der gesun
kenen Bedeutung der Landesparlamente, Kosteneinsparungen und Verzerrungen im politischen Wettbewerb. Auch wäre es gerechter allen anderen ehrenamtlichen Politikern auf der kommunalen Ebene gegenüber.
Als fraktionsloser Abgeordneter werfe ich diesen Gedanken mal in den Ring. Bitte verstehen Sie diese Idee auf keinen Fall als Angriff, er soll nur als Denkanstoß dienen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher! Ihr Antrag in der Drucksache 6/3104 unterstellt unterschwellig, dass aktuell nicht alle Arten des politischen, religiösen Extremismus geahndet werden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Jeder, der gegen diese Grundordnung verstößt, wird dafür alle strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Das ist aktuell der Fall in unserem Land. Deswegen brauchen wir auch diesen Schaufensterantrag hier nicht. Der Landtag und alle Abgeordneten hier stehen gegen jede Form von Gewalt. Das ist doch wohl mehr als selbstverständlich.
Sie zielen doch auf einen ganz anderen Aspekt hin. Sie bringen diesen Antrag mit der Gewissheit ein, dass dieser Antrag keine Zustimmung bekommt – zu Recht, weil er mehr als flüssig, nein, sogar überflüssig ist –, um dann bei Ihren Anhängern damit Stimmung zu machen. Um mehr geht es Ihnen hier nicht. Ihnen ist doch in keinster Weise daran gelegen, eine sachliche politische Auseinandersetzung zu führen, egal welchen Antrag Sie hier in den Landtag einbringen. Es wird nur gehetzt und es werden Abgeordnete beleidigt.
Hier soll dem Bürger durch Sie der Eindruck vermittelt werden: Wir von der AfD, wir machen was und die anderen, ja, die sind immer dagegen. Aber warum ist das denn so? Haben Sie sich diese Frage schon mal gestellt? Sie und Ihre Fraktion, insbesondere Ihr Fraktionschef, übertreten bewusst Grenzen, dass es einem gar nicht mehr möglich ist, über eine sachliche Auseinandersetzung überhaupt nachzudenken. In der sachlichen und fachlichen Auseinandersetzung haben Sie sich doch schon seit Langem disqualifiziert.
Solange Sie an Personen in Ihren Reihen festhalten, die den Thüringen-Monitor verbrennen wollen oder das Holocaust-Denkmal in Berlin ein „Denkmal der Schande“ nennen, werden Sie hier nicht ernst genommen – und Ihre Anträge auch nicht. Natürlich ist auch dieser Antrag abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher, die Asylund Flüchtlingspolitik in unserem Freistaat und das Wirken der Landesregierung, insbesondere des zuständigen Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter Minister Lauinger, kann meines Erachtens als positiv bewertet werden, auch wenn es natürlich Dinge gibt, die verbesserungswürdig wären. Aber wie ich aus Gesprächen weiß, wird daran gearbeitet. Mein Dank gilt in allererster Linie all den Menschen, die sich unermüdlich ehrenamtlich in den letzten zwei Jahren um Asylbewerber und Flüchtlinge gekümmert haben.
Deutschland, insbesondere Thüringen, gibt den Asylbewerbern und Flüchtlingen die Sicherheit und die Möglichkeit, in Sicherheit und Frieden leben zu können. Die Integrationskurse laufen, viele Flüchtlinge, die ich persönlich kenne, lernen und können auch schon Deutsch. Ein sehr positives Zeichen. Negativ ist, dass anerkannte Flüchtlinge zum Teil ein Jahr auf eine entsprechende Wohnung warten müssen. Leider liegt das auch daran, dass der Wohnungsmarkt vor allem in den Städten nicht darauf vorbereitet war und wir keinen sozialen Wohnungsbau haben. Aber auch hier gibt es Verbesserungen, die ich speziell von Erfurt weiß. Die CDUFraktion hat dieses Thema eingereicht, um – wir haben es gehört – am Ministerpräsidenten Bodo Ramelow rumzumäkeln, weil er am 9. Februar anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz fehlte. Ja, auch die SPD war laut der Medien sauer. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verstehe Herrn Ramelows ablehnende Haltung in Bezug auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Natürlich müssen sich Bund und Länder Gedanken machen, nicht anerkannte Flüchtlinge abzuschieben. Aber ich merke auch an, die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein verfassungsrechtliches Organ, wie zum Beispiel der Bundesrat. Auch kann in dieser Konferenz kein Veto eingelegt werden. Lediglich kann der Ministerpräsident eine Protokollnotiz machen. Diese hätte aber wenig Beachtung bekommen. Also hat dann das Fernbleiben eine größere Außenwirkung, um klarzumachen, dass in der Konferenz eine Absichtserklärung von Bund und Ländern getroffen werden soll, die so nicht vertretbar wäre. Wenn nicht anerkannte Flüchtlinge abgeschoben werden sollen, muss hundertprozen
tig klar sein, dass diesen Menschen in ihren Ländern kein Leid, keine Demütigung oder sogar der Tod erwartet. Das kann keiner von Ihnen oder uns ausschließen.
Die aktuelle Aussage unseres Innenministers im Bund, Thomas de Maizière, in diesem Bezug stimmt mich betrübt, wenn er sagt, die Anschläge in Afghanistan gelten nicht der zivilen Bevölkerung, sondern den staatlichen Institutionen. Ja, aber leider sterben bei diesen Anschlägen zivile Menschen, Kinder und Frauen. Soll dann dieses Land sicher sein? Ich denke, doch wohl nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren und Abgeordnete, „Vorfälle in den Thüringer Justizvollzugsanstalten – rechtsfreie Räume für Inhaftierte und Bedienstete?“, Aktuelle Stunde, beantragt von der AfD, ein Anwalt trägt es vor – Abgeordneter – und macht eine Fragestunde daraus. Als ich das gelesen hatte, habe ich zuerst einmal etwas die Augen verdreht. Persönlich nehme ich die im Raum stehenden Vorwürfe sehr ernst. Auch die damit befassten Behörden nehmen diese Fälle ernst, daher ermittelt auch bereits die Staatsanwaltschaft. Innerhalb meiner Familienpartei, in der ich bin, haben wir sehr viele Mitglieder, die im Strafvollzug tätig sind.
Im Dezember hatte ich noch eine Besuchergruppe aus der JVA Münster hier zu Gast. Daher ist es mir nicht fremd, dass gerade Bedienstete von Justizvollzugsanstalten oder deren Vertreter oft anonym durch Anzeigen belastet werden. Meistens beruhen diese Vorwürfe auf anonymen Anzeigen von Inhaftierten und Ex-Inhaftierten. Daher bin ich auch froh, dass wir nicht in einem rechtsfreien Raum leben und solchen Vorwürfen nachgegangen wird. Ich bin auch froh, dass in unserem Rechtsstaat zuerst einmal die Unschuldsvermutung gilt. Dabei habe ich vollstes Vertrauen in unsere Staatsanwaltschaft, die ermittelt, und zwar in alle Richtungen.
Ja.
Nein, die sind nicht unschuldig. Sie haben aber die Bediensteten auf Zustände angesprochen, die für einige Anstalten zutreffen.
Aber es gibt immer Personen oder Parteien – hier die AfD –, die glauben, sie hätten jetzt eine Schlagzeile und könnten diese für sich nutzen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen noch nicht einmal abgeschlossen und Sie beantragen diese Aktuelle Stunde. Die Begründung zu dieser Aktuellen Stunde der AfD lautet: „Die Behandlung des Themas in öffentlicher Debatte ist notwendig, um Verstöße aufzudecken und zu beseitigen.“ Was ist das für ein Rechtsverständnis, Herr Rechtsanwalt Brandner? Verstöße aufdecken? AfD also aktiv für die Staatsanwaltschaft? „Zu beseitigen?“ AfD aktiv für ein Schnellgericht? Oder was meinen Sie mit „Verstöße aufdecken und beseitigen“? Allein die Fragestellung „[...]rechtsfreie Räume für Inhaftierte und Bedienstete?“ ist im Grunde schon eine Frechheit und stellt Rechtsstaatlichkeitsprinzipien infrage.
Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass an den Vorwürfen etwas dran ist, dann können Sie sicher sein, dass hier die Gerichte entscheiden werden. Auch hier gilt erst einmal die Unschuldsvermutung. Sollte eine Schuld bewiesen werden, dann sieht unser Strafgesetzbuch zum Beispiel für Vorteilsnahme gemäß § 331 eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Am meisten hat mich aber der Schlusssatz Ihrer Begründung der Aktuellen Stunde bewegt: „Angesichts des Gefährdungspotentials für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist auch die Eilbedürftigkeit gegeben.“ Wissen Sie, das Vertrauen in den Rechtsstaat ist nicht dadurch gefährdet, dass die Staatsanwaltschaft Vorwürfe überprüft oder ermittelt oder wir die Ergebnisse erst einmal abwarten. Ein Gefährdungspotenzial für das Vertrauen in den Rechtsstaat geht viel eher von einer Partei aus, der Sie angehören, Herr Brandner, dessen Fraktionsvorsitzender in abscheulicher Weise menschenverachtende Wortspielereien über das dunkelste Kapitel unserer Geschichte loslässt. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf den Tribünen und am Livestream, in der vorliegenden Thematik geht es zum einen darum, das bestehende Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz EU-konform zu novellieren. Zum anderen geht es um die Frage, welche Methode die beste ist, um raumbezogene Umweltdaten, die nicht von der EU-Richtlinie betroffen sind, aber dennoch bei den Behörden wie den Landkreisen vorliegen, der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, um dem Informationsanspruch seitens der Bürger, Verwaltung und der Wissenschaft gerecht zu werden. Das Ministerium will diese beiden Anforderungen in einem Gesetz zusammenlegen. Ich stehe dafür ein, dass diese Anforderungen durch zwei Gesetze zu regeln sind. Das eine Gesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, soll die INSPIRE-Richtlinie konsequent umsetzen und im zweiten Gesetz, nämlich einem Transparenzgesetz,
soll die Bereitstellung von Verwaltungsdaten, unter anderem auch Umweltdaten, geregelt werden.
Hierfür sprechen mehrere Gründe, unter anderem der Grund zur Heilung der Diskrepanz in der europäischen Strategie der Landesregierung zwischen Herrn Minister Prof. Hoff und Frau Ministerin Keller. In der Drucksache 6/2893 spricht sich Herr Minister Prof. Hoff für eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EURichtlinien aus. Ich zitiere: „Die Landesregierung bekennt sich in der Europapolitischen Strategie dazu, EU-Recht möglichst im Verhältnis 1 : 1 umzusetzen. Dies entspricht auch der Haltung der Bundesregierung.“ Weder mit der Haltung von Minister Prof. Hoff noch mit der Tatsache, dass gemäß dem Kommunalrecht auch Landkreise zu der unteren Verwaltungsebene gehören, kann erklärt werden, warum die Landkreise weiterhin vom Geodateninfrastrukturgesetz betroffen sind bzw. warum die kommunale Schutzklausel nicht konsequent umgesetzt wurde. Ein weiteres Argument, diesmal für die sachliche Gleichbehandlung von Landkreisen und Kommunen, liefert der aktuelle Kommissionsbericht COM(2016)478. Hierin wird festgestellt, dass die tatsächlichen Kosten für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie die ursprünglich geschätzten Kosten massiv übersteigen. Deshalb empfiehlt die Kommission, zukünftig nur die Geodatensätze zu priorisieren, die auch mit der Überwachung und der Berichterstattung in Verbindung stehen. Thüringen aber macht genau das Gegenteil. Statt zu priorisieren wird der Adressatenkreis entgegen der Richtlinie ausgedehnt, ohne dass eine spezialgesetzliche Regelung für die Sammlung und Erhebung von berichtspflichtigen Geodaten auf der Landkreisebene vorliegt. Die Novelle führt zur Legitimation von Personal- und Sachkosten im Ministerium und in den Landkreisen, obwohl es keine konkreten Aufgaben zu erledigen gibt, da ja eine spezialgesetzliche Regelung zur Datensammlung auf Landkreisebene fehlt. Das mit der inkonsequenten Umsetzung der kommunalen Schutzklausel legitimierte Personal wird den Arbeitstag in Zukunft zwar irgendwie überstehen, aber für eine Förderung von sinnloser Selbstbeschäftigung in der Verwaltung hat der Freistaat kein Geld.
Ich nenne das Budgetmaximierung in Reinform. Das Schlimme daran ist, dass sich die Landesregierung in Bezug auf ihr Hauptanliegen, nämlich im Zuge der Verwaltungsreform Verwaltungseffizienz zu schaffen, mit diesem Gesetzentwurf angreifbar macht. Vielen Dank für Ihr Interesse.