Protokoll der Sitzung vom 31.08.2017

was hinkriegen, denn die verlangen doch nach acht Stellen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir können das gemeinsam machen!)

Herr Kollege Dittes, ich freue mich immer noch, wenn wir gegebenenfalls sogar gemeinsam was hinkriegen, weil es darum geht, wenn wir dort nicht den Leuten mehr Geld geben, dann wandern sie einfach ab, dann haben wir niemanden mehr. Da könnte ich das fortführen mit polizeiärztlichem Dienst und könnte viele Dinge hier nennen. Wir müssen einfach hinschauen, damit das Gesellschaftliche auch weitergeht, wie zum Beispiel Ausbildung Feuerwehr usw., dass man da was tut. Und bei Polizisten sowieso, wer hier seinen Kopf hinhält, den muss man besonders unterstützen und ihm helfen. Vielleicht wird es mit dem neuen Innenminister da auf der Strecke noch ein bisschen besser, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Aber eines, Herr Kräuter, wenn Sie vorkommen und Sie haben es sich nicht aufgeschrieben, also dann sagen Sie mal, wo wir 25 Jahre das Land so schlecht gemacht haben, wenn wir heute im Bundesdurchschnitt der Flächenländer ganz oben mit stehen. So einfach geht das nicht!

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ja, heute, nach drei Jahren Rot-Rot-Grün!)

(Beifall CDU)

Herr Kräuter hat sich zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kießling, Herr Kollege Fiedler, zuhören ist manchmal angebracht.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das war sehr schwierig!)

Ich habe nicht davon gesprochen – jetzt halten Sie sich mal zurück –, dass Sie den Freistaat Thüringen an die Wand gefahren haben. Ich habe davon gesprochen, dass es um den öffentlichen Dienst geht. Und da erzähle ich Ihnen ein Beispiel, denn wir haben noch ein bisschen Redezeit und die will ich nicht ganz mit einer Argumentation verballern, die vielleicht nicht jeder versteht. Ein Argument nenne ich Ihnen: 2007 schaffen Sie ein Übergangsgeld oder eine besondere Zulage ab, bei der es darum geht, dass Menschen, die in A 12 Dienst verrichten, aber nur in A 11 besoldet werden, nach 18 Monaten dort eine Ausgleichszahlung erhalten. Das schaffen Sie 2007 ab. Das ist ein Beitrag dafür, der zur Demotivation geführt hat etc. pp.

(Unruhe AfD)

Und noch etwas, eines leiste ich mir noch, und zwar: Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender davon spricht, dass wir hier das Geld zu viel ausgeben und Sie mehr Stellen fordern, dann würde ich Ihnen mal empfehlen, sich in der Fraktion abzustimmen. Das kommt manchmal ganz gut.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir stim- men uns immer ab!)

Ich möchte nur eines sagen:

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Du sollst nicht ablesen, du sollst sagen, was du zu er- widern hast!)

Die Erwiderung lautet: Wir haben den öffentlichen Dienst nicht in der Situation – da gehe ich auf Herrn Kießling ein –, dass wir ihn jetzt entwickeln müssen, sondern wir müssen ihn weiterentwickeln. Und von Wiederentwicklung hat hier keiner gesprochen. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: … Hätten Sie mal besser zugehört!)

Herr Kollege Wolf für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, 1 Minute habe ich noch. Kollege Fiedler, ich würde diese Aussage pauschal so nicht teilen, aber ich nenne Ihnen mal drei Beispiele: 1. Beförderungsstau bei der Polizei, das wissen Sie sehr genau, was Sie da hinterlassen haben, wir sind das angegangen.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das Ge- genteil!)

(Unruhe CDU)

2. Beförderungsstau an den Schulen.

Des Weiteren: Aufwertung im öffentlichen Dienst hat ja auch etwas damit zu tun, dass in der letzten Legislatur die Grundschullehrer mit DDR-Ausbildung zwar die A 12 erhalten haben, aber es wurde in unsere Legislatur verlagert, das haben wir mitgetragen. Und jetzt erheben wir mit einer Zulage die Regelschullehrer in eine halbe E 13, um dort den Dienst an den Kindern aufzuwerten. Und natürlich bleibt und ist es wahr, dass die Übertragung des Tarifergebnisses eins zu eins ein echter Meilenstein ist und dass auch die Beamtinnen und Beamten im Land wissen, sie können sich auf Rot-Rot-Grün verlassen und das macht hier Ihre Rede auch nicht kaputt. Vielen Dank.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Abg. Fiedler)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht, sodass ich Frau Ministerin Taubert das Wort gebe.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte auf den Entwurf der AfD-Fraktion eingehen, die einen Plenarantrag gestellt hat. So wie ich diesen Antrag lese und verstehe, möchten Sie erreichen, dass über den Antrag der Regierungsfraktionen hinaus nicht nur die Anpassungszeitpunkte 2017/2018 auf den 1. Januar vorgezogen werden, sondern auch ein Mindestbetrag von 75 Euro im Jahr 2017 auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten übertragen werden soll.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ist es!)

Aber der Tarifabschluss ist ein anderer, Herr Kießling. Dann kann ich nicht von „übertragen“ reden, das kann ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist Wort- laut!)

Nein, das ist nicht Wortlaut, das ist einfach eine andere Auswirkung.

(Beifall DIE LINKE)

Es kann ja sein, dass Sie als Jurist da ein bisschen lockerer rangehen. Ich kann es für mein Haus nicht tun, weil wir dafür zuständig sind. Es ist eben kein Mindestbetrag, sondern ein Festbetrag, der im Tarif vereinbart wurde, und wir haben uns genau überlegt, warum wir das nicht tun. Im Übrigen: Auch eine Reihe anderer Bundesländer hat dies nicht getan. Manches Bundesland hat Einmalzahlungen für die Beamtinnen und Beamten vorgesehen. Es ging bei der Tarifverhandlung darum, dass wir eine neue Stufe, eine sechste Stufe bei der Entgeltgruppe 9 bis 15 einführen und der Ausgleich für die unteren Tarifgruppen, der war mit diesen 75 Euro Festbetrag angedacht. Da wir aber im Beamtenrecht diese Stufe 6 nicht einführen, ist natürlich auch der Festbetrag von 75 Euro so nicht notwendig. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Aussprache schließe.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/4433. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stim

men der AfD-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der CDUFraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/4404 unter Berücksichtigung des Ergebnisses zur Abstimmung des Änderungsantrags gerade eben. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der AfD-Fraktion mit Mehrheit so beschlossen, sodass wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3797 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/4404 abstimmen. Ich bitte, wer dafür ist, die Hand zu heben. Danke schön. Die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Enthaltungen der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für dieses Gesetz ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Das ist die Mehrheit des Hauses – die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Die Enthaltungen erheben sich jetzt von den Plätzen. Die Kollegen der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit (Medien- und Meinungsfrei- heitssicherungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4063 ZWEITE und DRITTE BERATUNG

Ich eröffne die Beratung. Herr Abgeordneter Scherer hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ausgeführt, dass die von der AfD vorgeschlagene Ergänzung des Artikel 11 der Verfassung keine Lösung der aufgezeigten Probleme in den sozialen Netzwerken bringt. Und ebenso hat

te ich ausgeführt, dass das von Bundesjustizminister Maas eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz zahlreicher Änderungen bedarf. Ich muss das nicht noch mal alles wiederholen. Es bleibt bei der Schlussfolgerung: Die vorgesehene Regelung ist untauglich, um die anstehenden Fragen zu klären. Jetzt kann man noch lange darüber streiten, ob das letztendlich kurz nach der letzten Debatte am 30.06.2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz die Probleme wirklich löst oder ob es nicht der „Weisheit letzter Schluss“ ist, wie jemand mal geschrieben hat, oder ob es sogar zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Einzelfall, zum Beispiel durch dieses sogenannte Overblocking führen kann. Es bleibt jedenfalls die Tatsache, dass Bundesrecht Landesrecht, auch Landesverfassungsrecht bricht. Das heißt, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ginge einer entgegenstehenden Regelung, auch verfassungsrechtlichen Regelung des Landes vor. Die vorgeschlagene Regelung ist somit aus mehreren Gründen untauglich, und wir werden sie deshalb weiterhin ablehnen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete KönigPreuss für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen bis zur CDU-Fraktion, liebe Zuschauer auf der Tribüne und vor allem am Livestream, diejenigen, die zuhören und zuschauen. Wir diskutieren in zweiter Lesung oder wir lehnen ab in zweiter Lesung, um es ganz klar von vornherein zu sagen, den Gesetzentwurf der AfD zur Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit – Medien- und Meinungsfreiheitssicherungsgesetz.

Ich will es relativ kurz machen, wir haben in der letzten Landtagssitzung da schon sehr ausführlich gesprochen. Es wurde erstens sowohl durch die regierungstragenden Fraktionen als auch durch die CDU sich klar positioniert zum Antrag der AfD und was damit letztlich verfolgt wird und beabsichtigt ist, nämlich nichts anderes, als rassistische Hetze zu legitimieren.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Zweiten wurde auch ganz klar dargestellt, was unser Problem, also der Fraktion Die Linke, mit diesem jetzt beschlossenen Gesetz ist und warum wir das dann auch in der Konsequenz nicht vertreten und uns auch im Bundestag dazu entsprechend verhalten haben.