Protokoll der Sitzung vom 01.09.2017

Wir als AfD sind der Meinung, dass unser Land bereits über ein äußerst restriktives Waffenrecht verfügt. Wir wollen das Waffenrecht nicht komplett abschaffen, aber es gibt eben, Frau Kollegin Marx, keine vernünftigen Argumente, es weiter zu verschärfen und unsere Jäger und Schützen zu gängeln.

(Beifall AfD)

Das bestätigt einmal mehr auch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zu Schusswaffen in Thüringen. Demnach sind nämlich folgende positive Feststellungen zu machen: Zum einen haben wir deutlich mehr erlaubnispflichtige Waffen, Schusswaffen in Thüringen – nämlich von 2003 bis 2015 ein Anstieg um über 5.000 Stück. Trotzdem, meine Damen und Herren, sinkt die Zahl der Straftaten unter Verwendung einer Schusswaffe – und zwar im Trend schon seit Jahren. Durchschnittlich gab es in den Jahren 2002 bis 2008 191 Straftaten, während es 2009 bis 2015 nur 99 gewesen sind. Wir sprechen also von einer Halbierung.

Das ist zum einen ein deutlicher Beweis dafür, wie verantwortungsbewusst und gesetzestreu legale Waffenbesitzer sind. Zum anderen wird damit die Behauptung aus dem rot-rot-grünen Lager widerlegt, wonach mit der Anzahl der Waffen im Privatbesitz die Kriminalität steigen würde. Das sind ganz klar – und das sieht man an diesen Zahlen, die die Landesregierung einräumen musste – politische Propaganda und Falschbehauptungen, sozusagen Fake News.

(Beifall AfD)

Es gibt, meine Damen und Herren, keine einzige wissenschaftliche Studie, die einen Zusammenhang zwischen der Verringerung der Anzahl der Schusswaffen im Privatbesitz und einem Rückgang der Kriminalität belegt. Das gibt es einfach nicht. Sie behaupten es zwar immer gern, aber so was hat es noch nicht gegeben.

(Beifall AfD)

(Abg. Marx)

Selbst Linke und Grüne – außer Sie vielleicht, Herr Harzer – scheinen das zum Teil zu erkennen und schwenken deshalb in ihrer Argumentation zur Verschärfung des Waffenrechts auf eine neue Argumentationslinie um: Man wolle eben trotzdem – trotz der bereits gesunkenen Gefahren – diese bereits drastisch gesunkenen Gefahren weiter minimieren. Während Linke und Grüne also jedes Mal eine absolute Blockadehaltung einnehmen, wenn die drastisch gestiegenen Gefahren durch grenzüberschreitende Kriminalität, durch kriminelle Zuwanderer, durch muslimische Terroristen beschränkt werden sollen, möchten Sie – aus welchen Gründen auch immer – im Bereich der über alle Maßen gesetzestreuen Bürger die bürgerlichen Freiheiten gern noch weiter einschränken. Genau das ist die Grundhaltung der SPD. Das haben Sie eben gerade wieder wunderschön belegt, Frau Marx. Das ist aber ein alter totalitärer Reflex. Diesen totalitären Reflex hat die Linke – und dazu zähle ich die SPD seit Langem – nie in den Griff bekommen und der ist offensichtlich auch bei der grünen Verbotspartei sehr beliebt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie Ihre Rede vorbereitet, ohne meine zu hören?)

Wie absurd die Fixierung auf eine Verschärfung des Waffenrechts ist, das zeigt übrigens, Herr Adams, auch folgender Vergleich: Bundesweit gab es laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2014 lediglich 70 Tote durch Schusswaffen,

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ja, wegen des Waffenrechts, Herr Möller!)

aber, Herr Harzer, 300 Tote durch Kugelschreiber. 300 Tote durch Kugelschreiber!

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, wann kommt eigentlich bei Ihnen die Verbotsforderung von Kugelschreibern, frage ich mich. Wann kommt das?

(Unruhe DIE LINKE)

Konsequent wäre das, denn schließlich unterstützt diese rot-rot-grüne Landesregierung die neue restriktive EU-Waffenrichtlinie, ohne darüber auch nur ein einziges Gespräch mit den betroffenen Verbänden der Jäger und Schützen geführt zu haben, obwohl die wahren Gefahren von ganz anderer Seite ausgehen, wie eben gezeigt. Und wenn man es im Bereich der Waffen sieht, muss man sich da natürlich auch ganz andere Zielgruppen vornehmen. Die islamistischen Terroranschläge, die ursächlich für die europäische Waffenrechtsinitiative waren, wurden nämlich gar nicht mit legalen Waffen begangen, sondern selbstverständlich mit illegalen Kriegswaffen, mit Vollautomaten, die nicht einmal

legal gehandelt werden können. Und Dschihadisten, meine Damen und Herren und Frau Marx –

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

werden sicherlich nicht das Waffenrecht studieren, bevor sie den nächsten Anschlag planen, Herr Adams. Zugleich macht sich diese Landesregierung im Bundesrat für einen Generalverdacht gegenüber allen zukünftigen Waffenbesitzern stark, indem sie bei der Prüfung der Zuverlässigkeit eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorschlägt. Das ist so überflüssig wie ein Kropf angesichts der sinkenden Gefahren, die von legalen Waffen ausgehen und deutlich zeigen, dass das Waffengesetz schon heute genügend Handhabe bietet, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zukünftiger Waffenbesitzer erfolgreich und sicher zu prüfen.

Deswegen, meine Damen und Herren, sagen wir ganz klar Nein gegenüber einem solchen Generalverdacht gegenüber unbescholtenen Bürgern. Ich stelle mir manchmal die Frage – gerade wenn ich mir so das rot-rot-grüne Lager ansehe: Wo bleibt denn Ihr Gespür für die informationelle Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung, die sie so gern für Asylbewerber reklamieren – etwa wenn es um die Altersfeststellung geht oder das Nutzen von Handydaten, obwohl hier bekanntermaßen massiver Missbrauch betrieben wird?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat die informationel- le Selbstbestimmung mit Waffenmissbrauch zu tun? Die wollen ja nur spielen oder was?)

Wo bleibt also ihr Gespür für die Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung bei den eigenen Bürgern, bei den legalen Waffenbesitzern, die Ihnen dafür eigentlich gar keinen Anlass bieten? Dabei haben wir heute schon bei den anlasslosen Aufbewahrungskontrollen nach dem Waffengesetz eine Praxis, deren rechtsstaatliche Zulässigkeit eher zu bezweifeln ist. Nach Artikel 13 des Grundgesetzes darf die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgrund von Gefahr im Verzug, zur Abwehr dringender Gefahren, einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen eingeschränkt werden. Das steht so im Grundgesetz, meine Damen und Herren. Jetzt sagen Sie mir bitte: Welche Gefahr trifft auf den legalen Waffenbesitzer angesichts der geringen Zahl von Straftaten mit solchen legalen Waffen zu? Welche Gefahr rechtfertigt eine anlasslose Aufbewahrungskontrolle unter Beeinträchtigung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung? Auch diese Frage haben Sie nie beantwortet, die CDU leider auch nicht,

(Beifall AfD)

die im Bund nämlich ausdrücklich die Möglichkeit hätte, diesen verfassungswidrigen Eingriff in die Privatsphäre legaler Waffenbesitzer zu beenden.

Bei legalen Waffenbesitzern, meine Damen und Herren, werden die üblichen Argumentationsmuster leider immer wieder genau ins Gegenteil verkehrt und keiner kriegt das besser hin als Linke und Grüne und SPD.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es sind immer nur die an- deren!)

So wird von Ihnen immer gern die Forderung nach Legalisierung von Cannabis erhoben. Die sei im Sinne der Entkriminalisierung sinnvoll.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Waffe oder was?)

Dagegen treten Sie vehement für die Repression bei Waffen in Privatbesitz ein – und das, obwohl durch Drogenkonsum mehr Menschen in Thüringen und in Deutschland umkommen als durch Schusswaffen. Denn Cannabis, das wissen wir alle, ist eine Einstiegsdroge.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie viele Cannabis-Tote gibt es in Thüringen? Keinen einzigen!)

Das ist eine Einstiegsdroge. Ich glaube, Sie haben das Konzept der Einstiegsdroge nicht verstanden, Frau Rothe-Beinlich.

(Beifall AfD)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber in einem Punkt macht natürlich die Freigabe des Hanfs, die Sie fordern, Sinn. Anders als bedröhnt und zugekifft lässt sich diese widersprüchliche rot-rot-grüne Politik nämlich für den durchschnittlichen Leidensfähigen nicht mehr ertragen.

(Beifall AfD)

Abschließend kann ich betonen, dass wir als AfD uns durch die nun zutage getretenen Fakten aus der Beantwortung unserer Großen Anfrage in unserer Position bestätigt sehen. Da man uns sowieso nachsagt, dass wir in den 50er- und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts hängengeblieben sind, scheue ich mich auch gar nicht,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie sind bei 1933 hängengeblieben!)

hier noch mal den Ausspruch von Gustav Heinemann zu wiederholen, dass „[ein] Staat [immer] nur so frei [ist] wie sein Waffengesetz.“ Das zeigt sich beispielhaft auch hier in Thüringen.

(Beifall AfD)

Als zukünftige Handlungsmaxime für Deutschland übersetzt müsste man das also folgendermaßen umformulieren: Sicherheit schafft man nicht durch die Verschärfung der Regeln des legalen Waffenbesitzes, sondern durch die dringend notwendige

Wiederaufnahme der Grenzsicherung, um nämlich zu verhindern, dass sich grenzüberschreitende Kriminalität und

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Selbst- verteidigung, Reizgas bei Jugendlichen!)

islamistischer Terror in Deutschland austoben können. Hier, meine Damen und Herren, sehen wir die Defizite der letzten zehn Jahre und nicht beim Waffenrecht.

(Beifall AfD)

Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächstem erteile ich Abgeordneten Dittes, Fraktion Die Linke, das Wort.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Beiß, beiß!)

Man hatte gerade den Eindruck, dass das Niveau des Redebeitrags des Abgeordneten Möller nicht mehr zu unterbieten war,

(Heiterkeit DIE LINKE)