Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Jung?

Selbstverständlich. Ich wusste gar nicht, dass das so eine Aufregung hier verursacht.

Herr Abgeordneter Gruhner, fühlen Sie sich durch das Zugeleitete zu umfangreich informiert als Abgeordneter?

Selbstverständlich nicht. Ich bin wirklich überrascht, welche Aufregung Sie gerade produzieren. Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis und es ist doch völlig normal: Ich finde, wir sollten doch alles tun, um ressourcenschonend zu arbeiten. Jetzt hat jeder der 91 Abgeordneten so ein Konvolut zugeschickt bekommen. Mein Hinweis ist doch freundlich gemeint. Wir sind im Zeitalter der Digitalisierung. Wenn es anders geht, kann man es anders machen. Wenn es nicht anders geht, muss man beraten, wie es künftig anders gehen kann. Ganz einfach. Jetzt beruhigen Sie sich wieder. Wir sollten in die inhaltliche Debatte kommen.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Trotzdem noch mal der kurze Hinweis seitens der Verwaltung: Die Verwaltung ist verpflichtet, es so zu machen, wie es in der Geschäftsordnung steht. Das bedeutet schriftliche Zuleitung, das heißt händisch, waldmäßig.

Na gut. Schön, dass das, was ich hier angemahnt habe, so eine große Aufmerksamkeit findet. Gleich zwei Vizepräsidentinnen beschäftigen sich damit. Das zeigt mir doch, der Nagel ist auf den Kopf getroffen.

(Unruhe und Beifall CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will aber jetzt inhaltlich mal was zum Thema sagen, denn das ist ein bisschen wichtiger als solche Nickligkeiten.

Ich will auf drei Aspekte eingehen. Der erste Aspekt: Ich will noch mal die Frage stellen, ob wir tatsächlich mit diesem Gesetz den richtigen ordnungsrechtlichen Rahmen hier schaffen. Ich will zweitens noch mal auf die Frage eingehen, welche Kosten mit dem Gesetz verbunden sind, denn auch da sollten wir noch mal sehr intensiv beraten, ob das so in die Zeit passt, und drittens noch mal die Frage aufgreifen: Ist das Nationale Naturmonument „Grünes Band“ tatsächlich ein Beitrag, um SuedLink zu verhindern? Weil auch das wieder in der Debatte stand, Sie sind auch gerade darauf eingegangen.

Ich will zunächst sagen, dass wir uns natürlich sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen beschäftigen werden. Das ist, glaube ich, gar keine Frage. Und wir werden selbstverständlich auch, weil Sie das hier noch mal unterstrichen haben, darauf drängen, dass wir schon noch mal nachfragen, ob tatsächlich Land- und Forstwirtschaft hier keinen Einschnitt bekommen. Sie haben das gerade noch mal unterstrichen, dass das nicht sein soll. Wir werden das aber selbstverständlich noch mal der parlamentarischen Kontrolle unterziehen, ob das tatsächlich im Detail dann so gilt. Deswegen wird das eine Frage sein, die wir uns in den nächsten Wochen intensiv anschauen werden, denn – das habe ich auch schon in der Debatte zur Regierungserklärung der Ministerin gesagt – unsere Philosophie beim Naturschutz ist immer: Mensch und Natur gehören zusammen. Deswegen ist das eine Frage, die wir intensiv mit Ihnen im Dialog selbstverständlich besprechen wollen und darauf aufpassen werden, dass das gilt, was Sie heute hier gesagt haben.

Lassen Sie mich zum ordnungsrechtlichen Rahmen noch mal ein paar Punkte ausführen, weil wir durchaus der Ansicht sind, dass das eben nicht der richtige ordnungsrechtliche Rahmen ist, dass wir hier ein eigenes Gesetz für das Grüne Band machen. Wir hatten dagegen einen anderen Vorschlag gemacht und wir sind auch nach wie vor davon überzeugt, dass das der bessere Vorschlag ist. Wir haben gesagt, lasst uns das Naturschutzgesetz des Landes ändern, lasst uns dort das Nationale Naturmonument als eigene Schutzkategorie verankern, damit man dann auch im Zuge anderer infrage kommender Objekte darüber beraten kann, ob es in Thüringen nicht noch weitere Objekte und andere Beispiele gibt, die tatsächlich auch die Schutzkategorie „Nationales Naturmonument“ vertragen oder es Wert sind, als Nationales Naturmonument eingestuft zu werden. Ich habe im Rahmen der Debatte zur Regierungserklärung schon mal die Beispiele genannt: Bohlen bei Saalfeld, Barbarossahöhle am Kyffhäuser. All das würde, wenn man mal die Definition des Bundesgesetzgebers, was er unter Nationalem Naturmonument versteht, anwendet, auch tatsächlich infrage kommen. Deswegen hätten wir es für den besseren Weg gehalten, dass wir erst im Landesnaturschutzgesetz das Nationale Naturmonument verankern und dann über Rechtsverordnungen auch über andere Beispiele reden können. Das wäre aus unserer Sicht der sauberere Weg. Ich glaube, wir kommen jetzt in eine Situation, wo wir jedes Mal, wenn wir darüber sprechen wollen, ob ein einzelnes Objekt diese Schutzkategorie verdienen soll, ein Gesetz machen müssten. Das halte ich für ausgesprochen unpraktikabel und kompliziert. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass unser Weg der bessere Weg an dieser Stelle gewesen wäre. Das will ich als Erstes noch mal ausführen.

(Beifall CDU)

Ich sage noch mal, dass wir natürlich auch in den Blick nehmen müssen – auch das haben wir mehrfach betont, die Kollegin Tasch hier im Haus und ich vor ein paar Tagen auch –, dass das Grüne Band jetzt schon zu großen Teilen geschützt ist. Ich will noch mal darauf verweisen, das sei mir gestattet, dass das von den Vorgängerregierungen ja auch bereits gemacht worden ist. Ich erinnere noch mal daran: Ein Drittel des Grünen Bandes ist in Naturschutzgebieten oder Kern- bzw. Pflegezonen des Biosphärenreservats Rhön schon geschützt, ein Drittel unterliegt einem Schutz als Natura-2000-Gebiet oder ist geschützter Landschaftsbestandteil, Flächennaturdenkmal in einem gesetzlich geschützten Biotop. Also diese Sicherung haben wir bereits. Ein weiteres Drittel, natürlich mit geringerer Schutzintensität, ist schon als Landschaftsschutzgebiet oder Naturpark geschützt und weitere Teile des Grünen Bandes befinden sich durch den Übergang auf die Stiftung Naturschutz auch schon im öffentlichen Eigentum. Deswegen will ich durchaus noch mal nachdrücklich betonen: Das Grüne Band hat jetzt schon einen außerordentlich hohen Schutzstatus. Deswegen stellen wir schon infrage, ob es hier notwendig ist, dieses eigene Gesetz so machen zu müssen.

Ich will zweitens was zu den Kosten sagen, wobei wir natürlich bei allem, was hier ausgeführt wurde – und natürlich teile ich auch, dass wir mit Blick auf Erinnerungskultur hier ein sehr, sehr wichtiges Thema haben –, nichtsdestotrotz, auch bei aller Emotionalität, pragmatisch die Kosten im Blick behalten. Und wenn man sich Ihren Gesetzentwurf anschaut – und dazu haben Sie wirklich nichts gesagt, aber das gehört dazu: Ihr Gesetz wird für den Steuerzahler nicht gerade günstig. Ich sage das vor allem mit Blick darauf – nicht weil wir der Überzeugung sind, dass Naturschutz nichts kosten darf, natürlich kann auch Naturschutz etwas kosten, aber es ist immer Maß und Mitte gefragt. Und wenn ich sehe, dass Sie insgesamt elf Stellen planen, die also dann für das Grüne Band im Rahmen von Managementteams und Gebietsbetreuern, wie Sie das im Gesetzentwurf formulieren, zuständig sein werden, dann muss man schon die Frage stellen: Passt das tatsächlich in die Zeit? Ich meine, dass Sie gern viel Geld ausgeben, das wissen wir und das sehen wir auch in den aktuellen Haushaltsberatungen, aber gerade bei dieser Frage müssen wir noch einmal sehr, sehr intensiv beraten, ob das am Ende das Ergebnis sein kann.

Ich will das mal darstellen: Am Ende werden die Kosten für das Personal, was Sie einplanen, und die Kosten für Entschädigungszahlungen, Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen, für Öffentlichkeitsarbeit, wo Sie im Übrigen knapp 200.000 Euro vorsehen, auf über 2,1 Millionen Euro an dieser Stelle kommen. Und Sie binden allein nur für das Perso

nal, was Sie im Rahmen dieses Gesetzes hier vorsehen, 650.000 Euro jährlich. Da muss die Frage des Haushaltsgesetzgebers schon mal gestattet sein, ob das wirklich in die Zeit passt, ob das wirklich notwendig ist und ob wir da nicht wieder Standards aufbauen, von denen wir am Ende nie wieder runterkommen. Ich sage Ihnen ganz deutlich und auch ohne Polemik: Ich habe das Wahlergebnis vom Wochenende durchaus auch so verstanden, dass die Leute wollen, dass wir unsere Prioritätensetzung bei Lehrern, Kita-Erziehern und Polizisten machen. Und da passt es nicht in die Zeit, dass wir so viel Geld ausgeben, um hier neues Personal für das Grüne Band zu binden, das will ich ausdrücklich an dieser Stelle noch mal sagen.

(Beifall CDU)

Und dann will ich einen dritten Punkt ansprechen, die Frage des SuedLinks, die haben Sie heute auch noch kurz tangiert. Wir haben ja, als Sie die Debatte um das Grüne Band gestartet haben und als wir in der energiepolitischen Debatte um den SuedLink waren, immer wieder von Ihnen gehört, Sie machen das Grüne Band, um den SuedLink zu verhindern. Wir haben Ihnen damals schon gesagt, Sie streuen den Menschen mit dieser Aussage Sand in die Augen, und wir haben, wie Sie heute auch eingeräumt haben, natürlich auch Recht behalten, weil das Beispiel Wattenmeer – das haben wir schon damals in der Debatte eingeführt – gezeigt hat, dass das am Ende keine geeigneten Maßnahmen sind, um Trassenplanungen zu verhindern. Ich will es nur deshalb noch mal sagen, weil ja auch eine Begründung für diesen Gesetzentwurf gewesen ist, dass Sie damit den SuedLink verhindern wollen. Diese Begründung trägt laut Ihrer Aussage auch vom heutigen Tag und laut Aussagen der Ministerin in den vergangenen Tagen in den Medien überhaupt nicht. Deswegen ist an dieser Stelle noch mal wichtig, herauszuarbeiten, dass Sie an dieser Stelle den Menschen Sand in die Augen gestreut haben. Das ist jetzt in der Sache nicht das Riesenproblem, aber ich finde, wir sollten künftig, wenn wir auch solche Vorhaben begründen, sauber in der Argumentation sein, damit nicht bei den Menschen der Eindruck entsteht, wir erzählen Ihnen irgendwas, was wir am Ende überhaupt nicht halten können.

Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf intensiv beraten. Es ist zunächst erst mal immer ein gutes Anliegen, den Naturschutz voranzubringen, aber noch einmal: Wir werden uns genau angucken, was mit der Land- und Forstwirtschaft passiert, und wir werden intensiv darüber sprechen müssen, ob diese Kosten, die Sie hier vorgesehen haben, so im Raum stehen bleiben können. Das passt, wie gesagt, nicht in die Zeit. Vielen Dank. Ich freue mich auf eine gute Debatte.

(Beifall CDU)

Als Nächster hat Abgeordneter Kobelt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gruhner, Ihre Rede hat mich so ein bisschen verwirrt, denn sie war, wie so oft, etwas Wischiwaschi.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einerseits haben Sie gesagt, Sie wollen schon mit dabei sein bei diesem großen Projekt, aber dann soll es wiederum nicht so viel kosten. Also was denn nun? Da müssen Sie sich schon entscheiden. Wir als Grüne haben dort eine eindeutige Meinung. Wir wollen, dass hier ein gemeinsames Projekt entstehen soll zwischen wegweisenden Erinnerungsorten und Naturschutz. Und natürlich bedarf es da Investitionen sowohl in die Geschichtsaufarbeitung, in die Erinnerungsorte als auch in den Naturschutz. Das ist ein wunderbares Projekt, um beides zu vereinen, und dort werden wir alles tun, um auch richtige Investitionen geltend zu machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir vielleicht einen kleinen persönlichen Rückblick in die Geschichte, damit man die Entwicklung auch etwas einordnen kann. Zur politischen Wende 1989 war ich gerade 13 Jahre alt, und unsere Generation damals, die Jugendlichen, aber auch unsere Eltern hatten sicherlich ganz andere Gedanken in sich und Themen, die sie beschäftigt haben, als sich damit auseinanderzusetzen, wie die Nachnutzung von der teilenden innerdeutschen Grenze mal aussehen könnte. Aber in den letzten 26 Jahren hat sich die Natur entwickelt und hat aus diesem trennenden Element etwas Verbindendes gemacht. Aus dem ehemaligen Todesstreifen mit Signalzäunen, Selbstschussautomaten und Beobachtungstürmen hat sich etwas Wunderbares entwickelt. Wir sehen eine neue Lebenslinie und einen Rückzugsraum seltener Tier- und Pflanzenarten, die sich entwickelt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Trennung ist zur Verbindung geworden: Verbindung der Natur, aber auch als Verbindung der Erinnerungsorte. Thüringen verfügt mittlerweile mit 763 Kilometern über den längsten und damit bundesweit bedeutendsten Abschnitt des Grünen Bandes. Wir wollen dieses Potenzial in drei Bereichen besser nutzen. Der erste ist – damit es da auch keine Irritierungen gibt: Wir wollen die Gedenkstätten nicht einschränken, sondern ausbauen und integrieren in das Projekt, sie stärken und mit einem Grünen Band auch vielleicht neue Aufmerksamkeit für die Aufarbei

(Abg. Gruhner)

tungskultur, für die Erinnerungskultur wecken und mehr Menschen dazu bewegen, sich auch in den Gedenkstätten mit der eigenen deutschen Geschichte auseinanderzusetzen.

Das Zweite ist, dass wir natürlich mit dem Nationalen Naturmonument den Naturschutz stärken wollen.

Das Dritte – das wird oft nicht so betont – ist, dass wir das Grüne Band auch besser erlebbar machen wollen. Ich war selbst relativ viel in Südthüringen mit dem Fahrrad unterwegs und habe verschiedene Orte angefahren. Man sieht im jetzigen Zustand kaum, dass es sich an einigen Orten um ein Grünes Band handelt. Es gibt Ackerflächen und teilweise ist noch der Kolonnenweg zu erkennen. Aber wenn man es nicht auf der Karte sieht oder wüsste, ist in vielen Bereichen diese eindeutige Zäsur nicht mehr zu erkennen. Wir denken, und ich bin davon überzeugt, dass wir, wenn wir das Nationale Naturmonument besser entwickeln, diesen Raum auch erlebbar machen als Naturraum und dazu beitragen, dass es für die Menschen sichtbarer wird. Das ist eine große Chance. Dies kann auch in ein Wanderwegenetz integriert werden.

Als zweite Möglichkeit wollen wir die Chance nutzen, den sogenannten Iron Curtain Trail weiter zu stärken.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Iron Curtain Trail heißt: Radweg am Eisernen Vorhang. Unsere Fraktion, maßgeblich von Astrid Rothe-Beinlich organisiert, hat in den letzten Jahren Ausflüge dorthin gemacht, hat versucht, zu erkunden, wo sind Erinnerungsorte, wo kann man langfahren. Es war organisatorisch gar nicht so einfach, dieses Grüne Band zu erleben, weil natürlich die Struktur auch nicht da war. Das wollen wir als gemeinsames Projekt zwischen den Bundesländern so weit entwickeln, dass wir mit dem Fahrrad diese Erinnerungsorte und diese Natur erleben können. Das ist auch eine einmalige Chance für die Region in Ostdeutschland und in Thüringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einzigartige Landschaften werden miteinander verbunden. Die Abschnitte des Grünen Bandes sind hier oftmals die Höhepunkte, die wertvollsten Bereiche: unter anderem im Thüringer Schiefergebirge, im Thüringer Grabfeld, in der Rhön, an der Werra und im Werra-Bergland, im Eichsfeld oder im Südharz. Aber das Grüne Band entlang des früheren Eisernen Vorhangs ist in der Dimension noch viel größer. Vom Eismeer bis an das Schwarze Meer hatten ideologische und politische Differenzen fast vierzig Jahre lang eine für den Menschen fast unüberwindbare Barriere geschaffen. Die Natur nutzt jetzt diesen menschenleeren Raum; es entstand europaweit ein faszinierender Streifen Wildnis entlang von Küsten und Flüssen, durch Wälder, Moore

und Wiesen und durch Flachland und Hochgebirge. Mittlerweile arbeiten als gemeinsames europäisches Projekt mehrere Institutionen aus allen angrenzenden Ländern gemeinsam an der Idee, aus der Trennlinie eine Verbindungslinie zu gestalten.

Aber warum wollen wir als Grüne gerade in Thüringen den Schutzstatus eines Nationalen Naturmonuments? Ganz klar, Thüringen hat den größten Abschnitt in der Bundesrepublik Deutschland. Natur und Geschichte vereinen sich hier von nationaler Bedeutung. Wir wollen das Grüne Band als Mahnmal und Lebensraum erhalten und die Sicherung für Erinnerungskultur und für den Naturschutz bewerkstelligen. Das Grüne Band ist ein repräsentativer Abschnitt der deutschen Geschichte. Relikte der Grenzanlagen sind noch heute dokumentiert und können von Grenzmuseen her mit der höchsten Dichte in Deutschland von Mödlareuth bis nach Teistungen besichtigt werden. Das Grüne Band ist auch ein einmaliger Lebensraumverbund von Trockenrasen über Feuchtgebiete bis hin zu besonderen natürlichen Waldgebieten. Das Grüne Band ist ein besonderer Rückzugsraum für viele seltene Pflanzen und Tiere. Davon sind nahezu eintausend in der Roten Liste wiederzufinden, wie etwa heimische Orchideenarten, der Schwarzstorch oder das Braunkehlchen. Hier sagen wir auch, es reicht nicht, wie es die CDU jetzt gerade gesagt hat, dass wir die bestehenden Naturschutzgebiete etwas vergrößern oder leicht daran arbeiten. Gerade die Idee von einem zusammenhängenden Abschnitt, wo auch große Investitionen erfolgen, ist eine Chance, für den Naturschutz viel mehr zu tun. Natürlich bedeutet es auch, dass neben den bestehenden Flächen andere Flächen umgewandelt werden. Wir wollen das nicht, wie es Herr Staatssekretär Möller auch schon gesagt hat, mit Zwang mit den Flächeneigentümern klären, sondern durch Freiwilligkeit, durch Förderung und natürlich auch durch finanzielle Mittel. Wir müssen der Natur diesen Bereich zurückgeben. Es soll dann keine monotone Landwirtschaft mehr stattfinden, sondern ein vielfältiger Naturraum entstehen. Das Gleiche gilt auch für Infrastrukturprojekte. Ich bin froh, dass wir die Debatte heute hier auch dazu führen können, denn wir als Grüne-Fraktion wünschen uns noch viel stärker, dass die Infrastrukturprojekte in dem grünen Naturraum nicht mehr so stark möglich sind. Zum SuedLink können wir auch ganz eindeutig sagen: Wir haben als Grüne dort eine Position, dass das Grüne Band durch den SuedLink nicht so einfach zu durchqueren ist. Ein erster Schritt ist in dem Gesetzentwurf getan. Die Raumkategorisierung wird angehoben werden und bei der Bewertung zwischen möglichen Alternativtrassen wird es schon dazu führen, dass der Raumwiderstand erhöht wird. Das wird auch schon durch diesen Gesetzesvorschlag bewerkstelligt, aber wir werden als GrüneFraktion versuchen, das im parlamentarischen Ver

fahren noch schärfer zu formulieren, damit der Naturschutz auch nicht von Infrastrukturmaßnahmen gestört wird. Der SuedLink stellt aus unserer Sicht gerade an diesen Stellen einen ganz starken Eingriff in die Natur dar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was sind die Kriterien für ein Naturmonument oder was ist der Unterschied? In der Kategorisierung heißt es: „Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die [...] aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und [...] wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“ Das zeigt in der Definition schon, dass diese Schutzkategorie Nationaler Naturmonumente für das Grüne Band sehr angemessen ist und auch einen weitreichenden Schutz der Natur darstellt. Das wollen wir als Grüne natürlich auch erreichen. Das Grüne Band wird neben zwei kleineren Nationalen Naturmonumenten, die es schon in Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen gibt, das größte Nationale Naturmonument in Deutschland sein. Wir als Grüne sind stolz darauf, dass heute der Gesetzentwurf eingebracht wurde, dass wir das in den Ausschüssen diskutieren können, dass wir ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages hier in die Debatte gebracht haben und dieses auch zum Abschluss führen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie soll der Schutzstatus praktisch umgesetzt werden? Wie kann man sich das vorstellen? Entgegen anderer Erläuterungen, die ich im Vorfeld gehört habe, geht es nicht darum, kilometerbreite Streifen zu schützen. Es geht ganz konkret um einen circa 150 bis 200 Meter breiten Streifen zwischen Kolonnenweg und Landesgrenze. Gerade in diesem Bereich, der auch als Erinnerungsort gelten kann, ist es meiner Meinung nach sehr gerechtfertigt, dass wir hier ausschließlich auf Naturschutz setzen und dort Infrastruktur und auch Landwirtschaftsflächen verändern. Diese Flächen werden sich zusammenaddieren auf eine Fläche von 6.500 Hektar. Das ist eine große zusammenhängende Fläche und wirklich eine große Chance. 4.000 Hektar von diesen befinden sich bereits im Besitz der Stiftung Naturschutz und bieten die Grundlage für ein zusammenhängendes Grünes Band.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Grüne-Fraktion finden, dass der eingeschlagene Weg der Entwicklung des Grünen Bandes hin zum Nationalen Naturmonument eine sehr gute Entscheidung, eine vorausschauende Entscheidung ist. Wir sehen aber auch, dass es eine Investition in die Zukunft Thüringens ist, die gerade auch wichtige finanzielle Mittel als Unterstützung rechtfertigt. Es ist eine Investition in die Zukunft von Natur und Artenschutz, eine Investition in Erinnerungskultur

und es wird eine Investition in neue Highlights des Naturtourismus für Wanderer, Radfahrer mit bundesweiter Bedeutung sein, von dem auch ganz besonders die ehemaligen, teilweise benachteiligten Grenzregionen profitieren.

Ich rufe hier auch abschließend der CDU zu: Beteiligen Sie sich nicht nur an der Diskussion, sondern unterstützen Sie gerade mit großen Investitionen dieses Ansinnen, damit die ländlichen Räume in diesen Regionen auch gestärkt werden. Ich freue mich auf die Debatte und auf die Gesetzesentscheidungen, die in den folgenden Wochen und Monaten erfolgen werden. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, werte Gäste, mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten Nationalen Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ ist ein Prozess in Gang gesetzt worden, der in die völlig falsche Richtung geht. Er geht in die falsche Richtung, weil er zu Nutzungseinschränkungen führen wird, auch wenn wir jetzt hier anderes gehört haben. Er geht in die falsche Richtung, weil er für eine Natur steht, aus der der Mensch mehr oder weniger ausgeschlossen wird. Dieses Gesetz ist Sinnbild für konservierte und künstliche Landschaften.

(Beifall AfD)

Aber es geht auch in die falsche Richtung, weil damit eine Geschichtsklitterung sondergleichen beginnt. Wir sprechen heute über den ehemaligen Todesstreifen, wir reden heute über nichts anderes als den Ort größter Verbrechen. Es geht um einen künstlich angelegten Streifen, aber Sie schwadronieren hier über ein Naturmonument. Sie entziehen diesem Ort des Schreckens schrittweise die ursprüngliche Bedeutung, nämlich „Denkmal Todesstreifen“. So sollte diese Region bezeichnet werden.

Das Monument ist per Definition ein großes Denkmal, was mit der Natur erst einmal wenig zu tun hat. Seltene ursprüngliche Naturformationen sind für die Kategorie „Naturmonument“ zutreffend und keine künstlich angelegten Todesstreifen. In Ihrer Begründung liest man auch, Sie wollen Kolonnenweg und die Reste von grenztaktischen Anlagen unter Schutz stellen. Da frage ich mich: Was hat das bitte schön mit Natur zu tun?

Wir haben bereits im Dezember 2016 hier im Plenum über die geplante Ausweisung des sogenann