Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt liegen der Rechtsaufsichtsbehörde keine Informationen zum Sachverhalt vor.

Zu Frage 4: Ob die Gemeinde Witzleben Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg hat, ist unter Beachtung des konkreten Sachverhalts gegebenenfalls von der Gemeinde im Verhältnis mit der Verwaltungsgemeinschaft zu klären. Wie bereits ausgeführt liegen der Rechtsaufsichtsbehörde keine Informationen zum Sachverhalt vor.

Ich kann keine Nachfragen erkennen. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 6/4482 des Abgeordneten Kießling auf.

(Vizepräsidentin Jung)

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Die Jugendorganisationen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen als institutionelle Zuwendungsempfänger

Die Jugendorganisationen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen erhalten nach dem Doppelhaushalt 2016/2017 jeweils Zuwendungen. Im Kapitel 02 05, Titel 684 03, sind unter „Zuschüsse an politische Jugendverbände“ für die Jahre 2016 und 2017 insgesamt jeweils 180.000 Euro dafür eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Unterlagen werden durch die Landesregierung für die Gewährung der oben genannten Zuwendungen von den politischen Jugendverbänden angefordert?

2. Welche Überprüfung findet vonseiten der Landesregierung mit den eingereichten Unterlagen statt?

3. Konnten die oben genannten Jugendorganisationen im Jahr 2016 jeweils auf weitere Einnahmen verweisen und wenn ja, welche in welcher Gesamthöhe?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Haushalts- und Wirtschaftspläne der politischen Jugendorganisationen besser zu überprüfen?

Es antwortet für die Landesregierung Staatssekretär Krückels aus der Staatskanzlei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Welche Unterlagen für die Gewährung der oben genannten Zuwendungen von den politischen Jugendverbänden angefordert werden, bestimmt Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an politische Jugendverbände vom 18.01.2012 in der jeweils gültigen Fassung.

Zu Frage 2 – welche Überprüfung findet vonseiten der Landesregierung mit den eingereichten Unterlagen statt? –: Die Bewilligungsbehörde prüft zunächst, ob der Jugendverband antragsberechtigt ist. Die Antragsberechtigung richtet sich nach Ziffer 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an politische Jugendverbände. Sodann wird geprüft, ob die Zuwendungsvoraussetzungen nach den §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung, den entsprechenden Verwaltungsvorschriften, den §§ 48, 49 und 49 a des Thüringer

Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie der Ziffer 3.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an politische Jugendverbände vorliegen. Die weiteren Unterlagen werden bei Antragstellung auf Vollständigkeit, Plausibilität und, so weit möglich, Richtigkeit sowie die Förderfähigkeit hin überprüft. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung wird anhand des Sachberichts, des zahlenmäßigen Nachweises der Belege, der Verträge, der sonstigen zahlungsbegründenden Unterlagen sowie der Veranstaltungsauswertungsbögen ein Soll-Ist-Vergleich des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplans und des Jahresarbeitsprogramms durchgeführt. Außerdem erstreckt sich die Prüfung auf die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungen, die Erreichung des Zuwendungszwecks und die Einhaltung der festgelegten Anordnung einschließlich der Nebenbestimmungen.

Zu Frage 3 – konnten die oben genannten Jugendorganisationen im Jahr 2016 jeweils auf weitere Einnahmen verweisen und wenn ja, in welcher Gesamthöhe? –: Auf Teilnehmerbeiträge in Höhe von 8.894,90 Euro, auf Mitgliedsbeiträge in Höhe von 2.138,15 Euro, auf Darlehen in Höhe von 5.000 Euro und auf sonstige Einnahmen, zum Beispiel Spenden, in Höhe von 28.648,48 Euro.

Zu Frage 4 – welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Haushalts- und Wirtschaftspläne der politischen Jugendorganisationen besser zu überprüfen? –: Die Bewilligungsbehörde führt jährlich eine umfassende Verwendungsnachweisprüfung durch. Darüber hinaus ist sie jederzeit berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendungen durch örtliche Erhebung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Des Weiteren bestehen umfangreiche Prüfungsrechte des Thüringer Landesrechnungshofs nach § 91 Thüringer Landeshaushaltsordnung. Aus Sicht der Landesregierung ist deshalb kein Verbesserungsbedarf zu erkennen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Antragsteller.

Vielen Dank, Herr Krückels, für die Ausführungen. Zu Frage 3 kurze Nachfrage. Da hatten Sie ausgeführt, was an Einnahmen alles da war, da die konkrete Frage: Gab es denn eine Organisation, die keine Einnahmen hatte, oder haben alle entsprechende Einnahmen gehabt?

Ich habe jetzt leider nur die kulminierten Zahlen dazu vorliegen, weil Sie ja auch nur in Gesamtheit ab

gefragt haben. Das müsste ich Ihnen nachreichen. Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Dann neh- men wir das als Zusage auf!)

Ja, die Staatskanzlei hat zugesagt, Ihnen das nachzuliefern, und das nehmen wir natürlich auch auf. Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/4488.

Erweiterung des Kontaktbereichsdienstes im Landkreis Sonneberg

Der Kontaktbereichsdienst wurde in Thüringen vor 19 Jahren als Strukturelement in den Polizeiinspektionen geschaffen und seitdem weiter ausgebaut. Innerhalb des Gebiets, für das sie eingesetzt sind, nehmen diese Beamten alle polizeilichen Aufgaben wahr und sind erster Ansprechpartner der Einwohner. Innerhalb des Landkreises Sonneberg gibt es vier Kontaktbereiche – in der Gemeinde Frankenblick und in den Städten Neuhaus am Rennweg, Steinach und Schalkau. Insgesamt gibt es dort sieben Planstellen für Kontaktbereichsbeamte, von denen momentan eine unbesetzt ist.

Auch für das Unterland des Landkreises Sonneberg wird von den Gemeinden und der Polizeiinspektion Sonneberg seit Langem eine Planstelle für einen Kontaktbereichsbeamten gewünscht, jedoch hat das Innenministerium bislang keinen neuen Kontaktbereich genehmigt. Am 1. November 2016 wurde daher für die Gemeinden Föritz und NeuhausSchierschnitz ein Bürgerpolizeiposten eingerichtet, der von zwei Polizeihauptmeistern der Polizeiinspektion Sonneberg (vertretungsweise) bekleidet wird. Diese Aufgabe wird in den normalen Schichtdienstplan beider Polizeibeamten eingearbeitet und wahrgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung nach fast einem Jahr zu der derzeitigen Variante eines Bürgerpolizeipostens, der aus dem Personalbudget der Polizeiinspektion Sonneberg bestritten wird?

2. Gab es eine Evaluation, wie die Bevölkerung von Neuhaus-Schierschnitz und Föritz den Polizisten vor Ort annimmt und ob diese Bürgernähe Wirkung zeigt?

3. Ist inzwischen eine Planstelle für einen Kontaktbereichsbeamten für das Sonneberger Unterland besetzbar oder deren Schaffung vorgesehen und wenn nein, aus welchen konkreten Gründen wird

aus Sicht der Landesregierung kein Bedarf an der Einrichtung eines Kontaktbereichs gesehen?

4. Wie sind die vier Kontaktbereiche der Polizeiinspektion Sonneberg ausgestattet (bitte ausführen, welche Fahrzeuge, Computer- und Laptoptechnik, Funktechnik, Büros, weitere Ausstattung vorhanden ist)?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich würde gern die Fragen 1 und 2 wegen des unmittelbaren Sachzusammenhangs zusammen beantworten: Bei der Variante des Bürgerpolizeipostens handelt es sich um ein internes Projekt der Landespolizeiinspektion Saalfeld zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz im Landkreis Sonneberg. Insofern möchte ich auf die Information der zuständigen Landespolizeidirektion verweisen, wonach im Projektverlauf bisher durchweg positive Erfahrungen gesammelt wurden. Das Projekt wird insgesamt als erfolgreich eingeschätzt. Insbesondere soll das erprobte Modell die Wahrnehmung der Polizei positiv verändert haben. Einen entsprechenden Sachstandsbericht hat die projektdurchführende Polizeiinspektion Sonneberg am 29. August 2017 erstellt, der von der Landespolizeiinspektion Saalfeld am 4. September 2017 der Landespolizeidirektion vorgelegt wurde. Im Einzelnen steht eine Bewertung der diesbezüglichen Ergebnisse noch aus.

Zu Frage 3: Ein Dienstposten eines Kontaktbereichsbeamten für das Sonneberger Unterland ist bisher nicht vorgesehen. Nach einer abschließenden Bewertung des Projekts ist beabsichtigt, dass die Ergebnisse der Landespolizeidirektion in das Gesamtkonzept zur künftigen Ausrichtung des Kontaktbereichsdienstes einfließen. Dieses Gesamtkonzept wird gegenwärtig erstellt. Aufgrund der positiven Bilanz wurde jedoch gestattet, dass die Polizeiinspektion Sonneberg das zunächst befristete Projekt unbefristet fortführen kann.

Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bisher kein Antrag auf Einrichtung eines weiteren Kontaktbereichs für die Gemeinden Föritz und Neuhaus-Schierschnitz eingereicht wurde.

Zu Frage 4: Die Kontaktbereiche sind mit je einem Pkw Opel Corsa als Funkstreifenwagen ausgestattet. Die Büros befinden sich jeweils am Sitz der Gemeinde, Einheitsgemeinde bzw. Verwaltungsge

(Staatssekretär Krückels)

meinschaft des jeweiligen Kontaktbereichs. In den Büros sind grundsätzlich entweder ein Laptop oder ein Arbeitsplatzcomputer mit Zugriff auf das polizeiliche Netzwerk und ein Drucker vorhanden. Die Kontaktbereichsbeamten selbst sind wie Beamte des Einsatz- und Streifendienstes ausgestattet inklusive eines mobilen Funkgeräts.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Meißner.

Vielen Dank für die Antworten. Nach meinem Kenntnisstand gab es diesen Antrag zur Einrichtung eines Kontaktbereichsbeamten in dieser Region. Gehen wir jetzt einmal davon aus, dem ist so bzw. es käme einer: Wann ist denn damit zu rechnen, dass diese Personalzuweisung im Rahmen eines Gesamtkonzepts erfolgt?

Ich hatte eben ausgeführt, dass die Auswertung der entsprechenden Ergebnisse noch andauert. Ich würde Ihnen diese Informationen, was die Zeiträume betrifft, nachliefern wollen.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Nach meinem Kenntnisstand ist die Personalausstattung der PI Sonneberg sehr schlecht. Es gibt da Formulierungen wie: „Es ist die am schlechtesten besetzte Polizeiinspektion in ganz Thüringen.“ Das lasse ich jetzt einmal so dastehen. Deswegen frage ich: Ist Ihnen bekannt, wie die PI Sonneberg personalmäßig ausgestattet ist, das heißt, wie groß der Bedarf ist und wie viel neues Personal die PI Sonneberg im Rahmen der Neueinstellung von Polizisten in Thüringen deshalb erwarten kann?

Meinen Sie jetzt, ob ich das persönlich weiß oder natürlich das Ministerium? Davon gehe ich mal aus.

Ich gehe von beidem aus, Sie sind ja Staatssekretär.

Von beidem, aha. Auch diese Information, verehrte Frau Abgeordnete, würde ich Ihnen gern nachreichen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie hat nur gefragt, ob es Ihnen bekannt ist!)