Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Ich will zu ein paar Punkten des Gesetzentwurfs noch etwas sagen, und zwar vor allem zu § 6, den Verboten. Das ist ja ein Bereich, der im Vorfeld schon sehr intensiv diskutiert wurde. Da gibt es Dinge, bei denen ich mir wünsche, dass wir vielleicht noch ein bisschen deutlicher werden. Die Frage „Leitungsbau“ hat heute schon eine große Rolle gespielt. Ich gebe zu, ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn man eine unterirdische Leitung unter dem Grünen Band verlegt, ohne dass man jetzt die Oberfläche angreift, das keine Auswirkungen auf das Grüne Band hat. Wenn durch Leitungen viel Strom fließt, entsteht Strahlungsbelastung auf die Umgebung, die sich in Form von Wärme, aber auch in Form von elektromagnetischer Auswirkung ergibt. So etwas hat Wirkung. Ich habe Fischerei studiert. Fische orientieren sich zum Beispiel am Magnetfeld, was ihre Wanderungen angeht. So ein Erdmagnetfeld ist nicht so stark, dass es durch so eine Leitung nicht massiv beeinträchtigt würde. Nicht nur Fische orientieren sich so. Es gibt eine ganze Reihe von anderen Lebewesen, die durch solche Felder hinlänglich gestört werden. Deshalb wünschte ich mir, dass wir hier auch noch mal darüber reden, ob diese Formulierung nicht noch ein bisschen geschärft werden kann. Das würde uns sicher guttun und die Natur auch besser schützen.

Zu der Frage „Wie gehen wir mit Land- und Forstwirtschaft um?“ werden wir noch mal untersetzen müssen, was unter einer bislang ungenutzten Fläche zu verstehen ist. Ich glaube, wir werden uns auch damit beschäftigen müssen, was gebietsfremde Pflanzen sind, was gebietsfremde Tiere sind. Zu diesen Fragen wird man angesprochen von Grundstückseigentümern, von Waldbesitzern. Ist die Douglasie zum Beispiel eine gebietsfremde Art? Wir haben sie inzwischen in der Naturverjüngung mit drin. Muss die dann dort raus, kann die drin bleiben? Alles solche Fragen, die gerade im Zuge des Klimawandels in der Forstwirtschaft eine wesentliche Rolle spielen. In der Landwirtschaft werden natürlich viele gebietsfremde Arten angebaut. Das ist dort, wo Acker betrieben wird, etwas Übliches. Also, über diese Punkte 10 und 11 muss man zumindest dahin gehend noch mal reden, dass man eine Klarstellung macht gegenüber den Nutzern, gegenüber den Eigentümern, wie es zu verstehen ist, sodass die Sorge, dass es einen Eingriff ins Eigentum gibt, unangebracht ist.

Meine Damen und Herren, soweit in der ersten Lesung. Ich freue mich auf die Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Frau Becker hat schon beantragt, dass es an den Umweltausschuss federführend und an den Infrastrukturausschuss überwiesen werden soll. Dem möchte ich mich gern anschließen. Ich hoffe, dass wir dort einen guten Erfolg haben. Ich habe schon überlegt, ob wir es noch an den Wirtschaftsausschuss überweisen sollten – wenn ich mir ansehe, dass hier berechtigt sehr viel Aufwand betrieben wird, um zum Beispiel den Kolonnenweg perspektivisch zu erhalten, weil sich darauf diejenigen, die das Grüne Band erleben wollen, bewegen werden. Ich wünschte mir so etwas durchaus auch für den Rennsteig, dass wir für unsere zentrale Hauptwanderachse Lösungen fänden, wie wir sie unterhalten können.

(Beifall DIE LINKE)

Das muss nicht gleich ein Nationales Naturmonument Rennsteig sein, aber ich glaube, wir finden dort sicherlich auch Wege und Möglichkeiten. Aber da kann man sich an diesem Gesetzentwurf durchaus ein Beispiel nehmen.

Als Letztes noch zur Zuleitung nach Geschäftsordnung, Herr Gruhner. Da möchte ich noch mal zu Ihnen kommen. Ich hoffe, wir kriegen es gemeinsam hin, dass das in Zukunft digital erfolgen kann. Ich kann mich noch daran erinnern, als das letzte Naturschutzgesetz verabschiedet wurde, da waren die Karten vom Biosphärenreservat Rhön mit dabei. Die musste es auch schriftlich geben, die bekam aber nicht jeder Abgeordnete, sondern jeder Abgeordnete hatte die Möglichkeit, bei der Landtagsverwaltung Einsicht zu nehmen. Das wäre zum Beispiel ein Schritt, dass wir da wieder hinkommen würden. Aber da hat eben eine gewisse Verfas

sungsklage ein paar Dinge aufgewirbelt, und das wird dazu führen, dass jeder Abgeordnete am Ende dieser Haushaltsberatung mit einem Papierstapel versehen wird, wenn wir die ganzen Wortprotokolle bekommen, der größer sein wird als der Abgeordnete selbst.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind eben Konsequenzen. Deshalb halte ich es für dringend geboten, die Geschäftsordnung in dieser Hinsicht zu ändern.

(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Das haben Sie selbst beantragt!)

Damit eben diese Papierverschwendung nicht mehr erfolgt. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Herr Staatssekretär Möller, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für die Debatte zu dem Gesetzentwurf und will zu einigen Fragen doch noch mal Stellung nehmen. Zuerst noch mal zum Thema „ordnungsrechtlicher Rahmen“. Herr Gruhner, ich denke, es ist wichtig – und das hat Herr Kummer auch schon deutlich gemacht –, dass wir dieses Thema als ein Thema begreifen, das in der Öffentlichkeit diskutiert werden muss. Das leistet eine Verordnung eben gerade nicht. Eine Verordnung wird von der oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt auf den Weg gebracht. Da gibt es zwar lokale Anhörungen, aber es gibt keine öffentliche Debatte dazu. Ich denke, diese öffentliche Debatte, die im Vorfeld der Einbringung außerhalb des Landtags schon erfolgt ist, hat gezeigt und deutlich gemacht, wie wichtig es ist, diese Dinge öffentlich und auch politisch zu diskutieren.

(Beifall DIE LINKE)

Dann will ich noch etwas zu den elf Stellen sagen. Elf Stellen verteilen sich auf 763 Kilometer. Das sind fast 70 Kilometer pro Stelle. Natürlich kann man sagen: Naturparke haben zum Teil deutlich weniger Personal. Es ist auch kein Landespersonal an der Stelle. Das muss man auch noch mal dazu sagen. Es gibt also keinen Aufwuchs von Stellen im Haushalt durch diese elf Stellen. Das sind elf Stellen, die bei der Stiftung Naturschutz oder bei dem Träger, der noch nicht feststeht, der dann per Verordnung bestimmt werden soll, angesiedelt sind.

(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Aber das Geld bezahlen wir doch dafür!)

(Abg. Kummer)

Ja, aber wenn Herr Gruhner sagt, das passt nicht in die Zeit, dann stelle ich mal die Frage: Ist denn Naturschutz und ist denn die Erhaltung und Entwicklung von Erinnerungsorten eine Modefrage? Ist das eine Frage, die wir ins Belieben des Zeitgeists stellen können? Oder ist das nicht eine Frage, die wir uns in jedem Fall leisten sollten, weil es eben heute viele Leute gibt, die gar nicht mehr wissen, was zum Beispiel mit der „Aktion Ungeziefer“ in diesem Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze passiert ist?

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Aber das hat doch damit nichts zu tun!)

Wenn Sie sagen, wir wollen lieber Lehrer, Kindergärtnerinnen und Polizisten haben, als hier das Geld für elf Stellen im Naturschutz oder am Nationalen Naturmonument „Grünes Band“ auszugeben, wo es eben nicht nur um Naturschutz, sondern auch um Erinnerungskultur geht, dann sage ich Ihnen: Das ist doch der beste Lernort, den wir uns vorstellen können. Wir müssen doch die Kinder und Jugendlichen dort hinbringen, damit sie begreifen, was da in der Geschichte passiert ist, und wir können und dürfen die Kinder und Jugendlichen dort hinbringen, um diese Naturgüter, die wir dort haben, zu sehen. Insofern, glaube ich, ist es gut investiertes Geld und keine Frage, die wir irgendwie der Mode oder dem Zeitgeist anheimstellen sollten.

Ein letzter Punkt, den ich noch erwähnen möchte: die Frage SuedLink. Herr Gruhner, Sie haben gesagt, wir hätten den Leuten Sand in die Augen gestreut, und dann haben Sie noch gesagt, das sei gar nicht das Riesenproblem. Also ich fände es schon ein Problem, wenn wir das tatsächlich gemacht hätten, aber wir haben das nicht getan. Wir haben immer gesagt: Natürlich kann der SuedLink nun nicht durch die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument verhindert werden. Natürlich kann das nicht passieren, das habe ich selbst auch hier vom Pult gesagt. Das ist nicht das Anliegen und wir haben auch nicht die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument mit dem SuedLink begründet – das ist nicht so. Aber wir haben gesagt, das Grüne Band ist etwas Schützenswertes und diese Perlenkette von Naturschutzgebieten, naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen ist es wert, dass sie geschützt wird. Deshalb wollen wir an dieser Stelle den Raumwiderstand mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument erhöhen. Das hat schon dazu geführt, dass sich zum Beispiel Frau Zypries an die Landesregierung gewandt und gesagt hat: Macht das bitte nicht, damit haben wir große Schwierigkeiten. – Das hat schon dazu geführt, dass dort der Raumwiderstand erhöht worden ist, indem wir gesagt haben, wir weisen es aus, und das wird dazu führen, dass besondere Beachtung darauf gelegt wird, dass dieses wertvolle Biotopverbundsystem und diese wertvolle Perlenkette von Erinnerungsor

ten eben nicht einfach leichtfertig zerschnitten wird. Das war unser Anliegen, und das ist, glaube ich, auch durchaus gerechtfertigt.

Zu Herrn Kießling will ich nur sagen: Ich hatte vorhin das Hohe Haus gebeten, in eine Chancendiskussion einzusteigen. Was Sie gemacht haben, war das ganze Gegenteil. Wenn Sie sagen, wir würden da völlig allein stehen mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument, ist es erstens nicht richtig, denn es gibt mittlerweile auch schon in Sachsen-Anhalt ganz konkrete Bestrebungen, uns nachzufolgen. Und dann ist es zweitens eben so, Herr Kießling: Wenn man an der Spitze der Bewegung steht, steht man häufig völlig allein. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da sagen Sie das Richtige zu uns! Das kennen wir!)

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, es ist Ausschussüberweisung beantragt. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen – Gegenstimmen hatte ich gefragt, es gab keine. Es ist einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen – die AfD-Fraktion hat wahrscheinlich die Arbeit gerade eingestellt.

Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.

Wir stimmen über die Federführung ab. Wer die Federführung für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und Einzelne

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir spalten uns gerade!)

von der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Einzelne Abgeordnete der AfD-Fraktion enthalten sich. Damit ist die Federführung für den Umweltausschuss bestimmt.

(Staatssekretär Möller)

Ich habe, bevor ich Sie in die Mittagspause bis 14.15 Uhr entlasse, noch drei Anmerkungen zu machen. Es trifft sich der Haushalts- und Finanzausschuss im Raum F 004 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause. Es trifft sich der Untersuchungsausschuss 6/2 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 202 und es trifft sich die ObleuteRunde der Enquetekommission 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum 056. Wir treten jetzt in die Mittagspause bis 14.15 Uhr ein. Es wird mit der Fragestunde fortgesetzt und danach folgt TOP 10.

Es ist 14.16 Uhr. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Fragestunde

Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Als Erster hat Abgeordneter Kuschel für die Fraktion Die Linke mit der Drucksache 6/4462 das Wort.

Danke, Frau Präsidentin.

Nichtumsetzung des Beschlusses des Gemeinderates Witzleben (Ilm-Kreis) über den Gemeindebeitritt zum Kommunalen Energiezweckverband

Der Gemeinderat Witzleben (Ilm-Kreis) hat am 10. Dezember 2015 den Gemeindebeitritt zum Kommunalen Energiezweckverband beschlossen. Die zuständige Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg hat „vergessen“, den Beschluss umzusetzen. Am 12. September 2017 hat der Gemeinderat auf Forderung der Verwaltungsgemeinschaft den Beschluss formal aufgehoben. Die Gemeinde Witzleben und die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat die zuständige Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg den Beschluss nicht umgesetzt?

2. Weshalb kann der Beschluss nicht mehr umgesetzt werden?

3. Welche finanziellen Auswirkungen entstehen für die Gemeinde Witzleben aufgrund der Nichtumsetzung des Beschlusses des Gemeinderates?

4. Unter welchen Voraussetzungen hat die Gemeinde Witzleben gegen die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Schadensersatzansprüche?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Höhn.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist ja jetzt Premiere!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Thüringer Kommunalordnung sind die Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft für die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zuständig. Die Verwaltungsgemeinschaft führt diese Aufgaben als Behörde der jeweiligen Mitgliedsgemeinde nach deren Weisung aus. Der Verwaltungsgemeinschaft obliegt dabei auch der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden. Aus welchen Gründen die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg einen Beschluss ihrer Mitgliedsgemeinde Witzleben nicht umgesetzt haben soll, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zum vorgetragenen Sachverhalt liegen auch dem Landratsamt Ilm-Kreis als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde keine Informationen vor. Von einer Nachfrage bei der Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Gemeinde hat die Rechtsaufsichtsbehörde nach deren Information abgesehen, da die Gemeinde nach dem Sachvortrag den Beschluss am 12.09.2017 aufgehoben hat. Es sind somit keine Anhaltspunkte für ein gegenwärtiges rechtswidriges Handeln ersichtlich, das einer Aufklärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedarf, um gegebenenfalls rechtsaufsichtlich einwirken zu können. Eine weiter gehende Aufklärung und Prüfung des Sachverhalts war daher nicht angezeigt.

Zu Frage 2: Da nach dem Sachvortrag der Gemeinderat den gefassten Beschluss aufgehoben hat, kann er nicht mehr vollzogen werden.

Zu Frage 3: Wie bereits ausgeführt liegen der Rechtsaufsichtsbehörde keine Informationen zum Sachverhalt vor.