Protokoll der Sitzung vom 29.09.2017

Vielen Dank. Und ich sehe jetzt Frau Abgeordnete Muhsal am Rednerpult für die AfD-Fraktion.

Danke schön. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Mühlbauer, ich bin, glaube ich, ganz froh, dass ich bei der Sache nicht an Ihrer Seite bin.

(Beifall AfD)

Ich finde es auch interessant, dass Sie sich hier herstellen. Dass es schon, bevor das Gesetz überhaupt beschlossen wird, diese Broschüre „9 Irrtümer über das Hochschulgesetz“ gibt, sagt eigentlich schon fast alles, was man über diesen Gesetzentwurf sagen muss.

Herr Tiefensee, ich gebe zu, ich bin erstaunt, dass Sie als Minister einen Gesetzentwurf für die Landesregierung vorlegen, ihn nicht begründen und sich dann nicht mal die Redebeiträge aller Abgeordneten anhören, um dann doch etwas zu sagen. Ich hoffe, das wird hier nicht zur Regel.

(Beifall AfD)

Insgesamt gibt es zwei Konstanten im Regierungshandeln von Rot-Rot-Grün. Sie lauten zum einen: Alles, was die Landesregierung macht, bekommt einen möglichst klangvollen Namen, der allerdings meist wenig mit dem Inhalt zu tun hat. Und zweitens: Alles, was bei der Landesregierung einen klingenden Namen bekommt, der wenig mit dem Inhalt zu tun hat, kommt immer noch schlimmer, als man sowieso schon denkt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes hat den klangvollen Namen „Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Thüringer Hochschulen“ – und weiter folgend weni

ger klangvoll – „sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften“.

Kommen wir zu der Frage, wer laut Landesregierung mehr mitbestimmen soll. Vorgeschoben werden immer die Studenten, tatsächlich sollen die Gleichstellungsbeauftragte und der Diversitätsbeauftragte mehr bestimmen, diese sind ganz prominent im Gesetz vertreten.

Im derzeitigen Thüringer Hochschulgesetz, da stimme ich Herrn Prof. Dr. Voigt durchaus zu, haben die Professoren eine Sitz- und Stimmenmehrheit und das ist tatsächlich besser als in dem Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung.

(Beifall AfD)

Diese Regelung hat sich aus unserer Sicht bewährt. Sie ist auch wohlbegründet. Professoren haben eben, anders als Studenten, den höchsten akademischen Abschluss bereits erreicht. Sie haben, anders als Studenten, eine feste Arbeit, durch die sie Zeit für die Gremienarbeit und entsprechende Einblicke in das Leben der Universität haben und Sie wissen aus fachlicher Sicht, worauf es ankommt.

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Aber es sind alle Teil der Hochschule!)

Selbstverständlich können durch Studenten oder auch Mitarbeiter wertvolle Anregungen kommen, mal mehr mal weniger, Herr Schaft. Dass aber letztlich die Professoren, wenn sie sich einig sind, eine Entscheidung treffen können, wie es bislang möglich war, das soll nach unserer Ansicht auch weiterhin möglich sein.

(Beifall CDU, AfD)

Sie als Landesregierung nennen es „Stärkung der Mitbestimmung“. Sie meinen aber „Entmachtung der Professoren“.

(Beifall AfD)

Sie stoßen sich an der herausgehobenen Stellung der Professoren. Sie stoßen sich an ihrer Leistung und meinen, dass Leistung und Mitbestimmung sich ausschließen würden. Aber das ist mitnichten so. Durch Ihre Entscheidung, die Professoren zu entmachten, gerät die Einheit von Verantwortung und Entscheidung ins Wanken. Sowohl Studenten als auch wissenschaftliche Mitarbeiter sind in der Regel – und das dürfte Ihnen eigentlich bewusst sein – nur für ein paar Jahre an der Hochschule. Ihnen kommt bei Weitem nicht der prägende Einfluss für die Hochschule zu, wie es bei einem Professor der Fall ist. Die Folgen für die Entscheidungen von diesen nur für kurze Zeit an der Hochschule verweilenden Statusgruppen haben dann aber natürlich die zu tragen, und das scheint Ihnen aus dem Blick geraten zu sein, die oftmals jahrelang oder jahrzehntelang an den Hochschulen zugegen sind,

(Abg. Mühlbauer)

nämlich zum einen die Professoren, oder es haben diejenigen zu tragen, die nach diesen Entscheidungsträgern kommen, nämlich andere Studenten.

Kritisch ist auch – und ich komme jetzt dazu, warum ich die angebliche Mitbestimmung von Studenten für einen vorgeschobenen Grund halte –, dass die Studenten selbst, bis auf wenige Ausnahmen, häufig wenig Interesse an einer weitergehenden Mitbestimmung haben. Das zeigt sich bei den Wahlen zum Studentenrat, das habe ich hier, glaube ich, auch schon mal zitiert. An der Universität Erfurt haben im Mai dieses Jahres 667 von 5.318 Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, was einer Beteiligung von 12,5 Prozent entspricht. In Jena sah es noch weit schlimmer aus. Dort fanden nur 1.439 von 16.432 Studenten den Weg zur Wahlurne. Studenten wollen – und das ist löblich – vor allem studieren und weder Ihre Zeit an der Wahlurne verbringen, noch in irgendwelchen Gremien stundenlangen Diskussionen folgen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wahlen sind schon echt ner- vig, nicht wahr!)

(Beifall AfD)

Sie alle kennen diese Zahlen. Es geht Ihnen also nicht um Mitbestimmung, sondern darum, unter dem Deckmantel der Demokratie ein weiteres Sprachrohr zu etablieren – ein Sprachrohr, das Ihrem Anspruch entspricht, die Unis zu einer Masseninstitution zu machen und die Dreh- und Angelpunkte dieser Institution zu übernehmen. Sie wollen den Marsch durch die Institutionen, der mit den 68ern begonnen hat, vertiefen und beschleunigen. Das brauchen wir nicht. Im Gegenteil: Wir als AfD wollen diesen linken Marsch durch die Institutionen stoppen und für das einstehen, was wir an Unis tatsächlich brauchen, nämlich Wissenschafts- und Forschungsfreiheit.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Genau!)

Und genau diese Wissenschafts- und Forschungsfreiheit ist durch die Entmachtung der Professoren bedroht. Ihr Gesetzentwurf sieht zwar vor, dass die Anzahl der stimmberechtigten Hochschullehrer erhöht wird, wenn Angelegenheiten den Bereich Forschung und Lehre betreffen, wie aber wollen Sie diese Themen abgrenzen? Frau Mühlbauer hat das schon kurz angesprochen, dass das nicht so wirklich feststeht, wie Sie das überhaupt machen wollen. Herr Tiefensee, Sie haben gesagt, na ja, Sie wollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, aber einen Plan dafür, wie das in dem konkreten Fall geschehen soll, haben Sie nicht. Das wird zu Schwierigkeiten, zu langen Diskussionen sowie zu Streitigkeiten führen und deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist Demokratie! Das ist schon echt schwierig!)

Zur Demokratie gehören aber auch rechtssichere Regelungen, Frau Henfling. Und – das habe ich Ihnen gerade erläutert –

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, richtig!)

die bringen Sie eben nicht in Ihren Gesetzentwurf ein, auch wenn Sie das vielleicht selbst gar nicht merken, Frau Henfling.

Ihr Ziel ist die Entmachtung der Professoren. Wen Sie dann aber tatsächlich mit Macht ausstatten wollen, zeigt sich in § 6 Ihres Gesetzentwurfs, den Sie entsprechend der für Sie vorhandenen Wichtigkeit direkt hinter dem § 5 – Aufgaben der Hochschulen – platziert haben, nämlich Macht haben soll die Gleichstellungsbeauftragte. Sie verpflichten die Hochschulen in § 6 auf das Prinzip der Gleichstellung.

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Ja, richtig!)

Ein Prinzip, das eben anders als die Gleichberechtigung nicht in unserem Grundgesetz verankert ist.

(Beifall AfD)

Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz stellt fest – extra für Sie, Herr Schaft –, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Ja, genau deswegen!)

Daran anschließend stellt das Grundgesetz fest, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung gleicher Rechte fördert. Mit anderen Worten: Gleichberechtigung – nicht Gleichstellung – ist das Ziel des Grundgesetzes und das ist auch gut so.

(Beifall AfD)

Dieses Ziel der Gleichberechtigung verletzen Sie in Ihrem Gesetzentwurf schon dadurch, dass das Amt des Gleichstellungsbeauftragten laut § 6 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs nur von einer Frau ausgeübt werden kann, nicht jedoch von einem Mann. Das, das muss man ganz klar sagen, ist Diskriminierung.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Unerhört!)

(Zwischenruf Abg. Kießling AfD: Diskriminie- rung!)

Dann legen Sie fest, dass der weibliche Gleichstellungsbeauftragte gleichzeitig ein weiblicher Big Brother für alle ist. Die Gleichstellungsbeauftragte sitzt in Sitzungen des Senats, des Hochschulrats, der Hochschulversammlung, in Sitzungen der Selbst

verwaltungsgremien, in ihren Ausschüssen, zum Beispiel auch in Berufungskommissionen. Überall soll die Gleichstellungsbeauftragte spitzeln und gucken, ob die bösen Männer auch spuren. Das scheint Ihr Menschenbild zu sein.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ja, das würden Sie so machen!)

Um es auf die Spitze zu treiben, führen Sie dann auch noch eine Frauenquote von 40 Prozent in allen Gremien ein. Geschlechtsorgane statt Leistung – das ist Ihre Devise.

(Beifall AfD)

Wir als AfD wollen statt dessen Leistung statt Quote und natürlich wollen wir die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, sie ist vollkommen überflüssig.