Wir wollen den Ort der Erinnerung und Mahnung unabhängig von dem Ort, wo denn tatsächlich dieser Ort entstehen soll, wir wollen mit den Betroffenen im Dialog planen und wollen ihn gemeinsam umsetzen. Wir schulden den Opfern und ihren Angehörigen und allen anderen von Rassismus und Menschenfeindlichkeit betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern des Landes, dass diese Taten uns Mahnung sind, und wir müssen auch weiterhin politische Aufklärung betreiben. Es ist ja nun offenkundig, dass das Entwickeln von rechten Tendenzen immer weitergeht, dass wir uns mit einer Größenordnung von rechtspopulistischen Aspekten herumschlagen müssen, das will ich in dieser Deutlichkeit mal sagen. Wenn man ein Erinnern nicht will, dann kommt es zu solchen Aussagen, wie der Aussage von Herrn Höcke, AfD, dass er – was Erinnerungskultur angeht – von einer „dämlichen Erinnerungskultur“ redet und eine 180-Grad-Wende will. Das wollen wir nicht, was die Vergangenheit angeht, und wir wollen das auch in Zukunft tun.
Wir haben den Opfern zugesagt, dass wir die Aufklärung wollen. Da haben wir noch eine ganze Menge zu tun. Das wollen wir auch noch umsetzen – im Untersuchungsausschuss und weit darüber hinaus. Wir wollen diese Opferentschädigung für die Opfer, für ihre Familien, um das bisher Erlittene – nicht wiedergutzumachen –, aber wir wollen ein Zeichen setzen. Das bisher Erlittene, ein langwieriger Prozess in München und alles, was sonst passiert ist, Frau König-Preuss hat es hier auch schon angesprochen, belastet die Angehörigen der Opfer und die Geschädigten nicht nur seelisch. Deshalb muss auch eine finanzielle Unterstützung geleistet werden. Natürlich kann man darüber streiten, Herr Kellner, warum es denn auf Bundesebene und in anderen Ländern eine solche Unterstützung noch
nicht gegeben hat. Wir müssen nicht immer darauf warten, dass andere etwas tun. Wir haben eine eigene Verantwortung.
Ich will auch noch einmal kurz zitieren, woraus die Verantwortung und nicht die Frage der direkten Schuld resultiert. Ich will noch einmal aus dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode kurz zitieren, was er zu einigen der Untersuchungsfragen gesagt hat, ich zitiere: „Die Herausbildung militanter rechtsextremistischer Strukturen wurde kaum gesehen bzw. nicht richtig bewertet und unterschätzt. Stattdessen gab es in Teilen der Gesellschaft bei politisch Verantwortlichen sowie bei kommunalen und Landesbehörden eine verhängnisvolle Tendenz zur Verharmlosung und Entpolitisierung rechter Aktivitäten. Rechts und links werden im Wege der ideologischen Extremismus-Doktrin pauschal gleichgesetzt und Widerstand gegen rechte Umtriebe vielfach als Kehrseite der selben Medaille und Netzbeschmutzung diskreditiert. Die zunehmende Radikalisierung rechtsextremer Strukturen wurde nicht erkannt, folglich wurde auch politisch nicht ausreichend entgegen gesteuert.“
Das wurde festgestellt und das ist Fakt genug, dass wir daraus für uns eine Verantwortung erkennen. Diese Handlungen von Thüringer Behörden sind für uns Grund und Anlass, aktiv zu bleiben – nicht nur aktiv zu werden. Erste Maßnahmen wurden getroffen. Die Sicherheitsarchitektur wurde umgewandelt, das Landesamt für Verfassungsschutz in das Ministerium eingegliedert, V-Personen abgeschaltet. Es gibt stärkere Kontrollen und, und, und. All das ist noch nicht genug. Wir wissen aus unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss, dass wir noch eine ganze Reihe von Dingen aufzuklären haben und auch noch Verantwortlichkeiten für uns abzuleiten haben.
Aber – und damit fasse ich zusammen: Die Opfer und Angehörigen der Ermordeten müssen unterstützt werden, auch finanziell, weil es natürlich durch den langen Aufarbeitungsprozess und das gerichtliche Verfahren auch um Belastungsgrenzen rein finanzieller Art geht, ich will gar nicht über das Seelische reden. Herr Kellner, nur bei der Gelegenheit – der Prozess ist nicht beendet, sondern er wurde ausgesetzt. Wir mussten auch nicht auf eine Entscheidung warten, sondern wir haben uns eben anders entschieden.
Deswegen soll ein Ort des Gedenkens bereitgestellt werden, ein Ort der Trauer, des Nachdenkens, der Mahnung und der Erinnerung, was Hass gegen Menschen wegen Ihrer anderen Kultur, Hautfarbe, anderer Meinung und anderer Gedanken anrichtet. Vor allem im Licht eines starken Rechtspopulismus in diesem Land müssen wir De
Ich will mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und werbe noch einmal ganz deutlich für die Unterstützung unserer Anträge. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch die CDU sich dazu bekennen würde, wie sie es schon im Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode gemacht hat. Ich möchte Sie bitten, dass wir gemeinsam ein Zeichen der demokratischen Parteien setzen und weitere notwendige Schritte der Aufarbeitung – die Begleitung der Opfer und ihrer Familien und auch die Aufarbeitung unserer eigenen Fehler – weiter gemeinsam gehen.
Ich habe heute in der Zeitung gelesen und das hat alles etwas mit einer Entwicklung in diesem Land zu tun, die damals schon begonnen hat und die auch immer noch weitergeht. Deswegen dürfen wir auf diesem rechten Auge natürlich nicht blind sein, nicht blind werden und nicht blind bleiben. Aber ich habe heute ein schönes Zitat vom Präsidenten des Verfassungsschutzamts hier in Thüringen gelesen. Herr Stephan Kramer hat heute Morgen in der Zeitung gesagt – und ich glaube, das ist dann auch die Zielsetzung und die Folge dessen, was wir heute tun –, ich zitiere: „Ich will diese braune Pest […] so gut es geht bekämpfen.“ Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich kann mich dem nur anschließen. Das ist für mich und, ich denke, auch für die Koalitionsfraktionen Verpflichtung und Auftrag. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer, zuerst möchte ich auf eine Äußerung von Frau König-Preuss noch etwas antworten. So, wie ich das gehört habe, haben Sie der Polizei rassistisch motivierte Ermittlungen vorgeworden.
Das ist meines Erachtens ein politischer Rufmordversuch gegen die Polizei, was wir von der AfD aufs Schärfste verurteilen.
Im Rechtsstaat sind es die Gerichte, die über Täterschaft und Schuld bei Straftaten entscheiden. Es sind Gerichte, die bei Straftaten rechtsverbindlich darüber urteilen, was wie geschehen ist.
Kein Politbüro, keine Fraktion, keine Partei entscheidet hierüber, auch Sie nicht, sondern die Gerichte.
Und das ist gut so. Wenn wir im Landtag über die Mordfälle reden, die dem Nationalsozialistischen Untergrund zur Last gelegt werden, reden wir über Fälle, die gerichtlich und auch außergerichtlich bisher nicht aufgeklärt sind. Oder haben Sie da einen anderen Sachstand? Bekanntlich ist der Münchener NSU-Prozess nicht abgeschlossen. Ob noch in diesem Jahr ein Urteil ergehen wird, scheint durchaus offen zu sein. Dennoch halten es die Regierungsfraktionen für richtig, heute über Opferentschädigung und über die Errichtung einer Erinnerungsstätte zu befinden.
Ich möchte jetzt wirklich die Rede zu Ende führen und nicht dauernd durch irgendwelche Zwischenrufe gestört werden.
Ich mache jetzt weiter. Bitte, ich lasse Sie auch ausreden oder habe ich versucht, bei Ihrer Rede irgendwas zu unterbinden?
Dennoch halten es die Regierungsfraktionen für richtig, heute über Opferentschädigung und über die Einrichtung einer Erinnerungsstätte zu befinden. Wir müssen uns fragen, warum dies so ist. Was den Antrag zum Opferentschädigungsfonds angeht, so handelt es sich hier nicht zuletzt um eine Reaktion auf das Entschädigungs- und Schmerzensgeldverfahren, das Angehörige eines mutmaßlich vom NSU Getöteten gegen den Freistaat Thüringen führen. Ob ein rechtlicher Entschädigungsanspruch besteht, und wenn ja, welcher, das ist eine durchaus schwierige Rechtslage. Mit der Staatshaftung ist es so eine Sache. Jedenfalls muss dabei
In unserem Zusammenhang kommt es nun aber nicht zu einer gerichtlichen Prüfung. Das Verfahren vor dem Erfurter Landgericht ruht momentan, weil die Landesregierung Entschädigungsleistungen für Opferangehörige angekündigt hat. Diese Ankündigung wird mit dem Antrag in Drucksache 6/4501 umgesetzt. Die Regierungskoalition sucht damit jetzt eine kollektive Lösung jenseits der Gerichte. Im Antrag heißt es: „Der Freistaat Thüringen hat aber eine besondere Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen“ der Mordserie. Das sei der Fall, weil Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe von hier kämen und hier ihre Sozialisierung erfahren hätten und weil gerade die Thüringer Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der Straftaten versagt hätten. Ohne also, dass es zu einer gerichtlichen Entscheidung gekommen wäre, verlangt der Antrag von Rot-Rot-Grün eine generelle Entschädigung. Natürlich kann man über eine Opferentschädigung nachdenken. Es steht dem sozialen Rechtsstaat gut zu Gesicht, sich nicht allein mit dem täterorientierten Strafrecht um die Täter zu kümmern, sondern auch um die Opfer von Straftaten und deren Angehörige.
Und so existieren zahlreiche Fälle, in denen Entschädigungen für bestimmte Opfergruppen eingerichtet wurden. Es gibt ein Opferentschädigungsgesetz und seit Kurzem im Hinterbliebenenrecht Entschädigungsansprüche. Manchmal geht es bei der Entschädigungsfrage aber nicht so sehr um die Opfer, sondern um politische Opportunitäten. Das dürfte gerade im vorliegenden Zusammenhang der Fall sein. Tatsächlich hat ja der deutsche Staat bereits im Jahr 2012 die Opferfamilien mit über 800.000 Euro entschädigt – meines Wissens 832.000 Euro – und eine Verantwortung übernommen, auch dies unabhängig von Gerichtsurteilen zur Sache, die es nicht gibt. Zudem stehen nach wie vor Gelder für Opfer bzw. ihre Angehörigen bereit, so zur Reisekostenbeihilfe für Nebenkläger, die zum NSU-Prozess nach München fahren. Dass man sich im Fall der Morde, die dem NSU zur Last gelegt werden, um Opferentschädigungen nicht bemühte, kann also nicht gerade behauptet werden.
Dass die Koalition aber weitere und zusätzliche Entschädigungsleistungen fordert, legt nahe, dass es Rot-Rot-Grün in der Hauptsache um etwas anderes geht. Das kann man vor allem an dem zweiten hier zu behandelnden Antrag erkennen. Der fordert eine Stätte der Erinnerung und Mahnung an die mutmaßlichen NSU-Opfer. Auch hier soll wieder die besondere Verantwortung herhalten, die man Thüringen zuspricht. Da ist die Rede von der besonderen Verantwortung, die der Freistaat für die Verbrechen des NSU habe und daher brauche es
als Erinnerung und Mahnung auch eine entsprechende Stätte. In den Augen der links-grünen Genossen bedürfen die Thüringer dieser Erinnerung und Mahnung im besonderen Maße, gilt für die RotGrünen unser Thüringen doch als die Brutstätte eines neuen Nationalsozialismus, als Land, in dem im Übrigen auch die Behörden von rassistischen Vorurteilen infiziert sind, wie es Frau König-Preuss vorhin hier auch mit erwähnt hat.
Die Botschaft heißt: Ihr seid alle NSU und die Mission von uns Linken und Grünen besteht darin, euch zu kurieren. Dementsprechend sind in den Augen der Regierungskoalition die Thüringer der Ermahnung und Reflektion über Hass und Rassismus überaus bedürftig.
Meine Damen und Herren, hier werden Gewaltopfer instrumentalisiert, um eine ganz andere Agenda zu verfolgen.
Es geht Rot-Rot-Grün darum, den Thüringern und dem ganzen deutschen Volk einzutrichtern, dass sie im Grunde irgendwo im dritten Reich stecken geblieben sind und sie von der Wiege bis zur Bahre dringend einer wohlwollenden volkspädagogischen Behandlung durch endlose Maßnahmen gegen rechts bedürfen.