Protokoll der Sitzung vom 29.09.2017

Es geht Rot-Rot-Grün darum, den Thüringern und dem ganzen deutschen Volk einzutrichtern, dass sie im Grunde irgendwo im dritten Reich stecken geblieben sind und sie von der Wiege bis zur Bahre dringend einer wohlwollenden volkspädagogischen Behandlung durch endlose Maßnahmen gegen rechts bedürfen.

(Beifall AfD)

Das, meine Damen und Herren, nenne ich Zynismus. Und mehr noch: Es ist auch eine abgründige Verlogenheit, die hier am Werke ist. Verlogen ist, wenn Rot-Rot-Grün hier Opfer erster Klasse in Stellung bringt, demgegenüber andere Opfer abgewertet werden, indem man am Liebsten erst gar nicht über sie spricht. Stattdessen nimmt man Behördenversagen zum Anlass, den Menschen in Thüringen einzuhämmern, wie verkommen sie doch sind.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ach, hör doch auf!)

Wenn von Behördenversagen gesprochen wird, dann könnte man ja auch den Fall des islamistischen Killers Anis Amri ansprechen, der im Juli 2015 illegal nach Deutschland kam und hier unter wenigstens 14 Identitäten von den Behörden unbehelligt munter durch Deutschland reiste, bevor er am 19. Dezember 2016 mit seinem barbarischen Attentat in Berlin 12 Menschen umbrachte und 55 schwer verletzte.

(Beifall AfD)

Wenn wir von Behördenversagen sprechen, könnte man außerdem den Fall des islamistischen Killers Ahmad Alhaw anführen, der im vergangenen Sommer in Hamburg unter Deklaration des islamischen Bekenntnisses „Allahu Akbar“ acht Menschen niederstach und einen dabei ermordete. Der Mann hätte abgeschoben gehört, aber das Amt hat die rechtzeitige Abschiebung dieses Asylbewerbers versäumt. Als die AfD im Januar dieses Jahres hier im Landtag forderte, dass man auch der Opfer des islamistischen Terrors gedenken müsse, namentlich derer, die auf dem Breitscheidplatz von Herrn Amri niedergemetzelt wurden, hat man uns in diesem Parlament wie immer beschimpft und ansonsten den islamistischen Terror in unserem Land verharmlost und relativiert.

(Beifall AfD)

Inzwischen ist man da übrigens in Berlin weiter. Selbst beim links-grünen Senat, der ganz im Sinne unserer AfD-Forderung vom Januar eine Art Mahnmal errichten will. Aber im Thüringer Regierungslager denkt man anders. Was im Januar hinter der Rhetorik insbesondere von Linken, SPD und Grünen stand, das offenbaren einmal mehr die aktuellen Anträge, die wir hier besprechen. Die Regierungskoalition will nur diejenigen Gewaltopfer ins öffentliche Gedenken heben, die dem linksgrünen Umerziehungsprojekt dienlich sind.

(Beifall AfD)

Wer aber von den Opfern des islamistischen Terrors nicht reden will, der sollte von den mutmaßlichen NSU-Opfern schweigen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mutmaßliche Opfer gibt es in dem Fall nicht!)

Abgeordneter Dittes von der Linkspartei gab im Januar von diesem Pult aus folgendes zu Protokoll: „Wir gedenken den Opfern, wir verurteilen Terroranschläge, aber wir missbrauchen diese Opfer nicht für unsere eigenen politischen Ziele, der Schaffung von Feindbildern […]“.

(Beifall AfD)

Diese beiden Anträge, um die es hier geht, strafen diese Worte des Herrn Dittes Lügen. Es geht bei den Anträgen sehr wohl um politische Ziele, ich habe davon bereits gesprochen. Jedermann im Land weiß, welche Ziele das sind. Wir sollen gläubige Untertanen eines neuerlichen sogenannten Antifaschismus werden. Es geht um die Etablierung eines Gesinnungsstaats mit einer offiziellen Doktrin. Für dieses Projekt und seine Folgen hat man die mutmaßlichen NSU-Opfer schon des Öfteren instrumentalisiert. Ich erinnere an die Berliner Veranstal

tung im Februar 2012, die vorgeblich Gedenkveranstaltung sein sollte, in der Tat leider aber eine Staatsliturgie zur Zelebration des Multikulturalismus darstellte.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die NPD hätte es nicht bes- ser sagen können, Herr Rudy!)

Das hat gut demonstriert, worum es unseren Regierungen und ihren Hilfsgruppen tatsächlich geht. Der Gedenkstättenantrag von Rot-Rot-Grün knüpft unmittelbar daran an. Meine Damen und Herren, wenn es um Gewaltopfer geht, so gibt es für die AfD, anders als für unsere links-grüne Koalition, keine Opfer erster und zweiter Klasse.

(Beifall AfD)

Kein Opfer soll vergessen werden. Jedes Opfer ist eines zu viel. Dabei bleibt es. Es bleibt außerdem dabei, dass der freiheitliche Rechtsstaat keine Staatsdoktrin verträgt. Der Rechtsstaat braucht keinen Religionsersatz als offizielle Ideologie – im Gegenteil. In dem Moment, in dem der Staat seine Bürger auf eine solche Ideologie verpflichten will, wird er zum Gesinnungsstaat.

(Beifall AfD)

Das ist aber immer eine Diktatur. Mit der AfD wird es keine Umwandlung Thüringens und Deutschlands in einen Gesinnungsstaat geben. Wir lassen uns auch nicht einreden, dass Thüringen ein besonderer Ort des Rechtsextremismus sei und der Freistaat für Mordtaten verantwortlich zu machen ist. Die verquere links-grüne Logik hinter der Behauptung, Thüringen sei für Mordtaten verantwortlich, liegt ja auf der Hand. Wenn der Thüringer Staat für Mordtaten verantwortlich wäre, wie es im Sondervotum der Grünen zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 5/1 und jetzt im Antrag 6/4502 wieder heißt, dann wäre es nur noch ein winziger Schritt zur Behauptung, Thüringen sei ein Mörderstaat. Solche Dinge hat nun beispielsweise auch die RAF behauptet und die Herrschaften von der sogenannten Antifa sehen das heute noch so. Natürlich ist das jetzt so abwegig wie einst.

Meine Damen und Herren, wo Behörden versagen, muss dies aufgeklärt und abgestellt werden, wo schuldhaft Taten begangen wurden, müssen diese nach Recht und Gesetz be- und verurteilt werden.

(Beifall AfD)

Dass Terrorismus entschieden bekämpft werden muss, ist zudem eine seit Langem von der AfD erhobene Forderung. Dafür brauchen wir nicht zuletzt Personal und gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Was wir aber nicht brauchen, ist eine Staats

doktrin und sind Gedenkstätten, die der Zementierung einer solchen Doktrin dienen. Abgeordneter Dittes hat erst im Januar darauf verwiesen, dass es doch den 11. März als Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus gebe.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Ach, das ist ja ein Ding!)

Das sei doch Gedenken genug für die Opfer des islamistischen Terrors. Wenn es keine Opfer zweiter und dritter Klasse geben soll, wie unsere links-grünen Genossen gerne behaupten, dann muss diese Aussage von Herrn Dittes ja wohl für andere Terroropfer auch gelten.

(Beifall AfD)

In diesem Sinne lehnen wir die Anträge der Regierungskoalition ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin! Ich finde, es ist angebracht, dass wir uns hier als Parlament nach diesem Redebeitrag auch noch mal bei denjenigen entschuldigen, die hier gerade zugesehen haben und das mit ertragen mussten, was wir hier gerade gehört haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Prinzip, Herr Rudy, haben Sie gerade die ausführliche Rede zu dem Spruch von Herrn Höcke mit der 180-Grad-Wende in der Gedenkpolitik gehalten. Sie haben hier ganz klar verdeutlicht, was die AfD sich eigentlich vorstellt, und Sie haben klar verdeutlicht, dass die AfD ein großes Problem damit hat, den Unterschied zwischen Schuld und Verantwortung zu erkennen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es sind keine Synonyme –

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Doch, bei Ih- nen schon!)

nein, sind es nicht.

Herr Möller, ich bin nicht schuld an den Verbrecher im Nationalsozialismus, aber ich trage als Nachgeborene eine Verantwortung dafür, dass so etwas nicht wieder passiert.

(Abg. Rudy)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen Schuld und Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich war schon – ehrlich gesagt – ein bisschen angefasst heute, als ich das von Herrn Kellner gehört habe. Herr Kellner, ich habe auch wahrgenommen, dass Ihnen das schwergefallen ist, was Sie hier gesagt haben.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU)

Doch, dann müssen Sie an Ihrer Körpersprache arbeiten. Aber ich fand nicht, dass Sie das mit großer Chuzpe hier vorn vorgetragen haben, was Sie da gesagt haben.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das war ein schwieriges Konstrukt!)

Ich finde das – ehrlich gesagt – wirklich schade, das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Ich hätte gedacht, dass Sie das, was wir im Untersuchungsausschuss machen, und das, was auch der letzte Untersuchungsausschuss aufs Papier gebracht hat, ernster nehmen. Meine Kollegin Katharina König-Preuss hat es hier deutlich ausgeführt und gesagt, das eine ist natürlich die Aufarbeitung und das Aufschreiben dessen, was wir hier herausfinden, was wir hier offenlegen, das andere ist aber tatsächlich die Verantwortungsübernahme über die Worte hinaus. Das ist genau das, was wir mit diesen zwei Anträgen hier heute eigentlich gern machen wollen. Wir wollen diese Verantwortung übernehmen. Da geht es nicht darum, dass wir Opfer erster und zweiter Klasse haben. Da geht es auch nicht darum, dass wir der Meinung sind, dass wir besser urteilen können als ein Gericht. Das ist nicht unsere Intention, denn noch mal: die Feststellung von Schuld obliegt natürlich einem Gericht und das tun die Gerichte ja mittlerweile auch. Uns geht es hier – und das hat Bodo Ramelow ausgeführt – um die Verantwortungsübernahme. Von daher finde ich es unangemessen, Herr Kellner, wenn Sie hier sozusagen versuchen, die Opfer des Überfalls in Ballstädt gegen die Opfer des NSU auszuspielen, denn das haben Sie leider damit gemacht,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)