Der bessere Alternativantrag heißt nur: Wir sollen ein Wassergesetz vorlegen. Das haben wir gemacht, also Sie können ihn auch gleich zurückziehen.
Und im Zweiten heißt es, dass die Exekutive handeln soll. Das ist auch der Fall, sie handelt ja. Aber das ist ein politisches Signal.
Wir haben das gerade bei dem Tagesordnungspunkt vorher gesagt. Wir müssen doch auch damit umgehen, dass es nicht unbedingt bis ins letzte Glied eine Rechtskräftigkeit hat. Das wissen wir doch alle. Darüber brauchen wir nicht reden. Aber es ist ein Signal in die Zweckverbände hinein, zu
den Menschen, gerade in Ostthüringen, die jetzt die Sanierungsanordnungen bekommen haben. Wir kümmern uns darum, wir versuchen Zeit zu gewinnen, damit sie Ihre Lösungen dann auch bekommen. Aber wenn die Sanierungsanordnungen jetzt umgesetzt werden, dann ist es zu spät, wenn das Wassergesetz wirklich in Kraft tritt. Dann können sie keine Gesamtlösung mehr bekommen, weil es einfach so ist, dass dann eine Straße die Sanierungsanordnung umgesetzt und die Kleinkläranlagen gebaut hat und die andere Straße, die es noch nicht umgesetzt hat, die sind dann die „Dummen“, die es dann auch noch machen müssen. Das geht doch nicht. Wir müssen jetzt stoppen und das ist meiner Meinung nach mit diesem Antrag ein Signal dahin, dass wir eine Lösung suchen. Ich hätte mir da auch schon 2015 Lösungen gewünscht – das ist nicht die Frage –, aber es war nicht möglich. Wir haben daran gearbeitet. Es ist auch nicht so, dass wir nicht versucht haben, schneller Lösungen zu finden, Herr Gruhner, aber in diesem Land Thüringen mahlen die Mühlen nun mal, wie sie mahlen, und die sind nicht immer die schnellsten, würde ich mal vorsichtig sagen. Ich würde mir das auch wünschen, aber es ist halt so. Und das ist jetzt ein Signal und ich bitte Sie ganz herzlich, doch unserem Antrag zuzustimmen. Den AfD-Antrag lehnen wir ab.
Das wissen Sie ja schon. Ich glaube, dass der Antrag der Koalition wirklich dazu geeignet ist, den Menschen ein Signal zu geben. Es ist ganz wichtig, dass dieses Signal jetzt kommt. Deshalb bitte ich, dem zuzustimmen.
Ich bitte auch die CDU-Fraktion, dem zuzustimmen, denn die Bürgerinitiative von Langenorla hat Sie heute Morgen auch noch mal aufgefordert, dies zu tun. Deshalb kann ich nur hoffen. Inhaltlich brauchen wir nicht darüber zu diskutieren. Es ist klar ein Signal und ich bitte darum, dem Antrag der Koalition zuzustimmen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Mitbürger! Das ist natürlich eine tolle Sache, dass Sie unseren Alternativantrag ablehnen, Frau Becker, denn sozial sind Sie nämlich gar nicht. Denn spätestens mit dem CDU-Alternativantrag nimmt die Debatte jetzt
noch mal richtig Fahrt auf. Es muss an dieser Stelle jetzt noch mal betont werden, dass die Koalition ebenso wie die CDU bei diesem Thema der AfD hinterherlaufen und unsere Vorschläge zum Wohle der Bürger im ländlichen Raum aufgreifen.
Ich möchte an die Aktuelle Stunde der AfD-Fraktion vom Mai dieses Jahres erinnern. Sie lautete: „Kein Zwang zur Sanierung von Kleinkläranlagen“. Vielleicht haben Sie es vergessen, Frau Becker. Damals forderten wir, dass es einen sofortigen Stopp der Sanierungsanordnungen geben müsse. Seit Jahren fordern wir darüber hinaus eine Lösung der Abwasserfrage, für die die CDU leider die Verantwortung trägt. Auch dazu gab es bereits einen Antrag der AfD-Fraktion im letzten Jahr, wo wir sozial verträgliche Gruppenkläranlagen im ländlichen Raum gefordert haben, die vom AZV errichtet und betrieben werden. Aber all das ist natürlich von den Altparteien abgelehnt worden, wo Sie, Herr Kuschel, von den demokratischen Fraktionen doch immer betonen, dass Sie, in dem Fall von den Linken, ja so sozial sind. Hier hätten Sie mal beweisen können, wie sozial Sie wirklich sind. Aber der Gipfel ist schon, was heute passiert. Als wir im Mai einen Stopp der Sanierungsanordnungen gefordert haben, da sagte Herr Kummer, das sei gesetzwidrig. Heute fordert Die Linke das Gleiche wie wir als AfD, allerdings ist wieder ein halbes Jahr wertvolle Zeit zuungunsten unserer Bürger vergangen. Da kann man nur sagen, AfD wirkt, auch wenn es manchmal langsam geht, liebe Damen und Herren.
Es ist gut, dass wir heute erneut über einen Stopp der Sanierungsanordnungen sprechen; das ist gut, damit sich endlich etwas für die Leute in den Dörfern und ländlichen Regionen ändert. Es ist auch mitnichten so, dass es sich beim Sanierungsstopp um eine rechtswidrige Aufforderung handelt. Im Gegenteil, es steht zu vermuten, dass die Behörden derzeit nicht im Sinne des Gesetzes handeln. Die Sanierungsanordnung ist nämlich dafür gedacht, eine drohende Gefahr abzuwenden, aber es besteht an keiner Stelle eine Gefahr, wenn zum Beispiel ein Einpersonenhaushalt im ländlichen Raum geringste Mengen einleitet. Es besteht ebenso wenig eine unverzügliche Gefahr, wenn Anlagen einleiten, die zwar nicht dem Stand der Technik entsprechen, aber die Grenzwerte beileibe nicht überschreiten. Dafür war die Sanierungsordnung nie vorgesehen.
Wir von der AfD-Fraktion fordern den sofortigen Stopp dieser Praxis. Da sieht man auch den Unterschied zwischen den Parteien hier im Hause. Grüne, Linke und SPD erschöpfen sich in hilflosen Appellen, die Regierungskoalition hat ihren Antrag sogar noch mal geändert. Jetzt stellt der Landtag fest, dass die Sanierungsanordnung doch nicht gut sei. Das ist nichts als eine Kapitulation vor der Realität, meine Damen und Herren. Man könnte denken, man hat es mit einem Altherrenklub zu tun. Dass es hier der Gesetzgeber ist, der die Gesetze macht und erlässt, das sei mal noch an dieser Stelle bemerkt. Ihm an die Seite gestellt ist aber der Staatsapparat. Aber die Rot-Rot-Grünen belassen es bei einer Feststellung der Tatsachen. Sie hätten ebenso gut feststellen können, dass heute schlechtes Wetter wäre.
Ja, das hätten Sie machen können, so brauchen Sie keine Politik zu machen. Dann bleiben Sie lieber zu Hause, Herr Kuschel, so machen Sie wenigstens weniger Schaden hier in diesem Landtag.
Wir bekräftigen deswegen noch mal unsere Forderung. Die Landesregierung muss über ihre Aufsichtsrechte sofort diese fatale Praxis abstellen. Die oberen Behörden besitzen die Fachund die Rechtsaufsicht. Machen Sie endlich von der Möglichkeit Gebrauch und hören Sie auf, die Leute hinters Licht zu führen! Handeln Sie endlich vernünftig! Die Solidargemeinschaft in der Stadt muss endlich auch auf dem Land gelten, meine Damen und Herren.
Es ist schlichtweg unfair und unverantwortlich, wie die Landesregierung mit den Hauseigentümern im ländlichen Raum umgeht. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um eine schwarze, schwarz-rote oder rot-rot-grüne Landesregierung handelt. Die Bürger des ländlichen Raums werden seit Jahren mit dem Problem der Abwasserentsorgung alleingelassen. Fairness und Solidarität sind bei Fragen der Abwasserentsorgung seit Langem auf der Strecke geblieben. Alle Hauseigentümer, die etwas weiter vom Dorfkern entfernt wohnen, werden nicht zentral angeschlossen. Sie müssen sich um die Probleme der Kleinkläranlagen selbst kümmern. Das geht mit Kosten von Tausenden von Euro einher. Es gibt ein Solidarprinzip, nach dem alle gleich belastet werden sollen. Doch das gilt bei der Abwasserentsor
gung anscheinend eben nicht. Die einen zahlen ihre Gebühren, während die anderen Kredite in Höhe von 10.000 Euro und mehr aufnehmen müssen und so teilweise genötigt werden, ihr Haus zu verkaufen.
Welche Verantwortung trägt die CDU, fragt man sich in diesem Fall. Die CDU trägt Schuld daran, dass seit der letzten Novelle des Wassergesetzes die Bürger von der solidarischen Abwasserentsorgung ausgeschlossen werden dürfen. Die CDU spielt sich gern als Hüterin des ländlichen Raums auf. Doch wir fragen uns: ist sie das wirklich. Dabei tragen die Christdemokraten die Verantwortung dafür, dass Tausende Hauseigentümer in Summe mit Kosten in Millionenhöhe belastet werden. Die CDU hat aus dem ländlichen Raum ein Milliardengrab gemacht – leider, muss man sagen.
Sie ist verantwortlich, wenn der ländliche Raum an Attraktivität verliert, weil Häuser aufgrund des Abwasserproblems und der damit verbundenen Kosten, die entsprechend auf diesen Häusern lasten, nicht veräußert werden können. Die CDU hat dem ländlichen Raum – sinnbildlich – eine Hypothek aufgebürdet, die man kaum noch schultern kann. Nichts anderes ist für Rot-Rot-Grün festzustellen. Seit nunmehr fast drei Jahren lässt auch diese Koalition die Menschen im ländlichen Raum im Stich, obwohl sie immer von Solidarität redet. Heute könnten Sie mal beweisen, dass Sie es mit Ihrer Solidarität wirklich ernst meinen. Obwohl jeder weiß, dass dringender Handlungsbedarf besteht – Herr Kuschel, Sie können Ihr Gerät ruhig mal ausmachen –, fehlt in dieser Frage jegliche Bewegung. Sie können sich in dem Fall ruhig mal schneller bewegen, Herr Kuschel. Stattdessen zeigt die Koalition seit Jahren mit dem Finger auf die CDU.
Herr Blechschmidt, für den „Flegel“ gebe ich Ihnen einen Ordnungsruf. Herrn Kießling darf ich aber dazu auffordern, zur Rede zurückzukommen und nicht pausenlos irgendwelche Abgeordnete zu irgendetwas aufzufordern. Das ist nicht Ihre Aufgabe. Bitte, Herr Kießling.
Herr Kießling, ich glaube nicht, dass es Ihnen obliegt, die Sitzungsführung zu kommentieren. Kollege Kuschel hat Sie mit keiner Silbe in den letzten Minuten gestört.
Obwohl jeder weiß, dass dringender Handlungsbedarf besteht, fehlt in diesen Fragen jegliche Bewegung. Stattdessen zeigt die Koalition seit Jahren mit dem Finger auf die CDU, aber drei Jahre sind vergangen und die Linken, die SPD und die Grünen haben keine Lösung für die Abwasserproblematik gefunden. Da werden Solaranlagen gefördert, Windkraftfirmen hofiert und Landwirte gegängelt und Solidarität mit den nicht so lange hier Lebenden geübt. Das sind die Schwerpunkte der rot-rotgrünen Regierungspolitik. Dabei hätte die Regierung alle Möglichkeiten, den Bürgern unter die Arme zu greifen. Es hätte ein Vorschaltgesetz zur Abwasserproblematik erlassen werden können statt eines Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform. Aber daraus ist nichts geworden. Stattdessen streiten sich das Umwelt- und das Innenministerium über die Aufgabenbereiche der Abwasserzweckverbände. Die Regierung besitzt die Weisungskette, um diese unsägliche Praxis der Sanierungsanordnung zu beenden. Das Ministerium Siegesmund hätte längst von seiner Fach- und Rechtsaufsicht Gebrauch machen müssen, um die Gängelei der Hauseigentümer im ländlichen Raum zu beenden, meine Damen und Herren.
Es ist gar nicht so lange her, da hat ein Vertreter des Ministeriums in Kleingeschwenda große Reden geschwungen. Dort hatte man den Vorschlag der AfD, ohne die AfD beim Namen zu nennen, als die machbare Lösung besprochen. Da hat das sogenannte Umweltministerium den Leuten im ländlichen Raum Hoffnung gemacht, dass es die präsentierte Lösung unterstützen wollte. Doch seitdem ist wie immer nichts passiert. Stattdessen müssen wir uns heute mit diesem Hilferuf der Regierungskoalition auseinandersetzen. Bezeichnenderweise war das Thema „Abwassersanierung und Wassergesetz“ dann auch kein Thema bei der Regierungserklärung der Ministerin in der letzten Plenarsitzung.
Ich möchte deswegen heute noch einmal nachdrücklich für die sogenannte AZV-Lösung der AfDFraktion werben. Diese sieht vor, dass den Abwas
serzweckverbänden beim Bau, dem Unterhalt und der Wartung von Kleinkläranlagen mehr Kompetenz übertragen wird. Für dieses Mehr an Verantwortung sollen sie aus dem Landeshaushalt auch stärkere Unterstützung erhalten. Es gibt entsprechende Titel im Haushalt.
Auch in den Ortsteilen, die außerhalb des zentralen Bereichs liegen, sollen die Abwasserzweckverbände die Hoheit über die Kleinkläranlagen erhalten. Das umfasst dann auch kleine Gruppenanlagen, welche nach Möglichkeit umgesetzt werden sollten, und auch Einzelanlagen, natürlich nur, wenn es die Grundstückseigentümer wünschen. Die Zeiten, in denen die Landesregierung ihre Bürger mit diesem Problem alleingelassen hat, müssen endlich für immer vorbei sein, meine Damen und Herren.