Protokoll der Sitzung vom 29.09.2017

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön, ich habe noch eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Fiedler, bitte schön.

Ich habe keine Wortmeldung – namentliche Abstimmung, habe ich vergessen zu beantragen.

Zum Gesetzentwurf oder auch zum Entschließungsantrag?

(Präsident Carius)

Zu beidem, ist immer gut.

Okay.

Nur zu einem, sagt mein Chef, muss ich zurückziehen, nur zum Gesetzentwurf.

Okay, vielen Dank. Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und stimmen darüber namentlich ab. Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4498 und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich würde auch gern noch abstimmen – danke schön. Keine Hast, wir warten noch, bis der Letzte hier abstimmen konnte, der sich jetzt im Saal befindet.

Hat jeder Gelegenheit gehabt – nein, noch nicht. Frau Mühlbauer, wenn Sie einen Schritt langsamer gehen, ermöglichen Sie es vielleicht noch einem Kollegen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nun ist aber gut!)

Ich sehe jetzt niemanden weiter, der noch abstimmen möchte – oh, Herr Harzer. Ob wir jetzt darauf noch warten wollen? So, Herr Harzer, ich finde, jetzt müssten Sie einem der Kollegen – allen Kollegen – einen ausgeben, wer so spät hier abstimmt. Also wir freuen uns auf die Einladung.

(Beifall im Hause)

Jetzt schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.

Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, 73 Jastimmen, 1 Neinstimme (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit, fast einstimmig, angenommen worden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das war vorher klar, wir hätten nicht warten brau- chen!)

Gut, aber jetzt kommen wir damit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Ist das eine Gegenstimme? War das jetzt eine Gegenstimme von Ihnen beim Abstimmungsverhalten?

(Unruhe im Hause)

Ich bitte, den Abstimmungsvorgang noch mal zu wiederholen. Wer für das Gesetz ist, den bitte ich

jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Gegenstimmen?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr könnt doch nicht eure Leute unterdrücken!)

1 Gegenstimme. Wir sind im Abstimmungsvorgang. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Bei 1 Gegenstimme mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/4550. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu heben. Die Koalitionsfraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Gemäß der vorhin besprochenen Vorgehensweise würde ich jetzt den Tagesordnungspunkt 21, dann infolge TOP 2 aufrufen und dann gegebenenfalls wieder in die Tagesordnung einsteigen.

Flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen in Thüringen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4431 dazu: Novelle des Wassergesetzes unverzüglich vorlegen Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4549

dazu: Aufsicht sofort ausüben – Sanierungsanordnungen durch Erlass und ermessensleitende Hinweise unverzüglich stoppen! Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4551

Wünscht jemand aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung des Antrags? Das ist auch nicht der Fall. Wünscht die AfD-Fraktion das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Das ist auch nicht der Fall. Damit eröffne ich die Beratung. Herr Emde.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Herr Präsi- dent, Herr Gruhner!)

Herr Gruhner begründet den Antrag der Fraktion der CDU. Bitte, Herr Gruhner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute einen Alternativantrag zum Antrag der

Koalitionsfraktionen vorgelegt, der zwei klare Zielstellungen hat. Erstens, wir wollen, dass Sie dem Landtag schnellstmöglich das Wassergesetz vorlegen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Warum haben Sie das denn in der vergange- nen Sitzung abgelehnt?)

damit wir zügig zu einer Verabschiedung kommen können und die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Rechtssicherheit in der Frage der Abwasserentsorgung enthalten.

Zweite Zielstellung ist, wir wollen, dass die Regierung dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes keine Fakten geschaffen werden, die dann späteren etwaigen Regelungen des Gesetzes entgegenstehen. Wir sagen ausdrücklich, dass wir hier die Regierung, die Exekutive, in der Pflicht sehen. Deswegen sagen wir auch, dass es ein Schaufensterantrag ist, wenn die Koalitionsfraktionen hier beantragen, dass der Landtag darum bittet, ein flächendeckendes Moratorium zu erlassen. Ich wiederhole es noch mal: Wir sind der Überzeugung, dass entschlossenes Handeln der Exekutive gefragt ist und eben nicht Schaufensteranträge der Koalitionsfraktionen.

Wir sagen das auch deshalb, weil wir der Überzeugung sind, dass Sie mit Ihrem Antrag, den Sie hier eingebracht haben, den Menschen Sand in die Augen streuen, weil Sie sozusagen vortäuschen, dass der Landtag hier tatsächlich tätig werden könnte. Wir sagen, Ihr Antrag hat letztlich keinerlei Rechtswirkung und deswegen, noch einmal, streuen Sie den Menschen Sand in die Augen.

(Beifall CDU)

Sie kaschieren letztlich auch die Versäumnisse Ihrer Umweltministerin, denn Sie hätte längst durch exekutives Handeln hier tätig werden können. Sie hat es versäumt, einen Stopp von Sanierungsanordnungen hier auch durchzusetzen, deswegen auch unser Antrag. Wir haben letztens schon gesagt, als wir abgelehnt haben, dass Ihr Antrag auf die Tagesordnung der letzten Sitzung kommt, dass das ein Stück weit auch Zeugnis von Misstrauen gegenüber Ihrer eigenen Umweltministerin ist, denn noch einmal: Sie beantragen etwas, was die Ministerin längst hätte durchsetzen müssen.

Ich will noch mal sagen, dass für die künftige Abwasserpolitik insbesondere vier Punkte für uns wichtig sind, die wir auch zum Maßstab bei der Bewertung des Wassergesetzes machen werden. Erstens: Wir müssen zu kostengünstigen und sozialverträglichen Varianten bei der Abwasserentsorgung kommen. Zweitens: Die vorsorgende Gewässerpolitik muss im Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Hauseigentümer, Mieter, Steuerzahler ausgestaltet sein. Das bedeutet letztlich, dass erforderliche Investitionen auf das unbedingt Notwendige

begrenzt werden. Drittens: Von allen technisch möglichen und rechtlich zulässigen Entsorgungsvarianten darf zukünftig nur noch die wirtschaftlichste umgesetzt werden. Das betrifft auch Entscheidungen zwischen zentralen und dezentralen Lösungen. Und schließlich viertens: Die Bürger dürfen nicht zu teuren Kleinkläranlagen gezwungen werden, wenn ein späterer Anschluss an die zentrale Abwasserversorgung vorgesehen ist. Deswegen sagen wir eben auch: Doppelbelastungen für die Bürger müssen hier ausgeschlossen werden.

Ich will abschließend im Rahmen der Begründung sagen, was für uns ein Stück weit eine Selbstverständlichkeit ist: Wenn ein Regierungsentwurf kostengünstigere Varianten vorsieht oder diese zumindest angedacht sind, dann setzen wir auch voraus, dass die Regierung dafür Sorge trägt, dass in der Zwischenzeit nicht Tatsachen geschaffen werden, die dann später dem entgegenstehen, was wir hier vorhaben. Deswegen ist hier exekutives Handeln gefragt, es ist entschlossenes Handeln der Regierung gefragt und keine Schaufensteranträge, wie Sie ihn hier vorgelegt haben. Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, wenn Sie den Eindruck erwecken, der Landtag könnte hier den Stopp von Sanierungsanordnungen beschließen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und als Erste erhält Abgeordnete Becker für die SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Gruhner, es ist ja immer schön, nach Ihnen zu reden. Es geht doch nicht darum, dass wir die Exekutive auffordern zu handeln. Sie wissen, am Dienstag ist das Wassergesetz durch den ersten Kabinettsdurchlauf gegangen, es geht jetzt in die große, breite Anhörung. Das Wassergesetz ist nicht ganz so einfach, das wissen Sie auch. Wir haben schon viele Jahre probiert, ein neues Wassergesetz zu machen. Das hat die letzte Koalition zwischen SPD und CDU schon versucht, das hat nicht geklappt. Wir sind jetzt auf einem Weg, wo wir uns natürlich dann auch noch einbringen müssen. Das ist noch nicht der Fall, jetzt ist ja erst mal das Kabinett gefragt.

Aber mit unserem Antrag wollen wir doch in das Land Thüringen ein Signal hinein senden und besonders auch nach Ostthüringen, denn in Nordthüringen ist das im Moment nicht so kritisch, aber nach Ostthüringen hin, wo die Sanierungsanordnungen alle schon vielfach geschrieben sind und auch draußen sind, die warten darauf. Sie haben

(Abg. Gruhner)

doch heute Morgen das Fax bekommen, worin Sie noch mal von den Ostthüringern gebeten wurden, doch diesem heute zuzustimmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich bitte Sie, das bricht Ihnen doch keinen Zacken aus der Krone. Das wissen wir auch, dass es nicht so viel Rechtskraft hat. Das ist eine Bitte an die Landkreise, an die Zweckverbände, es ist einfach eine Bitte, um zu zeigen, wir sind dran, wir wollen uns den Lösungen stellen, aber es bedarf noch etwas Zeit, bis die Lösung gefunden wird. Und dafür müssen Sie uns auch die Zeit lassen, denn, wie gesagt – ich will es nicht wiederholen –, die letzten fünf Jahre haben Sie es nicht geschafft, ein Wassergesetz zu machen. Wir sind wirklich auf einem guten Weg. Frau Ministerin hat es am Dienstag auch im Kabinett vorgestellt und wir sind guten Mutes, dass es zügig beraten wird. Aber nichtsdestotrotz haben die Menschen in der Region das Ansinnen an uns gestellt, das politisch so zu untersetzen, und dem sind wir auch gern gefolgt. Ich nehme auch gern eine Frage von Ihnen entgegen.

Herr Kollege Gruhner, selbstverständlich. Dann bitte.

Herzlichen Dank für die Gelegenheit. Frau Kollegin Becker, weil Sie hier erneut den Eindruck erwecken, dass wir grundsätzlich gegen einen Sanierungsstopp wären, will ich Ihnen schlichtweg nur die Frage stellen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir Ihren Antrag nicht einfach ablehnen, sondern dass wir hier einfach einen besseren Alternativantrag vorgelegt haben.

(Beifall CDU)