Protokoll der Sitzung vom 02.11.2017

Bei dieser ideologisch motivierten Umbenennung machen Sie jetzt fleißig mit. Dazu passt auch, dass Sie die Position des Gleichstellungsbeauftragten an den Thüringer Hochschulen nicht etwa abschaffen, sondern flexibilisieren wollen. Gratulation, Herr Prof. Dr. Voigt, das ist eine echte Leistung der sozialdemokratisierten CDU mit grünen Ohren.

(Beifall AfD)

Wir als AfD sagen: Thüringer Unis brauchen kein Gender-Mainstreaming, sie brauchen keinen Gleichstellungsbeauftragten, auch nicht in weiblicher Form, sie brauchen keinen Beirat für Gleichstellungsfragen und erst recht keine Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen. Thüringer Hochschulen sollten unideologisch ein Ort der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit sein, an dem Frauen ganz selbstverständlich die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Männer.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gleichstellung hat aber nichts mit Ideologie zu tun, Frau Muhsal! Das steht im Grundgesetz!)

Sie auch, Frau Henfling!

Wie erreichen wir das? Das ist die Frage – insbesondere, weil angebliche Fördermaßnahmen wie Quoten- und Gleichstellungspläne längst als das entlarvt sind, was sie sind – nämlich Diskriminierung. Zunächst einmal gilt es, den wissenschaftlichen Nachwuchs – Männer wie Frauen – nicht in links-grüne Schemata zu pressen. Gerade das System der Gleichstellungsbeauftragten richtet viel Schaden an, weil es Frauen vollkommen zu Unrecht fortwährend in die Kategorie „Opfer“ abspeichert, obwohl Frauen vielleicht auch einfach nur ihre eigenen Vorstellungen entsprechend ihrem Charakter umsetzen wollen. Frauen sind keine Opfer, sondern auch auf dem Gebiet der Wissenschaft Leistungsträger unserer Gesellschaft, und das muss eine Gesellschaft anerkennen. Deswegen und genau deswegen braucht eine Uni keinen Gleichstellungsbeauftragten und keine Quote, sondern Rahmenbedingungen, die es für Frauen erstrebenswert machen, eine Uni-Karriere weiterzuverfolgen.

(Beifall AfD)

Ein Faktor, der Frauen gegenüber Männern bei einer Arbeitsstelle wichtiger ist, ist zum Beispiel die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Und statt das Frauen zum Vorwurf zu machen und zu rufen, ihr müsst euch trotzdem von einer unsicheren Arbeitsstelle zu der nächsten unsicheren Arbeitsstelle hangeln, könnte man einfach mal darüber nachdenken, die Arbeitsbedingungen an den Unis in diesem Sinne zu verbessern. Aber nein: Auch unter dem Haufen Schlafsand bei der CDU sieht man dafür leider keine Ansätze.

Wichtig ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Formel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ wird natürlich in aller Munde geführt, von allen Parteien; allein den wirklichen Willen zur Änderung kann ich bei den etablierten Parteien leider nicht feststellen.

Eine wichtige Komponente, gerade auch für Akademikerinnen – und jetzt wird Frau Henfling sich wahrscheinlich gleich wieder aufregen –, ist das von uns vorgeschlagene Familiengeld. Das Familiengeld ermöglicht eine flexible Kinderbetreuung, die den Arbeitsbedingungen an der Uni angepasst werden kann. Die Akademiker und insbesondere die Frauen unter ihnen können sich mit dem Geldbetrag, der in Höhe eines Kindergarten- oder Krippenplatzes ausgezahlt wird, selbst die für sie passende Kinderbetreuung organisieren. Kitaplatz oder Tagesmutter für den Vormittag oder eben für den ganzen Tag – kein Problem. Einmal in der Woche

holt die Großmutter das Kind von der Kita ab und kann ihre finanziellen Einbußen am Arbeitsplatz durch das Familiengeld ausgleichen – kein Problem. Ein Babysitter für die Veranstaltung außerhalb der Kitaöffnungszeiten, die den Akademiker bekanntermaßen auch ganz gern erwarten – kein Problem mit dem Familiengeld.

(Beifall AfD)

Wichtig ist aber auch, dass die Politik anerkennt und darauf basierend Rahmenbedingungen schafft, dass Kinder neben Geld vor allem auch eines kosten: nämlich Zeit. Kinder brauchen die Zuwendung ihrer Eltern, sie brauchen feste Bezugspersonen und sie ticken eben nicht wie ein Uhrwerk, was insbesondere die Zeiten betrifft, in denen die Kinder krank sind und die Eltern deswegen doppelt belastet.

Wir als Politiker sollten weniger darüber nachdenken, wie Kinder möglichst wenig das Erwerbsleben der Eltern stören, sondern vielmehr, wie die Eltern trotz des Einschnitts, den Kinder in ihrem Leben bedeuten, ihre Ziele verfolgen können und vielleicht sogar, wie sie die Stärken, die sie durch die Kindererziehung erlangt haben, stärker in ihr Berufsleben einfließen lassen können. Das ist Familienförderung, das ist Frauenförderung und genau das brauchen auch Thüringer Universitäten.

(Beifall AfD)

Zu guter Letzt darf ich zum Thema „Familie und Hochschulpolitik“ darauf hinweisen, dass der AfDAntrag „Familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen von freiberuflichen Lehrbeauftragten und Honorarkräften an Thüringer Hochschulen“ hier in diesem Plenum leider von Ihnen abgelehnt wurde. Schade, man hätte mal was für die Familien und für die Akademiker tun können. Insofern, verehrte CDU, der Sandmann ist da. Der eine oder andere lässt sich vielleicht doch noch einlullen, aber irgendwann ist die Nacht auch mal vorbei und das ist hoffentlich 2019. Mit Ihrem Gesetzentwurf kommt Thüringen nicht weiter.

(Beifall AfD)

Danke schön. Nun hat Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, eine Bemerkung: Die Thüringer Hochschulen brauchen Sie nicht, Frau Muhsal. Die Thüringer Hochschulen brauchen eine Debatte auf Augenhöhe, denn hier geht es um die Zukunft von Lehre, Forschung und Innovationskraft. Und Ihr Beitrag hat uns hier in keinem Punkt weitergebracht. Frau Muhsal, Sie haben

heute wieder das Podium genutzt, um uns allen hier Ihr tradiertes Familienbild vorzuführen und ich hoffe,

(Beifall DIE LINKE)

dass sowohl die Gruppe der Studierenden wie auch die der Akademikerinnen, die an Hochschulen arbeiten, hier mitgekriegt haben, dass sie mit ihrer Oma umziehen müssen, wenn sie sich irgendwohin bewegen, das heißt, anders geht es hier nicht. In dem Punkt muss ich mal ein bisschen durchatmen, um hier wieder auf den Grund der Debatte zu kommen.

Herr Schaft hat es gesagt, Frau Henfling hat es auch gesagt: Herr Dr. Voigt, wir werden Ihren Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen, um ihn dort auch weiterzudiskutieren. Von beiden Kollegen sind auch schon verschiedene Punkte angesprochen worden, die wir in den Debatten mehrfach hatten. Deswegen werde ich mich bloß auf ein, zwei, drei Punkte noch konzentrieren, die mich etwas irritiert haben.

Ich fange mit dem Punkt an, der mich am meisten irritiert hat, weil ich eigentlich gedacht habe, wir haben hier einen Konsens erreicht. Das ist die Frage der Bauherreneigenschaften. Auch Sie haben diese ja mit gelobt und mit befördert. In Ihrem Gesetzentwurf finde ich die leider nicht. Sie haben ein komplettes Antragsrecht auf Bauherreneigenschaften hier reinformuliert – so zumindest verstehe ich jetzt Ihren Ansatz –, während wir einen Schritt weiter an dem Punkt sind und sagen: Jena hat es uns gezeigt und bewiesen, das Projekt mit dem UKJ war sehr erfolgreich, da können wir voll vertrauen, auch diese Eigenschaften dort voll integrieren. Bei den anderen ist die Antragsmöglichkeit gegeben und wir erwarten – wenn dort der Wille besteht –, dass man dieses auch tun kann. Das hat mich doch etwas verwundert, denn da kannte ich Ihre Argumentation ein bisschen anders.

Sie haben wenig Vertrauen, glaube ich, in die Autonomie der Hochschulen und gerade in moderne Governmentstrukturen, was Ihr Entwurf hier mit darstellt. Bitte lassen Sie mich darauf hinblicken, dass es mir und uns ganz wichtig ist, dass die paritätische Besetzung der Hochschulgremien dazu führt, dass wir ein modernes Gesetz haben und wir hier demokratische Teilhabe unterstützen – und zwar von allen Angehörigen der Hochschulen. Das ist wichtig und Sie verwehren das wesentlichen Teilen der Hochschulen. Das habe ich nicht nachvollziehen können, aber wir haben ja dort auch noch Zeit.

Das Thema „Gleichstellung“ wurde von Frau Henfling auch noch mal intensiv dargestellt, das halte ich für sehr wichtig. Eine Anmerkung noch dazu: Gerade in den Berufungen haben wir hier Defizite. Wir müssen Frauen in die Führungspositionen mit

(Abg. Muhsal)

berufen und das müssen wir unterstützen. Wir stehen auch für Gute Arbeit im wissenschaftlichen Nachwuchs. Ich denke, da haben wir auch Differenzen zu Ihrem Entwurf festgestellt und wollen den mit Ihnen diskutieren.

Die Frage der Zivilklausel, die wir den Hochschulen in ihrer eigenverantwortlichen Formulierung mit ins Gesetz schreiben wollen, sehen Sie als Einschränkung in der Wissenschaftsfreiheit. Da haben wir einen anderen Diskussionsstand. Und das Thema mit der befristeten Erstberufung ist auch eine Sache, die uns sehr wichtig ist.

Es sind viele Themen, die wir hier, glaube ich, weiter im Sinne guter Lehre, guter Forschung, Innnovationsstandpunkt Thüringen zu diskutieren haben. Ihre Vorschläge zum Hochschulgesetz bleiben meiner ersten Auffassung nach hinter den Forderungen von demokratischer Mitbestimmung zurück. Gute Arbeitsbedingungen und Gleichstellung sind meilenweit noch nicht zu erkennen. Aus diesem Grund, denke ich, können wir uns ganz gut auch an der Sache reiben, um Qualitäten zu erreichen. Wie gesagt, ich habe es Ihnen angeboten: Ich bitte um Überweisung an den dafür zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Nämlich nur über Diskussionen auf Augenhöhe erreichen wir gemeinsam gute Ziele und gute Qualitäten. In dem Zuge wünsche ich uns weiterhin eine gute Debatte. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Prof. Dr. Voigt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Lieber Weihnachtsmann, lieber Sandmann!)

ich muss gestehen, dass ich mich in der Rolle extrem gut fühle. Auf der einen Seite hat man so die rechte, substanzlose AfD, die in gewisser Weise immer für sich reklamiert, konservativ zu sein, und der dann, wenn es mal um die Frage geht, das Gute zu bewahren und das andere behutsam weiterzuentwickeln, offen gestanden, nichts Besseres einfällt, als über Gender-Mainstreaming zu reden. Da muss ich sagen: Herzlichen Glückwünsch und herzlich willkommen in der Hochschulpolitik! Insofern kann ich Ihnen nur sagen, das ist substanzlos.

Auf der anderen Seite – und das ist okay, dass die rot-grüne Koalition sagt, das sind Vorschläge, die wir auch im Gesetz haben. Aber wenn wir diese Hase-und-Igel-Debatte führen wollen, dann führen

wir sie bitte richtig. Die Hochschulentwicklungsplanung, auf die Sie Ihr Gesetz aufgesetzt haben, hat keiner von denen, die bisher hier geredet haben, gemacht. Okay, ich nehme es zurück: Frau Mühlbauer war mit dabei damals. Aber es hat in der Koalition maßgeblich der Herr Hartung auf parlamentarischer Seite gemacht. Diese Hochschulentwicklungsplanung haben wohl maßgeblich Herr Hartung, Herr Deufel, Herr Matschie und ich mit begleitet. Insofern kann ich Ihnen schon ganz genau sagen, welche Debatten wir schon seit 2009 wie lange führen, zumindest in meiner Anwesenheit. Deswegen kann ich auch sagen, welche inhaltlichen Vorschläge wann gemacht worden sind. Und sich jetzt hinzustellen und so zu tun, als ob das Ihr Meisterwerk ist: Da kann ich ja nur lachen.

Wir haben – ich habe es mir extra noch mal rausziehen lassen – schon 2015 im Ausschuss einen Antrag gestellt, wo wir wesentliche Eckpunkte dessen vorgelegt haben. 2016 haben wir es noch mal gemacht und haben eine Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes eingefordert. Wir sind immer wieder vertröstet worden. Irgendwann ist uns im Ausschuss gesagt worden: Ja, wir legen mal ein Eckpunktepapier vor und dann haben wir einen Hochschuldialog. Auf der Grundlage haben wir einen Hochschuldialog mit unterstützt – Sie werden sich erinnern, hier in diesem Hohen Haus. Dann auf einmal wurde der Hochschuldialog ohne Eckpunktepapier gestartet – kommt, wir diskutieren mal ganz offen –, obwohl wir eine existierende Hochschulentwicklungsplanung haben, obwohl wir Zielund Leistungsvereinbarungen haben. All das war quasi Grundbestandteil und bisher Konsens über die Frage, wie wir Hochschulpolitik in diesem Freistaat verstehen. Ich sage mal: Angefangen von Frau Dr. Kaschuba im letzten Parlament bis zu Herrn Hartung, bis eben zu allen anderen, ist das immer Grundkonsens gewesen.

Jetzt ist so getan worden: Ach, wir stellen mal alles auf Reset und fangen einfach mal ganz bei null an. Das ist jetzt der Punkt, wo es spannend wird. Ich unterstelle Ihnen doch nicht, dass alles, was Sie da jetzt reingeschrieben haben nach langen Debatten und nach den Diskussionsständen, die Sie mit Hochschulen, mit Hochschulvertretern führen – genauso wie wir auch –, totaler Mist in Ihrem Gesetz ist. Das habe ich nie gesagt und das würde ich auch nie so unterschreiben. Da sind Punkte drin, die zu begrüßen sind, das habe ich hier immer gesagt und davon lasse ich mich auch nicht abbringen. Aber es gibt einen Grundbestandteil, quasi einen Wesenskern Ihres Gesetzes. Und diesen Wesenskern Ihres Gesetzes lehnen wir als CDUFraktion ab – und das aus einem ganz simplen Grund. Ich kann es Frau Muhsal nicht übel nehmen, sie hat es nicht verstanden. Aber der Punkt ist der, dass wir wirklich die Frage in den Raum stellen: Ist es nötig, die Hochschulautonomie, die Go

(Abg. Mühlbauer)

vernancestrukturen in den Hochschulen und auch die Freiheit von Forschung und Lehre in der Art und Weise zu verändern, einzuschränken, wie Sie es getan haben?

Da kann ich Ihnen nur mitgeben, dass wir das eben anders sehen. Da geht es nicht um Bauherreneigenschaften, das ist okay, darüber können wir gern diskutieren. Ich habe mir alle Bauherreneigenschaften, die in Deutschland diskutiert worden sind, angeschaut, die weitgehendste in Bayern. Nur es ist für mich nicht eingängig, warum eine Hochschule eine andere Qualität und Bauherreneigenschaft haben und das unter dem Dach von Hochschulautonomie firmieren soll als alle anderen neuen Hochschulen in Thüringen. Das macht doch gar keinen Sinn. Also Recht ist doch dafür da, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Deswegen ist es meiner Meinung nach sachlich nicht gerechtfertigt, so wie Sie es aufgeschrieben haben. Das kann man gern machen, weil es natürlich Ihr Gusto ist, das so zu tun. Aber jetzt tun Sie doch bitte nicht so, als ob das irgendwie einer bestimmten Rechtssystematik entsprechen würde. Das tut es unter Garantie nicht.

Das kommt dann zu der Frage, wie wir hier mit Hochschulautonomie umgehen. Ich habe mir wirklich diese Urteile angesehen. Es gibt auch Gutachten an Thüringer Hochschulen, die dieses Verfassungsgerichtsurteil auch noch mal haben begutachten lassen. Es gibt sogar interne Gutachten, die zwar nicht öffentlich gemacht werden, aber irgendwie kommt man dann trotzdem dran, die das UKJ geschrieben hat, um das einzuschätzen. Und all diese Gutachten von klugen Rechtsgelehrten beschreiben genau das, was ich hier immer gesagt habe: dass es eine enge Auslegung geben kann, die dazu führt, dass man sagt, okay, wir wollen es nur für Hochschulkliniken anwenden. – Übrigens, sehen Sie sich das letzte Ärzteblatt an, da ist ein ausführlicher Artikel über Ihr Hochschulgesetz drin. – Oder Sie legen es weit aus. Wir haben uns auch die Frage gestellt, wie wir damit umgehen. Man wird ja nicht dümmer dadurch, dass man mit anderen Leuten redet. Deswegen kann ich nur sagen: Offensichtlich gibt es einen Konsens in Thüringer Hochschulen, dass man sagt, das findet auch Anwendung in allen Hochschulgremien. Okay, verstehe ich.

Aber dann geht es trotzdem noch um die Ausgestaltung. Bei der Ausgestaltung kann ich Ihnen nur ins Stammbuch schreiben, dass wir erstens nicht glauben, dass Drittelparität oder Viertelparität ein Lösungsansatz sind. Das ist ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal dessen, was Sie in unserem Vorschlag finden. Nämlich dass wir sagen, wir wollen weiterhin eine dauerhafte Mehrheit von Hochschullehrern in allen Gremien – aus einem ganz simplen Grund. Und, Herr Schaft, Sie wissen das genauso gut wie ich: Ich war hochschulpoli

tischer Referent in Jena, also wissen Sie, ich war Studentenpolitiker an der größten Thüringer Hochschule und ich weiß, wie die Beteiligungsraten an den Gremienwahlen sind. Ich weiß, was da abgeht. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Ich glaube, es macht einen Unterschied, dass man einen auf Lebenszeit berufenen Professor, der sich ernsthafterweise langfristig da einbringen will, diese Hochschule weiterzuentwickeln, anders sehen sollte – das glaube ich wirklich – als einen Studenten, der vielleicht drei Jahre da ist, um einen gut qualifizierten Studienabschluss zu machen. Ich spreche dem Studenten nicht weniger Interesse an seiner Hochschule zu – nicht, dass wir uns falsch verstehen. Ich glaube nur, dass es in der Kalkulation, in der Frage von langfristigen Entwicklungen schon Sinn macht, stärker auf die zurückzugreifen, die dauerhaft die Institution prägen. Das bedeutet nicht, dass wir nicht Beteiligungsformen und Beteiligungskulturen finden sollten, um das mit zu integrieren. Aber ich glaube trotzdem, dass es gute Gründe dafür gibt, dass es in Deutschland, ich glaube, 13 Bundesländer gibt, die das nicht machen, und nach der Novelle dieses Hochschulgesetzes soll Thüringen eines von drei sein, das es macht. Deswegen kann ich nur sagen: Erfahrungsgesättigt ist das behutsame Weiterentwickeln dessen, was wir hier vorschlagen, wahrscheinlich mehr Innovation und Mehrheitsmeinung in der deutschen Wissenschaftslandschaft, als das, was Sie hier zu implizieren versuchen.

Das führt mich zu der Frage: Wenn wir diese Jedesto-Formel anwenden wollen, welche Rechte geben wir eigentlich dem Senat? Da hat Herr Schaft hier schon was gesagt, Frau Henfling hat was gesagt. Ich habe mir ein Rechtsgutachten angeschaut – das habe ich jetzt auf meinem Platz liegen –, was sich damit auseinandersetzt. Das belegt unter anderem – und das Wirtschaftsministerium sagt auch nichts anderes –, dass die Hochschulgesetze der Länder Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Hamburg einschlägige Vorschriften in den Landeshochschulgesetzen haben, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen. Das schreiben sie. Dann habe ich mir diese Landesgesetze mal angeschaut. Diese Landesgesetze entsprechen mehr den Vorschlägen, die wir heute vorlegen, als den Vorschlägen, die Sie vorgelegt haben. Insofern kann ich Ihnen nur sagen: Ihr eigenes Wissenschaftsministerium beschreibt, dass das, was wir hier vorgelegt haben, verfassungsrechtlich konform ist. Darum geht es doch bitte schön. Ich will doch nicht von null anfangen und mir die Frage stellen, wie die Thüringer Hochschullandschaft verändert werden soll, sondern was wir wollten, ist zu sagen: Alle Gutachten seit der Implementierung des Thüringer Hochschulgesetzes 2007 sagen uns, dass das Thüringer Hochschulgesetz sehr hochschulautonom ist, dass es gute Verwaltungsstrukturen, gute Governancestrukturen hat, und sagen

uns, dass es die Autonomie von Hochschulen und von Forschung und Wissenschaft sehr gut gewährleistet. Das sagen uns alle Experten: das Centrum für Hochschulentwicklung, wenn Sie denen nicht glauben, weil die von Bertelsmann kommen, dann gucken Sie sich halt Pasternack vom Institut für Hochschulforschung an, der ist eher ihre Feldpostnummer, der sagt trotzdem, dass dieses Hochschulgesetz in Ordnung ist. Wenn die uns das ins Stammbuch schreiben, dann verstehe ich bei Weitem nicht, warum wir ein Gesetz von null noch mal schreiben müssen. Das verstehe ich nicht.

Deswegen sind wir als CDU hergegangen und haben es behutsam verändert, haben gesagt, wir wollen Klarheit schaffen in der Frage von Hochschullehrermehrheit in allen Gremien. Das steht drin – erstens. Wir haben zweitens gesagt, wir wollen Stabilität, wir wollen keine wackeligen Mehrheiten und Unklarheiten bei Abwahlverfahren, sondern wir haben gesagt: Dreiviertelmehrheit, ganz klar. Dann haben wir gesagt: Wir wollen internationale Karrierewege befördern. Das ist übrigens etwas, was wir schon in der Hochschulentwicklungsstrategie 2014 geschrieben haben, also weit bevor Sie überhaupt in der Lage waren, hier Anträge zu formulieren. Dann haben wir natürlich viertens gesagt, wir wollen – im Gegensatz zu Ihnen – stärker die Präsenzpflicht einfordern. Deswegen haben wir das auch in das Gesetz geschrieben, das ist ein Unterscheidungsmerkmal zu Ihnen. Und dann haben wir natürlich – weil ich die Diskussion bei Ihnen verfolge – die Diskussion, die wir hier schon häufig über die Frage von Zivilklauseln geführt haben, auch für uns geklärt. Ich finde, so läuft doch Politik. Politik läuft doch auch, sage ich mal, nicht immer, in den großen Visions- und Reformprojekten zu agieren, sondern letztlich herzugehen und zu sagen, was sind substanzielle Weiterentwicklungen dessen, was vielleicht gut funktioniert. Meine Einschätzung ist – und übrigens die des übergroßes Anteils derjenigen, die in Thüringer Hochschulen unterwegs sind –, dass die Hochschullandschaften sehr gut funktionieren. Das hat auch der Minister in seinen Reden immer wieder betont. Deswegen glaube ich, dass wir diese gut funktionierenden Hochschullandschaften behutsam weiterentwickeln sollten.

Das ist der Gegenentwurf der Thüringer CDU-Fraktion. So sind wir hier angetreten, wir machen konkrete Vorschläge, wir sagen, dass sich das, was wir übrigens in unseren Anträgen 2015, 2016 und auch 2017 im Januar vorgelegt haben, auch hier im Gesetz wiederfindet. Da sind unter anderem die Bauherreneigenschaften drin, da ist unter anderem auch die Frage der kooperativen Promotionen drin. Waren wir jetzt damit die ersten, die das gefordert haben? Offensichtlich ja, denn wenn ich Ihre Lesart nehme, dann haben wir zuerst hier einen parlamentarischen Antrag zur kooperativen Promotion

gestellt und nicht Sie. Aber Sie tun so, als ob das jetzt in Ihrem Gesetz zuerst dringestanden hat.

(Beifall CDU)