Protokoll der Sitzung vom 02.11.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Herrn Scherer sehr genau zugehört, der seine Rede damit begonnen hat, zu sagen: „Es gibt in Thüringen [...] Wichtigeres zu tun, als sich als Pionier von Antikorruptionsgesetzen profilieren zu wollen.“ Das hat mir wirklich zu denken gegeben, Herr Scherer. Denn Sie wissen sehr genau, wovon Sie sprechen, waren Sie doch selbst einmal Minister.

Sicherlich gibt es vieles, worum man sich auch kümmern könnte. Aber gerade an einem Tag wie diesem, wo wir heute fast sechs Stunden über den Thüringen-Monitor gesprochen haben und darüber, was Menschen beklagen – nämlich dass sie Politik oftmals nicht verstehen, dass sie ihnen zu wenig transparent ist, dass sie zu wenig nachvollziehbar ist –, gerade an einem solchen Tag sollte doch allen deutlich sein, wie wichtig ein solches Vorhaben ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gerade an einem solchen Tag dann so flapsig über einen solchen Gesetzentwurf zu sprechen und ihn so ein Stück weit ins Lächerliche zu ziehen, das gehört sich aus meiner Sicht einfach nicht, weil – das will ich hier ganz deutlich sagen – wir es tatsächlich den Menschen, natürlich auch in unserem Land, schuldig sind, nachvollziehen zu können, welches Wissen Polizisten erwerben, wie sie denken, wie sie als Ministerin handeln, als Verantwortliche für dieses Land, aber eben auch danach.

Und es gibt ja auch Gründe, warum wir uns dieses Gesetzesvorhaben auf die Fahnen geschrieben haben. Die Landesregierung – vielen Dank dafür – hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Frau Staatssekretärin Winter hat ihn hier in den Einzelheiten vorgestellt. Und ja, wir können da bestimmt an ganz vielen Stellen auch noch diskutieren, ob und wo und wie gegebenenfalls sogar weitergehende Regelungen gefunden werden können.

Mich und meine Fraktion beispielsweise wurmt ein Stück weit, dass wir hier der Tatsache mehr oder weniger Rechnung tragen, dass nur Ministerinnen und Minister offizieller Teil der Landesregierung sind. Uns wäre eine Regelung sehr viel näher, die auch beispielsweise Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit einschließt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist im Moment nach dem Konstrukt, wie wir es in Thüringen haben, nicht möglich. Aber wir meinen, dass eine solche Regelung selbstverständlich auch für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gelten sollte. Denn jede und jeder von Ihnen weiß oder sollte wissen, dass das Wissen, was Menschen in derartigen Positionen erlangen – als Ministerinnen, als Minister, als Staatssekretärinnen, als Staatssekretäre –, natürlich eines ist, das als Pfund verstanden werden kann. Das Gesetzesvorhaben will natürlich nicht verunmöglichen, dass sich Ministerinnen, Minister auch eine andere berufliche Perspektive suchen, nachdem sie nicht mehr in dieser Funktion tätig sind. Aber es will dafür Sorge tragen, dass dieses Wissen nicht – ich nenne es mal so – verkauft wird, dass dieses Wissen nicht einfach mitgenommen und von einzelnen finanzstarken Lobbygruppen benutzt wird. Das ist durchaus immer wieder passiert und da – ich sage mal – so verächtlich drüber zu gehen und zu suggerieren, euch von der Landesregierung will ja sowieso keiner, das hat einfach mit der Realität wenig zu tun.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das untergräbt übrigens auch das Ansehen von uns selbst, das Ansehen in Politik. Ich glaube, wir sollten einer solchen Haltung gerade aus diesem Hause nicht Vorschub leisten, Herr Scherer.

Warum begrüßen wir also diesen Gesetzentwurf? Wir begrüßen ihn nicht nur, weil LobbyControl und andere Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, schon seit vielen Jahrzehnten solche Regelungen einfordern, wir begrüßen es auch nicht nur, weil wir aus der Opposition ebenfalls immer solche Gesetzlichkeiten eingefordert haben und es im Übrigen als wichtige Selbstverständlichkeit und auch Teil unserer Glaubwürdigkeit verstehen, dass wir jetzt, wo wir in Regierungsverantwortung sind, auch entsprechend handeln und das nicht nur aus der Opposition heraus wohlfeil fordern, weil wir ganz genau wissen, dass diese Sperrfrist Auswirkungen von Interessenkonflikten zwischen neuen und alten Stellen begrenzen soll. Wir sagen auch, dass der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt ist, um Lobbyismus und die Möglichkeit der Einflussnahme von Unternehmen auf Exekutive und Legislative zu reduzieren, und Transparenz gewährleisten soll. Uns geht es darum, deutlich zu machen, dass zunehmende finanzielle und personelle Verflechtungen die Unabhängigkeit von demokratischen Institutionen und natürlich auch die Ausgewogenheiten politischer Entscheidungen gefährden.

Im Übrigen setzen wir mit diesem Gesetzesentwurf oder -vorhaben auf Landesebene auch eine UNKonvention um, nämlich die UN-Konvention gegen Korruption, die Deutschland gemeinsam mit 110 weiteren Ländern bereits im Jahr 2003, also vor 14 Jahren, unterzeichnet hat.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir Grünen leben diese Transparenz im Übrigen auch vor. Als wir im Jahr 2009 nach 15 Jahren außerparlamentarischer Opposition wieder in den Thüringer Landtag eingezogen sind, haben wir gleich zu Beginn eine Rubrik „Gläserne Abgeordnete“ eingerichtet. In dieser Rubrik „Gläserne Abgeordnete“ kann seit unserem Einzug in den Landtag jede und jeder nachvollziehen, welche Finanzen wir erhalten – sei es in Form von Diäten oder aber auch Pauschalen, wo wir ansonsten gegebenenfalls tätig sind, ob wir ehrenamtliche Mandate wahrnehmen und was wir dafür erhalten oder ob und wenn ja, welchen Aufsichtsräten wir beispielsweise angehören und welche Leistungen wir dafür bekommen. Das halten wir auch für richtig, für wichtig, weil die Bürgerinnen und Bürger natürlich wissen sollen und wissen müssen, was wir mit dem Geld tun, das wir bekommen, erfahren, wo es herkommt und wie wir auch damit umgehen, weil sie ein Recht darauf haben, Transparenz tatsächlich in umfänglicher Weise dargestellt zu bekommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es nur noch mal ganz kurz benennen; ich habe es schon vorhin in meinen ersten Sätzen ausgeführt: Natürlich ist es so, dass Ministerinnen und Minister über Insiderwissen verfügen, dass sie natürlich viele wichtige Kontakte haben, dass sie privilegierten Zugang zu Politik und anderen Entscheidungsträgern auch in anderen Ländern haben – und das kommt vor allem finanzstarken Akteurinnen zugute, die ehemaligen Spitzenpolitikerinnen attraktive Jobs anbieten können. Das sind in der Regel größere Unternehmen oder Wirtschaftsverbände, die damit ihre Machtstrukturen verfestigen und stärken. Und die Aussicht auf lukrative Jobs – machen wir uns nichts vor – nach dem Ende der – ich nenne es jetzt mal Politikerinnenkarriere – gibt durchaus Anreiz, politische Entscheidungen vielleicht in die eine oder andere Richtung oder zugunsten möglicher späterer Arbeitgeberinnen zu treffen. So wird bei Entscheidungen der Seitenblick auf die späteren Jobchancen zu einem bedeutenden Faktor und das ist – das sagen wir ganz deutlich – zerstörerisch für unsere Demokratie und gefährdet auch unsere Glaubwürdigkeit.

Wir haben jetzt 18 Monate im Gesetz stehen – und Herr Scherer hat ja schon vorgerechnet, dass es eine Lücke im Gesetz geben könnte, die zu längeren Zeiten, nämlich zu faktisch fast zweimal 18 Monaten führen könnte. Das würde uns als Bündnis 90/Die Grünen auch gar nicht stören, denn LobbyControl beispielsweise fordert wie wir auch als Partei eine Frist von drei Jahren. Man muss das sicherlich diskutieren, weil wir schon glauben, dass es entsprechende Übergangszeiten braucht.

Vielleicht noch mal kurz ein Blick auf andere Parlamente, wie dort die Regelungen aussehen. In der EU gibt es seit 2011 den sogenannten Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder, der ebenfalls eine Karenzzeit von 18 Monaten vorsieht. Und es ist ja schon ausgeführt worden: Im Bund ist das Gesetz – dort hieß es „Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ in der Drucksache 18/4630 – am 15. April 2015 beschlossen worden.

Ganz spannend ist, dass es auf Bundesebene leider sehr lange gedauert hat, das Gremium zu besetzen, das sich dann tatsächlich mit den Einzelfällen befasst. Über ein Jahr hat es gedauert, bis die Vertreterinnen und Vertreter benannt wurden. Das soll und muss – so meinen wir jedenfalls – in Thüringen definitiv schneller gehen. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein gibt es ebenfalls entsprechende Regelungen. In Thüringen haben wir ja geplant, die Regelung umzusetzen, wie sie auch auf Bundesebene gefunden wurde.

Ich habe es eben schon einmal gesagt: Wir sehen auch noch Verbesserungsbedarfe oder weitergehende Regelungen, für die wir uns stark machen wollen. Wir würden sicher gern eine Regelung – das habe ich schon ausgeführt – für Staatssekretäre und Staatssekretärinnen treffen und genauso auch wirksame Sanktionen einführen. Ich sagte es schon: Eine Sperrfrist von drei Jahren wäre aus unserer Sicht wünschenswert. Auch darüber wird sicherlich zu diskutieren sein und man muss auch noch mal überlegen, wie sich die Zusammensetzung des Gremiums tatsächlich gestalten kann und soll, welches der Landesregierung Empfehlungen gibt. Ich habe vorhin durchaus auch den Zwischenruf von Frau Schulze – ich glaube, Sie waren es – wahrgenommen, dass dieses Gesetz so überflüssig wäre, weil es auch noch Geld kostet.

Ich glaube, das Schaffen von Transparenz und das Schaffen von Rechtssicherheit auch für die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass Wissen eben nicht mitgenommen wird, dass sich Vorurteile nicht bestätigen, weil wirksame Schutzmechanismen in Form von Karenzzeiten geschaffen werden, und dies hier durch ein Gesetz unterstrichen wird, ist es allemal wert, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. In diesem Sinne freue ich mich ebenfalls auf eine sicherlich spannende Debatte im Justizausschuss. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Landesregierung hat Staatssekretärin Winter das Wort.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nach der Aussprache möchte ich noch mal zu zwei Punkten etwas sagen, die hier in der Debatte so aufkamen, zum einen das gerade in der ersten Wortmeldung vonseiten der CDU Aufgekommene, weil Sie ein bisschen über das Thema „Integrität der Landesregierung“ spötteln und ob sie denn durch so ein Gesetz besser geschützt werden könne und ob es überhaupt notwendig wäre, und zum Zweiten die latente Unterstellung, wir wollten unter der Hand Übergangsfristen verlängern. Ziel dieses Gesetzes und der Einbringung dieses Gesetzes ist tatsächlich das Thema, Transparenz zu schaffen und ein Stück dazu beizutragen, dass weiter Vertrauen in Politik entsteht bzw. nicht weiter untergraben wird. Sie können darüber debattieren, ob es in der Vergangenheit Fälle in Thüringen gab oder auch nicht. Man muss aber als Landesregierung nicht warten, bis vielleicht mal ein Fall kommt, der nicht nur ein Geschmäckle hat, sondern vielleicht auch skandalös ist und durch die Gazetten geht, um dann hektisch legislativ hinterherzurudern. Diese Landesregierung will da vorausschauend arbeiten und legt deshalb diesen Gesetzentwurf vor.

Des Weiteren – Frau Rothe-Beinlich hat es gerade erwähnt –: Heute Vormittag wurde der ThüringenMonitor auch von Ihnen debattiert. Ich bitte Sie, schauen Sie noch mal auf Seite 106: Vertrauen in die Landesregierung, das sind 39 Prozent – übrigens ein guter Wert, vor 2014 waren die Werte beim Vertrauen in die Landesregierung durchgängig niedriger. Gleichwohl ist da auch immer noch Luft nach oben. Das heißt: Alles, was man dazu tun kann, Vertrauen in die handelnde Politik zu unterstützen, ist gut, ist zwingend notwendig. Dieser Gesetzentwurf soll einen Beitrag dazu leisten.

Das Zweite, die latente Unterstellung – unter anderem auch von der AfD vorgetragen –, man will damit Übergangsfristen verlängern, weil ja dann nur jemand mal etwas vorlegen muss, wo er eventuell tätig wird, dann kriegt er seine 18 Monate Karenz aufgelegt und hat dann mal eben seine Übergangsfrist und seine Zahlung, die er erhält, verlängert: Das ist damit ausdrücklich nicht gemeint. Ich möchte Sie bitten, da reinzuschauen. Erstens muss die Anzeige, die ein ausgeschiedenes Regierungsmitglied vorlegen muss, mit entsprechenden Nachweisen unterfüttert werden, damit nicht jemand sagen kann: Na ja, ich könnte da und da anfangen, untersagt mir das doch mal.

Zweitens, Herr Scherer, Ihr Hinweis, den Sie gebracht haben, dass eventuell etwas missverständlich ist, dass daraus zweimal 18 Monate werden können: Unser Gesetzentwurf meint definitiv eine 18-monatige Karenzzeit. Ob da etwas nachgeschärft werden muss oder Sie auch in Ihrer weiteren Beratung zu einem anderen Ergebnis in der

Formulierung kommen, überlasse ich dem Gesetzgeber. Vonseiten der Landesregierung gemeint ist mit dem Ausscheiden die Möglichkeit einer 18-monatigen Karenzzeit – wie gesagt, in begründeten Fällen. Am Ende des Tages ist es eine Ermessensentscheidung, die dann der Landesregierung obliegt, auf Basis der Empfehlung des Gremiums. Wie gesagt, die beiden Punkte waren mir noch wichtig, hier im Nachgang zu Ihrer Debatte einzubringen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten Gentele. Zur Kontrolle: Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4654 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag liegt Ihnen heute zur ersten Beratung vor. Es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz, das zur Umsetzung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags in Thüringen erforderlich ist.

Durch diesen Änderungsstaatsvertrag soll die durch diverse Gerichtsverfahren eingetretene Unmöglichkeit der derzeit im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Vergabe von 20 Konzessionen im Sportwettsektor dadurch behoben werden, dass in einem ersten Schritt alle Konzessionsbewerber eine vorläufige Konzession erhalten und in einem zweiten Schritt jeder Anbieter eine Erlaubnis beantragen

kann. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Erlaubnisse ist nicht mehr vorgesehen. Ferner werden für zentrale bundesweite Zuständigkeiten im glücksspielrechtlichen Erlaubnisverfahren neue Zuständigkeiten festgelegt. Damit soll die überfällige Regulierung des Sportwettmarkts abgeschlossen und Klarheit für die Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen werden. Gleichzeitig wird den Glücksspielaufsichtsbehörden der Weg zur flächendeckenden Untersagung nicht erlaubter Angebote eröffnet.

Die sich aus den Änderungen ergebenden notwendigen redaktionellen Anpassungen im Thüringer Glücksspielgesetz sollen zeitnah nach erfolgter Ratifizierung des Staatsvertrages aufgegriffen und das Gesetzgebungsverfahren vorbereitet werden.

Diesen zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat der Ministerpräsident am 16. März 2017 in Berlin unterzeichnet. Zuvor wurde der Landtag hierüber nach Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Landesverfassung unterrichtet. Das erforderliche Notifizierungsverfahren zum Staatsvertrag wurde bei der Europäischen Kommission durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Am 1. Januar 2018 soll dieser Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag gemäß Artikel 2 Abs. 1 mit seinen neuen Regelungen in Kraft treten. Sind jedoch bis zum 31. Dezember 2017 nicht die Ratifizierungsurkunden aller Bundesländer bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

Mit dem Regierungswechsel in Schleswig-Holstein im Mai 2017 haben die dortigen Koalitionspartner unter anderem vereinbart, dass die Koalition dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im Parlament nicht zustimmen werde. Diese ablehnende Position wurde auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2017 durch Schleswig-Holstein bekräftigt. Sollte tatsächlich die Ratifizierung in Schleswig-Holstein nicht erfolgreich bis zum Jahresende abgeschlossen werden, wird der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht in Kraft treten. Vielmehr gilt dann der derzeit gültige Staatsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 weiter.

Unabhängig davon werden nach hiesiger Kenntnis alle anderen 15 Bundesländer vorsorglich den Staatsvertrag ratifizieren und abwarten, ob sich Schleswig-Holstein tatsächlich gegen eine Ratifizierung sperrt oder ob noch eine Einigung gefunden werden kann. Ziel ist es weiterhin, eine Situation wie vor sechs Jahren zu vermeiden, als SchleswigHolstein schon einmal versuchte, den Länderverbund zu verlassen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Zunächst hat Abgeordnete Holbe, Fraktion der CDU, das Wort.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung bringt heute einen Gesetzentwurf zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag ein, von dem schon jetzt klar ist, wie der Staatssekretär Götze ausgeführt hat, dass nicht alle 16 Bundesländer diesen Vertrag ratifizieren werden. Schleswig-Holstein hat bereits in der Runde der Ministerpräsidenten im März bekannt gegeben, dass dieser Staatsvertrag nicht den Anforderungen an eine moderne, europakonforme Regulierung des Glücksspiels genügt. Zudem hat das Land Hessen erfolgreich ein Sonderkündigungsrecht herausgehandelt, sodass bereits jetzt das Szenario besteht, dass sich künftig nur 14 Bundesländer an einen Rumpf binden, während zwei Länder eigene Wege gehen.

Ich frage: Was hat der Ministerpräsident für Thüringen an dieser Stelle herausverhandelt, um eine zeitgemäße Glücksspielregulierung zu erreichen? Ich denke, die Landesregierung muss wieder in den Verhandlungsprozess über den zweiten Änderungsstaatsvertrag oder vielleicht auch einen folgenden einsteigen, um sich für eine Ausstiegsoption des Landes aus dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag einzusetzen und diese dort rechtlich zu verankern.

(Beifall CDU)

Dazu muss die Landesregierung unserer Meinung nach das Glücksspielrecht anhand folgender Eckpunkte gemeinsam mit anderen Ländern europarechtskonform ausgestalten und damit eine tragfähige, transparente und diskriminierungsfreie Glücksspielregulierung in Deutschland schaffen.

Erstens: Das Monopol der Länder für die Veranstaltung des Lottospiels soll erhalten bleiben.

Zweitens: Das Totalverbot aus § 4 Abs. 4 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag für Online-Casinospiele und Online-Pokerspiele wird aufgehoben. Es erfolgt zukünftig eine regulatorische Gleichbehandlung von Online-Sportwetten einerseits, sowie Online-Casino- und Online-Pokerspielen andererseits.

Die Problematik der Live-Wetten während der Spielereignisse wird berücksichtigt.

Viertens: Der Spielerschutz wird durch eine qualitative Begrenzung der Konzession gestärkt. Die Vergabe der Konzession richtet sich allein nach qualitativen Zielen wie dem Jugend- und Spielerschutz, der Vorbeugung der Entstehung und der Bekämp