Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der Datenschutzbeauftragte hat das einzig Richtige getan, um die Rechtsverletzungen in Immelborn zu beenden. Er ist davon ausgegangen, dass er auch für eine Ersatzvornahme zuständig ist, und ist tätig geworden.
Nachdem Sie erkannt haben, dass auch dieser Vorwurf keinen Bestand hat, sind Sie dazu übergegangen, dem TLfDI vorzuwerfen – das haben Sie auch heute noch mal gesagt –, er habe seine Bescheide nicht richtig zugestellt. Im Verwaltungsrecht ist es so: Was der Adressat nicht auf dem richtigen Weg bekommt, das wirkt auch nicht gegen ihn. Sie legen in Ihrem Sondervotum das Recht so aus, dass der Datenschutzbeauftragte an einen zugeklebten Briefkasten an einem Aktenlager hätte zustellen müssen oder wenigstens an eine Adresse des ehemaligen Geschäftsführers in der Schweiz, unter der weder die Staatsanwaltschaft noch die Gemeinden jemanden erreicht haben. Das ist wirklich absurd.
Neu ist der Vorwurf, den Sie heute gebracht haben – einen moralischen Vorwurf, den hatten wir bisher nicht im Ausschuss –, nämlich der, dass der Datenschutzbeauftragte die Arbeit, die in dem Aktenlager getan wird, völlig überspitzt dargestellt hätte. Sie sagen, er hätte dargestellt, jede einzelne Akte hätte in die Hand genommen werden müssen, um zu prüfen, ob das datenschutzrechtlich noch relevant ist. Aber, Herr Scherer, wenn Sie sich an die Zeugenvernehmung im Ausschuss erinnern, dann sagen professionelle Archivare und Vernichter genau das. Es muss jede einzelne Akte in die Hand genommen werden und überprüft werden, ob die vernichtet werden darf oder nicht.
Es war nicht nur ein Mitarbeiter des TLfDI. Es hat ein Mitarbeiter des TLfDI die Vernichtung überwacht, dass tatsächlich nur die geprüften Akten als vernichtungswürdig vernichtet werden dürfen,
Es wird schon seit Längerem deutlich – und Ihre Beiträge heute und das Sondervotum der CDU bestätigen das ja auch noch mal –, dass Sie immer ein gleiches Muster verfolgen. Die CDU behauptet etwas, der Untersuchungsausschuss macht dazu eine Beweisaufnahme und diese widerlegt die Vorwürfe. Dann lassen Sie die erst mal fallen, kommen mit neuen Vorwürfen. Heute ist noch mal deutlich geworden, dass Sie die Beweisaufnahme offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigen. Da frage ich mich schon, welche Wertschätzung Sie den Zeugen entgegenbringen, die Sie selbst als Zeugen in den Ausschuss eingeladen haben.
Liebe CDU-Fraktion, Sie arbeiten sich da jetzt an jemandem ab, der aktiv geworden und nicht untätig geblieben ist, ein Datenschutzbeauftragter, der die ständige Gefährdung personenbezogener Daten nicht ignoriert, sondern gehandelt hat. Es stimmt schon: Wer nichts macht, macht nichts verkehrt. Aber dann passiert eben auch nichts. Ich bin froh, dass Dr. Lutz Hasse sein Amt in dieser Weise ausgefüllt hat,
denn das ist es, was ich von dem obersten Datenschützer dieses Landes erwarte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Zuschauer, sehr geehrter Herr Parlamentspräsident, wieder geht es im Thüringer Landtag um eine unendliche Geschichte namens „Aktenlager Immelborn“. Neue Erkenntnisse sind trotz Hunderter Seiten Zwischenberichts Mangelware. Wie sagte mein inzwischen im Bundestag wirkender Fraktionskollege Brandner bereits am 27. Februar 2015 so treffend – ich zitiere –: „Wir haben es mitbekommen, eigentlich geht es im Kern um Querelen aus der letzten Wahlperiode und Querelen zwischen zwei Altparteien – wenn ich das mal wieder so sagen darf –,
und zwar zwischen einem Datenschutzbeauftragten mit SPD-Parteibuch und einem ehemaligen Innenminister mit CDU-Parteibuch. Also ein Streit, der uns eigentlich in Thüringen überhaupt nicht weiterbringt, muss ich Ihnen sagen.“ An der Richtigkeit
Nur eines haben die Ermittlungen gebracht: Die Auflösung des Aktenlagers Immelborn führte zur Bildung eines neuen Aktenlagers in meinem Büro.
Für wen dieser Ausschuss sinnvoll ist, wage ich nicht zu beurteilen. Einzig Frau Henfling als Ausschussvorsitzende wird die Bedeutung des Ausschusses mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen: Weinend, weil sie insgeheim weiß, dass es Lebenszeitverschwendung ist, und lachend, weil man mit 500 Euro zusätzlich einige Tofu-Schnitzel extra kaufen kann.
Es wurden inzwischen sogar Zeugen eingeladen, die mit dem Aktenlager überhaupt nichts zu tun gehabt hatten. Manche dieser Zeugen wissen wahrscheinlich bis heute nicht, wo Immelborn überhaupt ist.
Nur die Nachbarskatze konnten wir nicht vernehmen, aber ich bin mir sicher, auch die würden wir einladen, wenn der Ausschuss dafür noch einige Zeit länger dauern würde.
Um neue vermeintliche Zeugen zu finden, könnte man übrigens nachschauen, ob Immelborn an irgendeiner Flugroute liegt, und die Piloten einladen. Es könnte ja sein, dass einer aus dem Bordfenster irgendwelche Beobachtungen machte und zur Aufklärung des Vorgangs beitragen kann. Ich wage keine Prognose, ob bei diesem Untersuchungsausschuss ein befriedigendes Ergebnis herauskommt. Sicher ist allerdings, dass die Steuerzahler richtig zur Kasse gebeten werden. Jeweils ein Mitarbeiter für jede Landtagsfraktion, zusätzliches Personal in der Landtagsverwaltung und die besagte Zulage für die Ausschussvorsitzende dürften sich inzwischen auf deutlich mehr als 600.000 Euro summiert haben.
Sie, meine Kollegen von den Altparteien, sollten sich wirklich überlegen, ob Sie diesem Unfug nicht lieber bald ein Ende machen und den Ausschuss in die ewigen Tiefen des Parlamentsarchivs verbannen sollten,
sonst gibt es womöglich bald einen neuen Untersuchungsausschuss zur Steuergeldverschwendung durch Untersuchungsausschüsse. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Anwesende, sehr geehrter Herr Dr. Hasse, wir beraten heute ein Thema, welches ich als Obmann der Fraktion Die Linke im Untersuchungsausschuss 6/2 „Aktenlager Immelborn“ mit begleiten durfte. Zur Sache wurde schon hinreichend durch die Vorsitzende und meine Vorredner eingeführt. Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum Redner der CDU, Herrn Scherer, und zum Redner der AfD.
Herr Scherer, Sie haben in keiner Weise dargestellt, dass die Beweiswertung, die der Zwischenbericht vorgenommen hat, die vorläufige Beweiswertung, unzulässig sei. Sie haben Randnummern zitiert – 999, 1002, 1020 – und dort die Fragen aufgeworfen, ob das denn richtig sei und zu Recht sei, dass man diese Fakten, die dargestellt worden sind, hier aufführt, mit dem Hinweis, dass weitere Untersuchungen noch anstehen. Ich denke schon, dass das für die Beweiswertung zulässig ist. Man kann sich trefflich darüber streiten, ob das eine Frage der Systematik ist, aber eine unzulässige Beweiswertung stellt dies aus meiner Sicht nicht dar.
Wenn Sie darstellen, dass einzelne Tatsachen noch nicht festgestellt worden sind, ist das ja richtig. Das hat aber zum Inhalt, dass Tatsachen festgestellt worden sind, die der Untersuchungsausschuss bis dato in seinem Arbeitsgegenstand hatte. Ich komme darauf noch zurück.
Bevor ich zu diesem Thema noch einmal reflektiere, was das Thema „Amtshilfe“ betrifft, also Amtshilfe im Sinne verwaltungsrechtlicher Normen, möchte ich noch einmal einige Zitate aus meinen eigenen Pressemeldungen der letzten Jahre in die Erinnerung der Abgeordneten zurückholen.
Am 11.04.2016 lautete der Tenor meiner Pressemitteilung – Zitat –: „Der von der CDU mit der Zielstellung der Diskreditierung bzw. Vorführung des Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Hasse beantragte Untersuchungsausschuss erweist sich als Bumerang für die Union. Offenkundig ist nach der heutigen Vernehmung des ehemaligen Staatssekretärs Rieder, dass aus politischen Gründen die
durch den damaligen Polizeipräsidenten Bischler zugesagte Amtshilfe zur Beräumung des Aktenlagers versagt wurde.“ Zitatende.