Protokoll der Sitzung vom 07.05.2021

Eine flächendeckende Videoüberwachung kann übrigens auch dazu führen, dass man Profile von Menschen anlegen kann, Bewegungsprofile von Menschen anlegen kann. Das ist eine enorme Einschränkung für einen großen Teil der Bevölkerung

und das aus meiner Perspektive bei der Tatsache, dass die Videoüberwachung nur wenig dazu beiträgt, Kriminalität tatsächlich zu verhindern. Darum sollte es uns ja insbesondere gehen. Prävention ist aus meiner Sicht hier ein wichtiger Punkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Montag hat auf das Sicherheitsempfinden von Menschen angespielt. Ich kenne auch keine Studie, die sagt, wir wollen alle Videoüberwachung und dann fühlen wir uns alle sicherer. Ich glaube, so dumm sind die Menschen dann eben nicht. Sie wissen eben auch, wenn eine Straftat passiert und das wird von einem Video überwacht, dann hilft das eventuell, wenn man Glück hat, bei der Aufklärung der Tat, aber wenn niemand hinter der Kamera sitzt, dann nützt ihnen die Kamera auch nichts, wenn sie filmt.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Doch, doch, dann nützt sie was!)

Nein, tut sie nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was eine Videokamera macht, hinter der niemand sitzt, ist, dass sie Kriminalität verschiebt. Das heißt, wenn Sie den kompletten Anger zupflastern mit Videokameras, dann mag es gut sein, dass am Anger dann die Straftaten nach unten gehen, weil vielleicht einige Leute dort keine Straftaten mehr begehen,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir müssen auch abschieben!)

aber dann können Sie mal gucken, was dann in den Straßen passiert, in denen keine Videokameras da sind. Von daher, glaube ich, mit Videokameras lösen wir nicht das Problem, sondern wir verschieben es lediglich, und das ist doch der entscheidende Punkt.

Darüber hinaus sind für bestimmte Delikte – und das gilt zum Beispiel auch für den Anger – aus meiner Sicht Videoüberwachungen komplett ungeeignet. Wenn Sie sich das mal genau anschauen bei den Zahlen, die der Abgeordnete Dittes zu dem Thema abgefragt hat, dann sehen Sie, dass es dort 1.085 Straftaten gegeben hat. Darunter fällt zum Beispiel Diebstahl – das ist dort mit Abstand die größte Deliktsgruppe – mit 561 Fällen, was jetzt bei einer Einkaufsstraße bzw. einem Platz, um den rundherum Geschäfte sind, nicht wahnsinnig überraschend ist. Das heißt also, 50 Prozent davon fallen auf Diebstahl, 256 Fälle sind Ladendiebstahl und 46 besonders schwere Fälle von Ladendiebstahl. Man kann schon sagen, dass die Überwachung bei den Taschendiebstahldelikten helfen könnte, zumindest bei der Aufklärung, aber weniger

bei der Verhinderung, solange es natürlich auf dem Platz passiert. Das waren auf dem Platz lediglich 44 erfasste Fälle. Des Weiteren haben wir 174 Betrugsdelikte, davon sind 129 Fälle Erschleichen von Leistungen, also größtenteils Schwarzfahren, dazu würde die Maßnahme einer Videoüberwachung nicht wirklich viel beitragen, da hilft nur kontrollieren, oder wir fangen endlich an, das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit abzustufen, dann wäre auch die Polizei damit nicht mehr befasst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich zum größten Teil um Straftaten, die sich im Inneren von Gebäuden oder Fahrzeugen ereignen, somit haben Sie schon mindestens 735 Fälle, also 68 Prozent, bei denen eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum – in Straßenbahnen und vielen Geschäften gibt es die ja schon – wenig bis gar nichts bringt, höchstens eventuell bei der Strafverfolgung. Hier ist auch der Titel des Antrags ehrlich gesagt sehr irreführend, denn der Gefahrenabwehr würden diese Maßnahmen so gut wie gar nicht dienen, sondern höchstens der Strafverfolgung, worauf Sie auch in Ihrem Antrag eingehen.

Auch bei der Verhinderung von Körperverletzungsund Sexualdelikten – das sind beim Anger 182 Fälle, davon 141 einfache Körperverletzungen – dürfte eine Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr wenig helfen, solange nicht eine Polizistin, wie schon gesagt, am Monitor sitzt und darauf auch entsprechend reagieren könnte. Was Videoüberwachung unter anderem wirklich schaffen kann, ist unter anderem Betäubungsmittelkriminalität. Aber ganz ehrlich, hier würde eine Entkriminalisierung des Konsums bestimmter weicher Drogen tatsächlich mehr bringen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: 40 Drogento- te im letzten Jahr!)

(Beifall CDU)

Dafür setzen wir uns auch ein.

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Genau. – Das heißt, es würde nur etwas helfen, um vielleicht den Handel zurückzudrängen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, flächendeckende Videoüberwachung halten wir für kein sinnvolles Instrument, insbesondere nicht der Prävention.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es geht doch gar nicht um flächendeckende Videoüberwa- chung.)

Von daher überweisen wir den Antrag zwar, aber nur, weil wir einen Stabilitätsmechanismus haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, eins muss ich allerdings voranstellen, eine kleine Korrektur an den vorhergehenden Ausführungen: Eine flächendeckende Videoüberwachung ist in dem Antrag der CDU so nicht enthalten, sondern es geht um eine Ausweitung auf diese Gefahrenpunkte. Es ist also noch ein bisschen weg von China. Das will ich fairerweise hier festhalten.

Dennoch ist von eigentlich allen Rednern und Rednerinnen schon gesagt worden, dass dann natürlich immer noch die Frage ist: Was passiert mit diesen Kameras und was bewirken sie tatsächlich? Was die Bürgerinnen und Bürger sich wünschen, ist eine erfolgreiche Interventionsstrategie. Die setzt sich normalerweise daraus zusammen, dass ich versuche, eine polizeiliche Präsenz vor Ort sicherzustellen, dass ich einen hohen Kontrolldruck an relevanten Orten habe und dass ich ein niederschwelliges, also auch schnelles Einschreiten bei Störungen und Straftaten garantieren kann. Das ist nun die Frage: Kann Videografie dabei helfen?

Kollege Walk, Sie haben in der Begründung Ihres Antrags nun die erneute Entglasung – nimmt man diesen Polizeifachausdruck – in Jena angeführt. Möglicherweise kann man das mit der Videokamera sofort sehen und dann auch Einsatzwagen hinschicken. Aber ich denke, gerade bei solch einer massiven Gewalteinwirkung, die auch mit Lärm verbunden ist, werden wahrscheinlich auch sehr schnell Anwohnermeldungen eingehen. Ob das dann sehr viel schneller ist, weiß ich nicht, aber dennoch.

Es gibt die Überwachung schon. Es gibt viele Städte und Gemeinden, die auf ihren gefahrgeneigten Plätzen schon zu der Videotechnik greifen. Es darf aber kein leeres Versprechen damit verbunden sein. Deswegen gibt es verschiedene Botschaften, wenn man sich anschaut, welche Erfahrungen mit dieser Videoüberwachung gemacht werden, auch nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit. Das eine ist, dass auch Polizeikräfte selbst anmahnen und sagen: Wenn es darum geht, tatsächlich zu in

(Abg. Henfling)

tervenieren und – wie es in Ihrer Überschrift heißt – Gefahrenabwehr zu betreiben und nicht nur im Nachhinein Taten aufzuklären, hilft uns das nur dann weiter, wenn wir tatsächlich Kräfte abstellen, welche die Aufnahmen live beobachten. Wenn ich diese Polizeikräfte nicht bereitstellen kann, die ständig auf diese laufenden Bilder schauen, dann kann ich, wie gesagt, erst im Nachhinein etwas auswerten. Oder ich versuche – auch das gibt es inzwischen, da gibt es beispielsweise ein Projekt in Mannheim – die sogenannte smarte Videografie zu verwenden. Das heißt, dass ich versuche, die Beobachtung durch IT-Technik, durch Algorithmen auszuwerten, verdächtige Bewegungsmuster herauszufiltern und dann darauf zu reagieren. Dann habe ich sozusagen einen technischen Beobachter. Dann kann man sagen: Okay, der Algorithmus sieht nicht alles. Auf der anderen Seite könnte ich sagen: Es ist datenschonend, denn da schaut keiner, wer da normal mit seiner Einkaufstasche, mit seinen Kindern oder seinen Freunden langläuft, sondern der filtert tatsächlich dann nur das raus, was verdächtig wirkt. Aber da gibt es natürlich auch große technische Probleme bei diesem Versuch der Datensparsamkeit. Beispielsweise hat man dann Probleme gehabt, ein Umarmen von einem Raufen auch wirklich unterscheiden zu können mit einer solchen Kamera. Also Grobmotorik – Schlagen, Treten, Fallen –, das kann so eine Maschine schon rausfiltern.

Aber wie gesagt, wenn ich das beides nicht mache, also weder diese algorithmengestützte Beobachtung noch die Live-Betrachtung, dann ist tatsächlich die Videografie nur in der Nachschau zur möglichen Beweissicherung geeignet, aber halt nicht bei allen Delikten und auch nicht bei allen Delikten, von denen jedes eines zu viel ist, die jetzt hier aufgezählt worden sind von den verschiedenen zitierten Statistiken.

Eine lustige Sache habe ich übrigens auch noch gefunden. Es gibt mittlerweile quasi schon ein Hacken, ein Hacks oder Hack-Angriffe auf solche öffentlichen Videokameras, die dann wiederum dazu führen, dass zum Beispiel in Berlin vor Kontrolleuren gewarnt wird, die man dann irgendwie visuell herausgefischt hat. Und dann gibt es da irgendwelche speziellen Underground-Apps und dann kriegt man mitgeteilt, in welche U-Bahn man besser nicht ohne Fahrschein einsteigen sollte.

Alles das macht es nicht sehr einfach zu sagen, was Sie im Antrag aber fordern, dass man rechtliche tatsächliche Möglichkeiten prüft und unverzüglich umsetzt. Denn wie gesagt, da stehen ganz verschiedene Konzepte und Einsatzkonzepte, aber auch technische Modelle dahinter. Dennoch wollen

wir uns hier dem Ganzen nicht verweigern, weil ich auch sehe, dass da ein Regelungsbedarf besteht, weil viele Kommunen und Städte diese Technik mittlerweile einsetzen. Dann hat es schon was für sich, zu sagen, wir schaffen hier mögliche, einheitliche Regelungen und gucken auch, wo kann man etwas besser machen. Aber wie gesagt, es hat sehr viele Seiten, diese Videotechnik einzusetzen. Das Wort „Video-Schatten“ ist auch schon gefallen. Das muss alles abgewogen werden, das geht nicht so richtig ratzfatz und vor allen Dingen kann man da nicht sagen, das ist es jetzt und das setzt sich landesweit um. Also wir werden da auch nicht auf die kommunalen Institutionen, auf die Stadträte, auf die Gemeinderäte verzichten und auch nicht darauf, was sie uns dann als spezielle Anforderung vor Ort zur möglichen Regelung mitgeben würden. Das kann eben auch vollkommen unterschiedlich gelagert sein.

Wie gesagt, wir stimmen einer Überweisung zu, aber das Beste ist in dem Fall dann doch auch immer noch die klassische Polizeiarbeit, also Leute vor Ort haben und von Mensch zu Mensch eingreifen und dann kann man Straftaten am besten verhüten und nicht nur rückschauend und nicht nur technisch-visuell.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt in einigen Redebeiträgen von der CDU und der AfD die Kritik gehört, dass die Landesregierung ein Konzept zur Videoüberwachung nicht umsetzt. Dem zugrunde liegt ja die Annahme, dass es ein richtiges Konzept gibt und dass die Landesregierung dieses Ziel auch verfolgt. Herr Walk, da will ich Ihnen mal eines deutlich sagen. Sie haben ja einiges gemeinsam mit dem Redner der AfD. Sie dürfen nicht immer nur Ihre eigenen Kleinen Anfragen lesen und offensichtlich im Protokoll früherer Plenardebatten Ihre eigenen Reden, Sie müssen auch lesen, was die Landesregierung Ihnen antwortet, und Sie müssen vielleicht im Protokoll, wenn Sie die Debatten von 2017 noch mal Revue passieren lassen, auch nachvollziehen, was die anderen Redner an Argumenten in diese Diskussion eingebracht haben. Das war eben auch die Schwäche dieses Antrags und ist auch die Schwäche Ihres Redebeitrags. Während Sie sich argumentativ auf 2017 bezogen haben, bezieht sich die AfD auf Zahlenmaterial aus

(Abg. Marx)

dem Jahr 2017, obwohl wir längst auch aktuelleres Zahlenmaterial zur Verfügung haben und sich dadurch einige Argumente hier auch einfach in Luft auflösen.

Dankenswerterweise kann ich mir ersparen, auf eine meiner Anfragen einzugehen, weil das die Kollegin Henfling schon getan hat.

Wenn man Ihren Antrag zugrunde legt, Herr Walk, und auch Ihren Redebeitrag, geht es Ihnen um zwei Kernaussagen. Erstens: Mit Videoüberwachung, so behaupten Sie, wird die Sicherheit – die öffentliche Sicherheit oder, wie Sie sagen, die innere Sicherheit – gestärkt. Und zweitens: Es wird das Sicherheitsempfinden ausgebaut. Da will ich Ihnen sagen: Beide Behauptungen stimmen einfach nicht. Das hätten Sie auch rausfinden können, beispielsweise, wenn Sie Ihren Antrag, den Sie ja am 23. September des vergangenen Jahres eingereicht haben, noch etwa zwei Wochen hätten liegen lassen, denn im August 2020 haben Sie eine Kleine Anfrage an die Landesregierung mit der Fragerichtung eingereicht, ob Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens geeignet ist. Was Sie allerdings befürchtet haben, war, dass die Landesregierung sagt, Videoüberwachung dient gar nicht der Steigerung des Sicherheitsempfindens. Deswegen haben Sie gar nicht die Antwort der Landesregierung abgewartet, sondern Sie haben einfach den Antrag eingebracht und haben das mal behauptet. Deswegen kann ich es Ihnen nicht ersparen, auch noch mal auf die Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage einzugehen, die Sie ja auch hätten zur Kenntnis nehmen müssen, denn die Landesregierung sagt Ihnen eindeutig unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Studien, dass es eben nicht zu einer dauerhaften Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens kommt,

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Natürlich)

dass sich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung an Plätzen des öffentlichen Raums mit und ohne Videoüberwachung eben auch nicht signifikant unterscheidet. Die Landesregierung hat Ihnen auch Studien mit auf den Weg gegeben, die sagen, dass sich das Sicherheitsgefühl der Personen in öffentlichen Räumen nicht unterscheidet – bei den Personen, die von der Videoüberwachung

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Natürlich)

wissen, zu den Personen, die von der Videoüberwachung nicht wissen. Die Landesregierung hat Ihnen darüber hinaus sogar noch mitgeteilt – und das haben Sie auch vollkommen ignoriert –, dass es sogar unerwünschte Nebeneffekte der Videoüberwachung gibt und die auch im Prinzip belegt sind: Das

eine – das wurde hier schon angedeutet –, dass nämlich ein falsches Gefühl von Sicherheit vermittelt wird, das im Endeffekt zu einer größeren Gefährdungssituation führt. Und zweitens gibt es auch das sogenannte Sicherheitsbedürfnis-Paradoxon. Das meint und beinhaltet nämlich, dass mit immer mehr Forderungen nach immer mehr Sicherheitsmaßnahmen – gerade im öffentlichen Diskurs und bei gleichzeitig zunehmender faktischer Erhöhung der Sicherheit – das individuelle Sicherheitsbedürfnis auch immer weiter steigt. Also, Sie können mit solchen Debatten überhaupt nicht das Sicherheitsbedürfnis senken, Sie steigern es ins Unermessliche. Und was ist die Folge: im Prinzip ein tatsächlich grundrechtsbeschränkendes, grundrechtsverletzendes Hochrüsten polizeilicher und ordnungsrechtlicher Überwachungsmaßnahmen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: 1.000 Video- kameras in Erfurt!)

Und da sind wir nämlich tatsächlich – Herr Montag, das war einer der Beiträge, bei dem wir die größte Übereinstimmung haben – bei einem sehr relevanten Thema, das die wenigsten hier bislang von diesem Pult aus benannt haben, nämlich dem Grundrechtseingriff, der mit dieser Videoüberwachung tatsächlich einhergeht. Denn Sie werden natürlich im öffentlichen Raum die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren müssen, dass sie unter Beobachtung stehen. Und was tun Menschen, die unter Beobachtung stehen? Sie ändern ihr Verhalten, Herr Walk,

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: 1.000 Video- kameras in Erfurt!)

und zwar diejenigen, die kriminell sind, das sind nämlich diejenigen, die sich an andere, nicht öffentlich überwachte Plätze zurückziehen. Diejenigen, die nicht kriminell sind, ändern natürlich ihr Verhalten, weil sie eben unter Beobachtung stehen. Diese Verhaltensänderung ist tatsächlich ein Eingriff in Grundrechte und da sage ich Ihnen: Das werden wir nicht in dieser Form so leichtfertig einfach hinnehmen, wie Sie das hier letztendlich immer wieder einfordern.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)