Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich habe mich aber vor dem Kollegen gemeldet!)

Herr Abgeordneter Höcke, das können Sie jetzt sagen, Sie haben sich gemeldet. Ich werde perspektivisch mehr darauf achten, ob Sie sich da oben zu Wort melden oder nicht, damit das nicht passiert.

(Beifall CDU)

Sie dürfen auch gern rufen, sollte ich das übersehen.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Antrag ist nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt worden. Deshalb ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Ja, den gibt es. Damit stimmen wir also ab. Gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung führen wir diese Abstimmung unter Beachtung der Zweidrittelmehrheit durch. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD und die Stimme der Abgeordneten Bergner. Wer enthält sich der Stimme? – Herr Schütze, Sie habe ich nicht gesehen. Gut. Gegenstimme durch Herrn Schütze. – Damit ist der Antrag entsprechend abgelehnt.

Gibt es weitere Anträge, Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.

Ja, sehr verehrte Frau Präsidentin. Namens der Gruppe der FDP möchte ich beantragen, die Tagesordnungspunkte 6 bis 8, „Update für den Öffentlichen Dienst“ – die Antragskaskade dazu –, gemeinsam zu behandeln, des Weiteren, den TOP 24, das ist die Große Anfrage der Gruppe der FDP zur Digitalisierung, am Freitag als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen.

Weitere Bemerkungen, Anträge zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

Wir würden noch beantragen, den Tagesordnungspunkt 13 morgen nach der Mittagspause, den Wahlen und der Fragestunde aufzurufen und gleichzeitig nach dem Tagesordnungspunkt 13 in jedem Fall auch die Tagesordnungspunkte 37 und 48 als darauffolgenden Tagesordnungspunkt gemeinsam aufzurufen.

Der letzte Tagesordnungspunkt, welcher war das?

(Abg. Plötner)

Die Punkte 37 und 48 zusammen als einen TOP nach dem TOP 13.

Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage, die Drucksache 7/4358, Tagesordnungspunkt 5, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, in erster und zweiter Beratung während der Plenarsitzung abzuarbeiten. Und bei der durchaus Fülle der Veränderungen, die sich ja immer mal zwangsläufig ergeben, möchte ich deutlich festhalten wollen, dass der Tagesordnungspunkt 12 auf alle Fälle am Donnerstag – genau, das hatten wir ja festgehalten – abgearbeitet wird. Das steht so drauf. Ich will es noch mal gesagt haben.

Weitere Anträge zur Tagesordnung? Kann ich nicht sehen. Dann gehe ich in die Abstimmung entsprechend der Anträge. Es gibt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 6 bis 8 gemeinsam abzuarbeiten. Widerspricht dem jemand? Gibt es hier Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Es gibt weiterhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt 24 am Freitag als zweiten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt auf den Freitag als zweiter Tagesordnungspunkt gehoben.

Es gibt weiterhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt 13 morgen nach der Fragestunde und nach den Wahlen aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Stimme des Abgeordneten Schütze. Dann ist das so bestätigt.

Es gibt weiterhin den Antrag, die Tagesordnungspunkte 37 und 48 nach dem Tagesordnungspunkt 13, den wir eben auf morgen nach der Fragestunde geschoben haben, abzuarbeiten. Wer dem seine

Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU und die Stimme von Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Stimme des Abgeordneten Schütze. Damit ist auch dieser Antrag bestätigt.

Es gibt den weiteren Antrag, den Tagesordnungspunkt 5 in erster und zweiter Lesung zu beraten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Abgeordneten Dr. Bergner und Schütze. Damit ist das ebenfalls so bestätigt: erste und zweite Lesung des Tagesordnungspunkts 5.

Es gibt außerdem den Antrag, den Tagesordnungspunkt 12 am Donnerstag auf jeden Fall aufzurufen, ohne Platzierung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU und die Stimme der Abgeordneten Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Schütze.

Damit haben wir die Tagesordnung entsprechend verändert. Gibt es weitere Anträge/Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir über die Tagesordnung in Gänze ab. Wer der Tagesordnung in der geänderten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU und die Stimme der Abgeordneten Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Schütze. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.

Herr Kießling, ich muss Sie jetzt ermahnen, eine Maske zu tragen. Ich bin eben noch einmal aufmerksam gemacht worden.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, damit können wir in die Tagesordnung eintreten. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26

Aktuelle Stunde

Alle Fraktionen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde entsprechend eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten, die Landesregierung 10 Minuten, bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit 5 Minuten, die bei mehreren Themen auf diese entsprechend aufgeteilt werden.

Damit rufe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde auf

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Zehn Jahre NSU-Aufklärung in Thüringen – Kein Schlussstrich!“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4331 -

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Marx. Bitte.

Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, wie unser Grundgesetz anfängt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das ist der erste Satz. Weniger Menschen kennen den zweiten Satz, er lautet: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieses Versprechen wurde im Fall des NSU nicht eingelöst. Wir kennen die schreckliche Verbrechensserie, die im Jahr 2011 offenbar wurde, mit elf Mordopfern, mit über 50 Verletzten bei verschiedenen Anschlägen. Und wir wissen auch, was danach folgte, nämlich lange Jahre die Verfolgung Unschuldiger, das Suchen nach den Tätern in den Reihen der Opfer statt da, wo sie eigentlich zu finden waren.

Wir alle haben nach wie vor die Verantwortung zur Aufklärung. Das Aufklärungsversprechen, das die Kanzlerin im Februar 2012 bei der Gedenkveranstaltung gegeben hat, muss leider heute als nicht eingelöst betrachtet werden. Die Aufklärung hier in Thüringen hat trotzdem viele wichtige Schritte beinhaltet. Wir sind einen guten Schritt vorangekommen. Das wurde auch so wahrgenommen in der interessierten Öffentlichkeit, nicht nur bei den Medien, auch bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch in den Reihen der Hinterbliebenen. Aber längst nicht alle Fragen sind geklärt worden. Wir sind auf Widerstand gestoßen, der immer zäher wurde. Nachdem die erste Aufklärungseuphorie, könnte man fast sagen, vorbei war, gab es dann doch mehr und mehr schwarze Löcher, in denen sich Gedächtnislücken scheinbar manifestiert ha

ben, aber auch Kontrollrechte des Parlaments bestritten wurden, und ja, es gab viele Sachen, auf die wir keine Antwort bekommen haben – bis heute.

Wo stehen wir jetzt, zehn Jahre nach dem Tod der beiden Haupttäter Böhnhardt und Mundlos? Es ist so eine Art Privatisierung eingetreten; man hat so den Eindruck, es ist jetzt nur noch etwas für Fans, diese letzten Lücken oder die vielen Lücken noch irgendwie zu füllen. Das ist aber falsch, und es ist gefährlich, denn auf der anderen Seite müssen wir leider sehen, wie sich die Täter von einst, die auch teilweise schon wieder auf freiem Fuß sind, zu Helden machen lassen in ihrer Szene, dass es Nachahmer gibt, Menschen, die mit dem Pseudonym „NSU 2.0“ Erpresserbriefe an unliebsame Menschen, aus ihrer Sicht unliebsame Menschen schreiben, mit Drohungen bis hin zu Mord und Verfolgung. Wir haben erst in den letzten Tagen erfahren müssen, dass der verurteilte Attentäter von Halle an den Mörder von Herrn Lübcke jüngst einen Brief geschrieben hat, in dem man sich darüber austauschen wollte, wie man selbst Waffen herstellt. Umso schöner ist es, dass es jetzt, zehn Jahre nach der Aufdeckung dieser Morde, doch eine sehr breite Bewegung gegeben hat, sich zu erinnern und zu mahnen, was alles noch offensteht. Ich möchte an der Stelle ausdrücklich den Kulturschaffenden in unserem gesamten Land danken, die unter der Leitung und Koordination von JenaKultur an 15 Tatorten in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Stücke aufgeführt haben, Diskussionsveranstaltungen, Podien veranstaltet haben, die – und das war sehr erstaunlich – doch auch eine Fülle von Leuten zusammengebracht haben, die sich noch nie vorher mit dem Thema befasst haben, die es aber ebenfalls brisant und wichtig finden, dass wir hier nicht nachlassen. Ich selbst war zu einem Diskussionsforum in Heilbronn eingeladen, zu einem sehr beeindruckenden Stück über den Mord an Michèle Kiesewetter mit dem sehr sinnigen Thema „Verschlusssache“. Die Menschen dort haben in der anschließenden Diskussion dann auch gefragt: Wie konnte das passieren, wie kann es sein, dass wir immer noch nicht alles wissen, wen könnte es denn als Nächsten treffen und wie geht es weiter mit der Aufdeckung der Motive, der Verfolgung der wahren Täter und vor allen Dingen mit dem Umbau von Sicherheitsbehörden und der Bestrafung von Schuldigen, die nicht nur selbst Täter waren, sondern auch weggesehen haben, obwohl sie die Taten hätten verhindern können?

Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, dass wir hier in Thüringen heute auch noch mal hier in diesem Haus sagen: Kein Schlussstrich, wir schulden Antworten – nicht nur den Op

(Präsidentin Keller)

fern, nicht nur den Angehörigen, auch unserem Rechtsstaat. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort erhält für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Henke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Kollegen auf der Empore! Ja, NSU – ein Thema, das jetzt wieder aufploppt, mich hat es gewundert, zwei Jahre hat keiner darüber geredet,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie vielleicht nicht!)

jetzt wird es wieder auf die Tagesordnung gehoben. Seit den Ereignissen in Stregda am 4. November 2011 ist der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund Gegenstand nicht nur der Justiz, die sich in einem langwierigen Prozess mit den Akteuren des NSU befasst hat, sondern auch von parlamentarischen Aufklärungsbemühungen und allerhand journalistischen und wissenschaftlichen Forschungen. Sie alle versuchen, Licht in das Dunkel des NSU-Komplexes zu bringen. Und in der Tat: So manches darf als ungeklärt gelten. Selbst ich war erstaunt beim Studium der Akten, wie vieles wir nicht wissen. Und doch gilt: Vieles ist noch immer unklar und nach wie vor stellen sich eine Menge Fragen. Das ist ja auch das Ergebnis des zweiten Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses, dessen Mitglied ich war.

Dieser Untersuchungsausschuss hat nicht zuletzt gezeigt, dass vieles nach wie vor offen und ungeklärt ist. Das beginnt schon mit den Ereignissen vor zehn Jahren in Stregda, der dortigen Tatortarbeit und den weiteren Umständen der Ermittlungsarbeit, und es endet mit der Frage, in welchem Umfang diverse deutsche Verfassungsschutzbehörden und andere Geheimdienste in den ganzen Komplex involviert sind. Letzteres ist ein Punkt, den der heutige Ministerpräsident Ramelow gelegentlich betont und sogar in Stregda Geheimschutzleute mitmischten. Er ist leider nicht da, er hat ja am 04.03. auch wieder darüber berichtet und vor allen Dingen auch gesagt, dass man nicht sagen kann, wann Mundlos und Böhnhardt getötet wurden. Übrigens auch, was Frau König-Preuss dazu gesagt hat, ist sehr interessant.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was?)

Ja. – Eine Lehre aus den zahlreichen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und dem Mün

chener Prozess besteht doch offenkundig darin, dass sich umso mehr Fragen stellen, je tiefer man in die Materie eindringt, und dass das Maß an Intransparenz steigt, je mehr man sich um Aufklärung bemüht. Ich werde auch den Eindruck nicht los, dass es staatlicherseits Akteure gab und gibt, die sich dem Willen zur NSU-Aufklärung entgegenstellen. In diesem Lichte ist wohl nicht so sehr zu befürchten, dass ein Schlussstrich unter die Bemühungen um die Ermittlung der Wahrheit gezogen wird, vielmehr wird die Wahrheit schlicht in einem Dschungel aus Behauptungen, Ungereimtheiten, Lügen, Nebelkerzen und auch tatsächlichen Erkenntnissen verborgen bleiben. Gerade deshalb aber ist zu befürchten, dass anstatt der Wahrheitsermittlung Verschwörungserzählungen die NSU-Debatte zunehmend prägen werden. In diese Richtung weisen bereits einige der Bewertungen, die die Mehrheit des Abschlussberichts zum zweiten Thüringer NSU-Ausschuss enthält.

Daran knüpft die Forderung des links-grünen Lagers an, man müsse die richtigen Konsequenzen ziehen. Für die politische Linke bleibt der NSU nämlich ein Mittel, das sich zur Verfolgung ideologischer Ziele gebrauchen lässt. Der Verweis auf den Rechtsterrorismus des NSU soll nämlich zum einen der Legitimation dienen, um alle möglichen Projekte, Vereine und Gruppierungen, die sich dem sogenannten „Kampf gegen rechts“ verschrieben haben, aus Steuermitteln zu finanzieren.

(Beifall AfD)

Es geht darum, das links-grüne politische Umfeld üppig zu alimentieren. Zum anderen aber soll die Etablierung des linken Gesinnungsstaates vorangetrieben werden. Der NSU soll als Symbol herhalten, um der Gesellschaft einzureden, dass er im Ganzen für den Rechtsterrorismus verantwortlich sei und dass überall, insbesondere bei der Polizei und den Sicherheitsbehörden, ein struktureller und institutioneller Rassismus am Werke sei, und dem sei nur mit Antifaschismus zu begegnen, also mit der Verwandlung des freiheitlichen Verfassungsstaates in einen Gesinnungsstaat.

(Beifall AfD)

Wir von der AfD sagen: Ein solcher Gesinnungsstaat wäre ganz sicher die falsche Lehre aus der NSU-Aufklärung. Wir brauchen keinen Gesinnungsstaat, wir brauchen keine pseudoreligiöse Staatsdoktrin, wir brauchen einen starken und glaubwürdigen Rechtsstaat. Den Rechtsstaat zu stärken und im Übrigen jedem Extremismus entgegenzutreten, das ist die bleibende Aufgabe und die wichtigste Lehre aus dem NSU-Geschehen.