Protokoll der Sitzung vom 10.06.2022

All das sind Dinge, die wir den jungen Familien ermöglichen wollen, die ihre Zukunft in Thüringen suchen und deshalb bewusst diesen Standort wählen können. Wenn sie merken, dass sie in Thüringen mit demselben Wohnungserwerb von über einer halben Million Euro circa 33.000 Euro weniger an den Staat, sondern in das private Eigentum, in das Heim investieren können, das die Familie in Zukunft haben wird, dann werden sie sich für Thüringen entscheiden. Das können Sie leugnen, das ist Ihre Sache, aber wir unterstützen das.

Wir erfahren breite Zustimmung von den Verbänden, die gerade für die Wirtschaft arbeiten. Es ist ein Wirtschaftsfaktor, es ist ein Faktor, um auch

Fachkräfte nach Thüringen zu locken. Ich appelliere an das Hohe Haus und auch an die Vertreter von SPD und Grünen, Gleiches zu tun, was im Ampelkoalitionsvertrag steht, nämlich hier ein Zeichen für kaufwillige, investitionswillige und junge Familien zu setzen, dort ihr Eigentum zu begründen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Für die AfDFraktion hat sich Abgeordneter Kießling zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, über das Thema der Grunderwerbsteuersenkung von derzeit 6,5 Prozent in Thüringen haben wir schon mehrfach Debatten geführt. Da ist auch klar geworden, dass die CDU, die FDP und auch wir, die AfD-Fraktion, offensichtlich in dieselbe Richtung blicken.

Meine Vorredner haben die vielen guten Gründe ausgeführt, warum wir diese Debatte führen, warum das notwendig ist. Doch leider ist der aus unserer Sicht geeignetste Vorschlag, der sofort hätte umgesetzt werden können und sofort zu einer Entlastung zum Beispiel junger Familien geführt hätte, nämlich unser Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4804, durch eine nicht unterstützte Überweisung an den HuFA unbeachtet geblieben. Wir haben mit unserem in der ersten Lesung vorgestellten Antrag erreichen wollen, dass den nicht so finanzstarken Thüringern die Zahlungsverpflichtungen aus der Grunderwerbsteuer aus dem übervollen Thüringer Wohnungsbauvermögen – einem Sondervermögen des Landes – heraus finanziert werden, das extra für nicht so finanzstarke Kaufund Bauwillige geschaffen wurde, damit das Wohnraumproblem in Thüringen schrittweise gelöst werden kann.

Bei den erfolgten Anhörungen war ein häufiger Kritikpunkt an der Freibetragslösung, die wir jetzt gerade auch gehört haben, in Höhe von 500.000 Euro, dass ein gewisser Mitnahmeeffekt befürchtet werden müsse, denn nicht bei jedem Bürger bedarf es einer Unterstützung bei diesen 6,5 Prozent, was unsere Finanzministerin Taubert auch oft genug ausgeführt hat, da das Einnahmen des Landes sind.

Diese berechtigte Kritik hätte es mit unserem AfDVorschlag nicht gegeben, da eine Übernahme der

tung aus der Grunderwerbsteuer eine jetzt bereits nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes mögliche Form zur Förderung des erstmaligen Wohnungseigentumserwerbs ist. Sie könnte durch eine einfache Erweiterung der Förderrichtlinie sofort wirksam werden. Doch scheinbar wollen die Scheindemokraten diese Soforthilfe für unsere Thüringer Bürger nicht. Einzig die AfD steht für diese sofortige Lösung und Hilfe in diesem Haus.

(Beifall AfD)

Denn konkret sieht das Thüringer Wohnraumfördergesetz die finanzielle Unterstützung der Bildung von Wohneigentum für diejenigen Haushalte bereits vor, die ohne staatliche Unterstützung hierzu nicht in der Lage sind. Unterstützt werden nach der Systematik des § 10 sowie der §§ 13 bis 15 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes einkommensschwache Familien und andere Haushalte mit Kindern oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen sowie im besonderen Maße über § 15 Abs. 2 Thüringer Wohnraumfördergesetz Menschen mit Behinderungen sowie Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung oder der Eintragung der Lebenspartnerschaft. Was wollen Sie mehr, frage ich da nur.

Auch stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit dieser Hilfe nicht einmal ansatzweise, denn das vorhandene Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ verfügt laut einer Antwort der Landesregierung auf die Vorlage 7/2978 gegenwärtig über 57 Millionen Euro freie und ungebundene Mittel. Treuhänder des Wohnungsbauvermögens ist die Thüringer Aufbaubank. Die Fördermittelausreichung erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in Thüringen ist das Finanzamt in Suhl zentral zuständig. Mit einem über das Finanzamt Suhl an die Fördermittelstelle gerichteten Antrag, die Grunderwerbsteuer zu übernehmen, könnten die Berechtigten ohne Beratungsbedarf, ohne Beratungskosten und ohne Zwischenfinanzierung der Grunderwerbsteuer sofort in den Genuss der Grunderwerbsteuerverschonung kommen. Der Verwaltungsaufwand dahinter ist aber nicht weniger leistbar als der, den die Deutsche Steuergewerkschaft für die Finanzämter erkannt hat, wenn sie den einmaligen Freibetrag aus der CDU-/FDP-Initiative überwachen sollen, welcher sicherlich ähnlich dem Aufwand des bisherigen § 10 EStG oder der Eigenheimzulage ist bzw. war.

Die AfD steht für eine ehrliche Politik für die Bürger, die auf Landesebene umsetzt, was der Bund teilweise versäumt. Wenn es bei zwei Wegen einen

Zahlungsverpflichtungen für den Käufer nur dann vorgesehen war, wenn die Kriterien nach dem bestehenden Gesetz und den bestehenden Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau erfüllt worden wären. Also diesen angebrachten Mitnahmeeffekt gäbe es mit dem Vorschlag der AfD nicht, da die Zahlung aus den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus schon vom Gesetz her für einen nachvollziehbar bedürftigen Berechtigtenkreis angedacht sind.

Ich möchte Ihnen etwas zum Mietkauf sagen, der in unteren Einkommens- und Vermögensschichten meist überhaupt den einzigen gangbaren Weg darstellt, Wohneigentum zu erwerben. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über und es wird sofort für Wohnung oder Wohnraum verfügbar, auch wenn die Rate meistens so gewählt ist, dass oft Jahre vergehen, bis der vollständige Mietkaufpreis vollständig geleistet worden ist. An alles haben in solchen Fällen die Verhandlungspartner – Käufer und Verkäufer – gedacht. Aber die Raten sind eben vereinbart, die machbar sind, die manchmal nur in Höhe der bisherigen Miete sind und oft auch von der Arbeitsagentur im Falle der Arbeitslosigkeit getragen werden. Aber was die Käufer meistens nicht können, ist die Grunderwerbsteuer auf einen Schlag zu zahlen, die im Falle des Ratenkaufs sofort fällig ist. Auch ist keine Bank bereit, dafür einen Kredit auszureichen – aufgrund der Richtlinie der Bank. Die Grunderwerbsteuer ist in solchen Fällen tatsächlich das Zünglein an der Waage, ob der Erwerb des eigenen Häuschens oder der eigenen Wohnung stattfinden kann oder nicht.

Wir haben auch von der Vorrednerin schon gehört, wir bräuchten hier eine höhere Eigentumsquote. Dem können wir zustimmen. Frau Taubert kann sicher auch aus dem Finanzamt Suhl berichten, wie oft die nicht gezahlte Grunderwerbsteuer zur Rückabwicklung von Kaufverträgen führt, weil die Nichtentrichtung dann eine Unbedenklichkeitsbe scheinigung verhindert, die aber Bedingung für die Eintragung im Grundbuch ist.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung selbst und auch der Vorschlag von CDU und FDP heute bleiben hier in ihren Lösungsansätzen weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Sicher ist Thüringen nicht das einzige Bundesland, in dem der Regelungsansatz so aussieht, wie er jetzt von CDU und FDP mit dem vorliegenden Entwurf gemeinsam formuliert wurde. Selbiges ist aber nur mit einer Gesetzesänderung im Bund möglich. Die von uns gewählte Variante hätte diesen Umweg über den Bund nicht gebraucht, denn der Weg zur finanziellen Soforthilfe ist quasi schon bereitet, weil die Übernahme der Zahlungsverpflich-

anderen blauen Weg gibt, dann sollte es für uns keine Frage sein, dass wir diesen wählen, denn er wäre auch hier entsprechend umsetzbar und so sollte es normalerweise für die Thüringer Bürger auch sein. Ja, vielleicht klingt diese Idee der AfD für den einen oder anderen der zuhörenden Bürger und der Zuschauer da oben eigentlich gar nicht mal schlecht und sie stellt sich nun natürlich in die Reihe von Initiativen, die ihnen auch gefallen würden. Leider muss man dann aber feststellen: Es war eine Idee der AfD, der nicht zugestimmt werden kann, weil dieser Vorschlag von der AfD war und da darf ja keiner zustimmen. Und selbst die CDU ist hörig, was die Bundespartei so aufträgt. Die Scheindemokraten behaupten – Zitat –: Eine gute Politik braucht die Stimmen der AfD nicht. – Das war in diesem Plenum mehrfach von Ihnen zu hören. Ich denke, der Thüringer Bürger hat längst begriffen, warum es hier eigentlich so läuft.

Wir als AfD-Fraktion, liebe CDU und FDP, stimmen heute Ihrem Antrag dennoch zu, nicht, weil er so gut ist, sondern weil er besser ist als nichts. Es ist auch besser für unsere Bürger, als wenn wir gar nichts machen. Sie werden aber sehen, dass der Bund das Bundesgesetz zur Grunderwerbsteuer, das wir dazu ändern müssen, nicht zeitnah in Ihrem Sinne ändern wird. Die Bürger werden wohl zur Kenntnis nehmen, dass der AfD-Vorschlag, der sofort umsetzbar wäre, abgelehnt wird, wir auf den Bund hoffen dürfen, ob er dem zustimmen will oder nicht. Wir lassen uns überraschen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kießling. Für die SPDFraktion hat sich Frau Abgeordnete Merz zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, ich muss eingangs tatsächlich, glaube ich, noch mal eine kleine Nachhilfe in Sachen Steuerrecht geben – wenn ich immer höre, warum wir Steuern senken wollen, was wir den Bürgern da draußen damit Gutes tun wollen, warum das jetzt in der Debatte gerechtfertigt wäre. Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Wichtigstes Ziel ist die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts genutzt werden; sie sollen so

beispielsweise Schaffung, Verbesserung und Ausrichtung der Infrastruktur finanzieren.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann man ganz einfach feststellen. Der Häuslebauer möchte auch eine ordentliche Straße. In Thüringen haben wir vor ein paar Jahren die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Das kostet das Land Geld.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: In den Kommunen zahlt man Grundsteuern dafür!)

Von daher müssen, wollen wir das auch finanzieren. Von daher ist diese Debatte nicht ganz richtig.

Ich will auch gleich noch mal mit der Mär aufräumen, dass die Grunderwerbsteuer das Zünglein an der Waage ist, dass sich die junge Familie ein Haus nicht kaufen oder nicht leisten kann. Das ist, gelinde gesagt, grober Unfug. Wer sich in einer Hausfinanzierung 8.000 Euro Grunderwerbsteuer nicht leisten kann oder vielleicht nicht sogar als Eigenkapital hat, der braucht etwas ganz anderes. Der braucht nämlich gute Arbeit, unbefristete Arbeitsplätze, gute Löhne und Arbeitsplatzsicherheit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann ist ihm auch die Finanzierung, eine Bankzusage sicher. Da bin ich mir ziemlich sicher. Aber das sind solche Grundsatzdebatten, die wir hier in dieser Runde immer wieder führen.

Alles in allem kann ich zu diesem Tagesordnungspunkt sagen: Das ist ein richtig schöner Kessel Buntes. Einmal ordentlich durchgerührt, leider sehr versalzen bis hin zu ungenießbar.

Wir haben zum einen einen Gesetzentwurf, der eine pauschale Senkung der Grunderwerbsteuer vorsieht, ohne auch nur ein Wort zur drängenden Gegenfinanzierung der rund 115 Millionen Euro Einnahmenverluste zu verlieren. In meinen Augen alles andere als solide Haushaltspolitik. Dieser Entwurf hat in der ersten Lesung die Überweisung an den Ausschuss nicht umsonst verfehlt.

Da haben wir zum anderen einen Entschließungsantrag unter anderem mit der Intention, dass das Thüringer Wohnungsbauvermögen genutzt wird, um die Steuer teilweise zu erlassen. Schade nur, dass dieses Vermögen irgendwann aufgebraucht wäre und wieder befüllt werden müsste. Ebenfalls alles andere als nachhaltig, deshalb in der ersten Lesung bereits beiseitegelegt.

Wir haben einen Entschließungsantrag, mit dem man einen Freibetrag für Wohneigentum einziehen und den Bund die Einnahmeausfälle dieser reinen

(Abg. Kießling)

Landessteuer zahlen lassen möchte. Höchst unrealistisch, dass der Bundesgesetzgeber dem zustimmt, weshalb auch dieser Antrag zu Recht keine Zustimmung im Haushaltsausschuss fand.

Dazwischen gab es im Ausschussverfahren noch einen Änderungsantrag zum Entschließungsantrag, der eine willkürliche Freibetragsgrenze von 750.000 Euro für alle Immobilien einschließlich Unternehmensinvestitionen vorsah. Ich will hier kurz vorrechnen, was das bedeutet hätte. Es wäre zu einer Steuerfreiheit bei einem Grundstückskauf in einem Wert von bis zu 21,4 Millionen Euro gekommen, de facto also keinerlei Einnahmen mehr für das Land Thüringen, wenn wir von einem Freibetrag – und so wurde es beantragt – von 57.000 Euro sprechen. Daher ebenfalls aus guten Gründen im Ausschuss abgelehnt.

Am Ende fasste der HuFA eine ablehnende Beschlussempfehlung, über die wir heute reden. Aber diese kann scheinbar wieder mal nicht akzeptiert werden – wie derzeit bei manchen Fraktionen hier üblich. Stattdessen fanden sich zwei zusammen, um die schlechtesten Rezeptideen in einer Änderung zur Beschlussempfehlung zusammenzurühren und nochmals aufzuwärmen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Lesen Sie mal den Koalitionsvertrag!)

Besser schmeckt es aber immer noch nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, warum diese seltsame Mischung nicht genießbar ist, hat die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss sehr deutlich zutage gefördert. Niemand kann valide beziffern, was die haushalterischen Auswirkungen eines Freibetrags für den Ersterwerb von selbst genutztem Eigentum für unseren Landeshaushalt sind. Der Thüringer Rechnungshof gibt an, dass bei einer durchschnittlichen Bemessungsgrundlage von 134.000 Euro im Jahr 2020 ein ganz erheblicher Teil der Grunderwerbsteuereinnahmen auf Transaktionen unter diese Freibetragsgrenze fallen dürfte. Die Risiken im Haushalt in der ohnehin angespannten Finanzlage des Freistaats würden sich dramatisch verschärfen. Die Einnahme aus der Grunderwerbsteuer beträgt für Thüringen derzeit etwa 252 Millionen Euro. Hier ohne genaue Kenntnisse massive Verluste in Kauf zu nehmen, ist aus unserer Sicht abzulehnen. Aus fiskalischer Sicht sind die oben geschilderten Szenarien schlicht nicht finanzierbar. Im Ergebnis würden von einer geringeren Grunderwerbsteuer nur diejenigen profitieren, die auch bereits jetzt in der Lage sind, den aktuellen Steuersatz zu tragen. Insofern würde ein reiner Mitnahmeeffekt ausgelöst. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürften wir also denselben Ef

fekt beobachten wie derzeit gerade leider beim Tankrabatt: Die entlastende Wirkung durch die Steuersenkung wird nahezu vollständig durch die Anbieter vereinnahmt, der Effekt verpufft, die Immobilienund Grundstückspreise bleiben hoch.

Im Übrigen haben wir auch in den vergangenen Jahren trotz dieses hohen Steuersatzes von 6,5 Prozent keine Minderung in der Immobilienbranche oder beim Bauboom zu verzeichnen. Das hat Herr Kemmerich vorhin ganz deutlich gemacht, nämlich wie weit sich eigentlich das Volumen der Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer auch in den letzten Jahren vervielfacht hat.

Aber nicht zu vergessen bleibt für uns die soziale Komponente: Ja, auf den ersten Blick würden möglicherweise alle Haushalte davon profitieren. Allerdings wohnten 2018 in Thüringen Haushalte mit einem Nettoeinkommen unterhalb von 2.000 Euro überwiegend zur Miete, Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro dagegen nahezu vollständig im Wohneigentum.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das wollen wir ja ändern!)

Im Kern würde ein Freibetrag oder gar eine Steuersenkung dazu führen, dass wir Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen wieder sehr viel stärker davon profitieren lassen. Der Einnahmeverlust wird jedoch zwangsläufig auch zulasten des sozialen Wohnungsbaus bzw. Ausgaben des Landes im Landeshaushalt für soziale Aufwendungen gehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es sehr verwunderlich, dass diejenigen hier in der Runde, die in den letzten beiden Jahren immer wieder vom Sparen, der berühmten Globalen Minderausgabe – das darf ich hier nicht unterschlagen –, dem Schuldentilgen und der Entbürokratisierung reden, am Ende komplett gegenteilige Vorschläge unterbreiten. Wer meint, eine Freibetragsgrenze entlastet die Verwaltung und reduziert bürokratische Abläufe, sollte sich noch mal ernsthaft mit dem deutschen Steuerrecht und den zugehörigen Verwaltungsverfahren auseinandersetzen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ganz zu schweigen von den üppigen Forderungen in den Haushaltsberatungen, die ohne Einnahmen schlicht nicht finanzierbar sind. Die Wahrheit ist: Sie wollen hier einfach eine politische Nummer drehen und Steuergeschenke verteilen – nichts anderes. Das hat aber mit solider Haushaltspolitik nichts zu tun. Ausgeglichen und sozial ist es schon gleich gar nicht. Es ist am bitteren Ende wirklich ein sehr schlechtes Rezept. Besonders schal wird es aber