Protokoll der Sitzung vom 14.07.2022

Letzte Sätze: Als Sprecher für Netzpolitik, Digitalisierung und Datenschutz hat es mich natürlich besonders gefreut, am Dienstag die neue Petitionsplattform mit in Betrieb nehmen zu dürfen. Der Weg bis dahin war ein langer. Bereits mit der Änderung des Petitionsgesetzes im Juli letzten Jahres hatten wir die notwendigen Regelungen dafür getroffen. Die umfassende Umgestaltung der Petitionsplattform des Thüringer Landtags ist aus meiner Perspektive ein Erfolg und kann nur ein Erfolg werden. Ich hoffe sehr, dass die neue Plattform, die zweifellos ansprechender und interaktiver ist als die alte, auch von mehr Menschen aktiv genutzt wird und wir damit einen weiteren Schritt in Richtung mehr Mitbestimmung und Beteiligung für die Menschen im Land vorangekommen sind. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2.

Ich werde gerade aufmerksam gemacht, dass für diesen Tagesordnungspunkt zahlreiche Veränderungen angemeldet sind, die noch auf dem Weg in das AIS oder in die Verteilung sind. Es ist kompliziert; wenn das selbst schon die Verwaltung sagt, dann wird das wohl stimmen; dann wird es für uns wahrscheinlich noch schlimmer. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, dass wir dort vielleicht ein bisschen Luft dranlassen und erst mal TOP 8 abarbeiten, es sei denn, Sie widersprechen, weil vielleicht Kolleginnen oder Kollegen jetzt nicht darauf eingestellt sind. Ansonsten müssten wir eine Pause machen. Herr Bühl, bitte.

(Abg. Weltzien)

Frau Präsidentin, wir hatten uns so darauf eingestellt. – Kollege Walk ist noch nicht verfügbar, der würde sprechen bei uns.

Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 15 Minuten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen unsere Beratung fort. Ich bedanke mich an der Stelle auch bei der Verwaltung für den Einsatz, dass wir hier geregelt zu Entscheidungen kommen können.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1584 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/5588 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5949 -

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5953 -

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5954 -

dazu: Thüringer Bevölkerung schützen, den ländlich geprägten Raum bewahren, die Natur erhalten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5946 -

dazu: Potentiale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5950 -

ZWEITE BERATUNG

Ein Hinweis: Die beiden zuletzt genannten Änderungsanträge wurden soeben elektronisch bereitgestellt und auch an den Tischen verteilt, habe ich gesehen.

Das Wort zur Berichterstattung zum Gesetzentwurf erhält Herr Abgeordneter Malsch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, durch Beschluss des Landtags in seiner 25. Sitzung vom 1. Oktober 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020, in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020, in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember 2020, in seiner 10. Sitzung am 20. Januar 2021, in seiner 12. Sitzung am 25. Februar 2021, in seiner 13. Sitzung am 17. März 2021, in seiner 14. Sitzung am 15. April 2021, in seiner 15. Sitzung am 20. Mai 2021, in seiner 16. Sitzung am 17. Juni 2021, in seiner 18. Sitzung am 8. Juli, in seiner 22. Sitzung am 22. Dezember, in seiner 24. Sitzung am 20. Januar 2022 und in seiner 28. Sitzung am 25. Mai 2022 beraten sowie ein schriftliches und

(Beifall DIE LINKE)

ein mündliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU durchgeführt. Einzelne Rechts- und Sachfragen waren ebenfalls Gegenstand von Beratungen am 20. Januar 2022 und am 7. April 2022 im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten auf Antrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 7/3205. Auch hierzu wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der April-Sitzung wurde mehrheitlich beschlossen, die Beratungen zu diesem TOP abzuschließen. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Schlussendlich hat der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 1. Juni 2022 beraten. Die Ausschüsse haben empfohlen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die Änderungen ergeben sich aus einem Änderungsantrag der CDU

Fraktion. Sie sind in der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/5588 dargestellt. Danke schön.

(Beifall CDU)

Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags der Fraktion der AfD gewünscht? Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, mit dem Ausbau der Windkraftindustrie gehen schwerwiegende Eingriffe in die Natur einher, die Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt, Mikroklima, Flora und Fauna haben. Das Landschaftsbild wird beeinflusst wie auch die Lebensqualität der betroffenen Bürger. Und das alles für eine unsichere, weil volatile Art der Energieerzeugung.

Besonders betroffen ist im Freistaat der ländliche Raum, in dessen Gebiet Windvorranggebiete geplant werden. Mit der Festschreibung von 1 Prozent der Landesfläche für den Windkraftausbau im Thüringer Klimagesetz wurde der Druck auf das ländliche Thüringen erhöht. Dieser Flächendruck wird nun durch das Ziel des Bundes, 2 Prozent auszuweisen, verstärkt. Als eine Konsequenz der vergangenen Jahre haben sich seit dem Ausbau der Windkraft in Thüringen verschiedene Bürgerinitiativen gegründet, deren Anliegen es ist, auf die Gefahren für Menschen und Natur durch die Industrialisierung durch Windkraftanlagen hinzuweisen. Sie haben sich gefreut, als die Änderung der Thüringer Bauordnung durch Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 1.000 Metern im Juni endlich auf der Tagesordnung des Plenums stand, nachdem der Gesetzentwurf am 1. Oktober 2020 in den Fachausschuss für Infrastruktur überwiesen wurde.

Wie nicht nur diese Bürgerinitiativen aus der Presse erfahren haben, hatte die einbringende Fraktion der CDU mit Rot-Rot-Grün einen sogenannten Windfrieden geschlossen und den Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen lassen, damit die Verabschiedung des Gesetzes nicht mit AfD-Stimmen zustande kommt, was bei anderen Anträgen und Gesetzentwürfen komischerweise nicht gestört hat.

(Beifall AfD)

Um welchen Preis? Dieser Windfrieden hat Folgen für den ursprünglichen Gesetzentwurf. Die 1.000 Meter sollen kein Pauschalabstand mehr sein, sondern können unterschritten werden. Die

betroffenen Gemeinden sollen finanziell durch Mitbeteiligung an der Landschaftsverspargelung eingekauft werden und – und dies ist besonders schändlich – das Windkraftverbot im Wald, das wir hier Ende 2020 im Plenum verabschiedet haben, soll statt 2023 schon eher überprüft werden, nachdem diese Evaluierung bereits als Pferdefuß ins Waldgesetz geschrieben wurde. Wir haben damals dagegen gestimmt – gegen diesen Pferdefuß.

Um den ursprünglichen Gesetzentwurf in seiner Bedeutung zu bewahren, haben wir diesen Entschließungsantrag eingereicht: Der Landtag verpflichtet sich mit dem Antrag zum Schutz aller Thüringer Bürger und der Thüringer Natur. Er bekennt sich zur Bedeutung des ländlichen Raums und des Waldes für die Lebensqualität der Bürger und der Pflicht zum Erhalt des ländlich geprägten Thüringens.

(Beifall AfD)

Er bekennt sich zur Bedeutung des ländlichen Raums und Waldes für den Artenschutz, das Landschaftsbild und den Tourismus. Dem Landtag soll bewusst sein, dass mit dem Ausbau der Windkraftindustrie, und dies insbesondere bei entsprechend geringen Abständen der Anlagen, die Gesundheit der betroffenen Bürger gefährdet und die Lebensqualität dieser Bürger beeinträchtigt wird und dies zu einer Schlechterstellung des ländlichen Raums, seiner Bewohner und Natur führt. Und der Landtag stellt mit unserem Antrag fest, dass es keine Beeinträchtigung der Thüringer Bevölkerung und der Natur des Freistaats im Zusammenhang mit der Windkraftindustrie geben darf.

Unser Antrag würdigt das Engagement von Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden im Zusammenhang mit dem Schutz der Bevölkerung und der Natur und das Engagement von Naturschützern bei der Aufklärung über Auswirkungen der Windkraftindustrie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasserhaushalt usw.

Wir fordern, dass die Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands zu Windkraftanlagen als landesweiter Pauschalabstand gilt. Wir fordern, dass die Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands keine vorgreifende Wirkung auf das Thüringer Waldgesetz haben darf und dass mit der Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands weder eine vorgreifende Wirkung auf die Nutzung von Kalamitätsflächen noch auf die Nutzung von Waldflächen im Generellen getroffen wird.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung ist aufgefordert, darüber zu berichten, inwieweit ergebnisoffene Untersuchun

(Abg. Malsch)

gen über die Auswirkungen dieser Abstände, also 1.000 Meter und weniger, auf Menschen und Natur durch und mit der Unterstützung der Landesregierung bereits stattgefunden haben, die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf den Tourismus ergebnisoffen zu evaluieren und den Abgeordneten des Landtags diesbezüglich zu berichten sowie die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf das ökologische Gleichgewicht, das Wassermanagement, den Boden, die Bodenstruktur, Flora und Fauna in die Betrachtung zu Windkraftindustrie einzubeziehen, entsprechende ergebnisoffene Untersuchungen zu fördern und die Abgeordneten des Landtags zu informieren sowie größere Abstände einzuführen, wenn diese Ergebnisse belegen, dass Menschen und Natur durch Windkraftanlagen mit Abständen von mehr als 1.000 Metern besser geschützt wären. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn auch meinen Dank an die Verwaltung dafür ausdrücken, dass das jetzt alles noch gut gelöst worden ist.

Meine Damen und Herren, wir erleben, dass die Diskussion um das Thema „Windkraft“ eine sehr emotionale Diskussion ist, die die Gesellschaft spaltet und die auch zu sehr verhärteten Positionen führt. Sicherlich sind sich alle hier im Haus einig, dass das so ist. Aber ich glaube, wir müssen vernünftig damit umgehen. Mehr als 50 Bürgerinitiativen im Land kämpfen gegen die erheblichen Eingriffe in die Landschaft des Waldes, des Grundwassers und der Fauna durch die Errichtung von Windkraftanlagen. Und klar ist aber auch: Eine klimaneutrale Erzeugung von Energie ist in den aktuellen Zeiten wichtiger denn je; ein Weiter-So, also die Verstromung von Kohle und perspektivisch auch Erdgas, hat ein Ablaufdatum und kann auch in der aktuellen Diskussion allenfalls eine Übergangslösung sein.

Meine Damen und Herren, wir werben dafür: Wer erneuerbare Energien voranbringen will, der muss Menschen mit auf den Weg nehmen, der muss

Menschen in ihren Auffassungen, mit ihren Auffassungen akzeptieren, der muss Lösungen schaffen, die verträglich und die auch erträglich sind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Es gilt, die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Transformation nicht zu verspielen. So ist der oftmals als zu gering eingestufte Abstand zu Windkraftanlagen ein Hauptkritikpunkt. Schattenwurf und Schattenemissionen beschneiden die Lebensqualität und mindern den Wert der betroffenen Grundstücke erheblich. Es ist eben eine Beeinträchtigung des ganz persönlichen Lebensumfelds von Menschen. Die CDU hatte hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht, der am 1. Oktober 2020 erstmalig beraten wurde. Es wird gefordert, eine einheitliche Abstandsregelung im Baugesetzbuch festzuschreiben, auch wenn 1.000 Meter unserer Auffassung nach an vielen Stellen nicht ausreichend sind. Natürlich wäre es wünschenswerter gewesen, die Landesregierung hätte die Chance ergriffen, seinerzeit über die Länderöffnungsklausel die 10H-Regelung einzuführen. Bayern hat an dieser Stelle gezeigt, wie es funktionieren kann.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und ist jetzt hochgradig abhän- gig!)

Diese Gelegenheit wurde zulasten der Bevölkerung und zulasten der Natur verspielt.