Ebenso fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Antrag den Landtag dazu auf, die kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen generell an den Pranger zu stellen. Natürlich, Frau Kollegin Düker, haben alle Ausländerbehörden im Fall des Vortrags krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse zu prüfen, etwa ob sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Abschiebung bzw. als unmittelbare Folge davon wesentlich verschlechtern wird.
Die Vermutung liegt aus meiner Sicht nahe: Die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist im Kern gegen jede Form der Abschiebung. Sie sind auch gegen rechtsstaatliche Verfahren im Ausländerrecht. Ich habe die Vermutung, dass Sie somit auch gegen den Grundansatz, sprich: gegen die ordnungspolitische Grundkonzeption des Ausländerrechtes sind.
Dass der Junge während der Abschiebung einen epileptischen Anfall bekommen wird oder die Mutter im Flugzeug einen Suizid begeht, ist eher unwahrscheinlich. Was in der vermeintlichen Heimat, einem Land, das die Kinder noch nie gesehen haben, einem Land, das den Eltern viel Leid angetan hat, geschieht, kann uns ja auch egal sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Jahre 2002 steht dieser Punkt auf der tagespolitischen Agenda. Bereits 2002 hatte die Innenministerkonferenz das Thema, einen Pool von Ärzten zu schaffen, die sich auf Abschiebung spezialisieren, diskutiert.
Daneben sind sogenannte inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse zu prüfen, also ob vom Vorgang der Abschiebung selbst Gesundheitsgefahren ausgehen, also insbesondere, ob Flugreisetauglichkeit für die Dauer des Fluges besteht.
(Monika Düker [GRÜNE]: Abschiebung um jeden Preis ist das, Herr Engel! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Menschenverachtend!)
„Für die Person lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den gestellten Asylantrag mit Bescheid vom 22.01.2002 ab und forderte ihn unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise auf.“
Jetzt verkürze ich das Ganze. – Fünf Jahre lang haben alle Gerichte ausgeurteilt, und am Ende ist er nach fünf Jahren abgeschoben worden. Obwohl er wusste, dass die Abschiebung unausweichlich war, sind dann noch die Kinder und die Ehefrau nachgezogen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In dem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird behauptet, medizinisch-ethische Standards seien bei der Abschiebung in Nordrhein-Westfalen nicht gewährleistet.
In den Aufgabenbereich der Ausländerbehörden fällt allein die Bewertung, ob wegen der aus dem Grundgesetz folgenden Schutzpflichten ein Vollstreckungshindernis angenommen werden muss, weil durch den Vorgang der Abschiebung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung oder gar Le
tieren. Das niedersächsische Modell, das Geduldete, deren Abschiebung aus nicht durch sie vertretbaren Gründen nicht möglich ist, mit Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis gleichsetzt, kommt für uns aus Gründen der Sozialverträglichkeit nicht infrage.
Bis diese Regelung allerdings in Kraft tritt, vergeht noch Zeit. Manche, die dann unter die Altfallregelung fallen würden, sind bis dahin von Abschiebung bedroht. Das betrifft beispielsweise Familien, deren Kinder hier geboren und aufgewachsen sind, oder Eltern, die zum Teil gut integriert sind, die sich ehrenamtlich, bürgerschaftlich für andere einsetzen. Beispiele dazu haben Sie vorhin gehört. Sie abzuschieben würde diesen Menschen nicht gerecht. Sie abzuschieben wäre auch politisch widersinnig, wenn sie schließlich ohnehin unter die Altfallregelung fallen würden.
Deshalb fordern wir Sie, Herr Minister, erneut auf: Stoppen Sie die Abschiebung derer, die nach Inkrafttreten der Altfallregelung ohnehin unter diese fallen würden. Darum bitten wir Sie herzlich. Wir stimmen dem Antrag Drucksache 14/506 zu.
Die von den Grünen begehrte generelle Aussetzung der Abschiebung halten wir für nicht sachgerecht. Wir haben ja die Härtefallkommission, die eine sehr gute Arbeit leistet. Das möchte ich hier auch einmal sagen.
Ohne professionelle Beratung der zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe durch den Niedersächsischen Flüchtlingsrat können vielfach rechtliche Mittel gegen Abschiebung nicht voll ausgeschöpft werden. Das ist in vielen Fällen aber oft überlebenswichtig.
Konsequenzen aus der polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Kindes zur Erzwingung einer Abschiebung
Die Entführung eines dreijährigen Kindes aus Angola als Pfand für eine Abschiebung der Mutter und ihres kleinen Kindes hat Ihnen, verehrte Staatsregierung, bundespolitische Aufmerksamkeit beschert. Man kann Sie also beglückwünschen. Sie sind nicht nur von den überregionalen Medien registriert worden, sondern waren auch Thema am Mittwoch in der Kinderkommission des Bundestages. Von dieser wurden Sie zu einer Stellungnahme aufgefordert. Danach wird die Kinderkommission entscheiden, welche weiteren Schritte sie einleiten möchte.
Was ist geschehen? – Am 6. März 2006 dieses Jahres erschienen um 06:00 Uhr morgens zwei Polizeibeamte an der Wohnung der angolanischen Frau und ihres dreijährigen Sohnes, um die Abschiebung zu vollziehen. Beide waren nicht anwesend. Ein Nachbar informierte die Polizei darüber, dass der dreijährige Junge in die Kita in Dresden-Gorbitz geht. Daraufhin haben die Beamten bei ihrer Polizeidienststelle angerufen, um nachzufragen, ob sie das Kind aus der Kita holen sollten. Dies wurde wohl
Meine Damen und Herren! Sie erkennen unschwer, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen, und zwar abgesehen davon, dass es die die Abschiebung vollziehenden Beamten offensichtlich nicht für nötig befunden haben, eine Person vom Jugendamt hinzuzuziehen.
Einen Paradefall für den Verstoß gegen die Menschenwürde – in der juristischen Literatur wird es immer wieder genannt – stellt die Instrumentalisierung einer Person für andere Zwecke dar. Es gibt hier tatsächlich den begründeten Verdacht, dass der dreijährige Junge als Mittel, als Werkzeug missbraucht werden sollte, um seine Mutter zu veranlassen, sich einzufinden, um die Abschiebung vollziehen zu können. Gerechtfertigt ist dies durch nichts.
Diese Menschen werden häufig durch eine Abschiebung, die zudem noch nachts passiert, bei der die Menschen aus den Betten geholt werden und schnell ihre Sachen zusammenpacken müssen, traumatisiert. Häufig sind Eltern völlig damit überfordert, wie sie ihren Kindern die Situation erklären sollen.
Um Ihnen deutlich zu machen, dass ich hier kein abstraktes Gespenst an die Wand male, möchte ich Ihnen einen konkreten Fall schildern, der uns als GRÜNEN-Fraktion Anfang dieses Jahres mitgeteilt wurde. Eine Frau aus dem Kongo, das heißt einem Land, in dem bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen, saß im Januar schon seit anderthalb Monaten in der JVA Chemnitz in Abschiebehaft. Ihr vierjähriges Kind lebte bei Adoptivpflegeeltern, die nicht von der Abschiebung informiert wurden. Da die Mutter manisch depressiv ist, war sie psychisch nicht in der Lage, sich rechtzeitig um angemessenen Rechtsschutz zu bemühen.
In der Kita angekommen, forderten die beiden Polizeibeamten die Herausgabe des dreijährigen Jungen. Die KitaMitarbeiterinnen informierten die Mutter, die einen Bekannten zur Kita schickte, der bevollmächtigt war, das Kind abzuholen. In der Zwischenzeit sandte die Polizei zwei weitere Beamte. Es befanden sich also zwischenzeitlich vier Beamte in der Kita, um – eindeutig rechtswidrig – ein Kind an sich zu nehmen. Die Kita-Mitarbeiterinnen beschreiben das Verhalten der Polizeibeamten als – ich zitiere – „völlig unangemessen, einschüchternd und aufdringlich“. Die Polizei verbrachte den Jungen und – worauf die Kita bestand – eine Kita-Mitarbeiterin zum Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Dresden. Nach drei Stunden gab die Polizei den Jungen wieder zurück, wie uns im Innenausschuss mitgeteilt wurde, weil mittlerweile die Abschiebung durch Zeitablauf nicht mehr möglich war.
Ich will sagen: Die Erzieherinnen hat es sehr bedrückt, dass es hierbei um eine Abschiebung ging. Sie haben diesen kleinen Jungen schon längere Zeit in ihrer Kindertagesstätte gehabt und gute Erfahrungen gemacht. Sie konnten nicht verstehen, dass so etwas überhaupt zustande kommen konnte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwangsweise Rückführungen – ich benutze das Wort Abschiebung nicht gern, weil es politisch nicht korrekt ist –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal, wie stark der Rechtsstaat in Deutschland gerade im Bereich der Asylgesetzgebung unterminiert wird und ausgehöhlt ist. So versucht eine Moralmafia von Sozialarbeitern, Sozialverbänden und Medien, die rechtmäßige Abschiebung einer afrikanischen Asylbetrügerin zu verhindern,
Eine angolanische Mutter und ihr Kind sollten zusammengeführt werden, um endlich nach über 15 Monaten die rechtskräftige Abschiebung entsprechend des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom Dezember 2004 vollziehen zu können.
Sie legen verbindlich fest, welche Regelungen auf welchen Vorgang anzuwenden sind. In einem Rechtsstaat ist das selbstverständlich, nicht aber in einem neurotisierten Land wie der Bundesrepublik, wo man jedem Asylbetrüger eine Träne nachweint, gefördert vom Geheul einer tendenziösen Medienberichterstattung. Als trauriges Beispiel für das mangelhafte rechtsstaatliche Denken muss die Äußerung der Ausländerbeauftragten angeführt werden. Frau de Haas erklärte im Zusammenhang mit dem erfolglosen Abschiebeversuch der afrikanischen Asylbewerberin und ihres Sohnes: „Die Menschenwürde ist ein unantastbares Gut und bestimmt jedes polizeiliche Handeln.“ Die Erklärung mündete in der Aussage: „Es muss gerade bei Kindern im Zweifel das Interesse an einer schnellen Abschiebung hinter dem Kindeswohl zurückstehen.“ Diese Äußerung ist entlarvend, denn bei dem nebulösen Hinweis auf die Menschenrechte möchte man die Frage stellen: Welche Menschenrechte meinen Sie denn ganz konkret, die über dem Grundgesetz und der herrschenden Asylgesetzgebung stehen?
Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion – das wird Sie nicht verwundern – fordert die umgehende Abschiebung der afrikanischen Asylbewerberin und ihres Kindes.
Der Rechtsstaat, meine Damen und Herren, muss endlich auch im Bereich der Abschiebung von Asylbetrügern wieder durchgesetzt werden, auch gegen die Scheinmoral der Moralmafia und der Systemmedien.
Eines steht aber fest – ich habe den Eindruck, wir sind uns darüber, abgesehen von der NPD-Fraktion, auch einig –, dass der durchgeführte Polizeieinsatz die für die Abschiebung eines Kindes notwendige Sensibilität vermissen ließ. Auch wenn die Angaben über den Ablauf des Polizeieinsatzes unterschiedlich ausfallen, so steht doch fest, dass ein Kind, das einen behüteten, wunderschönen Tag in der Kindertagesstätte verbringen sollte, etwas erlebt hat, was es so schnell nicht wieder vergessen wird. Auch die Verängstigung der anderen Kinder wird an die Erzieherinnen eine Herausforderung zur Bewältigung dieses Tages stellen. Ich ziehe den Hut und bedanke mich schon jetzt bei diesen professionell arbeitenden Erzieherinnen. Ich würde mir, ganz gleich, wie das Ermittlungs