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Sie haben eine Erstaufnahmeeinrichtung errichtet, die fast 60 Millionen € gekostet hat und sich damit preislich verdreifacht hat, was dazu geführt hat, dass Sie damit im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler erschienen sind - obwohl Sie mit dem Geld eine Abschiebehaftanstalt hätten bauen müssen, da sich mehr als 1 000 abgelehnte Asylbewerber der Abschiebung entziehen, weil Sie es ihnen auch noch vorher ankündigen. Aber beim Thema „Abschiebung“ sind Sie ja ohnehin der Totalversager überhaupt, was wiederum enorme Kosten verursacht, die man ohne Weiteres zum Kampf gegen Armut hätte einsetzen können.

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Dafür aber explodiert was anderes, nämlich die Zahl der Wiedereinreisen nach einer Abschiebung. Das muss man sich einmal vor- stellen: Sie schieben jemanden ab, und nach ein paar Tagen steht er wieder auf der Matte, sagt, hier bin ich, ich nehme wieder Geld. Davon gab es im Jahr 2019 einen Fall. Allein im ersten Halbjahr 2023 gab es schon 31 Fälle. Das ist eine Versiebzigfachung der Wiedereinreisen nach einer Abschiebung. Danke, CDU.

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Wenn eine Abschiebung gescheitert ist, bedeutet dies auch nicht den dauerhaften Verbleib von Personen in Deutschland. Die Person ist weiterhin ausreisepflichtig, und die Abschiebung wird erneut eingeleitet. Bei der Planung der erneuten Maßnahme wird dann das Verhalten der abzuschiebenden Person, das zum Scheitern der Maßnahme beim ersten Abschiebeversuch geführt hat, berücksichtigt.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie den Brief jetzt zumindest schon als „Mist“ bezeichnet haben, lässt er doch viele Fragen offen. Es ist ja einfach so, dass sich diese Person schon einmal einer Abschiebung widersetzt hat und vor diesem Hintergrund auch dieser Infobrief mitgegeben worden ist - weil die Landesaufnahmebehörde wahrscheinlich schon davon ausging, dass diese Person sich dieser Abschiebung aktiv oder passiv widersetzt.

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Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass jesidischen Volkszugehörigen mit asylrecht- lichem Schutz ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht und keine Abschiebung droht. Ausreisepflichtige, deren Asylantrag mangels Schutzerfordernis hingegen abgelehnt wurde, müssen mit ihrer Abschiebung rechnen. SachsenAnhalt wird rechtlich mögliche Abschiebungen auch weiterhin umsetzen. - Vielen Dank.

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Lassen Sie mich zum Thema Abschiebung noch ein Weiteres sagen. Herkunftsstaaten akzeptieren unterschiedliche Formen von Rückführung. Viele akzeptieren keine Sammelcharter. Viele akzeptieren keine unbegleiteten Linienflüge, sondern ausschließlich begleitete Linienflüge. Was braucht man dazu? Beamte der Bundespolizei. Wenn Sie für eine Rückführung heute Beamte der Bundespolizei anfordern, haben Sie sie im kommenden Jahr. Man braucht wahrscheinlich zusätzliches Personal bei der Bundespolizei, um bei der Rückführung tat sächlich schneller zu werden. Denn wenn wir dieses Personal vom Bund nicht zur Seite gestellt bekommen, können wir die Abschiebung – allen Haftplätzen zum Trotz – nicht durchfüh ren.

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Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, wieso werden abgelehnte Asylbewerber, die sich gegen ihre Abschiebung so wehren, dass sie nicht durchgeführt werden kann, nicht in der Abschiebehaft-Abteilung Langenhagen untergebracht - wo sie nach EURichtlinien so lange bleiben können, bis die Abschiebung vollzogen werden kann -, sondern wieder belohnt, indem sie auf freien Fuß gesetzt werden und zurück in die Landesaufnahmebehörde dürfen? - Danke.

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Ich will Ihnen diese Frage beantworten. Es sind wie immer die Zwischentöne, die man sich genauer anschauen muss. Es ging in der Konferenz eben nicht um die Abschiebung von Straftätern. Es geht auch nicht um die Abschiebung von Menschen,

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Mit der Abschiebung von Asylbewerbern ohne Asylgrund wird geltendes Bundesrecht umgesetzt. Die Ausländerbehörden sind an dieses Recht gebunden, und auch der Innenminister, der jetzt hier vorgeschickt wird, ist daran gebunden. Kein Landtag irgendeines Bundeslandes kann daran etwas ändern. Die Landesregierung kann also die Abschiebung von Iranern aus Mecklenburg-Vorpommern nicht aussetzen, wie die GRÜNEN es verlangen. Und auch das hat der Innenminister gerade sehr deutlich gemacht.

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Daher haben wir im Haushalt für dieses Jahr hinsichtlich der Stellen in der Landesaufnahmebehörde auch einen erheblichen Aufwuchs. Diese Stellen sind im Wesentlichen dafür da, dass wir bei schwierigen Fällen die Landesaufnahmebehörde mehr in die Verantwortung bringen, dass wir bei Dublin-Fällen die Landesaufnahmebehörde mehr in die Verantwortung bringen - damit die Menschen gar nicht erst verteilt werden und wir eine Schnittstelle weniger haben - und dass wir „schwierige Personen“ - die die Abschiebung verhindert haben, weil sie sich gewehrt haben - in die Landesaufnahmebehörde aufnehmen und nicht mehr in die Stadt oder in die Gemeinde, wo sie vorher waren, zurückbringen - damit es keine Belohnung ist, wenn man sich der Abschiebung widersetzt.

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Das Kirchenasyl bietet seit mehr als 40 Jahren Flüchtlingen einen zeitlich begrenzten Schutz vor einer Abschiebung mit dem Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Fälle in dieser Zeit noch einmal überprüft. Wir haben das nun schon mehrfach gehört, ich wiederhole es noch mal, dafür gibt es Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt auch die Vereinbarung des damaligen Innenministers Lorenz Caffier mit den Landeskirchen aus dem Jahre 2015. Kirchenasyl kann nicht unbegrenzt und für jeden gewährt werden. Es soll der letzte Ausweg für Flüchtlinge sein, die in ihrem Herkunftsland um ihr Leben und ihre Freiheit fürchten müssen und denen die Abschiebung dorthin droht. Das ist der Sinn von Kirchenasyl.

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Sehr geehrte Damen und Herren, soweit der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Punkt II.1 auffordert, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, können wir dem uneingeschränkt zustimmen. Wenn Sie dann aber unter Ziffer 2 verlangen, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und auch keine Abschiebungsversuche aus Kirchen und kirchlichen Räumen vorgenommen werden, teilen wir diese Auffassung nicht, insbesondere dann nicht, wenn es sich bei der Abschiebung um ein anderes EU-Land handelt, oder, darüber haben wir noch gar nicht gesprochen, wie wäre es dann, wenn es sich um die Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern handeln würde. Darüber haben wir, wie gesagt, noch gar nicht gesprochen.

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Noch mehr Fragen muss sich allerdings Frau Paul stellen. In NRW wurde ein Terroranschlag von einem Islamisten verübt, dessen Abschiebung zuvor gescheitert war. Was macht die zuständige Ministerin? Sie ist nicht präsent; vier Tage lang kein Auftritt, keine Erklärung, nichts. In der Aktuellen Stunde übernahm die stellvertretende Ministerpräsidentin die Rolle der Pressesprecherin. Allerdings war sie nicht sprechfähig. Wenn man sich dann nach vier Tagen Schweigen zur Sache meldet, schiebt man als Erstes die Verantwortung für die gescheiterte Abschiebung auf die kommunale Ebene.

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Bei der damaligen Einbringung des Gesetzes hatte ich auch Bezug auf § 7 des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE genommen. In der Anhörung haben im Prinzip alle Juristen erklärt, dass der entsprechende § 7 des Gesetzentwurfs der LINKEN – die aufschiebende Wirkung von Petitionen – juristisch so nicht haltbar sei. So erklärte Prof. Hofmann von der Goethe-Universität, dass damit die Gefahr bestehe, dass die betroffenen Personen die Einlegung einer Petition einem normalen und vorgesehenen Rechtsbehelfsverfahren vorziehen könnten, um beispielsweise eine Abschiebung „zurückzustellen“. Außerdem erinnerte er daran, dass der Bundesgesetzgeber die Frage der vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung bereits in § 60a des Aufenthaltsgesetzes umfassend geregelt habe. Auch Prof. Dr. Reimer von der Justus-Liebig-Universität und Prof. Dr. Friehe sahen diese Regelung als kompetenzwidrig an.

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wahren und die Funktionsfähigkeit unseres Sozialstaates zu erhalten. Und genau das will die AfD. Das steht in unserer Programmatik: Einhalten der rechtsstaatlichen Vorgaben und Gesetze, konsequente Grenzkontrolle und Grenzschutz, Abschiebung von Migranten ohne Bleibestatus, Abschiebung von Kriminellen, keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts. Das ist AfDProgramm, nicht mehr und nicht weniger.

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Der Täter kam vor zehn Jahren als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Er lernte hier eine asiatische Kampfsportart. Er radikalisierte sich. Er sollte abgeschoben werden. Dieser Abschiebung konnte er sich dadurch entziehen, dass er eine deutsche Frau heiratete, die aus der Türkei stammt. Er konnte sich dann sozusagen der Abschiebung entziehen. Er lebte zuletzt in Südhessen vom Bürgergeld, meine Damen und Herren.

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Die zweite Scheinlösung ist die Abschiebung von Straftätern in unsichere Herkunftsländer. Nach dem Antrag der CDU-Fraktion soll der Landtag die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßen, die Abschiebung schwerstkrimineller Täter nach Verbüßung ihrer Strafe in Deutschland auch in unsichere Herkunftsländer ermöglichen zu wollen, und die Landesregierung soll dazu aufgefordert werden, die Umsetzung dieser Ankündigungen nach Kräften zu unterstützen.

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Sie werden in den nächsten Jahren erleben, dass plötzlich ARD und ZDF auf einmal die Herkunft von Straftätern öffentlich werden benennen können. Sie werden sagen: Machete, Bombe, Blutbad, Täter Deutscher. Gemeinsam heißt es dann von Hendrik Wüst und Nancy Faeser: Das sind unsere Täter. Die können wir nicht abschieben. – Zu dieser Politik kann man nur sagen: Auch sie verdient die Abschiebung; die Abschiebung durch Wahlen. – Herzlichen Dank.

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Lieber Herr Promny, zum Schluss zum Thema Abschiebung: Hessen ist bei dem Thema Abschiebung vorbildlich.

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Es war ein starkes Zeichen, dass jetzt auch die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan möglich war. Hessen hat sich mit der Abschiebung von sechs Straftätern erheblich daran beteiligt; das haben Sie gesehen.

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Mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen sind gescheitert, dies nicht wegen des Bundes, sondern wegen der fehlenden Durchsetzung in Hessen. Der häufigste Grund: Die betroffene Person ist am Tag der Abschiebung nicht anzutreffen. Hinzu kommt, dass viele untertauchen, um der Abschiebung zu entgehen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Das können wir so nicht länger tolerieren.

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Wir alle wissen – ich glaube, da sind wir uns hier in diesem Haus auch einig –, dass es unerträglich war, dass der Attentäter von Solingen eigentlich gar nicht mehr in unserem Land hätte sein dürfen. Der Täter war am Tag seiner geplanten Abschiebung nicht in seiner Unterkunft und somit für die Behörden auch nicht auffindbar. Ein weiterer Versuch der Abschiebung ist unterblieben. Genau das ist es doch, was das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit dieses Staates erschüttert.

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Mit dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Rückführung, welches Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, sind weitreichende Möglichkeiten gegeben: mehr Zeit für die Vorbereitung der Abschiebung und längere Zeiten im Ausreisegewahrsam, keine die Abschiebung aufschiebende Wirkung durch das Stellen weiterer Asylanträge oder bei Klagen gegen Folgeanträge, mögliche Sicherungshaft für denjenigen, der gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote verstößt, Beschwerderecht der Behörden gegen richterliche Entscheidungen, Wegfall der Ankündigungspflicht, Möglichkeit des Betretens weiterer Räume der Unterkunft, Durchsuchung und Sicherstellungsmöglichkeit zur Identitätsfeststellung, härteres Vorgehen gegen Schleuser und organisierte Kriminelle – hier braucht es noch nicht einmal mehr eine Verurteilung – und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren. Weitere Gesetzesänderungen werden auf der Bundesebene diskutiert und beschlossen.

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Im Fall des Solinger Täters ist der Fall noch viel eklatanter. Er war an dem Tag, an dem er in seiner Paderborner Flüchtlingsunterkunft abgeholt werden sollte, schlichtweg nicht anzutreffen. Eine Ausschreibung zur Fahndung blieb dennoch aus. Ob es überhaupt mehrere Versuche gab, ihn dort aufzufinden, bleibt weiter fraglich. Vor Ablauf der Sechsmonatsfrist zur Überstellung nach Bulgarien erfolgte keine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und das, obwohl der Asylbewerber bei seiner Abschiebung nicht anzutreffen gewesen ist. Nein, er erhielt nach Fristablauf subsidiären Schutz, was eine Abschiebung in seine Heimat Syrien einfach verhinderte. Ein Abschiebefiasko, welches in diesem Blutbad von Solingen endete!

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Seit der grausamen Tat von Mannheim geht es jetzt noch stärker und regelmäßig um das Thema Abschiebung. Das ist im konkreten Fall doppelt falsch. Der Täter war bis zu seiner Tat gar nicht ausreisepflichtig. Dadurch hätte die Tat auch nicht verhindert werden können, wenn es für die Abschiebungen nach Afghanistan andere Regeln geben würde. Außerdem wollen wir doch auch sichergehen, dass eine Bestrafung aufgrund eines rechtskräftigen Urteils tatsächlich erfolgt. Bei einer Abschiebung nach Afghanistan wissen wir schlicht überhaupt gar nicht, ob ein verurteilter Mörder seine Strafe tatsächlich antreten müsste. Daher ist die Forderung, die Sie hier aufstellen, keine, die funktioniert. Wenigstens ein Teil einer in Deutschland verhängten Strafe sollte auch in Deutschland abgeleistet werden müssen, damit wir sicher sind, dass die Bestrafung tatsächlich auch stattfindet.

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Die Rückführungseinrichtungen sichern auch die Erreichbarkeit der betroffenen Personen für Behörden, für Gerichte, und sie sorgen damit dafür, dass eine Ausreise und eine Abschiebung effizient organisiert werden können. So kann natürlich verhindert werden, dass sich vollziehbar Ausreisepflichtige durch Nichtantreffen oder Untertauchen der Abschiebung entziehen.

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Das liegt daran, dass wir die Prioritäten entsprechend gesetzt haben. Frau Klaes hat schon darauf hingewiesen, dass wir eine besondere Priorität auf die Abschiebung von Straftätern legen. In dem Flugzeug, das neulich nach Afghanistan abgeflogen ist, saßen sechs aus Hessen. Das war die höchste Zahl aus allen Bundesländern. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie wichtig uns die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern ist.

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_ nur· Moldawiim getan. Sie müssen wissen, dass nach diesen staatsvertragliehen Regelungen eine Abschiebung zur Ableistung der Haftstrafe im Heimatland nur möglich ist, wenn dieses Heimatland zustimmt. Das heißt, gegen die Zustimmung des Heimatlands ist dies Oberhaupt nicht möglich, sodass wir die Realitäten betrachten müssen. Allzu viel" Entlastung werden wir hiera·us nicht bekommen.

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Oder fordern Sie, Frau Wiechmann, als nächstes die Verschärfung oder Einführung solcher Sanktionen wie nächtliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche, Herabsetzung der Strafunmündigkeitsgrenze auf zwölf Jahre, Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende, Abschiebung von ausländischen straffälligen Jugendlichen mitsamt den Eltern?

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Zur Abschiebung der Verantwortung auf die Kreise stelle ich nur fest, was Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen: Die Kreise haben sich darüber nicht beschwert, nein, sie haben gefordert, dass es so wird.

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Verantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Abschiebung Minderjähriger