Andreas Kuhnert
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gedanke, sich an dem Bericht der Enquetekommission entlangzuhangeln und zu schauen, was davon in Brandenburg umzusetzen notwendig und möglich wäre und was schon existiert, ist gut und richtig. Der Antrag ist ja auch schon vor längerer Zeit eingebracht worden. Wir haben den Antrag ausführlich studiert und darüber diskutiert, wie wir damit umgehen sollten.
Sie haben Recht, dass die Überweisung eine Möglichkeit gewesen wäre. Darüber haben wir auch nachgedacht. Der Antrag würde dann im Ausschuss qualifiziert. Sie müssen zugeben, dass Sie einen Hang zum Perfektionismus haben. Alles ist ja irgendwie richtig, aber es ist ein bisschen überbordend, was Sie an Forderungen in dem Antrag formuliert haben.
Deshalb haben wir unsere Überlegungen in die Richtung gebracht, einen Entschließungsantrag einzubringen mit dem Ziel, eine Bestandsaufnahme zu machen. Sie sind dankenswerterweise ja auch ein Stück durch die Praxis in unserem Bundesland gegangen, und ich denke, da gibt es noch sehr vieles zu berichten, aus Senftenberg, aus Kloster Lehnin, aus Cottbus, woher auch immer. Cottbus wurde übrigens neulich in der überregionalen Presse als das „Bilbao des Ostens“ apostrophiert.
Ich denke, es ist gut, eine solche Bestandaufnahme zu machen, um mit den Initiativen, die es bei uns gibt, mit dem Wissen also darüber, was schon da ist, den anderen Beispiele geben zu können, und im Übrigen auf dem Bericht, der uns dann vorliegen wird, aufzubauen.
Ich meine, ein ganz wichtiger Aspekt ist der der Subsidiarität. Sie selbst haben es im Grunde auch indirekt angesprochen. Sie haben im Zusammenhang mit dem Bildungsbereich der kulturellen Bildung „Sonnensegel“ in Brandenburg genannt. Das ist ein Beispiel von Dingen, die von unten gewachsen sind.
Ich denke, das ist die Grundbedingung - da stimme ich Ihnen ja zu -, dass wir als Landtag, als Landesgesetzgeber Vorschläge machen können, Angebote machen können, Empfehlungen geben können.
Der Bericht, der uns vorgelegt werden soll, wird Grundlage für die weitere Beratung über kulturelle Bildung im Land Brandenburg sein, und zwar dann sicherlich schon in Richtung auf die Wahlen, wo die Parteien formulieren können, was sie in der 5. Legislaturperiode alles anstreben wollen. Jedenfalls glaube ich, dass die Bestandsaufnahme hochinteressant und spannend wird, weil mir selbst auch viele Beispiele bekannt sind, die in diesem Land unbedingt sozusagen multipliziert werden sollten.
Deshalb empfehle ich im Namen der SPD-Fraktion die Annahme unseres Entschließungsantrags. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hoffmann, schönen Dank für den Antrag; denn es ist immer gut, über Kultur zu reden. Das kommt hier wahrscheinlich viel zu selten vor.
Nur muss ich Ihnen zu diesem Antrag sagen - das habe ich Ihnen ja auch schon persönlich mitgeteilt -: Die Regierung ist gerade dabei, die Kulturentwicklungskonzeption zu überprüfen und zu überarbeiten. Anders als in Ihrem Antrag soll sie jedoch nicht erst im November, sondern, wenn es möglich ist, noch vor der Sommerpause vorgelegt und vor dem Hintergrund dessen, was Sie hier dargestellt haben, auch diskutiert werden können. Insofern ist der Antrag aus der Sicht der SPD-Fraktion zwar richtig, aber formal gesehen überflüssig. Sie können ihn zurücknehmen; ansonsten haben wir keinen Grund ihm zuzustimmen, weil die Regierung genau das, was Sie fordern, schon tut. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hoffmann, das Anliegen, das Sie vorgetragen haben, ist wichtig und richtig. Es ist auch die Aussage der Stiftung, dass gut und gern drei Stellen mehr eingerichtet werden könnten, um den Bedarf zu decken.
Im Zusammenhang mit diesem Antrag gibt es allerdings zwei Probleme. Das erste Problem: Wir befinden uns bekanntlich oft in der Situation, dass wir auch bei Anliegen, die uns wichtig oder sogar sehr wichtig sind, die uns sehr am Herzen liegen, in jedem Fall darstellen müssen, wie wir das jeweils gegenfinanzieren. Das ist ein leidiges Grundproblem, an dem wir leider nicht vorbeikommen. Vor diesem Hintergrund haben Sie nach Meinung der SPD-Fraktion den Zeitpunkt für Ihren Antrag ungünstig gewählt. Bekanntlich liegt der Haushaltsplanentwurf zurzeit zur Beratung im Landtag. Deswegen passt es eigentlich nicht, sich jetzt mit einem finanziellen Anliegen an die Landesregierung zu wenden.
Trotzdem könnten wir natürlich - vielleicht sogar wir alle gemeinsam -, einen entsprechenden Antrag formulieren und auch eine Deckungsquelle zu finden versuchen. Aber dann stießen wir auf das zweite Problem: Es gibt nicht nur Gedenkstätten, die zu wenig Personal haben, sondern auch Gedenkstätten, die überhaupt noch nicht existieren, jedenfalls nicht in angemessener Weise, wie etwa die Euthanasiegedenkstätte in Brandenburg.
Alle Akteure sind sich einig, sowohl die große Mehrheit des Landtags, das heißt, die drei demokratischen Fraktionen, als auch die Landesregierung, die Stadt Brandenburg und alle zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich um das Vorhaben herumgruppiert haben und es vorantreiben wollen. Einzig und allein bleibt auch hier die Frage offen, wie das finanziert werden kann. Darüber sind wir alle im Gespräch, wie auch Sie wissen, weil Ihre Fraktion hier einbezogen ist. Ich bin allerdings nur begrenzt optimistisch, dass wir das schaffen werden, auch wenn alle, die ich genannt habe, es wollen.
Ihr Antrag gehört in diesen großen Zusammenhang hinein und soll in diesem Rahmen mit bedacht und beraten werden. Der Antrag kann aus der Sicht meiner Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt allerdings weder verabschiedet noch an den Ausschuss überwiesen werden, weil zurzeit nicht die Landesregierung, sondern der Landtag über den Haushaltsplanentwurf berät. Zudem müssen wir, wie gesagt, das Thema in einen größeren Zusammenhang stellen; es müssen nämlich noch andere Gedenkstättenprojekte ausgebaut werden.
Aus diesem Grunde bitte ich um Nachsicht, dass wir den Antrag ablehnen, wobei wir dem damit verfolgten Anliegen natürlich weiterhin auf der Spur sein werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 138 Bibliotheken im Land Brandenburg haben mit 740 Schulen und 240 Kitas Kooperationsvereinbarungen. In Brandenburg finden regelmäßig Buchwochen und Märchentage - beide vom Land gefördert - statt. Das sind Maßnahmen, die Sie in Ihrem ersten Anstrich unter Punkt 3 Ihres Antrags ansprechen, die dankenswerterweise schon stattfinden, zum Teil vom Land gefördert werden und die Freude am Lesen - ich denke, das ist das zentrale Anliegen - bringen, damit daraus dann die geforderte und gewünschte Lesekompetenz entstehen kann.
Vom Land gefördert werden ferner die Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken und der Verbund der öffentlichen Bibliotheken. Dabei geht es vor allem um Fortbildung, Bau- und Umbaumaßnahmen und die Fachausstattung der Bibliotheken. Die Einzelheiten dazu für die Jahre 2005 und 2006 - Sie haben darauf verwiesen - können in der von Ihnen gestellten und von der Landesregierung beantworteten Kleinen Anfrage nachgelesen werden.
Mehr Geld vom Land - geht nicht. Das haben wir heute Morgen wieder gehört. Darüber sollten wir uns keine Illusionen machen. Den Kommunen hineinzuregieren - geht nur sehr bedingt, nur an den Stellen, wo wir Fördermittel anbieten können. Es ist eine subsidiäre Aufgabe. Ich bin da ein wenig skeptisch, und es würde mich interessieren, wie die anderen Länder hinsichtlich eines Bibliothekengesetzes vorgehen wollen oder vorgegangen sind. Denn ich denke, anders als bei den Musikschulen sind hierbei alle Schülerinnen und Schüler und darüber hinaus die Erwachsenen betroffen. Die Sachkompetenz ist vor Ort am größten; deshalb sollte man es dort lassen.
Die Erwartung, dass mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, können wir mit einem solchen Gesetz ohnehin nicht erfüllen. Trotzdem halte ich das Thema, Ihr Anliegen und die Punkte, die Sie angesprochen haben, für wichtig. Ich werde der Ausschussüberweisung zustimmen. Es wird Sie nicht wundern, dass die SPD-Fraktion dies mehrheitlich nicht tun wird. Dem Ausschuss steht es jedoch frei, das Thema auch ohne Überweisung auf die Tagesordnung zu setzen, uns dort von den Ministern der betreffenden Ministerien berichten zu lassen und zu prüfen bzw. zu diskutieren, ob etwas, was gut ist, nicht noch besser sein kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Sorbenstiftung haben wir in der letzten Zeit wiederholt auf dem Tisch gehabt, was mir allerdings nicht so ganz einleuchtet, weil in den Bereichen, die wir beide, Herr Dr. Hoffmann, zu verantworten haben, kein anderer so üppig und auch so kontinuierlich finanziert wird wie eben diese Sorbenstiftung. Das ist gut so und ist auch gewollt. Allerdings ist es meiner Ansicht nach der falsche Punkt, an dem wir hier ansetzen, weil das ein Bereich ist, der schon immer gut ausgestattet war und gut ausgestattet ist.
Die Stiftung für das sorbische Volk bekommt, wie Sie schon gesagt haben, 16,4 Millionen Euro, davon 2,6 Millionen Euro vom Land Brandenburg. Übrigens werden davon zu 90 % Personalstellen gefördert.
Artikel 1 des Abkommens über die Stiftung sieht bekanntlich eine Degression der Förderung vor. Das heißt, der Bund sollte seinen Beitrag von 16 Millionen Euro auf 8 Millionen Euro senken, und entsprechend sollten die Länder verfahren. Das ist nicht geschehen. Daran wird deutlich, wie wohlwollend und sensibel wir in diesem Hohen Hause und die anderen Verhandlungspartner mit diesem Thema umgehen. Das ist auch okay.
Der Vertrag läuft in diesem Jahr aus. Die Verhandlungen sind im Gange. Das ist eine Aufgabe der Exekutive; das ist halt so.
In dem vorliegenden Antrag steht manches, was ich nicht nachvollziehen kann. Natürlich haben auch wir versucht, uns sachkundig zu machen. Alle Beteiligten haben gesagt, Sachsen habe sich, anders als Sie es beschreiben, noch nicht festgelegt.
Artikel 25 unserer Verfassung, den Sie genannt haben, und das Sorbengesetz stellen den Rahmen dar, innerhalb dessen jetzt verhandelt wird. Ich denke, das ist ein Rahmen, in dem angemessene und verantwortungsvolle Verhandlungen geführt werden können, bei denen ein entsprechendes Ergebnis erreicht werden kann. Natürlich hat der Haushaltsgesetzgeber, also wir als Landtag, in jedem Fall das letzte Wort. Deshalb halten wir den vorliegenden Antrag für überflüssig und lehnen ihn ab. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Hoffmann, inhaltlich stimme ich Ihnen zu, formal jedoch nicht. Ich will es begründen. Ich beobachte den Trend unter Politikern, und zwar quer durch alle Parteien, zu immer mehr Verfassungslyrik. Verfassungslyrik nutzt niemandem etwas, außer den Politikern vielleicht, da sie ihr schlechtes Gewissen damit ein wenig entlasten können. So kann ich mir erklären, dass man, da man - wie die Erfahrung zeigt - immer weniger Spielräume hat, die guten Absichten dann als Verfassungslyrik in die Verfassung schreibt.
Ich habe diese Erfahrung mit unserer, der brandenburgischen Verfassung gemacht. Wir haben sie damals, vor 14 Jahren - einige, die daran mitgewirkt haben, wie die Vizepräsidentin, sitzen noch hier - mit Verfassungslyrik überfüllt. Das sehe ich heute auch als in Ordnung an, weil wir damals mit einem Überschuss an Demokratiebewusstsein aus der Wende kamen. Inzwischen stelle ich jedoch fest, dass all das, was darin steht und nicht einklagbares Recht ist, wirklich nutzlos ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass in eine Verfassung nur Dinge gehören, die die Bürgerinnen und Bürger auch einklagen können. Das haben Sie ja erwähnt; das steht in unserer Verfassung.
Die Minderheit, um die es in Brandenburg geht, sind die Sorben, wie Sie zitiert haben. In Artikel 25 werden Sie in der Weise, wie Sie es gefordert haben, durch ein Spezialgesetz „positiv diskriminiert“, das eben auch Rechtsansprüche festschreibt, um Nachteile, die ihnen entstehen, auszugleichen. Die Sorben/Wenden erhalten also Zuschüsse zu Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur, und zwar 2,7 Millionen Euro aus dem Bund-Sachsen-Brandenburg-Programm sowie 15 Millionen Euro im Rahmen der entsprechenden Stiftung. Davon werden das sorbische Nationalensemble, das sorbische Museum, das sorbische Institut, das wendische Museum - welches, wie ich der heutigen Zeitung entnehmen konnte, eine Osterausstellung eröffnet hat; darauf haben wir alle gewartet -, die Schule für niedersorbische Sprache und Kultur, das deutschsorbische Volkstheater, die Domowina, zahlreiche sorbische Schulen und Kitas und noch viel mehr finanziert. Auf diese Weise haben wir die „positive Diskriminierung“ auf solides Recht gestellt und den Nachteilsausgleich festgeschrieben sowie einklagbar gemacht. Alles andere macht keinen Sinn und sollten wir sein lassen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Die Welt der Arbeit soll in diesen Tagen gerettet werden. Das Zauberwort heißt 1-Euro-Jobs. Wer in dieser Zeit etwas auf sich hält, beantragt einen 1-Euro-Job, so auch zahlreiche Schulen und Schulträger, um ihren Betreuungs- und Begleitungsbedarf für die Schülerinnen und Schüler besser abdecken zu können.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht das durchaus kritisch, weil sie die Gefahr erkennt, dass durch solcherlei kurzzeitig von Laien besetzte Jobs die pädagogische Substanz in Gefahr ist.
Deshalb frage ich die Landesregierung - ich hätte fast gefragt, wann die Ministerposten durch 1-Euro-Jobs ersetzt werden; diese Frage verkneife ich mir aber -:
Wie beurteilt die Landesregierung Möglichkeiten und Grenzen der 1-Euro-Jobs im schulischen Bereich?