Günter Baaske
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schier, ich kann nicht beurteilen, ob es tatsächlich noch Bundesländer gibt, die derzeit offiziell auf einen Masterabschluss verzichten. Kann sein, muss aber nicht - sollte auch nicht, wie ich finde.
In Brandenburg ist es so geregelt, dass wir die Altenpflegeausbildung nicht innerhalb des Schulrechts - das ist in einigen
Ländern der Fall -, sondern über die Altenpflegeschulverordnung geregelt haben. In dieser Schulverordnung ist auch geregelt, dass wir einen Masterabschluss erwarten. Nun weiß ich auch, dass das nicht überall der Fall ist. Sie haben ein Beispiel genannt. Und ich weiß auch von den Kolleginnen und Kollegen Schulleitern, dass es mitunter schwierig ist, die Leute zu bekommen, insbesondere, weil die Ausbildung in Berlin vor ein paar Jahren weggebrochen ist und wir mit der Masterausbildung in Senftenberg erst im nächsten Jahr anfangen. Insofern habe ich Verständnis dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen dann kommen und sagen: Wir haben hier eine PDL, die war lange genug im Amt, sie macht schon eine ganze Weile Schule und Ausbildung, hat aber eben den Master nicht. Können wir da nicht eine Ausnahmegenehmigung erteilen?
Ich bin auch mit den Kollegen beim LASV, die ja dafür zuständig sind, im Gespräch. Uns geht es immer darum, dass wir erkennen, dass die Kollegen, die eine Pflegeausbildung und dazu noch eine pädagogische Ausbildung mit einem Master haben, relativ selten sind. Das muss man anerkennen. Man darf da nichts übers Knie brechen, darf also nicht unbedingt Wert darauf legen, dass es nur noch solche Leute sind - anderenfalls müsste womöglich die Schule ausfallen -, sondern es geht darum, dass wir wissen, dass Kolleginnen und Kollegen, wenn sie an den Schulen einsteigen, bereit sind, in der Zukunft und sobald sich für sie die Möglichkeit - zum Beispiel in Senftenberg - ergibt, den Masterabschluss nachzuholen. Das muss gegeben sein, und dann wird in aller Regel auch die Ausnahmegenehmigung erteilt.
Generell kann man das nie sagen. Aber ich weiß von vielen Einzelfällen, dass dann, wenn der Kollege oder die Kollegin bereit ist, sich auf die Schulbank zu setzen, die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst spreche ich dem Präsidium meinen großen Respekt aus, das es - à la bonne heure! hinbekommen hat, dass wir gerade am heutigen Internationalen Tag der Familie diesen Bericht diskutieren. Man muss es bei so vielen Plenarsitzungen, die man über das Jahr hat, erst einmal schaffen, genau diesen Tag zu treffen. Das haben Sie richtig gut hingekriegt!
Dieser Tag der Familie genauso wie dieser Bericht soll Familien stärker ins Licht rücken, soll bewusst machen, wie wichtig Familien sind, und deutlich machen, was wir hier im Lande diesbezüglich getan haben. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, dass wir, als ich 2005 gerade seit ein paar Wochen Fraktionsvorsitzender war, eine Klausurtagung in Bad Saarow hatten, wo wir das erste Mal über ein Familienpolitisches Programm gesprochen haben. Dagmar Ziegler war Familienministerin und hat uns 49 Punkte vorgestellt, die in diesem Paket enthalten sein sollten. Wir haben das diskutiert; Franz Müntefering kam noch zu Besuch, und dem haben wir das dann auch noch vorgestellt.
Ich finde, es ist ganz gut gelaufen: schon das Paket, das wir 2005 beschlossen haben, aber eben auch dessen Fortsetzung nach der Evaluierung im Jahr 2011. Die 49 Maßnahmen von damals betrafen in irgendeiner Art und Weise fast schon alle Ressorts der Landesregierung und haben auch viele Maßnahmen ausgelöst, die die Kommunen und die freien Träger in Angriff genommen haben. Überall im Land wurden Maßnahmen ergriffen, und es war, denke ich, damals ein guter Aufschlag.
Die Fortschreibung 2011 schließlich war logisch, denn im Koalitionsvertrag steht, Brandenburg solle eine der familienfreundlichsten Regionen Europas werden. Ich glaube, insofern ist es logisch, dass man wieder ein Maßnahmenpaket schaffen und sich einzelne Projekte überlegen muss - in der Region, die die familienfreundlichste in Europa werden soll, in der immerhin 230 000 Familien mit minderjährigen Kindern leben. 230 000 Familien, die ihre Kinder - egal, in welchen wirtschaftlichen Situationen sie sich befinden - chancengerecht großziehen und dafür sorgen wollen, dass sie gesund aufwachsen, gute Leistungen in der Schule erzielen und das Abitur ablegen können, wenn sie es wollen, danach studieren können oder einen Ausbildungsplatz bekommen. All das trägt dazu bei, den Familienfrieden zu sichern, und das sollte durch solch ein Paket mit abgesichert werden.
Familiennahe Infrastruktur ist ein Thema, das eben die Kommunen angeht, und sie sollten hier Unterstützung erfahren. Das haben wir nun zum Beispiel dadurch erreicht, dass wir ElbeElster als Modellkreis in das Paket aufgenommen haben. Wie mir der Landrat und der Beigeordnete in unserer Kabinettssitzung in Herzberg berichtet haben, lief das offensichtlich auch richtig gut.
Ich finde, dass wir mit den einzelnen Maßnahmen - ich will einige nennen - auch wirklich zeigen können, dass Familienpolitik eine große Priorität in der Landesregierung hat. Nehmen
wir nur die Netzwerke Gesunde Kinder. Dieser Haushalt hat für die Netzwerke pro Jahr etwa 1 050 000 Euro enthalten. Ich denke, dass diese Summe in den nächsten Jahren noch aufgestockt werden muss, weil wir merken, dass vor Ort ein größerer Handlungsbedarf besteht und weil die Netzwerke eben auch gut laufen. Andererseits wissen wir auch, dass sie noch nicht flächendeckend etabliert sind, dass wir also durchaus noch weiße Flecken haben, in denen die Netzwerke nicht wirken können, weil es dort keine Koordinatoren gibt. Ich glaube aber, wenn wir in der nächsten Legislaturperiode da noch eine Kohle drauflegen, werden wir das auch hinbekommen.
Aber immerhin haben wir zurzeit 1 300 Patinnen und Paten im Land, die sich derzeit um 4 300 Familien kümmern. Ich bin stolz darauf, sagen zu können, dass wir in den letzten acht Jahren immerhin 8 200 Kinder in den Familien erreicht haben auch durch Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte mit jeweils 60 000 bzw. 130 000 Euro.
Wir hatten am vergangenen Freitag dazu eine Fachtagung hier in Potsdam. Frau Dr. Ellsäßer, die Leiterin des Landesgesundheitsamtes, hat dazu einige brandneue Zahlen vorgestellt und die Frage beleuchtet, welche Wirkungen die Netzwerke in den letzten Jahren entfaltet haben. Sie hat insbesondere auf die Untersuchungen abgestellt, die von den Ärzten durchgeführt werden, wo angekreuzt werden muss, ob es sich um ein Netzwerk-Kind handelt oder nicht. Da fand ich es schon spannend, feststellen zu können, dass die Netzwerk-Kinder gesünder sind. Sie sind durchgeimpft, sie gehen eher zu den Vorsorgeuntersuchungen und sie sind weniger kariesanfällig. All das sind Dinge, die eindeutig für die Netzwerke sprechen und die dafür sorgen, dass der Name des Netzwerks „Gesunde Kinder“ tatsächlich der richtige Begriff für diese Maßnahmen ist.
Ich darf daran erinnern, dass wir den Familienpass als eine der ersten Maßnahmen in diesem Paket hatten; einen haben wir inzwischen seit Jahren. Ich glaube, gerade für Familien mit mehreren Kindern ist das ein sehr lukratives Angebot, in dem auch sehr viel Familienbindung enthalten ist. Ich darf an die vielen mittlerweile sind es 53 - Lokalen Bündnisse für Familie erinnern. Wir haben übernächste Woche Kabinettssitzung in Uebigau. In Uebigau wird dann das nächste lokale Netzwerk bzw. Bündnis ans Netz gehen.
Ich glaube, dass wir, wie man in diesem Bericht sehen kann, viel geschafft haben. Auf der anderen Seite wissen wir aber auch, dass wir noch viel vorhaben. Ich würde also auch in der nächsten Legislaturperiode deutlich dafür plädieren, dass es wieder ein solches Paket gibt, indem man sich zum Beispiel wieder darüber verständigt, wie es mit den Netzwerken weitergeht. Können nicht auch Hortkinder durch Netzwerke bzw. in der Schule dann durch Paten betreut werden? Da gibt es beispielsweise mit Miko e. V. in Strausberg eine ganz gute Initiative. Ich denke beispielsweise auch an unser Türöffner-Projekt, das wir, gerade wenn es um den Übergang von Schule zum Beruf geht, stärker ausbauen sollten. Da ist also eine Menge zu tun. Das sollten wir auch in der nächsten Legislaturperiode anpacken. Der Bericht zeigt, dass wir es können. Diesen Nachweis wollten wir auch liefern. - Schönen Dank.
Ich kann es ganz kurz machen - es ist nicht meine Art, Dinge zu wiederholen, die schon gesagt wurden. Herr Büttner, ich bedanke mich ganz herzlich für Ihr Lob In Bezug auf die Zeit von
2002 bis 2004, als auch ich in Berlin sehr viel an den Reformen mitgearbeitet habe. Das nehme ich sehr gern an, aber den Rest, den Sie genannt haben, kann man einfach nur in den Skat drücken.
Ich bedanke mich aber auch bei den anderen Kollegen, die hier gesprochen haben, ganz herzlich für Ihre Ausführungen, insbesondere bei Frau Schier. Das war wirklich das erste Mal, dass ich von einer CDU-Politikerin bzw. einem -politiker gehört habe, dass Sie die Mütterrente aus Steuermitteln finanziert hätten. Das war ja auch ein Wunsch, den wir vor uns hergetragen haben. Das hätten wir auch fairer gefunden als die jetzige Lösung, bei der es die Beitragszahler aufbringen sollen.
Herr Büttner, ich sage ganz kurz, was Sie vorhaben oder was Sie meinen, vorhaben zu wollen oder was Sie gut finden: Die Leute sollen also, wenn sie das wollen oder wenn der Arbeitgeber sie drängt, mit 63 in Rente gehen, dann Rente erhalten, dürfen aber danach wieder angestellt werden, allerdings ohne Beiträge zu zahlen - sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseits. Ja, denken Sie denn, wir haben uns die Hosen mit dem Klammerbeutel angezogen?
Herrgott noch mal! Da kann man ja froh sein, dass Sie nicht mehr mitregieren und so einen Scheiß womöglich ins Gesetz schreiben! Entschuldigung, aber das geht wirklich nicht!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist so eine Sache mit dem preiswerter Anbieten. Das sagt man so leichthin, aber es ist mitunter gar nicht so. Die Wirtschaftlichkeit von Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist eben auch nicht so einfach aus dem Ärmel zu schütteln, wie sich das so mancher denkt. Und dass man aus dem Ergebnis heraus Löhne zahlen
könnte, die auf dem Markt üblich sind, halte ich auch für abwegig, muss ich ganz ehrlich sagen.
Das SGB IX regelt relativ klar, wie Werkstätten zu finanzieren sind. Sie haben Erlöse zu erzielen, müssen aber aus dem Gewinn 70 % an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten auszahlen. Das führt dann dazu, dass es dieses Taschengeld gibt. Aber es gehören auch noch unwahrscheinlich viele Betreuungskräfte dazu. Da sind Heilerziehungspfleger angestellt, da sind Sozialarbeiter angestellt, auch die müssen bezahlt werden.
Ich gebe Ihnen Recht, zum Teil kann es sogar so sein, dass dort Leute sind, die auf dem regulären Arbeitsmarkt Stellen haben und dann mit diesen Stellen 8,50 Euro pro Stunde erwirtschaften könnten, bzw., wenn die nicht erwirtschaftet werden könnten, könnte es dafür auch Zuschüsse zum Beispiel aus der Ausgleichsabgabe geben. Das machen wir jetzt ja auch. Aber - und das ist, glaube ich, der Knackpunkt - es gibt zu wenige, die tatsächlich den Schritt aus der Werkstatt heraus in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Es ist im Jahr bei uns vielleicht eine Handvoll, die das tatsächlich hinbekommen. Darum arbeitet die Landesregierung auch sehr eng mit Werkstätten zusammen. Wir haben zum Beispiel in der Prignitz ein großes Pilotprojekt, wo wir austesten wollen, ob und wie es funktionieren könnte, dass mehr Leute aus der Werkstatt in das normale Berufsleben aussteigen.
Auf der anderen Seite muss man auch wiederum sagen: Wenn die sogenannten Leistungsträger nicht mehr in der Werkstatt sind, also zum Beispiel aus der Werkstatt herausgehen, um dann auf den regulären Arbeitsmarkt zu kommen, fällt es natürlich der Werkstatt schwer, Arbeit für diejenigen zu organisieren, die keine Leistungsträger sind.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Ich war einmal eine Woche in solch einer Werkstatt mit einer Truppe unterwegs, die Grünanlagenpflege gemacht hat. Natürlich sind viele dabei, die harken das Gras zusammen, das gemäht wurde, die nehmen das Schnittgut von den Hecken herunter, die geschnitten wurden. Aber es gibt in solch einer Truppe nur ein oder zwei, die tatsächlich den Mäher bedienen können oder vielleicht die Motorschere, mit der man die Hecke schneiden kann. Aber es gibt sehr viele, die harken können. Wenn Sie jetzt den, der den Mäher bedient, und den, der die Heckenschere bedient, aus der Truppe wegnehmen, was sollen dann die anderen harken? So einfach ist es eben nicht, solche Leute auszugliedern. Das ist schwierig. Jetzt den Leuten, die die Leistung erbringen, 8,50 Euro zu zahlen und den anderen 3 oder 4 Euro, wird in solch einer Werkstatt natürlich auch schwer zu erklären sein. Insofern glaube ich, ganz so einfach, wie Frau Engelen-Kefer sich das gemacht hat, wird es in der Umsetzung nicht sein.
Das wäre möglich, indem die Agenturen für Arbeit oder die Sozialträger mehr Geld geben. Wir haben ja zwei Bereiche, da ist der S- und B-Bereich und da ist der normale Arbeitsbereich. Beide Bereiche werden unterschiedlich finanziert. Einmal ist die Agentur für Arbeit Auftraggeber und einmal ist es der Sozialhilfeträger. Wenn die mehr Geld hineingeben würden, müsste man aber auch bundesgesetzlich regeln, dass das dann generell für alle Werkstätten gilt. Wenn es dafür einen politischen Willen in diesem Land gibt, würde ich mich dem mit Sicherheit nicht verschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, man kann feststellen - das ist bei allen Rednern überzeugend rüberkommen -, dass wir alle das Gesetz begrüßen. Ich möchte zu den Regelungen nicht im Detail ausführen, kann Ihnen, Frau Blechinger, aber versprechen, dass wir unsere gesetzlich vorgegebenen Hausaufgaben natürlich erledigen werden. Wir werden die Schulungen begleiten und Informationen bereitstellen.
Das Gute an Ihrem Antrag ist, dass wir heute darüber reden; das will ich so deutlich sagen. Immer, wenn man darüber spricht, werden Menschen auf die neue gesetzliche Regelung aufmerksam. Inwieweit sie verfängt, das wissen wir alle nicht. Ob eine Frau, die vor großen psychosozialen Problemen steht und sich in einer Notsituation befindet, sich in eine Beratungsstelle traut, nicht wissend, was mit ihren Daten passiert, kann ich nicht abschätzen. Das ist mit großer Unsicherheit behaftet. Wir müssen dafür sorgen, dass die Schwangerenberatungsstellen für Ruhe sorgen und Vertrauen rüberbringen, und zwar in dem Sinne, dass ich mich als Betroffene darauf verlassen kann, dass die Daten vorerst unter Verschluss bleiben. Diesen Schutz habe ich 16 Jahre lang. Ich weiß, dass ich mich zurückziehen kann, und ich weiß, dass es eine Adoption geben wird, die meinem Kind guttun wird. - Das muss in den Beratungsstellen rübergebracht werden. Die erste Beratungsstelle in Potsdam bietet diese Beratung jetzt an.
Sylvie Lehmann, ich nehme die Anregung, zu schauen, wen man noch schulen kann, gern mit. Man könnte vielleicht ver
stärkt Lehrer informieren. Sie haben vielleicht noch gar nicht auf dem Schirm, dass ein neuer Bestandteil in ihren Unterricht einfließen sollte. Auch Hebammen über dieses Angebot zu unterrichten halte ich für wichtig. Andererseits ist mir auch klar, dass die Beratung nicht durch jeden und jede Stelle erfolgen kann. Es geht um Sozialdatenschutz, darum, Geheimnisse zu bewahren und Befragungen so vorzunehmen, dass niemand eingeschüchtert wird usw. Es erfordert also eine umfassende Schulung. Ich gehe davon aus, dass wir die Schulungen von Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstellen in diesem Jahr bzw. Anfang nächsten Jahres abschließen können, sodass alle Beratungsstellen wenigstens eine Beraterin haben, die diese Aufgabe in Kürze übernehmen kann.
Ich freue mich, dass die Krankenhäuser endlich Sicherheit haben. Es gab auch bisher schon anonyme Geburten. Ärzte und Hebammen haben es auf ihre Schulter genommen und gesagt: Okay, wir entbinden das Kind, übergeben es dem Jugendamt und fragen die Mutter nicht nach ihrem Namen. - All das hat es in den letzten Jahren gegeben und war mit großen rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Ich freue mich, dass es gelungen ist, rechtlich Klarheit zu schaffen. Ich hoffe, dass das Gesetz hilft, Kindstötungen zu verhindern. Am Ende werden die Zahlen und die Ergebnisse der Befragungen zeigen, ob es den gewünschten Effekt gebracht hat.
Es ist nicht das Nonplusultra, das wissen wir alle. Ich finde es aber gut, dass niemand die Babyklappe - wie es in der Vergangenheit manchmal der Fall war - verteufelt hat. Sie sollte ein Angebot bleiben und hilft vielleicht der einen oder anderen Frau, die kein Vertrauen in die vertrauliche Geburt hat, in ihrer Notlage. Dann kann die Babyklappe eine Möglichkeit sein, das Kind zu retten. - Danke.
Umsonst ist hier gar nichts, liebe Sieglinde Heppener, das nennt man aktives Altern.
Ich habe mir schon ein paarmal einen Filmclip gewünscht, gedreht auf der Brandenburger Straße in Potsdam, in Eberswalde oder wo auch immer, der eine typische Bevölkerungskonstellation der 60er-Jahre zeigt - meinetwegen auch mit dem entsprechenden Outfit -: Wie viele Kinder laufen da entlang? Wie viele Ältere sieht man? - Dann wechselt das Bild in die 70er-Jahre, in die 80er, die 90er und schließlich in das Jahr 2014. Interessant, wie wenig Kinder und wie viele Ältere man dann plötzlich auf dieser Straße sieht. Damit könnte man die Demografie quasi haptisch rüberbringen: Wie entsteht eine alternde Gesellschaft in Brandenburg? Man wird feststellen können, dass diejenigen, die in den 60er-Jahren 60 Jahre alt waren, ein Stück weit älter wirkten als die heutigen 60-Jährigen. Gesunde und fitte alte Menschen gab es damals zu einem erheblich geringeren Anteil als heutzutage.
Wir haben uns dieser Entwicklung gestellt und gesagt: Dafür erstellen wir ein Maßnahmenpaket, das wir voranbringen und forcieren wollen. Wir möchten, dass die Menschen in Brandenburg aktiv altern. Das haben wir mit großer Unterstützung vonseiten des Landesseniorenrates und vieler anderer Beteiligter gut hinbekommen. Politik muss sich darauf einstellen, dass wir in einer alternden Gesellschaft leben. Alte Menschen sind unverzichtbar für die Stabilität und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft; das zeigt uns nicht nur Sieglinde Heppener, das zeigen auch viele andere, die in Seniorenbeiräten, im Seniorenrat und vielen Vereinen - Feuerwehr, Chor, Kunst, Kultur, Umweltschutz - aktiv sind und das Land voranbringen.
Vielfalt heißt aber eben auch, dass wir die Belange von Senioren in allen Bereichen von Anfang an mitdenken müssen. Das trifft auf die Wohnungsgesellschaften genauso zu wie auf Krankenhäuser und Kultureinrichtungen. Immer muss daran gedacht werden, dass die Gesellschaft älter wird und die Einrichtungen entsprechend gebaut bzw. umgebaut werden müssen.
Gut finde ich, wenn Kommunen und Landkreise ihre Region nach Sozialräumen gestalten. Das Umfeld für eine alternde Gesellschaft in Potsdam zu gestalten ist wahrscheinlich um einiges einfacher als zum Beispiel in der Uckermark oder im Hohen Fläming mit einer wesentlich dünneren Besiedlung. Die
Alten wollen in Zukunft gern dort leben, wo sie jetzt leben, aber eben nicht allein. Sie wollen im Alter nicht allein sein und möglichst in ihrem Zuhause bleiben. Wir müssen mehr zulassen, zum Beispiel Senioren-WGs, Wohnungen müssen so gestaltet werden, dass eine Nachbarschaft aktiv sein kann. All das ist zu organisieren. Das gilt für die medizinische Versorgung, für die Versorgung mit Lebensmitteln und kulturellen Angeboten, aber insbesondere für die Pflegeversorgung.
Auch Altersarmut ist derzeit bei uns noch kein großes Thema. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung sind in Brandenburg noch im untersten Prozentbereich angesiedelt. Aber wir wissen genau: Die Erwerbsbiografien der letzten Jahre werden dafür sorgen, dass auch die Altersarmut in Brandenburg zunehmen wird. Wir werden mehr und mehr Leute bekommen, die in der Grundsicherung sind. Aber auch für diese brauchen wir eine Möglichkeit der aktiven Teilhabe. Das muss organisiert werden; auch dazu haben wir einige Angebote in unserem Maßnahmenpaket gehabt.
Ich finde, die Leitlinien waren gut gewählt, das Maßnahmenpaket war gut gestrickt und relativ voll. Fast alles von dem, was wir ins Paket gepackt haben, ist im Laufe der Zeit ausgepackt worden: durch die Seniorenbeiräte, den Landesseniorenrat und die vielen anderen Akteure, die wir dazu im Land haben.
Die erste Maßnahme im Paket bezog sich auf die Altersgrenzen. Wir haben im Sozialausschuss schon einmal diskutiert, welche Notwendigkeiten sich dort ergeben bzw. nicht ergeben; darüber gab es also schon die eine oder andere Diskussion. Ich möchte den Kollegen, die auch noch Altersgrenzen in Verordnungen und Gesetzen entdeckt haben, ausdrücklich Mut machen, zu akzeptieren, dass Altersgrenzen wirklich nur bedingt eine Rechtfertigung in Verordnungen und Gesetzen haben. Das gilt es wirklich genau zu überprüfen, und dann gilt es den Mut zu haben, das in den Gesetzen und Verordnungen entsprechend zu ändern. Denn wir sind eine alternde Gesellschaft. Der Zustand, in dem 1960 ein 60-Jähriger war, und der Zustand eines 60-Jährigen heute - das ist etwas völlig anderes. Wir werden langsam, aber sicher älter, und das sollte man auch in Verordnungen und Gesetzen berücksichtigen. Also habt den Mut und fasst das an! Schaut noch einmal ganz genau nach, was Ihr diesbezüglich verändern könnt und solltet! - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Einen schönen guten Morgen, auch an Frau von Halem! Ich weiß auch nicht, ich glaube, Frau Schier, Herr Büttner, Sie haben es nicht verstanden.
Es geht heute Vormittag um die Qualität von Arbeit, und es geht um die Würde von Beschäftigten. Ich weiß ja nicht, wo Sie leben, aber ich kenne eine Menge Leute in diesem Land, die mit Tränen in den Augen vor mir saßen, als ich sie gefragt habe, wo sie arbeiten und wie viel sie verdienen. Sie haben sich geschämt, mir das zu sagen, weil sie für ihre Arbeit so wenig bekommen. Da war Scham, da waren Tränen - darum geht es hier, dass wir Leute mit ihrer Würde anerkennen, mit dem, was sie leisten, was sie vollbringen, und genau dem dient diese Aktuelle Stunde!
Natürlich geht es hier um die menschliche Dimension von Arbeit. Das ist für uns aber nicht nur eine sozialstaatliche Verpflichtung. Es geht auch - da schaue ich in Richtung FDP-Fraktion - um die Gewinnung von Fachkräften. Da hatten wir in der vergangenen Legislaturperiode mit einem Wirtschaftsminister, der aus der CDU kam, gut zu tun, wieder damit aufzuräumen bzw. dafür zu sorgen, dass Brandenburg eben kein Billiglohnland sein will und darf!
Daran haben wir heute noch zu knapsen.
Reden Sie doch einmal mit den Personalmanagern der größeren Betriebe, die müssen inzwischen schon in unsere Fachhochschulen und Universitäten gehen und den Ingenieuren sagen: Nein, ihr braucht nicht, wenn ihr zu Daimler wollt, nach
Sindelfingen zu gehen, ihr könnt auch bei Daimler Ludwigsfelde arbeiten. Dort bekommt ihr das gleiche Geld. - Das glauben die gar nicht, weil jahrelang gesagt wurde: Du wirst in Brandenburg schlechter bezahlt. - Das kann doch aber keine Zielstellung sein. Das wirbt Fachkräfte ab, und es ist gar nicht verwunderlich, dass 70 % der brandenburgischen Studierenden sagen, sie gingen nach dem Studium weg, weil sie meinen, dass sie hier schlechter bezahlt würden als woanders. Auch darum geht es hier in dieser Aktuellen Stunde: Gute Arbeit hat auch etwas mit Zukunftssicherung für unser Land zu tun, damit, dass wir Fachkräfte in diesem Land halten können.
Ich will ja gar nicht sagen, dass in diesem Land alles richtig toll läuft, wir eine super Arbeitsmarktpolitik gemacht und keine Sorgen haben. Natürlich haben wir die auch, aber wir haben viel erreicht - auf der anderen Seite haben wir noch viel zu tun, das trat in den Ausführungen der Kollegen bereits zutage.
Bei guter Arbeit geht es natürlich um faire Löhne, es geht um Teilhabe. Es geht aber auch darum, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden - auch das zeichnet gute Arbeit aus.
Es geht auch darum, dass behinderte Menschen stärker als in der Vergangenheit in Arbeit kommen und dass natürlich auch Langzeitarbeitslose wieder Chancen bekommen, in diesen Arbeitsmarkt integriert zu werden. Es geht auch um Ausbildung, natürlich.
Ich glaube, wenn wir jetzt einmal resümieren, wo wir in den letzten Jahren viel erreicht haben, dann kommen wir gern darauf, dass wir die Arbeitslosigkeit quasi halbiert haben. Ich kann mich erinnern, 2005 sind wir mit 280 000 Arbeitslosen gestartet - die Sozialhilfeempfänger zähle ich jetzt einmal mit 80 % mit rein. Jetzt liegen wir dauerhaft unter 140 000 Arbeitslosen, haben die Anfangszahl also halbiert - das heißt, auf der einen Seite ist viel Sonne. Aber was ist bei den Langzeitarbeitslosen passiert? Damals waren es 62 000, heute sind es 53 000, also ist fast gar nichts passiert. Da, denke ich, muss noch mehr passieren,
und das hat der Kollege Bernig richtig gesagt. Das ist aber insbesondere auch eine Aufgabe des Bundes. Wir wissen, dass viele Langzeitarbeitslose große Vermittlungshemmnisse haben. Sie können jetzt ruhig sagen: Ja, der Bund soll machen! - Inzwischen ist eine Arbeitsministerin der SPD im Amt. Das ist vollkommen in Ordnung, das sehe ich genauso.
Es ist nun einmal so, dass im öffentlichen Beschäftigungssektor mehr passieren muss, als in den letzten Jahren passiert ist. Es war übrigens der Grund, warum „Arbeit für Brandenburg“ nicht so Raum fassen konnte, wie wir es gedacht haben, weil der öffentliche Beschäftigungssektor des Bundes drastisch zurückgefahren wurde. Da, denke ich, muss in den nächsten Jahren unbedingt viel mehr passieren. Bei der Langzeitarbeitslosigkeit ist also nicht viel passiert.
Wir haben viele Programme aufgelegt. Ich erinnere hier an die Migrationsbegleiter, die derzeit richtig gut Raum fassen, durch
die viel passiert im Land, die mit einer Betreuungsquote von 1:25 direkt in den Jobcentern sind. Das können Sie sich in der Uckermark in Prenzlau einmal anschauen, die haben dafür extra Räumlichkeiten. Das ist eine wunderbare Sache, durch die Leute auch wirklich dauerhaft in Arbeit integriert werden, und zwar ohne größere Lohnkostenzuschüsse. Also das läuft ganz ordentlich, und ich denke, in diese Richtung muss es dann auch in der nächsten Zeit weitergehen.
Ich glaube aber auch, dass die Teilzeitquote in diesem Land in den letzten Jahren miserabel geworden ist. Auch da muss mehr passieren, und das geht natürlich nur, wenn die Unternehmen erkennen, dass man mit Teilzeit- und atypischen Beschäftigungsverhältnissen junge Leute nicht in diesem Land hält. Wenn ich 30, 40 Jahre alt bin und hier im Land ein atypisches Beschäftigungsverhältnis habe - zum Beispiel nur 50 % der Arbeitszeit in einem Job arbeite -, dann suche ich mir einen Zweitjob. Das kann auch nicht die gesündeste Art und Weise sein, mit Familien umzugehen. Wenn ich eine Teilzeitbeschäftigung oder ein befristetes Beschäftigungsverhältnis habe, suche ich woanders nach einer Festanstellung, und die kann dann eben auch in einem anderen Bundesland sein. Auch das treibt junge Leute in den Süden und den Westen dieser Republik. Auch das ist nicht gerade zielführend, wenn ich mich um die Zukunft des Landes sorgen sollte. Darum denke ich, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse abgeschafft werden müssen.
Wir müssen aber auch einmal sagen, wo wir richtig gut sind, und da sollten wir stolz auf unsere Frauen sein. Brandenburg hat eine Frauenbeschäftigungsquote von 71,6 %. Schweden hat eine von 71,7 %, ist also ein Zehntel besser als wir. Schweden ist bezüglich der Beschäftigungsquote von Frauen europa- und weltweit das führende Land, Brandenburg kommt gleich danach. Das Schöne ist: Wir werden von Jahr zu Jahr besser. Das heißt also, die Einstellung, dass Frau auch arbeiten geht und das nicht nur dem Mann überlässt, vererbt sich auf die Töchter. Das heißt, auch junge Frauen, die heute aus der Ausbildung kommen, wollen unbedingt arbeiten und leben nicht nach der Attitüde: Mein Mann geht arbeiten, ich bleibe zu Hause. - Das ist eine wunderbare Entwicklung, wie ich finde. Deshalb ein großes Dankeschön an die Frauen, die dafür gesorgt haben.
Das ist übrigens auch einer der wichtigen Gründe, warum der Erwerbsunterschied zwischen Frauen und Männern in Brandenburg nur bei 6 % liegt. In Ostdeutschland liegt er bei 8 %, bundesweit liegt er bei 23 % und in Europa bei 18 %. Schlechter als Deutschland ist nur noch Estland, aber besser als Brandenburg ist kaum einer - das muss man auch ehrlicherweise sagen.
Das heißt also, der Osten ist richtig gut aufgestellt, und Brandenburg geht mit einem relativ kleinen Unterschied beim Verdienst zwischen Frauen und Männern voran. Aber das hat auch etwas damit zu tun, dass das Lohnniveau im Osten relativ niedrig ist. Nach wie vor verdient der Ossi nur 76 % dessen, was der Wessi verdient - im Schnitt. Wenn Sie jetzt überlegen, dass die großen tarifgebundenen Bereiche - öffentlicher Dienst, Metall, Chemie, Banken, Handel, Versicherungen - inzwischen 100 % des Westlohnniveaus erreicht haben - da wird meist
zwei Stunden mehr gearbeitet, aber ansonsten liegt das Lohnniveau bei 100 % des Westlohnniveaus - und wir im Schnitt bei 76 % des Westlohnniveaus liegen, können Sie sich ausrechnen, wie viele Leute hier noch mit 50 oder 60 % des Westlohnniveaus herumdümpeln.
Das ist, denke ich, eine ganz wichtige Aufgabe, der sich die Wirtschaft stellen muss. Weil die Wirtschaft das eben nicht getan hat, mein lieber Herr, werden wir das über den Mindestlohn regeln!
Ich erwarte, dass sich da eine Anpassung vollzieht.
Es gibt ja Leute, auch in Ihrer Partei, die hätten am liebsten noch einen Mindestlohn Ost und einen Mindestlohn West gehabt, richtig?
Das ist durch unser Wirken verhindert worden. Das gehört auch zur Wahrheit.
Aber auch das hat Ursachen.
- Wir? Wir haben ja auch immer vom Mindestlohn gesprochen? Wir haben immer gesagt, Brandenburg solle ein Niedriglohnland sein? - Fragen Sie einmal Ihren Wirtschaftsminister aus der vergangenen Legislaturperiode! Der hat immer postuliert, dass wir das sind. Aber das waren nicht wir.
Ich will nur sagen - Kollege Bernig hat es gesagt, Detlef Baer hat es auch gesagt -:
Eine wesentliche Ursache für die 76 % liegt natürlich in der geringen Tarifbindung bei uns im Land. Da muss, glaube ich, mehr passieren.
Du hast darauf hingewiesen, dass wir da viel erreicht haben, gerade durch unsere Vereinbarungen aus dem Mai 2011. Bisher haben wir uns das Thema Vereinbarkeit angeschaut, und wir haben geschaut, wie wir zum Beispiel betriebliches Gesundheitsmanagement in den Betrieben besser hinbekommen. Aber es muss demnächst, glaube ich, auch in der Sozialpartnerschaft darum gehen, wie wir erstens zu verstärkter Tarifbindung kommen - das ist auch ein Ziel dieser Vereinbarung; die Unternehmerverbände haben erklärt, dass sie dafür werben wollen, dass wieder mehr Betriebe in die Tarifbindung gelangen - und wie wir da auch wieder zu einer besseren Bezahlung kommen.
Kollege Bernig hat vorhin gefragt: Wie kann es sein, dass die Betriebe, die in Anlehnung eines Tarifvertrags zahlen, dann trotzdem schlechter zahlen? - Dazu sage ich: Dann schau dir einmal an, was der Haustarifvertrag, der angeblich in Anlehnung an den Tarifvertrag gestaltet ist, tatsächlich ausweist darin stehen geringere Zahlen. - Das gehört auch noch einmal zur Wahrheit. Darum sollte man wirklich dafür sorgen, dass sie in die Tarifbindung reingehen, dass sie Tariflöhne zahlen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbart wurden. Erst dann, glaube ich, hat man tatsächlich in der Hand, dass wirklich ordentlich bezahlt wird.
Wir haben in Brandenburg mit einem Mindestlohn, der für Vergaben gilt - ich gebe zu, das trifft, gemessen an dem, was wir an Arbeitnehmerschaft in diesem Land haben, nicht allzu viele, sondern nur die, die gerade von einer Vergabe profitieren -, das gemacht, was wir in dieser Situation als Land machen konnten. Mehr war für uns nicht drin, wir konnten nicht einmal Tarifbindung als Aufgabe einräumen - das hat Europa uns verworfen -, aber wir konnten sagen: Wir wollen, dass ihr, wenn ihr öffentliche Aufträge annehmt, 8 Euro bzw. jetzt 8,50 Euro zahlt.
Das war das, was wir machen konnten. Jetzt freue ich mich, dass der Bund nachgelegt und gesagt hat: Jawohl, wir wollen, dass 8,50 Euro für alles gilt, mit wenigen Ausnahmen. Das wird von euch jetzt ein bisschen angegriffen. Das sehe ich auch ein, das kann man auch anders sehen, gerade was die Jugendlichen angeht.
Aber zu Frau Schier will ich noch Folgendes sagen: Sie sollten wirklich nicht wie eine Schimäre durch das Land gehen und sagen: Es ist ganz schlimm, dass Jugendliche mit 18 Jahren jetzt 8,50 Euro bekommen sollen. - Dann kommt immer hinterher: Guckt euch mal an, wie die Arbeitslosigkeit in Griechenland, in Spanien, in Italien ist. Das passiert, wenn man Jugendliche mit einem Mindestlohn bedenkt.
Da sage ich: Ja, es kann sein, dass es in diesen Ländern so ist. Das liegt aber auch daran, dass die gar kein duales Berufsausbildungssystem haben.
Wenn bei uns jemand nach einer dualen Berufsausbildung als Geselle auf den Arbeitsmarkt kommt, dann ist er ein versierter Handwerker oder ein versierter Industriemechaniker oder was auch immer.
Der kann den Job! Das ist in den Ländern, von denen ich gerade gesprochen habe - Griechenland usw. - vollkommen anders. Dort gibt es nur die vollzeitschulische Ausbildung. Das heißt, der Betreffende geht in der Regel nach zwei oder drei Jahren Berufsschule, ohne einmal im Betrieb gewesen zu sein, in die Produktion. Dass das natürlich kein System ist, wo man sofort auf eine bestimmte Lohnhöhe kommt, ist eine ganz andere Frage. Die stellt sich aber so in Deutschland überhaupt nicht, sondern wir gehen davon aus, dass junge Leute mit 18 Jahren eine Ausbildung beendet haben und dann mit dieser Ausbildung in
den Betrieb gehen. Und dann sollen sie, verdammt noch mal, auch wenigstens den Mindestlohn bekommen.
- Jetzt hören Sie doch mal auf! Wenn einer mit 18 Jahren in Ausbildung ist, wird er eine Ausbildungsvergütung bekommen. Dazu gibt es nachher noch eine mündliche Anfrage, die ich auch noch beantworten werde. Es geht darum, dass er nach der Ausbildung die 8,50 Euro bekommen sollte. Und das kann man ihm doch nicht übel nehmen.
Im Übrigen finde ich, dass ein Mindestlohn ein Mindestlohn ist. Um mehr geht es doch dabei gar nicht. Das ist doch noch lange kein Lebenslohn,
mit dem man eine Familie gründen kann, wo man sagen kann, man fährt in den Urlaub, man leistet sich einmal etwas. Ein Lebenslohn kann doch nur ein tarifvertraglich vereinbarter Lohn sein! Das muss dann natürlich hinterher kommen, das ist doch gar keine Frage. Darüber brauchen wir hier, glaube ich, nicht zu diskutieren.
Aber ich glaube, ich muss noch mit einer anderen Mär aufräumen. Liebe Frau Schier, liebe Frau Nonnemacher, es ist richtig, dass wir große Schwierigkeiten mit der Umsetzung des jetzigen Operationellen Programms haben. Aber es ist einfach falsch, Frau Schier, zu glauben, dass wir in diesem OP eine Menge Geld hätten, mit dem wir zum Beispiel öffentliche Beschäftigung fördern wollten. Das ganze Programm „Arbeit für Brandenburg“ war mit Landesgeld untersetzt. Fast das ganze Operationelle Programm zielte auf Weiterbildung und schulische Qualifizierung. Es ist nicht viel darin, was irgendwie mit öffentlicher Beschäftigung zu tun hat. Das ist eine Marginalie von wenigen Prozent, wenn überhaupt. Wir haben zum Beispiel IOS, die Initiative Oberschule, wo es um die Berufsorientierung geht, aus dem Operationellen Programm bezahlt. Wir haben unwahrscheinlich viel Weiterbildung darin, Umschulung, betriebliche Umschulung, wir haben die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung darin. Das waren die Gelder, die wir aus dem ESF bereitgestellt haben. Das ist aber 2005/2006 geschrieben worden. Wir haben dann bald gemerkt: Wenn die Arbeitslosigkeit so drastisch sinkt, dann sind natürlich auch wesentlich weniger Leute auf dem Arbeitsmarkt, die überhaupt zu qualifizieren sind. Darum mussten wir das Programm umstricken. Wir werden trotzdem, denke ich, 3 bis 6 % der Mittel nicht ausgeben können. Aber am Ende des Tages haben wir das Programm vollkommen neu gestrickt, die dritte Schwelle in Angriff genommen und gesagt: Gucken wir doch einmal, was passiert eigentlich, wenn die Studenten zu 70 % weggehen? Wir haben gesagt: Jawohl, wir fördern es, wenn ein Student in ein Brandenburger Unternehmen geht. Wir unterstützen dieses Unternehmen mit der Inno-Assi-Förderung. Es läuft wunderbar. Wir haben inzwischen, glaube ich, 200 Innovationsassistenten in brandenburgischen Unternehmen. Es müssen nicht einmal Studenten sein, die aus Brandenburg kommen. Ich kenne auch Rostocker Studenten, Ingenieure, die in einem Neuruppiner Unternehmen als Innovationsassistenten anfangen. Wir haben uns angesehen: Wie bekommen wir es hin, dass Studenten überhaupt in Betriebe gehen? Darum haben wir das
Brandenburg-Stipendium eingeführt. Das heißt, man bekommt ein halbes Jahr lang eine Förderung dafür, dass man für den Betrieb eine Arbeit schreibt. Wir erhoffen uns davon Bindungswirkungen. Oder zum Beispiel haben die großen Betriebe, MTU, Rolls-Royce, Daimler hunderte Werkstudenten. Ein KMU kann sich das gar nicht leisten. Wenn ein Unternehmen für ein Jahr einen Werkstudenten haben will, bekommt es eine Förderung, dafür haben wir die Förderung jetzt umgestrickt. Ich denke, das war vollkommen richtig. Die Programme laufen auch ganz ordentlich. Ich glaube, damit haben wir auch die Zeichen der Zeit erkannt.
Aber in der heutigen Aktuellen Stunde geht es um Würde. Ich will noch einmal deutlich sagen: Ich bin den Linken sehr dankbar dafür. Es geht in diesem Land in Zukunft auch noch um aktive Mitbestimmung, es geht um gute Tarifpolitik, es geht um sichere Jobs, und vor allen Dingen geht es um die Würde des Menschen, wenn wir darüber reden, dass sie ordentlich bezahlt werden sollen. Es geht nicht darum, dass wir irgendwie die Gewerkschaft stärken wollen oder sonst was, sondern darum, dass wir die Scham der Menschen, dass sie einen schlecht bezahlten Job angenommen haben, verhindern und dafür sorgen, dass sie mit Freude sagen können: Ich gehe in diese Arbeit hinein und werde dafür so bezahlt, wie ich es verdient habe. - Deshalb danke für diese Stunde.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuwanderung ist derzeit ein wichtiges Thema und ist es auch schon im vergangenen Jahr gewesen. Ich kann mich gut daran erinnern, dass ich auf dem Brauhausberg von Ihnen den Auftrag entgegengenommen habe, ein Integrationskonzept zu erarbeiten. Chef wie ich bin, habe ich diese Aufgabe gleich an Doris Lemmermeier weitergereicht. Sie sitzt da oben. Sie hatte sozusagen die Nagelprobe zu bestehen, indem sie ein Integrationskonzept formuliert
und das vor allen Dingen mit allen möglichen Partnern im Land abstimmt. Vor drei Tagen hatten wir die Gelegenheit, bei dem flüchtlingspolitischen Gespräch mit Kirchen und Flüchtlingsorganisationen auch darüber zu reden. Ich fand es toll, dass dabei viel Lob kam, auch weil die Organisationen mit eingebunden waren und sich einbringen konnten.
In der Tat ist es ein sehr modernes Konzept, das entstanden ist und das der neuen Welt gut gerecht wird.
Wir hatten bereits im Jahr 2002 ein Konzept formuliert und im Jahr 2005 schon einmal neu formuliert. Dann sind wir aber zu der Entscheidung gelangt und haben gesagt, das Konzept kann
man nicht noch einmal ändern, sondern wir brauchen ein völlig neues Konzept. Wir haben uns unter anderem die Frage der Asylbewerber vorgenommen. Das war bislang eigentlich nie Gegenstand von Integrationskonzepten. Wenn man aber weiß, dass Asylbewerber am Ende des Tages zu 75 % sowieso im Land bleiben, dann macht es eigentlich keinen Sinn, sie außen vor zu lassen,
sondern ganz im Gegenteil, dann sollten sie auch Bestandteil von Integrationskonzepten sein, also an Sprachkursen teilnehmen können usw.
Die Zeiten ändern sich. Wir bekommen es mit: Globalisierung; die Kriege in Afrika und Asien zeigen Auswirkungen auf Flüchtlingsströme und die Flüchtlinge kommen auch nach Brandenburg. Das ist gesellschaftliche Realität, der man sich stellen muss.
Wir haben aber auch im Land gut zu tun mit dem demografischen Wandel, mit der Fachkräfteproblematik und sollten Zuwanderung als Chance sehen.
Neulich war ich am Treuenbrietzener Gymnasium und habe dort in Vorbereitung einer Jugendweihestunde mit den Kids gesprochen und den Film „Die Kriegerin“ gesehen. Ich habe dann mit den Schülerinnen und Schülern darüber gesprochen und sie gefragt: Was denkt ihr, wie viele Ausländer wir im Land haben? - Dann kommen Zahlen: 20 %, 30 % bis 50 % Ausländer. Darauf habe ich gesagt: Wie oft müsst ihr durch Treuenbrietzen laufen, wie lange müsst ihr hier unterwegs sein, bis ihr einen Ausländer seht; es sei denn, ihr geht ganz gezielt zum Griechen? - Ach, na ja, stimmt. Es könnten weniger sein. - Als ich dann gesagt habe, 2,8 %, hieß es: Echt? So wenige?
Gefühlt und erst recht, wenn man Sonntagabend „Tatort“ mit kriminellen Ausländern guckt, hat man natürlich einen ganz anderen Eindruck. Ich glaube, es muss der Bevölkerung noch einmal vermittelt werden, dass wir die Zuwanderung als Chance sehen sollten. Ich habe an diesem Tag auch gesagt: Wer Zuwanderung erfährt, aber Integration nicht lebt, der hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Mit dem Konzept wollen wir genau das darstellen: Dass wir nicht zu denen gehören, die diese Zeichen nicht erkannt haben.
Für Brandenburg ist das alles nicht neu. Es gab Zuwanderung von Hugenotten, Niederländern und allen möglichen anderen Leuten. Sie sind in diesem Land gut aufgenommen worden und haben das Land mit allen möglichen kulturellen und wirtschaftlichen Einflüssen, die dazugehören, bereichert. Man kann sich nur dafür bedanken, dass das so gut geklappt hat.
Landauf, landab haben wir viele Vereine, Organisationen oder Kirchenkreise, die sich um die Aufnahme von Menschen in diesem Land bemühen. Weil wir die haben, konnten wir auch das Konzept darauf aufbauen und sagen, wir machen mit diesen Menschen eine Integrationspolitik und wollen mit ihnen ein Klima der Toleranz und Wertschätzung in diesem Land schaffen. Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung dürfen in diesem Land keine Chance haben. Das muss in diesem Konzept zum Ausdruck gebracht werden und ist deswegen auch ein Handlungsfeld.
- Jawohl.
Dabei bin ich bei den sieben Handlungsfeldern, die ich noch kurz benennen will. Zum einen muss man sich die Aufnahmegesellschaft, unsere Gesellschaft anschauen. Wie aufnahmebereit sind wir denn? Sind wir wirklich das integrative Volk, das auf Zuwanderung wartet? Dabei muss man Abstriche machen und auf die Probleme hinweisen, die wir hatten, ob es nun in Wandlitz war oder in anderen Regionen, in denen Einrichtungen entstehen sollten.
Es muss auch über die Schule und über den Arbeitsmarkt gesprochen werden, und dann geht es natürlich auch um Diskriminierung und Rassismus. Das habe ich eben schon gesagt. Mit dem Konzept „Tolerantes Brandenburg“ sind wir gut aufgestellt. Ich finde es zum Beispiel toll, dass sich am Samstag in der Prignitz eine breite Gegenbewegung aufstellt und sagt: Nazis wollen wir nicht! - Das muss gar nicht mehr von der Politik gemacht werden. Es gibt inzwischen Vereine und Organisationen, die das von sich aus machen, ohne dass sich ein Landrat, ein Bürgermeister oder sonst jemand davor hängt. Das passiert schon durch die Aufnahmegesellschaft. Ich finde, das ist ein schönes Zeichen.
Wir reden über Bildung, Spracherwerb und berufliche Bildung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, bei dem wir in den nächsten Jahren besser werden wollen. Das wird auch in dem Konzept beschrieben.
Gesundheitsversorgung: Anita Tack ist derzeit intensiv im Gespräch mit der AOK, ob wir nicht auch die normale Krankenkassenkarte einführen können, ähnlich wie beim Bremer Modell. Das heißt nicht, dass gleich die perfekte Gesundheitsversorgung stattfindet, wie wir sie bei den anderen hinbekommen. Wir haben von vornherein gesagt, wir nehmen das SGB II, wir brauchen das Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr.
Das war mein erster Vorschlag zu diesem Thema. Dann hätte man diese ganzen Querelen nicht mehr. Leider konnten wir uns damit aber nicht durchsetzen.
Schließlich muss es auch um die gesamtgesellschaftliche Teilhabe gehen, ob das Kultur, Sport oder das Vereinsleben ist. All das spielt eine Rolle.
Wir haben, wie gesagt, ein modernes Konzept vorgelegt. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett, die daran mitgewirkt haben. Es ist eine Querschnittsaufgabe. Integration kann nicht nur von Baaske gemacht werden. Das heißt, alle müssen mithelfen, ob das Wirtschaft, Justiz oder Gesundheit ist. Alle sind gefragt.
Wir haben jetzt die Umsetzung im Blick. Das muss in den nächsten Jahren passieren. Wir wollen dann regelmäßig, jährlich, Daten zu Migration und Integration veröffentlichen und werden ab der kommenden Legislaturperiode wenigstens einen Bericht der Integrationsbeauftragten zur Situation der Flüchtlinge und der Ausländer im Land haben.
Noch kurz zu dem Antrag der Grünen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Wir glauben wirklich, dass wir in Brandenburg unsere Hausaufgaben gemacht haben, gerade was die Möglichkeiten
der Freiheit von Flüchtlingen angeht. Wir haben mit Berlin relativ zügig, ich glaube, schon im Jahr 2005 - damals waren es Speer und Körting - eine Vereinbarung getroffen, sodass durchaus die Möglichkeit besteht, von Brandenburg nach Berlin bzw. von Berlin nach Brandenburg zu siedeln. Soweit es das Bundesrecht zulässt, haben wir das gemacht, was machbar ist.
Sie beschreiben in Ihrem Antrag die Dinge, die man gerne haben möchte, die ich auch gern hätte, die aber eindeutig Bundesrecht betreffen. An diese Grenze sind wir gestoßen. Mehr geht momentan nicht und - ich habe die Verhandlungen über den Koalitionsvertrag ein bisschen miterlebt - scheint im Augenblick auch nicht herüberzukommen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und eine spannende Debatte.
Ich glaube, wir können das alles „herunterkochen“. Monika Schulz-Höpfner, es ist zwar schön, wenn du da so viel Herzblut vergießt.
Das ist dir offensichtlich eine Herzensangelegenheit. Andererseits hast du vorwegnehmen können, was heute passieren würde. Die Diskussion hatten wir genauso und nicht anders schon im Ausschuss; dort gab es die gleichen Aufgeregtheiten und die gleichen Argumente. Das war absolut identisch. Deshalb ist es manchmal auch ermüdend. Aber heute war es zum Teil sogar tragisch, insbesondere deshalb, weil Kollege Vogel hineingezogen wurde, der offensichtlich nicht so richtig wusste, was wir
schon im Ausschuss diskutiert hatten. Übrigens: Nein, ich bin nicht damit überfordert.
Kollege Büttner - er ist weggerannt - hat deutlich gesagt, die Betreuungsbehörden müssten eine zentrale Aufgabe übernehmen. Wer ist denn bitte schön die Betreuungsbehörde? Das sind nicht wir, sondern das sind 18 kommunale Gebietskörperschaften! Wenn sie zentrale Aufgaben übernehmen sollen, müssen wir mit denen darüber reden, wie sie sich das vorstellen.
- Ich bin schon wieder ganz ruhig.
Natürlich werden wir versuchen, ein Konzept so schnell wie möglich - wenn es gelingt, noch vor der Sommerpause, das heißt in dieser Legislaturperiode - auf den Tisch zu legen. Das habe ich schon im Ausschuss gesagt; jetzt unterstellen Sie mir bitte nichts anderes. Ich werde mich aber nicht von den kommunalen Gebietskörperschaften dazu treiben lassen, ein Konzept zu unterschreiben, weil die sagen: Baaske, du musst es im Juli fertig haben!
Nein, das will ich nicht. Und dann immer raus mit der Knete? Man kann nicht jedes Problem mit Geld „totschießen“, Monika Schulz-Höpfner. So funktioniert es auch nicht.
Euer Antrag ist ja nicht falsch,
mit Ausnahme des einen Punktes. Der Antrag an sich ist nicht falsch, aber wir haben schon im Ausschuss sehr ausführlich begründet, warum wir ihn jetzt so nicht annehmen können. Dass ihr den Antrag zur Verfügung stellt, damit er in das Konzept einfließen kann, habe ich sehr wohl gehört, auch im Ausschuss; das braucht nicht dreimal wiederholt zu werden. Natürlich ist das, was dort inzwischen drinsteht, auch Ausfluss dessen, was in der Anhörung herauskam. Das will ich gar nicht bestreiten. Aber 750 000 Euro müssen untersetzt werden.
Ich habe mit Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen gesprochen, die mir gesagt haben: Wir wüssten jetzt gar nicht, wie wir mit dem Geld umgehen sollen.
Das kommt noch dazu! - Es müssen erst einmal die Träger da sein, es müssen qualifizierte Leute da sein, und es muss erst einmal wieder eine Struktur aufgebaut werden. Darum denke ich: Lasst uns das vernünftig konzeptionell aufarbeiten, wir brauchen wirklich eine Struktur.
Ich finde es nicht uninteressant, auch einmal die Frage zu verfolgen: Wie lösen wir das bundesweite Problem? - Natürlich haben wir das Problem, dass wir auf der einen Seite die Aufgaben und auf der anderen die Kosten haben. Das ist getrennt - in der ganzen Republik. Minister Markov wird bei der nächsten Justizministerkonferenz den Antrag stellen, das zu bündeln.
Wir werden es mit in die ASMK nehmen, damit das dort auch so beschlossen wird. Ob der Bund folgt, weiß ich nicht, aber wenn die Länder das wirklich konzentriert wollen, kann ich mir das schon vorstellen.
Der nächste Punkt, den man sehen muss: Wir brauchen Kooperationsstrukturen zwischen überörtlicher Betreuungsbehörde, örtlichen Betreuungsbehörden und den Betreuungsvereinen. Deswegen fand zum Beispiel in der vergangenen Woche mit den Betreuungsbehörden ein Workshop statt, um zu gucken: Wie kriegen wir gemeinsam hin, dass hier mehr kooperiert wird?
Wir brauchen betreuungsvermeidende Maßnahmen, auch das muss organisiert werden. Dass viel mehr Werbung dafür gemacht wird, dass die Leute diese Vorsorgevollmachten unterschreiben, kann schon viel erreichen - auch das haben wir gelernt.
Letzten Endes brauchen wir eine Stärkung des Ehrenamtes, aber auch das muss ins Konzept geschrieben werden und sollte nicht einfach mit 750 000 Euro erschlagen werden. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal einen schönen guten Morgen!
In der Tat, liebe Kollegin Geywitz, wenn das Bundesland Brandenburg dreimal hintereinander „dynamisches Bundesland“ wird, dann ist es irgendwie auf der Hand liegend, dass Fachkräfte regelrecht abgesaugt werden. Es entsteht derzeit ja auch ein riesengroßes Fachkräfteproblem in diesem Land. In einigen Branchen haben wir es schon. Es gibt keinen Königsweg, das Problem zu lösen, aber wenn es einen gäbe, der dicht dran ist, dann wäre es natürlich, zunächst einmal für die eigene Ausbildung zu sorgen. Das machen viele Brandenburger Betriebe, aber viele leider auch nicht mehr. Darum kommt diese Anfrage wahrscheinlich gerade zum rechten Zeitpunkt; denn wir sind jetzt gerade wieder in der Phase, wo sich junge Leute bewerben sollen und wo die Betriebe die Ausbildungsstellen offenlegen sollen.
Im vergangenen Jahr gab es in Brandenburg ein Minus von 11 % am Angebot der betrieblichen Ausbildungsplätze. Das kann uns nicht zufriedenstellen, denn nach wie vor ist die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen riesengroß, und sie ist höher als das Angebot an Plätzen, das wir auf dem Markt haben, obwohl die Förderung seit Jahren durch das Land und durch andere Gremien - die BA fördert ja auch - erheblich ist. Ich erinnere an die Verbundausbildung, also die PAV-Richtlinie, ich erinnere an die spezifische Verbundausbildung, wenn junge Leute Vermittlungshemmnisse haben. Ich erinnere daran, dass wir die Kammern auffordern, die Handwerksbetriebe noch einmal aufzusuchen, um zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Betriebe zu unterstützen. All das hat nicht gefruchtet. Wir sind bei einem Minus von 11 %; ich sagte es gerade. Das heißt, wir müssen noch einmal gucken, ob wir unsere Förderung hier nicht anders justieren, ob wir nicht dichter an die Betriebe herankommen, zum Beispiel über die Innungen, über die Kreishandwerkerschaften. Das sind Dinge, die wir derzeit diskutieren.
Aber eines muss man ganz ehrlich zugestehen: Es hat sich auch etwas gebessert. Vor Jahren habe ich immer noch geschimpft und habe gesagt: Leute, bietet eure Lehrstellen nicht erst im Sommer an, sondern guckt, dass ihr das schon im Februar/ März tut! - Das tun die Brandenburger Betriebe jetzt. Wer sich die Annoncen anschaut, wer sich die Meldungen der BA anschaut, kann reflektieren, dass sie das tatsächlich tun. Das heißt, sie haben reagiert, bieten die Stellen also früher an. Die Über
nahmequote hat sich verbessert. Wir waren bisher immer weit unter 60 % - 57 %, 56 % -, jetzt sind wir bei 62 % Übernahmequote. Auch das ist schon mal nicht ganz schlecht. Da sind wir besser geworden.
Großes Manko ist nach wie vor die Bezahlung der Azubis bei uns im Land. Dazu kommt morgen früh noch eine Anfrage von den Linken, die sich mit dem Thema beschäftigt: Kann man nicht sozusagen eine Mindestausbildungsvergütung einführen? Dazu muss man wissen: Ja, es gab im letzten Jahr eine tarifliche Erhöhung, im Schnitt um 5 %. Das heißt, wir sind jetzt bei 708 Euro; ich habe mir die Zahl noch mal herausgezogen. Das Problem ist nur: Es sind lediglich 23 % der Betriebe tarifgebunden. Das heißt, viele Jugendliche bei uns bekommen den inzwischen fest eingeführten - muss man sagen - Abschlag von 20 %. Das heißt, es gibt eine Rechtsprechung, die sagt: Wenn ihr keinen Tarifvertrag habt, dann könnt ihr minus 20 % des Tarifvertrages nehmen. - Das wäre immer noch eine angemessene Ausbildungsvergütung. Dazu dann morgen in der Antwort auf die Mündliche Anfrage mehr. Das ist aber inzwischen für viele junge Azubis hier in Brandenburg der Regelfall geworden. Das stellt uns natürlich nicht zufrieden. Jeder dritte Brandenburger Azubi bekommt eine Ausbildungsvergütung von unter 600 Euro, im Westen ist es jeder achte, der unter 600 Euro hat. Da kann man sich vorstellen, dass es für viele verlockend ist, zum Beispiel nach Berlin zu gehen oder nach Niedersachsen oder sogar nach Bayern oder Baden-Württemberg. Und darum müssen wir an dieser Stelle tatsächlich die Qualität verbessern. Aber ich sehe, die Kollegin Geywitz hat noch eine Nachfrage.
Allerdings. Man muss aber auch sagen, dass das, was beim DEHOGA in den letzten Jahren passiert ist und auch noch passiert, mit Ansage kam. Es war vorhersehbar, dass es diese Einbrüche dort geben wird. Der DGB-Qualitätsreport macht offensichtlich, dass der DEHOGA in Brandenburg bei den Hotelfachleuten, bei den Köchinnen und Köchen weit abgeschlagen ist. Da sind immer 25 Felder, und die Brandenburger Hotelfachleute tauchen auf den Positionen 23 oder 24 auf, sind also in der Regel die Zweit- oder Drittschlechtesten. Das macht
deutlich, dass wir hier in den letzten Jahren offensichtlich nicht gut ausgebildet haben. Es ist ja immer eine Frage: Habe ich gute Ausbilder? Erklären die ordentlich, was ich machen soll? Werde ich womöglich in der Ausbildungszeit für Sachen eingesetzt, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben? Es geht darum: Wie viele Überstunden muss ich machen? Es steht zum Beispiel im Report, dass im DEHOGA etwa 60 % der Auszubildenden Überstunden machen müssen. In Industriebetrieben sind wir bei 12, 13 oder 15 %. Also auch dort ist der Einsatz von Azubis für Dinge, die normalerweise den Facharbeitern, den Gesellen vorbehalten sind, überbordend hoch. Das macht deutlich, dass es da offensichtlich mehr um Ausbeutung als um eine Ausbildung ging. Das hat der DEHOGA auch verstanden, er hat im August 2012, glaube ich, auch einen Tarifvertrag abgeschlossen, der bis 2015 fortwirkt, plus 5 %, plus 7 % pro Jahr nach oben geht, auch in der Ausbildungsvergütung.
Aber am Ende des Tages muss man sagen: Auch in der DEHOGA-Branche gibt es wieder eine recht geringe Tarifbindung und relativ viele Betriebe, die ohne Betriebsräte arbeiten, wo also noch einmal nachverhandelt werden kann. Ich glaube, 0,4 % der DEHOGA-Betriebe haben Betriebsräte. Auch das ist ein großes Dilemma für die ganze Branche. Das offenbart sich jetzt natürlich auch darin, dass im DEHOGA-Bereich in diesem Jahr sehr viele Lehrstellen nicht besetzt werden können, zwischen 20 und 30 %. Ich finde, der DEHOGA sollte das als Chance begreifen, bei den Leuten, die sie im Betrieb haben, die Qualität der Ausbildung zu steigern, und nicht darauf zu setzen, dass sie im nächsten Jahr wieder mehr Azubis bekommen. Man sollte sich nicht damit schmücken, dass man 20 oder 30 % Lehrlinge in einem solchen Betrieb hat. Im Westen, in der Schweiz und in Österreich sind es 5 %, die im Hotel- und Gaststättenbereich ausgebildet werden. Lassen Sie es 6 oder 7 % sein, das ist auch in Ordnung, aber dann sollte die Qualität stimmen, dann sollten die jungen Leute auch eine Chance haben, nach der Ausbildung übernommen zu werden. Darum muss es am Ende des Tages gehen, und nicht darum, dass Lehrlinge für Arbeiten eingesetzt werden, die eigentlich den ausgebildeten Fachkräften vorbehalten sind. - Danke schön.
Unsere Schülerinnen und Schüler kommen ja in den letzten Jahren nicht noch doofer aus der Schule. Aber es sind eben nur
noch halb so viele, wie vor sechs oder sieben Jahren aus der Schule gekommen sind. Ich kenne einige DEHOGA-Betriebe, insbesondere die Hotels, die sich in den vergangenen Jahren daran gewöhnt hatten, dass sie eine ganze Reihe von Abiturientinnen und Abiturienten bekommen haben, die nicht zum Studium gegangen sind, die sich nicht für eine Bankkauflehre entschieden hatten, weil sie entweder das Studium zu aufwändig fanden oder die Bankkauflehre nicht bekommen haben. Aber die Leute gehen heute in die Bankkauflehre, und die anderen studieren. Es gab eine regelrechte Verschiebung. Jetzt kommen die jungen Leute bei den Betrieben an, deren Bewerbungen diese sich vorher nicht einmal angeschaut haben. Aber mit denen müssen sie jetzt leben. Und für die gibt es jetzt auch spezifische Förderungen, zum Beispiel die spezifische Verbundausbildung, die von uns auch mit Mitteln des ESF gefördert wird. Sie wissen, da ist genug Geld da. Ich würde mich freuen, wenn das stärker in Anspruch genommen werden würde, wenn die Kammern mehr dafür werben würden, wenn die Betriebe sagen würden: Jawohl, wir versuchen es einmal mit den jungen Leuten.
Es gibt eine Vielzahl von Förderungen, die auch die Agenturen für Arbeit anbieten, um die jungen Leute gerade für den Betrieb hinzubekommen. Es gibt bei uns sogar spezifische Ausbildungsprogramme, wo der DEHOGA sagen kann: Okay, du gehst jetzt an die Berufsschule, aber weil dein Ausbilder beispielsweise Touristen aus Spanien holen möchte, die bei ihm im Hotel übernachten sollen, bekommst du von uns auch noch den Spanischkurs finanziert oder den Französischkurs oder was auch immer. - All das ist heutzutage mit einer zusätzlichen Förderung, die wir anbieten, möglich. Aber das muss eben auch angenommen werden, und es muss dazu beraten werden. Ich würde mich freuen, wenn das auch getan würde. - Vielen Dank für die Nachfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schönen guten Morgen zunächst einmal!
Liebe Frau Schier, zeigen Sie mir einen Schulleiter der nördlichen Hemisphäre, der sagen würde, er sei auskömmlich finanziert. Egal, welche Schulform, egal, wo das in diesem Land ist oder in anderen Ländern - den werden Sie so schnell nicht finden.
Natürlich kann man immer mehr Geld fordern, aber - wie Sie schon richtig gesagt haben -: Bei uns ist die Grenze bei 330 Euro. Und es ist eine Förderrichtlinie. Das heißt, wir geben dieses Geld freiwillig, ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung, die dahinterstehen könnte. Wir tun das, weil wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler, die Altenpflegeschulen besuchen, kein Schulgeld bezahlen, wie zum Beispiel in Berlin oder in vielen anderen Bundesländern.
Ich denke, dass man noch einmal darüber nachdenken kann, ob das, was wir 2009 - nämlich 330 Euro - festgelegt haben, auch in Zukunft so sein muss. Darüber werden wir mit dem Finanzminister beim nächsten Doppelhaushalt verhandeln. Aber zunächst muss ich deutlich sagen: Es ist eine Förderrichtlinie.
Es gibt im Übrigen eine Altenpflegeschule, die auch gerade eine Klage dahin gehend eingereicht hat, dass die Mittel nicht ausreichend seien. Das Verfahren läuft beim Verwaltungsgericht in Potsdam. Ich gehe davon aus, dass uns das Verwal
tungsgericht Recht geben wird, weil es - wie gesagt - eine Förderrichtlinie ohne gesetzliche Grundlage ist. Da muss man sehen, wie man dann weiter verfährt.
Natürlich kann man immer mehr Geld geben. Ich möchte auch nicht, dass diejenigen, die bei uns Altenpflege lernen, Schulgeld zahlen. Das wollen wir auch weitestgehend verhindern. Aber wie gesagt, 330 Euro ist das, was auch in anderen Ländern gezahlt wird, wo das Verfahren dem Brandenburger etwa entspricht, sodass das adäquat und nicht etwa unverhältnismäßig wenig oder gering in der Ausstattung ist.
Im Übrigen - auch das muss man sagen - gab es im vergangenen Jahr auch noch einmal einen Trägerwechsel einer Altenpflegeschule und eine Neugründung. Eine Neugründung hielte ich unter dem Aspekt, dass es nicht auskömmlich durchfinanziert wäre, auch für schwierig. Also scheint es wohl noch zu gehen. - Sie haben eine Nachfrage?
Wir reden jetzt über den Doppelhaushalt 2015/16. Im jetzigen Haushalt werden wir nichts mehr machen. Sie haben es vielleicht verfolgt: Wir hatten lange Diskussionen, ob wir das überhaupt aus dem ESF bezahlen können. Seit ein paar Jahren haben wir es auf Landesfinanzierung umgestellt. Jetzt muss man sehen, ob man dort sukzessive eine Angleichung vornimmt.
Ich würde auch weiterhin gucken: Was zahlen andere Länder? Wie gesagt, wenn es in Berlin 500 Euro sind, die ein Dozent mehr erhält, dann geschieht dies womöglich aufgrund dessen, dass Berlin an diesen Schulen Schulgeld nimmt. Das ist ein Zustand, den wir sicherlich auch nicht wollen. Da muss man immer wieder eine Güterabwägung treffen: Was ist für die Altenpflege jetzt wirklich besser?
Momentan ist das begrenzende Kriterium bei uns nicht unbedingt, dass wir die Schulen, die Ausbildungsplätze nicht hätten, sondern dass wir die jungen Frauen und Männer nicht haben, die diese Schulen besuchen wollen. Das ist derzeit das begren
zende Kriterium und nicht etwa ein Mangel an Schulplätzen. Danke.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Bernig, ich bin Ihnen für die Frage sehr dankbar. Schließlich wäre ich nicht darauf gekommen, dass die Entwicklung so stark ist. Ich selbst habe das, ehrlich gesagt, gar nicht vermutet und habe in den letzten Monaten auch immer mit 19 000 Aufstockern, die wir im Land haben, argumentiert.
Jedoch haben Sie in der Tat Recht: Es gibt diesbezüglich einen Rückgang um 36 %. Im Jahr 2011 waren es 19 065 - ich will ganz konkret und korrekt sein; ich habe mir die Zahlen detailliert geben lassen -, im Jahr 2013 nur noch 12 236, was einem Minus von 36 % entspricht.
Im Teilzeitbereich liegen wir genau im bundesweiten Trend. Dort stieg die Zahl von 11 988 im Jahr 2011 auf 17 581, was ein Plus von 47 % - fast die Hälfte dazu - ist. Das ist aber ein Trend, den wir überall im Markt haben. Das heißt, es gibt wesentlich mehr Teilzeitbeschäftigungen bundesweit. Auch in
Brandenburg bzw. in Ostdeutschland ganz speziell gibt es einen enormen Trend in diese Richtung. Generell würde ich jedoch sagen, dass das zunächst einmal gar nicht so schlecht ist.
Wie kommt es nun, dass der Teilzeitanteil so massiv gestiegen und der Vollzeitanteil womöglich gesunken ist? - Es gab bei der statistischen Erfassung in den letzten Jahren zwei Wellen. Zum einen hat die BA den Arbeitgebern gesagt: Schaut doch noch mal ganz genau hin und aktualisiert, welcher Job das eigentlich ist, der dort gemacht wird - das heißt, welcher Beruf dahinter steht -, und wie die Arbeitszeit ganz genau ist. Das heißt, es hat hier wirklich eine Aktualisierung gegeben. Diese hat dazu geführt, dass man noch einmal genau auf die Zahlen geschaut hat.
Dabei kann ich mir schon vorstellen, dass es bei der einen oder anderen Position dann so war: Eine ehemalige Vollzeitstelle wird jetzt als Teilzeitstelle geführt. Von Teilzeit spricht man, glaube ich, bei einer Beschäftigung von weniger als 90 % der tarifvertraglichen Arbeitszeit, die dort vereinbart ist.
Zum anderen glaube ich, dass im Rahmen der neuen Statistik es gibt einen neuen Statistikbogen der BA - detaillierter und genauer die Arbeitszeit abgefragt wird. Dadurch hat man eine Aktualisierung und Sensibilisierung bei den Arbeitgebern erreicht. Das hat dazu geführt, dass es die Verschiebung gibt.
Ob es signifikante Verbesserungen gegeben hat, kann ich nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie viele Leute unter 90 % oder über 90 % liegen. Das erschließt sich mir nicht. Wenn Sie es zusammennehmen, stellen Sie fest: In der Summe ist es fast das Gleiche. Ob es wirklich massive Veränderungen gegeben hat, vermag ich nicht zu sagen. Auf jeden Fall - egal, was dabei herauskommt - ist es meines Erachtens beschämend, dass 12 000 Menschen, die in Brandenburg in Vollzeit arbeiten, trotzdem Hartz IV beziehen müssen.
Ich setze darauf, dass wir mit einem Mindestlohn wenigstens ein Stück weit vorankommen. Am Ende des Tages wird der Mindestlohn, wenn Kinder in der Familie sind, auch nicht helfen. Da brauchen wir ordentliche Tariflöhne und eine ordentliche Tarifbindung bei den Arbeitgebern. Das muss die Zielstellung sein. - Danke schön.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Bommert, ich besuche gerne Ihren Betrieb und rede mit den Leuten. Sie sind ja ein Handwerksunternehmen, wo nach Stunden abgerechnet wird, die Stunden werden auch taggenau erfasst - das ist nun einmal nicht anders bei den Leistungen, die Sie erbringen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie am 30. oder am letzten Tag des Monats bezahlen und an diesem Tag auch schon spitz die Stunden abgerechnet haben, die die jeweiligen Kollegen in diesem Monat erbracht haben. Das heißt, diesen Monat müssen Sie sowieso noch einmal nachrechnen. Das ist in fast allen Betrieben so. Das ist bei uns in der Landesregierung nicht so, weil wir mit Angestellten arbeiten. Da können wir natürlich ganz anders agieren, da sind die Kosten immer die gleichen. Wir müssen genau die gleichen Fristen einhalten, das ist richtig. Wir müssen melden, wir müssen drei Tage vorher zahlen, aber die Fristen sind die gleichen. Da ist es etwas anders.
Aber bei den Handwerksbetrieben - dafür gibt es inzwischen auch die Software; ich habe mir das bei ein paar Kollegen von Ihnen ganz speziell angeguckt - ist es so, dass die Stunden eingerechnet werden, dann wird drei Tage später, wenn der neue Monat angefangen hat, automatisch wieder zurückgerechnet, und dann wird das auch bezahlt oder wieder zurückgenommen. Das funktioniert, glaube ich, ganz gut, das System ist etabliert.
Jetzt will ich eine andere Sache aufmachen, und da, lieber Kollege Vogel, muss ich Ihnen sagen: Ich sehe auch nicht ein, warum man das jetzt zurücknehmen sollte. Wir reden über
Versicherungsleistungen. Wir reden von der Rentenversicherung, wir reden von der Krankenversicherung, wir reden von der Arbeitslosenversicherung. Jetzt nennen Sie mir bitte schön einmal eine einzige Versicherung - Ihre Lebensversicherung, Ihre Kfz-Versicherung, Ihre Haftpflichtversicherung, irgendeine private Versicherung -, die erst leistet oder von mir aus eine Frist abdeckt, ohne zu leisten, und sagt: Erst danach will ich Geld haben.
Das gibt es gar nicht. Sie müssen immer bezahlen, bevor Sie eine Leistung von einer Versicherung sozusagen abfordern und wenn Sie nur etwas decken soll, gar nicht mal, dass sie etwas bezahlt. Das gibt es gar nicht. Verstehen Sie? Genau darum geht es.
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie die am Anfang des Jahres oder zumindest am Anfang des Monats, für den Sie versichert werden wollen, bezahlen. Hier reden wir darüber, dass Versicherungsleistungen drei Tage vor Ablauf des Monats bezahlt werden, sozusagen rückwirkend für diesen Monat.
Das ist vollkommen in Ordnung, wenn das System so ist, wie es ist.
Im Übrigen ist es richtig: Es gibt Landtage, die fanden das gar nicht so doof, die haben ihre Wirtschaftsminister in die Wirtschaftsministerkonferenz geschickt und denen gesagt: Macht das mal. - Das ist aber in der Wirtschaftsministerkonferenz abgelehnt worden. Das heißt, das jetzt noch einmal in den Bundesrat zu bringen ist vollkommen albern, denn es war gerade erst im Dezember in der Wirtschaftsministerkonferenz und ist abgelehnt worden. Nichts anderes würde im Bundesrat passieren, wenn wir diesen Antrag jetzt dort einbringen würden. Warum? Da kommt der nächste Punkt dazu.
Kollege Bommert, wenn du früher, also 2004, am 16. des Monats Gehalt gezahlt hast, musstest du erst bis zum 15. des Folgemonats bezahlen. Hast du vor dem 15. gezahlt, musstest du bis zum 25. desselben Monats abführen. Wenn man diesen Zustand auf das ehemalige System zurückführen würde, kostete das die Sozialversicherungskassen 20 Milliarden Euro. Da warte ich jetzt auf einen Deckungsvorschlag von der Opposition. Wie sollen die 20 Milliarden Euro gedeckt werden? Entweder durch höhere Beiträge in der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, oder aber - den Vorschlag können Sie natürlich auch machen - die Ärzte und die Rentner bekommen ihr Geld später, weil eben auch die Versicherungsleistungen später in den Topf fließen.
Das schlagen Sie erst einmal vor. Dann bringen Sie die Idee ein, wem Sie das Geld wann und wo wegnehmen wollen. So viel kann ich dazu nur sagen. - Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Verehrter Kollege Beyer, soweit ich weiß, waren Sie auch noch nie in der Produktion. Insofern darf ich Ihnen wirklich nahelegen, das vielleicht auch einmal zu unternehmen. Ich mache das wahrscheinlich sogar öfter als Sie.
Ich darf deutlich anmerken, dass es natürlich so ist, dass die Kassen momentan Geld haben. Aber ich darf auch daran erinnern, dass es zum Beispiel die Verpflichtung gibt, dass wir in den nächsten Jahren Mütterrenten auch für die Kinder zahlen, die vor 1992 geboren wurden. Und es gibt die Vereinbarung die ich nicht gut finde, die aber so ist, wie sie ist -, dass dieses Geld aus der Rentenversicherung und nicht etwa aus Steuergeldern kommt, woher es eigentlich kommen müsste. Wir können relativ schnell ausrechnen…
- Ja, weil nämlich diese 15 Milliarden Euro, die derzeit in der Rente sind, schon relativ stark dadurch aufgezehrt werden, dass die Mütterrente aus der Rentenversicherung genommen wird.
- Nein, das ist Realität. Und das steht sogar im Koalitionsvertrag. Jetzt brauchen Sie gar nicht dreimal mit dem Zeigefinger zu wackeln. Es wird genau so kommen.
Ich will es deutlich sagen: Wenn Sie ohne Deckungsvorschlag diese Forderung aufstellen und alles auf das alte System zurückzuführen wollen, wird das nicht funktionieren. Das würde nämlich im laufenden Verzehr 20 Milliarden Euro kosten, die irgendwo herkommen müssten. Ich kann nur vor einem Schnellschuss warnen. Wenn wir in den Bundesrat gingen und uns eine Abfuhr holten, würden Sie von der FDP darüber lächeln. Sie wissen doch jetzt schon, dass wir damit auf die Nase fielen. Das würde Ihnen sogar noch Spaß machen. Diesen Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Darum werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Nicht vom Staat.
Ja, ja.
Ich habe von den Beitragszahlern gesprochen. Es ging mir also um die Versicherungssysteme Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Frage ist, wann sie die Beiträge erheben sollen - am Drittletzten des Monats oder, wie Sie es sich wünschen, am 15. des Folgemonats. Da ist natürlich eine Liquiditätslücke von 20 Milliarden Euro erheblich.
- Natürlich ist das so! Das kann man sich doch vorstellen. Ein halber Monat Beiträge für diese drei Versicherungen - das ist ein Haufen Geld. Das ist zwar nur einmal der Fall, aber es sind einmalig 20 Milliarden. Ist das nichts?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen Guten Morgen!
Zunächst einmal: Es ist es keine neue Bund-Länder-Kommission. Ich habe heute Morgen extra noch einmal den Senator Scheele angerufen, der für die Länder in der Verhandlungsgruppe zum Koalitionsvertrag vertreten war. Es gibt nach wie vor nur die alte Bund-Länder-Kommission, die auch von der ASMK ins Leben gerufen wurde. Brandenburg hat sich daran beteiligt. Insofern resultieren auch die Prämissen, mit der wir in diese Arbeitsgruppe gehen, aus dem Beschluss zur Bildung der Bund-Länder-Kommission. Die klaren Prämissen sind: Bürokratieabbau, der Versuch, weniger Rechtsbehelfsverfahren in dem ganzen System zu haben, aber auch verständlichere Bescheide. Verständlichere Bescheide, weniger Rechtsbehelfsverfahren - das heißt nicht: Leistungskürzungen.
Wenn diese Vorschläge kommen, dann gehören sie nicht in diesen Tenor der Bund-Länder-Kommission. Allerdings kenne ich auch einige Leute, die in der Kommission sind und ähnliche Vorschläge gebracht haben, aber nicht in dem Tenor der Arbeit der Bund-Länder-Kommission; das will ich deutlich sagen.
Vielleicht stellen Sie erst einmal die Frage, dann kann ich das gleich mit beantworten.
- Ach so.
Es geht darum, dass einige Leute, insbesondere vom Bund, gesagt haben, dass man Leistungskürzungen vornehmen könne, um alleinerziehende Frauen schneller und besser in Arbeit zu bringen. Warum? Sie wissen, dass Alleinerziehende, wenn sie mehrere Kinder haben, zum Beispiel nach dem SGB II nicht arbeiten müssen. Da veranlasste es den einen oder anderen, zu denken: Man könnte doch einfach die Leistung kürzen, dann würden sie wieder arbeiten wollen.
Ich halte das für einen vollkommen falschen Weg, und - soweit ich weiß - hielten auch die Ländervertreter in der Kommission das für einen falschen Weg. Wir haben nämlich argumentiert: Wenn man möchte, dass alleinerziehende Frauen arbeiten, dann sollte man sagen: Dann geht doch arbeiten, wir organisieren euch den Kitaplatz. - Auch das war ja sinngemäß Aufgabe des SGB II. Wenn dann die Arbeit da ist, können sie natürlich wieder arbeiten gehen. Aber man kann nicht mit Leistungskürzungen sozusagen die Daumenschrauben anziehen und sagen: Jetzt musst du dir eine Arbeit suchen. - Das kann so nicht funktionieren. Da waren die Ländervertreter dagegen. Ich halte es auch für falsch, so zu argumentieren.
Insofern würde ich Ihnen Ihre Angst nehmen. Wir würden da keinesfalls mitmachen, soweit ich weiß auch die anderen Länder nicht, wenn solche Vorschläge kämen.
Dass der Unterhaltsvorschuss mit dem Bedarf verrechnet wird, ist Usus; das ist schon immer so. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, ob die Hortzeiten, Essengeldzuschüsse oder Ähnliches weiterbezahlt werden. Aus meiner Sicht - da müssten wir uns einen konkreten Fall ansehen - hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich kenne Landkreise, die derzeit argumentieren: Es gibt diesen Zuschuss zu den KdU nicht mehr, also lassen wir auch diese Leistung wegfallen. Andererseits muss man deutlich sagen: Es war bisher nur der Zuschuss für die KdU gezahlt worden, es gab keine Zweckbindung für diese Leistung. Es war immer die Hoffnung damit verbunden, dass damit zum Beispiel bezahlt wird. Wenn ich aber sehe, dass in Brandenburg einige Jobcenter oder Landkreise nur 60 oder 70 % der bisherigen KdU-Zuschüsse in tatsächliche Leistungen des BuT umgewandelt haben, haben sie das Geld noch und können diese Leistungen zumindest vorerst noch gewähren. Ich glaube, nur Cottbus hat in den letzten Jahren zu 100 % ausgeschöpft. Insofern wäre da auf jeden Fall noch Geld, das der Bund für diese Leistungen zur Verfügung gestellt hat. Dass die Verrechnung mit anderen Einnahmen stattfindet, ist eine vollkommen andere Kiste, hat damit gar nichts zu tun.
- Da bräuchte ich den konkreten Fall, dann können wir dem nachgehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Per Pressemitteilung ging die Empfehlung nicht heraus, Kollege Maresch. Ganz im Gegenteil, es war ein ordentlicher Brief, adressiert an die Landräte oder Sozialdezernenten - das weiß ich gar nicht mehr genau -, in dem wir eine rechtliche Würdigung dieses Sachverhalts vorgenommen haben.
Tatsache ist, dass Kindern, die einen Hort besuchen und einen Mehrbedarf haben, weil sie behindert sind, dieser vom Sozialhilfeträger erstattet wird, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Übersteigt aber das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe oder liegt Vermögen vor, kann dieses herangezogen werden. In der Regel führt das dazu, dass die Eltern sagen: Nein, dann wollen wir diese Leistung nicht in Anspruch nehmen. - Das heißt: Das Kind besucht dann eben nicht den Hort.
Es gibt Einrichtungen, zum Beispiel die Kita, in denen diese Einkommensprüfung nicht stattfindet. Dort sagt das SGB XII,
das die Kita als privilegierte Einrichtung bezeichnet, dass diese Kita eher zur Vorbereitung des späteren Schulbesuches dient und somit eine Einkommensprüfung nicht stattfinden solle. Wir haben sehr umfangreich und deutlich klargestellt, dass gerade auch für behinderte Kinder der Besuch eines Hortes der Vorbereitung und der Nachbereitung des Unterrichts dient, und zwar unabhängig davon, ob Hausaufgaben bearbeitet werden oder der Unterrichtsstoff noch einmal durchgegangen wird. Allein das Zusammenleben mit den anderen Kindern der Klasse oder der Schule wird dazu dienen, dass diese Kinder besser in der Schule klarkommen.
Für uns ist diese Auffassung sonnenklar. Ich denke, dass ihr durchaus gefolgt werden kann. Vielfach haben die Landkreise in der Vergangenheit schon so entschieden und die Eltern dieser Kinder nicht einer Einkommensprüfung unterzogen, sodass diese Kinder auf Kosten der jeweiligen örtlichen Träger der Sozialhilfe im Hort untergebracht werden können.
Wenn der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag sagen, nein, das wollen wir nicht, wir akzeptieren diese Entscheidung nicht, dann in der Regel auch deshalb, weil sie nicht die 15 %, die das mehr kostet, bezahlen wollen. Tatsache ist: Seit 2010, seitdem wir das Ausführungsgesetz zum SGB XII haben, teilen sich Land und Kommune die stationären und ambulanten Leistungen im Verhältnis 85 % zu 15 %. Wenn wir als Land sagen, wir übernehmen die 85 % für die Betreuung dieser Kinder, sollte die Kommune doch auf jeden Fall bereit sein, wenigstens die 15 % für diese - und das ist es nun einmal - ambulante Leistung zu tragen Es ist seit jeher so, dass die Kommunen ambulante Leistungen finanzieren sollen. Wir übernehmen die stationären Leistungen. Nun haben wir uns mit dem AG-SGB XII gesagt, wir summieren diese Teile und teilen sie im Verhältnis 85 % zu 15 % auf.
Wenn man nicht will, dass diese Leistung bezahlt wird, dann argumentiert man natürlich: Hort ist keine Vorbereitung auf den Unterricht. - Wir sehen das anders, das haben wir in diesem Schreiben dargestellt. Ich bin gespannt, wie dazu die Gerichte urteilen. Es wird neuerdings immer ein Urteil aus Frankfurt herangezogen. Das war eine vollkommen andere Rechtslage. Das Frankfurter Gericht hat nicht geprüft, ob der Hort für dieses behinderte Kind Vorbereitung auf den Unterricht ist. Das lag überhaupt nicht im Ermessen, weil es gar nicht beantragt wurde. Dabei ging es lediglich um die Entscheidung: Muss Einkommen herangezogen werden oder nicht?
Ich finde, dass der Landkreis, wenn er guten Willens ist, entscheiden kann, dass er diese Leistung mitfinanziert. Das Risiko, dass vielleicht mal jemand kommt und sagt, wir würden das anders sehen, ist wirklich überschaubar. Ich denke, die Gesellschaft ist inzwischen anders geworden, als es das Ausführungsgesetz des SGB XII vorsah, und erst recht anders, als das SGB XII geschaffen wurde. Insofern, glaube ich, kann man als Landkreis durchaus etwas zuversichtlich herangehen, dass diese Entscheidung in Ordnung ist.
Ich will daran erinnern - ich habe es neulich schon auf die Anfrage von Frau Blechinger gesagt -, dass dieses Schreiben auch auf Wunsch und Bitten von Sozialamtsleiterinnen hin entstanden ist, die gesagt haben: Wenn wir diese Klarstellung hätten, würden wir uns damit wesentlich leichter tun.
Ich hätte nicht gedacht - das gebe ich ehrlich zu -, dass der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund an dieser Stelle so hartherzig sind. Das habe ich nicht erwartet, das will ich ganz deutlich sagen. Ich dachte, dass dort mehr Vernunft einzieht.
Gott sei Dank, liebe Frau Blechinger, ist es ja so, dass nicht alle Landkreise dem folgen, was der Landkreistag vorgibt. Es gibt durchaus auch noch Sozialamtsleiter und verantwortliche Leute dort, die menschlich herangehen und entscheiden: Jawohl, für dieses Kind machen wir das jetzt so. Egal, ob das jetzt so oder so geregelt wird, das Kind braucht Unterstützung. Wenn die Eltern 20 Euro über dem Regelsatz liegen, kann man doch nicht sagen, sie sollen jetzt 500 Euro im Monat dafür bezahlen, dass das Kind betreut wird. Das wäre unangemessen, das muss doch jeder sehen.
Frau Melior, wir haben lange diskutiert, an welcher Stelle man das regelt. Man kann es im Kita-Gesetz oder im SGB XII regeln. Ich sage nur - auch gegenüber Landkreistag und Städte