Peer Jürgens
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Frau Präsidentin! Danke, Herr Kollege, auch wenn es jetzt thematisch nicht mehr ganz passt. Sie haben aus meiner Sicht durchaus richtig festgestellt, dass es sehr hohe Energiepreise und damit ein soziales Problem gibt. Können Sie mir aber verraten, inwiefern eine Landesregierung, unabhängig davon, ob sie rot-rot geprägt ist oder nicht, die Energiepreise in einem Bundesland selbst beeinflussen kann?
Danke, Frau Ministerin, für diese ausführliche Antwort. Ich begrüße es, dass Sie hier in Aussicht stellen, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Das kommt auch mir und meiner Fraktion sehr nahe.
Sie haben eine Frage schon beantwortet, nämlich die, wie lange das Verfahren, obwohl es kein Gesetz gibt, in Brandenburg ohne erhebliche Prozessrisiken und ohne erhebliche Streitigkeiten funktioniert: nämlich seit über 15 Jahren. Ich habe dennoch die Frage, ob Sie mir zustimmen würden, dass auch, wenn wir ein solches Gesetz hätten, Prozessrisiken nicht völlig auszuschließen sind, weil trotz des Vorhandenseins eines Gesetzes Streitigkeiten, Klagen anhängig sein könnten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU hat eine Große Anfrage zum gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Brandenburg eingebracht. Ich denke, dass niemand hier im Saal diesen Beitrag bestreitet. Es ist gut, dass wir heute über diesen Beitrag reden. Ich will dabei neben den evangelischen und katholischen Kirchen auch auf die vielen anderen Religionsgemeinschaften, ob jüdisch, islamisch, buddhistisch, russisch-orthodox oder hinduistisch, hinweisen.
Die Landesverfassung sagt, dass es keine Staatskirche gibt, dass sie ihre Angelegenheiten selbstständig ordnen und verwalten und dass der Staat in Bekenntnisfragen neutral zu sein hat. Diese Garantie der Glaubens- und Religionsfreiheit ist wichtig und richtig. Die Linke ist der festen Überzeugung, dass niemand, der sich bekennt, Nachteile erfahren darf. Aber gleichzeitig darf eben auch niemand Nachteile erfahren, weil er oder sie sich nicht bekennt. Beides gehört bei Glaubensfreiheit zusammen.
Die Antwort ist Beleg dafür, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften wichtige Funktionen in vielen gesellschaftlichen Bereichen einnehmen. Sie sind nicht nur Ansprechpartner in Glaubensfragen. Sie sind Arbeitgeber, Seelsorger, Teil der kulturellen und lokalen Identität, sie machen bildungs-, kultur-, touristische und soziale Angebote. Und Kirchen vollbringen an vielen Stellen eine große Integrationsleistung für Zugewanderte. Kirchen sind Orte der kulturellen Bildung und des sozialen Lernens. Das hat besonders im ländlichen Raum Bedeutung. Viele Kirchen öffnen ihre Pforten für künstlerische und kulturelle Projekte und stärken oft bürgerschaftliches Engagement. In manchen Orten sind die Kirchen die letzten öffentlichen Räume und so auch Kristallisationspunkt der Dorfgemeinschaft.
Neben der enorm wichtigen Arbeit im sozialen und Wohlfahrtsbereich mit unzähligen Beratungsstellen und Hilfen ist aber eines noch sehr wichtig: Die Kirchen und Religionsge
meinschaften stehen immer mit an erster Stelle, wenn es um Aktivitäten für Toleranz und gegen Rechts geht.
Sie sind unsere Partner gegen Rassismus und Antisemitismus, und sie sind unsere Partner bei Aktionen gegen Krieg und Gewalt. Dieses Engagement möchte ich ganz besonders hervorheben und auch Danke sagen.
Bei all diesen Leistungen darf man allerdings nicht vergessen, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland und auch hier in Brandenburg erheblich mit staatlichen Geldern unterstützt werden. Damit meine ich nicht nur die jährlichen Zahlungen von über 11 Millionen Euro des Landes, sondern zum Beispiel auch die weit über 40 Millionen Euro Landesgeld, die in den letzten Jahren für die Sanierung von Kirchengebäuden aufgewandt wurden. Die Verbindung von Staat und Kirchen besteht auch an anderer Stelle. Ich nenne hier nur als Stichworte die Kirchensteuer oder die staatliche Ausbildung von Imamen, Priestern und Rabbinern.
Es ist hier die falsche Stelle. Aber die Linke würde sich hier in Zukunft durchaus eine Debatte wünschen, wie wir das Verhältnis von Kirchen und Religionsgemeinschaften einerseits und dem Staat andererseits gestalten wollen. Der gesellschaftliche Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Brandenburg ist groß und auch in unserem Land nicht wegzudenken. Meine Fraktion schätzt diesen Beitrag sehr hoch.
Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, habe ich einen Punkt vermisst: Ich habe eingangs die Landesverfassung zitiert. Dort heißt es eben auch, dass Weltanschauungsgemeinschaften den Kirchen gleichgestellt sind. Insofern hätte ich mir gewünscht, dass auch der gesellschaftliche Beitrag der Weltanschauungsgemeinschaften thematisiert und gewürdigt worden wäre. Die Landesverfassung schützt und stärkt die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das ist zu Recht unser Anliegen, genauso wie wir auch die Weltanschauungsgemeinschaften schützen und stärken sollten. Ich danke der CDU dennoch für die Große Anfrage und der Landesregierung für die Antwort. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste!
„Der Unterschied zwischen Gott und den Historikern besteht hauptsächlich darin, dass Gott die Vergangenheit nicht mehr ändern kann.“
Dieses Zitat von Samuel Butler, einem englischen Schriftsteller, stelle ich bewusst an den Anfang meiner Rede. Denn, meine Damen und Herren, es steht einem Landtag nicht zu, Vergangenheit zu ändern. Es steht einem Landtag aber durchaus zu, Vergangenheit zu bewerten.
Lassen Sie mich, bevor ich auf einige ausgewählte Ergebnisse der Enquetekommission eingehe, drei grundsätzliche Vorbemerkungen zur Arbeit der Kommission machen. Die erste Vorbemerkung betrifft das Gremium als solches.
Enquetekommissionen wurden Anfang der 1990er-Jahre vom Landtag als Möglichkeit geschaffen, zentrale künftige Entscheidungen des Parlaments fundiert vorzubereiten. Daher heißt es in § 1 Abs. 1 des entsprechenden Gesetzes:
„Enquete-Kommissionen des Landtags haben die Aufgabe, umfangreiche Sachverhalte, die für Entscheidungen
des Landtags wesentlich sind, durch Sammlung und Auswertung von Material sowie durch Anhörung von Sachverständigen zu klären.“
Zwei Enquetekommissionen, eine im Jahr 1997 und eine im Jahr 2011, wurden mit genau dieser - eigentlichen - Intention auf den Weg gebracht.
Vor diesem Hintergrund ließe sich trefflich darüber streiten, ob eine Enquetekommission das geeignete Instrument ist, eine größtenteils historische Aufarbeitung vorzunehmen.
Meine Fraktion hatte von Beginn an die Gefahr gesehen, dass Aufarbeitung und aktuelle politische Auseinandersetzung vermischt und die Kommission instrumentalisiert wird. Die meisten Rednerinnen hatten in der Debatte zur Einsetzung im März 2010 zwar betont, dies nicht zu wollen, die Anfangsmonate unserer Beratungen haben allerdings die Befürchtungen der Linken bestätigt.
Die ersten Sitzungen waren von einem hohen Erregungsgrad und von medial ausgetragenen Deutungskämpfen bestimmt. Ich will deshalb an dieser Stelle allen Mitgliedern der Kommission dafür danken, dass wir im weiteren Verlauf mehr und mehr zu einer sachlichen Debatte gekommen sind. Ich gebe hier ganz ausdrücklich meinen Dank an den Kollegen Dombrowski zurück.
Die zweite Vorbemerkung: Ein Gremium eines Parlaments ist immer, auch wenn es mit wissenschaftlichem Sachverstand bereichert wird, ein parlamentarisches und damit politisches Gremium. Das wirft die Frage auf, ob ein dezidiert politischer Blick ein guter Ausgangspunkt für eine Aufarbeitung sein kann.
Betrachtet man die verschiedenen Facetten der Aufarbeitung, so ist die juristische weitgehend abgeschlossen. Die historische kann aber, schon nach dem Selbstverständnis der Historiker, bestenfalls am Anfang stehen. Hinzu kommt, dass eine Enquetekommission keine Historische Fakultät ist. Ich erinnere an die Abgeordnete Geywitz, die in der Debatte zur Einsetzung vor vier Jahren mahnte - Zitat -, „die Suche nach der Wahrheit nicht in eine Kommission zu delegieren“.
Der von der Kommission im November 2010 angehörte Prof. Meier von der LMU München hat dazu einen bemerkenswerten Satz gesagt:
„Ich bin der Meinung, dass eigentlich die Geschichte eines Staats, wenn er unterlegen ist oder sogar aufgelöst wird, von den Besiegten geschrieben werden muss.“
Er präzisierte auf Nachfrage: „von jemandem, der Vertreter der DDR gewesen ist, der an die DDR geglaubt hat, sie regiert hat.“
Unter diesen Voraussetzungen konnte der Anspruch der Enquetekommission nie sein, sich umfänglich und abschließend mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur und mit deren Folgen zu befassen. Wir haben einen politisch bewusst gesetzten Ausschnitt betrachtet und diesen mit wissenschaftlicher Unterstützung letztlich auch politisch bewertet.
Dritte Vorbemerkung: Nicht erst in den 40 Sitzungen der En
quetekommission fand Aufarbeitung im Land Brandenburg stand. Immer wieder wurde behauptet, über die DDR-Vergangenheit sei im Land und im Landtag geschwiegen worden. Auch Herr Vogel hat in seiner Rede zur Einsetzung der Enquetekommission im März 2010 von „Vertuschung und Verharmlosung“ und von „Jahren des Schweigens“ gesprochen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Sicherheit ist in den Jahren vor 2009 nicht so intensiv über die DDR, die Wende und die Folgen der SED-Diktatur diskutiert worden; aber es gab Debatten, es gab Veranstaltungen, es gab Publikationen und es gab intensive Auseinandersetzungen. Das Thema war in der historischen Forschung und auch in der politischen Bildung immer präsent, wie Aktivitäten des ZZF und der Landeszentrale für politische Bildung beweisen.
Nur weil Debatten nicht immer einer großen medialen Aufmerksamkeit unterliegen, nur weil sie nicht laut sind, heißt das nicht, dass geschwiegen würde. Ich will hier gar nicht auf die zahllosen Aktivitäten der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Naumann-Stiftung, der Ebert-Stiftung, der Adenauer-Stiftung etc. eingehen. Ebenso wenig will ich anführen, was innerhalb der Parteien, gerade auch innerhalb der PDS, in den 90er-Jahren an Diskussionen stattgefunden hat.
Allein die Suche der Parlamentsdokumentation zum Stichwort „DDR“ zeigt für die 1. Wahlperiode 223, für die 2. Wahlperiode 195, für die 3. Wahlperiode - diejenige mit der ersten CDU-Regierungsbeteiligung - 61 und für die 4. Wahlperiode 306 parlamentarische Fundstellen. Ähnliches gilt für das Stichwort „SED“.
Ich möchte auch an die unterschiedlichsten Debatten im Landtag erinnern: im Januar 1992 zur Einsetzung der Stolpe-Untersuchungsausschusses, im Juni 1994 über den Abschlussbericht des entsprechenden Untersuchungsausschusses, im Dezember 1994 über das Vermögen von DDR-Parteien und -Massenorganisationen, im Januar 1995 über den Umgang mit der Überprüfung im öffentlichen Dienst, im September 1995 über den Bericht der Landesregierung genau zu diesem Thema, im Februar 1998 über die Entschuldung von LPG-Nachfolgeeinrichtungen, im Juni 1998 über die Diskriminierung von DDR-Abschlüssen - und viele weitere.
Der Landtag hat zu diesem Thema nie geschwiegen. Die Debatten über DDR, SED, Stasi und Aufarbeitung hätten sicherlich umfassender sein können. Das lässt sich im Rückblick immer gut sagen.
Ich bin mir auch sicher, dass die Einsetzung einer Beauftragten für die Bewältigung der Folgen der SED-Diktatur schon in den 1990er-Jahren noch einmal eine Aufwertung und Intensivierung dieser Auseinandersetzung gebracht hätte. Aber ich wiederhole erneut: Zu behaupten, es sei bewusst geschwiegen worden, ist genauso falsch wie zu behaupten, es habe keinerlei Auseinandersetzung mit der Vergangenheit gegeben.
Die Kommission hatte einen umfangreichen Auftrag zu vielen einzelnen Themen abzuarbeiten, und obwohl wir auch über wirtschaftliche Probleme und Demokratiedefizite gesprochen haben, lag doch der Schwerpunkt auf den direkten Folgen der SED-Diktatur und dem Umgang der Gesellschaft mit den Eli
ten der DDR und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MfS. Das verwundert schon deshalb nicht, weil diese beiden Bereiche das größte öffentliche Interesse erzeugen und mit ein Anlass für die Einsetzung dieser Kommission waren.
Ob eine bestimmte Koalition Grund genug für eine dauerhafte, hitzige öffentliche Debatte über SED und Stasi und für eine Aufarbeitung im Landtag ist, mag jede und jeder individuell für sich bewerten. Aber ganz objektiv hat es neben den lange bekannten Abgeordneten mit MfS-Vergangenheit in meiner Fraktion in den Anfangsmonaten der rot-roten Koalition zwei neu veröffentlichte Fälle von IM-Tätigkeit in unseren Reihen gegeben. Von daher waren Fragen berechtigt; von daher war der Wunsch nach Aufklärung nicht von der Hand zu weisen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle für die Abgeordneten, die nicht die Kraft hatten, entsprechend den Parteibeschlüssen der Linken mit ihrer Biografie in Gänze transparent umzugehen, bei den Wählerinnen und Wählern um Entschuldigung bitten.
Der Abschlussbericht enthält neben der Zusammenfassung unserer Arbeit auch zahlreiche Handlungsempfehlungen. Beides kann man an dieser Stelle wegen der gebotenen Ausführlichkeit unmöglich widergeben, deshalb möchte ich mich auf wenige Punkte beschränken.
Erstens. Entgegen den Erwartungen einiger Kommissionsmitglieder hat sich im Rahmen unserer Arbeit gezeigt, dass Brandenburg nach der Wende keinen grundlegend anderen Weg beschritten hat als die anderen ostdeutschen Bundesländer. Die gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel für den Umgang mit Opfern des SED-Regimes, für den Umgang mit Staatseigentum oder mit Eigentumsansprüchen galten bundesweit.
Brandenburg ist hierbei in einigen Bereichen anders verfahren als andere, das ist richtig. So wurde hier zum Beispiel bei der Überprüfung der Landesbediensteten auf MfS-Tätigkeit der jeweilige Einzelfall geprüft. Dieser Weg erwies sich als gerichtsfest. Im Gegensatz zu anderen ostdeutschen Bundesländern konnte sich in Brandenburg kaum jemand nach der Entlassung wieder in den Landesdienst einklagen. Das bedeutete ein höheres Maß an Rechtsfrieden.
Zweitens. Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen positiv entwickelt. Dazu hat der oft konsensorientierte Weg Anfang der 1990er-Jahre beigetragen. Die Politik und die Gesellschaft standen direkt nach der Wende vor großen Herausforderungen. Damit ist nicht nur die Aufarbeitung der Vergangenheit gemeint, sondern vor allem der Aufbau einer funktionierenden Demokratie, der Auf- und Umbau einer tragfähigen Verwaltungsstruktur auf Landes- und auf kommunaler Ebene, die Herausforderungen des Arbeitsmarktes, der Umgang mit munitionsbelasteten Flächen und vieles, vieles weitere.
Es waren - ich sage das als junger Abgeordneter mit großem Respekt vor den Leistungen der Menschen im Land und der Abgeordneten der 1. Wahlperiode - anspruchsvolle, arbeitsreiche und oft beschwerliche Jahre des Neubeginns. Den Brandenburgerinnen und Brandenburgern ist hier durch große Kraftanstrengung wirklich Beachtliches gelungen. Diese Energie konnte mobilisiert werden, weil man gemeinsam und im Konsens versucht hat, die Dinge anzupacken. Allein die Diskussionen um die neue Landesverfassung waren in ihrer Breite, in ihrer Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Meinungen und
in ihrem Wunsch, viele unterschiedliche Positionen zu vereinen, ein Musterbeispiel für einen demokratischen Prozess. Man mag diesen Prozess abschätzig als „Brandenburger Weg“ abtun. Aber es war der Versuch, gemeinsam für dieses Land etwas zu erreichen, niemanden auszugrenzen und möglichst viele auf den Weg in das neue Brandenburg mitzunehmen. Oder, um es mit den Worten Manfred Stolpes zu sagen:
„Der Brandenburger Weg war der Versuch, die Transformation sach- und menschengerecht zu vollziehen.“
Drittens. Im Laufe unserer Arbeit wurden einige Lücken bei der Aufarbeitung der DDR-Geschichte und des Überganges in das politische System der BRD aufgedeckt, die jetzt zügig geschlossen werden sollten. Auch hierzu kann ich nur einige Beispiele anführen.
Dazu zählt zuerst eine bessere Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur. Damit sind nicht nur die finanziellen Unterstützungen im Rahmen eines Härtefallfonds oder bessere Regelungen zur Rehabilitierung gemeint, sondern auch eine breitere öffentliche Würdigung und eine größere Anteilnahme an den zahlreichen Schicksalen der Opfer. Es war schon sehr berührend, die Berichte der Menschen in der Kommission zu hören, und es war wichtig, ihnen Gehör zu verschaffen.
Lücken zu schließen heißt aber auch, dass in den Fällen, in denen in den 1990er-Jahren keine Überprüfung der Landesbediensteten auf MfS-Tätigkeit stattgefunden hat, diese nun nachgeholt werden soll. Hierbei sollte auch der Landtag als Beispiel vorangehen und künftig seine Abgeordneten wieder auf Stasitätigkeit überprüfen.
Verbessert werden muss aus unserer Sicht auch der Zugang zu Information und Wissen über die DDR-Zeit. Dazu sollten zum Beispiel die Lehrerinnen und Lehrer weiter qualifiziert und sollte fachfremder Unterricht in Geschichte und Politischer Bildung vermieden werden. Die Weiterbildung sollte nach unserer Auffassung in der regulären Arbeitszeit möglich sein. Zusätzlich sollten die vielen regionalen Museen in ihrer museumspädagogischen Arbeit qualifiziert werden. Hier gilt für uns zwingend der Beutelsbacher Konsens mit seinem Überwältigungsverbot.
Heilungsbedarf sehen wir auch hinsichtlich der Folgen einiger LPG-Umwandlungen, die nicht immer transparent und rechtskonform abgelaufen sind. Hier ist die Landesregierung gefordert, auf die Betroffenen zuzugehen. Auch sollte sie nicht in ihrem Bemühen nachlassen, für die Grundstücke aus Bodenreformland weiterhin Erben zu suchen.
Eine weitere Lücke, die sich während unserer Arbeit offenbart hat, ist die erhebliche Benachteiligung von Ostdeutschen, speziell von Brandenburgerinnen und Brandenburgern, beim Zugang zu Spitzenpositionen im Landesdienst. Ob in Ministerien, Verwaltungen oder Hochschulen - die Eliten des Landes sind oft nicht von hier. Das hat einerseits zwar nachvollziehbare, historische Gründe, zeigt aber andererseits auch einen bedenklichen Mangel und ein großes Defizit an Gerechtigkeit. Wenn im Wissenschafts-, im Innen- und im Finanzministerium nicht ein einziger Abteilungsleiter bzw. eine einzige Abteilungsleiterin seit 1991 eine ostdeutsche Biografie hat, dann kann das nicht nur mit Qualifikation zu tun haben. Der Zugang zu diesen Ämtern muss daher für Ostdeutsche und damit
auch für Brandenburgerinnen und Brandenburger erleichtert werden.
Schließlich haben wir den Bedarf erkannt, die demokratische Kultur im Land weiter zu stärken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Blick zurück ist immer wichtig. Daher hat die Enquetekommission, würde man ihre Arbeit bilanzieren, Wichtiges geleistet. Ihre Empfehlungen zielen darauf ab, Missstände zu beheben und die Entwicklung in Brandenburg weiter voranzubringen. Meine Erwartung an die Landesregierung ist, dass sie sich ernsthaft mit den Empfehlungen beschäftigt und sie so weit wie möglich umsetzt. Wir können unter die Aufarbeitung der DDR-Geschichte heute keinen Schlussstrich ziehen. Die Gesellschaft bleibt aufgerufen, das Erbe der DDR als das einer Diktatur kritisch zu beleuchten. Doch dabei sollte, anders als im Umgang mit dem verbrecherischen Nationalsozialismus, immer der Grundsatz gelten, dass es unterschiedliche Perspektiven auf die Vergangenheit gibt und diese auch akzeptiert werden sollen. Wir sollten nicht versuchen, eine einzige Sicht der Dinge zu oktroyieren. Ich zitiere:
„Der nun fast 20 Jahre währende Versuch einer Generaldelegitimierung der DDR nimmt selbst schon totalitäre Züge an.“
Wir sind gut beraten, diese Warnung von Friedrich Schorlemmer ernst zu nehmen. In diesem Sinne danke ich den Mitgliedern der Enquetekommission für unsere gemeinsame Arbeit und wünsche eine interessante und nachdenkliche Lektüre des Abschlussberichtes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Prof. Schierack! Gestern Nachmittag fand hier in Potsdam die Eröffnung eines neuen Gebäudes auf dem Campus der Fachhochschule Potsdam statt. Dabei waren neben der Ministerin auch die Präsidentin der Fachhochschule Brandenburg, der Präsident der Technischen Fachhochschule Wildau und der Präsident der Fachhochschule Potsdam anwesend. Ich möchte stark bezweifeln, dass diese drei Präsidenten sich in diesem Land Brandenburg unfrei fühlen.
Zum Gesetz, meine Damen und Herren: Wenn wir diesem Gesetz heute zustimmen, wofür ich ausdrücklich werbe, dann erreichen wir damit vor allem zwei wichtige Dinge. Der erste wichtige Punkt ist: Wir beenden in vielen Bereichen rechtliche Regelungen, die von einem CDU-geführten Wissenschaftsministerium unter Frau Wanka eingeführt worden sind. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal. Zum Zweiten greifen wir mit diesem Gesetz viele wichtige Dinge aus der aktuellen wissenschaftspolitischen Debatte auf.
Bereits im Gesetz selbst stehen sehr viele positive Punkte. Ich kann mich hier auf einige wenige beschränken: Wir verbessern die Situation für Menschen mit Behinderungen an unseren Hochschulen; wir erweitern den Hochschulzugang für Men
schen mit Fachhochschulreife; wir erhöhen die Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten; wir sorgen für eine bessere Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses; wir richten eine Ethikkommission ein, die künftig kritische Forschungsprojekte begutachten wird, und wir machen viele kleine Dinge für Studierende. Wir legen fest, dass zukünftig eine Exmatrikulation erst am Ende eines Semesters erfolgt und nicht dann, wenn das Zeugnis ausgehändigt wird. Das kann viele Wochen und Monate einsparen und für die Studierenden sehr positiv sein. Wir schreiben fest, dass es ein Diploma Supplement geben muss, was bisher nicht festgeschrieben ist, und wir regeln, dass die Hochschulen das Studium so organisieren müssen, dass es möglich ist, es in Regelstudienzeit zu absolvieren. Dazu gehören Dinge wie das Einbeziehen von Fahrtwegen bei Studiengängen mit verschiedenen Standorten etc.
Wir haben dann im Rahmen der Debatte hier im Landtag in diesem Gesetzentwurf noch einige weitere Dinge positiv verändert. Das betrifft zum Beispiel die Transparenz von Drittmitteln und die prekäre Beschäftigung, wozu wir viele Regelungen getroffen haben. Zum einen weisen wir die Hochschulen darauf hin, dass sie den Beschäftigungsbedingungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung tragen müssen. Wir sagen, dass Beschäftigte, die aus Drittmitteln finanziert werden, so lange beschäftigt werden müssen, wie die Drittmittelprojekte laufen. Wir sagen, dass es eine Mindestvertragslaufzeit für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben muss, und wir erlegen enge Grenzen für die Nutzung von Lehraufträgen auf - die Kollegin Melior ist schon darauf eingegangen. Ich glaube, das sind wichtige und richtige Maßnahmen für die Bekämpfung von prekärer Beschäftigung an Hochschulen.
Außerdem - das sage ich hier auch noch einmal - gehen wir einen ersten Schritt, damit ein Teilzeitstudium an unseren Hochschulen eher als bisher möglich ist, sodass die Hochschulen jetzt auch gefragt sind, Teilzeitstudiengänge einzurichten, wo der Bedarf besteht. Ich sage ganz ehrlich, wir als Linke haben uns mehr gewünscht, was neue und bessere rechtliche Regelungen in diesem Gesetz angeht. Das betrifft die Frage von mehr Mitbestimmung in Hochschulgremien, zum Beispiel mit der Viertelparität. Das betrifft die Zivilklausel, also die Festlegung, dass die Hochschulen nur noch in bestimmten Bereichen forschen und lehren sollen, dass sie der Nachhaltigkeit und der friedfertigen Verwendung von Wissenschaft und Forschung verpflichtet sind, und ja, das betrifft auch die Rückmeldegebühr.
Im Gegensatz zur Kollegin Melior finde ich durchaus, dass die Rückmeldegebühr eine versteckte Studiengebühr ist, weil die Hochschulen jetzt durch die Gebühr den gleichen Betrag einnehmen, um den damals die Zuweisung vom Land an die Hochschulen reduziert wurde. Damit finanzieren die Studierenden seit vielen Jahren indirekt die Hochschulen mit, und das ist eine verdeckte Studiengebühr.
Wir glauben, dass das falsch ist, wir hätten es gut gefunden, wenn wir diese Rückmeldegebühr abgeschafft hätten, zumal sie zurzeit rechtlich beklagt wird. Ich glaube, dass die Klage auch gegen die Rückmeldegebühr in Brandenburg - vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommt. Insofern wäre das ein Signal gewesen. Wir haben uns trotz harter Auseinandersetzun
gen innerhalb der Koalition - was man in der Öffentlichkeit nicht immer mitbekommt - leider nicht durchsetzen können.
Wir bleiben an dem Thema, wie an vielen anderen Punkten auch. Das Gesetz, wie es jetzt vorliegt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für ein besseres Hochschulgesetz in Brandenburg, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke schön.
Lieber Kollege Büttner, Sie haben gerade von den Beitragszahlern gesprochen. Sie haben vorhin in Ihrer Rede gesagt - ich
habe es mir extra aufgeschrieben -, dass die Beitragszahler „Mangelware“ werden. Können Sie mir erklären, warum die FDP nicht mit dafür gesorgt hat, dass es mehr Beitragszahler gibt, indem nämlich zum Beispiel 88 gut verdienende Menschen im Land Brandenburg mehr in die Rentenkasse einzahlen?
Ja, jetzt funktioniert es - wunderbar. Danke, Herr Präsident.
Danke, Herr Minister, für diese Information. Sie haben gesagt, dass für das Brandenburg-Stipendium etwa ein Drittel der Anträge von Studierenden außerhalb Brandenburgs komme. Können Sie für die zwei Drittel, die also aus dem eigenen Land kommen, in etwa aufschlüsseln, von welchen Hochschulen sie kommen? Gibt es da Schwerpunkte, zum Beispiel den Raum Potsdam, oder sind es vor allem die Absolventen von Fachhochschulen? Lässt sich das irgendwie aufschlüsseln?
Gründungen aus Hochschulen durch Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen einen wichtigen Mechanismus für den Wissens- und Technologietransfer dar. Daher ist eine aktive Gründungsförderung für Hochschulen strategisch ganz entscheidend.
Der Stifterverband der Deutschen Wissenschaft hat daher in Verbindung mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein Gründungsradar erstellt; im November 2013 wurden die neuesten Ergebnisse vorgestellt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Abschneiden der brandenburgischen Hochschulen bei diesem Gründungsradar?
Danke, Herr Minister, auch noch einmal für diese erfreuliche Nachricht. Aber bezogen auf die Förderung des Landes: Gründungen/Ausgründungen entstehen erst einmal sozusagen durch den Impuls aus der Hochschule heraus; das findet statt, wenn sich Wissenschaftler, Wissenschaftlerinnen und Studierende dazu bereitfinden. Sie hatten schon gesagt, dass das Land für die neue EU-Förderperiode Vorsorge getroffen hat. Deswegen zielt meine Frage darauf ab, inwieweit das Land solche Ausgründungen unterstützt - personell, finanziell oder wie auch immer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, kann ich Ihre Ausführungen jetzt so interpretieren, dass Sie den Mindestlohn als Unkraut verstehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich freue mich, aber zunächst nicht über die große Harmonie, die wir offensichtlich zu diesem Thema haben, sondern darüber, dass wir in der ersten Sitzung des Landtages hier in diesem neuen Saal nicht nur über Gesundheitsversorgung und Musik und Kunst reden, sondern auch über Wissenschaft. Ich glaube, das ist ein gutes Signal für diesen Landtag.
Wir haben im alten Gebäude des Öfteren über Hochschulentwicklung diskutiert, mit sehr unterschiedlicher Qualität der Redebeiträge - ich befürchte, dass sich das auch in diesem Saal fortsetzen wird. Aber wir haben im alten Gebäude auch über die zentralen Themen der Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft gesprochen, und das sind einige, die sich in der letzten Zeit abzeichnen. Ich will nur ein paar ansprechen: Das ist zunächst die Annäherung der Fachhochschulen und der Universitäten, und da, Herr Kollege Lipsdorf, liegen Sie eben falsch, weil auch die Fachhochschulen forschen, und auch die Universitäten sich stärker der Praxis nähern müssen. Insofern gibt es seit Jahren eine Annäherung dieser beiden Hochschultypen, das ist ein ganz großes Thema. Es geht um die gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, es geht um mehr Demokratie an Hochschulen, es geht um die Verhinderung von prekärer Beschäftigung in der Wissenschaft. Es geht darum, den Zugang zur Hochschule zu erleichtern und zu verbreitern, und es geht darum, Qualität in der Lehre zu sichern und zu verbessern. Das sind zentrale Themen der wissenschaftlichen Diskussion - nicht nur im Land Brandenburg, auch deutschlandweit. Auf diese zentralen Themen gibt der vorliegende Gesetzentwurf Antworten. Deswegen, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf ein Hochschulzukunftsgesetz, auch wenn wir das nicht - wie in Nordrhein-Westfalen - auf den Gesetzentwurf schreiben müssen. Bei uns steckt die Zukunft im Text des Gesetzes.
Ich sage aber für meine Fraktion auch ganz deutlich, dass die Antworten, die der Entwurf auf die von mir benannten Themen gibt, aus Sicht der Linken nicht an allen Stellen ausreichend ist, sondern wir noch einmal genauer hinschauen müssen, noch bessere Antworten brauchen, als bis jetzt darin sind. Dafür werden wir sicherlich die Diskussionen im Ausschuss und die Anhörung nutzen. Ich hoffe, dass wir dann in der einen oder anderen Richtung doch noch einmal ein Stück weit bessere - weil linkere - Antworten auf die Fragen geben können.
Ich will einige Schwerpunkte benennen; die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben schon einige benannt. Was mir gerade bei der Annäherung von Fachhochschulen und Universitäten sehr wichtig ist: Wir streichen den benachteiligenden Zusatz „FH“ in den Namen; das ist nur eine Kleinigkeit, aber immerhin. Wir verbessern die Möglichkeiten für kooperierende Studiengänge zwischen Fachhochschulen und Universitäten, und wir verbessern die Zusammenarbeit bei Promotionen von Fachhochschulen und Universitäten. Das sind drei ganz entscheidende Merkmale, um die Fachhochschulen und die Universitäten näher zusammenrücken zu lassen.
Wir haben Regelungen zur guten Arbeit in der Wissenschaft aufgenommen, zum Beispiel die Verpflichtung der Hochschu
len, angemessenen Beschäftigungsverhältnissen Rechnung zu tragen. Ich glaube, zu dem Thema werden sich die Hochschulen einiges ausdenken müssen. Wir haben sehr explizite Regelungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen aufgenommen, also zum Nachteilsausgleich für solche Studierende und Mitarbeiter. Und wir haben für die Studierenden eine ganze Reihe von Verbesserungen eingeführt, nicht nur die politischen, mit dem Mandat verbundenen, und die Anhörung im Ausschuss, sondern auch - was so Kleinigkeiten sind -, dass die Exmatrikulation nicht sofort, wenn man das Zeugnis hat, erfolgt, sondern erst zum Ende des Semesters, in dem man das Zeugnis bekommen hat - das schafft noch einmal einen Überbrückungszeitraum. Oder die Frage der Organisation von Studium und Lehre oder die Verpflichtung, dass sich Lehrende didaktisch weiterbilden müssen; das wird gut zur Qualität der Lehre beitragen.
Ich sage ganz explizit, dass sich in dem Gesetzentwurf auch Punkte wiederfinden, die die Linke in die Diskussion eingebracht hat. Das ist zum Beispiel die Ethikkommission - der Kollege Lipsdorf ist nicht einmal mehr da -, weil wir richtig finden, dass an einer Hochschule darüber diskutiert wird: Was darf geforscht und was darf gelehrt werden? Das ist die Frage der Anerkennungsprüfung von Leistungen und das ist die Frage der Zwangsexmatrikulation, die jetzt gegenüber dem bisherigen Gesetz deutlich zurückgenommen ist. Ich glaube, dass wir mit dem Gesetzentwurf einen guten Schritt in die richtige Richtung gehen. Ich würde mir an der einen oder anderen Stelle noch eine Verbesserung wünschen. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Danke, Frau von Halem. Ihre Rede ist zwar jetzt schon etwas fortgeschritten, aber Sie hatten über die Entlohnung von stu
dentischen und nichtstudentischen Beschäftigten gesprochen. Würden Sie mir zustimmen, dass die Zahlen, die Sie genannt haben - 6 Euro und 8 Euro -, eine einzige Hochschule im Land Brandenburg betreffen und die anderen Hochschulen deutlich über diesem Wert liegen, auch deutlich über den vorher in der Debatte angesprochenen 8,50 Euro?
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Kollege! Sie reden von der Reform der Bundeswasserstraßenverwaltung so, als ob sie über uns komme wie sonst was. Können Sie mir die Frage beantworten, von welchem Ministerium auf Bundesebene diese Reform geplant wird und welcher Partei der zuständige Minister angehört?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegen Melior und Schierack haben zu den sachlichen Inhalten dieses Antrages alles Wichtige gesagt. Es geht uns erstens um eine Vereinfachung der Anerkennung von DDR-Abschlüssen und es geht uns zweitens um das Ende einer Ungerechtigkeit, die es immer bei Stichtagen gibt. Warum soll jemand, der im Dezember 1990 einen Abschluss gemacht hat, diesen leichter anerkannt bekommen, als jemand, der ihn im Januar 1991 gemacht hat? Das war der Stichtag. Insofern ist das ein berechtigtes Anliegen.
Dieses ist nicht ganz neu. Es gab im Dezember 2005 eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgens, der genau zu diesem Thema die damalige Landesregierung gefragt hat. Allein in dem Zeitraum 1995 bis 2005 waren es 36 000 Anträge. Die Landesregierung hatte mir damals geantwortet: Die meisten Ablehnungen von Nachdiplomierungsanträgen erfolgten bei Stichtagsüberschreitungen. - Genau das werden wir jetzt mit diesem Beschluss heilen. Ich hoffe, dass ihn die Landesregierung zügig umsetzt. Insofern bin ich froher Hoffnung, dass wir nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Sachsen ein rechtskonformes Handeln auch hier in Brandenburg haben werden. Selbstverständlich haben wir hier in Brandenburg bisher ebenfalls rechtskonform gehandelt, und zwar nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg aus dem Jahre 2002.
Nichtsdestotrotz ist es ein gutes Anliegen, und es ist schön, dass wir am Ende noch einmal in großer Einmütigkeit einen Beschluss herbeiführen.
Lassen Sie mich als letzter Redner meiner Fraktion in diesem Saal den Kunstkritiker John Ruskin zitieren: „Alle Baukunst bezweckt eine Einwirkung auf den Geist.“ Aber ich versichere Ihnen für die Fraktion DIE LINKE: Nur, weil wir künftig in einer Schlosskubatur tagen, werden wir als Linke nicht despotisch agieren. - In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Abend.
Danke, Kollege Hoffmann. Ich bin ein wenig verwundert. Deshalb frage ich, nachdem Sie das ausgeführt haben. Sie haben am Anfang gesagt, dass wir mit diesem Gesetz die Beschlussrechte dieses Gremiums beschneiden würden. Sie haben gerade selbst vorgelesen, der Ausschuss könne dazu Beschlüsse fassen. Können Sie mir erklären, ob man konkreter formulieren müsste, was man in dem Gremium beschließen kann, und wie Sie zu der Auffassung kommen, wir nähmen die Beschlussrechte weg?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage, weil die Kollegin von Halem sich hier gerade als Grüne sehr echauffiert und gefordert hat, dass man die Parlamente frühzeitig beteiligen müsse. Ist Ihnen bekannt, dass es in der „grünen“ Staatskanzlei aus
Baden-Württemberg eine frühzeitige Einbeziehung des Parlaments gibt, seitdem dort eine „grüne“ Staatskanzlei existiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema prekäre Beschäftigung an den Hochschulen und hier vor allem das Thema der befristet Beschäftigten ist kein Thema, das jetzt erst ganz aktuell und neu ist. Es ist leider ein Thema, das es seit Jahren gibt.
Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft tourt seit Jahren mit ihrem Templiner Manifest durch Deutschland und Europa, um genau auf dieses Problem hinzuweisen.
Liebe Frau von Halem, deswegen ist die prekäre Beschäftigung auch von befristet Beschäftigten nicht erst hier in Brandenburg ausgebrochen, seitdem es Rot-Rot gibt, es ist ein andauerndes Problem, das es schon seit über zehn Jahren in Deutschland gibt. Das ist eine bundesweit dramatische Entwicklung. Ich habe mir dazu einige Zahlen herausgesucht, und zwar im Vergleich der Jahre von 1997 bis 2011, also etwa die 14 Jahre im Vergleich. In diesem Zeitraum hat die Zahl der Studierenden um 30 % zugenommen, es gibt also seitdem etwa ein Drittel mehr Studierende. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Professorinnen und Professoren aber nur um 10 % gestiegen. Die Zahl der Lehrbeauftragten hat sich im gleichen Zeitraum verdoppelt und die Zahl der wissenschaftlichen Hilfskräfte ist um 90 % angewachsen. Das heißt, während sich die Zahl der Professorinnen und Professoren, also der hauptberuflich fest angestellten Menschen an der Hochschule, nur geringfügig vergrößert hat, ist vor allem die Zahl der prekär und atypisch Beschäftigten gestiegen. Ich finde, das ist eine wirklich dramatische Entwicklung.
Die zweite dramatische Entwicklung ist, dass auch die Befristung enorm zugenommen hat. War sie im Jahr 1997 noch im Verhältnis 1:4 - also auf einen Festangestellten kommen vier befristete Beschäftigte -, ist dieses Verhältnis im Jahr 2011 auf 1:9 angewachsen. Das ist eine massive Zunahme von befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die Laufzeit dieser Befristungen liegt in über 50 % der Fälle unter einem Jahr. Das sind dramatische Entwicklungen, die wir hier im Wissenschaftsbereich festzustellen haben.
Auslöser für diese Entwicklung - darauf muss ich ganz explizit abzielen - ist das Wissenschaftsvertragsgesetz, das im Jahr 2007 beschlossen worden ist. Das hat diese dramatische Entwicklung massiv beschleunigt. Wir haben dies kritisiert, insofern bin ich froh, dass die Sozialdemokraten, die das damals auf Bundesebene mitbeschlossen haben, lernfähig sind. Wir haben in dieser Legislaturperiode des Bundestages versucht,
von linker und von grüner Seite und vonseiten der SPD-Fraktion, dieses Gesetz zu verbessern. Das ist jedoch an der schwarz-gelben Bundesregierung gescheitert. Ich hoffe, dass wir dies im Rahmen der Verhandlungen auf Bundesebene bald erreichen können.
Auch an Brandenburg ist diese Entwicklung nicht vorbeigegangen. Ich stütze mich hier auf einige Zahlen von ver.di, die die Jahre 2005 und 2011 vergleichen. Die Befristung hat in Brandenburg von 73 auf 83 % zugenommen, die Teilzeit ist von 40 auf 55 % gestiegen und auch der Anteil der nebenberuflich Beschäftigten ist deutlich angewachsen. Das sind insgesamt wirklich bedenkliche Entwicklungen.
Die Große Anfrage, die die Grünen gestellt haben, liefert hier auch noch einige ganz gute Zahlen. Ich finde es gut, dass die Zahl der akademisch Beschäftigten bei etwa 2 700 im Land Brandenburg liegt. Das ist eine stolze, eine gute Zahl. Das sind junge und ältere Menschen, die an der Hochschule Wissenschaft betreiben. Ich finde es schön, dass sich eine so große Anzahl an Menschen wissenschaftlich betätigt. Der Altersdurchschnitt ist in den letzten Jahren gesunken. Der Anteil akademisch Beschäftigter unter 40 Jahren hat in den letzten fünf Jahren noch einmal deutlich zugenommen. Ich finde, das ist ein positives Signal.
Aber, die Große Anfrage zeigt auch einige deutliche Probleme, vor denen wir hier in Brandenburg stehen: Das sind die hohe Zahl der Befristungen, der hohe Anteil an drittmittelfinanzierten Beschäftigungsverhältnissen, der hohe Anteil an Teilzeit, vor allem, weil die Frauen häufiger an den Hochschulen in Teilzeit arbeiten als die Männer - das ist auch eine sehr bedenkliche Entwicklung - und - darauf ist Frau von Halem eingegangen - die Frage der Arbeitsverträge der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, vor allem die der Bezahlung, die an der Fachhochschule Brandenburg und an der Technischen Hochschule in Wildau bei unter 7 Euro liegt. Mit zu berücksichtigen ist auch die Dauer der Verträge, die oft auch weniger als ein Semester beträgt. Hier müssen wir unbedingt im Rahmen der Hochschulgesetznovelle einige Dinge klären.
Eine Sache möchte ich gerne korrigieren, liebe Frau von Halem: Lehrbeauftragte sind per Gesetz nebenberuflich Beschäftigte. Sie sollen eigentlich ein eigenes Beschäftigungsverhältnis haben. Sie müssen nicht auf das, was sie dort im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit verdienen, angewiesen sein. Es ist eine Verdrehung des Lehrbeauftragten in seiner Funktion, dass es Menschen geben muss, die versuchen, sich über die Lehrverträge ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das ist falsch. Und genau deswegen werden wir das im Rahmen der Hochschulgesetznovelle aufgreifen.
Ich meine, wir brauchen in drei verschiedenen Richtungen Lösungen, um prekäre Beschäftigung im Land Brandenburg in der Wissenschaft zurückzudrängen:
Erstens. Auf Bundesebene brauchen wir dringend eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das ist die wichtigste Aufgabe.
Zweitens. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie die anderen Forschungseinrichtungen sollten sich meiner Meinung nach an einen Kodex für gute Arbeit halten. Es gibt im Herrschinger Kodex von der GEW sehr gute Vorschläge.
Weiterhin geht das in Richtung der Hochschulen. Ich finde den Beschluss, den die Universität Potsdam mit einer Selbstbindung, was gute Arbeit angeht, gefasst hat, sehr gut. Ich rufe hier die Hochschulen auf, sich ähnliche Sachen zunutze zu machen.
Natürlich haben wir auch auf Landeseben einige Dinge zu klären. Das ist zum Beispiel die Frage Tenure-Track für Postdoc, für Juniorprofessorinnen, für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Das müssen wir noch deutlich ausbauen. Weiterhin gibt es die Frage des studentischen Tarifvertrages, auch das ist wichtig. Nur können wir den als Plenum nicht verordnen, sondern der wird zwischen den Verhandlungspartnern abgeschlossen. Und es ist auch die Frage der Mindestvertragslaufzeiten.
Bei allen drei Sachen werden Sie, wenn Sie die Antwort richtig gelesen haben, Frau von Halem, festgestellt haben, dass die Landesregierung hier sehr wohl Offenheit zeigt, was TenureTrack, was Tarifvertrag und auch die Mindestvertragslaufzeiten angeht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir im Laufe der Beratungen des Hochschulgesetzes hier gute Lösungen hinbekommen, um auch die prekäre Beschäftigung in der Wissenschaft zurückzudrängen. - Danke schön.
Herr Minister, würden Sie mir - unabhängig vom konkreten Fall - zustimmen, dass sich das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nicht durch Kosten für die Polizeieinsätze aufwiegen lässt?
Ab dem 1. Januar 2014 gilt das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Notfallsanitäter-Gesetz. Damit wird die bisherige Ausbildung der Rettungsassistenten abgelöst. In der neuen Ausbildung werden vor allem qualitative Aspekte berücksichtigt, und sie wird verlängert.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist sie auf die Umstellung dieser Ausbildung eingestellt?
Nach dem ersten erfolgreichen Programm zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren haben der Bund und die Länder ein zweites Programm, also einen zweiten Abschnitt vereinbart. Bis zum Sommer dieses Jahres konnten sich die Hochschulen für dieses Professorinnenprogramm II bewerben, und von den 131 Hochschulen wurden 96 angenommen.
Ich frage die Landesregierung: Wie haben die brandenburgischen Hochschulen bei diesem zweiten Teil des Professorinnenprogramms abgeschnitten?
Danke, Frau Ministerin, für diese durchaus erfreuliche Antwort. - Ich habe eine Frage zum ersten Professorinnenprogramm: Wie würden Sie die Wirkungen an den Hochschulen durch die Förderung einschätzen? Welche Wirkungen erwarten Sie von dem zweiten Professorinnenprogramm an den Hochschulen durch so ein Konzept oder durch die Gelder, die durch die Förderung fließen?
Danke, Herr Minister, für diese Antwort. Die Frage der Busersatzverkehre betrifft auch andere Regionen. Sie haben im Rahmen des neuen Konzeptes aus Ihrem Haus auch andere Buslinien als landesbedeutsame Buslinien geprüft. Dabei ist eine bestimmte Zahl herausgekommen.
Meine Frage ist, ob in den kommenden Jahren vielleicht in einem bestimmten Zeithorizont erneut so eine Prüfung oder eine Evaluation vorgesehen ist. Denn es kann sein, dass sich bestimmte Verkehre in Regionen ändern und dabei die eine oder andere landesbedeutsame Buslinie mehr herausspringt.
Danke, Herr Präsident. Sie hätten auch anders entscheiden können.
Auch die Kommunen in Brandenburg sind aufgerufen, ihre Gebäude und Infrastruktur im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Viele Kommunalverwaltungen stehen angesichts zahlreicher Objekte in kommunalem Eigentum aber vor dem Problem, die Überprüfung auf Barrierefreiheit und die nötigen Umgestaltungen selbst vornehmen zu können. Oft ist dafür nicht ausreichend Personal vorhanden. Bundesweit gibt es aller
dings kompetente Institutionen, die eine solche Aufgabe leisten könnten.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwiefern kann sie die Kommunen bei der Überprüfung auf Barrierefreiheit unterstützen?
Danke, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort, die sich ja vor allem auf den Bereich des Studiums bezog. Können Sie darstellen, wie die Weiterbildung - gerade im inklusionspädagogischen Bereich - für diejenigen Menschen ist, die ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, also schon im Schuldienst in Brandenburg sind? Gibt es ausreichend Angebote für die Weiterbildung im inklusionspädagogischen Bereich?
Nach einer Studie des „Aktionsrates Bildung“ sind angeblich bundesweit nicht einmal die Hälfte der rund 14 000 Bachelorund Master-Studiengänge akkreditiert worden. Auch habe die Akkreditierung in den Fällen, in denen sie stattgefunden hat, zu keiner qualitativen Verbesserung des Studiums geführt.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern deckt sich diese Erkenntnis der Studie mit der Situation in Brandenburg?
Danke, Frau Ministerin, für diese ausführliche Antwort, deren Einschätzung ich hinsichtlich der guten Situation, was die Akkreditierung angeht, teile.
Ist diese Systemakkreditierung, die an der Universität Potsdam stattgefunden hat, ein Modell, das auch die anderen Hochschulen im Land übernehmen könnten oder sollten? Gibt es Überlegungen oder eventuell Unterstützung seitens des Ministeriums?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Universitas semper reformanda!
Das heißt: Die Universität muss ständig reformiert werden. Man könnte auch sagen: Die Universität muss sich ständig verändern. Für diese permanenten Veränderungen haben die Hochschulen im Land Brandenburg große Freiheiten. Aber das Land muss und kann die Ziele, die Leitplanken für eine solche Veränderung, für eine solche Entwicklung setzen. Genau das macht die Landesregierung mit dem Hochschulentwicklungsplan bis 2025.
Es sind Leitplanken für die Entwicklung, und im Rahmen der Leitplanken kann das Land zum Beispiel Erwartungen an die Hochschulen formulieren, weil diese auch entsprechende Aufgaben im Land Brandenburg haben. Dazu zählen zum Beispiel
die demokratische Entwicklung der Zivilgesellschaft, die Gestaltung des demografischen Wandels auch durch Zuzug von jungen Menschen in unser Bundesland; dazu zählen Hochschulen als Innovationsmotor und als Standortfaktor gerade im ländlichen Raum unseres Landes. Und dazu zählt natürlich auch die Hochschule als Arbeitgeber. Über 5 000 Menschen im Land Brandenburg sind an den Hochschulen beschäftigt. Insofern haben die Hochschulen eine ganz zentrale Aufgabe, eine ganz zentrale Bedeutung für unser Land. Deswegen ist es richtig und gut, dass die Landesregierung hier Vorgaben und Leitlinien für die Entwicklung setzt.
Brandenburg hat großes Interesse an gut aufgestellten Hochschulen, an Hochschulen, die sich flexibel und innovativ weiterentwickeln können. Wissenschaft hat Priorität für diese Koalition, für diese Landesregierung, und an vielen Stellen der Hochschulentwicklungsplanung wird das untermauert.
Die Ministerin sowie die Kollegin Melior haben bereits einige Handlungsfelder herausgegriffen. Ich möchte unseren Ansatz nur noch einmal an zwei zentralen Handlungsfeldern verdeutlichen, die uns als Koalition besonders wichtig sind.
Zum einen geht es um Durchlässigkeit und Chancengleichheit, zum anderen um Planungssicherheit. Zum ersten Handlungsfeld - zur Durchlässigkeit - hat es im Land Brandenburg schon etliche Modellprojekte gegeben. Ziel ist es, den Zugang zur Hochschule zu verbreitern und die Hürden so niedrig wie möglich zu halten, um möglichst viele junge Menschen zum Studium zu bewegen, und es geht darum, die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen und den Hochschultypen zu senken. Genau das tun wir bzw. im Hinblick auf die Hochschulgesetznovelle ist solches geplant.
Auch was die Chancengleichheit betrifft, sind wir in Brandenburg bereits auf einem sehr, sehr guten Weg. Wir sind spitze bei der Familienfreundlichkeit der Hochschulen. Viele unserer Hochschulen sind in bundesweiten Wettbewerben bereits für ihre Familienfreundlichkeit ausgezeichnet worden. Auch in Bezug auf die Gleichstellung sind wir gut, aber das erreichte Niveau ist noch nicht zufriedenstellend. Wir wollen die Lücke, die zwischen dem Frauen- und dem Männeranteil gerade in den höheren Karrierestufen klafft, noch weiter reduzieren.
Zum Zweiten - zur Planungssicherheit - hat Kollegin Melior schon den Kern der Rahmenvereinbarung genannt. Bis 2018 garantieren wir den Hochschulen 280 Millionen Euro. Diese sind nicht „betoniert“, wie Sie es gesagt haben, Herr Prof. Schierack, sondern es ist ganz klar formuliert, dass jegliche Tarifsteigerung zusätzlich draufgepackt wird. Das heißt, diese müssen die Hochschulen nicht, wie teilweise in anderen Bundesländern, aus dem eigenen Haushalt finanzieren.
Zum Dritten erinnere ich Sie an den Entschließungsantrag, den der Landtag zum Rahmenvertrag beschlossen hat. Wir haben die feste Absicht, im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten die Summe von 280 Millionen Euro noch aufzustocken. Insofern gibt es über die nächsten vier Jahre Planungssicherheit für die Hochschulen. Das ist im Übrigen anders als in Sachsen-Anhalt, wo jetzt 50 Millionen Euro Reduzierung zur Diskussion stehen, anders als in Thüringen, wo bis 2015 10 % des Hochschulhaushaltes gekürzt werden sollen, und anders als in Hessen, wo im letzten und im vorletzten Jahr bei den Hochschulen 30 Millionen Euro gekürzt worden sind. Die Landes
regierung Brandenburg finanziert ihre Hochschulen planmäßig und mit Sicherheit für die nächsten Jahre aus.
Der Hochschulentwicklungsplan zeigt, dass es trotz dieser Planungssicherheit auch Handlungsbedarf gibt. Bei den Finanzen steht im Hochschulentwicklungsplan - das finde ich auch ehrlich -, dass wir zur Angleichung der Betreuungsrelation 23 Millionen Euro brauchen. Das ist eine klare Ansage, die Angleichung entsprechend unseren finanziellen Möglichkeiten ist unser festes Ziel. Wenn man sich die Zahlen anschaut, stellt man an einigen Hochschulen Überlasten von teilweise 180 % fest. Das ist in der Tat zu viel, und insofern haben wir noch einiges zu tun.
Der zweite Handlungsbedarf bezieht sich auf den wissenschaftlichen Nachwuchs. Hierzu gibt es an vielen Hochschulen die unterschiedlichsten Projekte und Varianten. Dennoch brauchen wir hier mehr Struktur, eine landesweite Struktur für den Nachwuchs, und wir müssen auch bei der Weiterbildung insgesamt systematischer werden.
Aus meiner Sicht gibt es im Hochschulentwicklungsplan zwei Schwächen. Zum einen fehlt ein Abschnitt zu „guter Arbeit“. Wir brauchen gerade auch für die Wissenschaft einen Bereich „Gute Arbeit“.
Der Anteil prekärer Beschäftigung hat hier deutlich zugenommen. Außerdem fehlen einige in die Zukunft gerichtete Aussagen, zum Beispiel zu der Frage: Fachhochschule und Universität - wie kommt das zusammen? Auch zum Promotionsrecht für Fachhochschulen, wofür ich zum Teil bin, hätte ich mir noch einige klarere Aussagen für die Zukunft gewünscht.
Jetzt komme ich zu meinem letzten Satz, Frau Präsidentin. Trotzdem ist der Plan eine gute Grundlage für die Entwicklung, und wir werden auch im Fachausschuss weiter daran arbeiten. - Danke schön.
Es gibt seit Längerem Plagiatsvorwürfe gegen den VattenfallMitarbeiter Herrn D. Nun hat nach Presseberichten aus der „taz“ vom 17.04.2013 eine Kommission der BTU Cottbus nach einer entsprechenden Untersuchung die Vorwürfe dementiert. Doch selbst diese Kommission steht in der Kritik, laut den Presseberichten hat das zuständige Ministerium mehrfach - zuletzt im Februar dieses Jahres - die Kommission angewiesen, die Promotion gründlicher zu untersuchen. Die BTU hat gegen diese Anweisung jetzt Klage eingereicht, da sich die Kommission einer erneuten Überprüfung verweigert.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den aktuellen Stand der Überprüfung der Promotion von Herrn D.?
Danke, Herr Staatssekretär, für diese ausführliche Antwort. Dennoch habe ich drei Nachfragen.
Erstens: Wie bewerten Sie die Vorwürfe, dass es eine enge Verbindung zwischen der Vergabe des Doktortitels an Herrn D. und seiner Tätigkeit für den Konzern Vattenfall gibt?
Zweitens: In der letzten Landtagssitzung gab es eine mündliche Anfrage zu der Qualitätssicherung im Rahmen der Promotion; darauf antwortete Ihr Ministerium sehr ausführlich. Dennoch frage ich insbesondere im Zusammenhang mit diesem Fall noch einmal nach, ob es nicht auch auf Landesebene strengere Regeln für die Qualitätssicherung der Promotion geben muss oder - andersherum gefragt - ob nicht das Ministerium die in Autonomie der Hochschulen erarbeiteten Qualitätsmerkmale strenger kontrollieren sollte.
Drittens: Wie kann Ihrer Ansicht nach vermieden werden, dass es in Zukunft zu einer Einflussnahme von wirtschaftlichen Interessen auf die Freiheit der Wissenschaft in Brandenburg kommen kann?
Danke, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Können Sie sagen, ob, was den Ausbau angeht, die Landkreise und kreisfreien Städte alle in etwa gleich weit sind, oder gibt es regionale Unterschiede bezüglich des Ausbaus der Kitaplätze?
Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Schierack, Sie haben gerade gesagt, das Gutachten, aus dem Sie gerade zitiert haben, habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken kenntlich gemacht. Können Sie aus dem Gutachten zitieren, wo genau dieser Passus steht, oder ist es nicht vielmehr so, dass Sie diese verfassungsmäßigen Bedenken in das Gutachten hineininterpretieren?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute die Änderung des Hochschulgesetzes beschließen, fügen wir als Landtag damit das letzte Puzzleteil ein, das wir zur Errichtung eines jüdisch-theologischen Studienganges in Brandenburg noch brauchen. Das bedeutet die universitäre Ausbildung von Rabbinerinnen und Rabbinern und von Kantorinnen und Kantoren.
Ich will den Faden aufnehmen, den meine Kollegin Melior hier gesponnen hat: Es ist die Institutionalisierung der Jüdischen Theologie - ein bundesweit einmaliger Vorgang, dass wir ihn auf universitäres Niveau heben. Ich finde, das kann man auch einmal in dieser historischen Tragweite, liebe Kollegin Melior, sagen.
Es ist schon auf Abraham Geiger eingegangen worden. 1870 gab es die Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in Berlin. Das ist die Kontinuität, in der wir heute dieses Hochschulgesetz beschließen. Ich glaube, dass dieser Schritt, den wir in Brandenburg gehen, ein richtiger Schritt ist, und zwar aus zweierlei Gründen:
Erstens braucht aus meiner Sicht Theologie ganz allgemein wissenschaftliche Reflexion. Herr Markschies von der BerlinBrandenburgischen Wissenschaftsakademie hat gestern gesagt: Glaube braucht Denken. - Ich glaube, das ist genau richtig. Deswegen ist dieser Ort - an einer Universität - genau der richtige Platz.
Zweitens ist die Errichtung dieses Studiengangs auch ein unglaublich wichtiger Beitrag für den Wiederaufbau des jüdischen Lebens in ganz Deutschland und Europa.
Dafür spielen die Rabbinerinnen und Rabbiner sowie die Kantorinnen und Kantoren eine wichtige Rolle. Ich danke dem Abraham Geiger Kolleg und ihrem Rektor Prof. Homolka sowie der Universität Potsdam ganz ausdrücklich für die konkrete Umsetzung dieser Pläne. Ich danke auch dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, das sich auch an der Finanzierung beteiligt hat; Frau Schavan ist gestern dafür mit dem Abraham Geiger Preis ausgezeichnet worden.
Die Landesregierung hat sich entschieden, dies in Form einer Änderung des Hochschulgesetzes und eben nicht in Form eines Staatsvertrages zu ermöglichen. Ich sage hier ganz offen: Wir als Linke hätten uns auch einen Staatsvertrag vorstellen kön
nen. Aber - das ist ein Stück weit eine Erwiderung auf das von Ihnen, Herr Prof. Schierack, Gesagte - ich bin sicher, die Landesregierung hätte auch sehr gern einen Staatsvertrag geschlossen, wenn es einen entsprechenden Partner dafür gegeben hätte. Ich glaube, diesen Partner finden wir in Brandenburg leider nicht.
Zweitens: Die Ausbildung der Rabbinerinnen und Rabbiner findet in liberaler Denkweise statt. Die Jüdische Gemeinde in Brandenburg ist größtenteils orthodox organisiert, und sie wird wohl genauso wenig Priester bzw. Pfarrer mit einer evangelischen Theologie ausbilden. Insofern ist der Schritt, den die Landesregierung hier geht, durchaus richtig.
Es gab konkrete Bedenken - übrigens nicht verfassungsrechtliche, Herr Prof. Schierack, Sie werden die Formulierung in dem Gutachten nicht finden, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gebe - zum einen bezüglich des Vorbehalts des Landtages. Da wurde gesagt, der Landtag müsse bei jeder neuen Einrichtung noch einmal beteiligt werden. Das haben wir aufgegriffen. Dazu gab es einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalition.
Zum anderen gab es die Einzelfallentscheidung. Hier - das sage ich ganz klar - fehlt einfach der konkrete Partner in der Jüdischen Gemeinde in Brandenburg, um das zu regeln.
Drittens gab es die Empfehlung, die Finanzierung klarzuziehen. Das haben wir mit dem Haushalt 2013/2014 mit einem gesonderten Titel im Haushalt auch so vorgesehen, der dann für die Universität Potsdam dauerhaft übernommen wird.
Aus Sicht der Linken ist der jetzige Weg gangbar. Aus meiner Sicht können wir ihn so durchaus beschreiten. Wir wollen es vor allem deshalb, weil wir die Gründung der „Potsdam School of Jewish Theology“ - das wird der offizielle Name sein - so schnell wie möglich an den Start bringen wollen. Wir wollen damit in diesem Wintersemester anfangen. Dafür brauchen wir eine schnelle Entscheidung. Die hätte es, glaube ich, bei den langwierigen Verhandlungen für einen Staatsvertrag nicht gegeben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir gehen heute einen wichtigen - ja, einen historischen - Schritt in Brandenburg und in Deutschland. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will meine Redezeit nutzen, um etwas über das Forschungsland Brandenburg zu sagen, und zwar erstens zum Stand der Forschung und zweitens zu einigen Problemlagen.
Zum ersten Punkt danke ich erst einmal der FDP-Fraktion für die Anfrage. Sie kann eine gute Grundlage für die weitere De
batte sein, auch wenn ich mich gewundert habe, liebe Kollegen von der FDP: Wenn Sie zum Forschungsland Brandenburg eine Große Anfrage stellen und Sie nichts fragen zu Forschung an Hochschulen, Sie nichts fragen zu den Forschungsprofessuren, die wir in Brandenburg haben, und auch nichts zu Technologietransferstellen, dann wundert mich das schon etwas, weil das wichtige Bestandteile dieses ganzen Bereichs sind.
Ich glaube dennoch, dass wir, was das Forschungsland Brandenburg angeht, einen guten Stand erreicht haben: 34 Einrichtungen, über 5 000 Beschäftigte - das wurde gesagt.
Was man zum Beispiel nicht aus der Beantwortung Ihrer Anfrage erfährt, weil Sie gar nicht danach gefragt haben, ist die Tatsache, dass wir unglaublich forschungsstarke Fachhochschulen im Land haben, die in den Rankings bundesweit immer mit an der Spitze liegen.
Das ist zum Beispiel ein Punkt, auf den wir als Brandenburger stolz sein können. Wir haben Forschungscluster zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel Geoflow oder PROGRESS, in denen Forschungseinrichtungen und Universitäten heute schon das an Netzwerken bilden, was Sie hier eingefordert haben.
Wir können feststellen, dass wir bei der Finanzierung durchaus Fortschritte erreicht haben. Die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung sind gestiegen. Die staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind gestiegen. Die Fördermittel sowohl auf Landes-, Bundes- als auch auf Europaebene sind in Brandenburg gestiegen. Wir haben bei den Mitteln für die Hochschulen zwischen 2009 und 2014 50 Millionen Euro draufgelegt. Das sind durchaus gute Beispiele. Die Drittmittel sind mehr als verdoppelt worden. Die Drittmittel aus der Wirtschaft und der Brandenburger Wirtschaft haben zugenommen, auch wenn wir das als Linke durchaus kritisch sehen. Meiner Ansicht nach haben wir bei der Finanzierung Fortschritte erreicht, selbst wenn wir mit der Platzierung insgesamt - da gebe ich Ihnen Recht - nicht zufrieden sein können.
Wir haben auch Fortschritte beim wissenschaftlichen Nachwuchs erreicht. Die Anzahl der Promotionen ist, absolut betrachtet, gestiegen. Hier ist begründet worden, warum die Quoten gesunken sind. Es hat zum Teil damit zu tun, dass wir in Brandenburg in den besonders promotionsstarken Bereichen Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie keine Angebote haben. Das hat Auswirkungen auf die Quote insgesamt.
Wir sind top - bundesweit Spitze -, was den Frauenanteil bei Promotionen angeht. Wir sind bundesweit Spitze, was den Frauenanteil bei Habilitationen angeht. Wir sind bundesweit vorbildlich, was den Anteil an EU-Ausländerinnen und EU-Ausländern bei Promotionen angeht. Das hätten Sie auch einmal sagen können, Herr Lipsdorf. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass wir im Bereich Nachwuchs durchaus etwas erreicht haben.
Es gibt etliche Maßnahmen, die sich die Landesregierung in den nächsten Jahren vornehmen will: strukturierte Doktorandenausbildung, Ausbau von Graduiertenschulen, Aufbau einer Post-Doc-Akademie in Brandenburg, Ausweitung der Anzahl der Juniorprofessuren. Das alles sind Maßnahmen, die geplant sind, die übrigens auch im Hochschulentwicklungsplan stehen,
lieber Herr Lipsdorf. Den hätte man lesen müssen. Dann hätten Sie zum Beispiel auf Ihren Entschließungsantrag verzichten können.
Was Forschungsnetzwerke angeht, gibt es ein großes Ziel: diese deutlich zu verstärken. Ich spreche hier nur beispielhaft die Frage der nachhaltigen Landnutzung an, die explizit im Hochschulentwicklungsplan als künftiges Forschungscluster mit genannt ist. Insofern haben wir insgesamt eine gute Situation erreicht.
Ich gehe nur noch kurz auf die Problemlagen ein. Erstens: Wir haben eine steigende Anzahl an befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Das sollte uns in der Perspektive durchaus Sorgen machen. Gerade nach der Entscheidung der Bundesregierung, was das Wissenschaftsfreiheitsgesetz angeht, müssen wir uns über die qualitative Steuerung der Forschungseinrichtungen unterhalten. Das, was bei den Hochschulen schon längst normal ist, nämlich dass wir versuchen, sie über Zielvereinbarungen qualitativ zu steuern, brauchen wir auch bei den Forschungseinrichtungen.
Man muss meiner Ansicht nach ehrlicherweise die Frage stellen: Ist das, was wir im Pakt für Innovation und Forschung festgelegt haben, nämlich bis 2015 jedes Jahr 5 % mehr für die Forschungseinrichtungen auszugeben - das Land Brandenburg gibt übrigens jedes Jahr auch 5 % mehr rein -, gerecht, wonach das nur den Forschungseinrichtungen zugutekommt, oder müsste man nicht auch ein Stück weit umsteuern und einen Pakt für die Hochschulen und Universitäten schließen? Wir brauchen dringend eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Rolle und den Zweck von bedeutsamen Forschungseinrichtungen. Es wäre ein guter Auftakt, den wir hier heute im Rahmen der Aussprache über die Antwort auf die Große Anfrage nutzen sollten. Wir sollten das Thema weiter tragen, gerade mit den Schwerpunkten, die ich am Ende genannt habe. Ich bin der Überzeugung, dass wir zu einer noch besseren Forschungslandschaft, als wir sie ohnehin schon haben, kommen werden. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister, für die ausführliche Antwort. Sie haben vor allem von Bio-Hühnern und Bio-Eiern gesprochen. Gibt es ähnlich umfangreiche Kontrollsysteme, wie Sie sie beschrieben haben, auch für andere Bereiche, in denen Bio-Fleisch im weitesten Sinne produziert wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dombrowski, ich danke für die Anregung. Ich glaube nur nicht, dass meine Fraktion und meine Partei dieser Anregung bedurft haben.
Wir haben heute den Zweiten Tätigkeitsbericht der Beauftragten des Landes zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Frau Poppe, gehört. Der Bericht zeigt aus meiner Sicht, dass die Einsetzung genau dieser Beauftragten richtig war. Die Behörde von Frau Poppe ist Beratungsstelle, sie ist Anlaufstelle, sie ist Informationsstelle, sie ist ein Lernort gerade für Schülerinnen und Schüler, für junge Menschen. Die Angebote für die junge Generation sind ja auch ein Schwerpunkt in dem Bericht.
Was ich ganz besonders wichtig finde, ist, dass eben diese Beauftragte, diese Behörde, die Menschen, die dort arbeiten, beraten, Hilfe geben und zuhören. Ich glaube, das sind drei ganz wichtige Aufgaben. Deswegen, Frau Poppe, möchte ich Ihnen und Ihrer Behörde für den Bericht und die Tätigkeit ihrer Behörde ausdrücklich danken.
Über 180 Veranstaltungen - davon über 90 eigene und rund 90, bei denen sie dazugekommen ist -, das ist eine beachtliche Bilanz der letzten zwei Jahre Tätigkeit.
Besonders wichtig ist - das will ich hier noch einmal ausdrücklich betonen -, dass Frau Poppe mit ihrer Behörde beim Landtag angebunden ist. Es war richtig und wichtig, dass wir 2010 in einem gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen diese Anbindung an den Landtag beschlossen haben und dass sie nicht weiter an die Landeszentrale für politische Bildung angegliedert ist.
Ich möchte aus den vielen Veranstaltungen drei Aspekte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind.
Erstens: Wirklich wichtig finde ich die vielen Veranstaltungen zum Thema Kinder, Jugend und DDR. Es gab viele Veranstaltungen zum Thema Heimkinder, aber auch über das Thema Heimkinder hinausgehend. Das finde ich eine ganz wichtige Sache.
Zweitens: Sie haben auch Veranstaltungen zum Thema Frauen und DDR durchgeführt, Frauen in der Revolution zum Beispiel. Ich finde das auch ein ganz wichtiges Thema.
Drittens: Auch wichtig finde ich den Themenbereich Kirche und Opposition in der DDR. Auch dazu haben Sie viele Veranstaltungen durchgeführt.
Das sind aus meiner Sicht zwar nur drei Teilbereiche, aber drei Teilbereiche, die wichtig sind.
Was mich beim Lesen sehr beeindruckt hat, sind die Ausführungen zu Ihrer neuen Aufgabe, nämlich als Anlauf- und Beratungsstelle für die Heimkinder tätig zu werden. Hier kann man gern Einzelfallbeispiele nachlesen; ich empfehle das. Das sind sehr eindrückliche Berichte über die Art und Weise, wie Heime später noch nachwirken, wie aber auch die Beratungsstelle in solchen Fällen helfen konnte, was sie erreichen konnte. Das hat mich persönlich sehr beeindruckt.
Am Ende möchte ich - auch weil Frau Poppe darum gebeten hat - zwei Anregungen geben. Die erste Anregung bezieht sich auf einen Punkt aus dem Bericht selbst. Es heißt ganz am Anfang, dass die Beauftragte den besonderen Fokus auf die weiter von Potsdam entfernten Kreise richtet, was, glaube ich, ein richtiges Anliegen ist.
Das ist ein richtiges Anliegen. Insofern finde ich es auch richtig, die mobile Vorortberatung zu machen. Wenn ich aber die Veranstaltungen durchgehe und feststelle, dass trotzdem 50 % der Veranstaltungen in Potsdam stattfinden, wäre meine Anregung, die Veranstaltungen in den weiter entfernten Kreisen noch ein bisschen mehr auszudehnen. Das nur als erste Anregung.
Als zweite Anregung möchte ich sagen: Im Gesetz über die Beauftragte heißt es:
„Der Landesbeauftragte trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über die Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen, insbesondere in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR, zu unterrichten.“
Wenn ich mir die Veranstaltungen ansehe, stelle ich fest: Es gab ganze zwei von 190 Veranstaltungen, die sich mit der Zeit vor 1945 befasst haben. Meine Anregung oder mein Wunsch wäre, dass Sie sich eben auch ein bisschen stärker mit der Wirkungsweise diktatorischer Herrschaftsformen vor 1945 befassen, nicht mehr als mit der der DDR - dazu sind Sie auch explizit die Beauftragte für die kommunistische Diktatur, das ist ganz klar -, aber ein paar mehr als zwei Veranstaltungen im Zeitraum von zwei Jahren könnten es meines Erachtens durchaus sein. - Insgesamt aber danke ich sehr für diesen Bericht.
Danke, Frau Ministerin, für Ihre Antwort und auch danke an den Kollegen Senftleben für diese kleine Werbeaktion für solche Aktionen der Linksjugend, die aus meiner Sicht völlig berechtigt sind.
Ich habe zwei Fragen, Frau Ministerin. Zum einen: Ist im Rahmen von demokratischer Willensbildung aus Ihrer Sicht solch ein Protest vor Schulen durchaus berechtigt?
Und die zweite Frage: In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass bei Besuchen der Bundeswehr künftig auch zwingend Vertreter von Friedensverbänden oder Ähnlichem einzuladen sind, um eine Ausgewogenheit auch in der folgenden Diskussion zu schaffen. Halten Sie solch eine Regelung für Brandenburg für sinnvoll?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Sie werden es wissen: Die PDS ist 2002 aus dem Bundestag ausgeschieden. Insofern kann ich nachvollziehen, dass es ein schmerzhafter Einschnitt ist, wenn man eine Fraktion im Bundestag verliert. Das ist aber, bitte schön, kein Grund, uns hier durch diesen Antrag zum dritten oder vierten Mal mit Steuerpolitik der Bundesebene zu belästigen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen, und zwar aus fünf Gründen.