Matthias Brauner
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Frau Senatorin! Genau an den letzten von Ihnen angesprochenen Punkt möchte ich anknüpfen. Sie sprachen davon, man müsse alternative Möglichkeiten in Betracht ziehen. Meine Frage deshalb konkret: Denken Sie auch darüber nach, inwiefern man – wenn man den Sanierungsauftrag vergibt – eine Finanzierung über eine längere Laufzeit und über gestaffelte Mieten erreichen kann, sodass wir eine Streckung der Finanzierung bekommen und gleichzeitig über Mietersparnisse bei Räumung anderer Gebäude entsprechend eine Gegendekkung erreichen können?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Frau Senatorin Goehler. Frau Senatorin, treffen Zeitungsberichte zu, wonach Sie das World Trade Center als Phallussymbol bezeichnet haben? Falls ja, empfinden Sie Ihre gewählte Bezeichnung für das World Trade Center im Lichte des Terroranschlages und der allgemeinen Symphatiebekundung nicht als gefühllos? interjection: [Unruhe]
Frau Senatorin, ich bin ja schon etwas überrascht, dass Sie auf meine spontane Frage vorbereitet waren.
Ihr Referent scheint ja Gedanken lesen zu können.
In der „BZ“, aus der ich die Informationen habe,
waren auch andere Namen genannt als nur CDU-Politiker. Insofern scheint das nicht nur einseitig und zu Wahlkampfzwecken beurteilt worden zu sein, sondern ist schlicht und ergreifend die Reaktion auf eine derartige, ja zumindest in der Presse so veröffentlichte Äußerung.
Die Frage kommt, Kollege Gaebler, keine Sorge!
Mich verwundert aber dann doch, wenn Sie sagen, dass die Veranstaltung so analytisch war, dass in dem Publikum Äußerungen gefallen sein sollen nach dem Motto: „Die USA sind doch selber schuld, warum bauen die auch so hoch!“, und dass Sie angeblich als Senatorin dem nicht widersprochen haben sollen. Mich würde schon interessieren: Treffen diese Zeitungsberichte zu, und wie haben Sie darauf reagiert?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Expertenkommission Staatsaufgabenkritik hat und wird, wie ich das verstanden habe, auch in Zukunft die Aufgabe haben, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Verwaltung bürgerfreundlicher und insgesamt besser organisiert werden kann. Dabei liegt aus meiner Sicht und auch aus Sicht meiner Fraktion ein besonderer Schwerpunkt in der Optimierung der Verwaltung im Sinne eines Dienstleisters für den Bürger, denn der Bürger ist der eigentliche Kunde der Verwaltung.
Der erste Zwischenbericht der Expertenkommission, der im November 2000 vorgelegt wurde, enthielt eine Reihe von Ideen und Anregungen aus verschiedenen Bereichen. Er war – Frau Flesch hat ihn hier sehr kritisch kommentiert – aus verschiedenen Segmenten aufgebaut, enthielt verschiedene Bereiche, war daher auch relativ komplex und sicher als ein erster Schritt zu werten. Zum einen ging er konkret auf Segmente z. B. in der Bauverwaltung und der Wirtschaftsverwaltung ein, allerdings hat er auch allgemeine Aspekte beim Personal und bei bestimmten Prozessabläufen angesprochen, die zugegebenermaßen immer etwas unkonkret sind, weil sie eine sehr breite Wirkung entfalten. Allerdings war er auch sehr konkret, wie z. B. Facility Management, Beteiligungscontrolling oder ressortübergreifende Gesetzesfolgenabschätzung. Diese Themen machen deutlich, worum es bei der Arbeit dieser Kommission geht, nämlich im konstruktiven Sinne Prozesse zu hinterfragen und zu schauen, wie man die Verwaltung bürgerfreundlich machen kann. Gerade die Thematik der Prozesse ist aus meiner Sicht auch eine wichtige Schnittstelle für ein Zukunftsthema in der Verwaltungsreform, nämlich E- Government, denn dieses kann man nur mit transparenten und vernünftig strukturierten Prozessen vernünftig implementieren und damit auch den maximalen Nutzen für die Bürger aus dem Verwaltungshandeln erzielen. Ich möchte allerdings an diesem Punkt klar machen, dass Verwaltungsreform – das ist auch sehr wichtig, um Widerstände innerhalb der Verwaltung abzubauen – keine pauschale Kritik an der Verwaltung ist, sondern ein Ansatz für einen konstruktiven Dialog und einen konstruktiven Austausch über die Rolle der Verwaltung und über Verwaltungshandeln.
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Deshalb – das halte ich für sehr wichtig – sind hier gerade Diskussion und Dialog zwischen Verwaltung, Parlament und Senat der entscheidende Punkt, um das Vorhaben Verwaltungsreform voranzubringen.
Die Stellungnahme des vorigen Senats zum ersten Zwischenbericht enthielt auch auf Grund der Struktur des Zwischenberichts eine Fülle von Prüfaufträgen und zeigt, dass sich der vorige Senat sehr intensiv und sehr ernsthaft mit den einzelnen Aspekten auseinander setzen wollte. Ich will hier nur anmerken, dass hoheitliche Aufgaben bei Polizei und Justiz besonders kritisch hinterfragt werden müssen, weil wir hier an Grundsätze staatlichen Handelns herangehen.
Ich komme zu einen Antrag der PDS- Fraktion zur Neuordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der deutlich zeigt, dass man auf Ebene der Aufbauorganisation oder durch Abschichtung eine sehr große Verwaltung – wir wissen, es ist das größte Ministerium, das es in der Bundesrepublik gibt – in kleinere Strukturen zerlegen und letztendlich auch mit mehr Ressourcen für die eigentliche Arbeit, nämlich für eine bürgerfreundliche Arbeit, ausstatten kann. Ich appelliere an Senator Strieder, sich intensiv mit den Vorschlägen auseinander zu setzen. Sie hatten eine sehr eindrucksvolle Präsentation. Ich denke, Sie werden sich den konstruktiven Vorschlägen in Bezug auf Verwaltungsreform nicht widersetzen.
Noch ein letzter Punkt: Schauen Sie einmal, wie viele Staatssekretäre Ihr Ressort hat und wie viele andere haben.
Die Große Anfrage fokussiert sehr stark auf die Einsparpotentiale. Allerdings – Herr Zotl, Sie haben das auch deutlich gemacht – steht nun einmal die Optimierung der Verwaltung im Sinne einer bürgerfreundlich agierenden Verwaltung im Vordergrund. Dies – so verstehen wir das – soll auch der Schwerpunkt der Arbeit der Kommission sein. Der Zwischenbericht und die Prüfaufträge zeigten, dass sich der vorige Senat sehr intensiv damit auseinander setzen wollte. Ich hoffe, dass dies auch künftig der Fall sein wird und dass die beauftragten Prüfberichte vorgelegt werden. Die ersten sind bereits zum 30. Juni fällig.
Einen Appell will ich besonders deutlich machen: Vergessen Sie bei all dem Handeln nicht, inwiefern die Mitarbeiter in den einzelnen Verwaltungen mit eingebunden werden können. Sie müssen sie auf die Reise mitnehmen. Der Regierende Bürgermeister hat leider bereits am Anfang mit seinem Konfrontationskurs für betriebsbedingte Kündigungen die eine oder andere schreckliche Vermutung aufblitzen lassen. Er ist dann davon abgewichen und hat auch in der Regierungserklärung seine Position anders formuliert. Allerdings bleibt ein fader Beigeschmack. Ich hoffe nicht, dass dies der künftige Kurs bei der Verwaltungsreform oder Modernisierung sein wird. Ich fordere Sie auf, bekennen Sie Farbe, zeigen Sie in einem Konzept zur Verwaltungsmodernisierung und vor allem im Umgang mit den Prüfaufträgen und daraus resultierenden konkreten Anregungen und Vorschlägen, dass Sie es ernst damit meinen. Zeigen Sie vor allem, wie Sie den Begriff, den Sie vorhin geprägt haben, Verwaltungsrevolution, umsetzen wollen! Wir wollen das gerne konstruktiv-kritisch begleiten. Was spricht denn dagegen, einen Ideenwettbewerb über die Vorschläge der Expertenkommission z. B. unter den Mitarbeitern der Verwaltung zu starten? – Ich halte das gerade im Sinne eines offenen Modernisierungsprozesses für sehr gut. Wir können dort sicherlich einiges an Kreativpotential nutzen.
Ich komme noch zu einigen Punkten der Großen Anfrage – ein Bereich sind Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Ich weiß nicht, ob eine Kommission der geeignete Weg ist, um dem wirklich Herr zu werden. Ich will hier nur einen kreativen Vorschlag machen, den man prüfen könnte: Man könnte jede Verordnung mit einem Verfallsdatum versehen, so dass man sie regelmäßig in die Hand nehmen und schauen muss, ob sie noch notwendig ist oder nicht. Vielleicht kann man diesem Vorschlag aufnehmen.
Ich möchte noch etwas zu dem Zumessungsmodell für die Bezirke sagen. Wir sind gerade bei der Kosten- und Leistungsrechnung und bei der Budgetierung in verschiedenen Modellen
und Rechnungen befasst. Dieses Zuweisungsmodell, das nun angewandt wird, ist sicherlich eine Basis. Allerdings würde ich gern sehen, wie man langfristig ein Modell entwickeln kann, das die verschiedenen Besonderheiten mit berücksichtigt.
Der Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge/Subsidiarität, Diskussion über öffentliche Aufgaben: Ich halte das für einen wichtigen Punkt. Die Berlinstudie hat dazu einiges ausgeführt. Allerdings ist es im konkreten Verwaltungshandeln etwas schwierig zu zeigen, was dabei passiert. Wenn ich mich an Diskussionen über Stadtteilzentren oder Nachbarschaftsheime erinnere, die Teile der privaten Selbstverwaltung und Selbstorganisation sind, dann frage ich mich manchmal, wie ernst es damit gemeint ist.
Abschließend: Es sind noch – wir werden sie leider im Ausschuss nicht mehr diskutieren können – verschiedene Anträge im Zusammenhang mit der Großen Anfrage vorgelegt worden. Zu einem Antrag möchte ich mich äußern – Verantwortung für Finanzen und Personal auch im Bereich der Hauptverwaltung zu bündeln: Der Vorschlag hat sicherlich einen Charme und entspricht auch dem Gedanken, Personal- und Ressourcenverantwortung zuzusammenzuführen. Aus meiner Sicht sollten wir das allerdings im Kleinen versuchen, um sich dann langfristig Gedanken darüber zu machen. Aber bei der jetzigen Situation und den gegebenen Größenverhältnissen halte ich es für sehr schwierig und fast kontraproduktiv für den Verwaltungsreformprozess, ein so großes Unterfangen bei zwei großen Schnittstellenverwaltungen anzulegen.
Zum Bereich Clearingstelle/Kofinanzierung für EU-Mittel und Bundesmittel ist der Vorschlag sicherlich gut gemeint, aber ich glaube, er greift ins Leere. Hier sollte man eher – das halte ich für den wichtigeren Bereich – überlegen, wie man die Verwaltung und die entsprechenden Bereiche fit macht, um EU-Mittel etc. einzuwerben.
Die CDU-Fraktion wartet also gespannt auf die ersten Berichte zu Prüf- und Berichtsaufträgen – sie sind ja bereits zum 30. Juni fällig – und wird sehen, wie der Senat darauf reagiert und mit ihnen weiter verfährt. Wir sind bereit, Lösungsvorschläge kritisch zu diskutieren und unsere Überlegungen zur Verwaltungsreform mit einzubringen. Den neuen Senat fordere ich auf, die Diskussion ernsthaft zu führen. Der Regierende Bürgermeister hat die Messlatte sehr hoch gelegt –
„Revolution“. Wir wollen sehen, wie weit Sie mit Ihren Worten Ernst machen. Wir werden Sie dabei kritisch begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat Berichte, dass die Berliner BäderBetriebe zu Beginn der Sommerbadesaison im großen Umfang Bäder schließen oder gar nicht erst geöffnet werden?
2. Ist dem Senat bekannt, welche Überlegungen seitens der Berliner Bäder-Betriebe diesen Maßnahmen zu Grunde liegen, und wie bewertet er diese?
Herr Senator, ich habe noch eine Nachfrage. Sie haben die verschiedenen finanziellen Situationen angeführt. Wie steht es um das Konzept der Bäderbetriebe, das entwickelt werden soll, um gerade dieses strukturelle Defizit zu beseitigen und ein entsprechendes Angebot dauerhaft zu sichern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Eingang möchte ich auf die Äußerungen des Kollegen Hoff zurückkommen, auch wenn Sie, Herr Hoff, im Bereich der Wissenschaft vielleicht die Koalitionsfrage
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provozieren, bin ich besonders froh, dass Herr Schuster nicht darauf eingegangen ist, sondern Dialogbereitschaft gezeigt und verdeutlicht hat, dass die große Koalition dieses Thema bewältigen und das wichtige Reformvorhaben des Hochschulgesetzes gemeinsam auf den Weg bringen wird.
Die Aktuelle Stunde zum Thema Zukunft Wissenschaft und die damit verbundene Thematik der Konzeption sowie des Ausbaus der Fachhochschulen ist hier Gegenstand. Vorab möchte ich noch eines anmerken: Trotz der schwierigen Haushaltslage, die das Land Berlin seit der Wende kennzeichnet, die auch den Bereich Wissenschaft seit der Wende prägt, muss berücksichtigt werden, dass bereits vieles geleistet wurde. Ich möchte nur an einige Punkte erinnern: Die Humboldt-Universität wurde wieder komplett aufgebaut, die Physik wird in Adlershof angegliedert, die Berufsakademie wird aufgebaut, die vielfältigen Forschungseinrichtungen in der Stadt wurden entsprechend ausgebaut und erweitert. All dieses ist trotz der schwierigen Haushaltslage geschaffen worden. Es kann nicht pauschal gesagt werden, dass die Wissenschaftspolitik nur in Sonntagsreden präsent ist. Sie ist real präsent, sie ist fassbar. Ich sehe es als einen Erfolg der Regierung in dieser Stadt!
Ich möchte zunächst auf den Bereich der Fachhochschulen eingehen. Wir haben in Berlin, historisch bedingt, die Situation, dass weitaus weniger Studenten an Fachhochschulen studieren als in anderen Ländern der Republik. Das hat auch der Wissenschaftsrat zu Recht festgestellt. Aus unserer Sicht und insbesondere im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes und auch – das ist ganz wichtig – im Rahmen der Neu- und Nachverhandlungen der Hochschulverträge wird hier einiges zu bewegen sein.
Ich möchte ein paar Aspekte anreißen, mit denen aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU-Fraktion dieses Ungleichgewicht strukturell vielleicht begradigt werden kann. Wichtig ist, dass dieses nicht zu einer Verlagerungsdebatte führen darf. Ein entsprechendes Angebot und eine entsprechende Kooperation müssen zwischen den Hochschulen ohne Denkbarrieren – entsprechend moderiert durch den Senat und das Parlament – erfolgen.
Erster Punkt ist hier insbesondere eine indikatorengestützte und leistungsabhängige Mittelzuweisung, die eine offene Konkurrenz zwischen Fachhochschulen und Hochschulen ermöglicht. Denn Wettbewerb ist das geeignete Instrument, um die entsprechenden guten Studiengänge herauszuarbeiten.
Der zweite Punkt – Einführung von Bachelor- und MasterStudiengängen: Das ist ein wesentlicher Teil der Novelle des BerlHG, ist aber schon im Bundesrecht entsprechend enthalten. Sie bietet hier insbesondere die gute Möglichkeit der Kooperation von Fachhochschulen und Universitäten. Das meint aber auch – und das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen – die Kooperation innerhalb bestimmter Studiengänge. Es kann ja durchaus sein, dass eine Vorlesung an der TFH und die andere an der TU stattfindet und man im Austausch den entsprechenden Stärken der verschiedenen Einrichtungen gerecht wird.
Als nächster Punkt ist die Einführung so genannter nachfolgender Bachelor-Studiengänge zu nennen, die dann später eine Verknüpfung von dualer Ausbildung, Berufsbildung und wissenschaftlicher Weiterbildung erlauben. Dies ist aus meiner Sicht sehr wichtig, und das wird der Facharbeiter der Zukunft sein, weil wir uns – wie schon zu Recht gesagt wurde – als Industrienation und als Nation, die stark im exportierenden Bereich tätig ist, nur durch die Qualifikation unserer Arbeitnehmerschaft auch in Zukunft erfolgreich positionieren können.
Ein weiterer Punkt – Lehramtsausbildung: Es sollte keine Scheuklappen geben, um auch einmal offen darüber zu diskutieren, inwiefern man das an Fachhochschulen ansiedelt. – Last but not least ist natürlich die Ausweitung der Hochschulverträge auf die noch verbliebenen Fachhochschulen und die kleinen Kunsthochschulen zu nennen.
Das sind alles nur Denkanstöße, aber sie betreffen wichtige Bereiche, um den Ausbau der Fachhochschulen voranzubringen, denn die Fachhochschulen sind die Hochschulen im Land Berlin, die im Verhältnis zu ihrer Zahl die meisten Absolventen „produzieren“. Das ist genau das, was die Wirtschaft braucht. Für das Land Berlin ist der Wissenschaftsstandort ein wesentlicher Standortfaktor, und insbesondere die Zahl der Absolventen ist sehr wichtig, damit weiter Unternehmen in die Stadt kommen, und zwar vor allem Unternehmen in den Zukunftsbranchen.
Zur Novellierung des Hochschulgesetzes wurde schon viel gesagt, und ich möchte auf einige Punkte eingehen, die auch schon Gegenstand dieser Diskussion waren. Der erste Punkt betrifft die Autonomie. Von den Rednern wurde ein Gegensatz konstruiert, aber wir sind sicherlich alle der Meinung, dass die positiven Erfahrungen mit den Hochschulverträgen in einer weiteren Regelung in das Hochschulrahmengesetz integriert werden muss.
Der zweite Punkt betrifft die Weiterbildung. Das ist ein Zukunftsmarkt für die Hochschulen und auch ein Zukunftsmarkt für die breite Arbeitnehmerschaft, denn jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass nur mit Weiterbildung auf Dauer die entsprechende Einstellungsfähigkeit – Employability – um es Neudeutsch zu sagen – erreicht werden kann.
Staatliche Steuerung – Kollege Hoff! –, Planung und Steuerung: Wir wollen hier nicht diskutieren.
Es ist uns allen klar, dass in Zukunft die Steuerung der Hochschulen bei mehr Autonomie über Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgt. Das ist bereits in den Rahmenpunkten, die Herr Stölzl vorgelegt hat, nachzulesen. Aus unserer Sicht ist das der geeignete Weg, und das bedeutet natürlich auch, dass die Wissenschaftsverwaltung sich in ihren Aufgaben etwas umstellen und sich reorganisieren muss.
Zum Abschluss noch etwas zum Thema „Zeitplan“: Wir haben gesehen, wie wichtig es war, mit den Hochschulverträgen Neuland zu betreten und wie gut das der Wissenschaftslandschaft getan hat. Das bedeutet meines Erachtens, dass wir auch im Bereich des Hochschulgesetzes schnell und zügig verfahren müssen. Die Erprobungsklauseln haben gezeigt, dass das Ganze positive Wirkungen hat. Wir müssen dies nicht im Detail evaluieren. Hier ist das langsame Agieren der Feind des Guten. Deshalb richtet sich mein Appell insbesondere an unsere Kollegen von der SPD-Fraktion, hier gemeinsam schnell und zügig an die Umsetzung zu gehen, damit wir auch weiterhin gute Voraussetzungen für die Wissenschaftslandschaft in Berlin haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich habe gut zugehört! Aber das ist ja nicht die erste Debatte in diesem Haus und zu diesem Thema „Love-Parade“ und vor allem über den Standort.
Die erste Frage, die man sich hierbei stellen muss, lautet, ob wir die Love-Parade in der Stadt haben wollen. Ich denke, es sollte Konsens bestehen, dass wir die Love-Parade in Berlin haben wollen. Dann muss man auch die Frage nach dem adäquaten Rahmen für dieses Ereignis stellen.
Wenn wir uns einmal die Alternativvorschläge für einen anderen Standort vergegenwärtigen – da wurde von der Frankfurter Allee gesprochen, vom Tempelhofer Damm, vom Kaiserdamm, vielleicht auch die Heerstraße –, dann wird jetzt auch noch der Flughafen vorgeschlagen. Es mag vielleicht den einen oder anderen Grund geben, der für diesen Standort spricht, aber es gibt auch ernsthafte Gründe, die dagegen sprechen. Um eine Love-Parade durchzuführen, die auch ein entsprechendes Gewicht und angemessen wahrgenommen wird, bedarf es eines vernünftigen Rahmens, in dem die Love-Parade stattfinden kann.
Wir haben die verschiedenen Erfahrungen auch mit dem Wachstum der Love-Parade gemacht, und es ist klar erkennbar, dass die derzeitige Strecke diejenige ist, die – bei Abwägung aller Gesichtspunkte – geeignet ist. Sicherlich gibt es begründete Bedenken wegen des Tiergartens, aber man kann auch Überlegungen anstellen, wie man dieser Problematik Herr werden könnte. Da ist sicherlich auch die Verwaltung gefordert. Ich bin der Meinung, dass sich eine Lösung finden lassen müsste.
Man kann sich nicht nur hinstellen und sagen, es gebe keine Lösung, wir müssten uns etwas anderes suchen.
Wir sind bei dieser Frage nicht allein. Die Veranstalter haben es deutlich gemacht: Wenn wir uns nicht um eine entsprechende Lösung bemühen, dann stellt sich nicht die Frage, wann die nächste Love-Parade in Berlin ist, sondern dann wird sie woanders stattfinden.
Doch, das glaube ich schon.
Die Love-Parade ist für die Stadt eines der wichtigen Symbole, die zum einen die Veränderungen hier positiv begleitet und zum anderen insbesondere die jugendliche Dynamik der Stadt unterstreicht.
Dazu passt allerdings nicht das alljährliche Hickhack, das zwischen Bezirk und Senatsverwaltung betrieben wird. Der nun scheidende Bezirksbaustadtrat hat dies in sehr eindrucksvoller Weise jedes Jahr von Neuem inszeniert. Ich rege hierzu an, dass die Senatsverwaltung entweder ausreichend Mittel zur adäquaten Nachbearbeitung zur Verfügung stellt oder hier selber tätig
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wird, damit diese unschöne Diskussion dort ein Ende hat und wir in einem vernünftigen Rahmen dort die Love-Parade durchführen können. – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Branoner zur Entwicklung am Standort Siemensstadt, führt der Senat derzeit Gespräche mit der Firma Siemens respektive der Firma Pirelli über den Erhalt der Arbeitsplätze in den dort betroffenen Werken am Standort Berlin führt, z. B. Pirelli-Kabelwerk oder Siemens-Dynamowerk.
Eine zweite Frage zur Firma Siemens: Gibt es derzeit Überlegungen, in die der Senat eingeweiht ist, ein strategisches Konzept zum Ausbau der Aktivitäten des Siemenskonzerns am Standort Siemensstadt zu entwickeln? – Danke!
Ich habe eine kurze Nachfrage: Siemens hat erhebliche Freiflächen in Siemensstadt. Gibt es hier konkretere Pläne, diese künftig nicht nur industriell, sondern auch für andere Segmente zu nutzen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Öffentliche Debatte statt Geheimclub, im Grundsatz
teile ich Ihre Forderung, allerdings mit dem Zusatz, die öffent
liche Debatte erst dann zu führen, wenn tragfähige Ergebnisse (8) vorliegen und nicht schon vorher auf der Grundlage erster Über
legungen. Die Kommissionen, die sich in letzter Zeit zum Beispiel
auch wie die Bundeswehrkommission mit derartigen Fragestel
lungen beschäftigt haben, haben ein ähnliches Verfahren gewählt, um Ergebnis und vor allem auch den Diskussionsprozess nicht durch unnötige vorherige Debatten zerreden zu lassen. Wenn man im Vorfeld, ohne eine vernünftige Analyse und vor allem auch ohne eine vernünftige interne Diskussion im Rahmen des Expertengremiums agiert, birgt dies das Risiko- das hat man bei der Bundeswehrdiskussion gesehen-. dass bereits erste Ergebnisse gleich für bare Münze genommen werden, ohne auch in der Arbeitsgruppe entsprechend reflektiert zu werden.
Dafür brauche ich keine Expertenkommission, dafür könnte ich einen Workshop einrichten oder es als ständigen Tagesordnungspunkt im Verwaltungsreformausschuss ansetzen, oder ich kann eine Selbsterfahrungsgruppe machen, aber ich diskutiere dann das Thema nicht vernünftig. Die Themenstellung - darauf haben Sie zu Recht hingewiesen - ist weitreichend und insbesondere für eine zukunftsfähige Diskussion über Staatsaufgaben sehr wichtig. Es geht hier nicht darum, irgendwelche Ergebnisse durch die Hintertür in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen, sondern darum, im Rahmen der Haushaltsberatungen erste Ergebnisse und zwar substantiierte Ergebnisse sicherlich zu bewerten und vielleicht- sofern man dann so weit ist- zu diskutieren. Mein Appelllautet ganz eindeutig: Wir müssen der Expertenkommission in ihrem selbstgesteckten Rahmen auch die
Möglichkeit geben, auch mit ihrer Arbeitsweise mit Sorgfalt das Thema zu bearbeiten und anschließend, danach, wo ausreichend Raum für die Diskussion ist, die Chance nutzen, dies im Rahmen des Parlaments und der betroffenen Ausschüsse zu besprechen.
Ich verstehe Ihre Ungeduld. Aber es bringt nichts, die Unge
duld im Rahmen einer breiten, vielleicht nicht sachdienlichen
Debatte auszuleben, sondern sie dann zu nutzen, wenn sie gerechtfertigt ist, nämlich dann, wenn wir Ergebnisse haben. Deshalb meine Bitte hier: Warten wir es ab, bis die Experten
erste tragfähige Lösungen vorgestellt haben, tragfähige Kon(C) zepte vorliegen, dann können wir diskutieren. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
[Beifall bei der CDU[
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Wir haben jetzt noch einmal die Gelegenheit – nachdem wir eine qualitativ sehr hochwertige Diskussion über das Berliner Hochschulzulassungsgesetz im Ausschuss hatten, die Kollegen haben es bereits erwähnt –, hierüber hier kurz zu sprechen.
In der Tat ist es misslich, dass wir darüber sprechen müssen – der Kollege Hoff hat bereits darauf hingewiesen –, dass es überhaupt eine Beschränkung der Zulassung für Studienplätze gibt.
Dies liegt daran, dass die finanziellen Ressourcen knapp sind. Wir wissen alle, wie die Lage des Haushalts ist. Wir müssen mit der Situation leben und dann das Beste daraus machen.
Nach meinem Dafürhalten ist die vorliegende Fassung des Hochschulzulassungsgesetzes sehr gut tragbar und kann auch in dieser Form verabschiedet werden. Sicherlich war der Knackpunkt in der gesamten Diskussion über die Zulassungsbeschränkung, wie groß das Gewicht der Auswahlverfahren sein darf. Hier möchte ich noch einmal betonen: Der ursprüngliche Vorschlag von 50 Prozent, hat nicht die Intention einer ideologischen Auswahl, sondern steht im Zusammenhang mit dem zunehmenden Maß der Autonomie der Hochschulen. Das Land Berlin hat durch die Hochschulverträge und das hat auch das kürzlich vorgelegte Gutachten des Wissenschaftsrats deutlich gemacht, mehr Autonomie an die Hochschulen gegeben, dazu gehört eben auch, dass die Hochschulen in einem gewissen Maß die Studierenden selbst auswählen können. Das war sicherlich die Intention, die dem 50-Prozent-Anteil zu Grunde gelegen hat. Nun hat sich im Diskurs um dieses Gesetzgebungsverfahren herausgestellt – auch im Rahmen der Anhörung –, dass diese 50 Prozent auf Grund ihrer mangelnden Inanspruchnahme zu üppig gegriffen gewesen sind.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich an die Fachhochschulen und die Hochschulen appellieren, dieses Auswahlverfahren zu nutzen, damit auch praktische Erfahrungen gesammelt werden können. Das ist bisher noch nicht der Fall, ist aber sehr wichtig. Wir müssen sehen, wie es erstens mit der Quote läuft, weil sie einfach willkürlich festgelegt worden ist, und zweitens, wie es – und das ist das Wichtigste – in der Praxis mit den Auswahlverfahren funktioniert: Sind sie tragfähig, führen sie auch zu einer besseren Profilbildung der Hochschulen?
Deshalb denke ich, dass wir im Zuge der Zeit – später, nach den Erfahrungen – sicherlich noch einmal über dieses Gesetz reden und schauen werden, ob diese Zahl von 20 % angemessen ist, oder ob auch bei den Auswahlverfahren etwas modifiziert werden muss.
Jetzt möchte ich noch kurz etwas zu den vorliegenden Änderungsanträgen sagen, insbesondere zu dem Punkt Auswahl. Ich weiß nicht, ob hier ein Missverständnis vorliegt, aber der Punkt Auswahlgespräche und vor allem wie dazu eingeladen wird, ist nicht etwa in einer Rangfolge nach den Abiturnoten, sondern es wird nach drei verschiedenen Kriterien verfahren, die untereinander gewichtet und individuell im Auswahlverfahren festgelegt werden. Das ist ausreichend und trägt auch dem Charakter eines Auswahlverfahrens Rechnung. Insofern ist hier meines Erachtens der Änderungsantrag nicht maßgebend, und das Gesetz kann in der vorgeschlagenen Form beschlossen werden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.