Ulrich Eichler

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Vielen Dank! – Frau Senatorin! Können Sie bestätigen, dass die Vivantes GmbH eine dreistellige Millionensumme noch in diesem Jahr beginnend durch Strukturveränderungen einsparen muss? Müssen Sie daher nicht zwangsläufig zu der Auffassung kommen, dass die planerische Anpassung an diese Maßnahmen schnellstmöglich vorgenommen werden muss?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es dürfte Konsens in diesem Hause sein, dass die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen eine äußerst wichtige Aufgabe politischen Handelns ist. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Zum einen sollte der Bedarf an ausgebildeten jungen Fachkräften nicht nur über Importe aus anderen Ländern gedeckt werden, zum anderen muss jungen Menschen, die ihre Schulzeit erfolgreich beendet haben, eine realistische Chance für den Einstieg in ihr Erwerbsleben geboten werden.
Die zurückliegenden Diskussionen, insbesondere im Gesundheitsausschuss, zum Thema Ausbildung in Krankenpflegeberufen – übrigens immer noch ein überwiegend von jungen Frauen nachgefragtes Berufsziel – haben erkennen lassen, dass die Zahl der bereitgestellten und ausfinanzierten Ausbildungsplätze weiter zurückgehen wird, wie wir das leider schon bei den Bildungsstätten der Uniklinika feststellen mussten. Nach dem Trägerwechsel in Buch sowie durch die Rechtsformänderung bei den städtischen Krankenhäusern werden sich betriebswirtschaftliche Erwägungen auch auf die Zahl der Ausbildungsplätze negativ auswirken. Unser Ziel, denke ich, muss es aber sein, dass aus den eingangs dargestellten Gründen auch künftig
Ausbildungsplätze über den tatsächlichen Bedarf hinaus angeboten werden. Das wiederum bedeutet aber auch, dass der Bedarf zuerst definiert werden muss, und das wiederum ist genau das Ziel unseres Antrages.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit muss endlich ein Konzept vorlegen, in dem dargestellt wird, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Ausbildungsplätzen ist. Dafür muss die Zahl und die Altersstruktur der gegenwärtig im Pflegebereich Beschäftigten, aber auch die erwartete Zahl der zukünftigen Ausbildungsplatzbewerber berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die erkennbar wachsende Nachfrage an neuen, innovativen Berufsbildern in Krankenhäusern zu berücksichtigen. Da die Krankenkassen die Ausbildung nur nach ihrem definierten Bedarf über das Krankenhausbudget finanzieren, wird eine Mitfinanzierung aus dem Landeshaushalt erforderlich sein.
Wenn diese Konzept auch nicht mehr vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres vorgelegt werden kann – das hätten wir uns gern gewünscht –, so muss es doch rechtzeitig vor den Beratungen zum Haushalt 2002 erarbeitet sein. Ich schlage daher vor, den Termin im ersten Satz unseres Antrages in 30. September 2001 zu ändern. Damit nehmen wir auch gleich die Debatte um die Termine, die wir eben geführt hatten, ein wenig zurück. Im Interesse der jungen Menschen, die ein Recht auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen haben, appelliere ich an Ihre verantwortliche und zustimmende und vor allem zügige Mitarbeit in den Ausschüssen. – Vielen Dank!
Während bei der kassenärztlichen Vergütung für die ambulant tätigen Ärzte schon vor Jahren die Vereinheitlichung zwischen Ost- und Westbezirken vereinbart wurde, muss bei der privatärztlichen Vergütung nach der Gebührenordnung (für Ärzte – GOA –) immer noch ein Abschlag von 14 % realisiert werden. Sicher war es nach Herstellung der deutschen Einheit im Jahre 1990 noch gerechtfertigt, einen Abschlag von zunächst 25 % einzuführen. Aber die Gründe, die dieses damals rechtfertigten – wie z.B. geringere Miet- und Personalkosten –, sind im elften Jahr der deutschen Einheit weitestgehend weggefallen. Auch sind nach Angaben des statistischen Landesamtes die monatlichen Nettoeinkommen je Einwohner in beiden Stadthälften gleich hoch. So ist es aus unserer Sicht dringend geboten, die Angleichung auch der privatärztlichen Vergütung zumindest in Berlin endlich herbeizuführen. Der Senat hat mit der „Bundesratsinitiative Kostenermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin“ beispielhaft gezeigt, wie die Unterschiede bei der Vergütung für eine andere Gruppe von Freiberuflern – gemeint sind Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher – abgebaut werden können. Hierzu wird auf die Ihnen sicher bekannte Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 14/1098 verwiesen. Wir wollen mit unserem Antrag eine Bundesratsinitiative erwirken, die im Ergebnis ein weiteres Stück teilungsbedingter Unterschiede in Berlin abbaut. Sie sollten sich diesem Anliegen nicht verschließen und unserem Antrag zum Erfolg verhelfen.
Frau Senatorin! Ich frage Sie: Haben Sie in neuen Verhandlungen mit den Krankenkassen – ich denke hierbei insbesondere an die AOK und an die BKK Land Berlin – versucht sicherzustellen, dass die nachweislich entstandenen Behandlungskosten auch zeitnah beglichen werden und nicht wie in zahllosen anderen Häusern erst über lange Prozesse eingeklagt werden müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie wird sichergestellt, dass die Krankenkassen jetzt und in Zukunft die ausstehenden Zahlungen an das Krankenhaus Moabit für bereits erbrachte Leistungen überweisen?
2. Nach welcher Konzeption sollen die Beschäftigten des Krankenhauses Moabit nach der etwaigen Schließung des Standortes weiter beschäftigt werden?
Frau Senatorin! Ich frage Sie: Treffen Pressemeldungen zu, wonach Sie sich in den Gesprächen bereit erklärt haben sollen, auch finanzielle Leistungen aus Ihrem Haushalt für das Personal zu übernehmen, also eine sogenannte „Sprintprämie“ zu finanzieren?
Frau Senatorin! Ich komme noch einmal auf die Kassen zurück. Sie sagten, bis auf die strittigen Zahlungen hätten die Kassen zugesagt, die Leistungen zu vergüten. Nun ist das Problem der strittigen Zahlungen – besonders bei der BKK des Landes Berlin – ein ausgesprochen großes, und das Krankenhaus Moabit ist nicht das einzige Haus, das davon betroffen ist und das auf dem Klageweg eine Vergütung der bereits erbrachten Leistungen erreichen muss. Welche Wege werden Sie gehen, damit die Kassen, insbesondere die BKK des Landes Berlin, auf die wir besonders ein Auge richten müssen, zukünftig wenigstens in diesem Hause die erbrachten Leistungen zeitnah vergüten werden?
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Herr Präsident! Ich frage den Senat: Vor einigen Tagen war in verschiedenen Zeitungen eine großformatige Anzeige zu lesen, wonach eine städtische KrankenhausGmbH des Landes Berlin zeitnah einen Geschäftsführer sucht. Ist die Gründung dieser GmbH möglicherweise an mir vorbeigegangen, obwohl ich an allen Sitzungen des Parlaments und der entsprechenden Ausschüsse bislang teilgenommen habe?
Frau Senatorin Schöttler! Würden Sie mir zustimmen, dass es für potentielle Interessenten außerordentlich schwer ist, sich zu bewerben, wenn die Beratungen um die Startbedingungen für diese GmbH noch gar nicht abgeschlossen sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weinschütz! Wollten Sie vielleicht mit der Verwirrung in Ihrem Antrag Aufmerksamkeit erregen, oder haben Sie diesen Antrag aus der falschen Schublade gezogen?
Sie beziehen sich auf das Landeskrankenhausgesetz von 1974. Sie wissen doch genau, dass wir 1994 ein neues Gesetz, eine große Novelle des Landeskrankenhausgesetzes verabschiedet haben. Der Kollege Köppl hätte Ihnen helfen können, er war sehr engagiert dabei. Wir hätten die ganze Problematik auch schon im Jahr 1994 behandeln können.
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Hören Sie doch einmal zu. Im Übrigen haben wir eine neue Fassung des Landeskrankenhausgesetzes vom 1. Dezember 1999 vorliegen, veröffentlicht am 25. Januar 2000 im Gesetzund Verordnungsblatt des Landes Berlin. Sie sind doch sonst immer so gut informiert und geben sich immer gut informiert. Warum haben Sie solche falschen Informationen auf Ihren Antrag geschrieben?
Es geht doch gar nicht um § 22, es geht um den § 23.
Und es geht um § 27 statt § 26. Aber ich schließe mich Ihnen an, dass wir uns nicht an den Formalien festhalten sollten, sondern über inhaltliche Fragen debattieren sollten.
Inhaltlich geht es um die Information über die Aufnahme von Patienten und über die Weitergabe von Patienteninformationen an Angehörige. Ihnen geht es vor allem darum, diesen Kreis der Angehörigen zu erweitern. Im letzten Teil Ihrer Rede, Herr Weinschütz, haben Sie selbst ausgeführt, dass dies eigentlich gar kein Problem darstellt, weil die Ärzte und Pflegekräfte in den Krankenhäusern dies problemlos handhaben. Deshalb verstehe ich Sie nicht, wenn Sie hier diesen Antrag einzubringen.
Wir wissen, dass jeder Mensch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus eine Kontaktperson oder mehrere Kontaktpersonen seines Vertrauens benennen kann. Jeder kann auch bei sich eine Information tragen, damit im Falle einer Nichtbefragbarkeit das Krankenhaus eine Kontaktmöglichkeit erhält. Ich nennen noch einmal das Stichwort „Patientenverfügung“. Wir präferieren die eigenverantwortliche Selbstbestimmung, und dabei sollte es bleiben. In der Praxis funktioniert es – wie von Ihnen selbst gesagt – gut, und es ist keine Gesetzesänderung erforderlich, unabhängig von den datenschutzrechtlichen Problemen, die ich hier gar nicht anschneiden möchte.
Ihnen geht es also in Wirklichkeit darum – das haben Sie auch sehr deutlich und umfassend ausgeführt –, durch die Hintertür, durch die „kalte Küche“, alternative Lebensformen durchzusetzen und diesen zur offiziellen Anerkennung zu verhelfen. Dazu ist aber das Landeskrankenhaus denkbar ungeeignet. Sie können die Debatte an anderer Stelle gerne führen. Wir machen das an dieser Stelle nicht mit. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Simon! Bei Ihnen bedanke ich mich ganz herzlich, dass Sie hier Ihren Artikel aus dem heutigen „Neuen Deutschland“ vorgelesen haben. Sehr viel mehr haben Sie dazu nicht beitragen können. Ich gebe zu, das „Neue Deutschland“ gehört nicht zu meiner täglichen Lektüre, aber wenn es um Krankenhausplanung und Krankenhauspolitik geht, versuche ich mich umfassend über die einzelnen Darstellungen zu informieren.
Herr Köppl! Sie haben hier eine einzige Idee ins Rennen gebracht, die Idee des gespaltenen Versorgungsauftrags, insbesondere für Buch. Nun werden Sie genauso gut wissen wie ich, dass in Buch bereits jetzt schon eine große Zahl Brandenburger und anderer Nicht-Berliner behandelt werden, und das nicht nur in den universitären Kliniken, sondern auch im Klinikum Buch selbst. Aber Sie haben wahrscheinlich vergessen, dass wir vor etlichen Jahren ziemlich erstaunt feststellen mussten, dass die Brandenburger die Ersten waren, die sich aus Buch zurückgezogen haben, als es noch darum ging, ein Gefäß- und Herzchirurgiezentrum zu bauen, an dem Brandenburg beteiligt ist. Das war nicht mehr möglich, weil sie ihre eigenen Betten, die sie neu gebaut haben, auch belegen müssen. Daher geht mir das Hoffen dieser Dinge mit gespaltenen Versorgungsaufträgen sehr weit in das Blaue des Himmels hinein. Ich habe in dieser Hinsicht in die Brandenburger kein Vertrauen – jedenfalls im Augenblick noch nicht.
Ich sehe selbst aber eine große Chance für den Bucher Standort, der geprägt ist durch die Wissenschaft, durch die Krankenversorgung und auch die Hochtechnologie. Ich sehe durchaus die Möglichkeit, in der Kooperation mit dem Klinikum Buch auch universitäre medizinische Forschung dort zu betreiben, so dass dieses Horrorszenario, das Sie hier ausgebreitet haben, aus meiner Sicht nicht zutreffen kann. Das größte Problem besteht darin, dass zur Zeit das Personal der Kliniken aufgehetzt wird und dass man Existenzängste weckt. Vor diesem Hintergrund ist eine sachliche Diskussion draußen in Buch kaum mehr möglich. Ich versichere Ihnen aber, dass auch ich schon häufig mit den Personalräten gesprochen habe: Wir sollten gemeinsam im Interesse zuerst der Patienten, die in den Krankenbetten liegen sollten, dann im Interesse des Personals und danach auch im Interesse der gesamten Struktur überlegen, wie wir sachlich vernünftig vorgehen, um die Struktur so zu gestalten, dass sie wirklich denen, um die es eigentlich geht – den Patienten – gerecht wird. – Vielen Dank!