Margrit Barth
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Warum hat der Senat sich im Bundesrat dagegen ausgesprochen, die laut Zweitem Gesetz zur Familienförderung ab Januar 2002 geltende Kindergelderhöhung nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen, wie dies bei der vorangegangenen Kindergelderhöhung beschlossen wurde, und warum war dies damals möglich und jetzt nicht?
2. Mit welcher Begründung werden die Kinder von Sozialhilfebezieherinnen – in Berlin sind dies fast 30 000 Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren und ca. 18 000 Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren – von der Kindergelderhöhung ausgeschlossen, obwohl SPD und Grüne sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene stets betonen, dass Familien deutlich mehr öffentliche Unterstützung benötigen?
Vielen Dank, Frau Senatorin. Ich bin nicht ganz zufrieden mit Ihrer Antwort, aber ich will mich jetzt auf die zwei Nachfragen konzentrieren.
Die erste Nachfrage lautet: Können Sie sich Veränderungen in der Berliner Familienpolitik vorstellen, damit auch Kinder von Sozialhilfeempfängerinnen, die weder von der Kindergelderhöhung noch von der steuerlichen Entlastung von Familien profitieren, sowie für Kinder von Eltern, die ein solch niedriges Einkommen haben, dass sie ebenfalls von der steuerlichen Entlastung nichts haben, doch etwas merken sollten, vor allen Dingen von der stets propagierten Kinder- und Familienfreundlichkeit in Berlin? Wenn ja, welche Veränderungen können Sie sich vorstellen?
Die zweite Frage lautet: Frau Senatorin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dem zustimmen, dass jetzt bei der zweiten Kindergelderhöhung die Anrechnung auf die Sozialhilfe erfolgt und diese damit gekürzt wird, was praktisch für Familien mit Kindern bedeutet, dass sie von dieser Kindergelderhöhung überhaupt nichts weiter haben? Finden Sie das gerechtfertigt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Richter-Kotowski! Sie sprachen am Anfang von sachpolitischer Auseinandersetzung. Ich habe eher den Eindruck, dass es hier um den Wunsch einer einsamen Dame geht, dieses Thema heute noch einmal als Wahlkampfveranstaltung zu polemisieren. Der Antrag von Ihnen trägt das Datum 14. Juni 2001. Ich frage mich immer wieder: Zu diesem Zeitpunkt kannten Sie bereits die objektiven Gründe, weshalb Ihr Antrag ganz konkret an der Realität vorbeigeht.
Es ist keine Blockadepolitik, sondern – wir werden das gleich noch mal hören – es gibt gute Gründe, weshalb Ihr Antrag heute einfach fehl am Platze ist. Ich will das noch mal deutlich machen: Sie wollen mit diesem Antrag den Bezirken – – Sie nannten es so – ein Anreizsystem geben,
ich würde es anders formulieren. Ich würde es so formulieren, dass Sie den Bezirken etwas zwangsverordnen möchten. Doch Sie hätten eigentlich schon im Juni wissen müssen, dass das nicht so ohne Weiteres möglich ist. Ich will drei Gründe benennen.
Erstens: In den letzten Jahren ist der Übertragungsprozess stetig vorangekommen. In den Übertragungsberichten wurde genau festgestellt, dass 1991 ca. 19 % der Plätze in freier Trägerschaft waren und im Jahr 2000 bereits 31 %. Auch im Ostteil der Stadt gibt es eine deutliche Steigerung.
Zweitens: Es war und es ist der parteiübergreifende Wille, in diesem Hause den Übertragungsprozess fortzuführen und insbesondere auch die großen Unterschiede zwischen den Angeboten freier Träger in den einzelnen Bezirken auszugleichen. Doch Sie wissen auch ganz genau, dass nach Auslaufen diverser Sonderfinanzierungsprogramme und dem lange angestrebten Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den freien Trägern der Übertragungsprozess ins Stocken geraten ist. Das heißt, es ist nicht auf Unwilligkeit der Bezirke zurückzuführen, dass zurzeit wenig Plätze übertragen werden, sondern darauf, dass die Bezirke sich den Übertragungsprozess kaum noch leisten können – so möchte ich es mal formulieren.
Drittens: Zur Fortsetzung des Übertragungsprozesses sind noch diverse Probleme – ich würde es so formulieren – vom Senat und auch vom Abgeordnetenhaus auszuräumen. Denn Sie wissen auch, dass eine wesentliche Ursache für die grundsätzlichen Unterschiede der Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft die Finanzierungsbedingungen sind. Kitas in freier Trägerschaft erhalten ihre Finanzierung auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, Kitas in kommunaler Trägerschaft erhalten sämtliche Aufwendungen für Beköstigung, Reinigung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Bewirtschaftung, bauliche Unterhaltung über den A-Teil. Und der wird konsolidiert, und nach bezirklicher Prioritätensetzung kommt das Geld in die Kitas. Ich will das nicht weiter ausführen, Sie wissen aber sehr gut, wie die Situation ist. Wir haben uns ja gerade mit einem Antrag zur Essensversorgung im Ausschuss beschäftigt. Das heißt also, wenn wir uns mit Ihrem Antrag weiter beschäftigen werden – und davon bin ich überzeugt, dass er in der nächsten Legislaturperiode wieder auf den Tisch kommt –, dann, glaube ich, sind bis dahin einige Bedingungen zu klären.
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Im Übrigen möchte ich auch noch mal darauf verweisen, dass wir selbst im Hauptausschuss gemeinsam festgelegt haben ein paar Auflagenbeschlüsse, die beantwortet werden müssen, und auch, dass der Senat bis Ende des Jahres einen Lösungsvorschlag zugesagt hat. Also warten wir es doch ab.
Und ich denke, dann werden einige Probleme geklärt sein. – Frau Richter-Kotowski! Ich bin der Meinung, dass die Probleme erst einmal ausgeräumt werden müssen – und nicht mit einem Ad-hoc-Antrag, der wirklich nur für den Wahlkampf bestimmt ist. Ansonsten hatten Sie ja lange, lange Zeit. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Herr Schlede! Der Antrag in allen Ehren, wir haben ja im Ausschuss darüber gesprochen: Es geht nicht darum, jetzt noch einmal die Institutionen zu benennen, wohin Erzieherinnen oder Lehrerinnen dann wechseln sollten. Es geht darum, die Situation für die Kinder zu verbessern. Ich glaube, dazu gehören auch die Kinder in den Kitas.
Insofern meinen wir, dass Ihr Antrag leider auch nicht die Lösung für das Problem bringt. Das Thema Überhang ist in den letzten Wochen sehr strapaziert worden, und insofern sind wir der Meinung, dass es notwendig ist, etwas über den Tellerrand der Schule hinauszusehen.
Wir sollten uns dazu verständigen, wie der Erzieherinnenbedarf in Einrichtungen wie Kita und Schule, abgesichert werden kann, und wir sollten uns darüber verständigen, wie die Konzepte für die Personalentwicklung in den Bereichen Jugendhilfe und Schule auszusehen haben. Das geht aus unserer Sicht weit über das gegenwärtige Überhangmanagement hinaus. Deshalb meinen wir, dass Ihr Antrag zumindest jetzt nicht zeitgemäß ist. Wir lehnen ihn ab. Ich habe Ihnen das bereits im Ausschuss so dargestellt. Sie wollten heute noch einmal eine Debatte dazu. Ich denke, das reicht damit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Erste, was ich Frau Richter-Kotowski sagen möchte, ist: Wenn das die Art des Umgangs ist, wenn das der Arbeitsstil der Opposition ist, dann brauchen wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht viel dazu zu sagen, dann wird das schon von allen richtig erkannt.
Frau Richter-Kotowski! Herr Nolte hat gesagt, Sie hätten den Antrag abgeschrieben. Ja, man hätte oben darüber schreiben müssen: „Änderungsantrag zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen“. Dann wäre es noch ein bisschen korrekter gewesen. Wir haben im Ausschuss am 5. Juli bereits über einen ähnlichen Antrag von Ihnen diskutiert.
Wir haben Ihnen auch erklärt, dass wir zurzeit die Vorschläge, die Sie eingebracht haben, nicht realisieren können aus genau dem Grund, den Herr Nolte Ihnen genannt hat: Es geht um einen Prüfauftrag. Aber Sie hatten doch genügend Zeit! Der Antrag der Grünen wurde doch im Mai 2000 gestellt! Sie hatten über ein Jahr Zeit, um diesen Antrag zu bearbeiten.
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Das sagt sich im Nachhinein ganz einfach. Aber Sie wissen genau, dass Sie auch im Hauptausschuss – gestern – einen Antrag mit ähnlicher Intention als Auflagenbeschluss eingebracht haben.
Dieser wurde auch abgelehnt. Nun können Sie sich einfach nicht damit abfinden, dass die Koalition einen anderen Antrag „durchgekriegt“ hat. Die Vorwürfe, die Sie immer der Opposition gemacht haben, müssen Sie sich jetzt einmal selbst machen; denn Sie wissen genau: Auch inhaltlich hat Ihr Antrag, den Sie heute eingebracht haben, kein Fundament. Die Verwaltung arbeitet bereits daran. Sie haben über Jahre verhindert, dass wir uns ein realistisches Bild zur Situation der kommunalen Kitas machen konnten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Entspricht es den Tatsachen, dass in der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport Überlegungen bzw. Planungen für ein neues Modell der vorschulischen Ausbildung der Kinder, das die Abschaffung der Vorklassen an den Grundschulen beinhaltet, existieren, und wenn ja, welche pädagogischen Zielstellungen verfolgt der Senat damit?
2. In welcher Weise sollen die Aufgaben der Vorklassen künftig erfüllt werden, ohne dass für die Eltern zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen, und welche personellen Konsequenzen sind mit dem neuen Modell verbunden?
Ich bedanke mich erst einmal, Herr Staatssekretär! – Leider war es so, dass in der Presse schon sehr viel zu diesem Thema „Vorklasse oder vorschulische Bildung“ veröffentlicht wurde. Die Eltern sind verunsichert. Ich frage Sie nun, was Sie konkret unternehmen werden, um die beiden Angebote – die Vorklasse und die Vorschulgruppe in der Kita – als gleichwertige Angebote zu entwickeln, damit Eltern wissen, wohin sie ihr Kind bringen sollen, und auch selbst entscheiden können, gewissermaßen die Wahl selbst treffen können. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das auch zeitlich genauer bestimmen würden, denn wir befinden uns gerade in der Diskussion zum Entwurf des Schulgesetzes. Deswegen haben mich die Informationen in der Presse doch ein bisschen mehr verwundert.
Herr Staatssekretär! Warum haben Eltern zurzeit nicht die Möglichkeit, ihre Kinder nach dem Vorklassenbesuch ab Mittag in die Kita zu schicken, damit sie eine ganztägige Betreuung erfahren und damit z. B. allein erziehende Mütter eine entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben können?
Herr Senator Böger! Ich frage Sie: Wie bewertet der Senat die öffentlichen Äußerungen vom Leiter des Berliner Instituts für Antisemitismusforschung, wonach der Senat den Kampf gegen Rechtsextremismus offenbar nicht
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so ernst nehme, da die versprochene personelle Verstärkung z. B. bei der Ausländerbeauftragten, der Anti-Gewalt-Kommission und dem Zentrum für Antisemitismusforschung zur Verstärkung der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus bisher noch nicht erfolgt sind?
Herr Senator Werthebach! Ich frage Sie: Ist in diesem Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Zumessungsmodells konkret im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu rechnen, das die jetzige, nach Zufallskriterien erfolgende und völlig unzureichende Finanzierung ablöst? Wenn ja: Wann und in welcher Weise wird dies geschehen?
Inwieweit lässt sich seitens des Senats die im Haushaltssanierungsgesetz festgeschriebene pauschale Kürzung der Zuwendungsbeträge um 5 Prozent überhaupt noch aufrecht erhalten angesichts des scheibchenweise Eingestehens der Nicht-Sinnhaftigkeit dieser Regel, nachdem zuerst um Begriffe gestritten wurde, dann die jährlich vorgesehene Kürzung jetzt nur noch einmal zu erbringen sein soll und neuestens anscheinend auch Ausnahmemöglichkeiten geschaffen werden?
Herr Senator! Ich frage Sie: Stimmen Sie mir zu, dass im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, wozu ich natürlich auch die Jugendverbandsarbeit und die Arbeit der Jugendorganisationen zähle, keiner ausgegrenzt werden soll, sondern dass es auch Anliegen der Jugendhilfe generell ist, allen jungen Menschen entsprechende Angebote zu machen?
Danke schön! – Das ist eine Frage an den Senator Böger. interjection: [Heiterkeit – Wieland (Grüne): Parlamentarier fragen, Böger antwortet!]
Es tut mir leid, aber trotzdem: Treffen Zeitungsmeldungen zu, dass das FEZ als Folge der geplanten Kürzungen Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbereiten muss? Wenn ja, um welche Höhe der Kürzungen handelt es sich, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden davon betroffen sein?
Herr Böger, ich stimme Ihnen in vielen Positionen zu und gehe auch von der realen Situation aus, dass die Personalausstattung im offenen Ganztagsbetrieb oder im Schulhort eine andere ist als im Kitahort. Wenn jetzt die Übertragung an einen freien Träger erfolgt, haben Sie vor, die Personalverordnung aus dem Kitabereich auch im Schulhort einzuführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir nehmen den Bericht des Senats über Maßnahmen und Konzepte gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zur Kenntnis. Zum einen stimmen wir dem Senat hinsichtlich der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu, ein politisches Signal in Berlin zu setzen. Zum anderen halten wir den ressortübergreifenden Ansatz, der in diesem Konzept vorhanden ist, für dringend erforderlich, um schnell und präventiv wirksam zu werden.
Bereits 1998 hat meine Fraktion in einem Antrag gefordert, Beratungs- und Bildungsangebote für Lehrer und Lehrerinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und Erzieher und Erzieherinnen in der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Orientierungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verstärken. Sie werden sich erinnern, dass daraus ein Berichtsauftrag entstand. Der Bericht wurde uns am Ende der letzten Legislaturperiode als Mitteilung zur Kenntnisnahme über Förderung einer demokratischen Kultur bei Jugendlichen, Maßnahmen gegen Extremismus bei Jugendlichen insbesondere bei rechtsextremistisch orientierten Verhaltensweisen vorgelegt. Es handelte sich um die Drucksache 13/4147. Im Berichtsauftrag war unter anderem die kritische Bewertung bereits vorhandener Ansätze und die Einschätzung ihrer Wirksamkeit gefordert. Leider müssen wir heute feststellen, dass beide Berichte eine kritische Lageeinschätzung und eine kritische Bewertung bisheriger Aktivitäten nicht vornehmen. Ausgangspunkt aller Überlegungen sollte doch sein, was der Senat in den zurückliegenden Jahren unternommen hat, und zu welchem Ergebnis dies geführt hat.
In diesem Zusammenhang kann man um bestimmte Fragen keinen Bogen machen wie z. B.: Welche Folgen hat die zunehmende Armut bei Kindern und Jugendlichen? Welche Konsequenzen haben Ausbildungsplatzmangel – mein Kollege aus der SPD hat diese Zahlen konkret genannt – und Jugendarbeitslosigkeit für die Integration junger Menschen in die Gesellschaft? Auch die Fragen, wie sich die jahrelangen Kürzungen im Bildungsbereich auswirken oder was die fehlende Regelfinanzierung im Kinder- und Jugendbereich für die Entwicklung der Kinder- und Jugendlichen bedeutet, müssen beantwortet werden. Ich könnte die Liste der Fragen fortsetzen.
Berlin hat drei Jahre ein Sonderprogramm gegen Gewalt „Jugend mit Zukunft“ gehabt. Der Kollege Gewalt hat darüber gesprochen. Es war mit mehreren hundert Millionen DM gefördert. Auch ein Kick-Programm war dabei. Ich bedauere sehr, dass die Ergebnisse und die Erfahrungen dieser Programme nicht tiefgründig genug in die Drucksache 14/700 eingeflossen sind. Ich frage Sie, ob es die einzig verbliebene Konsequenz aus dem Programm ist, dass es sich erübrigt hat und dass beispielsweise die Schülerclubs und die sportbezogenen Jugend- und Jugendsozialprojekte nur noch über Lotto- und Stiftungsgelder eine Chance haben? Alle diese Fragen werden in der Vorlage nicht oder nur unzureichend beantwortet. Vielmehr zieht sich bei allen Maßnahmen der Vorbehalt der Finanzierung wie ein roter Faden durch. Die angedachten Projekte und Maßnahmen sind sicher sinnvoll. Darüber sind wir uns alle einig. Aber wie sollen sie umgesetzt werden? Wie ernst meinen wir es eigentlich mit der Verstärkung politischer Bildungsarbeit, wenn auch im Haushaltsplanentwurf gerade in diesem Bereich etwa 200 000 DM gekürzt werden? Welche Chancen haben Projekte für interkulturelle Begegnungen, Fahrten zu Gedenkstätten und anderen durchaus wichtigen Maßnahmen, gerade für junge Menschen, wenn das Geld dafür fehlt?
Die Vorlage macht richtigerweise auch auf die Notwendigkeit der Vernetzung und der Kooperation mit nichtstaatlichen Stellen, Initiativen, Bündnissen und Einzelpersonen aufmerksam. Vorhandene Kompetenzen und Erfahrungen sind zu nutzen. Wir halten auch dieses für unverzichtbar. Dabei sollte niemand ausgeschlossen werden. So gibt es beispielsweise das Ihnen und ich gehe davon aus, dass Ihnen bereits bekannte Antifa-Pressearchiv, das über Internet bereits allgemein zugänglich ist. Es könnte doch ein Ausgangspunkt für das angedachte Berliner Online-Archiv Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sein.
Ein weiteres Beispiel sind die konkreten Maßnahmevorschläge des Projekts „Standpunkt – Pädagogen gegen Rechtsextremismus“. Diese können zum Beispiel in bestehenden Fort- und Weiterbildungsangeboten für Pädagogen in allen Berufsfeldern genutzt werden und damit zu einer Erhöhung der Wirksamkeit beitragen. Nutzbare Erfahrungen im Kampf gegen
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Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gibt es auch in Brandenburg, wo zum Beispiel die mobilen Beratungsteams seit Jahren eine anerkannte Arbeit leisten. Im Übrigen liegt Ihnen ein Antrag meiner Fraktion vor, diese mobilen Teams auch in Berlin einzurichten.
Ein abschließender Gedanke: Wir haben heute viel über dieses Thema gehört, aber wir sind uns alle darüber im Klaren, dass eine gesamtgesellschaftliche Strategie gegen Rechts aus unserer Sicht nur dann einen Erfolg haben wird, wenn Politik und staatliches Handeln vorbildlich Demokratie und Zivilcourage demonstrieren. Dazu gehört in besonderer Weise der Abbau vorhandener Vorurteile und die Beförderung interkultureller Kompetenzen in der Verwaltung.
Ich möchte abschließend noch etwas zu unserem gemeinsamen Antrag sagen. Ich begrüße es, dass dieser Antrag zur Solidarität mit den jüdischen Mitbürgern parteiübergreifend zu Stande gekommen ist.
Ich würde mir aber wünschen, dass auch das Abgeordnetenhaus weiterhin gemeinsam einen wirksamen Beitrag gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus leistet, auch über den heutigen Tag hinaus. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich meinen Beitrag beginne, mache ich ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen unseres Senators Herrn Böger.
Herr Böger, offensichtlich funktioniert die Kommunikation in Ihrem Amt nicht so richtig.
Gestern fand eine große Elternveranstaltung in Schöneberg statt. Ihr Staatssekretär war anwesend, und ich gehe davon aus, dass das dort für ihn eine richtige Nachhilfestunde war. Zumindest habe ich erwartet, dass Sie heute in Ihrem Beitrag mit bestimmten Aussagen etwas anders umgehen.
Die zweite Vorbemerkung: Offensichtlich haben Sie auch ein Problem als Senator für Jugendangelegenheiten. Dieser Senator dürfte doch der oberste Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen sein. Wenn Sie von „meiner Verwaltung“ sprechen,
dann würde ich mir wünschen, dass Sie – im übertragenen Sinne – auch von „meinen Kindern“ sprechen. Das habe ich leider heute vermisst.
Die dritte Vorbemerkung: Sie sprechen davon, dass man stärker loben müsste. Das wird sicherlich funktionieren, wenn man eine differenzierte und reale Einschätzung vornimmt; denn eine differenzierte und reale Einschätzung der Entwicklung in der Tagesbetreuung hat Berlin dringend nötig. Umso mehr bin ich ganz dagegen, dass man bestimmte Dinge verschleiert – ich werde nachher noch darauf zurückkommen.
Eine vierte Vorbemerkung: Wenn Sie sagen, Sie haben ein Hauptproblem – die immer weniger vorhandenen Kinder im Land Berlin –, dann sollten Sie vielleicht einmal den Ansatz suchen, woran es denn liegen könnte, dass Familien mit Kindern die Stadt verlassen,
und warum die demographische Entwicklung sich so verheerend zeigt – sicherlich auch deshalb, weil Familien sich gar nicht mehr ohne weiteres Kinder anschaffen, wenn die Zukunft sich so „rosig“ darstellt.
Nun zum Eigentlichen: In der Beantwortung der Großen Anfrage der Grünen habe ich vermisst, dass Sie, Herr Böger, auf Ihren Auftrag, der in den §§ 22 und 24 des KJHG verankert ist, zumindest noch einmal an einer Stelle eingehen. Dort heißt es ganz eindeutig, es gehe darum, dass die Betreuungseinrichtung die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern solle, dass Betreuung, Bildung und Erziehung die Aufgabe der Einrichtung ist und dass sich das öffentliche Leistungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren müsse. Ich erinnere noch einmal daran, dass der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung von Kindern ab drei Jahren bis zum Eintritt in die Grundschule bundesweit eingeführt worden ist. Aber das Gesetz orientierte sich dabei gleichzeitig auf die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder unter drei Jahren und Grundschulkinder und auf die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Ganztagsplätzen. Die letzte Erinnerung daran haben Sie durch Frau Ministerin Bergmann gerade erst erhalten, Herr Böger. Der Bundestag ging dabei zwar in erster Linie von der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus, wir wissen jedoch, dass aus der Sicht des Kindes der Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung als Sozialisationsinstanz wichtig ist. Und deshalb brauchen Kinder Unterstützung, damit sie gemeinsam lernen und spielen – Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft, ausländische Kinder, Kinder aus verschiedenen familiären Zusammenhängen, mit und ohne Behinderung. Hier sollen sie durch fachkundiges Personal betreut, gebildet und erzogen werden, aber das in Abstimmung mit den Eltern. Sie sollen auch die deutsche Sprache erlernen, Benachteiligungen sollen abgebaut werden. Aber ich gehe davon aus, dass Sie das alles wissen.
Wie sieht die Situation in Berlin aus? – Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs waren 1995 sehr unterschiedlich. Sie sprachen erst von einem Vergleich. Diesen Vergleich habe ich gestern Abend auch gehört; Sie vergleichen das Land Berlin in der Ausstattung mit den alten Bundesländern. Es ist ein Skandal! Vielleicht sollten Sie sich einmal mit den neuen Bundesländern vergleichen,
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jahrelang wurde nicht nur für die Schulpolitik eine verfehlte Finanzpolitik betrieben; gleichermaßen trifft das auch auf die Jugendpolitik zu. Auch hier hat sich über die Jahre ein tiefes Loch aufgetan. Es hat mich nicht verwundert, als im vorigen Jahr der Senat sich neu bildete und Ihnen, Herr Böger, dieses Ressort nicht gerade von anderen streitig gemacht wurde. Keiner wollte dieses sogenannte Elendsressort haben – so wurde es von der „Berliner Morgenpost“ bezeichnet, was mich schon erschreckt hat. Aber es ist klar geworden: Defizitverwaltung macht keinen Spaß, und Lorbeeren kann man in diesem Bereich nicht ernten. Doch statt die Herausforderung anzunehmen und die vom Senat einst beschlossenen Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt zur Richtschnur eigenen Handelns zu machen, stehen Sie, Herr Senator Böger, mit Ihrem Haushaltsentwurf für das Kapitel 10 00 in der sozialdemokratischen Tradition Ihrer glücklosen Vorgängerin. Denn die Bedingungen für junge Menschen und Familien mit Kindern in Berlin werden sich mit diesem Haushalt weiter verschlechtern, und das gerade in Bereichen, in denen es um allgemeine Förderung geht, um den Abbau von Benachteiligungen, um Chancengleichheit und Prävention, um den Einstieg ins Berufsleben.
Meine Damen und Herren von der SPD und der CDU, ich vermisse, dass Sie Verantwortung für diesen Bereich übernehmen und Prioritäten für junge Menschen und ihre Familien in dieser Stadt setzen. Wer von sozialer Stadtentwicklung redet, muss zur Kenntnis nehmen, dass in Berlin ca. 100 000 Minderjährige von Sozialhilfe leben. Er muss zur Kenntnis nehmen, dass der neueste Sozialstrukturatlas bestätigt hat, dass Familien mit Kindern die Stadt verlassen. Dort steht es schwarz auf weiß. Er muss zur Kenntnis nehmen, dass zu wenig Grün in dieser Stadt ist, dass zu wenig Spiel- und Sportplätze vorhanden sind – wir kommen über die 50 % Ausstattung nicht hinaus – und dass es zu wenig Betreuungs- und Freizeitangebote nach der Schule gibt, ob es die Schülerclubs oder die Schulstationen sind. Und schließlich haben Familien in dieser Stadt schlechte Lebensbedingungen und werden im Freizeitbereich zur Kasse gebeten. Der Familienpass macht diese Defizite bei weitem nicht wett.
Besonders am Herzen liegt mir die Förderung von Kindern und Jugendlichen. In Höhe von insgesamt ca. 18 Millionen DM hat unser Senator einen Teil der Regelfinanzierung in die Hände der Lottospielergemeinde gegeben, die jetzt neben Berliner Arbeitsämtern zu den Hauptsponsoren für außerschulische Bildungsarbeit und Freizeitangebote gehören wird. Im Haushaltssanierungsgesetz stellen Sie die Weichen, die Regelfinanzierung weiter einzuschränken, wenn die Zuwendungssummen jährlich pauschal um 5 % weiter gekürzt werden sollen. Das ist unverantwortlich.
Die PDS-Fraktion fordert mehr Regelfinanzierung statt Ausstieg aus der Regelfinanzierung und verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und mehr und gerechtere Mittelzuweisungen in die Bezirke, damit diese ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen können. Die PDS-Fraktion schlägt Ihnen deshalb auch vor, die Mehreinnahmen aus unserem Antrag auf Erhöhung der Vergnügungsteuer, der heute in den Haupt
ausschuss überwiesen wurde, sollten zweckgebunden für Kinder- und Jugendarbeit in die Bezirke gegeben und da auch zur Verfügung gestellt werden, exakt pro Kopf der 6- bis 27-Jährigen, damit Verteilungsgerechtigkeit herrscht und nicht diejenigen Bezirke bestraft werden, die bisher Prioritäten für Kinder und Jugendliche gesetzt haben.
Ich möchte zum Schluss sagen: Wenn Sie unsere Anträge abstimmen, sehen Sie sich diese bitte noch einmal genau an. Wir sind davon überzeugt, dass Sie für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt dann etwas Gutes tun, wenn Sie ihnen zustimmen. – Vielen Dank!
Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Böger. Herr Böger! Trifft es zu, dass der Rechnungshof einen Bericht über die hohe Versorgungssituation im Kitabereich hinsichtlich des Ostteils der Stadt angefertigt hat, in dem diese Situation bemängelt wird, verbunden mit der Aufforderung an den Senat, Plätze im Kitabereich bzw. Stellen von Erziehern und Erzieherinnen abzubauen?
Was schätzen Sie, wann der Bericht dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wird?
Die Anträge der PDS-Fraktion über neue Zumessungsmodelle in der Jugendhilfe und ein Sonderstrukturprogramm für die Kinder- und Jugendarbeit haben Sie, meine Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, im Hauptausschuss abgelehnt. Dies ist mir völlig unverständlich. Unsere Anträge waren getragen von einem Minimalkonsens, den wir in langen Debatten erreicht glaubten. Davon zeugt auch die Tatsache, dass die Anträge fast wörtlich dem entsprachen, was der Landesjugendhilfeausschuss, in dem auch Sie vertreten sind, mit großer Mehrheit parteiübergreifend beschlossen hatte.
Nach jahrelangen Kürzungen droht die Kinder- und Jugendarbeit in diesem Lande immer mehr in der Versenkung zu verschwinden. Laut Berechnungen des Landesjugendamtes fehlen ca. 60 Millionen DM, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Doch Sie setzen andere Prioritäten: Kanzler-U-Bahn, Schloss-Aufbau, Referenzstrecke für den Transrapid – das sind einige der milliardenschweren Projekte, die die CDU-Fraktion plant und denen der Koalitionspartner SPD unzweifelhaft zustimmen wird. Geld ist also genug da, und was noch fehlt, kratzen Sie wiederum im Kinder- und Jugendhilfeetat zusammen, wo längst nichts mehr zu holen ist. Ich weiß nicht, ob junge Menschen und deren Eltern das verstehen. Sicher, auch diese fahren U-Bahn, doch das kann keine Legitimation dafür sein, dass Sie auch in diesem Jahr im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit den Rotstift ansetzen, indem Sie den Bezirken weniger Geld geben, auf Landesebene die Regelfinanzierung im Umfang von über 8 Millionen DM zugunsten unsicherer Lottomittel ersetzen.
Gestatten Sie mir, Sie an das Jahr 1995 zu erinnern. Damals einigten sich die in diesem Hause vertretenen Parteien nach einem harten Gesetzgebungsverfahren einvernehmlich darauf, im Berliner Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz für die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit 10 % aller Jugendhilfeausgaben als angemessenen Anteil zu definieren. Allgemeine Zielstellung war es, den Anteil des Landes für die allgemeine Förderung junger Menschen konkret messbar und verbindlich für Land und Bezirke festzulegen. Ungefähr zeitgleich mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte
−die Einführung der Globalhaushalte,
−die Änderung des Zuständigkeitsgesetzes, wonach nunmehr die Bezirke für die Finanzierung der Kinderund Jugendarbeit zuständig gemacht wurden
−und das öffentliche Aussprechen einer Wahrheit, die allgemein längst bekannt war: Berlin war faktisch pleite.
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Präsident Führer
Es scheint, dass das Zusammentreffen dieser Faktoren das Schicksal der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin besiegelte, denn heute, mit dem Vorliegen des Entwurfs für den Landeshaushalt 2000 und der Bezirkshaushaltsentwürfe sind wir von dem 1995 gesetzlich festgelegten Anspruch weiter entfernt als je zuvor:
Was gut gedacht war, nämlich dass die Bezirke selbst entschieden, was nach bezirklicher Sicht für Kinder, Jugendliche und Familien getan und finanziert werden musste, verkehrt sich unter den Bedingungen von willkürlichen und am Bedarf völlig vorbeigehenden Zumessungen einerseits und drastischen Haushaltskürzungen andererseits ins Gegenteil. Laut Entwurf des Landesjugendplans wird das Land Berlin auch dieses Jahr seinen gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden. Nur ca. 7,7 % statt wie gesetzlich vorgegeben 10 % der Jugendhilfemittel werden für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Die Ost-Bezirke erreichen mit 9,2 % knapp und die Westbezirke mit 7,2 % nicht einmal den Landesdurchschnitt – dies vorbehaltlich der Zustimmung zu den aufgestellten bezirklichen Haushaltsplänen, in denen 35 Millionen DM weniger an konsumtiven Sachausgaben zur Verteilung zur Verfügung standen.
Meinen Sie, dies bliebe ohne Folgen? – Von Jahr zu Jahr steigen die Ausgaben für die individuell einklagbaren Hilfen zur Erziehung: Von 1995 bis 1998 stiegen sie um 100 Millionen DM. Insgesamt überzog das Land Berlin 1998 um ca. 600 Millionen DM den Etat im sogenannten Z-Teil. Erst vor wenigen Tagen meldete das Statistische Landesamt, dass die Zahl der zumeist wegen Erziehungsschwierigkeiten sozialpädagogisch betreuten Familien von 1994 bis 1998 um 65 % zugenommen hat, bei den Alleinerziehenden sogar um 82. %. Als Konsequenz daraus schließen Sie zur Mitte des Jahres alle Familienbildungsprojekte.
So verschiebt sich seit Jahren der Charakter der Jugendhilfe von einer allgemein fördernden, Beratung anbietenden und Benachteiligungen abbauenden Einrichtung hin zu einer Institution, die Schadensbegrenzung übt. Es ist Zeit, dass Sie neue Prioritäten für junge Menschen und ihre Familien setzen. Diese Aufgabe können Sie nicht auf die Bezirke abwälzen.
Im letzten Wahlkampf haben Sie sich in Versprechungen fast übertroffen. Da ist von Regelfinanzierung die Rede gewesen. Die vom Senat verabschiedeten Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt wurden entstaubt, soziale Stadtentwicklung erfunden und eine öffentlichkeitswirksame Partnerschaft mit UNICEF eingegangen, in der man sich als „Hauptstadt der Kinder“ präsentierte. Die Verwaltungs- und Gebietsreform wurde den Bürgerinnen und Bürgern als Chance verkauft, endlich eine gerechte und am Bedarf orientierte Grundausstattung in allen Bereichen der Jugendhilfe in allen Bezirken zu etablieren. In der Trägerlandschaft der Stadt und in den Jugendhilfeausschüssen wurde ein neues Zumessungsmodell für die Kinder- und Jugendarbeit diskutiert, das im Zuge der Umsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung allen Bezirken pro Kopf der in ihnen lebenden Kinder und Jugendlichen einen Mindestbetrag von ca. 360 DM garantieren sollte. Nichts ist davon übrig geblieben!
Es geht um mehr als Trägerinteressen – es geht um junge Menschen, für die wir eine Verantwortung haben. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unseren Anträgen für neue Zumessungsmodelle in der Jugendhilfe und einem Sonderstrukturprogramm zur Festschreibung des jetzigen Status quo in der Kinder- und Jugendarbeit zu.
Was den Antrag der Fraktion der Grünen angeht, werden wir diesem unsere Zustimmung nicht versagen, obwohl er unserer Auffassung nach längst nicht den Notwendigkeiten entspricht und auch aus fachlicher Sicht
verbesserungswürdig ist. Aber wir unterstützen in der jetzigen Situation jeden Antrag, der auch nur vage die Hoffnung auf eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation bringen könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Gründe gibt es für die seit Anfang des Jahres erfolgte Einstellung der Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen und die Kürzungen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – ABM –?
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2. In welchem Umfang und auf welche Art und Weise erfolgen die Einschränkungen, und welche Konsequenzen wird dies für die Träger der Maßnahmen und die Infrastruktur im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben?
Herr Staatssekretär! Können Sie bestätigen, dass für ABM gegenwärtig weder ESF-Mittel noch ARP-Mittel des Landes zur Verfügung stehen und die Träger den vollen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten für AB-Maßnahmen selbst und in bar erbringen müssen, wenn eine Maßnahme gefördert werden soll, und wenn ja, welche Konsequenzen wird dies für die Träger Ihrer Auffassung nach haben?
Herr Staatssekretär! Ist es richtig, dass mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesarbeitsamt und dem Senat die verbleibende Sachmittelausstattung auf Initiative des Senats auf je 6 % der Lohnkosten begrenzt wurde? Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?