Peter Schuster

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Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand des Erwerbs des ehemaligen US-Headquarters durch die Freie Universität Berlin angesichts der aufgetretenen Schwierigkeiten?
2. Wie kann und will der Senat auf die FUB und den Bund einwirken, um den Erwerb zu realisieren?
Frau Senatorin! Lassen sich diese Vermittlungsbemühungen noch etwas konkretisieren? Es ist ja richtig, dass die FU in ihrer Autonomie finanziell allein dafür zuständig ist. Andererseits ist es einstimmige Meinung aller, die mit Wissenschaft in diesem Hause zu tun haben, dass es unabdingbar und unschätzbar wäre, wenn die FU dieses bekäme. Gibt es konkrete Aussichten auf einen Erfolg sozusagen in der Vermittlung zwischen den beiden streitenden Parteien, die der Senat einleiten könnte?
Frau Senatorin! Es gibt Gerüchte, dass es an der FU unterschiedliche Interessenlagen in diesem Punkt gebe. Ist Ihnen darüber etwas bekannt? Kann das einen Einfluss auf diesen Vorgang haben?
In der Tat, es ist keine Jungfernrede, es ist die letzte Rede, die Abschiedsrede.
Es war doch ein bisschen zusammengeflickt. Ich fange einmal damit an: Sie wollten heute drei Mal über Hochschule reden. Das ist ja sehr schön, da hätte ich gerne mitgemacht. Aber die erste Rede haben Sie verschlafen, weil Sie nicht da waren und damit die Rederunde abgesagt werden musste.
Ich muss noch auf ein paar Dinge eingehen, bevor ich zu der Anfrage selber komme. Ich kann nicht alles korrigieren, was Sie hier falsch dargestellt haben; das lohnt auch nicht. Nur das Eine: Sie sagen, wir wollten die Änderung des BerlHG nicht, solange wir mit der CDU in der Koalition waren, und jetzt, mit den Grünen, machten wir es.
Sie wissen, dass das total falsch ist. Wir haben immer gesagt, wir werden die große Novellierung machen, wenn die Bundesgesetzgebung durch ist und wenn die Evaluierung der Erprobungsklausel durch ist. Wir haben dann dazu gesagt: Wenn es einen Bedarf gibt, vorher Dinge schnell zu klären, vorzuziehen, dann tun wir das. Das haben wir mit diesem Gesetz gemacht. Es ist nichts weiter drin als kleine, aber notwendige Änderungen, die nicht warten können, bis die große Novellierung Ende 2002 kommt. Und so grotesk, liebe Frau Kollegin, können die Änderungen in diesem Gesetz wohl nicht sein. Sie haben selber zwei von diesen Punkten zugestimmt, und wenn nicht Wahlkampf wäre, hätten Sie auch anderen Punkten noch zugestimmt. So sieht das aus!
Die Anpassung an das Hochschulrahmengesetz, das ist eine alte Klamotte. Denn wir haben in Berlin durch die Erprobungsklausel schon längst das vorweggenommen, was mit dem Hoch
schulrahmengesetz in den anderen Bundesländern zu einer Gesetzesänderung führt.
Die Senatorin hat eine Menge Fakten vorgetragen, die ich nicht zu wiederholen brauche. Es ist auch gar nicht sinnvoll, hier die fachliche Diskussion in dieser Ausführlichkeit zu führen. Ich schließe mich vor allem der Senatorin an in dem Dank an den Wissenschaftsrat für die Arbeit, die er hier gemacht hat. Das war nicht die erste Empfehlung. Er hat diesen Prozess in Berlin seit der Wiedervereinigung begleitet und uns mehrere Evaluationen und Empfehlungen gegeben. Keine Wissenschaftslandschaft in den alten Bundesländern wurde so evaluiert wie die in Berlin, und das ist gut so, denn die Konsequenzen, die daraus kommen, sind produktiv.
Zur Umsetzung dieser Empfehlungen hat die Senatorin das Richtige gesagt. Es kann doch nicht Sinn sein, dass die Politik abdankt, wenn Expertenkommissionen eine Empfehlung abgibt. Das sind doch keine Ex-cathedra-Verkündigungen, sondern das sind Empfehlungen, die man ernsthaft zu prüfen hat, mit denen man sich auseinanderzusetzen hat und wo man Ja oder auch Nein sagen kann. Wir haben in Berlin zu einigen Punkten Folgekommissionen eingerichtet, auch dort, wo der Wissenschaftsrat selber es nicht empfohlen hatte. Man muss auch sagen, dass nicht in allen Teilen das, was der Wissenschaftsrat als Expertise vorgelegt hat, von gleicher Qualität war. Es gibt durchaus Bereiche, die etwas schneller gestrickt waren als andere, aber das ändert nichts an der Gesamtleistung, die der Wissenschaftsrat hier vollbracht hat. Wir haben Korrekturen insbesondere durch die Kommission bei der Lehrerbildung und bei den regionalwissenschaftlichen Instituten erfahren. Wir müssen auch sagen, dass gerade bei den regionalwissenschaftlichen Instituten die Folgekommission festgestellt hat, dass es erhebliche Defizite gibt. Die Universitäten sind aufgefordert, diese Defizite zu beheben und die Qualität entsprechend zu steigern. Die entscheidende Frage ist, mit welchen Instrumentarien so etwas umgesetzt wird. Wir haben dies aktuell in den Hochschulverträgen vereinbart.
Auch wenn Sie das jetzt anders darstellen: Die Hochschulverträge sind nicht nur mit schwarzen Federn geschmückt, sondern sind das Ergebnis einer Koalitionsarbeit und darüber hinaus. Sie sollten diese Gemeinsamkeiten nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Der gesamte Wissenschaftsausschuss, alle Fraktionen haben die Hochschulverträge fast einhellig mitgetragen, und es ist wirklich ein starkes Stück, wenn Sie im Wahlkampf versuchen, das einseitig als ein schwarzes Instrument darzustellen.
Wir werden im Zusammenhang mit der Novellierung des Hochschulgesetzes überlegen, ob wir einen Landeshochschulrat einsetzen, dem wir dann auch die Kompetenz geben könnten – ich sage das immer im Konjunktiv –, solche Empfehlungen umzusetzen. Ich sage das deswegen im Konjunktiv, weil wir die Erprobungsklausel, auch die Anhörung auswerten wollen. Die war im übrigen keine CDU-Anhörung, es war eine Anhörung des Senators, und der ist immer noch Senator von Berlin und nicht Senator der CDU gewesen, auch wenn er Ihrer Partei angehörte.
Ich will noch ein Wort zu den regionalwissenschaftlichen Instituten sagen, –
Ich komme dann auch zum Schluss, Herr Präsident! – weil es eine alte Forderung der SPD war, und die ist gerade nach den Veränderungen der letzten Tage wichtig geworden. Uns fehlt – wir haben das immer wieder angemahnt – unter den regionalwissenschaftlichen Instituten eines, das sich mit den Problemen des Orients und des Islams beschäftigt. Wir haben dies immer wieder gefordert, und ich stelle das auch heute noch einmal ohne jede Polemik vor. Gerade Berlin als Stadt, die einen so hohen Anteil an Muslims hat, hat eine Verpflichtung für die Gesellschaft, aber auch für ganz Deutschland,
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hier wissenschaftlich etwas voranbringen, einen Beitrag zu einem modernen, europazentrierten – wie immer man es nennen will – Islam zu leisten, dass man Muslims die Möglichkeit gibt, in Instituten der Universität, so wie es für die beiden christlichen Kirchen möglich ist, Religionslehrer auszubilden. Ich gebe das als Anregung hier herein, weil ich glaube, dass bei all dem, was wir in diesen Tagen diskutieren, auch das etwas ist, was nicht untergehen sollte.
Wir werden, wenn wir dann im nächsten und übernächsten Jahr das Berliner Hochschulgesetz hier verabschieden, hoffentlich wieder feststellen – ich werde nicht mehr dabei sein, aber die, die dabei sind, werden feststellen –, dass es sehr viele Gemeinsamkeiten in der Hochschulpolitik gibt und dass wir versuchen sollten, im Interesse der Jugend, die wir auszubilden haben – das ist ein ganz wesentlicher Bereich der Wissenschaft –,
zu dieser Gemeinsamkeit zu kommen, und dass wir auf der anderen Seite alle im Regierungshandeln erkennen, welche Bedeutung die Wissenschaft für die Wirtschaft und die Zukunft dieser Stadt hat. Sie können sicher sein, dass die SPD-Fraktion dies erkannt hat und entsprechend verfolgen wird.
Vielen Dank Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einmal noch ein persönliches Wort vorwegsagen. Frau Grütters, da Sie offensichtlich einen Vaterkomplex haben und immer wieder auf mein Alter anspielen:
Dummheit und Klugheit ist keine Frage des Alters.
Was Sie hier geboten haben, bestätigt das, was heute in der Zeitung stand – ich weiß nicht, wer da zitiert wurde –: Die CDU in Berlin sei völlig von der Rolle.
Was Ihre Position zu den Hochschulverträgen betrifft, das haben Sie zum Schluss ja klar gesagt. Aber Sie haben zunächst im Wissenschaftsausschuss gesagt, Sie würden zustimmen, wenn die Hochschulen zustimmen. Die haben inzwischen zugestimmt, obwohl Sie hier das Gegenteil behaupten. Sie haben sich dann im Hauptausschuss enthalten. Heute ist also daraus eine Gegenposition geworden.
Worum geht es? In dem vom Vorgängersenat ausgehandelten Vertrag war eine Absenkung von 40 Millionen DM Basis am Ende plus 25 Millionen DM Haushaltssperre, die, wenn sie umgewandelt wäre, 65 Millionen DM Basisabsenkung gegeben hätte. Jetzt stehen am Ende 60 Millionen DM. Worüber regen Sie sich eigentlich auf, Frau Grütters?
Sie machen Stimmung hier. Sie machen Stimmung in der Stadt
Die CDU wird immer einfallsreicher und intellektueller.
Das ist wenigstens ein Erfolg. Sie sollten sich noch häufiger an uns orientieren! – Es wurde gesagt – darauf muss ich noch eingehen –, dass die Forderung, es seien möglicherweise über 100 Millionen DM an Einsparungen zu erzielen, völlig aus der Luft gegriffen sei. Das ist nicht aus der Luft gegriffen! Es sind
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ernsthafte Fragen, die wir immer wieder an die Hochschulmedizin gestellt haben. Sie ergeben sich schlicht daraus, dass wir 1995 die Studierendenzahlen auf 60 % abgesenkt haben. Daraus erfolgen Einsparungen und Abbau von Lehrkapazität. Wenn Sie außerdem die in der Bundesdiskussion befindlichen Zahlen für die Ausstattung von Hochschulmedizinausbildung ansehen, 365 000 DM pro Jahr pro Studienplatz, gerechnet auf Anfängerzahlen, kommen Sie zu solchen Fragen. Die Zahlen, die Herr Dietl von der Charite´ in den letzten Wochen genannt hat, deuten genau diesen Punkt an. Er sagt, er braucht 220 Millionen DM für die Lehre. Wenn Sie aber die Bundeseckwerte zur Grundlage bei 400 Studierenden in Humanmedizin nehmen, sind Sie bei 140 Millionen DM. Das ist die Grundausstattung für Lehre und Forschung. Worüber wir uns zu unterhalten haben, ist die Zusatzausstattung. Niemand will an die Forschungsgelder. Niemand will an das Geld, das für den Reformstudiengang vorgesehen ist. Wir müssen aber vernünftig miteinander und mit den Hochschulen darüber reden können, was diese Stadt in dieser Lage die Ausbildung von Medizinern kosten kann und soll. Das ist der Punkt, um den es geht.
Nun haben wir immer gesagt – das ist der große Erfolg in den Hochschulverträgen –, dass wir dies nicht von oben anordnen wollen, weil wir nicht über die Betroffenen hinweg, sondern mit den Betroffenen handeln wollen. Deshalb ist der wichtigste Punkt – das ist fast ein Quantensprung –, dass die Hochschulen jetzt bereit sind, in einer gemeinsamen Expertenkommission diese Fragen endlich einmal rational auszuleuchten und zu diskutieren. Wir werden ein Ergebnis bekommen, mit dem wir nachher sinnvoll arbeiten können. Wir haben in den Verträgen den Satz aufgenommen, dass die Expertenkommission im Einvernehmen mit den Hochschulen gebildet wird. Dies ist ein Zeichen des gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Ausdruck des Willens, auf beiden Seiten zu konstruktiven Ergebnissen zu kommen.
Ich bin der Senatsverwaltung, aber auch den Hochschulen sehr dankbar, dass sie diesen konstruktiven Beitrag in den Verhandlungen geleistet haben und auch bereit sind, in den nächsten Monaten und Jahren – bis September 2002 soll die Kommission zu Ergebnissen kommen – diesen konstruktiven Weg weiterzugehen. Wir werden diesen Weg mitbegleiten und unseren Beitrag dazu leisten, dass Hochschule, Forschung und Wissenschaft den Platz in der Stadt behalten, den die Stadt für ihre Zukunft, für ihre wirtschaftliche Zukunft braucht. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Man könnte meinen, dass ein Teil der Antworten schon in der Zeitung steht, aber ich glaube, es gibt noch genug, wo man ergänzende Informationen und tiefere Informationen bekommen kann. In diesem Sinne trage ich die Fragen vor:
1. Wie wird der Senat mit den vorliegenden konkurrierenden Anmeldungen für eine politische Demonstration umgehen? – Es geht um die Love-Parade.
2. Wird der Senat den Veranstaltern der Love-Parade räumliche Alternativen anbieten, und wenn ja, welche?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte zunächst einmal noch zu Ihrer Antwort auf Frage 1 nachfragen, ob der Senat weiterhin davon ausgeht, dass es sich um eine Versammlung, also eine politische Demonstration handelt, oder ob er dabei nicht inzwischen erhebliche Zweifel hat und versucht, dies als eine kommerzielle Veranstaltung zu werten und entsprechend mit dem Veranstalter zu verhandeln.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich gehe davon aus, dass sich der Senat nicht nur passiv verhält, sondern auch aktiv tätig wird. Jedenfalls hat man durchaus den Eindruck, dass das in anderen Fällen so ist. Deshalb möchte ich nachfragen: Was tun Sie als Senat, dass diese unstrittig für Berlin wichtige Veranstaltung am 14. Juli stattfinden kann, und zwar nicht im Großen Tiergarten? Es gibt ein Gutachten von einem Herrn Kordes, in dem er fachlich fundiert nachgewiesen hat, dass die KarlMarx-Allee durchaus geeignet ist. Der Kern der Frage ist: Was tut der Senat, um mit räumlichen Alternativen und Verhandlungen diese Veranstaltung am 14. Juli in Berlin zu halten?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Sie für einen Gesundheitsstandort Moabit nach dem Krankenhaus selbst auch Konzepte haben. Können Sie konkreter sagen, welche Chancen und Möglichkeiten es für diesen Standort gibt, auch weiterhin ein Gesundheitszentrum für die Region zu sein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem nun auf Bundesebene die neue BAföG-Reform umgesetzt wurde, frage ich den Senat:
1. Wann und wie wird die BAföG-Reform im Land Berlin umgesetzt?
2. Hat der Senat finanzielle Vorkehrungen getroffen, die sicherstellen, dass alle BAföG-Berechtigten nach Inkrafttreten der Reform die Ihnen zustehenden Zahlungen auch ausgezahlt bekommen? – Diese sollen, wenn ich das richtig sehe, mit dem Monat April dieses Jahres beginnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Mich interessiert, wie viele Studierende von dieser Erhöhung insgesamt betroffen sind.
Zweitens: Ist die Bewilligung in irgendeiner Weise betroffen von der Haushaltssperre?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär, kann ich aus der Tatsache, dass Sie eben den Bereich der Weiterbildung als einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor angesprochen haben, schließen, dass sich der Senat nun vehement für die Erarbeitung und Verabschiedung eines Weiterbildungsgesetzes in Berlin einsetzen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde – –
Wenn das abgezogen wird, entschuldige ich gern. – Das Thema der Aktuellen Stunde, Zukunft Wissenschaft, hat Bedeutung für den Einzelnen und für die Gesellschaft, sowohl als Bildung wie als Forschung. Forschung und Bildung sind untrennbar miteinander verbunden. Höchstleistungen erwachsen aus einem breiten Umfeld. Jeder Sportverein weiß das. Daher ist die Verwirklichung von Chancengleichheit für die SPD ein individueller demokratischer Anspruch und liegt zugleich im Interesse der gesamten Gesellschaft. Viele demokratische Gesellschaften sind bei der Umsetzung dieses Anspruchs voraus und führen wesentlich mehr Menschen zu höchsten Bildungsabschlüssen.
Die Bundesregierung hat die Bedeutung von Wissenschaft als Bildung und Forschung erkannt und löst den Reformstau ihrer Vorgänger auch hier auf. Dass das weh tut, Frau Grütters, kann ich Ihnen nachempfinden, aber es sollte nicht zu solchen Äußerungen führen – denn dies ist Ihrem Niveau nicht angemessen –, wie sie Sie hier vorhin getan haben.
Bereits 1999 hat die Bundesregierung 1 Milliarde DM zusätzlich in diesem Bereich ausgegeben, mehr als die CDU-geführte Bundesregierung von 1993 bis 1998 gekürzt hat. Im Jahr 2001 stellt die Bundesregierung insgesamt 16 Milliarden DM für Bildung und Forschung in den Haushalt ein.
Der Forschungsbericht 2000 der Bundesregierung, der vor wenigen Tagen erschienen ist, dokumentiert diese neue Politik anschaulich und überzeugend. In dem Bericht selber, aber auch in der im Bericht enthaltenen Selbstdarstellung von Berlin lässt sich die Bedeutung des Wissenschaftsstandorts Berlin ablesen. Die Pfunde, mit denen Berlin wuchern kann, sind uns allen bekannt. Die Medizin- und Biowissenschaften haben internationale Bedeutung. Dazu kommen zahlreiche weitere Schwerpunkte. Leider gibt es aber auch in diesen Bereichen in Berlin noch hausgemachte Defizite.
Erstes Defizit: Der Anteil der Geistes- und Sozialwissenschaften ist in Berlin entwicklungsbedürftig. Dabei bieten sich Berlinbezogene Forschungsfelder an. Die Stadt hat genügend Probleme, die auch Probleme anderer Ballungsräume sind. So bieten beispielsweise Sozialstruktur, die Stadtentwicklung und Integration eingewanderter Berliner umfangreiche Forschungsaufgaben, die im Interesse der Zukunft der Stadt schnellstens angegangen werden müssen.
Zweites Defizit: Die Bedeutung des Wissenschaftsstandorts in der Öffentlichkeit in und außerhalb Berlins ist nicht ausreichend erkennbar. Es fehlt ein professionelles Marketing für den Wissenschaftsstandort Berlin.
Drittes Defizit: Ausgründungen aus Hochschul- und Forschungseinrichtungen müssen verstärkt, gefördert und ermuntert werden. Die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft hat sich mühsam mit der Verwaltung auseinandersetzen müssen, bis es zur Einrichtung eines Gründerzentrums kommen konnte.
Viertes Defizit: Berlin muss seine Anstrengungen erhöhen, um an den Bundesfördermitteln und Bundesprojekten stärker beteiligt zu sein. Die Koordination der in Berlin sitzenden Institutionen muss verbessert werden. Das InnoRegio-Desaster darf sich nicht wiederholen!
Ich komme nun zu den Hochschulen. Die überhastete Vorlage von Eckpunkten zu einem neuen Hochschulgesetz verkennt die Prioritäten der Hochschulpolitik in Berlin. Die drängenden Probleme sind nicht durch Gesetzesänderungen allein zu lösen. Herr Senator! Sie haben die Chance versäumt, ein mit den Koalitionsfraktionen abgestimmtes Positionspapier vorzulegen. Damit haben Sie auch kein Signal gegeben, ein neues Gesetz in breitem gesellschaftlichen Konsens zu erarbeiten. Die Änderung des Hochschulgesetzes in dieser Legislaturperiode ist in der Koalitionsvereinbarung abgesprochen und wird nicht an der SPD scheitern. Es ist aber keine Eile erforderlich, denn seit 10 Jahren hat Berlin das fortschrittlichste Hochschulgesetz der Bundes
republik. Die größere Autonomie der Hochschulen hat vor 10 Jahren mit der Einführung von Kuratorien begonnen, die die bis dahin unumschränkte Herrschaft der Ministerialverwaltung abgelöst haben. Das gilt erst recht seit der Einführung des Globalhaushalts, der Hochschulverträge und der Erprobungsklausel. Hochschulen anderer Bundesländer wären glücklich, wenn sie ein solches Gesetz hätten.
Ob die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten der Modernisierung der Berliner Hochschulen effektiv und verantwortungsvoll genutzt werden, lässt sich erst dann beurteilen, wenn die Erfahrungen da sind, die Berichte und die notwendigen Evaluationen vorliegen. Das wird Ende 2002 möglich sein.
Die von der Bundesregierung beabsichtigte, fast revolutionäre Änderung des Dienstrechts an Hochschulen und die Neuregelung der Personalstruktur im Hochschulrahmengesetz wird nicht vor Ende 2001 abgeschlossen sein. Diese Neuregelungen sind zwingend von Berlin zu übernehmen. Ich hätte mir gewünscht, Herr Senator, wenn Sie auch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen mit einer positiven Empfehlung in Ihre Eckpunkte aufgenommen hätten. Wir sind bereit, das Berliner Hochschulgesetz umfassend zu novellieren, aber nicht auf Raten, sondern als Gesamtpaket.
Für uns ist es ein wichtiges hochschulpolitisches Kriterium, möglichst vielen jungen Menschen eine Hochschulausbildung zu bieten. Im Vergleich mit anderen Staaten, die ihre Hochschulen zügiger an neue Erfordernisse angepasst haben, müssten wir die Zahl der Studierenden eines Jahrgangs – und damit auch die der Abiturienten – verdoppeln. Damit bleibt untrennbar aber das Kriterium der Qualitätssicherung und der Leistung und der Exzellenz von Forschung und Lehre verbunden.
Neue Studienplätze müssen vorrangig an Fachhochschulen geschaffen werden. Hier hinkt Berlin erheblich nach. Nur ca. 20 % studieren an Fachhochschulen, 40 % sollten es sein.
Zur Finanzierung der zusätzlichen Studienplätze müssen die Ausgaben für die Hochschulmedizin auf den Prüfstand. Nach den in der Kultusministerkonferenz diskutierten Vorgaben für die Ausstattung medizinischer Lehre und Forschung gibt es in Berlin eine Finanzierungsreserve von bis zu 150 Millionen DM pro Jahr. Der Ausbau der Fachhochschulen ist bisher über Bemühenszusagen des Senats nicht herausgekommen.
Die materielle Absicherung des Studiums ist Voraussetzung für eine breite Bildungsbeteiligung. Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen zur Ausbildungsförderung kehren den Trend des stetigen Rückgangs der Leistungen der CDUBundesregierung seit Anfang der neunziger Jahre um. Die Einkommensgrenze wird steigen, das Kindergeld wird generell nicht mehr auf das Einkommen angerechnet, die Fördersätze werden erhöht, BAföG Ost und West werden angeglichen.
Wir wollen ein schlankes, klares und verständliches Hochschulgesetz. Das Gesetz soll insbesondere in Organisationsfragen auf wenige Grundsätze und Rahmenlegungen beschränkt sein, innerhalb derer die einzelnen Hochschulen im Sinne der bisherigen Erprobungsklausel Gestaltungsmöglichkeiten auf Grund eigener interner Willensbildung haben. Wir wollen leistungsorientierte Kriterien für die Zumessung der Finanzen an die Hochschulen und innerhalb der Hochschulen. Die größere Autonomie bedingt auch öffentliche Evaluation und Rechenschaft. Im Rahmen des immer wichtiger werdenden lebenslangen Lernens können die Hochschulen nicht auf die Erstausbildung beschränkt bleiben.
Die Hochschulverträge sind ein wichtiges Instrument zur politischen Steuerung der Hochschulen. Ihre Verlängerung steht an. Auf Ihre Eckpunkte hierzu warten wir noch, Herr Senator.
Wir wollen, dass die Hochschulen Körperschaften des öffentlichen Rechts bleiben,
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für deren Mitglieder die demokratische Teilhabe an der Selbstverwaltung zu sichern ist. Die Hochschulen haben gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen. Der Staat – dazu gehört auch das Parlament – darf sich aus seiner Verantwortung für die Hochschulen nicht wegstehlen.
Im Übrigen, Frau Grütters, hat die Diskussion im Wissenschaftsausschuss gezeigt, wie fern von der Realität Ihre Schnellschüsse in der Sommerpause hierzu waren.
Innerhalb der Hochschule sollen weiterhin Grundsatz- und Richtungsentscheidungen durch Gremien getroffen werden, in denen alle Mitglieder und Gruppen stimmberechtigt mitwirken. Diese Gremien wählen jeweils Leitungen, deren Kompetenz gestärkt werden soll und die gegenüber dem jeweiligen Wahlgremium rechenschaftspflichtig sind.
Die Autonomie der Hochschulen wollen wir weiter ausbauen und die Detaileingriffe der Senatsverwaltung abbauen.
Für die Hochschule insgesamt soll es bei den Kuratorien als Aufsichtsgremium mit externen und internen Mitgliedern bleiben. Wie die Aufgaben und die Zusammensetzungen endgültig zu regeln sind, in welchem Umfange es zentrale Vorgaben gibt oder nicht, ob die internen Mitglieder direkt oder indirekt vertreten sind, wer das Vorschlagsrecht hat, kann erst nach Auswertung der Erfahrungen mit den laufenden Modellversuchen entschieden werden.
Ein Landeshochschulrat zur Beratung von Senat, Parlament und Hochschulen sowie als Ort der Koordination und Entscheidungen bei Konflikten wird von uns befürwortet. Ein zukünftiger Hochschulrat in Berlin hätte allerdings eher die Kärrnerarbeit der laufenden Hochschularbeit zu bewältigen. Wenn sich erneut grundsätzlicher Beratungsbedarf stellt, so können wir Ad-hocKommissionen einsetzen, wie es auch andere Bundesländer tun und wir bisher auch in Berlin praktiziert haben.
Die von der Bundesregierung geplante Dienstrechtsreform wird die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Hochschulen steigern. Die Juniorprofessur wird es jungen Wissenschaftlern gestatten, unabhängig zu lehren und zu forschen. Die Abschaffung der Habilitation verkürzt die Zeit bis zur Berufung, ohne die Qualität zu senken. Die Einführung eines Grundgehalts mit Zulagen wird zur Leistung motivieren. Wir begrüßen die grundsätzliche Gleichstellung der Professorenbesoldung an Universitäten und Fachhochschulen.
Studienreform ist eine der wichtigsten inhaltlichen Reformprojekte. Der Konsens der Hochschulminister der Europäischen Union zur Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen, von Studienmodulen und Credit points ist nicht nur ein Beitrag zur Internationalisierung, sondern möglicherweise auch ein neuer Anlauf zur inhaltlichen Studienreform in Deutschland.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Entscheidung der Bundesregierung, die BAföG-Stipendien auch im europäischen Ausland voll nutzen zu können. Hier hat Deutschland eine europaweite Führungsrolle übernommen.
Wenn wir von Studienreform und neuer Studienorganisation reden und neuen Formen der Qualitätssicherung, sollten wir uns auch einmal genau ansehen, ob nicht auch konservative Zöpfe, die aus Kaisers Zeiten stammen, wie Staatsexamen und Referendariat, abgebaut werden können.
Ein Lehrer braucht heute 8 Jahre, bis er fertig ist. Und wir erleben gerade, wie wenig flexibel diese Art von Ausbildung ist.
Wir haben im Übrigen mit Freude zur Kenntnis genommen, dass auch der Senator sich für die Gebührenfreiheit des Erststudiums entschieden hat, im Gegensatz zur CDU-Fraktion, wenn wir uns noch einmal vergegenwärtigen, was Frau Grütters hier erzählt hat. Sein Vorschlag, Langzeitstudierende mit hohen Gebühren zu belegen, ist nicht zu Ende gedacht. Es liegt nicht nur am bösen Willen. Viele Studierende studieren bewusst
neben einer Berufstätigkeit oder neben den Belastungen einer Familie wie Kindererziehung. Die FU hat sich genauer angesehen, wer die Studienzeit erheblich überzieht. Es sind die Lehramtsstudierenden. Sie liegen an der Spitze. Und da hat der Senat eine Mitschuld, weil er eine total überfrachtete Prüfungsordnung erlassen hat, aber auch die Hochschulen, die nicht in der Lage sind, die verschiedenen Studienanteile ordentlich zu koordinieren.
Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident! – Die SPD-Fraktion ist bereit zum konstruktiven, ergebnisorientierten Dialog mit dem Senator, mit unserem Koalitionspartner, mit allen Fraktionen und der Öffentlichkeit.
Das Ergebnis muss eine Wissenschafts- und Bildungspolitik im breiten gesellschaftlichen Konsens sein. Lassen Sie uns gemeinsam nachdenken und handeln, für die Zukunft der Wissenschaft und für die Zukunft unserer Stadt!
Herr Präsident! Ich frage den Herrn Senator, auch unter dem Aspekt der Werbung und des Sponsoring in den Schulen: Das Rundschreiben hat ja wohl deutlich gemacht, dass darüber die Bezirke als äußerer Schulträger und die Schulen in Form ihrer Schulkonferenzen entscheiden. Heißt das, dass jetzt auch zentrale Sponsoringveranstaltungen vom Landesschulamt ohne Beteiligung der Bezirke und der Schulkonferenzen durchgeführt werden? Wenn in diesem Fall, vor Ort entschieden worden wäre, wäre vielleicht schneller erkannt worden, was da wirklich verbreitet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung im Krankenhaus Moabit?
2. Welche Folgen ergeben sich nach Auffassung des Senats für die einzelnen Beschäftigtengruppen, wenn die Vereinbarung nicht unterzeichnet wird?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ist es möglich, dass der Senat das von Ihnen Dargestellte und in Details darüber Hinausgehendes schriftlich zusammenfasst und den Mitarbeitern des Krankenhauses zur Verfügung stellt, da es dort sehr große Unsicherheiten gibt? Vielleicht ist eine genaue Aufzählung der sich ergebenden Vor- und Nachteile möglich. Außerdem ist noch wichtig zu wissen, ob die Vereinbarung, auf die Sie sich beziehen, auch für jene gilt, die nach Gründung der GmbH eingestellt worden sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn eben demokratische Kultur angemahnt wurde, dann möchte ich das doch auch gern für die Beratungen im Parlament geltend machen. Ich finde, das ist schon ein starkes Stück: Da wird über die Sache sehr intensiv im zuständigen Ausschuss beraten, und wir sind uns in einer Frage – den 20 % – alle einig. Es wurde ja gerade gesagt, dass die Opposition auch diese Idee hatte. interjection: [Zurufe von den Grünen]
Wir verabschieden das in diesem Punkt einvernehmlich, aber dann kommen hier noch einmal Änderungsanträge. Also, das ist doch ein bisschen merkwürdig und erweckt den Eindruck, als hätten sich bestimmte Gruppen beschwert und man hat nicht den Mut, zu dem zu stehen, was man dort im Ausschuss beschlossen hat.
Wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass diese Details, die Sie vorgetragen haben, noch einmal beratungsbedürftig sind, dann hätten Sie einen Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss stellen müssen. Das ist der Ort, um darüber noch einmal im Detail zu diskutieren, nicht aber – bei dieser speziellen Frage – das Plenum des Parlaments.
Ich will auch in der Sache kurz etwas sagen, damit es nicht so klingt, als würden wir nur aus formalen Gründen etwas ablehnen, was ansonsten vielleicht sinnvoll wäre. Es geht bei dieser umstrittenen Regelung – 15 oder 20 oder wie viel Prozent auch immer für Auswahlgespräche – nicht um eine Abwertung des Abiturs, sondern es geht um eine Ergänzung, um den Versuch, das, was durch andere Kriterien – eben u. a. auch Abitur – vorgegeben ist, zu ergänzen. Bisher hatten wir in Berlin die Möglichkeit, 15 Prozent über sogenannte Auswahlgespräche zuzulassen, in Fächern, in denen ein lokaler NC besteht. Dieses wurde von den Hochschulen überhaupt nicht wahrgenommen, das hat die Anhörung ergeben. Daraufhin haben wir gesagt, wir werden diese Regelung auf gar keinen Fall auf 50 Prozent erhöhen, haben uns aber auf 20 Prozent – mit ihrer Zustimmung, liebe Opposition – verständigt, weil das der Kompromiss auf Bundesebene zwischen den Ländern und der Bundesregierung, an der ja wohl auch die Grünen beteiligt sind, gewesen ist.
Das ist der Hintergrund, weshalb hier 20 Prozent für diese Regelung vorgesehen sind. Wir geben den Hochschulen damit noch einmal die Chance, diese Auswahlgespräche zu führen und Erfahrungen mit diesem Instrument zu gewinnen. Wenn diese Erfahrungen vorhanden sind, dann allerdings können wir uns
endgültig darüber unterhalten, ob wir das ausbauen, ganz streichen oder lassen, wie es ist. Hier in dieser Situation gibt es keinen Grund, ihren Änderungsanträgen zu folgen. Wenn Sie der Meinung sind, darauf habe ich bereits hingewiesen, das müsse erneut beraten werden, dann beantragen Sie Rücküberweisung. Wenn Sie das nicht tun, zeigt das nur umso mehr, dass es Ihnen nur darum geht, hier eine Show für eine bestimmte Klientel abzuziehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man einige Jahre schulpolitischer Sprecher seiner Fraktion gewesen ist, ist es eine neue Erfahrung, hier vorne feststellen zu können, dass ich inhaltlich mit den Ausführungen meiner Vorrednerin der CDU-Fraktion voll übereinstimme.
Was Sie zu den Zahlen und Zielsetzungen gesagt hat, das ist auch die Position der SPD-Fraktion. Wir wissen, dass es darüber hinaus auch noch einige Streitpunkte gibt, aber die sind hier heute nicht angesprochen worden.
Lieber Kollege Hoff! Sie bezeichnen uns als größenwahnsinnig.
Na, Sie sagten, es sei Größenwahnsinn, wenn man das Höchste anpeilt für die Wissenschaftsstadt Berlin. Ich sage, wir sind da sehr fixiert auf das Interesse dieser Stadt. Sie mögen das als Größenwahnsinn bezeichnen, dann machen Sie diesen Flug eben nicht mit.
Na, da müssen Sie sich aber noch – –
Ich weiß nicht, ob Sie sich in Münster eine Schippe gekauft haben oder einen großen Besen. –
Dies ist die Übereinstimmung, dass wir den Wissenschaftsstandort sowohl was die Forschung betrifft als auch die Ausbildung, und die Hochschulen als einen ganz wichtigen Teil der Zukunft des Standortes Berlin betrachten. Hierzu ist das nötige gesagt worden. Wir haben es in der Tat mit den Finanzen hier etwas einfacher. Auf die notwendigen Strukturveränderungen im Wissenschaftsbereich ist hingewiesen worden. Wir haben auch in den Forschungseinrichtungen eine erhebliche Mitfinanzierung durch den Bund, und wir haben mit den Hochschulverträgen eine sehr solide Grundlage, auch wenn wir natürlich an der Grenze dessen segeln, was möglich ist. 85 000 Studienplätze, wir wünschen uns alle mehr, aber ich glaube, wir können auch zufrieden sein, wenn wir diese 85 000 Studienplätze halten können und als Grundlage eines weiteren wissenschaftlichen Ausbaus in Berlin ansehen.
Es ist bereits zu Recht von der Opposition darauf hingewiesen worden, dass wir das Nachwuchsförderprogramm durchgesetzt haben. Die Kürzung um eine halbe Million DM auf Vorschlag der Senatsverwaltung ist sofort von der SPD-Fraktion als Alarmzeichen angesehen worden. Wir haben hierfür auch einen Ausgleich durch die Abschaffung der Prüfervergütung geschaffen. Das Gesetz wird ebenfalls heute eingebracht.
Was den Brief der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen betrifft, bedarf er der Stellungnahme. Es ist schon ein starker Vorwurf: Verletzung der Hochschulverträge. Die Rektoren und Präsidenten verarbeiten die Summe von 27 Millionen DM quasi doppelt. Einmal lasten sie sie als Minderausgabe an, die ihnen auferlegt wird, und dann noch einmal im Überbrückungsfonds. Richtig ist, dass diese 27 Millionen DM die Beteiligung der Hochschulen darstellen, dass dieses Geld aber aus dem Überbrückungsfonds kommt und nichts darüber hinaus einkassiert wird. Hier bin ich genau wie die Kollegin Grütters der Meinung, dass das etwas ist, was man den Hochschulen zumuten kann, zumal sie diesen Überbrückungsfonds, der aus Grundstücksverkäufen gespeist wird, bisher nicht in Anspruch genommen haben.
Ich teile die Besorgnis der Rektoren und Präsidenten, was die Warnung vor Kürzungen bei den Investitionen betrifft, es geht um 64 Millionen DM. Momentan können wir dazu noch nicht viel sagen, weil der Senat uns hierzu keine detaillierte Liste vorgelegt hat, weder dem gesamten Haus noch dem Hauptausschuss. Wir gehen davon aus, dass der Senat eine Möglichkeit findet, dass im notwendigen Umfang – ob es die gesamten 64 Millionen DM sind oder eine Reduzierung gibt, darüber kann man reden – eine Lösung gefunden wird. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass beispielsweise im Klinikum Steglitz zwei Etagen im Rohbauzustand stehen bleiben und möglicherweis in Mitte auf dem
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Ein Wort noch zu den Anträgen der Fraktion der PDS: Den Änderungsantrag haben Sie bereits im Hauptausschuss eingebracht. Den werden wir hier genauso ablehnen wie dort und zwar deshalb, weil wir überhaupt nicht daran denken, an BESSY 2 etwas zu kürzen und weil wir auch nicht daran denken, an der Deutschen Mediathek etwas zu kürzen. Was das Studentenwerk betrifft, so gibt es hier bisher überhaupt keine Anzeichen, dass das Studentenwerk nicht in der Lage ist, seinen Aufgaben nachzukommen.
Im Übrigen hat das Studentenwerk ein dickes Finanzpolster und auch das wird man sich noch einmal etwas genauer ansehen müssen.
Die SPD-Fraktion hat hierzu in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem ein Modellversuch ermöglicht werden sollte. Dies ist leider bei der Schulverwaltung auf Ablehnung gestoßen und auch bei unserem Koalitionspartner. Vielleicht haben sich beide inzwischen so weiterentwickelt, dass wir in der Sache weiterkommen können.
Ich habe die rote Blume gesehen, ich muss zum Schluss kommen. Das tut mir sehr leid, weil ich auch noch zur Frauenförderung etwas sagen wollte,
aber das ist ja hiermit geschehen.
Lassen Sie mich damit abschließen, dass ich mit Interesse in der Biografie von Herrn Stölzl gelesen habe, dass er mehrere Jahre an der Universität in Lehre und Forschung verbracht hat. Das gibt mir die Sicherheit, dass er die Kompetenz, die ihm in der Öffentlichkeit für den Kulturbereich zugeordnet wird, mit Sicherheit auch für den Wissenschaftsbereich in gleicher Weise aufbringen wird. In diesem Sinne: Glück auf, Herr Senator!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Was hat den Senat bewogen, den Generalbevollmächtigten der Charite´ zu beauftragen, für das Bettenhochhaus am Standort Mitte Investoren zu suchen, nachdem sowohl Senat als auch Abgeordnetenhaus im Juli vergangenen Jahres definitiv erklärt haben, dass sie eine Privatisierung des Bettenhochhauses ablehnen?
2. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen einer Privatisierung des Hochhauses am Standort Mitte auf das Konzept der Charite´ hinsichtlich der standortbezogenen Bettenplanung und der Aufteilung der Forschungsschwerpunkte zwischen den Campi Mitte und Virchow-Klinikum?
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Was werden Sie unternehmen – wenn Sie den Generalbevollmächtigten nicht beauftragt haben –, damit sich der Generalbevöllmächtigte an den politischen Willen dieses Hauses und den Senat hält?
Herr Staatssekretär! Werden Sie auch direkt mit dem Generalbevollmächtigten reden und nicht nur über den ärztlichen Direktor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal kommt man sich wie in einem Boxtrainingssaal vor, es wird ein Buhballon aufgehängt und dann wird draufgehauen, egal, ob überhaupt eine Realität dahinter steckt.
Ich möchte jetzt nicht auf die inhaltlichen Diskussionen eingehen, die in den einzelnen Parteien geführt werden, weder auf das, was Frau Grütters als CDU-Position vorgetragen hat – sie hat auch auf die Koalitionsvereinbarung rekurriert, die entscheidend ist –, noch auf das, was als innerparteiliche Diskussion bei Bündnis 90/Die Grünen abläuft, und zitiere weder Matthias Berninger noch Sybille Volkholz hier. Ich möchte aber noch auf eines
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eingehen, was Frau Grütters hier gesagt hat, obwohl das nicht zur Sache gehört – aber sie musste wohl diesen Schlag austeilen –, nämlich zum BAföG. Liebe Frau Kollegin Grütters! Was hier getan wurde, das ist nicht ein tägliches Zurückweichen, sondern die rot-grüne Bundesregierung hat endlich das korrigiert, was in der langen Regierungszeit der CDU nach unten gefahren wurde, dass nämlich die BAföG-Sätze wieder so erhöht wurden, dass wirklich ein erheblicher Teil der Studierenden dort auch mit einem auskömmlichen Satz hineinkommt.
Ich glaube, Sie hätten an dieser Stelle besser schweigen sollen, denn die Misere beim BAföG haben Sie verschuldet, als Ihre Partei die Regierungsverantwortung hatte.
Was gescheitert ist beim BAföG – das ist in der Tat ein Problem –, dass wir nämlich nicht die Stipendien bzw. das Familiengeld direkt an die Studierenden an die erwachsenen Menschen auszahlen können. Das ist aber aus rechtlichen Gründen vorerst gescheitert, aber ich hoffe, wir können darauf zurückkommen. Niemand, der ernsthaft Bildungspolitik betreibt, weicht vor diesem Thema zurück, dass man erwachsene studierende Menschen auch wie Erwachsene behandeln soll.
Zu dem Antrag bzw. den Anträgen – wir haben noch einen virtuellen Antrag der Grünen, den wir im Ausschuss mit behandelt haben, der aber hier noch nicht auf der Tagesordnung steht – möchte ich vorausschicken, dass die Lage in Berlin sonnenklar ist. – Das hat auch Frau Grütters hier gesagt. – Wir haben ein Hochschulgesetz, in dem ausdrücklich steht, dass es keine Studiengebühren in Berlin gibt.
Es steht auch drin, dass Gebühren für Weiterbildung erhoben werden können.
In der Koalitionsvereinbarung steht eindeutig, dass die Erstausbildung gebührenfrei bleibt. Es gibt in der ganzen Frage einen kleinen Diskussionsspielraum: Wie definiert man ein Erststudium? Das ist eine Auseinandersetzung, die wir vor uns haben. Deshalb ist der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen besonders enttäuschend, weil der sagt, wir müssten bekräftigen, dass das Berliner Hochschulgesetz gültig sei, und als Parlament sollten wir festlegen, dass im Falle einer Änderung keine Änderung erfolgen dürfe. Das ist natürlich ein Verfahren, bei dem wir hier im Parlament nicht mitspielen. Wir haben es nicht nötig, bestehende Gesetze noch einmal zu bekräftigen, sie sind in Kraft. Das, was die Koalition sich vorgenommen hat, steht in der Koalitionsvereinbarung. Daraus können Sie nicht ablesen, dass hier in Berlin Studiengebühren eingeführt werden sollen. Analog zum BAföG ist auch dieses Thema für uns eine Frage der Chancengleichheit, dass jeder und jede den Zugang zu einem Studium hat, zu einem Erststudium. Das ist eine Differenz zur CDU, das ist hier deutlich geworden, aber das hat uns als Regierungskoalition nicht zu interessieren, weil das etwas ist, was die CDU intern diskutieren muss.
Ich möchte eines noch zur Bundesebene sagen und komme damit auch zum Antrag der PDS, eine Bundesratsinitiative zu starten.
Also, erstens gibt es diese Diskussion auf der Bundesebene. Sie wird in der Kultusministerkonferenz geführt. Dort gehört sie hin. Sie steht jedes Mal auf der Tagesordnung, wenn die Kultusministerkonferenz zusammentritt, und für die nächste Sitzung ist das ausdrücklich mit einem Arbeitsauftrag wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Zweitens befasst sich die Bundesregierung damit, und wenn es zu einer Änderung des Gesetzes kommt, dann wird natürlich der Bundesrat damit befasst werden. Hier ist eine Initiative völlig überflüssig. Die entscheidende Frage ist nicht, ob das in Form
eines Vertrages oder einer Änderung des Rahmengesetzes geschieht, sondern dass sich in der Sache etwas bewegt. Hierzu hat die SPD in der Tat ein Kompromissangebot an jene Bundesländer gemacht, die Studiengebühren einführen wollen. Wir haben gesagt: Lasst uns in allen Bundesländern für das Erststudium die Freiheit von Studiengebühren verankern!
Ich bin sofort am Ende, Herr Präsident! – Wenn wir das schaffen, dann haben wir einen wichtigen Eckpfeiler festgelegt. Und wenn wir das über einen Vertrag zwischen den Ländern schaffen, dann ist das etwas, was in allen Bundesländern ein Stück Chancengleichheit wesentlich mit sichert.
Es geht ja weiter mit dem Aufblasen des Balls: Was ist das für ein Unsinn, das Erststudium nach einem Semester zu beenden.
Also, Kollege, da haben Sie nicht nur nicht zugehört, sondern da fehlen Ihnen offensichtlich essentielle Voraussetzungen und Kenntnisse. Außerdem steht in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich: bis zum Masterstudium. – Das heißt also, selbst wenn wir zu Bachelors kommen, liegt es über dem BachelorAbschluss, und es ist sogar die Doktorandenförderung mit drin.
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Verunsichern Sie doch bitte nicht die Studentenschaft in Berlin! Das ist unverantwortlich, was Sie betreiben.
Eines möchte ich Ihnen allerdings auch noch mitgeben. Wenn Sie uns auffordern, Bundesratsinitiativen zu machen, stellt sich die Frage: Warum macht das nicht Ihre Partei in MecklenburgVorpommern? – Dort müsste das doch mit Leichtigkeit möglich sein, dort sind Sie ja mit in der Regierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Gründe sprechen für bzw. gegen den Standort Tiergarten im Vergleich zu anderen geprüften Standorten?
2. Wie ist die fachliche Beurteilung der Landes- und Bezirksbehörden – die für Denkmale und Gärten zuständig sind – zur Nutzung des Tiergartens für die Love-Parade?
Herr Präsident! Herr Branoner! Sie haben einige Punkte genannt, die aus Ihrer und der Sicht des Beirats für diese Strecke sprechen. Sie haben unter anderem den fließenden Verkehr angesprochen. Mir ist nicht ganz einsichtig, warum die Unterbrechung des Ost-West-Verkehrs an dieser Stelle, die dort ohnehin sehr neuralgisch ist, weil es nicht genügend Straßenverbindungen gibt, nicht berücksichtigt wird.
Wir haben festgestellt, das auf Grund der hohen Teilnehmerzahl die Wiesen völlig besetzt und belagert sind, so dass es bei einer Panik überhaupt nicht möglich ist, auf die Wiesen auszuweichen, weil man über Menschen hinwegtreten müsste. Haben
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Sie eine andere Erinnerung an die Äußerungen der Feuerwehr, wonach es nicht nachvollziehbar ist, dass dort Feuerwehr und Polizei durchfahren können, wenn die Parade selbst stattfindet? Gibt es eine genaue Zahl, wie viele Anwohner beispielsweise am Mühlendamm und wie viele am Großen Tiergarten hinsichtlich des Lärms, der kilometerweit ausstrahlt, belästigt wären?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Gibt es vom Denkmalschutz eine eindeutige Befürwortung oder eine eindeutige Ablehnung aus fachlicher Sicht? Ich habe dies vorhin nicht deutlich verstanden. Bedeuten Ihre Aussagen zu den Auflagen, dass es sich jetzt um eine kommerzielle Veranstaltung handelt und diese nicht mehr als politische Demonstration genehmigt werden wird?